Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-22
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22
Wortprotokoll
Die von unserem Rat 1991 beschlossene Bestimmung sah ausdrücklich nur die Revision der Rente vor.
Der Nationalrat hat der Bestimmung in Artikel 23 nun einen Absatz 2 hinzugefügt, in dem zusätzlich festgehalten wird, dass jede Dauerleistung - beispielsweise auch eine Hilflosenentschädigung - revidiert werden kann.
Die Verankerung dieser bereits dem heutigen Rechtszustand entsprechenden Regelung bringt die gewünschte Klärung mit sich.