preparatory:AB 363025
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-09-22
Wortprotokoll
Die Referendumsfrist läuft am 9.[NB]Oktober 2025 ab. Die Kantone benötigen für die technische und operative Umsetzung der Änderungen eine gewisse Vorlaufzeit, auch wenn eine Anpassung der kantonalen Gesetze nicht notwendig ist. Dazu reicht die Zeit bis zum 1.[NB]Januar 2026 nicht aus.