26.3228 · Interpellation · 2026-03-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat hat Ende Januar 2026 die Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Rahmen von «Verkehr 45» veröffentlicht. Obwohl die politischen Instanzen bereits klare Leitlinien festgelegt haben – insbesondere haben beide Kammern am 11. März 2026 die Motion 24.4042 «Entwicklung eines Angebotskonzepts 2050 auf nationaler und internationaler Ebene» und am 11. März 2024 die Motion 23.3668 «Redundanz und Zuverlässigkeit auf der Eisenbahnachse Lausanne–Genf» angenommen – scheint dies im Dossier «Verkehr 45» in keiner Weise berücksichtigt worden zu sein.
Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wird sich die Botschaft 2027 auf diese beiden Motionen abstützen und klar aufzeigen, dass prioritär die Redundanz in der Genferseeregion sowie ein Angebotskonzept, das den nationalen Hauptstrecken Vorrang einräumt, schnellstmöglich geprüft und umgesetzt werden müssen?
2. Wird die Botschaft 2027 eine Erhöhung der Taktfrequenz, kürzere Fahrzeiten, mehr Kapazitäten und eine robustere Eisenbahninfrastruktur vorsehen, insbesondere für die Westschweiz?
3. Wie gedenkt der Bundesrat angesichts bestimmter neuer Projekte, die im Rahmen von «Verkehr 45» vorgesehen sind, die Tragfähigkeit des Bahninfrastrukturfonds zu gewährleisten, ohne dabei die Regionen zu benachteiligen, die bereits einen Investitionsrückstand aufweisen (Jura und Genferseeregion)?
4. Kann der Bundesrat die territorialen und wirtschaftlichen Auswirkungen eines mangelnden Ausbaus des Schienenverkehrs darlegen und die geplanten Massnahmen zur Gewährleistung der Gleichbehandlung erläutern?
5. Hält es der Bundesrat im Hinblick auf die Eindämmung der öffentlichen Ausgaben nicht für notwendig, die Baustandards der SBB zu vereinfachen?
6. Sind konkret Verbesserungen auf der Strecke Biel–Lausanne/Genf sowie die endgültige Wiederaufnahme der direkten (pünktlichen) Verbindung Basel/Zürich–Biel–Genf (ohne Umsteigen in Renens) vorgesehen?
7. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass er neben den Grossprojekten auch Projekten mit hohem Mehrwert und geringen Kosten Vorrang einräumen sollte, wie beispielsweise der Bahnhaltestelle «Y-Parc» in Yverdon? Die Investitionen sind für das Bundesamt für Verkehr lächerlich gering, gewährleisten jedoch eine Verkehrsverlagerung für Tausende von Arbeitsplätzen.
Wenn die Beschlüsse des Parlaments bei der technischen Planung ausser Kraft gesetzt werden können, was bringen die Sessionen dann noch?
Stellungnahme des Bundesrates
1.-3. Der Bundesrat hat im Januar 2026 die Eckwerte für die Vernehmlassungsvorlage zu Verkehr ’45 beschlossen. Dabei ist für ihn die Entwicklung der West-Ost-Achse und die Entwicklung der Bahninfrastruktur in der Westschweiz von grosser Bedeutung. Gemäss den Eckwerten sind in der Region Genfersee und Jura folgende Angebotsverbesserungen vorgesehen: per 2030 eine zusätzliche Verbindung Biel/Bienne – Yverdon-les-Bains – Genf und per 2035 zusätzliche Regionalverkehrsverbindungen zwischen Genf und Lausanne sowie eine Erhöhung der Kapazitäten mittels Doppelstockzügen zwischen Romont und Palézieux mit einer Verlängerung nach Genf. Im Horizont 2045 vorgesehen sind die Realisierung der Direktverbindung Neuenburg – La Chaux-de-Fonds, der Tiefbahnhof Genf und ein Kapazitätsausbau zwischen Lausanne und Bercher sowie zwischen Aigle und Leysin.Im Rahmen der Vertiefung der Perspektive BAHN 2050 erarbeitet der Bundesrat ein Zielbild für die West-Ost-Achse, das dem Parlament spätestens mit der Botschaft 2031 vorgelegt werden soll. Die Prioritäten für den weiteren Ausbau des Bahnnetzes in den nachfolgenden Botschaften richten sich nach den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, den aus Nachfragesicht dringendsten Bedürfnissen sowie der Vereinbarkeit mit der angestrebten Entwicklung gemäss der Perspektive BAHN 2050. 4. Mit dem Projekt Verkehr ’45 strebt der Bundesrat eine multimodale, auf die gewünschte Raumentwicklung abgestimmte Planung an. Die Ausbauvorhaben für das nationale Schienen- und Strassennetz ergänzen sich sinnvoll und sind mit den Massnahmen im Bereich Agglomerationsverkehr koordiniert. Die Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung werden ebenfalls miteinbezogen. Alle vorgeschlagenen Projekte (Nationalstrassen, Bahninfrastruktur und Agglomerationsprogramme) fördern eine kompakte und qualitätsvolle Entwicklung der Agglomerationen und wirken der Zersiedelung entgegen. Dabei tragen sie dem veränderten Mobilitätsverhalten rund um Beruf und Freizeit Rechnung und schaffen zugleich die Voraussetzungen für flexible, multimodale und ressourcenschonende Verkehrsangebote. 5. In jeder Regelwerk-Revision werden die Auswirkungen in verschiedenen Aspekten, unter anderem auf die Wirtschaftlichkeit geprüft. Dies erfolgt regelmässig und unabhängig vom Projekt Verkehr ’45. Das BAV hat diese Anstrengungen seit 2025 weiter intensiviert, dies mit Blick auf ein gesamtheitliches Rollenverständnis in der Bahnbranche und im Austausch mit Vertretern der Bahnen. 6. Am Jurasüdfuss soll mit der Eröffnung des Tunnels Ligerz–Twann, voraussichtlich bis 2030, ein drittes Fernverkehrsangebot eingeführt werden. Ergänzend zu den zwei Zügen pro Stunde, die heute zwischen Biel/Bienne und Lausanne verkehren, kann damit die stündliche Direktverbindung zwischen Basel/Zürich und Genf/Genf Flughafen (via Bypass Bussigny) wieder aufgenommen werden. 7. Aus Sicht des Bundesrates sind die im wissenschaftlichen Gutachten der ETH Zürich definierten Prioritäten grundsätzlich kohärent und stimmen weitgehend mit dem Sachplan Verkehr, Teil Programm, überein. Für das weitere Vorgehen hat der Bundesrat entschieden, die Prioritäten entsprechend dem Gutachten umzusetzen und nur in begründeten Fällen davon abzuweichen. Dies gilt auch für die Bahnhaltestelle «Y-Parc» in Yverdon-les-Bains. Im Bahnbereich ist insbesondere zu beachten, dass Infrastrukturprojekte auf ein funktionierendes Angebotskonzept abgestimmt sein müssen.