Stamm Luzi · Nationalrat · 2014-06-19
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-19
Wortprotokoll
Frau Bundesrätin, Sie haben den Ausdruck "Barkosten" gebraucht, und tatsächlich, was ich bar ausgeben muss, ist selbstverständlich Teil des Unterhalts. Meine Frage: Ist der gebührende Unterhalt eines Einjährigen höher oder tiefer als der gebührende Unterhalt eines Siebzehnjährigen? Beim Einjährigen haben Sie tiefe Barkosten, [PAGE 1235] aber einen sehr grossen Betreuungsbedarf, wahrscheinlich durch die Mutter; bei einem Siebzehnjährigen haben Sie vielleicht das Ferienlager und die Musikstunde, die Barkosten, wie Sie sie nennen, sind höher, der Betreuungsbedarf ist aber kleiner. Die Frage: Ist der gebührende Unterhalt des Einjährigen grösser oder kleiner als derjenige des Siebzehnjährigen?