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97.3117 · Postulat · 1997-03-19

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, in der allgemeinen Bundesverwaltung und in den ihm unterstehenden Bundesanstalten ein Umweltmanagement einzuführen und das Parlament über seine konzeptuellen Vorstellungen sowie die vorgesehenen Entwicklungs- und Einführungsschritte zu informieren.

Begründung

Eine effiziente Bundesverwaltung, wie sie u. a. im neuen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz in Artikel 3 gefordert wird, verlangt nicht nur Sparsamkeit im Umgang mit Finanzen, sondern auch mit den Ressourcen der Umwelt.

Ein umfassendes Umweltmanagement ist einerseits ein konkreter Beitrag zur Stabilität der Ökosysteme. Es wirkt anderseits, wegen des geringeren Ressourcenverbrauchs, aber auch kostensenkend. Die Verwendung erneuerbarer Energien sowie umweltfreundlicher Roh- und Hilfsstoffe in der Erbringung von Dienstleistungen und der Erstellung von Produkten, in Verpackung, Distribution, Transport sowie in Gebäudeherstellung und -unterhalt verlangt nach einer entsprechenden Grundhaltung, konkreten Konzepten und systematischem Vorgehen. Verschiedene Ansätze zur Förderung des Umweltmanagements und des betrieblichen Umweltschutzes sind bereits entwickelt und erprobt. Erwähnt seien die EU-Umweltaudit-Verordnung und die ISO-14 000-Standards für Umweltsysteme wie auch die von der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt herausgegebenen Unterlagen für ein umweltbewusstes Handeln.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

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