Intelligente Brillen: eine neue Dimension des Voyeurismus. Ist das Schweizer Recht den Anforderungen gewachsen?
26.3542 · Interpellation · 2026-06-01
Justiz- und Polizeidepartement
Eingereicht
Wortlaut
Intelligente Brillen vom Typ Ray-Ban Meta, von denen 2025 weltweit sieben Millionen Exemplare verkauft wurden und die nun bei Schweizer Optikern erhältlich sind, verfügen über einen Rahmen mit integrierter Kamera und integriertem Mikrofon, der von einer gewöhnlichen Brille nicht zu unterscheiden ist. Sie ermöglichen es, von anderen Personen unbemerkt und kontinuierlich Ton- und Bildaufnahmen zu machen. Jüngste Enthüllungen haben gezeigt, dass intime Bilder, die ohne Wissen der Betroffenen aufgenommen wurden – darunter Nacktszenen und besonders schützenswerte Personendaten –, für KI-Trainingszwecke an Subunternehmen weitergeleitet wurden. Der Hersteller plant zudem, die Gesichtserkennung zu integrieren. Eine neue Generation mit integriertem Bildschirm und Gestensteuerung ist in den Vereinigten Staaten bereits auf dem Markt und könnte bald auch in der Schweiz erhältlich sein.
Das Schweizer Recht (Datenschutz, Schutz der Persönlichkeit, Strafbestimmungen zu Verletzungen der Privatsphäre) wurde mit Blick auf einen lokal begrenzten und wahrnehmbaren Voyeurismus konzipiert. Doch diese Technologien machen Voyeurismus allgegenwärtig, unsichtbar und sofort weltweit verbreitbar. Die Bürgerinnen und Bürger verlieren die Fähigkeit, überhaupt zu erkennen, dass sie beobachtet werden – eine Voraussetzung für jedes freie Verhalten. Das Recht am eigenen Bild – sowohl für die Aufnahme als auch für die Verbreitung ist eine Einwilligung erforderlich – wird dadurch weitgehend wirkungslos.
Mehrere ausländische Behörden haben sich bereits mit diesem Thema befasst.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Ist das geltende Recht angesichts einer unsichtbaren, permanenten und im öffentlichen Raum erfolgenden Datenerfassung durch solche Geräte noch wirksam?
Wie stuft der Bundesrat die Weitergabe von Bildern Dritter für KI-Trainingszwecke aus rechtlicher Sicht ein, die ohne deren Einwilligung auf Schweizer Gebiet aufgenommen wurden?
Hält der Bundesrat es für notwendig, den Herstellern ein aus Distanz deutlich wahrnehmbares und nicht umgehbares Aufzeichnungssignal vorzuschreiben und die in diesen Geräten integrierte Gesichtserkennung zu regulieren oder sogar zu verbieten?
In welchen Bereichen sieht der Bundesrat Bedarf, den rechtlichen Rahmen anzupassen, insbesondere im Hinblick auf das Erscheinen von noch invasiveren Geräten auf dem Schweizer Markt?