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26.3226 · Interpellation · 2026-03-19

Bundeskanzlei

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Vor der Abstimmung über die «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» kam es zu einer Desinformationskampagne durch den russischen Staatssender RT DE.[1] Ziele solcher Versuche sind neben der Beeinflussung der Stimmbevölkerung auch das Schüren von bestehenden Ressentiments und das Säen von grundsätzlichen Zweifeln in der Gesellschaft.

Da in den nächsten Monaten und Jahren zu verschiedenen Abstimmungen kommen wird, bei denen es um grundlegende Fragen der Zukunft der Schweiz und ihrer aussenpolitischen Positionierung geht – z.B. die Initiative zur 10-Millionen-Schweiz oder die Neutralitätsinitiative –, und weil solche Desinformationskampagnen einen unmittelbaren Eingriff in das Herz der direkten Demokratie darstellen, bitte ich den Bundesrat zur Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Schlüsse und allfällige Massnahmen zieht der Bundesrat aus der SRG-Desinformationskampagne durch RT DE? Inwiefern wurden die falschen Informationen berichtigt?

  2. Wie schätzt der Bundesrat die aktuelle Situation in Bezug auf Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation in Bezug auf eidgenössische Abstimmungen grundsätzlich ein?

  3. Wie sorgt der Bundesrat dafür, dass es in Zukunft vor eidgenössischen Abstimmungen nicht zu Beeinflussung, Desinformation oder anderen unzulässigen Einmischungen durch ausländische staatliche oder von staatlichen Stellen beauftragte Akteure kommt?

  4. Was plant der Bundesrat konkret hinsichtlich der Gefahr russischer Beeinflussung und Desinformation vor der Abstimmung über die «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)», über die wir im Juni abstimmen werden?

  5. Wie gedenkt der Bundesrat vorzugehen, wenn es in zukünftigen Abstimmungskämpfen Hinweise auf ausländische Einflussnahme geben wird?

  6. Welche vorgeschlagenen Massnahmen hat der Bundesrat in Bezug auf das Postulat 22.3006 der SiK-N bisher ergriffen?

  7. Hat der Bundesrat seine Haltung bezüglich einer Übernahme der EU-Sanktionen zur Aussetzung von acht Rundfunklizenzen russischer Medienunternehmen unterdessen geändert? Falls Nein, weshalb nicht?

[1] Anielle Peterhans (16. Februar 2026): Russischer Staatssender mischt sich in Abstimmung zu Halbierungs­initiative ein. Tages-Anzeiger. https://www-tagesanzeiger-ch.parl.swissconsortium.ch/halbierungsinitiative-russia-today-wirbt-mit-gefaelschter-srf-seite-766630482084

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat sieht sich angesichts der Beeinflussungsaktivitäten im Vorfeld der Abstimmung vom 8. März 2026 in der Bedrohungsanalyse und dem im Entwurf der Sicherheitspolitischen Strategie 2026 gesetzten Schwerpunkt der Abwehr hybrider Konfliktführung bestärkt. Er schätzt die Schweiz und ihre Institutionen grundsätzlich als resilient gegen solche Beeinflussungsaktivitäten ein. Die Interdepartementale Arbeitsgruppe Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation (IDAG BeaD) unter der Federführung des Staatssekretariats für Sicherheitspolitik (SEPOS) setzt die meisten im Bericht «Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation» (Postulat 22.3006) beschlossenen Massnahmen um. So diskutiert, analysiert und bewertet sie regelmässig diese Bedrohung und das Lageverständnis. Dabei werden neben z.B. Desinformation und Druckausübung auch Auffälligkeiten bezüglich der möglichen Beeinflussung von Wahlen und Abstimmungen bewertet. Gemäss dieser Einschätzung waren Urnengänge bislang nicht Ziel koordinierter, umfassender russischer Beeinflussungskampagnen. Es wurden punktuelle, Kritik verstärkende Aktivitäten festgestellt. Es gibt keinen Hinweis, wonach sie die Abstimmungsergebnisse konkret beeinflussen konnten. Die IDAG BeaD prüft fortlaufend zusätzliche Massnahmen in den Bereichen Prävention, Resilienzstärkung sowie einzelfallbezogene Gegenmassnahmen. Dazu zählt auch die mögliche Richtigstellung nachweislich falscher Informationen ausländischer staatlicher Akteure, sofern von ihrer unkommentierten Verbreitung negative Auswirkungen zu befürchten sind. Richtigstellungen erfolgen bewusst zurückhaltend, um die Meinungs- und Informationsfreiheit zu schützen und Desinformation nicht zu wiederholen und damit weiterzuverbreiten. Zur Einordnung von Informationen im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen in der Schweiz kommt auch den Medien und den politischen Akteurinnen und Akteuren eine wichtige Rolle zu. Auch das Bundesamt für Statistik (BFS), stellt mit unabhängigen, zeitlich und international vergleichbaren Daten verlässliche Informationen bereit und leistet einen Beitrag zur Bekämpfung von Desinformation. Der Bundesrat geht davon aus, dass das Risiko von Beeinflussungsaktivitäten weiter zunehmen könnte. Er setzt vor allem auf Prävention, durch eine Informationspolitik, die zur Objektivität beiträgt und Einflussversuche erschwert. Er unterstützt die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Unabhängigkeit der Informationskanäle. So hat die Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit den Kantonen die App «VoteInfo» entwickelt. Sie stellt Informationen und offizielle Ergebnisse zu Abstimmungen auf Bundes- und Kantonsebene bereit. Derzeit wird sie auf Abstimmungen auf Gemeindeebene und auf Wahlen ausgeweitet. Auch die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft wird gestärkt mit Blick auf Krisenantizipation und -management. So baut die Wissenschaft zusammen mit der Bundesverwaltung derzeit ein Themencluster «Desinformation» auf. Des Weiteren wurde im Rahmen der laufenden parlamentarischen Behandlung der Revision des Nachrichtendienstgesetzes seitens der SiK-N gefordert, Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten, die sich gegen die demokratische Ordnung, das Funktionieren des Staates oder der Gesellschaft richten, künftig im Aufgabenbereich des NDB zu erfassen. Einschränkungen der Empfangs- und Verbreitungsfreiheit gemäss Artikel 17 Bundesverfassung unterliegen hohen rechtlichen Hürden. Der Bund kann gemäss dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) ein Programm untersagen, wenn es verbindliche völkerrechtliche Vorschriften über die Programmgestaltung dauernd und schwerwiegend verletzt (Art. 52 Abs. 1 Bst. b RTVG). Beim russischen Sender Russia Today verzichtete der Bundesrat bewusst auf ein Verbot und setzte stattdessen auf die Bekämpfung von Desinformation mit Fakten (vgl. 23.7302 Binder-Keller). Der Bundesrat hat seine Haltung nicht geändert.