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Schweizer Beitrag zur Friedenssicherung. Optionen für Ukraine-Mission und verstärktes KFOR-Engagement prüfen

26.3399 · Postulat · 2026-03-20

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang sich die Schweiz an einer internationalen Mission zur Friedensförderung oder Friedenssicherung in der Ukraine beteiligen könnte. Zusätzlich ist zu prüfen, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Schweiz ihre Verantwortung im Rahmen der Kosovo Force (KFOR) ausweiten könnte, um Partnerstaaten zugunsten eines möglichen Engagements in der Ukraine zu entlasten.

Begründung

Die sicherheitspolitische Lage in Europa bleibt volatil. Für den Fall eines Waffenstillstands oder Friedensabkommens in der Ukraine könnten internationale Missionen zur Stabilisierung, Überwachung oder Friedenssicherung erforderlich werden. Zahlreiche europäische Staaten bereiten sich auf solche Szenarien vor. Die Schweiz engagiert sich seit Jahrzehnten in der militärischen Friedensförderung, unter anderem im Rahmen der

KFOR. Diese Einsätze stärken die Stabilität Europas und fördern Interoperabilität. Angesichts der angespannten Sicherheitslage ist zu prüfen, welchen Beitrag die Schweiz in einem künftigen Szenario leisten könnte. Gemäss Artikel 66 MG bedingt die Teilnahme der Schweiz ein UNO- oder OSZE-Mandat. Es ist entsprechend zu klären, was die Mindestanforderungen an ein solches Mandat sind und ob aus aussen- und sicherheitspolitischen Gründen auch ein Mandat einer anderen Organisation eine ausreichende völkerrechtliche Grundlage darstellen kann. Weiter ist der Charakter eines möglichen Einsatzes (z. B. Beobachtung, Schutz, Logistik, Ausbildung), die personellen und finanziellen Auswirkungen sowie der langfristige Nutzen für die Verteidigungsfähigkeit der Armee zu prüfen. Alternativ oder ergänzend ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine verstärkte Beteiligung der Schweiz an der KFOR möglich und zweckmässig wäre, um Partnerstaaten zu entlasten und deren Kapazitäten für eine allfällige Mission in der Ukraine freizusetzen. Eine frühzeitige Prüfung schafft strategische Klarheit, erhöht die Handlungsfähigkeit, unterstreicht die Bereitschaft der Schweiz, Verantwortung für Stabilität und Sicherheit in Europa zu übernehmen und entspricht den Zielen der sicherheitspolitischen Strategie.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat will die Schweizer Beteiligung an der militärischen Friedensförderung stärken, wie er in verschiedenen Grundlagendokumenten festgehalten hat. Die Interessen der Schweiz an Friedensförderungseinsätzen hat er in den Botschaften des Bundesrats zur Verlängerung des Einsatzes bei der KFOR (BBl 2025 3463, Ziff. 4.2) und zum zusätzlichen Einsatz zugunsten EUFOR ALTHEA (BBl 2026 440, Ziff. 7) dargelegt. Auf die im Postulat aufgeworfenen Fragen ist er seiner Stellungnahme vom 19. November 2025 zur Ip. Flach 25.4054 «Schweizer Friedensförderungstruppen in die Ukraine im Rahmen eines internationalen Friedensplans» bereits eingegangen. Dabei hat er die Rahmenbedingungen für eine Beteiligung der Schweiz an einer hypothetischen Mission in der Ukraine dargelegt, die allerdings noch nicht absehbar ist. In derselben Stellungnahme weist der Bundesrat darauf hin, dass es mangels einer konkreten Anfrage und eines Mandats für eine Mission in der Ukraine nicht möglich ist, zu prüfen, ob die rechtlichen und politischen Voraussetzungen für eine Teilnahme der Schweiz erfüllt sind, oder Angaben zu möglichen finanziellen und personellen Auswirkungen einer solchen Mission zu machen. Was die Beteiligung der Schweiz an der KFOR betrifft, teilt der Bundesrat das Anliegen der Motion: Er hat in der Botschaft zur Verlängerung des Einsatzes zugunsten der KFOR (BBl 2025 3463, Ziff. 5.2.1) die Möglichkeit geschaffen über eine Kontingentserhöhung sich stärker and der Mission zu beteiligen. Diese Möglichkeit würde es Partnerstaaten erlauben, ihr Engagement für die Sicherheit Europas anders auszurichten. Dadurch trägt die Schweiz zur Sicherheit und Stabilität in Europa bei.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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