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95.3410 · Interpellation · 1995-10-04

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Im November 1992 wurde die Vernehmlassung zur Revision des Scheidungsrechts abgeschlossen.

Ich frage den Bundesrat an, weshalb er dem Parlament bisher keine Botschaft zugeleitet hat und wann er gedenkt, diese Vorlage den eidgenössischen Räten zu unterbreiten.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 15. November 1995 hat der Bundesrat die Botschaft für eine Revision des Zivilgesetzbuches (Personenstand, Eheschliessung, Scheidung, Kindesrecht, Verwandtenunterstützungspflicht, Heimstätten, Vormundschaft und Ehevermittlung) zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet.

Antwort des Bundesrates.

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