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26.3474 · Motion · 2026-03-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung gestützt auf das Umweltschutzgesetz verbindliche Anforderungen zur Reduktion von unnötigen Einwegverpackungen festzulegen.

Dabei sind insbesondere vorzusehen:

  • Anforderungen zur Vermeidung unnötiger oder übermässiger Verpackungen

  • Vorgaben zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit

  • Anforderungen an den Einsatz von nicht-toxischen Rezyklaten

  • sowie geeignete Kennzeichnungsvorschriften zur Unterstützung der korrekten Entsorgung

Begründung

Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 hat das Parlament dem Bundesrat neue Kompetenzen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft eingeräumt, insbesondere im Bereich von Produkten und Verpackungen.

Der Bundesrat hat zudem in seiner Antwort auf die Motion 25.4241 festgehalten, dass Einweg-Kunststoffverpackungen reduziert werden sollen. Gleichzeitig bestehen weiterhin regulatorische Lücken, insbesondere im Vergleich zur Europäischen Union, die mit der neuen Verpackungsverordnung verbindliche Reduktions- und Reuse-Ziele einführt.

Die Vernehmlassung zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 ist abgeschlossen. Es ist daher angezeigt, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen nun konsequent zu nutzen und verbindliche Anforderungen für Einwegverpackungen festzulegen.

Ein besonderer Handlungsbedarf besteht auch deshalb, weil Kunststoffverpackungen im Versandbereich sowie im Konsum zunehmend zu kurzlebigen Abfällen führen und teilweise die Qualität von Recyclingströmen, insbesondere im Papierrecycling, beeinträchtigen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Vom 25. Juni bis am 16. Oktober 2025 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV; SR 814.621) durchgeführt. Die VGV soll zu einer umfassenderen Verpackungsverordnung ausgeweitet werden. Der Bundesrat beschliesst voraussichtlich Mitte 2026 über die Inkraftsetzung der neuen Verpackungsverordnung. Die geplante Verpackungsverordnung legt unter anderem neue Anforderungen an Verpackungen fest. Verpackungen sollen nach den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten rezyklierbar sein und mit einem möglichst hohen Anteil an Rezyklaten hergestellt werden. Weiter soll auf Überverpackungen und den Einsatz von besonders besorgniserregenden Stoffen verzichtet werden. Diese Anforderungen sollen sowohl zur Schonung der Ressourcen als auch zur Schliessung von Kreisläufen bei Verpackungsmaterialien führen. Damit folgt die Verpackungsverordnung denselben Grundsätzen wie die europäische Verpackungsverordnung. Der Bundesrat verfolgt zudem die Rechtsakte zur Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung. In diesen werden beispielsweise die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen («Recycling-Guidelines») festgelegt. Die neue Verpackungsverordnung muss erst einmal in Kraft gesetzt werden und ihre Wirkung entfalten können. Der Bundesrat erachtet es nicht als zielführend, noch vor oder kurz nach dem Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung und ohne deren Wirkung abzuwarten, weitere Regulierungen vorzusehen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.