Lexipedia

26.3450 · Interpellation · 2026-03-20

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat hat wiederholt die Schwere der Lage im Iran anerkannt, die durch systematische Unterdrückung, willkürliche Verhaftungen und schwere Menschenrechtsverletzungen gekennzeichnet ist.

Gleichzeitig stützt sich die Schweizer Asylpraxis weiterhin auf eine restriktive Risikobeurteilung und auf den Grundsatz, dass Wegweisungen in den Iran in der Regel vollziehbar sind. In der Praxis erweist sich der Vollzug dieser Wegweisungen jedoch oft als schwierig oder gar unmöglich, was abhängig vom jeweiligen Fall zur Sistierung des Asylverfahrens und zu vorläufigen Aufnahmen führt.

Daraus ergibt sich eine besorgniserregende Diskrepanz zwischen den Einschätzungen des Bundesrates zur Lage im Iran und den konkreten Folgen seiner Asylpolitik, und dies führt zu Rechtsunsicherheit für die betroffenen Personen.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  • Wie begründet der Bundesrat, dass er den Vollzug von Wegweisungen in den Iran weiterhin als vollstreckbar betrachtet, obwohl dieser aufgrund der festgestellten Risiken und Hindernisse regelmässig ausgesetzt wird?

  • Ist der Bundesrat tatsächlich der Ansicht, dass die fallabhängige Sistierung der Asylverfahren eine angemessene Antwort auf eine Situation systematischer Unterdrückung darstellt, oder erkennt er die Notwendigkeit einer klareren und kohärenteren Massnahme an?

  • Ist der Bundesrat bereit, dieses Vorgehen, das er selbst als vorsichtig bezeichnet, das aber inkohärent erscheint, zu ändern, indem er den Vollzug von Wegweisungen in den Iran formell aussetzt oder seine Asylpraxis massgeblich anpasst?

Stellungnahme des Bundesrates

Aufgrund des Krieges und als Reaktion auf die Ereignisse im Iran hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 3. März 2026 die Entscheidtätigkeit für Asylgesuche iranischer Staatsangehöriger bis auf Weiteres ausgesetzt und die Kantone angewiesen, keine Wegweisungen in den Iran zu vollziehen.Der Entscheidstopp erfolgte insbesondere deshalb, weil die volatile Sicherheitslage, die unvollständige Informationslage sowie anhaltende militärische Angriffe keine verlässliche Beurteilung individueller flüchtlingsrechtlicher Schutzbedürftigkeit oder der Zumutbarkeit eines Wegweisungsvollzugs erlauben.Die Aussetzung des Wegweisungsvollzugs stellt eine vorsorgliche temporäre Massnahme dar. Sie stellt sicher, dass keine Rückführungen erfolgen, solange das Risiko einer konkreten Gefährdung aufgrund fehlender Information sowie Kampfhandlungen nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann.Die beiden Massnahmen der Aussetzung der Entscheidtätigkeit und des Wegweisungsvollzugs ermöglichen es, rasch auf sich verändernde Lagen zu reagieren, und stellen eine rechtskonforme und flexible Antwort auf dynamische Entwicklungen in den Herkunftsländern dar. Längerfristige Massnahmen wie die Anpassung der Asyl- und Wegweisungspraxis hängen von der weiteren Lageentwicklung ab. Sie setzen eine stabilere und verlässlichere Lagebeurteilung voraus, als dies aktuell in Bezug auf den Iran möglich ist.Das SEM beobachtet die Lageentwicklung weiterhin mit grösster Aufmerksamkeit. Sobald sich die Lage konsolidiert und eine fundiertere Einschätzung möglich ist, wird das SEM die bisher geltende Asyl- und Wegweisungspraxis für den Iran überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Iran. Eine Asylpraxis, die der Schwere der Lage nicht gerecht wird | Lexipedia | Lexipedia