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AB 172701

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-19

Wortprotokoll

Art. 21 Abs. 1; 22 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Art. 21 al. 1; 22 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 24 Abs. 3 Bst. b

Antrag Streiff

Streichen

Schriftliche Begründung

Im Parteienregister des Bundes registrierte Parteien sind heute von der Pflicht zur Unterschriftensammlung für ihre Wahlvorschläge befreit. Dies aber nur, wenn sie im betreffenden Kanton nur eine einzige Liste einreichen. Sobald eine junge Liste, eine Seniorenliste oder eine Auslandschweizerliste eingereicht wird, wird die administrative Erleichterung hinfällig. Dies ist nicht zeitgemäss. Es handelt sich um eine unnötige Schikane, die nichts zur Verminderung der Anzahl der Kandidierenden beiträgt. Die Bedingung in Buchstabe b, dass nur eine Liste eingereicht werden darf, soll deshalb gestrichen werden. Die Bedingungen der ordnungsgemässen Registrierung (Bst. a) und der Mindestvertretung im Nationalrat (Bst. c) soll unverändert erhalten bleiben.

[VS]

Art. 24 al. 3 let. b

Proposition Streiff

Biffer

[VS]

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Frau Bundeskanzlerin Casanova verzichtet auf ein Votum.