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26.3191 · Interpellation · 2026-03-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Am 5. und 6. Dezember 2025 fand in den Räumlichkeiten des Kunsthauses Zürich und der ETH Zürich (ETHZ) das internationale Symposium «Der grosse Kanton: Rise & Fall of the BRD» statt, organisiert von Angehörigen der ETHZ und der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK). Bereits im Vorfeld wurde öffentlich davor gewarnt, dass an dieser Veranstaltung antisemitische und geschichtsverzerrende Narrative verbreitet werden könnten. In ihrem Artikel vom 8. Dezember 2025 titelte die «NZZ»: «Linke Verschwörungstheorien, wissenschaftlich verbrämt» und charakterisierte das Symposium als «Freundschaftstreffen propalästinensischer Aktivisten» statt als wissenschaftliche Tagung. Offenbar wurde eine Aussage des israelischen Architekten Eyal Weizman, die den Holocaust relativierte, «Einzigartig ist daran nur, dass es sich um den einzigen Genozid handelt, für den tatsächlich eine Wiedergutmachung bezahlt wurde»..., nachträglich aus der Videoaufzeichnung herausgeschnitten, die auf Youtube verfügbar ist. Gemäss der von der Schweiz anerkannten Arbeitsdefinition der IHRA gilt die Leugnung, Verharmlosung oder Relativierung der Schoah als Form des Antisemitismus. Angesichts der erheblichen Bundesmittel für den ETH‑Bereich sowie der Bundesbeiträge an kantonale Hochschulen stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Bundesgelder direkt oder indirekt zur Finanzierung dieser Veranstaltung beigetragen haben und wie der Bund seine Aufsicht wahrnimmt.

Begründung

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Hat der Bund Kenntnis darüber, wie sich die Finanzierung des Symposiums im Einzelnen zusammensetzt und ob direkt oder indirekt öffentliche Gelder – namentlich Bundesmittel über den ETH‑Bereich in diese Veranstaltung geflossen sind?

Über welche Mittel verfügt der Bund im Rahmen seiner Aufsicht über den ETH‑Bereich, um sich bei der ETH Zürich bzw. dem ETH Rat über die Finanzierung der genannten Veranstaltung zu informieren und auf eine Verwendung von Bundesmitteln hinzuwirken, die mit der bundesrätlichen Politik zur Bekämpfung von Antisemitismus im Einklang steht?

Ist der Bundesrat bereit, von diesen Aufsichtsmitteln Gebrauch zu machen, die Finanzierung des Symposiums abzuklären und dem Parlament darzulegen, welche Konsequenzen er aus allfälligen, mit Bundesmitteln unterstützten antisemitischen oder einseitig israelfeindlichen Inhalten zieht?

Stellungnahme des Bundesrates

Bei den Institutionen des ETH-Bereichs handelt es sich um öffentlich-rechtliche Anstalten mit Rechtspersönlichkeit. Die Freiheit von Lehre und Forschung ist verfassungsrechtlich geschützt, die Autonomie ist im ETH-Gesetz (SR 414.110) verankert. Der Bundesrat steuert den ETH-Bereich über strategische Ziele, deren Erreichung er jährlich beurteilt und das Parlament darüber informiert. Die Aufsicht über den ETH-Bereich wird vom ETH-Rat ausgeübt (Art. 25 Abs. 4 ETH-Gesetz). Es handelt sich um eine sogenannte Verbandsaufsicht, die der Autonomie der beiden ETH und der Forschungsanstalten sowie den akademischen Freiheiten Rechnung zu tragen hat. Der ETH-Rat holt zu Vorwürfen, die Gegenstand eines Aufsichtsverfahrens sein können, eine Stellungnahme der betroffenen Institution ein. Er hat keine Kenntnis über antisemitische Äusserungen der Rednerinnen und Redner an der genannten Veranstaltung. Solche können gemäss der Antirassismus-Strafnorm im Strafgesetzbuch zur Anzeige gebracht werden. Gemäss ETH Zürich war die Professur für Kunst- und Architekturgeschichte in die Organisation der Veranstaltung involviert. Die ETH Zürich hat an einem der Veranstaltungstage Räume zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus war sie finanziell nicht beteiligt. Sie hat keine Kenntnis von antisemitischen Äusserungen. Die ETH Zürich hat einen institutionellen Rahmen zur Förderung einer Kultur der Zugehörigkeit, des Respekts und der Integrität festgelegt. Eine Verletzung dieser Regeln kann personalrechtliche oder disziplinarische Massnahmen oder gegebenenfalls Strafanzeigen zur Folge haben. Die ETH Zürich verfügt zudem über einen Verhaltenskodex Respekt und bietet laufend Angebote an, um einen offenen und respektvollen Austausch zu stärken.