Jahresbericht 2001 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und an den Bundesrat
Jahresbericht 2001 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und an den Bundesrat
vom 15. März 2002
Sehr geehrter Herr Bundespräsident sehr geehrter Herr Präsident sehr geehrte Damen und Herren
Die Eidg. Finanzkontrolle unterbreitet Ihnen den Bericht über ihre Tätigkeit im ver- gangenen Jahr. Nach Artikel 14 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes (FKG; SR 614.0) hat der Bericht Auskunft zu geben über wichtige Feststellungen und Be- urteilungen sowie über Revisionspendenzen und deren Gründe. Der Bericht wird veröffentlicht.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung.
15. März 2002 Eidgenössische Finanzkontrolle Der Direktor: Kurt Grüter
2002-0920 4027
Übersicht
Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan im Bund und legt ihr jährliches Prüfprogramm selbständig fest. Sie verschafft dem Parlament Grundlagen, damit es seine Finanzkompetenzen und die Oberaufsicht über Ver- waltung und Rechtspflege ausüben kann. Gleichzeitig unterstützt sie den Bundesrat mit ihrer Prüftätigkeit bei seiner Aufsicht über die Verwaltung. Gemäss Artikel 14 des Finanzkontrollgesetzes erstattet die EFK der Finanzdelega- tion und dem Bundesrat jährlich einen Bericht, in dem sie über Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurtei- lungen sowie über Revisionspendenzen informiert. Der Bericht wird veröffentlicht. Aufgrund ihrer Prüfungen kann die EFK der Verwaltung und den geprüften Stellen ein gutes Zeugnis ausstellen. Es wird allgemein sorgfältig, kostenbewusst und pro- fessionell gearbeitet. Der vorliegende Bericht enthält zwangsläufig eine Reihe von Feststellungen und Empfehlungen mit Verbesserungspotenzial, die nicht als reprä- sentativ für die Verwaltungsarbeit anzusehen sind, sondern im Rahmen der Prüfun- gen gemacht werden mussten. Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stand im Herbst zweifellos das Grounding der Swissair, was ein umfangreiches finanzielles Engagement des Bundes auslöste. Das ausserordentliche Ereignis forderte auch die EFK. Sie wurde beauftragt, die Freigabe und die Verwendung des Überbrückungsdarlehens zu überwachen. Das Monitoring hat seine Erwartungen erfüllt. Bereits im Oktober konnte verhindert werden, dass ein Betrag von rund 100 Millionen auf Konti transferiert wurde, die für die Finanzierung des Flugbetriebes blockiert waren. Zeigte sich an den wöchentlichen Sitzungen ein Handlungsbedarf, wurden von den Beteiligten Mass- nahmen in die Wege geleitet, deren Umsetzung dann auch begleitet werden. Die EFK achtete darauf, dass nur Zahlungen im Interesse eines geordneten Übergangs des Flugbetriebes auf die neue Airline freigegeben wurden, auch wenn teilweise Zahlungen für Verpflichtungen geleistet werden mussten, die vor dem Grounding eingegangen wurden. Im Rahmen ihrer Aufsicht über EXPO.02 konnte die EFK unter anderem feststellen, dass ein funktionierendes Controlling vorhanden ist, um die Finanzen und Termine überwachen zu können. In ihren Stellungnahmen zu den Quartalsberichten der Ver-
einsleitung betonte die EFK jeweils die Unsicherheiten bei den Einnahmenschät- zungen. Bei der Beurteilung des Engagement des Bundes muss zwischen Beiträgen, Defizitgarantie und Darlehen unterschieden werden. Ende 2001 beliefen sich die insgesamt bewilligten Kredite auf 718 Millionen. Kann das Defizit auf 270 Millio- nen begrenzt werden, wird sich das Engagement des Bundes trotz der anfangs 2002 beantragten zusätzlichen Vorfinanzierung von 120 Millionen auf rund 700 Millio- nen beschränken. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Prüfungen bei den Alpentransversalen. Die EFK ist für die Koordination der verschiedenen Aufsichtsorgane verantwort- lich. Sie stellt damit sicher, dass Lücken oder Doppelspurigkeiten vermieden wer- den. Bei einer Projektdauer von rund 20 Jahren und einem Kreditvolumen von
14,7 Milliarden sowie komplexen Projektstrukturen muss auch der Kontrolle und Finanzaufsicht das notwendige Gewicht zukommen. Bei ihren Prüfungen wies die EFK darauf hin, dass angesichts der sich bereits heute abzeichnenden Mehrkosten der Kompensationsplanung das notwendige Gewicht beizumessen ist. Die Reserven sind zu etwa zwei Dritteln ausgeschöpft. Zu einem guten Abschluss konnte die Prüfung im Flüchtlingsbereich gebracht wer- den. Die EFK stellte bei der mit der Flüchtlingsbetreuung beauftragten Stiftung im Kanton Waadt fest, dass aufgrund von fehlerhaften Abrechnungen zuviel Bundes- beiträge ausbezahlt wurden. Das Bundesamt für Flüchtlinge erreichte gestützt auf die Prüfergebnisse, dass der Kanton Waadt 18 Millionen dem Bund zurückbezahlt hat. Zu den Kernaufgaben der EFK gehören die Abschlussprüfungen der Staatsrech- nung und des ETH-Bereiches. Bei der Prüfung der Staatsrechnung konnte die EFK eine ordnungs- und rechtsmässige Buchführung feststellen. Sie machte indessen darauf aufmerksam, dass der Ausweis des Jahresergebnisses die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht verlässlich und realitätsgetreu widerspiegelt. So wurden gestützt auf gesetzliche Grundlagen Aufwendungen in der Bilanz aktiviert, die bei sofortiger Abschreibung den Fehlbetrag in der Bilanz um mehr als zehn Prozent erhöhen wür- den. Im ETH-Bereich mussten im ersten Jahr der rechtlichen Verselbständigung und eigener Rechnungslegung verschiedene Einschränkungen zum Jahresergebnis gemacht werden. Der ETH-Bereich erhielt einen Bundesbeitrag von 1,7 Milliarden, einerseits für die Finanzierung des Betriebes (1,2 Mia), andererseits für die Reali- sierung ihrer Investitionen (0,5 Mia). Die EFK begrüsst, dass die Arbeiten am neuen Rechnungsmodell zielstrebig voran- getrieben werden und anerkannte Rechnungslegungsnormen angewendet werden sollen. Sie ist mit beratender Stimme in die Projektorganisation eingebunden und stellt damit sicher, dass die Anforderungen der Finanzaufsicht berücksichtigt wer- den. Das Berichtsjahr war geprägt durch eine intensivere Zusammenarbeit mit den internen Finanzinspektoraten des Bundes und der kantonalen Finanzkontrollen. Neben zusätzlichen Ausbildungsanstrengungen prüfte die EFK gestützt auf Arti- kel 11 des Finanzkontrollgesetzes die Wirksamkeit der Finanzinspektorate. Zwei Feststellungen sind erwähnenswert. Die starke Dezentralisierung der Bundesver-
waltung führt dazu, dass diese Aufsichtsorgane oft nicht die kritische Grösse auf- weisen. Zweitens müssen die Inspektorate vielfach wesensfremde Sonderaufträge für die Amtsleitung erledigen. Die eigentliche Aufsicht kommt dann zu kurz. Im Sommer organisierte die EFK zum ersten Mal eine gesamtschweizerische Fachtagung mit den kantonalen Finanzkontrollen. Für die Vorbereitung und die Nachbearbeitung der Themen wurden gemischte Arbeitsgruppen eingesetzt. Informatikprüfungen erhalten eine wachsende Bedeutung. Informatik ist auch für die Verwaltung eine Schlüsselstrategie und muss Chefsache sein. Im Berichtsjahr prüfte die EFK insbesondere das Projekt NOVE-IT, die SAP-Anwendungen im Finanz- und Personalbereich sowie die Schnittstellen zwischen Dienststellen- und Zentralbuchhaltung. Risiken stellte die EFK beim fehlenden Verständnis für die neuen Rollen und bei den Zugriffsberechtigungen fest. Zudem wies sie auf die
unbefriedigenden Personalressourcen hin. Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit beschlossen, Informatikfragen regelmässig in einem bundesrätlichen Ausschuss zu behandeln. Häufig musste die EFK das interne Kontrollsystem bemängeln. Auch wenn diese Mängel auf noch nicht konsolidierte Reformprozesse und laufende Informatik- projekte zurückzuführen sind, muss der Kompetenzregelung, der Funktionentren- nung und dem Vier-Augen-Prinzip vermehrt die notwendige Beachtung geschenkt werden. Wirksame und nachhaltige interne Kontrollen helfen nicht nur, Risiken jeglicher Art zu verringern, sondern unterstützen die Verwaltung auch bei der Umsetzung der Politik. Kontrolle ist nicht nur ein Kostenfaktor, sondern länger- fristig eine lohnende Investition. Die EFK will einen Leitfaden erarbeiten und die Erkenntnisse von allgemeinem Interesse den Bundesstellen zur Verfügung stellen. Wiederkehrendes Thema ist auch die Abwicklung von Beschaffungen, die nicht immer den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die EFK ist überzeugt, dass mit ihren Prüfungen eine präventive Wirkung erzielt wird und mit permanenter Weiter- bildung ein Beitrag zu einer besseren Einhaltung der Vorschriften geleistet werden kann. Durch die Prüftätigkeit konnte die EFK wiederum Einsparungsmöglichkeiten in Millionenhöhe namhaft machen. Zu erwähnen sind insbesondere Swissair, der Flüchtlingsbereich, Gesuchsprüfungen im Baubereich sowie Preisprüfungen. Ein- sparungen in Franken und Rappen sind indessen nicht das primäre Ziel der Finanz- kontrolle. Ihre eigentliche Bedeutung liegt in der Aufdeckung von Schwachstellen in der Buchführung und im Finanzgebaren der Verwaltung, der Prävention sowie der Beratung der Dienststellen. Die EFK setzt sich für eine sparsame, verantwortungs- bewusste und leistungsfähige Verwaltung ein und dient damit letztlich auch der Steuerzahlerin und dem Steuerzahler als Nutzniessende öffentlicher Leistungen. Dieser zu Gunsten der Öffentlichkeit entfaltete Nutzen hat die Kosten der EFK zu rechtfertigen. Der vorliegende Bericht informiert in sieben Kapiteln über Feststellungen und Arbeitsweise der EFK. – Kapitel 1 gibt in geraffter Form einen Überblick über die Schwerpunkte der Finanzaufsicht. Kapitel 2 orientiert über einzelne Prüfungen in der Bundeskanzlei und den Departementen. Eine vollständige Liste der Prüfungen enthält der Anhang.
Im Berichtsjahr unterbreitete die EFK der Finanzdelegation über 200 Ein- zelberichte. – Gestützt auf Artikel 6 FKG übt die EFK Mandate bei internationalen Orga- nisationen aus. Weil sie unter anderem drei Spezialorganisationen der UNO revidiert, ist sie Mitglied des UN-Panel der externen Rechungsprüfer und damit mit sieben anderen Rechnungshöfen in das Aufsichtssystem der Ver- einten Nationen eingebunden. Kapitel 3 vermittelt einen Einblick in diese Revisionsarbeiten.
– Revisionspendenzen gemäss Artikel 14 des Finanzkontrollgesetzes sind Umsetzungspendenzen bei den geprüften Stellen. Eine solche Pendenz liegt dann vor, wenn eine Dienststelle die Bemängelung und die Verbesse- rungsmassnahmen zwar anerkannt, aber die gesetzte Frist unbenutzt ver- streichen lassen. Offen ist eine Pendenz im Bundesamt für Kultur, die mit dem Bundesgesetz über die Schweizer Museen behoben werden soll. Kapi- tel 4 gibt darüber weitere Hinweise. – Die EFK erstellt ihr Prüfprogramm autonom und kann Aufträge von Bun- desrat und Parlament gemäss Artikel 1 des Finanzkontrollgesetzes ableh- nen. Im Berichtsjahr führte die EFK verschiedene Aufträge aus, unter ande- rem die Überwachung des Swissair-Kredites. Für die Finanzierung der externen Unterstützung für dieses Mandat beantragte die EFK einen Nach- tragskredit. Kapitel 5 führt die erwähnenswerten Aufträge der Finanz- delegation und des Bundesrates auf. – Die EFK ist in ein dichtes Netzwerk von Aufsichtsorganen eingebettet und kann entsprechend von einem reichen Erfahrungsaustausch profitieren. Kapitel 6 vermittelt einen Überblick über die Beziehungen mit den ver- schiedenen Aufsichtsorganen und -institutionen im In- und Ausland. – Kapitel 7 ist schliesslich der Arbeitsweise der EFK und den Ressourcen gewidmet.
Die nachstehenden Feststellungen beschlagen Sachverhalte und Vor- kommnisse aus den Rechnungsjahren 2000 und 2001, welche bei Prüfungen im Berichtsjahr gemacht wurden. Zum Zeitpunkt der vorliegenden Bericht- erstattung konnte nicht abschliessend beurteilt werden, inwiefern die dar- gestellten Schwachstellen beseitigt und die Empfehlungen der Eidg. Finanz- kontrolle (EFK) bereit umgesetzt worden sind. Die Nachprüfungen im Jahr
2002 werden es erlauben, den konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu
beurteilen.
Bericht
1 Schwerpunkte
Schwerpunkte der Finanzaufsicht der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) stellten die Arbeiten bei Swissair, der Landesausstellung, den Alpentransversalen und im Infor- matikbereich dar. Sodann gehört die Prüfung der Staatsrechnung des Bundes zu den Kernaufgaben der EFK. Ein weiteres gewichtiges Mandat ist die Abschlussprüfung im ETH-Bereich, der im Berichtsjahr das erste Mal mit Leistungsauftrag, Global- budget und eigener Rechnung geführt wird.
1.1 Monitoring des Darlehens an Swissair
Im vergangenen Herbst geriet Swissair in eine ausweglose finanzielle Lage. Der Bundesrat verabschiedete ein Konzept für eine redimensionierte schweizerische Fluggesellschaft auf der Basis der Crossair. Der Bund beteiligt sich mit 600 Millio- nen an der Kapitalerhöhung der neuen Geselllschaft. Um den geordneten Übergang des Flugbetriebes von der Swissair auf die neue Fluggesellschaft bis Ende März
2002 sicherzustellen, gewährte der Bund Darlehen im Umfange von 1,45 Milliarden.
Der Bundesrat beauftragte die EFK, die Verwendung des Darlehens zu überwachen. Die Swissair ist vertraglich verpflichtet, die Bundesleistungen nur im Sinne des Vertrags-zweckes, nämlich für die Weiterführung des Flugbetriebes und den geord- neten Übergang auf eine neue nationale Airline, zu verwenden. Zwei Mitarbeiter der EFK erstellen auf dem Balsberg mit externer Unterstützung und gestützt auf Anga- ben von Swissair tägliche Liquiditätsreports und eine rollende Liquiditätsplanung per Ende März 2002. Mit diesen Instrumenten sollen die verantwortlichen Entschei- dungsträger rechtzeitig auf drohende Finanzierungslücken aufmerksam gemacht werden. Die Unterlagen dienen zudem der tranchenweisen Auszahlung der Bun- desmittel an Swissair. Zweitens gibt die EFK gemeinsam mit dem Sachwalter die einzelnen Zahlungen frei. Bei diesen Entscheiden handelt es sich oft um schwierige Abgrenzungsfragen und um das Abwägen unterschiedlicher Interessen, namentlich zwischen Bund, Sachwalter, Kantonen, Swissair und Crossair. Zu Diskussionen Anlass gab die Frage der Finanzierung von Sozialplänen, als bekannt wurde, dass Swissair im Ausland Sozialplanleistungen entrichtete. Die EFK wurde Ende Oktober mit sogenannten «Indemnity Payments» im Ausland konfron- tiert. Die Aussenstellen der Swissair können ohne mitschreitende Kontrolle durch die Zentrale Zahlungen auslösen. Inwieweit es sich um sogenannte Sozialplankosten oder Schliessungskosten handelt, konnte damals und kann auch heute nicht abschliessend beurteilt werden. Die Projektgruppe unter der Leitung der EFK vertrat die Auffassung, dass Lohnfortzahlungen im Ausland zu leisten sind. Es muss jedoch abgeklärt werden, ob es sich um gesetzliche Leistungen handelt, die nicht verhan- delbar sind. Auch sind einzelne, besonders hohe Abgangsentschädigungen zu über- prüfen. Letztendlich geht es darum, im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Zahlung im Interesse eines geordneten Übergangs auf die neue Airline zu leisten ist oder nicht.
An den wöchentlichen Sitzungen der Projektgruppe werden gegenseitig Informatio- nen ausgetauscht und Abgrenzungsfragen behandelt. Die Pendenzenliste ermöglicht eine wöchentliche Standortbestimmung, erlaubt den Stand der Umsetzung der Massnahmen festzustellen und die Auftragserledigung durch Swissair und Crossair zu kontrollieren. Die Erfahrungen von Oktober bis Dezember zeigten, dass die in das Monitoring gesetzten Erwartungen erfüllt und dank der engen Begleitung durch die EFK zahlreiche Zahlungen in Millionenhöhe verhindert werden konnten. Die insgesamt bewilligten Bundesdarlehen für die Finanzierung der Übergangs- lösung im Umfange von 1,45 Milliarden wurden mit 1 050 Millionen auf 2001 und mit 400 Millionen auf das Budgetjahr 2002 aufgeteilt. Per Ende 2001 wurden
900 Millionen abgerufen.
1.2 Die Aufsicht über EXPO.02
Die EFK begleitet die EXPO.02 im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages über die Finanzaufsicht. Die Jahresrechnung wird durch die statutarische Revisionsstelle revidiert. Die EFK übt ausschliesslich die Finanzaufsicht aus. Neben Sonderprüfun- gen nimmt die EFK Stellung zu den Quartalsberichten der Expo-Vereinsleitung zu- handen der Finanzdelegation der eidg. Räte (FinDel). Ende 2001 belief sich das finanzielle Engagement des Bundes auf insgesamt 718 Millionen. 58 Millionen ent- fallen auf die Defizitgarantie, 430 Millionen auf rückzahlbare Darlehen und
230 Millionen auf à-fonds-perdu-Beiträge sowie die Finanzierung der Bundes-
projekte. Anfangs 2002 hat der Bundesrat dem Parlament für die Überbrückung der Liquiditätslücke ein weiteres Darlehen von 120 Millionen mit gleichzeitiger Umwandlung der Defizitgarantie in ein Darlehen beantragt. Damit erhöht sich das Engagement des Bundes auf 838 Millionen. Darin nicht enthalten sind weitere Leis- tungen verschiedener Bundesstellen. Im Berichtsjahr analysierte die EFK das strategische Controlling bei der EXPO.02 und die Abwicklung der vier Bundesprojekte. Eine der Hauptaufgaben des Control- lings ist die Funktion als Frühwarnsystem. Die EFK konnte sich überzeugen, dass ein gut funktionierendes und aussagekräftiges Instrumentarium vorhanden ist. Mit der Botschaft des Bundesrates vom 8. Oktober 1999 und dem Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 wurde die Umsetzung der vier Bundesprojekte einer pro- fessionellen Organisation anvertraut, die von der Bundesverwaltung unterstützt wird. Unter der Leitung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements wandte sich die neue Organisation an die Gruppe Rüstung, die über einschlägige Erfahrun- gen und Ressourcen verfügt. Nach dem das Erbe der EXPO.01 verarbeitet war, schuf die Organisation optimale Strukturen für das Management der Bundespro- jekte. Für eine Dienststelle, die sich in erster Linie mit der Beschaffung von Rüs- tungsgütern beschäftigt, stellt das Management von Projekten im Kulturbereich eine besondere Herausforderung dar. Die EFK stellte fest, dass zur Erfüllung dieser Auf- gabe besondere Anstrengungen unternommen wurden. Sie empfahl, die Pro- jektleitung administrativ stärker zu unterstützen sowie die Koordination zwischen den lokalen Verantwortlichen, das Controlling und die Buchhaltung zu verbessern. So kann sie rasch auf Abweichungen reagieren und eine effiziente Ausgabenkon- trolle gewährleisten.
Die Verantwortlichen veranlassten entsprechend den Vorschlägen der EFK, spezi- elle Prüfverfahren einzuführen. Diese Prüfverfahren werden zur Risikoverminde- rung des Projekt beitragen wie zum Beispiel der Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Revision 36 Prozent der Kredite (18 Millionen) noch nicht durch definitive Ver- tragsabschlüsse abgesichert waren. Ferner war der Zusammenarbeitsvertrag mit EXPO.02 noch nicht unterzeichnet und Preiserhöhungen konnten infolge Termin- drucks nicht ausgeschlossen werden. Aus Transparenzgründen schlug die EFK vor, alle direkt anrechenbaren Ausgaben den Bundesprojekten zu belasten, um die effek- tiven Kosten möglichst genau abzubilden. Dieser Vorschlag wurde nicht berück- sichtigt. Die EFK wird im Rahmen der Nachprüfung auf diesen Punkt zurückkom- men. In ihren Stellungnahmen zu den Quartalsberichten der Vereinsleitung, welche umfassend Chancen und Risiken des Projektes darstellten, strich die EFK jeweils die Unsicherheiten bei den Einnahmenschätzungen hervor und machte auf die drohen- den Liquiditätsengpässe aufmerksam.
1.3 Waadtländer Stiftung für den Empfang
Asylsuchender Die EFK hatte in ihrem Bericht auf zahlreiche Managementprobleme im Asyl- bereich des Kantons Waadt hingewiesen. Einige Korrekturmassnahmen waren bereits von der Waadtländer Stiftung für die Aufnahme Asylsuchender (FAREAS) in Renens eingeleitet worden. Die EFK hatte weitere Empfehlungen abgegeben, um das interne Kontrollsystem sowie der Qualität des Informationsflusses auf allen Stufen zu verbessern. Die EFK schätzte zudem, dass der Kanton zwischen 1995 und 2000 ungefähr 22 Millionen zu viel Bundesbeiträge erhalten hatte. In der Zwischen- zeit nahm das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), das die EFK bei der Revision übri- gens aktiv unterstützt hatte, unverzüglich mit den Behörden des Kantons Waadt Kontakt auf, um sowohl für die finanziellen wie auch für die organisatorischen Pro- bleme eine Lösung zu finden. Die Gruppe «Avenir» sollte zukunftsträchtige Lösun- gen im Organisations- und Managementbereich finden. Die Gruppe «Finances» hatte die Höhe und die Modalitäten der Rückzahlung durch den Kanton zu bestimmen. Die Kantonsvertreter in der Gruppe «Avenir» erklärten sich bereit, die von der EFK festgestellten Funktionsstörungen zu beheben. In der Gruppe «Finances» hatte der Kanton Waadt die Schätzungsmethode der EFK zur Ermittlung der geschuldeten
16 Millionen anerkannt. Er beanstandete den von der EFK genannten Betrag von
sechs Millionen. Dieser betraf den Zeitraum, welcher nicht von der EFK kontrolliert worden waren. Aus verschiedenen, gemäss BFF ungerechtfertigten Gründen, wei- gerte sich der Kanton Waadt, die volle Verantwortung für die begangenen Fehler zu übernehmen. Die Entdeckung neuer Fehler in den Abrechnungen des ersten Quartals 2001 wie zu viel fakturierte Fürsorgefälle bewies einmal mehr, dass die Rückerstat- tungsforderungen des Bundes berechtigt waren. Schliesslich einigten sich die Par- teien über eine abschliessende Vergleichszahlung von 18 Millionen bis zum 31. De- zember 2001. Die vom BFF anerkannte Summe entspricht dem Betrag, der einmütig und unter Verzicht auf weitere langwierige und allen Parteien abträgliche Verfahren festgelegt werden konnte. Der Kanton Waadt hat diesen Betrag dem Bund im Dezember 2001 zurückbezahlt.
1.4 Prüfung der Alpentransversalen
1.4.1 Aufsicht und Kontrolle
Die Alpentransit Verordnung vom 28. Februar 2001, in Kraft getreten auf den 1. März 2001, ist eine wichtige Grundlage für Finanzaufsicht und -kontrolle der Neuen Alpentransversale (NEAT). Die Prüfungen beziehungsweise die Koordina- tion basieren auf dieser neuen Verordnung. Neben dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und der EFK führen interne und externe Kontrollorgane Prüfungen bei den Erstellergesellschaften von SBB und BLS durch. Die Bestimmungen der Alpentransit Verordnung streben eine Koordination der Kontrollorgane im Bereich NEAT an. In diesem Zusammenhang wurde eine Aktua- lisierung und Ergänzung der EFK-Richtlinie über die Zuständigkeiten der verschie- denen Prüforgane notwendig. Sie wurde unter Einbezug und im Einvernehmen mit den übrigen Kontroll-organen überarbeitet. Die neue «Richtlinie über die Koordina- tion der Kontrolltätigkeiten beim Projekt NEAT» trat am 2. April 2001 in Kraft und ersetzt die bisherige Richtlinie. Die Prüfungen werden nach Prüffeldkategorien eingeteilt und aufgrund der Risiko- analysen der Kontrollorgane entsprechend geplant. Es wird eine Übersicht über alle laufenden und abgeschlossenen Prüfungen geführt. Die EFK ist bei wesentlichen Änderungen des Prüfprogrammes, bei Differenzen über die Abstimmung der Prüf- programme und bei Prüfungsergebnissen von grosser Tragweite unverzüglich zu informieren. Die verschiedenen Kontrollorgane sind für ihre Prüfungen wie bisher selbst verantwortlich. Ein wichtiger Teil der Finanzaufsicht war auch im vergangenen Jahr die Auswertung der Berichte des BAV, welche über den Projektstand, das Vergabe- und Vertrags- wesen, die Kosten, Finanzierung sowie Termine und Risiken des Grossprojektes informieren. Als wesentlich beurteilte die EFK Aussagen zur Kostenprognose. Gemäss Schätzungen von Ende Juni 2001 muss mit Mehrkosten von rund 650 Mil- lionen gerechnet werden. Werden die geschätzten Mehrkosten für den Ceneri- Basistunnel, für Projektoptimierungen im Kanton Uri und für die Vergabe der Bau- arbeiten in Faido und Bodio mitberücksichtigt, muss festgestellt werden, dass rund zwei Drittel der Reserven bereits im heutigen Zeitpunkt verplant sind. Dem Aspekt der Kompensationsplanung ist deshalb vermehrt Beachtung zu schenken.
1.4.2 Durchgeführte Prüfungen
Im Jahr 2001 führte die EFK je eine Revision beim BAV und bei den Ersteller- gesellschaften, der BLS AlpTransit AG und der AlpTransit Gotthard AG, durch. Geprüft wurden die Ausschreibung und Vergabe der Baumeisterarbeiten für den Zugangsstollen Faido. Zudem wurden verschiedene Nachkontrollen früherer Revi- sionen durchgeführt. Die Revision beim BAV hatte zum Ziel, die Wirksamkeit der Prüfungstätigkeit und die Verwaltung des Projektaufsichtskredites zu beurteilen. Die Aufsicht beim BAV wird wirksam wahrgenommen. Einschränkungen mussten im Zusammenhang mit der Durchführung von Sonder- und Ergänzungsprüfungen gemacht werden. So
wurden vereinzelt Feststellungen sowie Prüfungszeitpunkte und -durchführungen nicht dokumentiert und Prüfungs-pendenzen nicht konsequent bewirtschaftet. Der Standbericht des BAV über die NEAT konnte wegen mangelhafter Datenqualität einzelner Ersteller und aufgrund von Problemen mit dem EDV-Werkzeug KOFAT (Kosten und Finanzen Alp Transit) nicht wie vorgesehen erstellt werden. Die Män- gel bei der Umsetzung von KOFAT sind rasch zu beheben. Sodann ist die Kredit- kontrolle des Projektaufsichtskredites hinsichtlich Budgetierungs-unterlagen und Übersicht der eingegangenen Verpflichtungen zu verbessern. Die NEAT-Controlling Weisung, insbesondere das Kapitel über die integrierte Steuerung, muss schliesslich rasch vervollständigt werden. Was die Organisation im Bereich Finanzen und Management des Fonds für Eisenbahngrossprojekte betrifft, stellte die EFK fest, dass wichtige Funktionen nicht genügend getrennt sind. Das BAV stimmte den Fest- stellungen und Empfehlungen der EFK zu und hat mit der Umsetzung zweckmässi- ger Massnahmen begonnen. Bei der BLS AlpTransit AG wurde der Prozess für die Erstellung der Endkosten- prognose geprüft. Die EFK stellte fest, dass die Projektleitung auf allen Stufen kom- petent und mit grossem Einsatz wahrgenommen wird, die Voraussetzungen für einen umfassenden und transparenten Daten- und Informationsfluss von den verschiede- nen Baustellen zur Unternehmensleitung für die Endkostenprognose indessen noch nicht oder nur unzureichend umgesetzt sind. Insbesondere wird das Wissen zu stark personenabhängig verwaltet und dargestellt, so dass es Dritten nicht ohne weiteres zur Verfügung steht. Die Qualität der Endkostenprognose kann daher nicht schlüssig beurteilt werden. Zudem verlangte die EFK den Aufbau einer unabhängigen inter- nen Kontrollstelle und eine bessere Abstützung der Stellvertretungen. Bei der Prüfung des Ausschreibungs- und Vergabewesens beim Zugangsstollen Faido und bei den Bauleistungen bei der AlpTransit Gotthard AG stellte die EFK fest, dass das Bundesgesetz und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungs- wesen eingehalten wird. Auch die strengen Vorgaben für Auftragsvergaben nach dem freihändigen Verfahren sowie die Vereinbarung des Einsichtsrechts wurden richtig gehandhabt. Die EFK verwies auf einen Entscheid der Eidg. Rekurskommis- sion für das öffentliche Beschaffungswesen, wonach künftig beim Ausschreibungs-
und Vergabeverfahren Präzisierungen vorgenommen werden sollten. Die Liberali- sierung des Strommarktes wird sich nämlich bei Aufträgen für die Energieversor- gung in Zukunft auswirken. Die Anpassung der Baukosten als Folge allfälliger Strompreisreduktionen ist in den Werkverträge zu regeln.
1.5 Das Mandat im ETH-Bereich
1.5.1 Kurzporträt
Seit dem 1. Januar 2000 ist der ETH-Bereich in den sogenannten 3. Kreis verselb- ständigt worden. Er arbeitet mit einem Leistungsauftrag und bildet einen selbständi- gen Finanzbereich. Die EFK wurde im ETH-Gesetz als Kontrollstelle bezeichnet. Sie hat die Jahres-rechnung nach den Normen des Berufsstandes zu prüfen. Daneben übt sie weiterhin die Finanzaufsicht aus. Die EFK prüfte im Berichtsjahr erstmals in ihrer Funktion als externe Kontrollstelle die Jahresrechnung 2000. Die Abschluss-
prüfung der ETH erfolgte dabei in Kenntnis der noch nicht abgeschlossenen Über- gangsphase in den dritten Kreis als selbständige Anstalt. Der ETH-Bereich umfasst die beiden Eidg. Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne, das Paul Scherrer Institut (PSI), die Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), die Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) und die Eidg. Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (EAWAG). Ebenfalls gehört der ETH-Rat mit Generalsekretariat dazu. Der Aufwand des ETH-Bereichs belief sich auf 1,6 Milliarden, der Ertrag auf 0,4 Milliarden. Der Bund leistete für die Finanzierung des Betriebs und der Investi- tionen einen Beitrag von 1,7 Milliarden.
1.5.2 Revision der konsolidierten Jahresrechnung 2000
Die EFK konnte die Ordnungsmässigkeit der konsolidierten Jahresrechnung 2000 – allerdings mit drei Einschränkungen – bestätigen. Sie musste darauf hinweisen, dass eine schriftliche rechtsgültige Vereinbarung mit dem Bund über die Schadensrege- lung bei Feuer, Wasser, Diebstahl oder Explosion nicht besteht. Rückstellungen zur Abdeckung dieser Risiken hat der ETH-Rat nicht gebildet. Auch die Verpflichtun- gen im Vorsorgebereich gegenüber pensionierten Professorinnen und Professoren sowie deren Hinterlassenen sind mit dem Bund nicht geregelt, und für eine mögliche Übernahme dieser Leistungen wurden auch keine Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen für noch nicht abgeschlossene Forschungsprojekte enthalten stille Reserven. Die EFK verlangte, dass diese Rückstellungen in Verpflichtungen und Kreditreste aufzuteilen sind. Schliesslich hat die EFK in ihrem Bestätigungsbericht zur Jahresrechnung der Eidg. Technischen Hochschule Lausanne festgehalten, dass das interne Kontrollsystem (IKS) zu verbessern ist. Für die künftige Rechnungsdarstellung und Bewertung des ETH-Bereiches sind ver- schiedene Fragen wie beispielsweise die Bilanzierung der Immobilienwerte oder die Absicherung der allgemeinen betrieblichen Risiken zu klären. Die EFK hat zudem darauf hingewiesen, dass der Beitrag des ETH-Bereiches an das fehlende Deckungs- kapital und die Verpflichtung zum Teuerungseinkauf für laufende Renten der ehe- maligen Mitarbeitenden des ETH-Bereiches noch nicht geregelt ist. Die ETH und die Eidg. Finanzverwaltung (EFV) haben gemeinsam Lösungen für die offenen Fragen erarbeitet. Im Rahmen der Abschlussprüfungen der Rechnung 2001 wird festzustellen sein, ob die Einschränkungen und Hinweise noch nötig sind.
1.6 Abschlussprüfung der Staatsrechnung 2000
Die EFK prüfte die vom Bundesrat mit Botschaft vom 4. April 2001 dem Parlament unterbreitete Staatsrechnung für das Jahr 2000 mit Finanz- und Erfolgsrechnung, Bilanz und Sonderrechnungen. Die Finanzrechnung schloss mit einem Einnahmen- überschuss von 4,6 Milliarden ab. Die Erfolgsrechnung ergab einen Ertragsüber- schuss von 1,5 Milliarden. Der Bilanzfehlbetrag ging damit auf 70,4 Milliarden zurück. Die EFK hat dem Parlament empfohlen, die Rechnung zu genehmigen. Sie musste indessen auf einige Aspekte hinweisen, welche für die Beurteilung des Rechnungsabschlusses von Bedeutung sind.
So wurden im Rechnungsjahr 2000 Verpflichtungen gegenüber der Pensionskasse des Bundes (PKB) und der bis Ende 1997 aufgelaufene Fehlbetrag der Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK) von insgesamt 11,1 Milliarden neu in die Passiven aufgenommen, was zu einer entsprechend höheren Verschuldung des Bundes führte. Gleichzeitig wurde dieser Betrag als aktivierte Ausgaben auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Nach einer Abschreibung von 1,6 Milliarden wurde per Bilanz- stichtag damit noch ein fiktiver Vermögensposten von 9,5 Milliarden bilanziert. Der Fehlbetrag des Bundes beziehungsweise Verlustvortrag würde entsprechend höher ausfallen und sich auf rund 80 Milliarden belaufen. Ein weiterer Hinweis betraf den Fonds für Eisenbahngrossprojekte (FEG). Vor- schüsse und Darlehen im Betrag von 816 Millionen wurden aufgrund der geltenden Regelung nicht über die Finanzrechung des Bundes verbucht, sondern durch die Bundestresorerie direkt zulasten von entsprechenden Bilanzpositionen ausbezahlt. Der Einnahmenüberschuss des Bundes wäre bei einer Verbuchung über die Finanz- rechnung um den erwähnten Betrag tiefer ausgefallen. Zudem musste die EFK dar- auf hinweisen, dass der in der Bundesbilanz aktivierte Tresorerie-Vorschuss an den FEG von 1,1 Milliarden in der Bilanz des Fonds nicht durch Aktiven gedeckt ist. Ähnlich lautende Einschränkungen verfassten die externen Kontrollstellen zu den Jahresrechnungen der beiden Erstellergesellschaften BLS AlpTransit AG und Gott- hard AlpTransit AG. Den dritten Hinweis schliesslich machte die EFK über die Rechnungslegung des ETH-Bereiches. Die EFK prüfte im Berichtsjahr zum ersten Mal seit der Verselb- ständigung die Jahresrechnung des ETH-Rates, der Eidg. Technischen Hochschulen und der Forschungs-anstalten (vgl. Ziff.1.5.2). Verschiedene Fragen wie die Rege- lung im Vorsorgebereich gemäss Dozentenverordnung, die Bildung von Rückstel- lungen für noch nicht abgeschlos-sene Forschungsprojekte oder die Eigentumsver- hältnisse bezüglich Immobilien konnten für den Rechnungsabschluss des Bundes noch nicht entschieden werden. Die finanziellen Auswirkungen dieser Sachverhalte auf die Staatsrechnung 2001 konnten daher nicht beurteilt werden. Die FLAG-Ämter werden im Rahmen der Abschlussprüfung der Staatsrechnung nicht flächendeckend, sondern gestützt auf Risikoüberlegungen geprüft. Im
Berichtsjahr prüfte die EFK drei FLAG-Ämter. Am häufigsten musste die Aussage- kraft der Kosten- und Leistungsrechnungen beanstandet werden. Die Schwachstellen sind der Projektleitung FLAG bekannt und werden durch die EFV bearbeitet. Die EFK begrüsst die Neukonzeption des Rechnungsmodells des Bundes. Mit die- sem Projekt können die Schwachstellen, welche bei den Abschlussprüfungen jeweils festgestellt werden mussten, beseitigt werden. Die EFK arbeitet mit beratender Stimme in der Projektorganisation mit und stellt damit sicher, dass die Anliegen der Finanzaufsicht und der Revision berücksichtigt werden.
1.7 Informatikprüfungen
1.7.1 Reorganisation der Bundesinformatik
Die Bundesinformatik befindet sich mit NOVE-IT in einem einschneidenden Ver- änderungsprozess. Mit NOVE-IT wurde der Rahmen für eine optimale Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologie in der Bundesverwaltung
geschaffen. Die EFK teilt die Meinung des Informatikstrategieorgan Bund (ISB), dass NOVE-IT tiefgreifende Veränderungen zur Folge hat und dass Effizienzsteige- rungen und Flexibilisierung zwingend für die Begrenzung der Kosten und die Finanzierung neuer Entwicklungen sind. Die EFK prüfte Projekte sowohl bei den Leistungserbringern als auch bei den Leistungsbezügern. Sie analysierte zudem das Gesamtprojekt NOVE-IT und die Projektbegleitung. Die Prüfungen zeigten, dass NOVE-IT bei den Leistungserbringern dank grossem Einsatz aller Beteiligten planmässig und erfolgreich umgesetzt wird. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) leidet allerdings an einem akuten Res- sourcen- und Personalproblem. Im Mai 2001, dem Zeitpunkt der Prüfung, herrschte ein Mangel an erfahrenen Mitarbeitenden. Mit der Zentralisierung der Informatik- dienste des Eidg. Finanzdepartementes im BIT verliessen zahlreiche Spezialisten den Bund. Die Vakanzen konnten angesichts des ausgetrockneten Arbeitsmarktes nicht vollständig besetzt werden. Falls diese Entwicklung nicht gestoppt und in eine positive Richtung geleitet werden kann, wird die Lage kritisch. Schliesslich befürchtet die EFK, dass wegen dem rasanten technischen Wandel in der Informatik und Telekommunikation sowie neuer Bedürfnisse der Benutzer die Einsparungen beziehungsweise Effizienzgewinne von NOVE-IT nach Abschluss des Projektes nicht nachgewiesen werden können. Bei den Leistungsbezügern ist die Zentralisierung und Überführung der Informatik zu den Leistungserstellern weitgehend abgeschlossen. Die IT-Fachleute wurden an die Leistungs-ersteller abgetreten. Die verlangten Leistungen konnten wegen der erwähnten Ressourcen-probleme und als Folge des Mehraufwandes aus der Umset- zung von NOVE-IT nur dank überdurchschnittlichem Einsatz der Mitarbeitenden erbracht werden. Die mit NOVE-IT geschaffenen neuen Rollen und Gremien wur- den bei allen geprüften Ämtern geschaffen und auch implementiert. Die Wirksam- keit der neuen Strukturen und Prozesse könnte noch verbessert werden, wenn der Kulturwechsel – neue Rollen in den Bundesämtern, Unterstützung durch die Leis- tungsersteller – von den Benutzern besser verstanden und gelebt würde. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Partner und Gremien sollte auf Stufe Departe- ment weiter gefördert und gepflegt werden. Die neuen Funktionen bei den Leis-
tungsbezügern sollte im Departement koordiniert und intensiv unterstützt werden. Mit der Analyse des Projekts NOVE-IT wollte die EFK abklären, ob die Vorausset- zungen für die Messung der Zielerreichung vorhanden sind. Auch wurden das System der internen Kreditverwaltung und -kontrolle sowie die Beschaffung von Dienstleistungen und Hardware überprüft. Grosse IT-Projekte in Verwaltungen und in der Privatwirtschaft leiden alle unter ähnlichen Problemen. Viele Schwierigkeiten hängen mit der Komplexität und mit der Schnelllebigkeit der Informatik- und Tele- kommunikationstechnologien zusammen. Empfehlungen wurden zur Evaluierbarkeit des Projektes, zum Controlling und zu den Beschaffungen gemacht. NOVE-IT wird mit externer Unterstützung realisiert. Drei verschiedene Beratungs- firmen erstellten Abschlussberichte über die 3. Phase «Planung» von NOVE-IT. Die Berichte enthalten Einschätzungen zum Projektstand und den Chancen und Risiken sowie Beurteilungen der Zielerreichung. Defizite wurden bei der Unterstützung durch die Führung auf allen Stufen, beim Change Management sowie bei der Pro- jektkultur ausgemacht.
Die Zusammenarbeit mehrerer Beratungsfirmen im gleichen Aufgabenbereich war für die Beteiligten nicht immer einfach. Die FinDel unterbreitete dem Bundesrat gestützt auf die Prüfungen der EFK ver- schiedene Fragen zu den Chancen und Risiken, dem Projektstand und Zielerrei- chung, den Kosten und zum Veränderungsprozess von NOVE-IT. In seiner Antwort klärte der Bundesrat unter anderem die Frage des Marktauftritts der Leistungs- erbringer ab und gab bekannt, dass er einen bundesrätlichen Informatikausschuss eingesetzt hat. NOVE-IT bleibt ein Schwerpunkt der Informatikrevison der EFK. Die Prüfungen beschränken sich gemäss Artikel 13 der Informatikverordnung dabei nicht nur auf Anwendungen im Finanzbereich, sondern umfassen auch die Infrastruktur, Sicher- heitsaspekte, Informatikprozesse und die Tätigkeiten der Leistungsbezüger und -erbringer sowie der Strategieorgane.
1.7.2 Standard-Buchhaltungssoftware SAP/BV-Plus
Die Software SAP (Systeme, Anwendungen, Produkte) gewinnt in der Bundesver- waltung zunehmend an Bedeutung. Auch im Berichtsjahr sind wiederum mehrere Ämter auf SAP umgestiegen. Die EFK prüfte im Jahr 2001 bei zehn Bundesämtern in verschiedenen Departementen den Einsatz dieser Standard-Software. Schwer- punkte der Prüfungen waren das Finanz- und Personalwesen sowie technische Aspekte im Umfeld des SAP-Systems. Ziel war, den Verantwortlichen eine zusam- menfassende Beurteilung mit den entsprechenden Benchmarks abzugeben und sie auf Risiken hin zu sensibilisieren. Geprüft wurden die Module Finanzen und Perso- nal mit der Schnittstelle zwischen Dienststellen- und Zentralbuchhaltung sowie das IKS im organisatorischen und technischen Bereich. Miteinbezogen wurde ebenfalls das Referenzmodell REFICO für die Dienststellen-buchhaltung. Die EFK stellte fest, dass die Bereiche im Finanzwesen ordnungsgemäss implementiert und geführt wurden. Die Grundeinstellungen wurden gemäss dem REFICO-Standard angewen- det. Hinweise und Empfehlungen wurden im Bereich des IKS, des Controlling sowie der Stammdatenpflege angebracht. Bei der Systemtechnik wurden vor allem die Zugriffsberechtigungen und die -konzepte geprüft. Verbesserungsmöglichkeiten ortete die EFK bei der Pflege der Berechtigungen, der Archivierung, der Parametrisierung und den Einstellungen im Modul Finanzen. Da auf den 1. Januar 2001 in der Bundesverwaltung das neue Personalinformations- system BV-Plus eingeführt wurde, unterzog die EFK verschiedene Ämter einer besonderen Prüfung. Insgesamt konnte der Verwaltung unter Berücksichtigung des ausserordentlichen Arbeitseinsatzes ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. Die Lohnverarbeitungen funktionieren ordnungsgemäss. Angesichts der grossen Daten- mengen kommt dem IKS eine besondere Bedeutung zu. Die EFK betonte deshalb die Notwendigkeit klarer Dokumentationen über Mutationen und die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips. Diesen Aspekten ist noch nicht überall vollumfänglich Rech- nung getragen worden. Als Mangel erkannte die EFK Lücken in den Nachkontrollen der Lohnverarbeitungen. Da kein Lohnjournal mehr erstellt werden kann und auch das Mutationsjournal für pauschale Kontrollen nicht geeignet ist, fehlen den Dienst- stellen effiziente Kontrollinstrumente. Auch bestehen noch keine aussagekräftigen
Lohnrekapitulationen für Controlling- und Budgetierungsarbeiten. Bei Ämtern ohne SAP-Buchhaltung mit automatischer Überleitung der Lohndaten in die Finanzbuch- haltung konnten die verbuchten Daten nicht schlüssig mit den Lohnabrechnungen abgestimmt werden. Beim Eidg. Personalamt (EPA) sind Projektteams im Einsatz, die Lösungen für die aufgeworfenen Probleme erarbeiten.
1.8 Querschnittsprüfungen bei den Finanzinspektoraten
des Bundes Die EFK hat gemäss Artikel 11 des Finanzkontrollgesetzes (FKG) die Wirksamkeit der Finanzinspektorate der Bundesverwaltung zu überwachen. Gestützt darauf hat sie die Kontrolltätigkeit von zwölf Inspektoraten und einem Revisorat überprüft. Anhang 2 enthält eine Liste sämtlicher interner Finanzinspektorate in der Bundes- verwaltung. Die geprüften Inspektorate erfüllen zum grossen Teil die Voraussetzungen zur wir- kungsvollen Umsetzung ihrer Prüfaufträge. Die fachtechnische Kompetenz für eine qualitativ gute Arbeit ist vorhanden. Die Mitarbeitenden der Finanzinspektorate verfügen über eine fundierte Ausbildung und häufig auch über eine langjährige Erfahrung im Revisionsbereich. Die Prüfungen werden von Ausnahmen abgesehen nach den Regeln des Berufsstands durchgeführt. Die Aufgaben der Inspektorate sind in den entsprechenden Ämtern bekannt und die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Geprüften kann als gut bezeichnet werden. Insgesamt wird die Arbeit der Finanzinspektorate geschätzt. Die Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung wird durch die nachfolgenden Umstände eingeschränkt, und im Einzelfall bestehen Optimierungsmöglichkeiten: – Die Inspektorate müssen über genügend Personalressourcen verfügen, um ihre Aufgaben wirkungsvoll erfüllen zu können. Bei den geprüften Inspekto- raten handelt es sich zum grossen Teil um kleine Einheiten mit einer oder zwei Personen. Angesichts der komplexen Aufgabengebiete und der abzu- deckenden Finanzvolumen erachtet die EFK solche kleinen Inspektorate für eine optimale Aufgabenwahrnehmung an der unteren Grenze bemessen. Erfahrungen zeigen, dass ein Finanzinspektorat für eine optimale professio- nelle und wirkungsvolle Arbeit eine Mindestgrösse von drei Stellen aufwei- sen sollte. – Kernaufgaben der Inspektorate sind ergebnis- und verfahrensorientierte Prüfungen. Häufig konkurrenzieren diese Prüfungen mit ad hoc Aufträgen der Amtsleitung wie Beratungen, Analysen und Stellungnahmen. Je nach Inspektorat absorbieren diese Sonderaufgaben einen nicht unwesentlichen Teil der Ressourcen, was dazu führt, dass die Kernaufgaben gemäss Geschäftsordnung nicht im gewünschten Masse erfüllt und die Jahres- planung nicht eingehalten werden können. – Die Jahres- beziehungsweise die Prüfungsplanungen der Finanzinspektorate erfolgen heute zum Teil aufgrund der Fachkompetenzen der Mitarbeitenden
und nicht nach den bestehenden Risiken. Eine systematische Risikoanalyse als Grundlage der Arbeit ist nicht durchwegs vorhanden. Eine solche
Analyse ist jedoch die Voraussetzung, dass die Hauptrisiken im Prüfpro- gramm auch berücksichtigt werden. – Einzelne Inspektorate befinden sich noch in der Aufbauphase und verfügen über beschränkte Ressourcen. Die verschiedenen Verfahren und Prozesse (u. a. Prüfungsplanung, -vorbereitung, -durchführung, Berichterstattung und Folgeprüfung) sind deshalb noch nicht überall definiert und schriftlich fest- gehalten. – Die Zusammenarbeit zwischen den Inspektoraten und der EFK wird von allen Seiten als gut bezeichnet. Sie ist jedoch wenig institutionalisiert. Die Finanzinspektorate erwarten von der EFK eine starke Fachführerschaft mit Aus- und Weiterbildungsangeboten, gemeinsamen Prüfungen sowie ver- mehrter Beratung und Unterstützung. Die EFK ist sich ihrer gesetzlichen Verantwortung gegenüber den Inspektoraten bewusst. Seit 2001 können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inspektorate systematisch an den internen Weiterbildungsprogrammen der EFK teilnehmen. Im Rahmen eines zweiwöchigen Seminars im November 2001 wurden mit dem gesam- ten Inspektoratspersonal verschiedene Risikoanalysemodelle besprochen und die Rolle untersucht, die den Inspektoraten in diesem Bereich obliegt. Die EFK schrieb ausserdem eine Stelle aus, mit der die fachliche Unterstützung der Inspektorate aus- gebaut werden soll.
1.9 Zusammenarbeit mit den kantonalen
Finanzkontrollen Die erste gesamtschweizerische Fachtagung der kantonalen Finanzkontrollen und der EFK machte deutlich, dass im Bereich der Revision der öffentlichen Haushalte ein grosses Synergiepotenzial besteht. Eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten ist heute unverzichtbar, um die Verwendung von Bundesbeiträgen in Form von Finanzhilfen, Darlehen und Vorschüssen an die Kantone effizient zu prüfen. Vor allem die Abläufe in den Bereichen Asyl, Direktzahlungen oder Krankenkassen- prämien sind eingehend analysiert worden. Ein weiteres wichtiges Thema dieser Konferenz betraf die Risiken in den Informa- tikbeziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen. Die Prüfungen der EFK in diesem Bereich zeigten, dass die Zusammenarbeit zu verbessern ist und die Infor- matikbeziehungen zwischen Bund und Kantonen zu harmonisieren sind. Solche Verbesserungen dürften die Informatiksicherheit und die Rentabilität der umfangreichen Investitionen im Informatikbereich erhöhen. Die EFK konnte bereits feststellen, dass in einigen Informatikprojekten der Dialog zwischen den verschiedenen Gremien vertieft worden ist. Die noch nicht lückenlose Definition der Informatikstrategien wird erst nach der Einsetzung eines Informa- tikstrategieorganes durch die Behörden vervollständigt werden können. Es muss bezweifelt werden, ob die Schweizerische Informatikkonferenz (SIK) diese Aufgabe übernehmen könnte. Sie hatte zwar vor allem im Bereich Telekommunikation, Ver- handlung mit den Informatiklieferanten und Entwicklungsmethoden eine wichtige Pionierrolle gespielt. Diese Institution müsste mit zusätzlichen Kompetenzen und
Mitteln ausgestattet werden, um die Informatikstrategien der verschiedenen eid- genössischen und kantonalen Departemente effizient zu koordinieren. Im Laufe des Jahres 2001 bildeten die EFK mit kantonalen Finanzkontrollen gemischte Arbeitsgruppen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Bundes- steuern. Die Arbeitsgruppe Bundessteuern schuf ein Instrumentarium, um das Erhe- bungsverfahren der direkten Bundessteuer (10 Milliarden Einnahmen pro Jahr) zu analysieren und die damit zusammenhängenden Risiken und Revisionsarbeiten zu dokumentieren.
1.10 Wirtschaftskriminalität und Kartellabsprachen
Die EFK verfolgt die Entwicklung der Wirtschaftskriminalität in der öffentlichen Verwaltung mit grosser Aufmerksamkeit. Einerseits sind diese Fälle wichtige Indi- katoren für die Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme. Andererseits tragen sie dazu bei, die Verantwortlichen für Betrugsrisiken zu sensibilisieren und verbessern damit die Prävention. 2001 war geprägt von der Festnahme eines BIT-Angestellten, der verdächtigt wurde, über Jahre hinweg mehrere hunderttausend Franken veruntreut zu haben. Dieser Betrug wurde erst entdeckt, nachdem ein Bankinstitut ein Ermittlungsverfahren ein- geleitet hatte. Dieser Fall bestätigt einmal mehr, dass eine Vielzahl von Betrugs- oder Korruptionsfällen nur auf Grund von Hinweisen Dritter aufgedeckt wird. Die EFK hat die Bedeutung der Problematik erkannt und nimmt jeden Hinweis und jede Information ernst. Sie schliesst sich der Einschätzung des europäischen Zusammen- schlusses der internen Revisoren (ECIIA) an, der unterstreicht, wie wichtig die Rolle der internen Inspektoraten bei der Betrugsbekämpfung und der Schaffung eines betrieblichen Informationsverfahrens ist. Die Revisoren sind ja nicht in die Hierar- chie eingebunden und können daher einem Angestellten, der sie auf strafbare Machenschaften aufmerksam machen möchte, einen angemessenen Schutz bieten. Die Wettbewerbskommission erstattete wegen einer Kartellabsprache im Zusam- menhang mit Fassadenrenovationen am Schweizerischen Landesmuseum gegen vier Berner Bauunternehmen Anzeige. Die vier Unternehmen hatten sich nachweislich untereinander abgesprochen, um den Wettbewerb auszuschalten. Nach der Interven- tion der Wettbewerbskommission wurde der Auftrag an ein Drittunternehmen ver- geben. Dieses Beispiel bestätigt erneut, dass Kartellabsprachen bestehen. Die EFK hatte in ihren Berichten schon oft darauf hingewiesen (z. B. bezüglich der Bau- stellen für die Arteplages der EXPO.02, vgl. Ziff. 2.6.4 des Tätigkeitsberichts 2000). Bisher konnte sie diese Risiken jedoch noch nie mit konkreten Beispielen belegen. Dieser Fall veranschaulicht ausserdem, wie wichtig schärfere Sanktionsmöglichkei- ten für die Wettbewerbskommission wären. Weil solche Sanktionsmöglichkeiten fehlten, wurden im vorliegenden Fall die betroffenen Unternehmen lediglich ver- warnt.
2 Prüfungen in den Departementen und der
Bundeskanzlei Im ersten Semester prüft die EFK jeweils schwergewichtig die Jahresabschlüsse der Staatsrechnung der Eidgenossenschaft und die seiner Betriebe sowie zahlreicher angeschlossener Organisationen. Insgesamt sind es rund 70 Mandate (vgl. An- hang 3). Die Bestätigungsberichte dienen den Finanzkommissionen und dem Parla- ment als Grundlage zur Abnahme der Staatsrechnung. Die nachstehenden Sachver- halte enthalten Ergebnisse verschiedener Prüfungen im Rahmen der Abschluss- revisionen und der Finanzaufsicht. Eine vollständige Liste der durchgeführten Prü- fungen findet sich im Anhang 1. Die verschiedenen Feststellungen beschlagen Sachverhalte und Vorkommnisse aus den Rechnungsjahren 2000 und 2001, welche bei Prüfungen im Berichtsjahr gemacht wurden. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung konnte nicht abschliessend beurteilt werden, inwiefern die dargestellten Schwachstellen beseitigt und die Emp- fehlungen der EFK bereit umgesetzt worden sind. Die Nachprüfungen im Jahr 2002 werden es erlauben, den konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu beurteilen.
2.1 Bundeskanzlei
Die EFK stellte fest, dass die Aufträge noch nicht durchwegs im Einklang mit den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen vergeben wurden. Die EFK hat empfohlen, Weisungen über die Vergabe von Aufträgen mit einer Summe von weniger als 50 000 Franken auszuarbeiten. Ferner müssen Vertragsbestimmungen und die Auftragsvergabe für Dritte nachvollziehbar sein.
2.2 Eidgenössisches Departement für auswärtige
Angelegenheiten Die Ergebnisse der Inspektion bei der Schweizerischen Botschaft in Lissabon sind gut ausgefallen. Gegenstand der Prüfung bildeten das Rechnungswesen, der Perso- nalbestand, die Investitionen und Betriebsaufwendungen sowie der administrative Bereich. Die Lohnkosten machen den grössten Teil der Betriebsausgaben einer Auslandver- tretung aus. Die EFK stellte fest, dass versetzbares Schweizer Personal wesentlich teurer ist als gleichwertig ausgebildetes Lokalpersonal sowohl im Sekretariats- bereich als auch in Sach-bearbeiterfunktionen. Nicht nur könnten Kosten eingespart werden, auch die Risiken von Know-How-Verlusten bei Versetzungen liessen sich verringern. Die EFK prüfte die Einführung der neuen Informatikprozesse bei der Abteilung Telematik des EDA. NOVE-IT wird planmässig und erfolgreich umgesetzt. Da die Unterstützung der Benutzer und die Problemlösung während der Umsetzung Vor- rang hatten, werden diese Prozesse auch optimal geführt, sind messbar und gut bewirtschaftet. Die Personalführung, die Neuorientierung der Mitarbeitenden im Systembereich und die Überwachung der nicht finanzrelevanten Prozesse mussten hingegen in den Hintergrund gestellt werden. In diesen Bereichen liegt noch ein
Verbesserungspotential vor. Die Prozesse werden mit IT-spezifischen Leistungsmes- sungen überwacht, nicht aber mit finanzrelevanten und strategischen Grössen. Die Empfehlungen der EFK wurden entgegengenommen. Die Umsetzung der Empfeh- lungen wurde bereits in die Wege geleitet.
2.3 Eidgenössisches Departement des Innern
Die Prüfungen bei der Meteo Schweiz ergaben, dass die Buchführung und Jahres- rechnung 1999 den massgeblichen Vorschriften des Bundesrechnungswesens ent- sprechen. Die Vollständigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung konnte allerdings nicht bestätigt werden, da einerseits die Leistungen zwischen den Dienststellen noch nicht verrechnet wurden und andererseits die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen als Folge der fehlenden Anlagenbuchhaltung nur geschätzt werden konnten. Zuden konnten die Personalkosten nur beschränkt auf die einzelnen Produkte- gruppen umgelegt werden, weil die Leistungszeiterfassung noch nicht eingeführt ist. Meteo Schweiz teilte der EFK mit, dass die offenen Punkte bis Mitte dieses Jahres behoben sein werden. Als Revisionsstelle prüfte die EFK die Buchführung und die Jahresrechnung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF). Buchführung und Jahresrechnung entsprechen dem Gesetz und den Statuten. Die EFK hat aber auf die Grundsätze der Klarheit und Stetigkeit hingewiesen. Jeder Jahresabschluss soll nach den gleichen Grundsätzen bezüglich Darstellungs- oder Bewertungsprinzip erstellt werden. Der SNF wickelt die Zahlungen der Verpflich- tungen aus Gesuchszusprachen mit der Kreditorenbuchhaltung ab. Die neue Buch- haltungssoftware weist in diesem Bereich noch Schwächen auf. Die Nachbesserung ist zusammen mit dem Lieferanten anzugehen. Der SNF sicherte in seiner Stellung- nahme zu, die Schwachstellen unverzüglich zu beheben. Ziel der Revision beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) war eine Bestandesaufnahme im Informatikbereich und die Erfassung der Risiken im SAP R/3-System. Die Prüfungen ergaben, dass die Buchungsparameter den Zielen des Modells entsprechen, das den Buchhaltungen der Dienststellen als Referenz (REFICO) dient. Das BSV beauftragte das SAP-Kompetenzzentrum des BIT mit einer Stellungnahme zu den EFK-Empfehlungen über die Installation und Akkredi- tierung der Systeme. Das SAP-Kompetenzzentrum änderte mehrere Parameter im Sinne der Empfehlungen. Das SUSA-Projekt (Konzept der Zugriffsrechte) dürfte im ersten Halbjahr 2001 insbesondere den Nachweis der Prüfspuren erleichtern. Die EFK prüfte beim BSV auch die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Jahr 1999, die Aufsicht über die 2. Säule sowie das IKS bei den Betriebsbeiträgen an Werk-
stätten für Invalide. Sie stellte fest, dass die kontrollierten Bereiche ordnungsgemäss geführt wurden. Die seit der letzten Revision eingeleiteten Massnahmen wirkten sich positiv aus. Bei der Aufsicht über die beruflichen Vorsorge wurde gestützt auf die Empfehlungen der EFK das Zweitvisum eingeführt. Bei der Überwachung der Pen- denzen und bei der Aufsicht werden zudem neu alle Vorsorgeeinrichtungen nach Eingang der Berichterstattung nach dem Vier-Augen-Prinzip einer Risikoanalyse unterzogen. Diese Massnahmen stärken das IKS. Die EFK verlangte die Verbesse- rung des IKS im Bereich der Betriebsbeiträge an Werkstätten für Invalide. So sind das Controlling zur Überwachung der Zahlungsflüsse zwischen Bundesamt und
Zentraler Ausgleichskasse sowie die formalisierte Doppelunterschrift für Akonto- und Schlusszahlungen einzuführen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wartet mit der Rückforderung von Bau- und Betriebsbeiträgen von 8,8 Millionen per Juni 2000 an Suchtinstitutionen zu, bis das neue Finanzierungsmodell in Kraft gesetzt sein wird. Die bisherige nicht- rechtskonformen Beitragspraxis wurde als «vorläufige Massnahme» bis zur Verab- schiedung des erwähnten neuen Modells vom Bundesrat genehmigt und dem Parla- ment auch mitgeteilt. Auf Ende 2001 hat das BSV einen Bericht an den Bundesrat in Aussicht gestellt. Die EFK revidierte das personelle Rechnungswesen BV-Plus des Bundesamtes für Gesundheit. Die Revision betraf schwerpunktmässig die Abläufe, das IKS, das Mutationswesen und die Verbuchung der Lohndaten. Gesamthaft gesehen konnte sich die EFK überzeugen, dass der Lohn im BAG ordnungsgemäss verarbeitet wird. Mängel zeigten sich im IKS, da die Erfassung und die Verarbeitung der Lohndaten nicht kontrolliert werden können. Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, die diese Fragen angehen soll. Die EFK hat festgehalten, dass dem EPA hier eine Führungs- rolle zukommt. Ferner sind die Verbuchung der Personalabrechnung bei der Pensi- onskasse und der Quellensteuerprovision zu bereinigen. Schliesslich wird das BAG periodisch prüfen, ob unbekannte Benutzeridentifikationen vorkommen. Das Amt hat gegenüber dem zuständigen Kompetenzzentrum BIT schriftlich festgehalten, dass es keine Verantwortung für Personen übernimmt, die nicht von ihm eine Zugriffsberechtigung erhalten haben.
2.4 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Die geprüften Aufwendungen der Bundeskriminalpolizei stehen mit den Grund- sätzen der richtigen Rechtsanwendung, der Sparsamkeit und der rechnerischen Richtigkeit in Einklang. Die EFK hat auf die Einhaltung der Vorschriften der monatlichen Kassa-Abschlüsse sowie auf die jährlich durchzuführenden Kassen- kontrollen hingewiesen. Der Einhaltung dieser Vorschriften kommt als Folge des zunehmenden Kassenverkehrs eine noch grössere Bedeutung zu. Das Risiko für die im ”verdeckten” Einsatz stehenden Fahrzeuge wird durch eine private Versicherungsgesellschaft abgedeckt. Die EFK regte an, den Schadenverlauf während einer Pilotphase zu beobachten und mit den Versicherungsprämien zu ver- gleichen. Sollte sich zeigen, dass diese höher ausfallen als die effektiven Schadens- kosten, ist abzuklären, ob der Bund diese Risiken nicht im Rahmen der Eigenversi- cherung selber übernehmen kann. Auch im Dienst für Analyse und Prävention des Staatsschutzes ist die ordnungsge- mässe Verwendung der Mittel gewährleistet. Die EFK wies darauf hin, dass bei den Zahlungen an Informanten alle Transaktionen lückenlos durch Vorgesetzte unter- schriftlich zu bestätigen sind. Im Rahmen der Staatsschutzentschädigungen leistete der Bund für die von den Kantonen erbrachten Leistungen Pauschalabgeltungen im Gesamtbetrag von 6,5 Millionen. Jährlich überprüft das Bundesamt für Polizei die Entwicklung dieser Ausgaben. Stichprobenweise wird kontrolliert, ob die Angaben der Kantone mit der Aufgabenerfüllung übereinstimmen. Im Revisionszeitpunkt lagen keine Ergebnisse vor, obwohl für das Jahr 2000 drei Kantone für eine einge-
hendere Überprüfung vorgemerkt waren. Wie aus der Stellungnahme des Bundes- amtes hervorgeht, rechtfertigten sich die ausbezahlten Abgeltungen. Die EFK führte eine Revision im Asylbereich beim Kanton Aargau durch und über- prüfte die Rückerstattungspraxis des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF). Die Revi- sion des Asylbereichs im Kanton Aargau ergab insgesamt ein gutes Resultat. Die Personenkontrollen und –mutationen im Kanton funktionieren gut. Das Abrech- nungswesen ist im Bereich der kantonalen Unterkünfte unproblematisch. Es besteht hingegen ein Risiko, dass die Nettolöhne von Asylsuchenden in den BFF- Quartalsabrechnungen der Gemeinden nicht korrekt abgerechnet werden. Dieses Risiko ist bei den «selbständigen» Gemeinden grösser als bei den vom Kanton «betreuten» Gemeinden. Bei der zuständigen Asylbewerberbetreuung steht für die Rechnungskontrolle der Gemeinden lediglich eine Person zur Verfügung. Gemäss Stellungnahme des BFF will der Kanton die nötigen personellen Ressourcen für die Kontrollen zur Verfügung stellen. Anlässlich der Besprechung mit verschiedenen Vertretern des Kantons zeigte sich, dass bei den Gemeinden Anreize geschaffen werden sollten, damit diese ein Interesse haben, die Nettolöhne korrekt abzurech- nen. Die kantonale Verwaltung prüft nun diese Frage. Die Fremdenpolizei des Kantons Aargau hat die Rechtmässigkeit der Rückerstat- tungs-praxis von Sozialhilfegeldern des Bundes in einem konkreten, noch nicht abgeschlossenen Fall in Frage gestellt. Die EFK konnte sich vergewissern, dass die vom BFF vertretenen Leitplanken für die Rückerstattungspraxis rechtmässig sind und im vertretbaren Ermessensbereich liegen.
2.5 Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport Auf Ersuchen des Generalsekretariates prüfte die EFK die Schlussabrechnung Armee-Muba 2000. Auch die spezifischen Vorgaben der Projektleitung und des Generalsekretariates wurden in die Prüfung miteinbezogen. Die EFK stellte fest, dass der Bereich buchhalterisch ordnungsgemäss geführt wurde. Zum Sponsoring vertritt die EFK den Standpunkt, dass die Verträge für Sachsponsoring klarer abzu- fassen sind, damit die provisionsberechtigten Beträge und Elemente eindeutig in die Abrechnung übernommen werden können. Die Empfehlungen der EFK wurden vom Generalsekretariat anerkennend aufgenommen und sollen für zukünftige Anlässe umgesetzt werden. Die EFK prüfte, ob die den Stiftungen «Zentrum für Sicherheitspolitik», «Inter- nationales Zentrum für humanitäre Minenräumung» und «Zentrum für die demokra- tische Kontrolle der Streitkräfte» in Genf zu Verfügung gestellten Mittel gemäss den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wurden und ob die Finanzaufsicht griff. Die EFK empfahl, die Transparenz bei der Rechnungslegung zu verbessern. Es erwies sich nämlich, dass die Stiftungen von verschiedenen Bundesstellen in unterschied- licher Form Leistungen erhalten hatten und dass sie zum Teil Kosten übernahmen, für die Dienststellen des Bundes aufkommen müssten. Die EFK forderte das Depar- tement auf, alle diese Leistungen zu ermitteln und den Erfassungsprozess so zu ändern, dass die Höhe der Finanzhilfe des Bundes eindeutig daraus hervorgeht und die Jahresrechnungen der Stiftungen die Betriebskosten wirklichkeitsgetreu abbil-
den. Schliesslich wies die EFK auf die Notwendigkeit der Koordination und der Harmonisierung der Verwaltungsabläufe zwischen den Stiftungen hin. Die Revision der Aktion SWISSCOY im Kosovo bezog sich einerseits auf die ord- nungsgemässe Rechnungsführung und andererseits auf Aspekte der Organisation, der Zusammenarbeit mit Dritten, das Personal- und Beschaffungswesen, der inter- nen Kontrolle und des zweckkonformen Mitteleinsatzes. Der Schwerpunkt der Swisscoy-Aktivitäten im Kosovo bestand zum Revisionszeitpunkt im Brückenbau. Die Prüfung ergab ein gutes Gesamtbild. Die Buchhaltung wird ordnungsgemäss geführt, und die Mittel werden zweckmässig eingesetzt. Auch konnte festgestellt werden, dass die Zusammenarbeit zwischen den zivilen Organisationen und den militärischen Stellen bestens funktioniert. Den ausführlichen Bericht hat die EFK auf dem Internet veröffentlicht. Die EFK prüfte den Verkauf von Reihenhäusern in Ittigen. Die Standortnachteile sowie der Umfang und die Kosten der Massnahmen im Hinblick auf den Verkauf dieser Häuser wurden überschätzt. Auskünfte bei Immobilienfachleuten wurden kei- ne eingeholt; die Richtigkeit des Entscheides der Abteilung Immobilien Militär wurde somit weder überprüft, noch eine andere Verkaufsoptionen dieser Gebäude empfohlen. Eine Ausschreibung war vorgesehen; entgegen den Weisungen wurde sie jedoch nie durchgeführt. Die Immobilien wurden zu einem Preis verkauft, der einer vorsichtigen Schätzung des Verkehrswertes entsprach. Unter Berücksichtigung möglicher Korrekturen der Berechnungskriterien für die Ermittlung dieses Ver- kehrswertes kam die EFK zum Schluss, dass ein höherer Verkaufspreis hätte erzielt werden können. Die Liegenschaften waren zuvor günstig vermietet worden. Da die- se Liegenschaften nicht öffentlich ausgeschrieben wurden, hatte nur ein begrenzter Personenkreis Kenntnis. Die Hälfte der Käufer, das heisst vier Personen, waren Mieter. Wie vier weitere Käufer dazu kamen, sich an diesem Geschäft zu beteiligen, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Die EFK regte die Einleitung einer admini- strativen Untersuchung an, um die im Bericht unbeantwortet gebliebenen Fragen zu klären und um festzustellen, wie gravierend die nachgewiesenen Weisungsverlet- zungen waren. Der Departementschef wies darauf hin, dass Weisungen missachtet worden und Ausnahmebedingungen zu definieren sind. Hingegen ist der Departe-
mentsvorsteher der Ansicht, dass eine administrative Untersuchung keine neuen Erkenntnisse zu Tage fördern würde. Aufgrund der Prüfungen des Systems SAP bei der Luftwaffe stellte die EFK fest, dass das IKS und die Schnittstellen im Finanzbereich sowie die technische Aspekte wie Zugriffsberechtigungen und -konzepte ordnungsgemäss implementiert und geführt sind. Die umgesetzten Empfehlungen der letzten Revision wirkten sich positiv aus. Die Bereinigung der Stammdaten ist angelaufen, wird die Luftwaffe aber noch für rund zwei Jahre beschäftigen. Die Luftwaffe teilte die Meinung der EFK, dass das Controlling-Modul von SAP noch wesentlich besser genutzt werden kann. Die EFK überprüfte die Bewirtschaftung der Betriebsstoffe durch das Bundesamt für Betriebe des Heeres (BABHE). Sie analysierte die Betriebsorganisation und die Pro- zesse, beurteilte die Schnittstellen und untersuchte die internen Kontrollen hinsicht- lich Ordnungs- und Zweckmässigkeit. Die Treibstoffe Benzin und Diesel werden ordnungsgemäss bewirtschaftet. Die EFK verlangte, dass die im Einvernehmen mit der EFV praktizierte Nettodarstellung der Budgetrubrik «Ersatzbeschaffung Betriebsstoffe» zwar bis auf weiteres beibehalten werden kann, jedoch aussagekräf- tiger zu gestalten ist. So sind jeweils im Kommentar zum Voranschlag und Staats-
rechnung die tatsächlichen Geldflüsse entsprechend den Ausgaben und Einnahmen transparent darzustellen sowie die Verkäufe nach Kundensegmenten aufzuzeigen. Weitere Hinweise betrafen die Treibstoffbeschaffung und der Verkauf an die POST und Private. Bei der Treibstoffbeschaffung nimmt die CARBURA eine zentrale Rolle ein. Der in dieser Organisation eingebundenen Mineralölbranche beziehungs- weise den Lieferanten kommt eine beachtliche Machtstellung zu. Die EFK zeigte mögliche Optimierungen bei der Beschaffung auf. Der POST werden aus wirt- schaftlich nachvollziehbaren Gründen Treibstoffe zu günstigeren Konditionen ange- boten. Damit die Preisreduktionen gegenüber der POST auch politisch vertretbar sind, sollten mindestens die durchschnittlichen Einstandspreise eingebracht werden. Sobald die definitiven Vorgaben des Vorratskonzeptes Armee XXI vorliegen, sollte die Partnerschaft mit der POST aus rechtlicher und politischer Sicht analysiert wer- den. Das BABHE hat auch «Privatkunden». Darunter fallen vorwiegend Orga- nisationen, welche Aufgaben im allgemeinen Interesse wahrnehmen. In Einzelfällen wurde auf Anfrage auch Privatfirmen in Randregionen der Zugang zu Bundestank- stellen ermöglicht. Die EFK ist der Auffassung, dass keine privaten Bezugsmöglich- keiten ab Bundestankstellen zu gestatten sind. Die Hinweise und Feststellungen wurden vorbehaltlos akzeptiert. Das BABHE hat für die Umsetzung der Empfehlungen einen Massnahmenplan mit klaren Zuständig- keiten und Terminen erstellt. Die Massnahmen sollen schwergewichtig im Jahr 2002 umgesetzt werden. Gestützt auf Artikel 6 FKG kann die EFK prüfen, ob bei Beschaffungen Mono- polpreise angemessen sind. Die EFK führte eine Preisprüfung im Rüstungsbereich durch. Wurde die erste Tranche von Rüstungsgütern im Wettbewerb vergeben, konnte die zweite Tranche nicht unter Konkurrenzsituation in Auftrag gegeben wer- den. Die Gruppe Rüstung vereinbarte deshalb mit der Lieferfirma ein Einsichtsrecht. Die EFK kam gestützt auf ihre Prüfungen beim Unternehmen zum Schluss, dass der Vertragspreis zu reduzieren sei. In langwierigen Verhandlungen zwischen der Grup- pe Rüstung und der Lieferfirma konnte ein Konsens gefunden werden. Beide Seiten verzichten auf die Beschreitung eines aufwändigen und kostspieligen Rechtsweges und vereinbarten einen Preisnachlass von knapp drei Millionen. Die Gruppe Rüs-
tung verzichtete gleichzeitig auf die Rückerstattung von Entwicklungskosten. Die Lieferfirma konnte glaubhaft darlegen, dass sie angesichts der geringen Markt- chancen im internationalen Wettbewerb unter einem grossen Preisdruck stehe. Die Vereinbarung konnte von der EFK akzeptiert werden. Die Wettbewerbskommission vermutete, dass der Preis für das System «Swispos- GIS/GEO» des Bundesamtes für Landestopographie (L+T) nicht kostendeckend sei. Die Prüfungen der Jahresrechnungen 1997, 1998 und 1999 zeigten, dass die Kosten und die Erträge einschliesslich der internen Verrechnungen vollständig erfasst sind. Die L+T verfügt über eine adäquate Betriebsbuchhaltung. Das System «Swispos- GIS/GEO» wird erst seit 2001 kommerzialisiert. AGNES, das schweizerische GPS, das «Swispos-GIS/GEO» zugrunde liegt, wurde von der L+T entwickelt. Die EFK hat die Preiskalkulation nicht geprüft, ist jedoch der Meinung, dass ein Teil dieser Entwicklungskosten auf den Preis zu überwälzen ist.
2.6 Eidgenössisches Finanzdepartement
Beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) konnte die EFK einen ordnungs- gemässen Abschluss 1999 feststellen. Im Zuge der Reorganisation wurden die Pro- zesse neu definiert und die Verantwortlichkeiten festgelegt. Das IKS konnte deshalb noch nicht abschliessend beurteilt werden. Gleichzeitig mussten verschiedene Alt- lasten wie doppelt geführte Liegenschaftsinventare übernommen werden. Was die Aktiengesellschaft Galaxy in Bern betrifft, deren Liegenschaft Eigentum des Bundes ist, konnten die von der EFK festgestellten Mängel grösstenteils behoben werden. Abgeklärt wurden zudem die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen eines Ver- kaufs der Aktiengesellschaft an den Pächter und einer Liquidation der Gesellschaft. Die EFK konnte feststellen, dass die Sanierung und der Umbau des Verwaltungs- gebäudes Eigerstrasse 71 in Bern durch das BBL gut geführt wurden. Die im Zu- sammenhang mit dem Kauf und der Umbauplanung festgestellten Mängel sind Alt- lasten aus der Zeit des Amtes für Bundesbauten. Sie führten zu hohen Gesamt- kosten, da das Verkehrswertgutachten nicht hinterfragt worden war. Um solche Mängel in Zukunft zu vermeiden, erstellt das BBL eigene Gutachten und führt Ver- gleichsberechnungen mit anderen marktgängigen Objekten durch. Gleichzeitig wer- den die anstehenden Sanierungs- und Renovationskosten genau beurteilt und in die Wirtschaftlichkeitsberechnung miteinbezogen. Die Empfehlung über die Offenle- gung der vollständigen Beurteilungskriterien in den Ausschreibungsunterlagen wur- de in einem Rekursfall von der Eidg. Rekurskommission nicht gestützt. Die EFK führte im BBL in den Bereichen Bedarfsanalyse und Verwaltung des Immobilienportfolios eine Revision durch. Allgemein ist festzustellen, dass eine Immobilienstrategie in einem sich ständig wandelnden Umfeld mit einer langen Realisierungsdauer von Neubauten sehr schwer umzusetzen ist. Mit einer Verdich- tung der Arbeitsplätze in den bestehenden Gebäuden soll in erster Linie der Mehr- bedarf nach Arbeitsplätzen teilweise gedeckt werden. Das BBL entschied sich län- gerfristig für die Strategie ”Kauf statt Miete. Diese Strategie wurde gewählt, weil eine Studie im Auftrag der EFV 1999 zum Schluss kam, dass die Rentabilität bis in
30 Jahren verbessert werden könne. Die Umsetzung der Strategie erfordert jedoch
umfangreiche Investitionen, die in der Finanzplanung 2001–2007 des BBL nur zum Teil vorgesehen sind. Die wichtigsten Ergebnisse aus sechs Dossiers betreffen Mehrkosten infolge von Drittfinanzierungen. Das Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen bei der Einrichtung gemieteter Büroräumlichkeiten wurde verletzt. Rund eine Mil- lion Franken wurden zu viel Miete bezahlt, weil der Benutzer sich nachträglich wei- gerte, in das gemietete Gebäude einzuziehen, und der Mietvertrag bereits nicht mehr fristgerecht gekündigt werden konnte. Das BBL stellte sich in seiner Stellungnahme voll hinter die Empfehlungen der EFK. Der zentrale Einkauf obliegt nach den Bestimmungen der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes dem BBL. Die EFK stellte fest, dass die Beschaffungen des Jahres 1999 nicht durchwegs im Einklang mit den Bestimmungen über das öffentliche Beschaf- fungswesen erfolgten. Insbesondere wurde in einzelnen Fällen die Auflage der Ver- gabe im WTO-Verfahren von Aufträgen über dem Schwellenwert von rund 250 000 Franken nicht eingehalten. Die EFK hat unter anderem empfohlen, die Textvorgaben bei der Vereinbarung des Einsichtsrechtes zu beachten, Bestätigungen über die in
Rechnung gestellten Mengen einzuholen und bei WTO-Verfahren Evaluations- berichte zu erstellen. Die EFK prüfte die Schnittstelle «Konsolidierung und Zahlungsverkehr» zwischen der EFV und dem BIT. Die Analyse ergab, dass sich die Problemfelder seit der Prüfung durch PricewaterhouseCoopers im Jahre 1999 nicht wesentlich verändert haben. Zudem wurde der ursprünglich geplante Release 2.0 der Schnittstelle nicht umgesetzt. Nach wie vor besteht kein übergeordnetes, bundesweites internes Kon- trollsystem des Zahlungsprozesses von der Dienststelle zur EFV. Auch sind kein schriftlicher Leistungsauftrag und kein übergeordnetes Berechtigungskonzept vor- handen. Diese Lücken sollen im Rahmen der Arbeiten zum neuen Rechnungsmodell beseitigt werden. Die Konzeption der heutigen Schnittstelle weist Schwachstellen auf. Diese bewirken einen Mehraufwand bei verschiedenen Ämtern und könnten zu Fehlverarbeitungen führen. Da zur Zeit geprüft wird, ob die Software für die Zen- tralbuchhaltung und damit auch die Schnittstelle angepasst werden soll, hat die EFK empfohlen, das Umfeld der Schnittstelle konzeptionell zu überarbeiten. EFV und BIT haben inzwischen Fristen festgelegt und verantwortliche Personen eingesetzt, um entsprechende Massnahmen einzuleiten. Die EFV hat noch im ersten Semester
2001 eine umfassende Auslegeordnung vorgenommen und einen Massnahmenkata-
log erstellt. Die Revision bei der Bundestresorerie beinhaltete drei Prüffelder: die Abläufe und das Risiko-Management der Tresorerie, das Nachprüfen der EDV-Anwendung DEVON sowie die Verkehrsprüfungen. Insgesamt war das Ergebnis der Prüfungen gut. Die Funktionen zwischen Handel, Abwicklung und Buchhaltung werden getrennt wahrgenommen. Die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind klar geregelt. Die Aktualität der Positionsführung ist gewährleistet. Die technische Aus- stattung entspricht den heutigen Bedürfnissen. Das Risiko-Management der Tresore- rie ist gut umgesetzt. Die Risiken werden identifiziert, gemessen, bewirtschaftet und überwacht. Das gegenwärtig eingesetzte Instrumentarium entspricht allerdings kon- zeptionell und methodisch nicht mehr ganz den heutigen Anforderungen. Die EFV hat die notwendigen Anpassungen zugesichert. Die Informatikrevision im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation hatte zum Ziel, den Stand der Umsetzung von NOVE IT festzustellen (vgl. Ziff. 1.7.1). Im Mai 2001 musste die EFK ein akutes Ressourcen- und Personalproblem beim BIT feststellen. Etwa ein Drittel aller Beschäftigten des BIT sind Externe im Auftrags- verhältnis, die etwa doppelt bis dreifach teurer als Mitarbeitende sind. Hinzu kommt, dass Externe für ihre Aufgabe nicht unbedingt besser ausgebildet sind und somit noch zusätzlich geschult werden müssen. Die Anstellung von Mitarbeitenden ist deshalb dringend. Eine Flexibilisierung sowohl der Stellenbewirtschaftung als auch bei den Löhnen drängt sich auf. Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2000 der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) stellte die EFK fest, dass die Buchhaltung und der Jahresabschluss – unter Vor- behalt der zeitlichen Abgrenzung (Jährlichkeit), der Saldonachweis einzelner Bestandesrechnungs-konti und des Inkassos – ordnungsgemäss geführt werden. Allerdings fehlte eine Übersicht der Kompetenzenregelung sowie ein Ablaufschema der finanziellen Abwicklung für die Jahresabschlussarbeiten. Mit der Einführung von neuen EDV-Systemen sind ein für die ganze ESTV einheitliches Controlling und Kontenführung einzurichten. Die Erträge der direkten Bundessteuer werden durch die Kantone uneinheitlich und nicht durchwegs innert der gesetzlichen Frist
abgeliefert. Nebst der Einführung eines systematischen Mahnverfahrens hat die EFK der ESTV einen Systemwechsel auf die Verbuchung nach dem Forderungsprinzip empfohlen. Bei der Mehrwertsteuer waren Ende 2000 rund 390 000 Posten noch offen. Eine Auswertung nach Fälligkeiten kann vorläufig nicht erstellt werden. Eine detaillierte Analyse konnte die EFK deshalb im Bereich des Inkassos und Mahn- wesens innert nützlicher Frist nicht durchführen. Bei neuen Informatiklösungen ist deshalb die Möglichkeit von Auswertungen der offenen Posten nach verschiedenen Kriterien wie Fälligkeiten zu prüfen. Die EFK revidierte die Buchführung und die Jahresrechnung des Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Erwerbsersatzordnung (EO), der Invalidenversicherung (IV) und der Familienzulagenordnung Landwirt- schaft (FL). Die Sozialwerke schlossen 2000 mit folgenden Ergebnissen ab:
AHV IV EO FL
Mio. Fr. Mio. Fr. Mio. Fr. Mio. Fr.
Einnahmen 28 791,9 7897,4 871,8 138,8 Ausgaben 27 721,9 8717,9 680,3 138,8 Einnahmen-/ 1 070,0 –820,5 191,5 – Ausgabenüberschuss Vermögen/ 22 720,3 –2305,5 3455,0 – Verlustvortrag
Die Revision der Vermögensverwaltung der ausgelagerten Aktien und Obligationen mit einem Bilanzwert von 11,6 Milliarden des AHV-Fonds bei der Depotbank UBS AG wurden an Ernst&Young, die bankengesetzliche Revisionsstelle, übertragen. Der vom Bundesrat ernannte Verwaltungsrat entscheidet über die Anlage der Geld- mittel und trägt die damit verbundene Verantwortung. Das Vermögen wurde im Sinne der Verordnungsbestimmungen und Richtlinien für die Verwaltung, Anlage- tätigkeit und Organisation sowie der Beschlüsse des Verwaltungsrates des AHV- Fonds beziehungsweise des Verwaltungsratsausschusses angelegt. Die Buchführung und Jahresrechnung entsprechen mit einer Einschränkung dem Gesetz und den ein- schlägigen Vorschriften. Gemäss Artikel 107 Absatz 3 des AHV-Gesetzes darf der Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken. Wie bereits in den Vorjahren konnte diese Bestimmung nicht eingehalten werden. Der Deckungsgrad ist allerdings um drei Prozent auf 82 Prozent gestiegen. Die gesetzliche Vorgabe kann nur unter der Voraussetzung der geplanten Mehrwertsteu- ererhöhung etwa im Jahr 2010 erfüllt werden. Die EFK hat zudem darauf hingewiesen, dass die Debitorenbewirtschaftung bei den Rückerstattungsforderungen an IV-Versicherte sowie bei den Rückerstattungsforde- rungen des BSV für Bau- und Betriebsbeiträge der IV nach wie vor mangelhaft ist. Die Arbeiten werden durch die Informatik nicht optimal unterstützt. Das interne In- spektorat der Zentralen Ausgleichstelle überwacht die Verbesserungsanstrengungen. Das Arbeitsvolumen im Bereich der IV-Sachleistungen nimmt seit Jahren kontinu- ierlich zu. Die Anzahl Einzelrechnungen stieg im Jahr 2000 um rund 70 000 oder sieben Prozent. Infolge Überlastung waren bei den IV-Sachleistungen zum Revisi- onszeitpunkt rund 50 000 Rechnungen noch nicht verarbeitet. Auch wurde die
Kontrolle der durch das System nachträglich gelieferten Auswertungen über mög- liche Verrechnungen identischer oder sich ausschliessender Leistungen durch ver- schiedene Rechnungssteller aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen nicht mehr durch- geführt. Die ZAS sicherte der EFK zu, mit geeigneten Massnahmen das Mahnwesen im Debitorenbereich ab Mitte 2001 zu verbessern. Für die Erledigung der Pendenzen im Bereich IV-Sachleistungen wird sich die ZAS personell verstärken mit dem Ziel, die Rück- stände bis Mitte 2002 aufzuholen. Die Eidg. Ausgleichskasse (EAK) ist mit der Durchführung der Gesetzgebung AHV/IV/EO/AlV im Bereich der Bundesverwaltung und von verschiedenen Organi- sationen, die dem Bund nahe stehen, beauftragt. Die Ausgleichskassen sind jährlich zweimal (Haupt- bzw. Abschlussrevision) durch die EFK zu revidieren. Die Prüfun- gen richten sich nach den vom BSV vorgegebenen Weisungen, welches die Aufsicht über sämtliche Ausgleichskassen ausübt. Die Berichte gehen an das BSV. Die EAK wies im Rechnungsjahr 2000 Beitragseinnahmen in der Höhe von 1,4 Milliarden sowie Leistungsauszahlungen von 1,9 Milliarden auf. Die EFK konnte eine ord- nungsgemässe Rechnungsführung und -ablage bestätigen. Die Bilanzbestände sind nachgewiesen und gehen gleichlautend aus der Buchhaltung hervor. Die EAK wird ab 1. Januar 2002 als FLAG-Amt geführt. Die EFK hat empfohlen, aus Transparenzgründen die Kosten und Erträge möglichst vollständig zu erfassen. Die Verrechnung von Verwaltungskosten gegenüber allen Beitragszahlern – auch den Bundesdienststellen – wäre der Vergleichbarkeit mit anderen Kassen förderlich. In ihrer Stellungnahme teilte die EAK unsere Auffassung, konnte aber entsprechen- de Forderungen bei der Festlegung des Leistungsauftrages für die Jahre 2002 bis
2004 nicht durchsetzen. Die EAK nahm die Feststellungen und Empfehlungen posi-
tiv auf und will sie umsetzen. Gemäss Artikel 68 Absatz 2 des AHV-Gesetzes sind die der Ausgleichskasse ange- schlossenen Arbeitgeber periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmun- gen hin zu kontrollieren. Laut Artikel 5 Absätze 1 und 2 der Verordnung über die EAK werden die Arbeitgeber, die dieser Kasse angeschlossen sind, von der EFK überprüft. Im Berichtsjahr führte die EFK zahlreiche Arbeitgeberkontrollen bei ver- schiedenen Bundesämtern und angeschlossenen Organisationen durch. Dabei musste sie immer wieder feststellen, dass die Beiträge nicht korrekt ermittelt und abgerech- net werden, was zu entsprechenden Nachforderungen der EAK führt. Ursache sind in den meisten Fällen Abgrenzungsprobleme zwischen selbständiger und unselb- ständiger Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit Expertenaufträgen. Die EFK untersuchte nach der Einführung der neuen NOVE-IT-Strukturen am 1. Mai 2000 die Informatikabläufe; am selben Tag wurde die Zentrale Ausgleichs- stelle (ZAS) Leistungsbezügerin des BIT. Die Informatikvorgänge im Routine- bereich sowie der Anwendersupport erwiesen sich als befriedigend und die Infra- struktur als angemessen. Die Informatikanwendung weist jedoch organisatorische Mängel auf. Die Einführung von NOVE-IT führte zu Unklarheiten im Management und zur Vernachlässigung der Kommunikation zwischen Anwendern, Organisatoren und Informatikern. Personalfluktuation und damit ein grosser Knowhow-Verlust sind die Folge. Die EFK stellte fest, dass kein Leistungserbringungsvertrag vorliegt, in welchem die verschiedenen Dienstleistungen zwischen den ZAS-Partnern und
dem BIT definiert werden. Solange das BIT keinen eigenen Notfallplan besitzt, besteht im Übrigen weiterhin das Risiko eines Serviceunterbruchs. Die EFK emp- fahl, ein internes Kontrollinstrument für Prozesse und Ergebnisse im Informatik- bereich einzuführen, die laufenden Informatikstrategieprojekte methodisch zu ver- walten und systematisch zu begleiten. Das BBL erklärte sich in seiner Stellung- nahme mit den Empfehlungen der EFK einverstanden.
2.7 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Die Jahresrechnung 2000 sowie die Buchführung des Ausgleichsfonds der Arbeits- losenversicherung entsprachen den gesetzlichen Vorschriften. Die EFK hat dem Bundesrat empfohlen, die Rechnung des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversiche- rung zu genehmigen. Die Direktion für Arbeit hat mittlerweile zusätzliche und kla- rere Standards für die Revisionen der kantonalen Arbeitslosenkassen, regionalen Arbeitsvermittlungsstellen sowie den kantonalen Arbeitsämtern erlassen. Die EFK skizzierte Schritte, wie die noch bestehenden Schwachstellen pragmatisch und nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit innerhalb von zwei bis drei Jahren abge- baut werden können. Mit der Informatikrevision beim Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) wollte die EFK unter anderem die Entwicklung und den Unterhalt von IT-Verfahren, die Datenverwaltung, die Überwachung der Prozesse sowie die Angemessenheit der internen Kontrollen prüfen. Die Prüfung ergab, dass die Prozesse überwacht und die Zugriffsberechtigungen auf die Daten der EDV-Anwendungen «Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik» und «Auszahlungssystem Arbeitslosenkassen» restriktiv geregelt werden. Verschiedene Massnahmen, welche die EFK empfohlen hat, wur- den im Verlaufe des Jahres 2001 realisiert. Offen ist die anzuwendende Schutzstufe beim EDV-System der Arbeitslosenkassen. Die Buchführung und die Jahresrechnung 2000 bei den landwirtschaftlichen FLAG- Forschungsanstalten Posieux, Tänikon, Liebefeld, Wädenswil und Changins ent- sprachen mit Einschränkungen dem Bundesrechnungswesen. Die fehlerhaft eröff- neten Bilanzen wurden bereinigt und die festgestellten Rückstände bei der Ver- buchung von Zahlungseingängen im Debitorenbereich aufgearbeitet. Die Geschäfts- einheit «Landwirtschaftliche Forschung» erarbeitet nun eine für alle Forschungs- anstalten verbindliche Anlage-buchhaltung mit vorgeschriebenen Nutzungsperioden und Kategorien für verschiedene Anlagen. Sie prüft zudem die Einführung der Leis- tungszeiterfassung für eine detaillierte Kostenerfassung. Die EFK überprüfte die Subventionen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) an die Käseorganisation Schweiz (KOS) sowie an die Swiss Cheese Marketing AG (SCM) im Jahr 2000 zur Förderung des einheimischen Käse in der Schweiz und im Ausland. Die EFK stellte fest, dass die Subventionen korrekt abgerechnet und die
gesetzlichen Grundlagen eingehalten wurden. Zur Zeit liegt jedoch keine genaue Weisung vor, anhand derer überprüft werden könnte, ob die Subventionsvorausset- zungen erfüllt sind. Diese Massnahme müsste im Übrigen durch ein internes Kon- trollsystem ergänzt werden. Die EFK forderte, dass sich das BLW dafür einsetzt, die Verkaufsförderung im Ausland stärker zu kontrollieren.
Das BLW war der Meinung, dass die Weisungen für die Beurteilung der Qualität des Gesuches ausreichen. Es ist vorgesehen, das interne Kontrollsystem mit zusätz- lichen Massnahmen bei der Vorprüfung aller Anträge auszubauen. Das interne Inspektorat des BLW wird sich entsprechend dem Gesamtkonzept und einer neue Aufgabenverteilung einsetzen. Zur Zeit ist es schwierig, den Nutzen eines solchen Instruments abzuschätzen und seinen Einsatz in den kommenden Monaten zu pla- nen. Die Teilnahme des internen Inspektorats an den Revisionen der ausländischen Zweigstellen hängt von der weiteren Entwicklung des neuen Prüfkonzepts ab. Die SCM hat sich im Übrigen verpflichtet, eine konsolidierte Rechnung über ihre Tätig- keit vorzulegen. Damit wird die Transparenz der Rechnungsführung erhöht und die Auswirkung der Subvention gegenüber der Marktentwicklung kann besser beurteilt werden.
2.8 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation Die EFK konnte feststellen, dass beim Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) die Ausgaben und Einnahmen gesetzeskonform sind. Bei der Prüfung der internen Kontrollen im Finanzdienst und im personellen Rechnungswesen musste die EFK hingegen auf Mängel und Lücken hinweisen, welche die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung beeinträchtigen. So fehlten einheitliche arbeitsorganisatorische Instrumente wie Weisungen über finanzielle Kontrollen, klare Definitionen der Rechnungsabläufe und die Durchsetzung der Vorschriften der EFV. Bei den Lohn- mutationen existierten keine Kontrollen nach dem Vier-Augen-Prinzip. Die finan- ziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten können wegen fehlendem abteilungs- übergreifenden Vertragscontrolling nicht vollständig nachgewiesen werden. Im Bereich Hochwasserschutz besteht auf Stufe Einzelprojekt ein gut ausgebautes und wirksames Kontrollsystem. Das elektronische Projektverwaltungssystem zeigte indessen Schwächen bei den Gesamtauswertungen auf. Der Bestandesnachweis der offenen Verpflichtungen muss regelmässig manuell korrigiert werden. Die Wartung dieses Systems ist gegenwärtig nicht gewährleistet. Das BWG ist entschlossen, die aufgezeigten Mängel zu beheben und die Empfehlungen integral umzusetzen. Die kantonalen Finanzkontrollen (KFK) berichten der EFK gemäss Verordnung vom 9. November 1965 über die Aufsicht über Bau und Unterhalt der National- strassen jährlich über ihre Prüfungen. Die Grundsätze dieser Prüfungen sind einer Weisung, der ein Revisionsleitfaden beiliegt, beschrieben. Diese wurde durch das UVEK am 1. Januar 1998 überarbeitet in Kraft gesetzt. Die Revisionsergebnisse der KFK bilden auch die Grundlage für künftige Prüfungen der EFK. Aufgrund der Auswertung der Prüfungen kommt die EFK zum Schluss, dass nur aus wenigen Tätigkeitsberichten die Revisionsergebnisse in der gewünschten Form ersichtlich sind. Nur wenige Finanzkontrollen dokumentieren verfahrens- und objektspezifisch die Prüfungen, obwohl nach der überarbeiteten Weisung gerade diesen Segmenten mehr Gewicht beizumessen wäre. Die KFK wurden in einem Schreiben aufgefor- dert, ihre Berichterstattung in eine standardisierte Form zu bringen. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat beim Geographi- schen Institut der Universität Bern im Jahr 1983 die Erstellung des Inventars histori-
scher Verkehrswege der Schweiz (IVS) in Auftrag gegeben. 1993 wurde der heute
noch gültige Vertrag bis Ende 2003 verlängert. In den letzten Jahren musste die EFK Kosten- und Terminüberschreitungen und Mängel im Projektmanagement des IVS beim BUWAL feststellen. 1999 beschloss das UVEK, das Projekt IVS ab 2000 dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) anzugliedern. Das ASTRA veranlasste Mitte letzten Jahres eine Untersuchung des Projektes durch eine externe Firma. Die EFK prüfte die eingeleiteten Controlling-Massnahmen. Das Resultat war gut. Sowohl die Empfehlungen der EFK als auch jene der externen Firma wurden grösstenteils umgesetzt. Die Controlling-Massnahmen sind zweckmässig. Die EFK überprüfte die «Informationsbeschaffung im Informatikbereich» des Bun- desamtes für Strassen. Schwerpunkte waren die Evaluation des Informatikumfeldes, das interne Kontrollsystem, die Organisation und wichtige Projekte. Die EFK konnte sich zudem über den Stand der Arbeiten bei der Integration der Informatik in die Prozesse von NOVE-IT informieren. Grösste Beachtung muss dem Wissen- stransfer aus der Übertragung von mehr als 1000 Programmen vom Leistungsbezü- ger zum Leistungserbringer geschenkt werden. Im Rahmen der Prüfungen des Projektes «Europäisches Naturschutzjahr 95» sicherte das BUWAL zu, die Erfolgskontrolle der Projekte und die Überprüfung der fehler- haften Dossiers bis Ende 2001 abzuschliessen. Die EFK wird im Rahmen einer Fol- geprüfung die Umsetzung und den Stand des Projektes festhalten. Die Prüfungen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zeigten, dass das Finanz- und Rechnungswesen ordnungsgemäss geführt wird. Die Gebühren des BAZL wur- de im Laufe des Jahres 1999 umfassend überprüft. Die geplante Inkraftsetzung der neuen Gebührenordnung auf anfangs 2000 verzögerte sich jedoch, da aufgrund der Beurteilung des Prozessrisikos vorab eine klarere Rechtsgrundlage geschaffen wer- den muss. Nach Ansicht des UVEK muss das Luftfahrtgesetz mit einem Sammeler- lass ergänzt werden, so dass nebst Gebühren auch Regalien erhoben und weitere nicht luftfahrtrechtliche Grundlagen anderer Ämter ebenfalls geändert werden kön- nen. Ein Vergleich mit den in der Staatsrechnung 1999 ausgewiesenen Salden der Bilanz mit denjenigen der Buchhaltung des BAZL ergab per Saldo Abweichungen von über
17 Millionen. Die Ursache sind Einzelwertberichtigungen auf der Beteiligung
Swisscontrol und auf Flugzeugen sowie Differenzen bei den flüssigen Mitteln. Die EFV hat dazu festgehalten, dass zum Zeitpunkt des Jahreswechsels unverarbeitete Datenerfassungs-Sammelaufträge beziehungsweise Buchungsanzeigen unterwegs sind. Auf den Abschluss der Staatsrechnung 2000 wirkten sich die Abweichungen nicht aus. Die EFK hat verlangt, dass sämtliche Konten der Bestandesrechnung im Sinne der geltenden Weisungen abzustimmen und über die Zusammensetzung des auf den Buchungsanzeigen ausge-wiesenen Saldos ein Ausweis zu erstellen ist. Im Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) setzen sich engagierte und motivierte Personen in einem sich ständig wechselnden Umfeld mit ungenügenden Ressourcen für eine Vielzahl von Projekten und neuen Aufgaben ein. Die EFK ortete verschie- dene Risikofaktoren. Da es sich nicht um Einzelfälle handelt, muss von einem beträchtlichen Risikopotential ausgegangen werden. Zu erwähnen sind insbesondere die zahlreichen Fluktuationen im zentralen Finanzdienst, ein mangelhaftes IKS, eine fehlende Obergrenze für Buchungsvorgänge, eine ungenügende Funktionentrennung in der Kreditorenbuchhaltung sowie Mängel in der Vollständigkeitskontrolle im Bereich Debitoren. Das BAKOM bestätigte in seiner Stellungnahme die Richtigkeit
der Feststellungen, die daraus gezogenen Schlüsse und die Empfehlungen der EFK. Die Mängel sollen bis im Frühjahr 2002 bereinigt sein. Die EFK wird im laufenden Jahr die Umsetzung der Massnahmen überprüfen.
3 Internationale Mandate
Die EFK nimmt gestützt auf Artikel 6 FKG verschiedene Kontrollmandate bei inter- nationalen Organisationen wahr. Sie prüft die Rechnungen von drei Spezialorgani- sationen der Vereinten Nationen, nämlich der Weltorganisation für geistiges Eigen- tum (WIPO) in Genf, der internationalen Fernmeldeunion (ITU) in Genf und des Weltpostvereins (UPU) in Bern. Dank dieser Mandate ist die EFK Mitglied des Panel der externen Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen. Die anderen Mit- gliedländer des Panels sind die Rechnungshöfe von Südafrika, Deutschland, Kana- da, Frankreich, Indien, der Philippinen und des Vereinigten Königreichs. Rech- nungsprüfer der Vereinten Nationen können nur staatliche Aufsichtsorgane sein, die Mitglied der INTOSAI sind. Sie haben sich den Grundsätzen der Integrität und der Objektivität zu verpflichten. Sie genügen den professionellen Anforderungen, berücksichtigen die Vertraulichkeit der Informationen und arbeiten nach den aner- kannten Grundsätzen des Berufsstandes. Der Panel will die Aufsicht über das System der UNO koordinieren und Informationen und Erfahrungen austauschen mit dem Ziel, einheitliche Prüfverfahren und -standards durchzusetzen. Die Prüfungen sind umfassend. Sie beinhalten sowohl Abschlussprüfungen als auch Prüfungen der Wirtschaftlichkeit. Seit seiner Gründung hat der Panel zahlreiche Themenkreise zur Rechnungslegung und -prüfung erörtert und Empfehlungen formuliert. Im Vorder- grund standen dabei die Berichterstattung über die Finanzlage, Prüfstrategien, Informatikrevisionen, Kontrollsysteme, interne Revision, Personal- und Beschaf- fungswesen, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Der Panel hat beratende Funktionen und ist kein ausführendes Organ der Vereinten Nationen. Erkenntnisse von allgemeinem Interesse werden den zuständigen Organen der Vereinten Nationen und Spezialorganisationen zur Kenntnis gebracht. Die Mit- gliedstaaten messen bei der Abnahme der Rechnung und der Behandlung der Bud- gets den Feststellungen und Empfehlungen des externen Rechnungsprüfers grosses Gewicht bei. Das Engagement in diesem internationalen Ausschuss verschafft der EFK einen nutzbringenden Austausch mit anderen Rechnungshöfen, stellt die Unité de doctrine für die Aufsicht des UNO-Systems sicher und erlaubt es, wertvolle Kontakte zu pflegen. Die gewonnenen Kenntnisse lassen sich teilweise unmittelbar für die eigene
Revisionstätigkeit umsetzen. Ferner prüft die EFK die Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Bern sowie die Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre (ESO) in München und in Chile. Als Mitglied weiterer internationaler Organisationen, deren Rechnungsabschluss im Turnus von einem der Mitgliedländer geprüft wird, nimmt die Schweiz immer wieder entsprechende Man- date wahr. Im Jahr 2000 waren es die Abschlussprüfungen folgender Organisatio- nen: – Das EFTA-Sekretariat in Genf und in Brüssel. Die EFK stellt ein Mitglied im Board of Auditors, das bis Ende 2001 auch den Vorsitz innehatte.
– Das Menschenrechtsbüro in Sarajewo, in Bosnien-Herzegowina; das Mandat für das Menschenrechtsbüro in Sarajewo wurde nach dem Rücktritt der schweizerischen Mandatsträgerin auf Ersuchen der OSZE um ein Jahr wei- tergeführt, um die Kontinuität sicherzustellen; – Die europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satel- liten (EUMETSAT) in Darmstadt in Zusammenarbeit mit Spanien; – Die Agence pour la francophonie in Paris mit verschiedenen Regionalbüros und ständigen Vertretungen. Geprüft wird am Sitz der Organisation. Die Prüfergebnisse werden an den Plenar- versammlungen mit den Delegationen der Mitgliedstaaten erläutert und diskutiert. Das Engagement der EFK bei internationalen Organisationen ist mit etwa 1000 Re- visionstage pro Jahr zeitintensiv und beansprucht einen erheblichen Teil der Prüfressourcen. Die EFK stellt diese im Zeichen der Disponibilität der Schweiz kostenlos zur Verfügung. Vergütet werden die Auslagen für Reisen und Übernach- tung.
4 Revisionspendenzen und Meldungen
Mit Artikel 14 Absatz 3 FKG wird die EFK verpflichtet, über die Revisionspenden- zen und ihrer Gründe im jährlichen Tätigkeitsbericht zu informieren. Absatz 4 dieser Bestimmung soll die Umsetzung der Empfehlungen der EFK sicherstellen, indem der Bundesrat beauftragt wird, die Revisionspendenzen zu überwachen. Gemäss Artikel 15 Absatz 3 FKG sind Meldungen unmittelbare Informationen an die zuständigen Stellen über Feststellungen besonderer Vorkommnisse oder Mängel von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung.
4.1 Revisionspendenzen
Bei Revisionspendenzen gemäss Artikel 14 handelt es sich um Umsetzungspenden- zen bei den geprüften Stellen. In der Botschaft vom 22. Juni 1998 über die Revision des Finanzkontrollgesetzes führte der Bundesrat aus: «Der Bundesrat will seine Ver- antwortung für ein einwandfreies Funktionieren der Verwaltung wahrnehmen und die Aufarbeitung der von der EFK im Jahresbericht zur Kenntnis gebrachten Revisi- onspendenzen überwachen. Er ist gewillt, dafür zu sorgen, dass die von der EFK aufgedeckten und anerkannten Mängel innert nützlicher Frist behoben und auch die Beanstandungen zur Verbesserung von Effizienz und Effektivität im Verwaltungs- handeln zügig umgesetzt werden» (vgl. BBI 1998 IV S 4720f). Eine derartige Umsetzungspendenz am Ende eines Geschäftsjahres liegt dann vor, wenn eine Dienststelle die Bemängelung und die vorgeschlagenen Verbesserungsmassnahmen zwar anerkannt, aber die von der EFK gesetzte Frist hat unbenutzt verstreichen las- sen. Eine entsprechende Erwähnung im Tätigkeitsbericht kann aber unterbleiben, wenn die Dienststelle beispielsweise eine Stelle im Finanzwesen ausgeschrieben hat, diese jedoch noch nicht besetzen konnte. Ebenso wenig ist über eine Pendenz zu berichten, wenn die Umsetzungsfrist am Ende des Berichtsjahres noch nicht abge- laufen ist oder die Folgeprüfung noch nicht durchgeführt werden konnte. Bei den im
Anhang 4 aufgeführten Feststellungen und Empfehlungen handelt es sich nicht um Pendenzen im Sinne des FKG. Noch offen ist eine Pendenz im Bundesamt für Kultur. Die Beanstandungen sind entsprechend dem Antrag der EFK im Rahmen der Botschaft für die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung grundsätzlich anzugehen. Der Bundesrat wollte die Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Fondation MUSEE SUISSE dem Parla- ment bis Ende 2001 unterbreiten.
4.2 Meldungen
Artikel 15 Absatz 3 FKG lautet: «Stellt die EFK besondere Vorkommnisse oder Mängel von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung fest, unterrich- tet sie nach darüber nebst den Dienststellen den zuständigen Departementschef beziehungsweise die zuständige Departementschefin sowie den Vorsteher des Eid- genössischen Finanzdepartementes. Betreffen die festgestellten Mängel das Finanz- gebaren von Dienststellen des Eidgenössischen Finanzdepartementes, ist der Bun- despräsident beziehungsweise der Vizepräsident des Bundesrates in Kenntnis zu setzen. Gleichzeitig informiert die EFK die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte. Wenn sie es als zweckmässig erachtet, unterrichtet sie anstelle des zuständigen Departementsvorstehers den Bundesrat». Bei dieser Berichterstattung geht es nicht, darum die geprüfte Stelle zu belasten und Sanktionen der vorgesetzten Stelle auszulösen. Da einzelne Prüfungen einige Monate dauern können, sollen die politischen Verantwortungsträger mit dieser Mel- dung noch vor Abschluss des Geschäftes im Sinne eines Frühwarnsystems über Pro- bleme informiert werden, die auch in der Öffentlichkeit Nachhall finden könnten. Besondere Vorkommnisse sind beispielsweise Delikte mit grossem Schaden oder Verzichte im IKS. Wenn die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung oder Buchhaltung nicht gegeben ist oder systematisch Rechtsvorschriften missachtet wer- den, liegt ein Mangel von grundsätzlicher Bedeutung vor. Im Berichtsjahr musste die EFK keine besonderen Vorkommnisse gemäss Artikel 15 melden.
5 Weitere Dienstleistungen der EFK
Neben den Prüfungen gehören zu den Kernaufgaben der EFK auch die Unterstüt- zung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und des Bundesrates sowie die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen. Die EFK kann mit diesen Stellungnahmen bereits in der Gesetzesvorbereitung auf Aspekte Einfluss nehmen, die für die Finanzaufsicht wichtig sind.
5.1 Unterstützung der Finanzdelegation und
des Bundesrates Die Prüftätigkeit der EFK unterstützt das Parlament in seiner Oberaufsicht und den Bundesrat in seiner Aufsicht über die Verwaltung. Die umfassende und detaillierte Berichterstattung der EFK über die einzelnen Prüfungen ermöglicht der FinDel gegebenenfalls Interventionen beim Bundesrat. Die Departementsvorsteher und -vorsteherinnen sowie die Bundeskanzlerin werden in geraffter Form über die Ergebnisse der Prüfungen bei ihren Dienststellen informiert. Darüber hinaus hilft die EFK bei der Vorbereitung und Durchführung von Kontroll- besuchen der FinDel, erledigt Folgeaufträge aus Revisionen und verfasst Stellung- nahmen zu den verschiedensten Fragestellungen. Erwähnenswert sind drei Aufträge zur Kostentransparenz im Gesundheitswesen, zum Strassenprojekt der Umfahrung von Visp und im Bereich der Wohnbauförderung des Bundes. Im Gesundheitswesen klärte die EFK ab, inwieweit das Rechnungswesen der Spitä- ler und Pflegeheime eine kostengerechte Leistungsverrechnung zulässt. Sie stellte fest, dass das Rechnungsmodell des Konkordats der Krankenkassen eingesetzt wird, die Transparenz der Rechnungslegung jedoch zu verbessern ist. Die laufende Anpassung der Verordnung sieht bereits weitergehende Richtlinien für die Leis- tungserbringer vor. Die FinDel beauftragte die EFK, die Varianten für die Umfahrung von Visp zu be- urteilen. Die EFK kam zum Schluss, dass die Beschlüsse des Bundesrates Spielraum für weitere Optimierungen der Linienführung zulassen und ein Sparpotenzial vor- handen ist. Bei der SAPOMP AG überprüfte die EFK Organisation und Geschäftsgang dieser Gesellschaft des Bundes. Im Vordergrund standen die Entwicklung beim Kauf und die Bewirtschaftung von Liegenschaften. In einem Zwischenbericht kommt die EFK zum Schluss, dass das Geschäftsmodell der SAPOMP AG zweckmässig ist. Ob die Gesellschaft auch ein wirksames Instrument der Verlustminderung für den Bund ist, bedarf weiterer Abklärungen. Die EFK stellte der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle einen Bericht über das öffentliche Beschaffungswesen für die Studie über die Umsetzung des Binnen- marktgesetzes zur Verfügung. Sie machte insbesondere auf die Praxis der Eidg. Rekurskommissionen aufmerksam, welche zu einem vermehrten Beizug externer Experten und damit zu höheren Kosten führte. Sie stellte fest, dass die Rechtsspre-
chung des Bundesgerichtes weniger rigoros als diejenige der Eidg. Rekurskommis- sionen ist. Im Oktober erteilte der Bundesrat der EFK den Auftrag, die Verwendung der Bun- desgelder für die Swissair (vgl. Ziff. 1.1) zu überwachen.
5.2 Stellungnahmen zu Gesetzesrevisionen und
Bundesratsverordnungen Die EFK nahm im Rahmen von Ämterkonsultationen zu zahlreichen Gesetzesvor- lagen und Verordnungen Stellung, insbesondere zu Fragen der Finanzaufsichts- gestaltung.
So wies sie bei der Vorbereitung der Botschaft zum neugestalteten Finanzausgleich darauf hin, dass mit Blick auf den Wechsel zu vermehrt wirkungsorientierten Sub- ventionsprüfungen und die damit verbundene Ressourcenplanung sich auch eine systematischere Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen aufdrängen wird. In den Programmvereinbarungen ist deshalb die Aufsicht der EFK konkret zu regeln.
5.3 Mitwirkung in Fachgremien
Die EFK arbeitet in den Projektorganisationen «Neues Rechnungsmodell des Bun- des (NRM)» und «Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)» mit. Nachdem die EFK verschiedentlich in ihren Berichten auf Schwachstellen in der Rechnungslegung des Bundes hingewiesen hat, wird das Rechnungsmodell des Bundes unter Federführung der EFV neu konzipiert. Mitausgelöst wurden die Arbeiten durch die neuen Anforderungen aus der wirkungsorientierten Verwal- tungsführung, der geplanten Überführung der Zentralbuchhaltung des Bundes auf SAP R3 sowie der Notwendigkeit, sich vermehrt nach international anerkannten Normen auszurichten. Die wichtigsten Anliegen der EFK sind die Umstellung der Rechnungslegung auf das sogenannte Accrual-Prinzip, die Harmonisierung von Dienststellen- und Zentralbuchhaltung sowie die Anerkennung von Normen.
6 Die EFK und andere Aufsichtsorgane
Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen und Finanzinspektoraten, das Engagement in schweizerischen Berufsorganisationen und Fachverbänden, der gezielte Erfahrungsaustausch mit Rechnungshöfen des Auslandes sowie die Mit- arbeit in Arbeitsgruppen der internationalen Fachorganisation INTOSAI dienen der Qualitätssicherung.
6.1 Kantonale Finanzkontrollen
Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen wurde 2001 verstärkt: Es wurden detaillierte Studien der Prozesse aufgenommen, an denen sich der Bund und die Kantone in den Bereichen Asylwesen, Landwirtschaft, Krankenversicherung und direkte Bundessteuer beteiligen. Die erste gesamtschweizerische Konferenz der Finanzkontrollen fand statt. Die Ressourcen der EFK für die Nachkontrolle der Revisionsarbeit der Kantone wurden in der Zwischenzeit erhöht (vgl. auch
Ziff. 1.9).
6.2 Finanzinspektorate
Der Bund kennt keine flächendeckende interne Revision. Zahlreiche Bundesämter verfügen jedoch über ein internes Finanzinspektorat (vgl. Anhang 2). Der EFK als externes Finanzaufsichtsorgan des Bundes kommt gemäss Artikel 11 des FKG eine Führungsrolle bei der Errichtung solcher Inspektorate zu. Die Schaffung eines inter-
nen Kontrollorgans ist dann gegeben, wenn die EFK zum Schluss kommt, dass eine Amtsleitung ohne Inspektorat ihre Pflichten zur Sicherstellung eines ordnungs- gemässen Finanzgebarens in ihrem Geschäftsbericht nicht mehr gewährleisten kann. Die Inspektorate sind nicht der ver-längerte Arm der EFK. Diese hat jedoch eine Richtlinienkompetenz. Die Oberaufsicht der EFK kommt insbesondere im gesetz- lichen Auftrag zum Ausdruck, die Wirksamkeit der Finanzinspektorate zu überprü- fen und die Kontrolltätigkeiten zu koordinieren. Im Berichtsjahr legte die EFK einen Schwerpunkt bei Wirksamkeitsprüfungen (vgl. Ziff. 1.8). Durch die in Artikel 11 verankerte Informationspflicht der Inspektorate gegenüber der EFK ist die Grund- lage für einen permanenten Dialog gelegt. Zudem stellt die EFK mit regelmässigen Ausbildungsveranstaltungen den Erfahrungsaustausch sicher. Die EFK misst der beruflichen Weiterbildung des Personals der internen Inspekto- rate eine wachsende Bedeutung zu. Im Bundesamt für Landwirtschaft wurde ein neues Inspektorat geschaffen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung beschloss, die beiden heutigen Inspektorate in einem einzigen Organ zusammenzulegen und dieses direkt dem Direktor zu unterstellen. Die wachsende Zahl von Bundesämtern, die sich zur Schaffung eines solchen Organs entschliessen, ist ein ermutigendes Zei- chen. Diese Entwicklung zwingt jedoch die EFK, zusätzliche Ressourcen bereitzu- stellen, um ihre gesetzliche Unterstützungspflicht gegenüber den Inspektoraten erfüllen zu können.
6.3 Internationale Organisationen
Die EFK ist seit den fünfziger Jahren Mitglied der inzwischen weltumspannenden Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden INTOSAI. Alle drei Jahre wird ein Weltkongress organisiert. Im Herbst fand der XVII. Kongress in Seoul (Korea) statt. 153 Länder nahmen daran teil. Hauptthemen waren die Aufsicht über internationale Organisationen und die Rolle der Aufsichtsbehörden in Verwaltungs- reformen. Die EFK spielte auch an diesem Kongress eine aktive Rolle. Sie mode- rierte eine Arbeitsgruppe und verfasste zu den beiden Themen entsprechende Bei- träge. Die INTOSAI bietet seit ihrem Bestehen einen institutionalisierten Rahmen, um die steigenden Anforderungen an die Finanzaufsicht zu bewältigen. Entspre- chend dem Motto der INTOSAI «Experientia mutua omnibus prodest» sind der Erfahrungsaustausch und die daraus gewonnenen Erkenntnisse die Garanten für die permanente Weiterentwicklung der staatlichen Finanzkontrolle. Die EFK hatte Gelegenheit an einer Tagung von EUROSAI, der europäischen Orga- nisation der obersten Rechnungskontrollbehörden, in Madeira (Portugal) mit den kantonalen Finanzkontrollen der Kantone Zürich und Jura teilzunehmen. Themen waren unter anderem die Organisation der Finanzaufsicht in Abhängigkeit der unter- schiedlichen Staatsformen sowie die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwi- schen regionalen und zentralstaatlichen Aufsichtsorganen. Die Schweiz konnte mit Beiträgen die Funktionsweise des Föderalismus und der Aufsicht darlegen.
6.4 Rechnungshöfe anderer Länder
Ein reger Informationsaustausch findet mit dem deutschen und österreichischen Rechnungshof im Rahmen der Konferenzen der Rechnungshöfe der deutschen Bun- desländer statt. Die Schweiz wird traditionellerweise zu diesen Treffen eingeladen. Angesichts ähnlicher staatlicher Strukturen und auch identischer Fragestellungen im Bereich der Aufsicht von Verbundaufgaben in einem föderalistischen Staat sind die- se Diskussionen für die EFK besonders wertvoll. Auf Einladung des holländischen Rechnungshofes konnte sich die EFK ein Bild über die Organisation und Arbeitsweise dieser Institution machen. Die einzelnen Prüfungen dauern in der Regel sechs bis 12 Monate. Die Zahl der jährlichen Berichte liegt bei etwa 80, die fast ausnahmslos veröffentlicht werden. Ein gewichti- ger Unterschied zur EFK ist die stärkerer Ausrichtung auf die Finanzaufsicht. Der Rechnungshof nimmt erstens praktisch keine Mandate für Abschlussprüfungen wahr und überlässt zweitens die Dienststellenrevisionen den internen Inspektoraten. Durch diese vor einigen Jahren eingeleitete Neuausrichtung hat der holländische Rechnungshof Spielraum für Wirtschaftlichkeitsprüfungen geschaffen. Im Rahmen des Entwicklungsprogrammes der Weltbank hat die EFK eine Dele- gation aus Haiti empfangen und den Teilnehmern Wissen über Methoden und Werkzeuge der Aufsicht vermittelt. Eine Abordnung der chinesischen Kontroll- behörde verschaffte sich während einer Woche ein Bild über das Aufsichtssystem der Schweiz.
6.5 Berufs- und Fachverbände
Vertreter der EFK nehmen in den wichtigsten Fachverbänden Einsitz. Die EFK kann auf diese Weise die zukünftigen Berufsnormen mitgestalten, sie hat Zugang zu den Methoden und Hilfsmitteln der anderen Branchenspezialisten und verfügt im Hin- blick auf die Bearbeitung von Sonderproblemen über ein Netz von Sachverständi- gen. Besonders aktiv ist die EFK im Bereich der Informatikprüfungen des ISACA (Information Systems Audit and Control Association) und bei der Treuhandkammer. In der Schweizerischen Gesellschaft für Evaluation (SEVAL) ist sie im Vorstand vertreten und beim Schweizerischen Verband für interne Revisionen (SVIR) hat sie den Vorsitz einer ständigen Arbeitsgruppe.
7 Kontinuierliche Qualitätsverbesserung und
Ressourcen der EFK Die EFK arbeitet bei ihren Prüfungen risikoorientiert, kooperativ, präventiv und nach den Standards der Treuhandkammer sowie internationaler Fachverbände. Sie verfügte im Berichtsjahr über ein Budget von 16 Millionen und beschäftigte rund
85 Mitarbeitende, auf deren permanente Aus- und Weiterbildung besonderes
Gewicht gelegt wird.
Die Unabhängigkeit der EFK drückt sich insbesondere durch die selbständige Fest- legung des Jahresprogrammes, die Autonomie in Finanz- und Personalfragen sowie in der Bestätigung der Wahl des Direktors durch das Parlament und die Kompeten- zen in der Informationspolitik aus.
7.1 Führung und Organisation
Im Rahmen ihres Prüfauftrages kontrolliert die EFK nicht nur die Verwaltung, son- dern auch alle übrigen Stellen, die mit Steuergeldern arbeiten, so beispielsweise auch die Empfänger von Subventionen. Als oberstes Finanzaufsichtsorgan des Bun- des ist sie aber primär für die Oberaufsicht zuständig. Sie trägt somit nicht die Ver- antwortung für das Finanzgebaren der einzelnen Bundesstellen. Diese obliegt den zuständigen Ämtern und Departementen. Die EFK hat aufbauorganisatorisch ihre Kernprozesse in einer zweidimensionalen Matrixorganisation abgebildet (vgl. Organigramm im Anhang 5). Diese stellt die Gestaltungselemente «Kundenorientierung» und «Fachkompetenz» in den Vorder- grund. Die sechs Mandatsleiter bringen die Sicht der Geprüften zur Geltung und erstellen das Jahresprogramm. Die Prüfer und Prüferinnen der EFK sind jeweils einem der fünf Fachbereiche beziehungsweise einem Kompetenzzentrum zugeord- net, nämlich zwei für Finanzrevisionen, je eines für Baufragen und Preisprüfungen, Informatik und Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Diese Kompetenzzentren haben die Aufgabe, das für den Fachbereich erforderliche Wissen zu erhalten, auf- und auszu- bauen und die Qualität der Prüfungen sicherzustellen. Die Einteilung von Mitarbei- tenden auf einzelne Prüfungen und Projekte auf der Basis des durch die Mandats- leitung angemeldeten Ressourcenbedarfs erfolgt in Absprache mit dem Fachbereich.
7.2 Professionalisierung
Die Zahl der Prüfungsberichte ist in den letzten Jahren kontinuierlich auf gegen 200 zurückgegangen. Die umfangreichen Veränderungen in der Bundesverwaltung durch die Regierungs- und Verwaltungsreform mit rigoroser elektronischer Unterstützung und Vernetzung der finanziellen Prozesse führen dazu, dass die Finanzaufsicht nur durch immer komplexere und umfangreichere Prüfungen wahrgenommen werden kann. Wurden in der Vergangenheit beispielsweise einzelne Kassen geprüft, sind es heute umfangreiche Systemprüfungen von mehreren Wochen oder Monaten mit einem Team von verschiedenen Mitarbeitenden. Die Prüfungen erfordern wesentlich mehr Zeit und unterschiedliches Fach- und Kundenwissen. Auch Wirtschaftlich- keitsprüfungen sind aufwändiger als Finanzrevisionen. Die Aus- und Weiterbildung für die Mitarbeitenden ist für die EFK von zentraler Bedeutung. Über zehn Arbeitstage werden pro Jahr und Person durchschnittlich dafür eingesetzt. Das erworbene Wissen gilt es zu erhalten, zu vermitteln und gezielt im Interesse des gesetzlichen Auftrages einzusetzen. Die EFK hat ein Knowledge- management aufgebaut, welches stetig weiterentwickelt wird. Die Wissensträger und -trägerinnen müssen sich in ihrem Gebiet das Wissen erarbeiten und es für die EFK nutzbar machen. Weitere wichtige Wissensquellen sind für die EFK das Know-how ausländischer Rechnungskontrollbehörden und von Treuhandfirmen. Deshalb wird
die internationale Vernetzung durch die EFK systematisch gepflegt. Bei einzelnen Prüfungen zieht die EFK zudem externe Spezialisten bei, sei es, weil das Know How nicht vorhanden oder aus zeitlichen Gründen eine Verstärkung notwendig ist. Die Projektleitung und die Verantwortung liegen in jedem Fall bei der EFK, was auch den Wissenstransfer sicherstellt. Die EFK veröffentlichte gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 FKG auf ihrer Website zwei Prüfberichte, nämlich den Bericht über ein Entwicklungshilfeprojekt in Süd- amerika und die Aktion Swisscoy im Kosovo. Kriterien für die Veröffentlichung sind unter anderem die Aktualität, das allgemeine Interesse sowie die Zweckmässig- keit. Mit der Veröffentlichung strebt die EFK vermehrte Transparenz über ihre Arbeit an, was auch mit einer zusätzlichen Qualitätssicherung verbunden ist. Im Rahmen des Managementsystems wurden die Kernprozess der EFK eingehend beschrieben und umgesetzt. Das organisatorische Wissen der EFK ist dadurch für die tägliche Arbeit und für die Einführung neuer Mitarbeitende weitgehend sicher- gestellt. Das informatikgestützte Managementsystem stellt die Basis für die geord- nete und periodische Verbesserung der Prozesse und der Qualität und Quantität der Leistungen der EFK sicher.
7.3 Personal und Finanzen
Die EFK hatte für 2001 einen Personaletat von 88 Stellen und verfügt über ausge- wiesene Fachpersonen für die öffentliche Finanzaufsicht. Ihre besondere Stärke liegt nicht nur beim revisionstechnischen Wissen, sondern auch bei den Kenntnissen der Bundesverwaltung. Die EFK kennt aber auch ihre Grenzen und zieht deshalb dort, wo es sachlich angezeigt und wirtschaftlich sinnvoll ist, externe Hilfe aus der Pri- vatwirtschaft bei. Im Herbst mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EFK den Tod einer Kollegin, welche auf ihrer Rückreise von der Schweizer Botschaft in Berlin mit dem Absturz einer Crossair-Maschine in Bassersdorf ums Leben kam, sowie den plötz- lichen Hinschied eines Kollegen verkraften. In der Wintersession bestätigte die Vereinigte Bundesversammlung gestützt auf das neue Finanzkontrollgesetz die Wahl des Direktors der EFK mit 174 von 181 gülti- gen Stimmen für eine Amtsdauer von sechs Jahren.
Die Ausgaben der EFK beliefen sich im Berichtsjahr auf 16 Millionen. Im Einzelnen setzten sich die Ausgaben und die Einnahmen wie folgt zusammen: Tabelle: Die Ausgaben und Einnahmen 2001 der EFK
2000 2001 2001 Abweichungen zum Budget
Rechnung Budget Rechnung
In Tausend Franken in Tausend Fr in %
Ausgaben 10 844 17 174 16 076 –1098 – 6,4 Personalbezüge 9 632 11 651 10 897 – 754 – 6,5 Arbeitgeberbeiträge – 2 093 2 092 – 1 – PKB-Leistungen – 541 525 – 16 – 2,9 Dienstleistungen 938 1 936 1 768 – 168 – 8,7 Dritter Übrige Sachausgaben 274 485 450 – 35 – 7,2 IT-Investitionen – 469 343 – 126 – 26,9 Einnahmen 73 259 582 +323 +124,7 Honorare 53 250 566 +316 +126,4 Kostenrückerstattungen 20 9 16 + 7 + 77,8
Der starke Anstieg der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf Kredit- verschiebungen bei den Arbeitgeberbeiträgen und im Informatikbereich zurück- zuführen. Diese Kredite werden erstmals in der Rechnung der EFK ausgewiesen. Gegenüber dem Voranschlag können Kreditreste von 1,1 Millionen ausgewiesen werden. Sie sind sind im Wesentlichen auf Vakanzen zurückzuführen, was sich sowohl auf die Personal- als auch auf die Sachausgaben auswirkte. Im Jahresdurch- schnitt konnten sechs Stellen nicht besetzt werden. Die Ausgaben für Dienstleistun- gen Dritter enthalten Experten-honorare, Aufwendungen für die Aus- und Weiter- bildung sowie Informatikdienstleistungen. Bei den übrigen Sachausgaben fallen die Spesenentschädigungen für Dienstreisen im In- und Ausland sowie die Aufwendun- gen für die Personalrekrutierung ins Gewicht.
8 Ausblick
Als Folge der wirkungsorientierten Verwaltungsführung, des vermehrten Einsatzes von Leistungsaufträgen und im Hinblick auf den neuen Finanzausgleich hat die EFK die Finanzaufsicht neu ausgerichtet. Sie wird in Zukunft verstärkt Wirtschaftlich- keits- und Wirkungsprüfungen durchführen. Neben der Verstärkung der Kompeten- zen muss dafür auch der notwendige Spielraum geschaffen werden. Heute führt die EFK etwa 70 Abschlussprüfungen durch, die auch durch Private realisiert werden könnten. Diese Mandate binden etwa 50 Prozent der Prüfressourcen. Die EFK wird mittelfristig solche Mandate aufgeben und nur noch wahrnehmen, wenn damit Synergien für die Finanzaufsicht verbunden sind. Spielraum für Finanzaufsicht kann auch durch eine konsequente Arbeitsteilung mit den internen Finanzinspektoraten geschaffen werden.
Die EFK will bei den Amtsleitungen die erforderliche Überzeugungsarbeit leisten. In einem Bericht legte die EFK dar, wie sie in Zukunft verstärkt die Wirtschaftlich- keit der Aufgabenerfüllung und die Wirksamkeit der Bundesaufgaben prüfen will. Auf der Grundlage des FKG kann die EFK solche Prüfungen unabhängig durchfüh- ren. Im Vordergrund stehen amts- und departementsübergreifende Evaluationen. Weitere Ansatzpunkte sind das Risiko, das Finanzvolumen oder Bereiche, die wenig evaluiert werden. Auch will die EFK mit Meta-Evaluationen dafür sorgen, dass die Verwaltung Prüfstandards einhält und die Ergebnisse der amtseigenen Evaluationen tatsächlich nutzt. Die EFK ist überzeugt, dass sie mit diesen Prüfungen das Parlament bei der Umset- zung von Artikel 170 der Bundesverfassung, welcher die Prüfung der Wirksamkeit von Bundesaufgaben verlangt, wirkungsvoll unterstützen kann.
Anhang 1
Übersicht über die Prüfungen in den Departementen und der Bundeskanzlei sowie bei angeschlossenen und internationalen Organisationen Departement/Amt/Organisation Prüfung
Bundeskanzlei – Prüfung der Vergabe von Dienstleistungs- aufträgen
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Leistungserbringer NOVE-IT – Erfolgsfaktoren, Informatikrevision 2001 Direktion für Entwicklung und – AHV-Arbeitgeberkontrollen Zusammenarbeit – SAP-Usermanagement – Informatikrevision SAP-Systemrevision Berechtigungen – Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS; Prüfung der Rechnungslegung Juli 1997 bis Dezember 1999 – Jahresbericht 2000 des Inspektorats – Prüfung der Vergabe von Dienstleistungs- aufträgen Schweizerische Botschaft in – Inspektion Lissabon Konsular- und Finanz- – Jahresbericht 2000 inspektorat Genossenschaft Solidaritäts- – Revision der Jahresrechnung 2000 fonds der Auslandschweizer Stiftung für Schweizer – Jahresrechnung 2000 Katastrophenopfer im Ausland Immobilienstiftung der Inter- – Jahresrechnung 2000 nationalen Organisationen in Genf
Eidgenössisches Departement des Innern MeteoSchweiz – Revision der Buchführung und Jahres- rechnung 1999
Departement/Amt/Organisation Prüfung
Bundesamt für Sozial- – Dienststellenrevision (follow up 1999), Ober- versicherungen aufsicht 2. Säule, Internes Kontrollsystem bei den Betriebsbeiträgen an Werkstätten für die Dauerbeschäftigung Invalider – Informatikprüfung im Bereich SAP R3 ETH-Bereich – Revision der konsolidierten Jahresrechnung ETH-Rat – Wechsel des ETH-Bereiches in den 3. Kreis (Vier-Kreise-Modell des Bundes). Erste Bestandsaufnahme – Veruntreuungsfall, Stand der Veruntreuungsermittlung, Einzelfallabklärung und Meldeverfahren – Tätigkeitsbericht 2000 des Finanzinspektorats des ETH-Rats ETH-Rat – Wirksamkeitsprüfung des Finanzinspektorates – Revision der Jahresrechnung 2000 Eidgenössische Technische – Revision der Jahresrechnung 2000 Hochschule Zürich – Sanierung des Gebäudes für Bau- wissenschaften auf dem Hönggerberg Eidgenössische Technische – Revision der Jahresrechnung 2000 Hochschule Lausanne Eidgenössische Anstalt für – Revision der Jahresrechnung 2000 Wasserversorgung, Abwasser- reinigung und Gewässerschutz Eidgenössische Forschungs. – Revision der Jahresrechnung 2000 anstalt für Wald, Schnee und Landschaft Eidgenössische Material- – Revision der Jahresrechnung 2000 prüfungs- und Forschungs- anstalt Paul Scherrer Institut – Revision der Jahresrechnung 2000 Bundesamt für Bildung und – Tätigkeitsbericht 2000 des Finanz- Wissenschaft inspektorates Bundesamt für Gesundheit, – Revision des Personellen Rechnungswesens Eidgenössisches Personalamt im BV PLUS Bundesamt für Militär- – Tätigkeitsbericht 2000 des internen Finanzin- versicherung spektorates
Departement/Amt/Organisation Prüfung
Bundesamt für Militär- – Wirksamkeitsprüfung des Finanzinspektorates versicherung Schweizerisches Bundesarchiv – Unterstützung bei Bereinigungsarbeiten in der Amtsbuchhaltung Schweizerischer Nationalfonds – Revision der Jahresrechnung 1999 zur Förderung der wissen- schaftlichen Forschung – Revision der Jahresrechnung 2000 Schweizerische Universitäts- – Revision der Jahresrechnung 2000 rektorenkonferenz Marcel Benoist Stiftung – Revision der Jahresrechnung 2000 Stiftung Vorbereitungskurse auf – Revision der Jahresrechnung 2000 das Hochschulstudium, Freiburg Schweizerische Hochschul- – Revision der Jahresrechnung 2000 konferenz Schweizerischen Koordinations- – Revision der Jahresrechnung 2000 stelle für Bildungsforschung, Aarau Gottfried-Keller-Stiftung – Revision der Jahresrechnung 1999 Stiftung Pro Helvetia – Prüfung des Reformprojekts – Revision der Jahresrechnung 2000 Stiftung PRO ARTE – Revision der Jahresrechnung 2000 Ausschuss Hilfeleistungen an – Jahresabschluss 2000 die Lawinengeschädigten Carnegie-Stiftung für Lebens- – Revision Jahresrechnung 2000 retterinnen und Lebensretter Stiftung Zukunft Schweizer – Revision der Jahresrechnung 2000 Fahrende
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Justiz – Bauten für den Straf- und Massnahmen- vollzug, Beiträge des Bundes Bundesamt für Flüchtlinge – Revision im Asylwesen, bei der Waadtländer Stiftung für den Empfang Asylsuchender – Revision im Asylbereich des Kantons Aargau, Rückerstattungspraxis des BFF – Jahresbericht 2000 des Finanzinspektorates
Departement/Amt/Organisation Prüfung
– Asylwesen des Kantons Waadt; Revision bei der Waadtländer Stiftung für den Empfang Asylsuchender – Wirksamkeitsprüfung des Finanzinspektorates Bundesamt für Polizei – Staatsschutzausgaben 2000 Eidgenössisches Institut für – Revision der Jahresrechnung 2000/2001 Geistiges Eigentum Fonds Schindler – Revision der Jahresrechnung 2000 Verschiedene Dienststellen – AHV-Arbeitgeberkontrollen
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Generalsekretariat – Sponsorengelder für «die Schweiz zeigt Herz – Ferien für Kinder aus dem Balkan» – Schlussabrechnung Projekt Armee-Muba 2000 – Ausgaben der Untergruppe Nachrichtendienst Bundesamt für Sport – Revision der Rechnung 1999 des FLAG- Amtes «Centro sportivo nazionale della gioventù» Generalstab – Revision der Aktion «Swisscoy» im Kosovo bei der Untergruppe Friedensförderung und Sicherheitskooperation Generalstab – Vorabklärungen bezüglich einer vertieften Überprüfung des Einsatzes von Armee- dienstangehörigen bei der Verwaltung – Wirksamkeitsprüfung des Finanzinspektorates Oberfeldkommissariat, Bern – Prüfung im Bereich Land- und Sachschaden Bundesamt für Zivilschutz – Prüfung der Organisation, der Abläufe und des internen Kontrollsystems in der Abteilung Ausbildung – Weisungen des BZS über das Finanzwesen für das Projekt «Zivilschutzeinsatz im Bereich der zivilen Sicherheit zu Gunsten der Expo.02» Bundesamt für Landestopogra- – System «Swispos GIS/GEO» phie Heer – Aufbau des Finanzinspektorates sowie Jahres- bericht 2000 des Finanzinspektorates – Verein CH-Armee-Shop
Departement/Amt/Organisation Prüfung
– Revision des Personellen Rechnungswesens im BV-PLUS (Untergruppe Lehrpersonal) – Verkauf der Reihenhäuser an der Worblaufen- strasse 160–17 Luftwaffe – Organisatorische und technische Aspekte im Umfeld der EDV-Anwendung SAP Bundesamt für Betriebe des – Revision im Bereich Betriebsstoffe Heeres – Revision des Personellen Rechnungswesens im BV PLUS Bundesamt für Armeematerial – Stellungnahme zum neu erstellten Standard- und Bauten Vertragswerk für Leistungen im Planungs- bereich Gruppe Rüstung – Jahresbericht 2000 des Finanzinspektorates sowie Prüfberichte der internen Revisionen im Jahre 2000 des Finanzinspektorates – Informatikrevision im Bereich der SAP/R3 (Zentralverwaltung) – Preisprüfung eines Rüstungsauftrages – Revision der vier Bundesprojekte EXPO.02 RUAG – Änderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 über die Rüstungs- unternehmen des Bundes und die Ausführungsbestimmungen «Zentrum für Sicherheits- – Organisationsüberprüfung politik», «Internationales Zentrum für humanitäre Minen- räumung» und «Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte», Genf St. Jakobs-Fonds-Stiftung – Revision Jahresrechnung 2000 Sozialfonds für Verteidigung – Revision Jahresrechnung 2000 und Bevölkerungsschutz Eidg. Winkelriedstiftung – Revision Jahresrechnung 2000
Eidgenössisches Finanzdepartement Generalsekretariat – Analyse der Informatikbeziehungen zwischen der Bundesverwaltung und den Kantons- verwaltungen
Departement/Amt/Organisation Prüfung
Programmdelegierter des – Prüfung des Projektes NOVE-IT Informatikstrategieorgans Bund Eidgenössische Finanz- – Revision beim Dienst «Wohnbau- verwaltung genossenschaften» – Revision Bundestresorerie (Front-/Backoffice) – Revision der Staatsrechnung 2000 der Schweizerischen Eidgenossenschaft Sparkasse des Bundespersonals – Revision der Jahresrechnung 2000 und Teilnahme an der Informatikprüfung der Ernst & Young bei Real Time Center AG Eidgenössische Finanz- – Nachfolgeprüfung des Review der Schnitt- verwaltung und Bundesamt für stelle Konsolidierung und Zahlungsverkehr Informatik und Tele- aus dem Jahre 1999 kommunikation Bundesamt für Informatik und – Informatikrevision im Bereich Leistungs- Telekommunikation erbringer BIT/Erfolgsfaktoren NOVE-IT Bundesamt für Bauten und – Revision der Jahresrechnung 1999 Logistik sowie Bereiche des Internen Kontrollsystems – Revision in den Bereichen Bedarfsanalyse und der Management des Immobilienportfolios – Sanierung und Umbau des Verwaltungs- gebäudes Eigerstrasse 71, Bern – Beschaffungsprüfung im Bereich Publikationen und Drucksachen Eidgenössisches Personalamt – Informatikrevision BV PLUS, AHV-Schnittstelle Eidgenössische Steuer- – Formelle Prüfung des Jahresab-schlusses 2000 verwaltung Unterstützungskasse bei der – Revision der Jahresrechnung 2000 Personal- und Sozialberatung für die allgemeine Bundes- verwaltung Eidgenössische Zollverwaltung – Revision des Personellen Rechnungswesens im BV PLUS Wohlfahrtskasse des Zoll- – Prüfung der Jahresrechnung 2000 personals Eidgenössische Alkohol- – Revision der Jahresrechnung 2000/2001 verwaltung Ausgleichsfonds der Alters- und – Revision der Jahresrechnung 2000 Hinterlassenenversicherung
Departement/Amt/Organisation Prüfung
– Zwischenrevision der Jahresrechnung 2001 Invalidenversicherung – Revision der Jahresrechnung 2000 Erwerbsersatzordnung – Revision der Jahresrechnung 2000 Familienzulagenordnung Land- – Revision der Jahresrechnung 2000 wirtschaft Eidgenössische Ausgleichskasse – Hauptrevision 2000 – AHV-Arbeitgeberkontrollen bei Dienststellen des Eidgenössischen Finanzdepartementes – Revision der Jahresrechnung 2000 Schweizerische Ausgleichskasse – Hauptrevision 2000 – Abschlussrevision 2000 Zentrale Ausgleichskasse – Tätigkeitsbericht 2000 des internen Finanzinspektorates Zentrale Ausgleichskasse – Revision der Informatiksituation NOVE-IT Schweizerische Informatik- – Revision der Jahresrechnung 2000 konferenz
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Generalsekretariat – Bestandsaufnahme im Bereich des Controllings sowie Abklärungen bezüglich Finanzplanung der Expo.02 – Nachfolgeprüfung sowie Analyse im Bereich des Strategischen Controllings bei der Expo.02 Staatssekretariat für Wirtschaft – Bundesbeschluss über die Erhaltung der Substanz öffentlicher Infrastrukturanlagen (Investitionszulagenbeschluss) vom 30. April 1997 – AHV-Arbeitgeberkontrolle bei der Aus- gleichsstelle der Arbeitslosenversicherung für das Jahr 2000 – Spezialprüfung über die Abtretung von Konsolidierungsguthaben (Umschul- dungsguthaben) ERG an den Bund im Rahmen der Entschuldungsaktion des Bundes zu Gunsten ärmerer Entwicklungsländer
Departement/Amt/Organisation Prüfung
Staatssekretariat für Wirtschaft – Leistungsbereich Arbeitsmarkt und Arbeits- losenversicherung, Applikation Arbeits- vermittlung und Arbeitsmarktstatistik und Auszahlungssystem der Arbeitslosenkassen, Informatikrevision 2000 – AHV-Arbeitgeberkontrolle Bundesamt für Berufsbildung – Berufsschulbauten und Technologie – Revision des Personellen Rechnungswesens im BV PLUS Bundesamt für Landwirtschaft – Revision der Buchführung und Jahres- rechnung 2000 der FLAG- Forschungsanstalten Posieux, Tänikon, Liebefeld, Wädenswil und Changins – Revision der Subventionen 2000 zur Förderung der einheimischen Käsesorten in der Schweiz und im Ausland – Subvention 2000 für die Organisation Proviande, die sich mit der Kontrolle und Förderung des Schweizer Fleisches befasst (Proviande) – Revision der Jahresrechnung 2000 des Eidg. Gestütes in Avenches Bundesamt für Landwirtschaft – Neues Finanzinspektorat Institut für Viruskrankheiten – Jahresrechnung 2000 und Immunprophylaxe Schweizerische Zentralstelle für – Arbeitgeberkontrolle für das Jahr 1999 Butterversorgung Ausgleichsfonds der Arbeits- – Bericht an das Staatssekretariat für Wirtschaft losenversicherung zur Revision der Jahresrechnung 2000 Bundesamt für Veterinärwesen – Prüfung der Vergabe von Dienst- leistungsaufträgen Exportrisikogarantie – Revision der Jahresrechnung 2000 Schweizerischer Verband der – Revision der Jahresrechnung 2000 gewerblichen Bürgschafts- genossenschaften
Departement/Amt/Organisation Prüfung
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Generalsekretariat – Prüfung des Finanz- und Rechnungs- wesens, des Inventarwesens sowie des Internen Kontrollsystems – Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Zeitungstransporte durch die Post Bundesamt für Strassen – Prüfungen im Rahmen des Projektes «Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz» – Prüfung von Teilbereichen des Finanz- und Rechnungswesens – «Informationsbeschaffung im Informatik- bereich des ASTRA» – Tätigkeitsberichte der Kantonalen Finanz- kontrollen betreffend die Aufsicht über Bau und Unterhalt der Nationalstrassen im Jahr 1999 – AHV-Arbeitgeberkontrolle Bundesamt für Zivilluftfahrt – Prüfung von Teilbereichen des Finanz- und Rechnungswesens Bundesamt für Umwelt, Wald – Prüfungen im Rahmen des Projektes und Landschaft «Europäisches Naturschutzjahr’95» Bundesamt für Verkehr – Tätigkeitsbericht 2000 des Finanz- inspektorates – Revision der Sonderrechnung 2000 des Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte – Wirtschaftlichkeitsprüfung im Informatikum- feld des BAV Bundesamt für Verkehr – Bericht über die Wirksamkeit der Sonder- und Ergänzungsprüfungen der Sektion AlpTransit des BAV und Follow-up – Nachfolgeprüfung des Controllingkonzeptes im Bereich der Infrastruktur der Schweizeri- schen Bundesbahnen SBB BLS AlpTransit – Beurteilung des Prozesses Endkostenprognose und Nachfolgeprüfung im Bereich von Dienstleistungen Bundesamt für Energie – Prüfung der Vergabe von Dienst- leistungsaufträgen
Departement/Amt/Organisation Prüfung
Bundesamt für Wasser und – Bericht über die Dienststellenrevision Geologie (Prüfung des internen Kontrollsystems und der finanziellen Abläufe) Bundesamt für Kommunikation – Bericht über die Prüfung im Bereich Internes Kontrollsystem, Zugriffsberechtigungen SAP und Nachfolgeprüfung der Revision 1999 Eidgenössische Linth- – Jahresrechnung 2000 kommission Eidgenössische Nationalpark- – Abschluss des Projektes «Naturschutz- kommission Tourismus-Nationalpark im nördlichen Balatongebiet» Fonds für Verkehrssicherheit – Revision der Jahresrechnung 2000 Fonds Landschaft Schweiz; – Revision der Jahresrechnung 2000 und Pendenzen aus Revisionen früherer Jahre (Follow-up) Stiftung Schweizerischer – Revision der Jahresrechnung 2000 Nationalpark Nuklearschadenfonds – Revison der Jahresrechnung 2000
Internationale Organisationen Weltorganisation für geistiges – Revision Jahresrechnung 2000 Eigentum (WIPO) in Genf Internationale Fernmeldeunion – Revision Jahresrechnung 2000 (IFU) in Genf Weltpostverein (WPV) in Bern – Revision Jahresrechnung 2000 Zwischenstaatliche Organisation – Revision Jahresrechnung 2000 für den internationalen Eisen- bahnverkehr (OTIF) in Bern Zwischenstaatliche Agentur für – Revision Jahresrechnung 2000 die Frankophonie (AIF) in Paris Europäische Freihandels- – Revision Jahresrechnung 2000 gemeinschaft (EFTA) in Brüssel Menschenrechtsbeauftragte in – Revision Jahresrechnung 2000 Bosnien-Herzegowina der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, in Sarajevo
Departement/Amt/Organisation Prüfung
Europäische Organisation für – Revision Jahresrechnung 2000 die Nutzung von meteo- rologischen Satelliten (EUMETSAT), in Darmstadt Internationale Rheinregulierung – Zwischenstaatliche Rechnungsprüfung Illmündung, Bodensee Jahresrechnung 1999/2000
Anhang 2
Finanzinspektorate gemäss Artikel 11 FKG
Konsular- und Finanzinspektorat Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Inspektorat Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Finanzinspektorat Bundesamt für Militärversicherung Internes Revisorat Bundesamt für Bildung und Wissenschaft Finanzinspektorat ETH-Rat Finanzinspektorat Bundesamt für Flüchtlinge Finanzinspektorat Generalstab Finanzinspektorat Heer Finanzinspektorat Gruppe Rüstung Finanzinspektorat Eidgenössische Versicherungskasse Internes Inspektorat Zentrale Ausgleichsstelle Finanzinspektorat HA-MWST Eidgenössische Steuerverwaltung Finanzinspektorat DVS Eidgenössische Steuerverwaltung Inspektorat Oberzolldirektion Finanzinspektorat Eidgenössische Alkoholverwaltung Finanzinspektorat Bundesamt für Bauten und Logistik Finanzinspektorat Direktion für Arbeit seco Finanzinspektorat Bundesamtes für Landwirtschaft Finanzinspektorat Bundesamt für Verkehr
Anhang 3
Mandatsliste Mandate im Bereich des EDA Solidaritätsfonds der Auslandschweizer Stiftungsrat der «Stiftung für Schweizer Katastrophenhilfe im Ausland» Projekt «Bilodung, Jugend und Sport » in der Dominikanischen Republik FIPOI, Immobilienstiftung der Internationalen Organisationen
Mandate im Bereich des EDI ETH-Bereich Schweiz. Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung Schweiz. Hochschulkonferenz, Bern Schweiz. Koordinationsstelle für Bildungsforschung, Aarau Stiftung für die Vorbereitung auf das das Hochschulstudium, Freiburg Stiftung PRO ARTE Koordinationskomitee für die Hilfeleistung an die Lawinengeschädigten Marcel Benoist-Stiftung Carnegie-Stiftung für Lebensretter Fondation Pro Helvetia Fondation Gottfried Keller Stiftung Zukunft Schweizer Fahrende
Mandate im Bereich des EJPD Institut für Geistiges Eigentum Schindler-Fonds
Mandate im Bereich des VBS St. Jakobs-Fonds-Stiftung bei der Schweizerischen Nationalspende Sozialfonds für Verteidigung und Bevölkerungsschutz Eidg. Winkelriedstiftung
Mandate im Bereich des EFD Staatsrechnung Eidg. Alkoholverwaltung Sparkasse des Bundespersonals Sozialberatung und Unterstützungskasse Schweizerische Ausgleichskasse Fonds AHV/IV/EO Eidg. Ausgleichskasse Schweiz. Informatikkonferenz Wohlfahrtskasse des Zollpersonals Stiftung der Schweizer Beamten zu Gunsten der Leprakranken
Mandate im Bereich des EVD Fonds für die Exportrisikogarantie, Zürich Proviande Wohnbau AG Schweiz. Verband der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften Arbeitslosenversicherung
Mandate im Bereich des UVEK Nuklearschadensfonds Eidg. Linthkommission Fonds für Eisenbahngrossprojekte Fonds Landschaft Schweiz Stiftung Schweiz. Nationalpark Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung Schweiz. Fonds für Verkehrssicherheit
Internationale Mandate Europäische Freihandelsgemeinsachaft (EFTA) Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) Internationale Fernmeldeunion (IFU) Weltpostverein (WPV) European Southern Observatory (ESO) Zwischenstaatliche Agentur für die Frankophonie Menschenrechtsbeauftragte in Bosnien-Herzegowina Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) Internationale Rheinregulierung (IRR)
Anhang 4
Wichtige Feststellungen und Empfehlungen
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Leistungserbringer Informatik – Aufbau Personalmanagement – Überwachung der Prozesse
Eidgenössisches Departement des Innern Bundesamt für Gesundheit – Ausbau IKS BV-Plus Bundesamt für Sozial- – Controlling Zahlungsfluss BSV-ZAS versicherung ETH-Bereich – Revision Jahresrechnung 2000 – Rückforderung von 8,8 Millionen von Sucht- institutionen Weltpostverein (WPV) in Bern – Bereinigung der Einschränkungen zur Jahres- rechnung 2000
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Flüchtlinge – Rückforderung der zuviel bezahlten Bundes- beiträge vom Kanton Waadt
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Bundesamt für Betriebe des – Beschaffungsoptimierung Heeres, Betriebsstoffe – Preisfestlegung – Bezugsverpflichtung der FLAG-Ämter – Zutrittsberechtigung zu den Selbst- bedienungstankanlagen Gruppe Rüstung, Preisprüfung – Vollzug Vereinbarung Luftwaffe, SAP – Datenübernahme aus dem alten System – Einführung Berechtigungskonzept SAP-Release 4.6
Eidgenössisches Finanzdepartement Eidgenössische Finanz- – Finanzierungsalternativen verwaltung, Wohnbau- genossenschaften Eidgenössische Finanz- – Verbuchung von Agio/Disagio aus Anleihen- verwaltung, Staatsrechnung semissionen
2000 – Konsolidierte Betrachtungsweise
Eidgenössische Finanz- – Massnahmenkatalog zur Behebung der verwaltung und Bundesamt für Mängel der Schnittstelle Konsolidierung und Informatik und Tele- Zahlungsverkehr kommunikation Alters- und Hinterlassenen- – Debitorenbewirtschaftung versicherung – Pendenzen IV-Sachleistungen Eidgenössische Ausgleichskasse – Verrechnung Verwaltungskosten Zentrale Ausgleichskasse – Leistungsvereinbarung mit BIT und Notfallszenario Eidgenössische Steuer- – Einführung systematisches Mahnverfahren verwaltung, Jahresabschluss DBST
2000 – Verbuchung nach dem Forderungsprinzip
DBST – Gesamtauswertung offene Posten MWST Bundesamt für Informatik und – Verbesserung Personalmanagement Telekommunikation – Abschluss von SLA mit Leistungsbezügern – Verfügbarkeitsmessung Informatikstrategieorgan Bund, – Inkraftsetzung Controlling-Handbuch und NOVE-IT Umsetzung – Abstimmung Projektfolio mit FIBU – Aufbau Projektdokumentation – Kreditbewirtschaftung und –kontrolle – Verstärkung Projektführung und -management – Kommunikationsstrategie und Aufbau Change Management
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Bundesamt für Landwirtschaft, – Weisungen für Subventionsbewilligung und Käseabsatzförderung IKS
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr, Wirt- – Datenqualität KOFAT schaftlichkeitsprüfung im Informatikumfeld Bundesamt für Verkehr, – Neat-Controlling Weisung: integrierte AlpTransit Steuerung – Errichtung Internes Inspektorat bei BLS AlpTransit AG Bundesamt für Wasser und – Verstärkung IKS Geologie Bundesamt für Strassen – Weisungen zur Informatiksicherheit und Informationsbeschaffung im «Service Level Agreements» des BIT Informatikbereich – Verstärkung IKS Bundesamt für Kommunikation – Verstärkung IKS – Betrags-Obergrenze für Buchungsvorgänge – Vollständigkeitskontrolle im Bereich Debito- ren Bundesamt für Umwelt, Wald – Bereinigung der Ausgabendifferenzen und Landschaft, «Europäisches – Durchführung systematischer Erfolgs- Naturschutzjahr ’95» kontrollen – Überprüfung der Projektdossiers
Anhang 5
Organigramm (Stand 15. März 2002)
Direktion
Direktionsstab / Recht Personal Support Internationales Direktor: K. Grüter A. Taugwalder P. Brügger C. Paratte C. Reinhardt
Stellvertr. Direktor: A. Vuillemin
Vizedirektor: M. Huissoud Prüfbereiche Finanz- und Stellvertretender Direktor: A. Vuillemin Rechnungswesen
EDI / Internat. Sozialversich./ EDA / BFF / VBS UVEK GWF / EVD BK / PD / EFD Organisationen EJPD / EPA Informatik J.-C. Clémençon D. Neier B. Hächler C. Mücher E.-S. Jeannet M. Kessler
Finanzaufsicht und -revision 1 Management- D. Monnot system
Fach- Finanzaufsicht bereiche und -revision 2 H.-R. Wagner Sekretariat
Finanzaufsicht und -revision 3 Vize- V. Eggimann-Lanz Personal- direktor: administration M. Huissoud Informatikprüfungen
M. Magnini
Geschäfts- Bau- und Beschaf- verwaltung fungsprüfungen P. Zumbühl
Wirtschaftlichkeits- prüfungen und Evaluation Logistik E. Sangra
Anhang 6
Abkürzungsverzeichnis
A AELE Association européene de libre-échange AIF Agence intergouvernementale de la Francophonie AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung ASTRA Bundesamt für Strassen B BAG Bundesamt für Gesundheit BABHE Bundesamt für Betriebe des Heeres BAKOM Bundesamt für Kommunikation BAV Bundesamt für Verkehr BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt BBL Bundesamt für Bauten und Logistik BFF Bundesamt für Flüchtlinge BK Bundeskanzlei BLS Bern Lötschberg Simplon Bahn BIT Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BSV Bundesamt für Sozialversicherung BV PLUS Personalinformationssystem BWG Bundesamt für Wasser und Geologie BWL Bundesamt für Landwirtschaft C CIA Certified Internal Auditor CISA Certified Information Systems Auditor D DEVON EDV-Anwendung der Bundestresorerie DEZA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit E EAK Eidg. Ausgleichskasse EAWAG Eidg. Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz EDA Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EFD Eidg. Finanzdepartement EFTA European Free Trade Association EFK Eidg. Finanzkontrolle
EFQM European Foundation for Quality Management EFV Eidg. Finanzverwaltung EJPD Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EMPA Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EO Erwerbsersatzordnung EPA Eidg. Personalamt ESO Europäische Organisation für Astronomie ESTV Eidg. Steuerverwaltung ETH Eidg. Technische Hochschule EUMETSAT Europäische Satellitenorganisation EUROSAI European Organisation of Supreme Audit Institutions EVD Eidg. Volkswirtschaftsdepartement F FAREAS Fondation vaudoise pour l’accueil des requérants d’asile FEG Fonds für Eisenbahngrossprojekte FKG Finanzkontrollgesetz, Bundesgesetz über die Eidg. Finanzkontrolle FL Familienzulagenordnung Landwirtschaft FLAG Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget FinDel Finanzdelegation der eidg. Räte FIPOI Immobilienstiftung internationaler Organisationen FISP Finanzinspektorat G GIS Geographisches Informatiksystem H HR Human Resources I IAA Institut of Internal Auditors IGE Institut für Geistiges Eigentum IKS Internes Kontrollsystem InSAP Integration SAP INTOSAI Europäische Organisation der obersten Rechnungskontroll- behörden IRR Internationale Rheinregulierung ISB Informatikstrategieorgan Bund ITU Internationale Fernmeldeunion IV Invalidenversicherung IVS Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz
K KFK Kantonale Finanzkontrolle(n) KOFAT Kosten und Finanzen Alp Transit L L+T Bundesamt für Landestopographie M MOLIS Informatiksystem MUBA Mustermesse Basel MWST Mehrwertsteuer N NEAT Neue Eisenbahn-Alpentransversale NOVE IT Reorganisation der Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung O OECD Organisation for Economique Cooperation and Development OMPI Organisation mondiale de la propriété intellectuelle OSZE Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OTIF Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr P PKB Pensionskasse des Bundes PNUD Programme des Nations Unies pour le dévelopement PSI Paul Scherer Institut R REFICO Standard für Dienststellenbuchhaltungen RVOG Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz S SAK Schweizerische Ausgleichskasse SAP/R3 Standardsoftware für Buchhaltung SBB Schweizerische Bundesbahnen SCM Swiss Cheese Marketing SA seco Staatssekretariat für Wirtschaft SEVAL Schweizerische Gesellschaft für Evaluation SGVW Schweizerische Gesellschaft für Verwaltungswissenschaft SNB Schweiz. Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung SR Systematische Rechtssammlung des Bundes SVIR Schweizerischer Verband für interne Revisionen
T TQM Total Quality Management U UIT Union internationale des télécommunications UNO United Nations Organisation UPU Weltpostverein UVEK Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation V VBS Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport W WIPO Weltorganisation für geistiges Eigentum WSL Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft Z ZAS Zentrale Ausgleichsstelle Genf
1 Schwerpunkte 4032
1.1 Monitoring des Darlehens an Swissair 4032
1.2 Die Aufsicht über EXPO.02 4033
1.3 Waadtländer Stiftung für den Empfang Asylsuchender 4034
1.4 Prüfung der Alpentransversalen 4035
1.4.1 Aufsicht und Kontrolle 4035
1.4.2 Durchgeführte Prüfungen 4035
1.5 Das Mandat im ETH-Bereich 4036
1.5.1 Kurzporträt 4036
1.5.2 Revision der konsolidierten Jahresrechnung 2000 4037
1.6 Abschlussprüfung der Staatsrechnung 2000 4037
1.7 Informatikprüfungen 4038
1.7.1 Reorganisation der Bundesinformatik 4038
1.7.2 Standard-Buchhaltungssoftware SAP/BV-Plus 4040
1.8 Querschnittsprüfungen bei den Finanzinspektoraten des Bundes 4041
1.9 Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen 4042
1.10 Wirtschaftskriminalität und Kartellabsprachen 4043
2 Prüfungen in den Departementen und der Bundeskanzlei 4044
2.1 Bundeskanzlei 4044
2.2 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten 4044
2.3 Eidgenössisches Departement des Innern 4045
2.4 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement 4046
2.5 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und
Sport 4047
2.6 Eidgenössisches Finanzdepartement 4050
2.7 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement 4054
2.8 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation 4055
3 Internationale Mandate 4057
4 Revisionspendenzen und Meldungen 4058
4.1 Revisionspendenzen 4058
4.2 Meldungen 4059
5 Weitere Dienstleistungen der EFK 4059
5.1 Unterstützung der Finanzdelegation und des Bundesrates 4060
5.2 Stellungnahmen zu Gesetzesrevisionen und Bundesratsverordnungen 4060
5.3 Mitwirkung in Fachgremien 4061
6 Die EFK und andere Aufsichtsorgane 4061
6.1 Kantonale Finanzkontrollen 4061
6.2 Finanzinspektorate 4061
6.3 Internationale Organisationen 4062
6.4 Rechnungshöfe anderer Länder 4063
6.5 Berufs- und Fachverbände 4063
7 Kontinuierliche Qualitätsverbesserung und Ressourcen der EFK 4063
7.1 Führung und Organisation 4064
7.2 Professionalisierung 4064
7.3 Personal und Finanzen 4065
8 Ausblick 4066
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