preparatory:AB 96425
Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-28
Wortprotokoll
Hier geht es um eine nicht zentrale Differenz. Es geht um Raumplanung und um raumplanerische Massnahmen. Dabei gelten die Richt- und Nutzungspläne. Es gibt heute natürlich schon gesetzliche Anhörungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten, gerade wenn es um Raumplanungsmassnahmen geht. Es macht unserer Meinung nach keinen Sinn, da es schon Mitwirkungsrechte während des Verfahrens gibt, solche auch noch vor dem Verfahren vorzusehen - das ist hier wirklich absolut doppelt gemoppelt. Es macht keinen Sinn, vor und während des Verfahrens ein Anhörungs- und Mitwirkungsrecht zu haben.
Deshalb bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.