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Stamm Luzi · Nationalrat · 2014-06-19

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-19

Wortprotokoll

Frau Bundesrätin, Sie haben den Ausdruck "Barkosten" gebraucht, und tatsächlich, was ich bar ausgeben muss, ist selbstverständlich Teil des Unterhalts. Meine Frage: Ist der gebührende Unterhalt eines Einjährigen höher oder tiefer als der gebührende Unterhalt eines Siebzehnjährigen? Beim Einjährigen haben Sie tiefe Barkosten, [PAGE 1235] aber einen sehr grossen Betreuungsbedarf, wahrscheinlich durch die Mutter; bei einem Siebzehnjährigen haben Sie vielleicht das Ferienlager und die Musikstunde, die Barkosten, wie Sie sie nennen, sind höher, der Betreuungsbedarf ist aber kleiner. Die Frage: Ist der gebührende Unterhalt des Einjährigen grösser oder kleiner als derjenige des Siebzehnjährigen?

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