98.026 · Geschäft des Bundesrates · 1998-04-22
Finanzdepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 22. April 1998 betreffend die Änderung vom 27. Juni 1997 des TIR-Abkommens
Ausgangslage
Das Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen) wurde am 14. November 1975 im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen in Genf geschlossen.
In der Folge des Falls der Berliner Mauer und der Aufhebung der Grenzen innerhalb der Europäischen Union wurden zahlreiche Zuwiderhandlungen mittels Carnets TIR begangen, und zwar im wesentlichen auf EU-Territorium.
Entsprechend wurde eine grundlegende Änderung des TIR-Abkommens in mehreren Etappen als notwendig erachtet, um das System zu verstärken und Zuwiderhandlungen Einhalt zu gebieten. Im Hinblick darauf wurden die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen angepasst.
Verhandlungen
Beide Räte stimmten der Änderung des Abkommens einstimmig zu.