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SP-Bundesrat Jans verletzt die bundesrätlichen Leitlinien. Welche Sanktionen ergreift der Gesamtbundesrat gegen SP-Bundesrat Jans? (2/2, Begründung der Interpellation)

26.3193 · Interpellation · 2026-03-18

Bundeskanzlei

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Text für diese Interpellation findet sich unter der Vorstossnummer 26.3192 (SP-Bundesrat Jans verletzt die bundesrätlichen Leitlinien. Welche Sanktionen ergreift der Gesamtbundesrat gegen SP-Bundesrat Jans? (1/2, Text der Interpellation)

Begründung

«Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe», lautet Artikel 34, Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Art. 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR lautet wie folgt:

«1 Der Bundesrat informiert die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.

2 Er beachtet dabei die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit.

3 Er legt die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen dar.

4 Er vertritt keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung.»

Basierend auf diesen Grundlagen hat die Bundeskanzlei mit Datum 10. Dezember 2024 folgende «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» erlassen:

«Zusammengefasst: Der Bundesrat informiert kontinuierlich, vollständig, sachlich, transparent, verhältnismässig, Gegenpositionen berücksichtigend.

Was ist nicht erlaubt?

  • Eine Kampagne führen

  • Teilnahme an Kampagnen anderer

  • Kommunikation im gekauften Raum (Werbung, Plakate, Inserate, gepushte Posts)

  • Behördenpropaganda: Einseitige, tendenziöse oder emotionalisierte Information

  • Einseitigkeit: Vorteile ohne Nachteile erwähnen

  • Wichtiges verschweigen

[…]

Medienkonferenzen

  • Am besten keine Gäste von ausserhalb der Bundesverwaltung (sie müssen gesetzliche Vorgaben einhalten)

  • Vertreter der KdK oder einzelner Kantonsregierungen dürfen sich bei namhafter Betroffenheit äussern

  • Keine Vertreter von Fachdirektorenkonferenzen (diese dürfen sich gemäss BGer im Vorfeld von Abstimmungen nicht äussern)

[…]

Checkliste vor Komm-Aktion

  1. Ist sie sachlich-informativ?

  2. Trägt sie zur freien Meinungsbildung bei?

  3. Berücksichtigt sie die Gegenseite in angemessener Weise?

[…]

Der Bundesrat macht keine Kampagne. Die Grenze zur Kampagne wird insbesondere überschritten, wenn:

  • Verbände, politische Akteure oder Vertreter und Vertreterinnen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Kampagnentätigkeit unterstützt werden;

  • die Informationstätigkeit mit kampagnenführenden Organisationen koordiniert wird;

[…]»

Stellungnahme des Bundesrates

Siehe die Antworten auf die Interpellation 26.3192 Aeschi.

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