26.3189 · Motion · 2026-03-18
Finanzdepartement
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen (insbesondere das Finanzmarktaufsichtsgesetz und das Finanzmarktinfrastrukturgesetz) dahingehend anzupassen, dass die Zahlungsdienstleister und Händlerakquisiteure («Acquirer»), die den Schweizer Markt beherrschen, einer direkten Aufsicht durch die FINMA unterstellt werden.
Die Regelung soll sicherstellen, dass diese Anbieter:
in Bezug auf ihre operative Resilienz und ihre Eigenmittel Anforderungen erfüllen müssen, die ihrer Bedeutung für die Schweizer Wirtschaft entsprechen;
über einen Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (Business Continuity Plan) verfügen, der von der Aufsichtsbehörde geprüft und genehmigt worden ist;
Gegenstand direkter Interventionen durch den Bund sein können, falls ein erhebliches Risiko für die Stabilität des Zahlungsverkehrs besteht.
Begründung
An der Fragestunde vom 10. Dezember 2025 (25.8259) wurde deutlich, dass bei unserer Finanzinfrastruktur eine grosse Sicherheitslücke besteht. Das Unternehmen Worldline, der marktbeherrschende Anbieter für elektronischen Zahlungsverkehr in der Schweiz, untersteht nicht der Aufsicht durch die FINMA, weil seine Tätigkeit nicht als Bankgeschäft im engen Sinn des geltenden Rechts gilt.
Das führt zu einer paradoxen Situation:
Risikobewusstsein: In der EU gilt Worldline als kritische Infrastruktur und wird von fünf nationalen Aufsichtsbehörden und der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt. In der Schweiz hingegen wird das Unternehmen als reiner externer technischer Dienstleister angesehen.
Zahnlose Behörden: Der Bundesrat hat eingeräumt, er verfüge über keinerlei gezielte Interventionsmöglichkeiten, dies ungeachtet der finanziellen Schwierigkeiten und der Compliance-Probleme, über die im Zusammenhang mit diesem systemrelevanten Akteur berichtet wurde.
Abgeben von Verantwortung: Gegenwärtig verlässt sich der Bund auf die individuelle Verantwortlichkeit der Händler und auf die Notfallpläne der Banken. Doch eine grössere Panne oder ein Ausfall des marktbeherrschenden Anbieters würde einen Grossteil des Detailhandels in der Schweiz sofort zum Erliegen bringen.
Der elektronische Zahlungsverkehr ist nicht mehr nur eine technische Option. Er ist der Sauerstoff der Realwirtschaft. Man kann die Sicherheit dieser Infrastruktur nicht einfach der Kontrolle durch Private überlassen, ohne dass eine staatliche Aufsicht für einen stabilen Rahmen sorgt. Das Schweizer Recht muss rasch an die europäischen Standards angeglichen werden, um den Finanzplatz Schweiz und die wirtschaftliche Souveränität der Schweiz zu schützen.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung bestimmter Zahlungsdienstleister für die Schweizer Wirtschaft sowie der Tatsache, dass diese Dienstleister aktuell nicht prudenziell beaufsichtigt werden, bewusst. Bedeutende Zahlungsdienstleister, unter anderem für Zahlungen im Detailhandel, könnten in mehreren Finanzmarktgesetzen reguliert werden, insbesondere im Finanzmarktinfrastrukturgesetz vom 19. Juni 2015 (FinfraG, SR 958.1) oder im Finanzinstitutsgesetz vom 15. Juni 2018 (SR 954.1). Eine Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vom 22. Juni 2007 (SR 956.1) ist überdies nicht erforderlich, um Dienstleister, die im FinfraG oder einem anderen Finanzmarktgesetz reguliert sind, der Aufsicht der FINMA zu unterstellen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.