26.3280 · Interpellation · 2026-03-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Ende Januar wurden sechs Projekte zu nationalen Forschungsprogrammen ernannt. Diese stammen alle aus dem naturwissenschaftlichen Bereich. Die Auswahl führte zu Kritik und zu einem offenen Brief von über tausend Professorinnen und Professoren. Insbesondere die Nichtberücksichtigung des Projekts "Gender+Justice: Social Change towards Sustainable Democracies" wurde kritisiert, da dieses vom Schweizerischen Nationalfonds als "exzellent" eingestuft wurde. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Was sind die Gründe, warum das Projekt "Gender + Justice" nicht berücksichtigt wurde?
Wie begründet der Bundesrat den Entscheid, im Rahmen der sechs neuen nationalen Forschungsprogramme kein Projekt aus den Geistes- oder Sozialwissenschaften zu berücksichtigen?
Welche Kriterien wurden bei der Auswahl der Programme angewendet?
Wie ist die Zusammensetzung der Auswahlgremien ausgestaltet? Sind die Geistes- und Sozialwissenschaften angemessen vertreten?
Wie beurteilt der Bundesrat den offenen Brief von Professorinnen und Professoren verschiedener Schweizer Hochschulen, die den Entscheid kritisieren und vor einer strukturellen Benachteiligung der Geistes- und Sozialwissenschaften warnen?
Welche Angaben kann der Bundesrat zur Geschlechterverteilung und Diversität bei Nationalen Forschungsprogrammen machen?
Was sagt der Bundesrat zum Vorwurf, dass mit der überproportionalen Förderung der Naturwissenschaften im Vergleich zu den Geistes- und Sozialwissenschaften männerdominierte Wissenschaftszweige gefördert werden?
Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Lösung der grossen Herausforderungen in der zunehmende Komplexität der Welt Geistes- und Sozialwissenschaftliche Forschung ein zunehmende Dringlichkeit erfährt?
Welche Signale sendet dieser Entscheid aus Sicht des Bundesrats an Forschende in den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in diesen Disziplinen?
Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass die Zahl der Studierenden in den Geistes- und Sozialwissenschaften abnimmt?
Sieht der Bundesrat angesichts der Kritik aus der Wissenschaft Anlass, den Entscheid oder das Verfahren zur Festlegung nationaler Forschungsprogramme zu überprüfen?
Welche Möglichkeiten bestehen, künftig gezielt Programme zu Themen mit starkem sozial- oder geisteswissenschaftlichem Bezug zu lancieren?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Auswahl der Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) richtet sich nach dem Verfahren und den Kriterien, die in der Verordnung des WBF zur Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (Art. 8 Abs. 2, SR 420.111) festgelegt sind. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) setzt für die Skizzenevaluation je ein Expertenpanel pro Fachbereich ein, die Gesuche werden durch interdisziplinäre, aus allen Fachbereichen zusammengesetzte Panel evaluiert. Die forschungs- und hochschulpolitische Evaluation des SBFI erfolgt gemäss den gesetzlichen Kriterien und unter Berücksichtigung der SNF-Evaluation.Für die sechste NFS-Serie wurden 75 Skizzen eingereicht, zehn davon aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften. Der SNF hat eine Shortlist von elf Gesuchen erstellt, unterteilt in zwei Förderprioritäten. Das Gesuch «Gender+Justice» wurde der zweiten Priorität zugeordnet. Im Vergleich zu den übrigen Gesuchen vermochte das einzige Projekt der Shortlist aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften in der Gesamtevaluation nicht ausreichend zu überzeugen. Als Gründe für die Ablehnung wurden im formellen Entscheid des WBF die unzureichende Koordination zwischen den Teilprojekten sowie die mangelnde Reife des Vorhabens angeführt.Der Bundesrat misst der wissenschaftlichen Diversität für die Bearbeitung aktueller Herausforderungen eine grosse Bedeutung bei. Aus diesem Grund wird neben den sechs zur Umsetzung beschlossenen NFS ein Zusatzverfahren für den Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften lanciert. Dieses soll auch Hinweise liefern, wie das NFS-Auswahlverfahren weiter optimiert werden kann. Das SBFI wird zusammen mit dem SNF und den Akademien einen runden Tisch für Forschende der Geistes- und Sozialwissenschaften einberufen, der auch die generelle Frage der Förderung dieses Fachbereichs aufnimmt.Chancengerechtigkeit ist ein Leitziel der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025‒2028 und wird als Querschnittsaufgabe über alle Förderinstrumente hinweg verfolgt. Eine ausgewogene Geschlechterverteilung stellte auch einen Schwerpunkt der Ausschreibung für die sechste NFS-Serie dar. Dies führte dazu, dass der Frauenanteil in der Leitung der bereits bewilligten NFS mit knapp 40 Prozent deutlich höher war als in den früheren Serien.