Permethrin und Deltamethrin. Was unternimmt der Bundesrat, dass ökotoxikologisch schädliche Tierarzneimittel nicht durch noch schädlichere ersetzt werden?
26.3364 · Interpellation · 2026-03-20
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Permethrin und Deltamethrin sind ökotoxische Breitband-Insektizide mit gleichem Wirkmechanismus. Permethrin ist als Biozid und – beschränkt auf Hunde – als Tierarzneimittel (TAM), nicht aber als Pflanzenschutzmittel zugelassen. Deltamethrin hat Zulassungen in allen drei Bereichen. Deltamethrin tritt in sehr hohen Konzentrationen in Gewässern auf (Hundert- bis Mehrtausendfache Überschreitung der ökotoxikologischen Schwellenwerte [CQK]). Im Luzerner Fluss Wyna etwa wurde gemäss NZZ am Sonntag eine 4’200fache Überschreitung gefunden.
Gemäss BAFU werden pro Jahr 1’500 bis 2’000 kg Permethrin verkauft, ein grosser Teil davon als «Pour-on» (Aufgiessmittel) gegen Ektoparasiten bei Nutz- und Weidetieren. Gemäss der Gemeinsamen Anmeldestelle für Chemikalien gelten diese als TAM. Eine Biozid-Bewilligung ist unzulässig. Die letzte lief 2025 aus. Bisher ist jedoch kein Pour-on als TAM zugelassen. Sollte keine Zulassung als TAM erfolgen, sinkt die Anwendungsmenge auf einen Bruchteil. Das wäre soweit positiv zu würdigen, weil Permethrin stark gewässerschädlich ist (CQK: 2.7*10-4 µg/l) und weniger gefährliche Alternativprodukte zugelassen sind.
Es droht allerdings, dass die Nutztierhalter anstelle von TAM mit Permethrin solche mit Deltamethrin verwenden. Deltamethrin (CQK: 1.7*10-6 µg/l) ist rund 150 mal stärker gewässertoxisch als Permethrin. Es stellen sich folgende Fragen:
Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welcher Anteil der Permethrin-Verkaufsmenge von 1’500 – 2'000 kg/a wurde als Pour-on eingesetzt?
2. Wie stark ist die Gewässerbelastung mit Permethrin und welchen Anteil daran haben Pour-on?
3. Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesrat über Umweltrisiken durch Pour-on vor?
4. Werden Pour-on mit Permethrin demnächst als Tierarzneimittel zugelassen?
5. Falls nein, was unternimmt der Bundesrat, damit Pour-ons mit Permethrin nicht durch Pour-ons mit dem 150mal gewässertoxischeren Deltamethrin ersetzt werden?
6. Welche für Gewässer und Bestäuberinsekten weniger schädlichen Alternativen gibt es zu Tierarzneimitteln mit Permethrin oder Deltamethrin?
7. Ist der Bundesrat bereit, gewässer- und umweltschädliche Tierarzneimittel, namentlich solche mit Deltamethrin, aus dem Verkehr zu ziehen oder diese zur Anwendung als Tierarzneimittel zu verbieten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Etwa die Hälfte der für das Jahr 2024 als Biozidprodukt gemeldeten Permethrin-Verkaufsmenge stammte von Pour-on Produkten. Die Mitteilungspflicht zur Erhebung für die in Verkehr gebrachten Mengen an Biozidprodukten trat erstmals 2024 in Kraft. Die Mengen von 2024 sind daher die ersten und bisher einzigen verfügbaren Zahlen. 2. Daten der nationalen Beobachtung Oberflächengewässerqualität (NAWA) zeigen, dass Permethrin zu den Wirkstoffen mit den meisten Überschreitungen des ökotoxikologischen Schwellenwerts in Fliessgewässern gehört. Dadurch sind Wasserlebewesen einem hohen Risiko für Schädigungen ausgesetzt. 2024 wurden an mehr als der Hälfte der untersuchten Fliessgewässer Überschreitungen festgestellt. Welcher Anteil der Gewässerbelastung aus Pour-on Produkten stammt, ist nicht bekannt. 3. Grundsätzlich können Pour-on Produkte durch Regen von den Nutztieren abgewaschen und in den Boden gelangen, und von dort in Gewässer ausgewaschen werden. Die ökotoxikologisch bedenklichen Konzentrationen von Permethrin in Gewässern zusammen mit den ersten gemeldeten Verkaufszahlen deuten darauf hin, dass Pour-on Produkte zu Umweltrisiken beitragen können. 4. Zurzeit liegen Swissmedic keine Zulassungsgesuche mit dem Wirkstoff Permethrin vor. 5. Es sind aktuell drei rezeptpflichtige Tierarzneimittel (Abgabekategorie B) für Nutztiere mit dem Wirkstoff Deltamethrin mit der Applikationsart “aufgiessen” (Pour-on) zugelassen. Die Rezeptpflicht gewährleistet, dass eine zielgerichtete Behandlung unter tierärztlicher Aufsicht stattfindet und ermöglicht die Sensibilisierung der Tierhaltenden zu Umweltrisiken. Das Wissen und die Sensibilisierung der Tierärzteschaft zur Umweltproblematik sollen weiter gefördert werden. Der Bundesrat hat momentan keine zusätzlichen Massnahmen vorgesehen. 6. Zurzeit gibt es keine für Bienen und Gewässer weniger schädliche Tierarzneimittel mit gleichwertiger Wirkung gegen Insekten. Die Wirkstoffe Deltamethrin und Permethrin wirken nicht nur abtötend, sondern auch repellent (abweisend) gegen äusserliche Parasiten (z.B. Fliegen, Mücken) und können zur Vorbeugung von durch Insekten übertragenen Tierseuchen beitragen. Tierarzneimittel mit anderen Wirkstoffgruppen (makrozyklische Laktone und Organophosphate) wirken nicht repellent. Die meisten dieser Wirkstoffe können zudem basierend auf der Lebensmittelgesetzgebung nicht bei milchliefernden Nutztieren eingesetzt werden. Als Biozide stehen zur Anwendung bei Weidetieren Produkte mit ausschliesslich repellent wirkenden Substanzen wie DEET, Icaridin und Neemöl zur Verfügung, die im Vergleich zu Permethrin und Deltamethrin für die Umwelt weniger toxisch sind, sowie Pyrethrine, das weniger langlebig ist. Bei im Stall gehaltenen Tieren können physikalische Massnahmen getroffen werden, um einen Kontakt mit Insekten und somit eine Krankheitsübertragungsgefahr zu reduzieren. Es ist jeweils eine fallbezogene Prüfung geeigneter Alternativen erforderlich. 7. Die Möglichkeit einer zielgerichteten Behandlung mit Tierarzneimitteln, für welche eine abtötende sowie repellente Wirksamkeit gegen äusserliche Parasiten belegt wurde, muss sowohl aus Tierschutz- und Tiergesundheitsgründen als auch zum Schutz des Menschen vor Zoonosen (von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten) bestehen bleiben. Nach heutiger Beurteilung gelten Wirkstoffe wie Permethrin und Deltamethrin bei Ausbrüchen von insektenübertragenen Tierseuchen als Mittel der Wahl zur Bekämpfung der Insekten.