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Die Sicherheit von Fahrradfahrerinnen und -fahrern sowie von E-Bike-Nutzerinnen und -Nutzern mit einer geeigneten Schutzausrüstung verbessern

26.3195 · Motion · 2026-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, pragmatisch zu prüfen, mit welchen Massnahmen der Schutz von Fahrradfahrerinnen und -fahrern sowie von E-Bike-Nutzerinnen und -Nutzern verbessert werden kann, ohne dass die Zugänglichkeit dieses Transportmittels beeinträchtigt wird. Die vorliegende Motion hat zum Ziel, dass die Einführung einer geeigneten minimalen Schutzausrüstung geprüft wird und Präventionsmassnahmen verstärkt werden, um die Sicherheit und das Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden zu verbessern.

Begründung

Fahrräder und E-Bikes werden im Alltagsverkehr immer wichtiger, besonders in den Städten. Diese Entwicklung ist positiv, bringt aber auch neue Herausforderungen im Bereich der Verkehrssicherheit mit sich.

Die Nutzerinnen und Nutzer dieser Verkehrsmittel sind besonders gefährdet. In der Stadt fahren sie teilweise mit hoher Geschwindigkeit, teilen sich die Strasse mit motorisierten Fahrzeugen und befinden sich häufig in Risikosituationen, insbesondere bei toten Winkeln, Kreuzungen und komplexen Manövern. Ohne eine geeignete Schutzausrüstung kann es zu schwerwiegenden Unfällen kommen, mit ernstzunehmenden Folgen für Menschen und Finanzen.

Die individuelle Freiheit ist ein wertvolles Gut. Sie bringt aber auch eine grosse persönliche Verantwortung mit sich. Die vorliegende Motion soll nicht zu einer Überregulierung, sondern zu einem pragmatischen und verhältnismässigen Ansatz führen, der den Unterschieden zwischen traditionellen Fahrrädern und langsamen oder schnellen E-Bikes sowie den besonderen Gegebenheiten des städtischen Verkehrs Rechnung trägt. Sie soll die Sicherheit der Fahrradfahrerinnen und -fahrer verbessern, das menschliche Leid und die Kosten für die Allgemeinheit reduzieren, die durch die Unfälle verursacht werden, sowie ein sichereres und verantwortungsvolleres Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden fördern.

Der Bundesrat wird beauftragt:

  1. das Strassenverkehrsgesetz und die mit ihm verbundenen Verordnungen zu prüfen, um zu evaluieren, ob die Fahrradfahrerinnen und -fahrer sowie die E-Bike-Nutzerinnen und -Nutzer zum Tragen einer geeigneten minimalen Schutzausrüstung verpflichtet werden sollen, wobei die verschiedenen Fahrzeugtypen, die erreichbaren Geschwindigkeiten und die Verkehrssituationen – insbesondere in den Städten – berücksichtigt werden müssen;

  2. gegebenenfalls die nötigen gesetzlichen Anpassungen vorzuschlagen, damit er auf dem Verordnungsweg sowie unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismässigkeit, der persönlichen Verantwortung und der Verkehrssicherheit die erforderlichen Schutzelemente festlegen kann.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, bei einer nächsten Verordnungsanpassung eine Helmtragepflicht für E-Roller zur Diskussion zu stellen, wie er in seiner Stellungnahme vom 19.11.2025 zur Motion 25.3995 Jauslin «Helmpflicht und Führerausweis für E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge» ausgeführt hat. Eine Schutzausrüstungspflicht für Velofahrende lehnt er dagegen ab, wie er es in seiner Stellungnahme vom 11.02.2026 zur Motion 25.4447 Sormanni «Im Langsamverkehr Sicherheit gewährleisten» dargelegt hat.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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