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26.3501 · Motion · 2026-03-20

Bundeskanzlei

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Überführung, Einbindung oder funktionale Verlagerung von IKT-Komponenten der Bundesverwaltung in externe Cloud-Dienste oder cloudbasierte Plattformökosysteme mit Auswirkungen auf Architektur, Sicherheit oder systemübergreifende Steuerungsmechanismen einer vorgängigen strategischen Genehmigung bedarf.

Vor der Genehmigung ist eine schriftliche Beurteilung der Auswirkungen auf digitale Souveränität, Exit-Fähigkeit und rechtliche Abhängigkeiten zu erstellen. Die Beurteilung ist zu dokumentieren und in geeigneter Form zu veröffentlichen.

Die strategische Genehmigung ist organisatorisch von der operativen Leistungserbringung getrennt auszugestalten und obliegt einer vom Bundesrat bestimmten strategischen Instanz.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist mit dem Motionär einig, dass der Einsatz von Cloud-Diensten einer strategischen Steuerung bedarf. Deshalb hat der Bundesrat am 11.12.2020 eine Cloud-Strategie für die Bundesverwaltung erlassen. Die Bundeskanzlei hat basierend auf der Strategie per 1. Januar 2026 folgende (aktualisierte) Weisungen erlassen, an die sich die Departemente beim Einsatz von Cloud-Diensten halten müssen. Diese bestehenden Vorgaben verfolgen dabei einen risikobasierten und differenzierten Ansatz:
1. Cloud-Prinzipien: Unter anderem wird darin geregelt, dass das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS), die Generalsekretärenkonferenz (GSK) und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) vorgängig informiert werden müssen, wenn VERTRAULICH klassifizierte Daten oder besonders schützenswerte Personendaten in einer Public Cloud bearbeitet werden sollen. Die genannten Instanzen können nach Massgabe ihrer Kompetenzen intervenieren, wenn sie Probleme sehen. Zudem wird vorgegeben, dass für jedes Cloud-Vorhaben eine Exit-Strategie definiert werden muss, die beschreibt, wie die Software-Lösung auf eine andere Plattform, einen anderen Service oder eine andere Technologie überführt werden kann. 2. Weisung Digitale Souveränität: Sie enthält Vorgaben, um Abhängigkeiten systematisch zu analysieren und basierend darauf Entscheide zu fällen. Zudem schreibt sie vor, dass die Beurteilung der digitalen Souveränität dokumentiert werden muss. Zusätzlich hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. März 2026 Eckwerte festgelegt, um im Rahmen des bestehenden Lenkungsmodells gemeinsame Lösungen in der digitalen Transformation der Bundesverwaltung zu fördern. Unter anderem sollen neu alle Projekte über einer Million Franken auf Synergien geprüft werden. Dabei wird auch geprüft, ob zentrale Vorgaben eingehalten werden. Der Bundesrat hat der Bundeskanzlei den Auftrag erteilt, ihm bis Ende 2026 die nötigen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Änderungen zu beantragen. Die Synergieprüfungen werden gemäss aktueller Planung ab 2028 in allen Departementen eingeführt. Mit all diesen Massnahmen ist die Verwaltung heute schon nahe am Anliegen der Motion.
Eine weitergehende Regelung lehnt der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt ab. Erstens soll die inhaltliche Beurteilung eines Cloud-Einsatzes Aufgabe der Verwaltungseinheiten bleiben, die die Verantwortung tragen und das Geschäft inhaltlich am besten kennen. Zweitens wurde für die Bearbeitung von sensitiven Informationen bereits eine Regelung in Kraft gesetzt. Drittens werden für grössere Vorhaben in Zukunft Synergieprüfungen etabliert. Viertens würde eine zusätzliche und weitergehende Regelung zu erhöhtem Abstimmungs- und Redaktionsaufwand sowie neuen Genehmigungsprozessen führen.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass zuerst Erfahrungen mit dem eben erst beschlossenen System gemacht werden sollen, bevor die Regeln bereits wieder angepasst werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.