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Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-22

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22

Wortprotokoll

Die von unserem Rat 1991 beschlossene Bestimmung sah ausdrücklich nur die Revision der Rente vor.

Der Nationalrat hat der Bestimmung in Artikel 23 nun einen Absatz 2 hinzugefügt, in dem zusätzlich festgehalten wird, dass jede Dauerleistung - beispielsweise auch eine Hilflosenentschädigung - revidiert werden kann.

Die Verankerung dieser bereits dem heutigen Rechtszustand entsprechenden Regelung bringt die gewünschte Klärung mit sich.