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Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit und des Schutzes der Bevölkerung durch die Plafonierung der nicht verteidigungsrelevanten Bundesausgaben

26.3267 · Motion · 2026-03-19

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die laufenden Ausgaben der schweizerischen Eidgenossenschaft auf dem Niveau der letzten Staatsrechnung zu plafonieren. Die dadurch freiwerdenden finanziellen Mittel werden für dringliche Beschaffungen und den Betrieb zur Stärkung der Gruppe Verteidigung und der Schweizer Armee bereitgestellt.

Begründung

Kriegerische Konflikte in fast allen Weltregionen, hybride Bedrohungen, wachsende Abhängigkeiten und die Schwächung der internationalen Ordnung machen die Schweiz verwundbar. Die Verteidigungsfähigkeit ist aktuell unzureichend (Fähigkeitslücken bei Luftverteidigung, Munition, Cyber, Bevorratung etc.), wie der Bundesrat, Armeechefs und die Sicherheitspolitische Strategie 2026 betonen.

Gleichzeitig wachsen die Bundesausgaben stark: Alleine von 2025 auf 2026 sind die budgetierten Bundesausgaben von ca. 86.5 Mrd. auf 91 Mrd. Franken angewachsen. Die Prognosen für 2027 deuten erneut auf ein starkes Budgetwachstum hin.

Die Verteidigungsfähigkeit und der Schutz der Bevölkerung ist dringend wiederherzustellen, jedoch ohne Mehrwertsteuererhöhung, sondern durch die Plafonierung der nicht-verteidigungsrelevanten Bundesausgaben. Die dadurch freiwerdenden finanziellen Mittel werden für dringliche Beschaffungen und den Betrieb zur Stärkung der Gruppe Verteidigung und der Schweizer Armee bereitgestellt.

So bleibt die Schweiz finanzpolitisch im Lot, weitere, die Kaufkraft der Bevölkerung schwächende Steuererhöhungen, werden vermieden und die Verteidigungsfähigkeit und der Schutz der Bevölkerung wird wiederhergestellt.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz. Er hat am 6. März 2026 den Entwurf des Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer in die Vernehmlassung gegeben. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte vor. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen in einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds fliessen. Der Bundesrat will zunächst die Ergebnisse dieser Vernehmlassung auswerten und dann über das weitere Vorgehen und allfällige zusätzliche Entlastungsmassnahmen auf der Ausgabenseite befinden. Der Bundesrat wird die Botschaft dazu im Herbst an das Parlament überweisen. Die von der Motionärin vorgeschlagene Plafonierung aller nicht-verteidigungsrelevanten Ausgaben ist aus Sicht des Bundesrates nicht der richtige Weg. Die Eidgenössischen Räte haben zuletzt in der Frühlingsession 2026 im Rahmen des Entlastungspakets 2027 (EP27) eine Vielzahl von ausgabenseitigen Entlastungsmassnahmen mit und ohne Gesetzesänderungen diskutiert. Rund 40 Prozent der vom Bundesrat vorgeschlagenen Entlastung wurde dabei abgelehnt. Eine Plafonierung sämtlicher nicht verteidigungsrelevanten Ausgaben ginge weit über die vom Bundesrat mit dem EP27 beantragten Massnahmen hinaus, weshalb diese als unrealistisch eingeschätzt wird.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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