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Klimapolitische Blockade. Wie sieht die Lage in der Schweiz aus und was unternimmt der Bundesrat, um gegen Desinformation im Zusammenhang mit Klimafragen vorzugehen?

26.3394 · Interpellation · 2026-03-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Laut dem Climate Social Science Network (CSSN) werden als Klimablockade Praktiken, Diskurse oder Unterlassungen bezeichnet, die darauf abzielen, Massnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen der Erderwärmung zu verzögern, zu schwächen oder zu verhindern. Der Bericht des CSSN über die Klimablockade listet die Strategien auf, die Akteure aus Industrie, Politik und Medien in Europa anwenden, um staatliches Handeln zu blockieren: Sie lenken die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit von den Ursachen der Erderwärmung und dem Ausmass ihrer Auswirkungen ab und verunglimpfen die Wissenschaft. Es ist daher notwendig, gegen Desinformation vorzugehen und die Zuverlässigkeit von Klimainformationen zu verbessern, insbesondere indem die Quellen und Strategien der Klimadesinformation aufgedeckt werden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Betrachtet der Bundesrat die Klimablockade als ernstes Problem auf internationaler und nationaler Ebene?

  2. Zahlreiche internationale Unternehmen, die massgeblich an der Förderung, dem Handel und dem Transport fossiler Brennstoffe beteiligt sind, haben ihren Sitz in der Schweiz. Wie sieht es vor diesem Hintergrund in der Schweiz mit der Klimablockade aus?

  3. Welche Rolle spielen die mit dem Atlas-Netzwerk verbundenen Thinktanks in der Schweiz und welchen Einfluss haben sie auf die Klimapolitik?

  4. Gibt es Anzeichen für eine klimapolitische Blockade im Zusammenhang mit den Abstimmungskampagnen zum CO2-Gesetz (2021), zum Klimagesetz (2023) oder zur Klimafonds-Initiative (2026)?

  5. Was unternimmt der Bundesrat auf nationaler Ebene, um Falschinformationen im Zusammenhang mit Klimafragen zu bekämpfen?

  6. Reicht die Rechtsgrundlage in der Schweiz aus, um Fälle von Klimablockaden zu ahnden und entsprechend zu bestrafen?

  7. Was unternimmt der Bundesrat auf internationaler Ebene, um Falschinformationen im Zusammenhang mit Klimafragen zu bekämpfen? Verpflichtet er sich, jede Form von Klimablockade bei internationalen Veranstaltungen wie den UNO-Klimakonferenzen anzuprangern?

  8. Übt das UVEK nicht eine Art Klimablockade aus, wenn es die Veröffentlichung bestimmter Berichte verzögert, z. B. die Veröffentlichung des Berichts über die Verkehrskosten vor der Abstimmung vom 24.11.2024 über den Ausbau der Autobahnen oder des Berichts über die Kosten der Auswirkungen des Klimawandels (ursprünglich für Ende 2025 vorgesehen, aber verschoben) vor der Abstimmung vom 8.3.2026 über den Klimafonds?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Die Bundesverfassung (SR 101) garantiert in Art. 16 die Meinungs- und Informationsfreiheit. Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten. Jede Person hat im Weiteren das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten. Der Bundesrat stützt sich bei seinen Arbeiten auf wissenschaftlich fundierte Grundlagen und sieht die offene, demokratische Meinungsbildung als zentralen Bestandteil des politischen Systems der Schweiz. 2 und 3) Der Bundesrat erhebt keine Daten für die Feststellung von sogenannten «Klimablockaden». Er sieht jedoch keine Hinweise auf systematische Desinformation im Sinne koordinierter Aktivitäten gegen den Klimaschutz. 4) Im Zusammenhang mit den genannten eidgenössischen Abstimmungen erfolgte die politische Auseinandersetzung aus Sicht des Bundesrates im Rahmen der verfassungsmässigen Rechte. 5-7) Der Bundesrat engagiert sich national und international für eine faktenbasierte Information der Öffentlichkeit, insbesondere durch transparente Kommunikation, Unterstützung der Klimaforschung sowie internationale Zusammenarbeit. Bestehende rechtliche Grundlagen, etwa im Bereich des Lauterkeitsrechts, bieten Instrumente gegen irreführende Informationen. Auf internationaler Ebene setzt sich der Bundesrat im Rahmen multilateraler Prozesse für eine faktenbasierte Klimapolitik ein. Eine pauschale politische Einordnung einzelner Akteure oder Begriffe wie «Klimablockade» nimmt er dabei nicht vor. 8) Nein, aus Sicht des Bundesrates übt das UVEK keine Form von Klimablockade aus. Die Veröffentlichung der erwähnten Berichte erfolgte nach sachlichen und administrativen Kriterien.

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