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preparatory:AB 96425

Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-28

Wortprotokoll

Hier geht es um eine nicht zentrale Differenz. Es geht um Raumplanung und um raumplanerische Massnahmen. Dabei gelten die Richt- und Nutzungspläne. Es gibt heute natürlich schon gesetzliche Anhörungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten, gerade wenn es um Raumplanungsmassnahmen geht. Es macht unserer Meinung nach keinen Sinn, da es schon Mitwirkungsrechte während des Verfahrens gibt, solche auch noch vor dem Verfahren vorzusehen - das ist hier wirklich absolut doppelt gemoppelt. Es macht keinen Sinn, vor und während des Verfahrens ein Anhörungs- und Mitwirkungsrecht zu haben.

Deshalb bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.