preparatory:AB 172701
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-19
Wortprotokoll
Art. 21 Abs. 1; 22 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Art. 21 al. 1; 22 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
[VS]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 24 Abs. 3 Bst. b
Antrag Streiff
Streichen
Schriftliche Begründung
Im Parteienregister des Bundes registrierte Parteien sind heute von der Pflicht zur Unterschriftensammlung für ihre Wahlvorschläge befreit. Dies aber nur, wenn sie im betreffenden Kanton nur eine einzige Liste einreichen. Sobald eine junge Liste, eine Seniorenliste oder eine Auslandschweizerliste eingereicht wird, wird die administrative Erleichterung hinfällig. Dies ist nicht zeitgemäss. Es handelt sich um eine unnötige Schikane, die nichts zur Verminderung der Anzahl der Kandidierenden beiträgt. Die Bedingung in Buchstabe b, dass nur eine Liste eingereicht werden darf, soll deshalb gestrichen werden. Die Bedingungen der ordnungsgemässen Registrierung (Bst. a) und der Mindestvertretung im Nationalrat (Bst. c) soll unverändert erhalten bleiben.
[VS]
Art. 24 al. 3 let. b
Proposition Streiff
Biffer
[VS]
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Frau Bundeskanzlerin Casanova verzichtet auf ein Votum.