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26.3441 · Interpellation · 2026-03-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Während der Abstimmungsdebatte zur "SRG-Initiative" wurde allein von den Initianten die angeblich mangelnde Ausgewogenheit und fehlende politische Neutralität der SRG-Berichterstattung bemängelt.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. An der Medienkonferenz am Abstimmungssonntag 8. März 2026 hat der zuständige Medienminister in Aussicht gestellt, dass er in der neuen SRG-Konzession neben inhaltlichen Anpassungen dem Aspekt der Ausgewogenheit im Programm der SRG vermehrt Aufmerksamkeit schenken will und sie zu "schärfen" gedenkt. Auf welche Evidenzen stützt sich der Bundesrat dabei?

  2. Ist dem Bundesrat bewusst, dass wissenschaftliche Studien belegen, dass die SRG am ausgewogensten von allen Medien berichtet? Angesichts dieser Tatsachen, worauf stützt sich das Vorhaben, die Ausgewogenheit im Rahmen der SRG-Konzession zu "schärfen"?

  3. Ist dem Bundesrat bewusst, dass SRG-Sender von der Bevölkerung regelmässig am vertrauenswürdigsten eingeschätzt werden, gefolgt von Qualitätszeitungen wie der NZZ und dem Tagesanzeiger?

  4. Im Gegensatz zu den privaten Medien, wo die Bevölkerung lediglich an den Presserat - einer freiwilligen Branchenorganisation - gelangen kann, verfügt sie in Bezug auf Kritik an SRG-Inhalten über die Möglichkeit an die Ombudsstelle, die Beschwerden detailliert prüft und kommentiert und danach an die unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) zu gelangen. Zudem besteht der Weg an den Publikumsrat zu gelangen. Worin konkret sieht der Bundesrat die Notwendigkeit das bestehende und bewährte System weiter auszubauen? An welche zusätzlichen Instrumente denkt er dabei?

  5. Wie gedenkt er gleichzeitig sicherzustellen, dass die gemäss Art. 93/Abs.3 der Bundesverfassung garantierte Unabhängigkeit und Autonomie in der Programmgestaltung dabei gewährleistet bleiben?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu den Fragen 1, 4 und 5:Die neue SRG-Konzession wird derzeit im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen erarbeitet. Das UVEK wird im Rahmen dieser Arbeiten prüfen, ob die heutige Konzessionsbestimmung unter dem Titel «Anforderungen an die Qualität des Angebots und Qualitätssicherung» zu präzisieren ist. Ob das UVEK dem Bundesrat mit Blick auf die Sachgerechtigkeit Änderungen in der Konzession vorschlagen wird, ist derzeit offen. Vor der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur neuen SRG-Konzession wird wie üblich ein verwaltungsinternes Verfahren durchgeführt. Der Bundesrat wird die Vernehmlassung voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 eröffnen. Zu Frage 2:Dem Bundesrat ist bekannt, dass die Universität Zürich die Berichterstattung der Schweizer Presse und der SRG über 44 Volksabstimmungen im Zeitraum zwischen 2018 und 2023 untersucht hat. Die Studie schreibt der SRG eine politisch ausgewogene Positionierung zu. Eine Analyse des gesamten Informationsangebots der SRG liegt dagegen nicht vor. Im Weiteren stellt der Bundesrat fest, dass die Beurteilung, wonach die SRG politisch wenig ausgewogen positioniert ist, gerade im Vorfeld der Volksabstimmung vom 8. März 2026 überraschend häufig geäussert wurde. Zu Frage 3:Der Bundesrat hat Kenntnis von diesen Studien.