Lexipedia

26.3470 · Motion · 2026-03-20

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen geeignete Methoden zur systematischen Datenerhebung über polizeiliche Einsatz- und Kontrollpraktiken zu entwickeln, deren Einführung zu fördern und die dafür erforderlichen organisatorischen und rechtlichen Grundlagen zu schaffen.

Zu diesem Zweck soll der Bundesrat insbesondere:

  1. in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Polizeikorps sowie den zuständigen interkantonalen und eidgenössischen Stellen, insbesondere der KKJPD, der KKPKS, dem EJPD, dem EFD und der KSSD, Mindeststandards für die Dokumentation polizeilicher Personenkontrollen und vergleichbarer Eingriffe erarbeiten;

  2. datenschutzkonforme Modelle zur anonymisierten Datenerhebung und -auswertung entwickeln, welche die Analyse möglicher diskriminierender Kontrollmuster ermöglichen (Aufschlüsselung nach sensiblen Kategorien wie Nationalität, vermutete Herkunft, vermutete Religion, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht oder Alter).

  3. Pilotprojekte in interessierten Kantonen oder Gemeinden unterstützen, in denen solche Datenerhebungen erprobt werden;

  4. den Wissenstransfer zwischen Bund und Kantonen sicherstellen und geeignete Instrumente zur Evaluation der Polizeipraxis bereitstellen.

Die Datenerhebung soll den Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates (ECRI) entsprechen.

Begründung

Mehrere internationale Kontrollorgane wie die ECRI und der UNO-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung (CERD) stellen fest, dass in der Schweiz institutioneller und struktureller Rassismus bei der Polizei nach wie vor ein Problem sei. Der CERD empfiehlt der Schweiz die Erhebung von statistischen Daten über rassistisch motiviertes Profiling.

Im Bericht in Erfüllung des Postulates 21.4137 stellt der Bundesrat fest, dass Racial Profiling und rassistisch motivierte Polizeigewalt unzureichend dokumentiert werden. Um diese Lücke zu schliessen, sollen Methoden zur Datenerhebung polizeilicher Einsatz- und Kontrollpraxis geprüft werden.

Diskriminierende Vorfälle bei Polizeieinsätzen führen dazu, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei schwindet. Darunter leidet auch die überwiegende Zahl der Polizeimitarbeitenden, die ihre Arbeit gut und richtig machen. Handfeste Analysen der Einsatz- und Kontrollpraxis können dem schwindenden Vertrauen entgegenwirken und Verbesserungspotential aufzeigen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die präventive polizeiliche Tätigkeit ist grundsätzlich Aufgabe der Kantone (BGE 151 I 137 E. 3.5.1). Personenkontrollen durch Behörden mit polizeilichen Aufgaben unterstehen daher grösstenteils kantonaler Zuständigkeit. Der Bund kann zusammen mit den Kantonen auf gemeinsame Mindeststandards hinarbeiten, ohne die Kantone zu deren Einhaltung und zur Verwendung bestimmter Instrumente verpflichten zu können. Auf dieselbe Weise kann der Bund einen Austausch und den Wissenstransfer mit den Kantonen einsetzen. Die Kompetenz des Bundes zur Förderung von Präventionsmassnahmen ist auf die Verhinderung von Straftaten beschränkt und gestützt auf Artikel 386 des Strafgesetzbuchs (StGB, SR 311.0) möglich. Im Rahmen dieser verfassungsrechtlichen Schranken ist der Bundesrat bereit, das Thema einer besseren Datenerhebung über polizeiliche Einsatz- und Kontrollpraktiken mit den Kantonen aufzunehmen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.