26.3432 · Interpellation · 2026-03-20
Finanzdepartement
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
2024 betrug in der Bundesverwaltung der Frauenanteil in Führungspositionen 28,7 Prozent. In der Antwort auf die Interpellation Weichelt 25.3067 hat der Bundesrat im vergangenen Jahr mitgeteilt, in mehr als der Hälfte der Verwaltungseinheiten seien weniger als 30 Prozent der Führungspositionen mit Frauen besetzt. Der Frauenanteil liegt also unter dem bis 2027 zu erreichenden Mindestziel. In 14 Einheiten war nicht eine einzige Frau in einer Führungsposition tätig. Der Bundesrat bekräftigte zudem seine Ziele hinsichtlich der Vertretung von Frauen in Führungspositionen sowie die Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Jobsharing, finanzielle Unterstützung für familienergänzende Kinderbetreuung usw.).
Im Jahr 2019 machte der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Bendahan 19.3257 deutlich, dass nur die Hälfte der Organisationen oder Unternehmen, die ganz oder teilweise vom Bund kontrolliert werden, in ihren Leitungsorganen einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent aufwiesen. Im selben Jahr wies der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Wasserfallen 19.4449 zudem darauf hin, dass von den 154 Beschäftigten, die ihr Beschäftigungspensum infolge der Geburt oder Adoption eines Kindes reduziert hatten, 105 Frauen waren. Diese Information ist im Reporting Personalmanagement 2025 nicht enthalten.
Im Sommer 25 hat der Bericht des Bundesrats in Beantwortung des Postulats Dobler 22.4500 gezeigt, dass Männer mit Kindern in der Schweiz deutlich mehr verdienen als Frauen (mit oder ohne Kinder), während Frauen mit Kindern weniger verdienen als alle anderen Gruppen. Der Bericht macht deutlich, dass das als Vaterschaftsbonus und Mutterschaftsstrafe bekannte Phänomen tatsächlich existiert: Vater zu werden wirkt sich positiv auf die Karriere von Männern aus, während Mutterschaft die Karriere von Frauen bremst.
Der Bundesrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Wie hoch ist der Anteil der Väter unter den Führungskräften der Bundesverwaltung?
Wie hoch ist der Anteil der Mütter unter den Führungskräften der Bundesverwaltung?
Wie wirkt sich die Elternschaft auf den Durchschnittslohn von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung aus?
Wie viele Stellen in der Bundesverwaltung sind tatsächlich im Rahmen von Jobsharing besetzt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Über zwei Drittel aller Männer im Kaderbereich (Lohnklassen 24 bis 38; mit Führungsfunktion) sind Väter.
2. Gut die Hälfte aller Frauen im Kaderbereich (Lohnklassen 24 bis 38; mit Führungsfunktion) sind Mütter.
3. Die kürzlich durchgeführte Lohngleichheitsanalyse hat keine Hinweise auf systematische geschlechtsspezifische Lohndifferenzen ergeben. Zum spezifischen Einfluss der Elternschaft auf den Lohn können keine Aussagen gemacht werden, weil keine Daten zur Verfügung stehen, auf deren Basis belastbare Aussagen in dieser Hinsicht gemacht werden könnten.
4. Zum Jobsharing liegen aktuell noch keine Auswertungen vor. Die Human Resources Konferenz Bund (Personalchefinnen und -chefs der Departemente) hat 2025 die Begriffe Job- und Topsharing für die Bundesverwaltung geschärft. Gestützt auf diese Präzisierung sind im IT-System Anpassungen für die Erfassung vorgenommen worden. Die entsprechende Datenerfassung bzw. -bereinigung ist noch nicht abgeschlossen. Mit Auswertungen kann frühestens im 3. Quartal 2026 gerechnet werden.