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26.3398 · Motion · 2026-03-20

Finanzdepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, ein öffentlich einsehbares, zentrales Register der Empfängerinnen und Empfänger von Bundessubventionen einzuführen. Das Register soll als Ergänzung zur bestehenden Subventionsdatenbank ausgestaltet und durch Bund oder EFK geführt werden. Es hat mindestens den Namen oder Empfängertyp, Art und Zweck der Subvention, den jährlich ausbezahlten Betrag sowie das zuständige Bundesamt auszuweisen. Es soll bestehenden Daten der Bundesämter nutzen.
Datenschutz- und sicherheitsrelevante Einschränkungen bleiben vorbehalten.

Begründung

Die Bundessubventionen haben mit rund 50 Milliarden Franken pro Jahr eine erhebliche finanzielle und politische Bedeutung. Dennoch weist die heutige Subventionsdatenbank des Bundes die Zahlungen nur aggregiert aus und schafft keine systematische Transparenz über die konkreten Empfängerinnen und Empfänger. Dabei wären die meisten Daten zu den über 20’000 individuellen Erstempfängerinnen und Empfänger von Bundessubventionen schon heute bei den einzelnen Bundesämtern vorhanden. Diese Informationen sind heute jedoch verstreut und nur auf Anfrage zugänglich. Analysen zu Effizienz, Zielgenauigkeit und Mitnahmeeffekten sind daher nur mit hohem Aufwand möglich. Dank einem zentralen, öffentlichen Register der Subventionsempfänger soll ein einfacher Zugang geschaffen werden. Der Fokus soll dabei auf vorhandene Daten liegen, um eine zusätzliche administrative Belastung der Subventionsempfänger zu verhindern. Ein öffentliches Register der Subventionsempfänger würde die demokratische Rechenschaft gegenüber Parlament, Medien und Bevölkerung stärken und eine evidenzbasierte Beurteilung der Effizienz und Effektivität einzelner Subventionen vereinfachen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motionärin im Grundsatz. Die jährlich mit der Staatsrechnung publizierte Subventionsdatenbank weist bereits heute für jeden Subventionskredit das zuständige Bundesamt / Departement, die gesetzliche Grundlage, den Umfang des Kredites sowie in generalisierter Form die Endempfänger und die geförderten Leistungen aus.Bezüglich eines zusätzlichen Registers mit Angaben zu den Erstempfängern einzelner Subventionszahlungen bestehen jedoch noch offene Fragen hinsichtlich der technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit sowie der damit verbundenen Kosten.Der Bundesrat sieht vor, diese Fragen im Rahmen der Arbeiten zum Postulat 24.3927 Subventionsvergabepraxis optimieren vertieft zu prüfen. Nur wenn die Machbarkeit in technischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht gegeben ist, kann ein entsprechendes Register umgesetzt werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.