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preparatory:AB 363025

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-09-22

Wortprotokoll

Die Referendumsfrist läuft am 9.[NB]Oktober 2025 ab. Die Kantone benötigen für die technische und operative Umsetzung der Änderungen eine gewisse Vorlaufzeit, auch wenn eine Anpassung der kantonalen Gesetze nicht notwendig ist. Dazu reicht die Zeit bis zum 1.[NB]Januar 2026 nicht aus.