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98.3197 · Postulat · 1998-04-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Ausnahmen und Befreiungen) forstwirtschaftliche Transporte den landwirtschaftlichen Transporten gleichzustellen und sie von der Abgabepflicht ganz oder teilweise zu befreien.

Die vom Gesetz vorgesehenen Sonderregelungen sollen gewährleisten, dass die Bewirtschaftung der Schweizer Wälder nicht erschwert wird. Namentlich ist die besondere ökologische Gesamtbilanz der Waldbewirtschaftung zu berücksichtigen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

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