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Botschaft über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2004–2007

vom 26. Februar 2003

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft die Entwürfe zu einem Bundesgesetz über die Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen sowie zu einem Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2004–2007, mit dem Antrag auf Zustimmung. Wir beantragen Ihnen ferner, folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben:

2000 P 00.3416 Gesamtübersicht über die Bundesaktivitäten zur Exportförde-

rung (N 20.9.00 Aussenpolitische Kommission NR 00.024)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

26. Februar 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2002-2028 2937

Übersicht

Am 1. März 2001 ist das neue Exportförderungsgesetz in Kraft getreten. Das Man- dat zur Exportförderung wurde für die Periode 2001–2003 an Osec Business Network Switzerland vergeben. Mit der vorliegenden Botschaft nimmt der Bundesrat eine erste Evaluation des neuen Exportförderungsdispositivs vor. Er schlägt Massnahmen zur Weiterent- wicklung und zur Finanzierung der Periode 2004–2007 vor. In der zeitlichen Umsetzung der neuen Strategie der Exportförderung war das Jahr 2001 ein Jahr der Restrukturierung der «alten» Osec. Im 2002 galt es, die Neuaus- richtung fortzusetzen, das Netzwerk im Ausland auf- und auszubauen und ein Schwergewicht auf die operative Umsetzung der verfolgten Strategie zu legen. Im Jahr 2003 werden mit der vorliegenden Botschaft eine erste Bilanz gezogen sowie weitere Verbesserungen im System angestrebt. Die neue Strategie hat sich bewährt: Die ersten Resultate und das Echo aus der Wirtschaft sind bezüglich der Strategie positiv. Der Bundesrat will deshalb auch für die nächste Finanzierungsperiode 2004–2007 grundsätzlich am eingeschlagenen Weg festhalten. Das Mandat zur Exportförderung wird nicht neu ausgeschrieben, falls Osec Business Network Switzerland auch für die Periode 2004–2007 den Leis- tungsauftrag des Bundes übernimmt. Eine unabhängige, repräsentative Marktbefragung und die operativen Zahlen der Osec zeigen, dass die vom Bundesrat angestrebte Breitenwirkung des neuen Dispo- sitivs zu greifen beginnt. Durch vertragliche Leistungsvereinbarungen mit den kantonalen Industrie- und Handelskammern ist ein «Innennetz» im Aufbau, das den Firmenkunden regional erste Anlaufstellen bietet und über die neue Dienstleis- tungspalette des Business Network Switzerland informiert. Im internationalen «Aussennetz» sind heute 12 Stützpunkte (Swiss Business Hubs) in den wichtigsten Märkten der Schweizer Wirtschaft im Ausland operationell aktiv. Zehn davon sind in das Vertretungsnetz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angele- genheiten (EDA) integriert; die zwei Swiss Business Hubs in Mailand und Wien werden von schweizerischen Aussenwirtschaftskammern betrieben. Mit dem neuen Leistungsauftrag und einer markant verbesserten Rechnungslegung konnte die Abgrenzung von gemeinwirtschaftlichen und privatwirtschaftlichen Leistungen der Osec deutlich verbessert werden. Der Bundesrat setzt sich für die Periode 2004–2007 die folgenden Ziele: Die Koor- dination der Exportförderungsinstrumente des Bundes wird verbessert, die gemein- wirtschaftlichen Leistungen gemäss Leistungsauftrag und die privatwirtschaftlichen Leistungen des Vereins Osec werden konsequenter abgegrenzt, das Aussennetz wird durch die Schaffung eines Spezialistenpools und durch zusätzliche Anstrengungen im Selektions- und Ausbildungsbereich weiter professionalisiert und schliesslich wird die Zusammenarbeit der Netzwerkpartner weiter intensiviert. Die Vorschläge für eine bessere Koordination der Bundesinstrumente sind Teil der Beantwortung des Postulats der APK-N für eine «Gesamtübersicht der Bundesakti-

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vitäten zur Exportförderung». Zu den Massnahmen zur besseren Koordination der Exportförderungsinstrumente des Bundes zählt beispielsweise die Integration des Euro Info Center (EICS) in die Exportförderung, die von der «Steuerungsgruppe Aussenwirtschaft» eingeleiteten Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz der Aussenwirtschaftsförderungsinstrumente und schliesslich eine neu zu schaffende «Expertengruppe Förderfunktionen» zur Koordination einzelner Förderfunktionen wie beispielsweise Messebeteiligungen.

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Botschaft

1 Allgemeiner Teil

1.1 Ausgangslage

Das Engagement des Bundes in der Exportförderung geht auf den 1908 in Kraft getretenen Bundesbeschluss betreffend Subventionierung einer schweizerischen Zentrale für das Ausstellungswesen1 zurück. Diesem Beschluss folgte im Jahr 1927 der Bundesbeschluss betreffend Subventionierung einer schweizerischen Zentrale für Handelsförderung (SZH)2. Dieser wurde später ergänzt durch das Bundesgesetz vom 6. Oktober 19893 über eine Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (Osec). Das am 6. Oktober 20004 verabschiedete Bundesgesetz über die Förderung des Exports korrigierte eine Reihe von Verzerrungen, die die alte Gesetzgebung wäh- rend der Zeit ihrer Gültigkeit verursacht hatte. So ist heute nicht mehr von einem Gesetz für die Subventionierung einer Organisation die Rede, sondern von einem Gesetz für die Förderung des Exports. Das alte Gesetz sah vor, dass der Bund die Deckung der Aktivitäten der Osec zu 45 % übernahm, was zu Aufgaben- und Wett- bewerbsverzerrungen führte. Mit dem neuen Gesetz betraut der Bund einen oder mehrere Dritte mit einem Leistungsauftrag für die Exportförderung5. Das Aussen- netz wird ebenfalls in das neue System integriert. Die für die Exportförderung zuständige Institution hat unter anderem auch die Aufgabe, für die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auslandvertretungen zu sorgen6 und die an der Exportförderung beteiligten Stellen zu koordinieren7. Das EDA und das seco haben zudem im März 2001 einen Rahmenvertrag für die Zusammenarbeit in der Export- förderung abgeschlossen. Ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Schweizer Wirtschaft im Ausland wurde mit dem Aufbau des Netzwerks im In- und Ausland (Innen- und Aussennetz) und der Positionierung der Osec als Plattform und Netzwerkerin in Angriff genommen. Diesbezüglich sind Fortschritte erzielt worden. Diese sind umso bemerkenswerter, wenn man sich vor Augen hält, dass die Osec vor 2001 weder institutionalisierte Partnerschaften im Inland, zum Beispiel mit Industrie- oder Handelskammern, Branchenverbänden oder anderen, privaten Dienstleistern in der Exportförderung, noch im Ausland, sei es mit offiziellen Schweizer Vertretungen (mit Ausnahme des US-Marktes) oder sei es mit Aussenwirtschaftskammern, kannte. Ein Innennetz als solches gab es offiziell nicht. Die Osec war an zwei Arbeitsgrup- pen mit den kantonalen Industrie- und Handelskammern beteiligt. Die Zusammen- arbeit mit den Branchenorganisationen der Wirtschaft war nicht institutionalisiert;

1 AS 24 559; Botschaft, BBl 1907 VI 56 f.

2 AS 10 521; Botschaft, BBl 1926 II 838 f.

3 AS 1990 244; Botschaft, BBl 1989 I 85 f.

4 SR 946.14

5 SR 946.14, Art. 3

6 SR 946.14, Art. 5 Abs. 1 Bst. c

7 SR 946.14, Art. 5 Abs. 1 Bst. d

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sie erfolgte punktuell, insbesondere in Form von gemeinsamen Ständen bei Fach- messen im Ausland. Obschon sämtliche Vertretungen des EDA sowie einige Handelskammern bereits vor der Einführung des neuen Gesetzes gewisse Basisdienste anboten, arbeitete die Osec lediglich in einzelnen Fällen mit ihnen und/oder mit den bilateralen Handels- kammern zusammen. Eine Ausnahme gab es allerdings: die USA, wo die Osec einen Kooperationsvertrag mit den Auslandsvertretungen des EDA abgeschlossen hatte. Weitere Pilotprojekte dieser Art wurden in Brasilien, in Thailand oder in Südafrika vorbereitet, aber nie konkretisiert. Die Beziehungen wurden im Wesentlichen auf persönlicher Ebene gepflegt. Das Fehlen von Regeln oder Vereinbarungen konnte zu Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen Aussen- stellen und der Osec führen. Dies galt auch für die bilateralen Aussenwirtschafts- kammern, von denen zwar einige direkt vom seco für Leistungen in der Grundver- sorgung entschädigt wurden, die aber auch keine systematische Zusammenarbeit mit der Osec pflegten.

1.2 Evaluation Exportförderung 2001–2003

1.2.1 Von der Schweizerischen Zentrale

für Handelsförderung (Osec) zum Osec Business Network Switzerland Die Vergabe des Mandats zur Exportförderung an die Osec war mit der Auflage einer grundlegenden operationellen Restrukturierung und strategischen Neupositio- nierung der Osec verbunden. Auf Antrag des Bundesrates stellte das Parlament für diesen Zweck insgesamt 3,6 Millionen Franken zur Verfügung: 1,5 Millionen Franken für die Restrukturie- rung, namentlich für personelle und soziale Massnahmen, und 2,1 Millionen Fran- ken für die Neupositionierung. Der Bund wollte mit der ersten Tranche der Restrukturierungsbeiträge soziale Härten abfedern, wobei die Osec einen gleich hohen Beitrag wie der Bund aus eigenen Mitteln zu tragen hatte. Diese 50-Prozent- Klausel wird eingehalten, und die dafür vorgesehenen Mittel werden im Zeitraum 2001–2003 eingesetzt. Von den insgesamt 105 Stellen der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung per 31. Dezember 1999 wurden im Jahr 2000 insgesamt 8 Stellen unter Ausnützung der natürlichen Fluktuation nicht mehr ersetzt. Im Jahr

2001 wurden weitere 16 Stellen im Zuge der Reorganisation mit Unterstützung des

Sozialplans abgebaut. Im Gegenzug wurden zur Umsetzung der im Business-Plan definierten Ziele neue Kompetenzen benötigt und demzufolge bis Oktober 2002 elf neue Stellen besetzt. Die restlichen 2,1 Millionen Franken stellte der Bund als einmalige Transitionsbei- träge für die Neupositionierung zur Verfügung. Diese Mittel wurden schwergewich- tig für den Aufbau der neuen Informationsplattform (www.osec.ch), aber auch für den Aufbau des Innennetzes und für weitere Projekte, zum Beispiel im Wissensma- nagement, oder für die Einführung von Qualitätssicherungssystemen verwendet. Zusätzlich zum einmaligen Beitrag des Bundes setzte die Osec für die Neupositio- nierung 1,6 Millionen Franken aus eigenen Mitteln ein.

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Die Reorganisation und Neupositionierung der Osec ist auf gutem Weg. Die Ent- koppelung der Osec vom früheren Bundesgesetz über eine Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung, ihre neue Positionierung als privater Verein, die darauf folgende Restrukturierung, Neuorientierung und der Netzwer- kaufbau von Osec Business Network Switzerland prägten das Jahr 2001. Die Osec entwickelt die Unterstützung von schweizerischen und liechtensteinischen KMU von einer «Zentrale für Handelsförderung» zu einem internationalen Netz- werk. Die Osec wandelt sich damit auch vom klassischen Exportförderer hin zur modernen Netzwerk- und Beratungsorganisation. Während der Reorganisationsphase wurden personelle und infrastrukturelle Res- sourcen abgebaut oder auf neue Aufgabenschwerpunkte konzentriert. Zusammen mit der Überarbeitung des Dienstleistungsangebots, beispielsweise mit der Neuausrich- tung des umsatzträchtigen Druckbereichs auf elektronische Kommunikationsmittel, führte dies zu einem Rückgang des Kundenumsatzes von knapp 30 % im Jahr 2001. Im Jahr 2002 konnte eine Stabilisierung erreicht werden. Wichtiger als die temporä- re und durch die obengenannten Sonderfaktoren verursachte Umsatzreduktion bei den weitgehend gemeinwirtschaftlichen oder teilweise gemeinwirtschaftlichen Dienstleistungen des Leistungsauftrages ist nach Auffassung des Bundesrats die Breitenwirkung, die mit der neuen strategischen Positionierung zu erzielen ist. Hier zeigen interne Zahlen der Osec und die im Dezember 2002 durchgeführte Markt- analyse erste positive Resultate. Die Osec hat ihre ordentlichen Rechnungen 2001 und 2002 ausgeglichen abge- schlossen und ihr Controlling sowie die finanzielle Transparenz deutlich verbessert. Der Bericht der Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG für das Jahr 2001 bestätigt, dass die Bundesgelder «ausschliesslich für die im Leistungsauftrag defi- nierten Tätigkeiten eingesetzt» worden sind und die «Kosten- und Erlöszuordnung auf die einzelnen Mandate und Projekte aufgrund von objektiv nachvollziehbaren Kriterien» erfolgt ist.

1.2.2 Umsetzung des Leistungsauftrags 2001–2003

durch die Osec Der Leistungsauftrag an die Osec wurde mit Instrumenten der wirkungsorientierten Verwaltungsführung mit einem Globalbudget vergeben. Das seco hat im Leistungs- auftrag mit der Osec in den vier Dienstleistungsbereichen «Information», «Bera- tung», «Auslandmarketing» und «Ausbildung» die zu erreichenden mittelfristigen Ziele, die Wirkungsindikatoren und den Erfüllungsgrad (ist/soll) definiert. Die Wirkungskontrolle ist grundsätzlich leistungsorientiert ausgestaltet. Sie wird im Rahmen des laufenden Controllings, externer Kundenzufriedenheitsbefragungen und Kundenpotenzialanalysen durchgeführt. Die Firma DemoSCOPE führte im Auftrag des seco Anfang 2001 und im Dezember

2002 je eine repräsentative Kundenbefragung und eine Kundenpotenzialanalyse

durch, die jeweils auf der gleichen Fragestellung beruhte. Die Marktanalyse vom Dezember 2002 wurde mittels Telefoninterviews mit 440 effektiven und potenziel- len Kunden der Osec gemacht.

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Die «neue Osec» ist erst seit etwa Mitte 2001 operativ tätig. Es standen ihr damit bis zum Zeitpunkt der Messung im Dezember 2002 lediglich eineinhalb Jahre zur Verfügung, um Wirkungen auf dem Markt entfalten zu können. Zur Beurteilung wurden die erhobenen Ist-Werte 2002 mit der Nullmessung 2001 und den Sollwer- ten 2006 verglichen. Die Marktanalyse vom Dezember 2002 zeigt, dass die «neue» Osec gut gestartet ist. Osec Business Network Switzerland erzielt offensichtlich positive Wirkungen im Markt. Die Qualität des Angebotes und der Leistungserbringung konnte in der Beurteilung der Kunden gesteigert werden. Gegenüber der Nullmessung im Frühjahr

2001 konnte Osec Business Network Switzerland mit ihren Dienstleistungen bereits

beachtliche Wirkungen hinsichtlich Effizienz und Effektivität erzielen. Bei rund drei Viertel der im Leistungsauftrag festgelegten Wirkungsziele für die zu erbringenden Dienstleistungen sind Steigerungen feststellbar. Die Informationsangebote der Osec sind heute besser im Markt verankert; mehr als zwei Drittel aller Befragten kennen mindestens ein Angebot von Osec Business Network Switzerland. Eine deutliche Verbesserung weist das Internet-Angebot (www.osec.ch) aus, das dank dem Ausbau deutlich attraktiver geworden ist: Es wird heute sowohl bezüglich Qualität, Benutzerfreundlichkeit und Praxisbezug besser beurteilt als 2001. Auch im Bereich Beratung konnten der Bekanntheitsgrad gesteigert und die Quali- tätswahrnehmung bei den Befragten verbessert werden. Mehr als die Hälfte der Befragten kennt heute das Beratungsangebot von Osec Business Network Switzer- land oder hat zumindest schon davon gehört. Jede fünfte der befragten Personen nutzt das Beratungsangebot und beurteilt es als mindestens «gut». Im Messewesen konnte der Bekanntheitsgrad der Aktivitäten der Osec ebenfalls verbessert werden; der Sollwert 2006 ist allerdings noch nicht erreicht. Die Quali- tätsbeurteilung durch die Kunden der Osec bezüglich Messen ist auf hohem Niveau in etwa konstant. Diese Ergebnisse sind jedoch nur bedingt aussagekräftig, weil im Verhältnis zur Gesamtzahl der befragten Unternehmen eine statistisch zu kleine Zahl Messedienstleistungen in Anspruch nahm. Schliesslich hat sich auch das Image von Osec Business Network Switzerland im Markt verbessert. Gegenüber der Nullmessung im Jahre 2001 trauen sich mehr Befragte ein Urteil über die Osec zu, was auf einen höheren Bekanntheitsgrad schliessen lässt. Der gemessene Bekanntheitsgrad von Osec beziehungsweise von Business Network Switzerland liegt bei 70 %. Dies darf als Erfolg gewertet werden. Aus der Marktanalyse kann auch auf Verbesserungspotenzial geschlossen werden: Potenziale und Optimierungsmöglichkeiten sind im Bereich Marktstellung zu orten. Die Marktdurchdringung kann im Messebereich und in geringerem Ausmass auch in der Beratung weiter verbessert werden. Die Verkaufsförderung und das Marketing der entsprechenden Angebote in der Schweiz können in ihren Wirkungen gesteigert werden. Eine weitere Herausforderung liegt sodann in der permanenten Verbesse- rung der Produktequalität sowie einer weiterhin konsequenten Kundenorientierung. In Ergänzung zu diesen im Leistungsauftrag vorgesehenen Wirkungskontrollen der zu erbringenden Dienstleistungen führte das seco im April 2002 eine Umfrage bei

80 potenziellen Partnern des Business Network Switzerland wie Botschaften, Indu-

strie- und Handelskammern, Branchenverbänden und Aussenwirtschaftskammern durch, um ein erstes Bild der Akzeptanz der neuen Strategie und der Neupositionie-

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rung der Osec zu erhalten und damit Rückschlüsse über die im Leistungsauftrag fixierten Ziele für die Tätigkeit als Netzwerker zu gewinnen. Die Rücklaufquote dieser Umfrage betrug gut 50 Prozent. Mandat und Strategie von Osec Business Network Switzerland sind bei den poten- ziellen Partnern bekannt. Die Strategie wird positiv beurteilt. Als ein wesentliches Element der Strategie wird aber auch die Positionierung der Osec als Netzwerkerin genannt. Entsprechend bestehen im Bereich der Kommunikation und der Einbin- dung der potenziellen Partner in das Exportförderungsnetzwerk hohe Erwartungen. Diesen Erwartungen konnte die Osec in den ersten zwei Jahren des Netzwerkauf- baus noch nicht gerecht werden. Der grundsätzliche Dialog mit der Osec in Bezug auf die Rollenverteilung unter den Netzwerkpartnern wird teilweise als schwierig bezeichnet. Ebenso stösst das Verständnis der Osec als Koordinatorin des Netzwer- kes bei einigen potenziellen Partnern auf Vorbehalte. Dabei wird unter anderem auf das mangelnde Feedback und den fehlenden Einbezug in Entscheidprozesse verwie- sen. Die Erfahrungen mit der Osec im operationellen Tagesgeschäft werden von den Netzwerkpartnern allerdings als gut bis sehr gut qualifiziert. Die Umfrage des seco zeigt, dass das neue «Branding» für die potenziellen Partner noch verwirrend ist und es beispielsweise noch schwierig ist, zwischen dem Verein «Osec Business Network Switzerland» und der Dachmarke «Business Network Switzerland» zu unterscheiden. Dies deckt sich mit der Marktanalyse vom Dezember

2002. Der Bekanntheitsgrad der Institution ist also weiter zu steigern und das

«Branding» konsequent voranzutreiben.

1.3 Entwicklungen im internationalen Bereich

(Benchmarking) Wie im Leistungsauftrag festgehalten, führte Osec Business Network Switzerland 2002 mit Hilfe eines externen Spezialisten einen vertieften Vergleich der Aussen- wirtschaftsförderungskonzepte der Schweiz und von sieben europäischen Ländern (AT, D, DK, FI, NL, UK, S) durch. In jedem Land wird ein unterschiedlicher Ansatz verfolgt, wobei aber die Palette der angebotenen Dienstleistungen vergleichbar ist. Obwohl in allen untersuchten Ländern der Dienstleistungssektor gegenüber dem traditionellen Industriebereich stärker anwächst, weisen alle Konzepte noch Lücken bei der Unterstützung von Dienstleistungsunternehmen auf. In jedem untersuchten Land fanden in den letzten fünf Jahren Überprüfungen der Aussenwirtschaftsförderung statt. Keines der Länder änderte allerdings als Folge dieser Überprüfungen seinen Ansatz grundlegend. Es gibt demnach in Europa kein «Ideal-Modell» oder einen klaren «Benchmark» einer optimalen Aussenwirtschafts- förderung. In den untersuchten Ländern mit Ausnahme von Deutschland nimmt jeweils eine Organisation die führende Rolle bei der Umsetzung der Aussenwirtschaftsförderung wahr. Sie trägt die Hauptverantwortung für die Erreichung der angestrebten Zielset- zungen, das Erzielen der gewünschten Wirkungen und die Steuerung der eingesetz- ten Ressourcen. Dabei erscheint es unter dem Aspekt der Wirksamkeit als weniger wesentlich, ob diese Organisation eine staatliche Stelle (Beispiel Dänemark oder Grossbritannien) oder eine private Organisation (Beispiel Österreich) ist. Hingegen wird die zentrale Bedeutung der personellen Ressourcen und der Infrastruktur in den

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Zielmärkten, aber auch ihre unmittelbare Steuerung durch die Exportförderungsor- ganisation zur Erbringung der wesentlichen Dienstleistungen der Aussenwirtschafts- förderung einhellig betont. Verschiedene Staaten stützen sich in der Umsetzung auf Leistungsaufträge mit Globalbudgets. Bezüglich Konkretisierungsgrad der Zielvorgaben und der Wir- kungsmessung steht die Schweiz an der Spitze aller untersuchten europäischen Exportförderungsorganisationen. Zwar sind alle Organisationen nach gewissen Zielsetzungen tätig. Mit der direkten Verknüpfung von Wirkungsvorgaben und konkret messbaren Resultaten sticht die Schweiz allerdings deutlich hervor. Absolut gesehen verfügt die Schweiz von allen untersuchten Ländern über die geringste Personalausstattung in der Aussenwirtschaftsförderung, sowohl im Inland wie auch in den Schwerpunkt-Märkten. Nur die Schweiz (Stand November 2002 mit elf Swiss Business Hubs) und die Niederlande setzen mehr Personal am Hauptsitz als im Ausland ein. Alle anderen untersuchten Länder haben wesentlich mehr Stütz- punkte im Ausland als die Schweiz und setzen im Ausland deutlich mehr Personal ein als im Inland. Bemerkenswert ist, dass die Schweiz auch pro KMU erheblich weniger personelle Ressourcen im Ausland einsetzt als alle anderen untersuchten Staaten. Dieses Bild wird etwas relativiert durch die Tatsache, dass sämtliche Aus- senvertretungen des EDA (Botschaften und Generalkonsulate) eine standardisierte Grundversorgung anbieten. Die Marktdurchdringung gemessen an den erreichten Unternehmen und an der Anzahl Kunden ist dementsprechend auch vergleichsweise tief. Die Besucherfrequenz der Osec-Internetseite liegt im europäischen Durch- schnitt.

1.4 Verhältnis zu anderen Förderungsinstrumenten

1.4.1 Postulat APK

Mit Postulat vom 14. August 2000 (00.024) ersucht die Aussenpolitische Kommis- sion des Nationalrats den Bundesrat um eine umfassende Übersicht über alle von ihm entfalteten Aktivitäten der Exportförderung. Der Bericht soll namentlich eine Übersicht über die Tätigkeiten und Subventionen aller entsprechenden Bundesstel- len oder vom Bund beauftragen Institutionen geben und die Aktivitäten nach Bran- chen und Förderfunktionen auflisten. Weiter verlangt das Postulat, dass die Stärken und Schwächen der schweizerischen Exportförderung bzw. Ansätze zur Konzept- verbesserung erkennbar gemacht werden.

1.4.2 Definitionen, Abgrenzungen und Übersicht

Die im Postulat als Beispiele aufgeführten Bundesstellen und Aktivitäten verlangen nach einer Kategorisierung. Nicht alle der im Postulat genannten Instrumente kön- nen als exportfördernd bezeichnet werden und nicht alle fördern die Ausfuhren im gleichen Ausmass. Instrumente, die das Parlament zur wirtschaftlichen Förderung von Entwicklungs- oder Transitionsländern erlassen hat, oder mit denen Schweizer Künstlerinnen und Künstler im Ausland unterstützt werden, können durchaus exportfördernde Aspekte aufweisen. Sie sind aber kaum vergleichbar mit einer

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Beratung der Osec oder finanziellen Beiträgen zur Stützung des Auslandabsatzes von Landwirtschaftsprodukten.

Direkte und indirekte Exportförderung Als Basis der Kategorisierung dient die vom Gesetzgeber im jeweiligen Zweckarti- kel vorgesehene Funktion (formale Zielsetzung). «Exportförderung» wird dabei definiert als jene staatlichen Massnahmen, welche die Absatzchancen von schweize- rischen Produkten und Dienstleistungen im Ausland erhöhen und dadurch schweize- rische Firmen in der Internationalisierung ihrer Geschäftsbeziehungen unterstützen. Methodisch unterscheidet die Übersicht zwischen Instrumenten der direkten und der indirekten Exportförderung. «Direkt exportfördernde Massnahmen» sind jene, bei denen der Gesetzgeber die exportfördernde Wirkung in der massgeblichen Rechts- grundlage explizit als Zweck aufführt. Darunter fallen die Förderungsmassnahmen des Exportförderungsgesetzes oder jene der Exportrisikogarantie, aber auch die Tourismusförderung oder die Absatzförderung im Ausland von landwirtschaftlichen Produkten wie Wein oder Käse. «Indirekt exportfördernde Massnahmen» sind Mass- nahmen, bei denen ein solcher Zweck zwar aus der Gesetzesgrundlage nicht direkt herausgelesen werden kann, denen aber eine solche Wirkung als Nebeneffekt zukommt. Ein Beispiel für indirekt exportfördernde Massnahmen sind die in dieser Botschaft ebenfalls beschriebenen Leistungen der Osthilfemassnahmen des seco.

Exportförderung und Aussenwirtschaftsförderung Ein zweites Unterscheidungskriterium differenziert zwischen Massnahmen zur Exportförderung und Massnahmen zur Aussenwirtschaftsförderung: In der heutigen globalisierten Wirtschaft verwischen sich die Auslandsaktivitäten der Unternehmen mehr und mehr. Reine Exportgeschäfte werden gekoppelt mit Technologietransfers, Kooperationen, Joint Ventures oder Direktinvestitionen vor Ort. Aus diesem Grund beschränkt sich die nachfolgende Übersicht nicht nur auf rein exportfördernde Massnahmen, sondern gibt auch einen möglichst umfassenden Überblick über die aussenwirtschaftsfördernden Massnahmen (Importförderung, Investitionsförderung usw.).

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Direkte und indirekte Export- und Aussenwirtschaftsförderung Tabelle 1

direkte Massnahmen indirekte Massnahmen

Exportförderung – Operationelle Exportförderung – Osthilfemassnahmen (Seco) (seco: Osec) – Exportrisikogarantie – Mischkredite (seco) (seco: ERG) – Tourismusförderung – Exportförderung für Umwelt- (seco: Schweiz Tourismus) technologie (BUWAL) – Absatzförderung für Wein, – Messebeteiligungen im Kunst- Käse, Milchprodukte, Kartoffeln, und Kulturbereich (BAK) Früchte, Zuchtvieh (BLW) – Marketing für Landwirtschafts- produkte (BLW) – Ausfuhrbeiträge für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte (EZV/seco) Aussenwirtschafts- – Infrastruktur und Personal der – Importförderung aus Transi- förderung Swiss Business Hubs und der tions- und Entwicklungsländern Handelsdienste (EDA) (seco: SIPPO) – Investitionsförderung in Transi- tions- und Entwicklungsländer (seco: SOFI) – seco Start-up-Fonds – Standortmarketing für den Unternehmensstandort Schweiz (seco) – Harmonisierung von Normen (seco: SNV) – Euro Info Center und KMU- Informationen (seco: EICS & KMU-Info) – Investitionsrisikogarantie (seco: IRG) – Entwicklungshilfe (DEZA) – Pflege des schweizerischen Erscheinungsbildes im Ausland (EDA: PRS) – Vorübergehende Zollbefreiung im Veredelungsverkehr (EZV) – Wissenschaftskonsulat in Boston, Schweizer Haus in San Francisco und Wissenschaftsräte (GWF)

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Aussenwirtschaftsförderung nach Förderfunktionen Ein drittes Unterscheidungskriterium, das die beiden anderen Kriterien überlagert, stellt auf die jeweilige Förderfunktion ab. Dabei kann wiederum unterschieden werden zwischen direkten Beihilfen, die entweder produktbezogen (Beispiel: Unter- stützung des Käseabsatzes im Ausland) oder firmenbezogen (Beispiel: Unterstüt- zung einer Messebeteiligung einer Firma) ausgestaltet werden, und zwischen «überbetrieblichen», indirekten Förderfunktionen wie beispielsweise der Informa- tionsvermittlung oder dem Auslandmarketing.

Gliederung nach Förderfunktionen Tabelle 2

Förderfunktion Förderinstrument

direkte Ausfuhrbeihilfen – Absatzförderung für Wein, Käse, Milchprodukte, (produkt- oder firmenspezifisch) Kartoffeln, Früchte, Zuchtvieh – Ausfuhrbeiträge für verarbeitete Landwirtschaftspro- dukte Ausstellungen und Messe- – Swiss Business Hubs und Handelsdienste beteiligungen im Ausland, – Operationelle Exportförderung (Osec Business Network Marketing und Promotionsveran- Switzerland) staltungen im Ausland – Tourismusförderung (Schweiz Tourismus) – Standortmarketing für den Unternehmensstandort Schweiz (Standort: Schweiz) – Importförderung aus Entwicklungs- und Transitionslän- dern (SIPPO) – Investitionsförderung in Transitions- und Entwick- lungsländern (SOFI) – Pflege des CH-Erscheinungsbildes im Ausland (PRS) – Förderung des Weinabsatzes – Marketing für Landwirtschaftsprodukte – Messebeteiligungen im Kunst- und Kulturbereich Information und Beratung – Swiss Business Hubs und Handelsdienste – Operationelle Exportförderung (Osec Business Network Switzerland) – Exportförderung für Umwelttechnologie – Importförderung aus Entwicklungs- und Transitionslän- dern (SIPPO) – Investitionsförderung in Transitions- und Entwick- lungsländern (SOFI) – Informationen für Exporteure von Landwirtschaftspro- dukten – Euro-Info-Center und KMU-Informationen – Standortmarketing für den Unternehmensstandort Schweiz (Standort: Schweiz) – Wissenschaftskonsulat in Boston, Schweizer Haus in San Francisco und Wissenschaftsräte

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Förderfunktion Förderinstrument

Andere – Exportrisikogarantie (ERG) – Osthilfemassnahmen – Mischkredite – seco Start-up-Fonds – Harmonisierung von Normen – Investitionsrisikogarantie (IRG) – Entwicklungshilfe (DEZA) – Vorübergehende Zollbefreiung im Veredelungsverkehr

1.4.3 Stärken und Schwächen der schweizerischen

Exportförderung Die Auslegeordnung unter Ziffer 1.4.2 stellt eine vereinfachte Zusammenstellung der Massnahmen des Bundes in der Exportförderung dar. Der Anhang zu dieser Botschaft führt die Massnahmen des Bundes im Einzelnen auf und gibt Auskunft über das jeweils zuständige Departement/Bundesamt, die gesetzliche Grundlage, die Laufzeit und die gesprochenen Ressourcen, das Mandat, den mit der Umsetzung betraute Mandanten, die Kernleistungen, Zielgruppen und die Zielmärkte. Insgesamt sind 23 Massnahmen in dieser Tabelle aufgeführt. Nicht in der Übersicht aufgeführt sind Massnahmen des Bundesamtes für Energie (BFE) im Bereich der Förderung des Exports nachhaltiger Energietechnologien, die im Moment neu strukturiert und mit den Massnahmen des BUWAL und der Osec abgestimmt werden. Auf Grund der Kategorisierung lassen sich erste Schlüsse ziehen: Für die Beurtei- lung der Effektivität und Effizienz eines Instruments der Aussenwirtschaftsförde- rung kann von einem indirekt exportfördernden Instrument nicht die gleiche Wir- kung zu Gunsten der schweizerischen KMU erwartet werden wie von einem direkt wirkenden Instrument. Eine zweite Beobachtung betrifft den Mitteleinsatz: Ziffer 2.1 weist darauf hin, dass Instrumente der Aussenwirtschaftsförderung einen grösseren Beitrag zur Verbesse- rung der Produktivität und zum langfristig notwendigen Strukturwandel leisten, wenn sie auf der Makroebene (überbetrieblich) einsetzen. Die Verwendung der Mit- tel auf der Mikroebene (einzelbetrieblich) kann zu Wettbewerbsverzerrungen füh- ren. Eine dritte Beobachtung betrifft die offensichtliche Heterogenität und Vielfalt der Instrumente und der unterschiedlichen Zielgruppen: Konzeptionelle Verbesserungen sollten vor allem dort ansetzen, wo es Übereinstimmungen zwischen den Zielgrup- pen und/oder den eingesetzten Förderfunktionen gibt. Diese Botschaft konzentriert sich bezüglich Zielgruppe primär auf jene der schweizerischen KMU. Gerade diese Zielgruppe hat sehr unterschiedliche Bedürfnisse, je nach Grösse, Reifegrad, Bran- che usw. Trotzdem ist es sehr wohl möglich, dass ein KMU, das heute bei der Osec eine Beratung für die Bearbeitung von Auslandmärkten erhält, in einer späteren Phase ERG-Leistungen oder eine Unterstützung bei der Verwirklichung eines Inves- titionsprojekts in einem Transitionsland braucht.

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In Ergänzung zu diesem Bündelungskriterium sind Fälle möglich, wo die einge- setzten Förderfunktionen identisch, die Zielgruppen aber tatsächlich unterschiedlich sind. So setzen beispielsweise Osec Business Network Switzerland, das Importför- derungsprogramm SIPPO oder das Investitionsförderungsprogramm Standort: Schweiz Messebeteiligungen als Instrumente in der Umsetzung ihrer jeweiligen Strategie ein; alle drei sind beispielsweise an der Hannover Industriemesse präsent.

Unterschiedliche politische Motivation Die Vielfalt der Massnahmen ist nicht zuletzt eine Folge der unterschiedlichen politischen Motivation. Stehen bei den Agrarsubventionen agrarpolitische Interessen (z.B. sichere Versorgung der Bevölkerung, Erhaltung der natürlichen Lebensgrund- lagen, Pflege der Kulturlandschaft) im Vordergrund, so sind es bei der «Präsenz Schweiz» aussenpolitische Motive oder bei der Förderung der Umwelttechnologie umweltpolitische Motive. Entsprechend unterschiedlich sind denn auch die ver- schiedenen Gesetzesgrundlagen und die mit dem Vollzug betrauten Bundesämter. Daraus leitet sich auch eine eigentliche Stärke des schweizerischen Exportförde- rungssystems ab: Die Vielfalt der Instrumente geht auf den Willen des Parlaments zurück, jede Massnahme mit klaren Zielsetzungen, eindeutigen Zielgruppen und messbaren Resultaten zu versehen. Eine «Exportförderung», die beispielsweise in einem einzigen Erlass mehrere der oben erwähnten Beispiele zusammenfassen würde, wäre somit nur dann sinnvoll, wenn das Parlament die Nutzung von Synergi- en und das Ausnutzen von Grössenvorteilen durch das Zusammenfassen aller Instrumente stärker gewichten würde als die Umsetzung in einzelnen Instrumenten mit fokussierter Zielsetzung. Das Konzept fokussierter Einzelmassnahmen erlaubt mit der Messbarkeit der Mass- nahmen auch eine griffige Wirkungssteuerung durch die zuständige Behörde. Auch das Parlament kann über die periodische Krediterteilung sowie über Vorstösse Einfluss auf die einzelnen Massnahmen nehmen. Einzelmassnahmen erlauben zudem eine Anwendung des Verursacherprinzips: Wer eine nur dem Auftraggeber nützliche Massnahme in Anspruch nimmt, hat dafür zu bezahlen. Beispiele dafür sind die Prämien der ERG oder die Gebühren bei der individuellen Inanspruchnah- me von Exportförderleistungen. Schliesslich erlauben Einzelmassnahmen auch den gezielten Einbezug der jeweils interessierten Kreise beim Vollzug. Für die anvisierten Zielgruppen, die zum Teil von mehreren Massnahmen unter- schiedlicher politischer Zielsetzung profitieren können, kann die Vielfalt der Instrumente der Aussenwirtschaftsförderung aber verwirrlich sein. Die Forderung einer besseren Koordination im Sinne einer Koordination des Zielgruppenmarke- tings ist daher gerechtfertigt. Allerdings erschweren dies die zum Teil sehr unter- schiedlichen politischen Motivationen sowie der durch verschiedene Bundesämter verantwortete Vollzug. Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich bei der Koordination der verschiedenen Förderfunktionen wie Informationsvermittlung, Beratung oder Messebeteiligungen. So werden beispielsweise Messebeteiligungen im Bereich der Buchförderung, der Absatzförderung für Agrarprodukte, der Importförderung, der Standortförderung und der klassischen Exportförderung eingesetzt, ohne dass die dafür zuständigen Ämter oder Mandanten heute einen systematischen Informations- und Erfahrungs- austausch pflegen.

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1.5 Fazit

Die strategische Neuausrichtung der Exportförderung bewährt sich. Das Echo aus der Wirtschaft und von Seiten der betroffenen Firmen und Netzwerkpartner im Inland (Handelskammern, Branchenverbände, private Exportförderer) und Ausland (Vertretungsnetz EDA, Aussenwirtschaftskammern) ist bezüglich der strategischen Neuausrichtung positiv. In der operationellen Umsetzung können erste Erfolge bezüglich Breitenwirkung festgestellt werden. Die Dienstleistungen der Osec sind kundennäher und entspre- chen besser als früher den Bedürfnissen der schweizerischen und liechtensteinischen KMU. Die Osec hat sich bezüglich Marktstellung, Kundennutzen und Kundenzu- friedenheit deutlich gesteigert. Diese guten Leistungen gilt es zu konsolidieren und womöglich noch zu verbessern. Durch den Aufbau eines Innen- und Aussennetzes konnten ebenfalls erste Fort- schritte in der dezentralen Dienstleistungserbringung gemacht werden. Die gewünschte Zusammenarbeit verschiedener Partner ist eingeleitet worden. Hier müssen in den nächsten Jahren noch weitere Verbesserungen erzielt werden. Den für den Erfolg der operationellen Exportförderung wichtigen Zielen bezüglich der Netzwerkkoordination muss besondere Beachtung geschenkt werden. Die Übersicht über die Bundesaktivitäten zur Exportförderung zeigt schliesslich, dass eine Stärke des schweizerischen Systems, die zur effektiven Wirkungssteuerung gewünschte Fokussierung der einzelnen Instrumente, massgeblich zu den haupt- sächlichen Schwächen der Schweizer Lösung, der Verzettelung der Kompetenzen und der Unübersichtlichkeit bei den Zielgruppen, beiträgt.

2 Besonderer Teil

2.1 Ausgangslage

Eine Studie der ETH/Kof von 2001 zeigt, dass sich in den Neunzigerjahren nament- lich auch die kleinen Firmen weit überdurchschnittlich internationalisiert haben: So haben selbst Firmen mit 5–19 Mitarbeitern im Zeitraum von 1990 bis 1998 ihre internationalen Aktivitäten im Vergleich zur Gesamtaktivität der Branche um 180 % im industriellen beziehungsweise um 173 % im Dienstleistungsbereich gesteigert. Über 30 % der industriellen Betriebe und rund 14 % der Dienstleistungsbetriebe waren 1998 in irgendeiner Form international aktiv. Bei den Firmen mit bis zu

500 Mitarbeitern lag dieser Zuwachs bei 31 % im industriellen und bei 65 % im

Dienstleistungsbereich. Gerade für kleine und junge Firmen oder sogar für grosse mittlere Unternehmen mit reiner Binnenmarktorientierung sind Auslandaktivitäten mit hohen, ihnen unbe- kannten Risiken verbunden. Oft fehlt ihnen das Knowhow für eine erfolgreiche Bearbeitung von Drittmärkten oder die dafür notwendigen personellen Ressourcen sind nicht vorhanden. Die mit Auslandgeschäften verbundenen Risiken können das Unternehmen im Kern gefährden. Mit der Exportförderung wird keiner Firma das unternehmerische Risiko abgenom- men. Informationen, Beratung, produktspezifische Marktdaten und Angebote im

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Auslandmarketing sollen mithelfen, dass im Auslandgeschäft unerfahrene Firmen Fehler vermeiden und Risiken besser und schneller einschätzen können. Mit dieser Unterstützung leistet die Exportförderung auch einen Beitrag, die für die Unterneh- men kritische «time to market» zu verkürzen. Eine professionell organisierte und strukturierte Exportförderung kann mit verhält- nismässig wenig Mitteln zu einer nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts und zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft eines Landes beitragen. Eine Studie des Leverhulme Centre for Research on Globalization and Economic Policy der Nottingham University für den Zeitraum von 1988–1999 zeigt, dass international tätige Firmen eine höhere Produktivität ausweisen als rein binnen- marktorientierte Firmen. Sie setzen kapitalintensivere Produktionsmethoden ein und zahlen im Schnitt bessere Löhne. Exportorientierte Firmen schaffen zudem auch mehr Arbeitsplätze als ihre binnenmarktorientierten Konkurrenten. Die Studie zeigt weiter, dass die Produktivität mit steigendem Exportanteil ebenfalls steigt. Zudem verringert sich mit steigendem Exportanteil das Risiko, dass die Firma sich aus dem Export wieder zurückziehen muss und dass damit die mit der Interna- tionalisierung gewonnene zusätzliche Wettbewerbsfähigkeit verloren geht. Eine auf Information, Beratung und Auslandmarketing ausgerichtete und professio- nell betriebene Exportförderung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Produktivität eines Wirtschaftsstandorts und zur Sicherung seiner internationa- len Wettbewerbsfähigkeit. Dies im Gegensatz zu direkten Ausfuhrbeihilfen, die zwar zur Wahrnehmung von Absatzchancen auf Drittmärkten beitragen können, aber keine direkten Anreize zur Produktivitätserhöhung setzen. Dank der möglichen Skalenerträge, z.B. in der Informationsvermittlung, ist eine auf Knowhow-Transfer ausgerichtete Aussenwirtschaftsförderung auch wesentlich effizienter und kosten- günstiger als eine auf Absatzförderung ausgerichtete Aussenwirtschaftsförderung. Schliesslich fördert eine derart ausgerichtete Aussenwirtschaftsförderung den für eine Volkswirtschaft notwendigen Strukturwandel, indem die international tätigen Unternehmen sich auch auf dem Binnenmarkt Wettbewerbsvorteile erarbeiten, während Massnahmen zur Absatzförderung den notwendigen Strukturwandel im besten Fall nicht behindern.

2.2 Prioritäten für die Periode 2004–2007

2.2.1 Vorschläge für eine bessere Koordination

der Massnahmen des Bundes zur Exportförderung Die unter Ziffer 1.4 aufgezeigte Vielfalt der aussenhandelspolitischen Förderinstru- mente darf nicht mit einer gänzlich fehlenden Koordination der Bundesinstrumente gleichgesetzt werden. Seit mehreren Jahren werden wirtschaftlich und/oder kulturell übergreifende Projekte wie Weltausstellungen oder Schweizer Wochen (z.B. das «Swiss Peaks Festival» in New York im Frühling 2003) departementsübergreifend thematisiert und koordiniert, beispielsweise in der Kommission von «Präsenz Schweiz», in der unter anderen sowohl das seco wie die Osec vertreten sind. Ähnli- che Koordinationsmechanismen bestehen auch bei anderen Instrumenten des Bun- des, wie zum Beispiel der ERG-Kommission oder den regelmässigen Koordi- nationsseminaren von Standort:Schweiz mit den kantonalen und überkantonalen

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Wirtschaftsförderern. Diese bereits bestehenden Koordinationsmechanismen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie für die einzelnen Massnahmen den gezielten Einbezug der interessierten Kreise beim Vollzug sicherstellen. Der Bundesrat regt mit dieser Botschaft eine verbesserte Koordination der Bundes- aktivitäten im Bereich der Exportförderung an. Die zu erarbeitenden Massnahmen lassen die bestehenden Zuständigkeiten und Verantwortungen der einzelnen Bun- desstellen für einen sachgerechten Einsatz der Mittel unberührt. Der Bundesrat will die Transparenz verbessern durch elektronische Medien (Web- seite), Printmedien (Broschüren, Artikel) oder durch gemeinsame Marketingmass- nahmen verschiedener Förderinstrumente. Unterstützende Massnahmen zur Förde- rung der Transparenz könnte aber auch eine gemeinsame Schweizer Dachmarke sein, beispielsweise in Zusammenarbeit mit «Präsenz Schweiz». Anderseits soll die Wirkung der einzelnen Fördermassnahmen verbessert werden, indem alle spezifi- schen Massnahmen, die Schweizer KMU zur Verfügung stehen, bei einer Anfrage eines potenziellen Kunden als Dienstleistungspaket vorliegen. Ein KMU, welches sich an die Osec wendet, soll also nicht nur Dienstleistungen im Sinne des Export- förderungsgesetzes erhalten, sondern im Bedarfsfall auch auf weitere Dienstleistun- gen, beispielsweise jene der Exportrisikogarantie oder der Investitionsförderung, hingewiesen werden. Sodann wird die Koordination die vom Gesetzgeber gewollte Wirkung insgesamt verbessern, womit eine höhere Effizienz erreicht wird. Dies ist vor allem erfolgsversprechend, wenn es um gleichartige Förderfunktionen, z.B. das Messewesen, geht. Die Koordination hat aber auch klare Grenzen und darf nicht zum Selbstzweck werden. So wäre es beispielsweise wenig sinnvoll, die Förderung des Tourismus in der Schweiz und Massnahmen in der Entwicklungshilfe aufeinan- der abzustimmen. a. Koordination von Massnahmen bei übereinstimmender Zielgruppenzugehörig- keit: Hier geht es darum, dafür zu sorgen, dass im konkreten Anwendungsfall die vom Gesetzgeber gewollte Wirkung eines spezifischen Förderinstruments besser als bisher zum Tragen kommt. Dafür soll die Gesamtheit der für eine bestimmte Ziel- gruppe bestehenden Angebote dem Kunden verständlich aufgezeigt werden. Dadurch wird nicht nur die Kundenfreundlichkeit, sondern vor allem auch die Gesamtwirkung verbessert. Im Mittelpunkt stehen nicht die einzelnen Institutionen (z.B. Osec, ERG, SOFI usw.), sondern deren jeweilige Dienstleistungen in der Informationsvermittlung, der Beratung, dem Auslandmarketing oder der Ausbil- dung. Im Sinne eines ersten Schritts hat die seco-interne «Steuerungsgruppe Aussenwirt- schaft» seit Mitte 2002 jene aussenwirtschaftsfördernden Instrumente übersichtlich zusammengefasst, die Dienstleistungen für schweizerische KMU anbieten. Diese Übersicht wird im ersten Quartal 2003 über die Webseiten aller an der «Steuerungs- gruppe Aussenwirtschaft» beteiligten Partner aufgeschaltet und wird auch mittels Printmedien und Veranstaltungen der einzelnen Partner kommuniziert. Damit wird die Informationstransparenz für die anvisierten KMU verbessert. Die «Steuerungs- gruppe Aussenwirtschaft» wird in Ergänzung dazu weitere Aktivitäten – beispiels- weise KMU-Missionen oder den Besuch ausländischer Delegationen – koordinieren.

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b. Koordination von Massnahmen mit gleichen Förderfunktionen Ziel dieser Koordinationsmassnahmen ist die Förderung des Knowhow- und Erfah- rungsaustausches zwischen Massnahmen, die vergleichbare Förderfunktionen ein- setzen, beispielsweise in der Informationsvermittlung, in der Beratung, bei Messe- beteiligungen oder den Finanzierungsinstrumenten. So geht es beispielsweise bei der Beteiligung an internationalen Kunst- und Designausstellungen in erster Linie darum, das Schweizer Kunst- und Designschaffen im Ausland vorzustellen. Die fachliche Kompetenz dafür liegt beim Bundesamt für Kultur. Mit der neu einzuset- zenden, departementsübergreifenden «Expertengruppe Förderfunktionen» soll nicht Einfluss genommen werden auf die programmatische und fachliche Umsetzung dieser Aufgabe. Durch einen Informations- und Knowhow-Austausch («best prac- tice» bei Messebeteiligungen) soll jedoch die Qualität der einzelnen Beteiligungen verbessert werden. Womöglich sollen zudem noch verstärkt gemeinsame Schwer- punkte in der Marktbearbeitung gefunden werden, wie es zum Beispiel bei der Veranstaltung «Business und Design» für das Swiss Peaks Festival in New York im Frühling 2003 zwischen der PRS, dem Generalkonsulat, der Osec und Standort: Schweiz bereits der Fall ist, wo in Zusammenarbeit mit Designunternehmen die Schweiz als eines der führenden Länder bei der internationalen Vermarktung von bestem Design präsentiert wird. Für diese zweite Koordinationsfunktion wird vom seco die neu einzusetzende, departementsübergreifende «Expertengruppe Förderfunktionen» geschaffen. Ihr gehören insbesondere Vertreter jener Stellen an, die Aussenwirtschaftsförderung mit direkt exportfördernder Wirkung betreiben. Die Gruppe wird in einem ersten Schritt die operationellen Ziele der Fördermassnahmen festlegen und dabei allenfalls beste- hende Widersprüche zwischen Einzelzielen beseitigen. Durch Anwendung dieser Ziele auf konkrete, aber bedeutende Einzelfälle werden alsdann Synergien besser genutzt und die Bildung von Schwerpunkten in der Marktbearbeitung und beim Mitteleinsatz gefördert.

2.2.2 Leistungsauftrag

Der im Herbst 2002 durchgeführte Vergleich mit Drittstaaten (Benchmarking), die wie die Schweiz die Exportförderung über einen Globalkredit mit Instrumenten der wirkungsorientierten Verwaltungsführung steuern, zeigt den hohen Detaillierungs- grad und die detaillierte Wirkungsmessung und Wirkungskontrolle des heutigen Leistungsauftrags. Diese positive Einschätzung wird grundsätzlich auch durch die Erfahrungen in der Umsetzung mit dem Leistungsauftrag 2001–2003 gestützt. Der Leistungsauftrag 2004–2007 wird auf den gemachten Erfahrungen aufbauen. Eine Ausschreibung des Mandats ist nicht vorgesehen, falls die Osec den Leistungsauf- trag 2004–2007 als Exportförderer wieder übernimmt. Der Leistungsauftrag 2001–2003 baut namentlich auf Zielen bezüglich der Tätigkeit als Netzwerker und auf Wirkungszielen für die zu erbringenden Dienstleistungen auf. Die Netzwerkziele betreffen Grundprinzipien wie die Nutzung von Synergien, die Vermeidung von Konkurrenz im Innen- und Aussennetz oder das Gebot zur subsidiären Tätigkeit im Rahmen des Leistungsauftrags. Der Leistungsauftrag regelt aber auch Rahmenbedingungen wie die bedarfsorientierte Gestaltung der Dienstleis- tungspalette, das Gebot zur Kooperation mit interessierten Partnern im Innen- und

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Aussennetz oder die Wahrnehmung einer klaren Führungs-, Steuerungs- und Qua- litätssicherungsfunktion im Netzwerk. Die Wirkungsziele betreffen die vier Dienst- leistungsgruppen «Information», «Beratung», «Auslandmarketing» und «Ausbil- dung» und werden mit outputorientierten Methoden der Wirkungsmessung und Wirkungskontrolle gesteuert. Die Erfahrungen mit dem ersten Leistungsauftrag 2001–2003 wie auch die vorlie- gende erste Evaluation des neuen Exportförderungsdispositivs zeigen, dass die Wirkungsziele für die Dienstleistungen ausgezeichnet erfüllt worden sind, während bei den Netzwerkzielen weitere Anstrengungen unternommen werden müssen. Der Leistungsauftrag 2004–2007 wird hier eines der Schwergewichte setzen müssen. Die Wirkungsziele für die zu erbringenden Dienstleistungen werden womöglich mit messbaren Netzwerkzielen und der Mittelzuteilung gekoppelt. Die Exportförderungsleistungen sollen auch in Zukunft auf die Bedürfnisse der Unternehmen ausgerichtet sein sowie professionell und kundennah erbracht werden. Konkrete Verbesserungen für den Leistungsauftrag 2004–2007 sind in Ergänzung zu dieser grundsätzlichen Feststellung namentlich in jenen Bereichen zu erzielen, die in den Ziffern 2.2.3 bis 2.2.6 beschrieben sind.

2.2.3 Plattform/Netzwerker

Wie im Leistungsauftrag vorgesehen, baut die Osec in der Schweiz ein Innennetz auf, das die Information über die Dienstleistungen des Business Network Switzer- land regional nahe an die Kunden bringen und insbesondere noch nicht international tätige, aber potenziell exportfähige Unternehmen zum Schritt über die Grenze ermu- tigen soll. Dabei stehen die Vermittlung der richtigen Ansprechpartner und Infor- mationskanäle im Vordergrund. Als Partner hat die Osec die kantonalen Industrie- und Handelskammern gewählt und arbeitet mit ihnen in der Marktbearbeitung zusammen. Diese Zusammenarbeit ist geprägt vom konstruktiven Willen, die Schweizer Unternehmen zu unterstützen und ihnen regionale, erste Anlaufstellen zu bieten. Die strukturellen Unterschiede bei den 19 kantonalen Kammern und das Zusammentreffen der verschiedenen Dienstleistungskulturen führen aber auch immer wieder zu Spannungen. Es ist deshalb darauf hinzuarbeiten, dass die Zusam- menarbeit der Partner im Innennetz und der gegenseitige Informationsaustausch weiter verbessert werden. Mit der Exportförderung sollen Absatzmöglichkeiten im Ausland ermittelt und wahrgenommen, die schweizerischen Exporteure als international konkurrenzfähige Anbieter positioniert und der Zugang zu ausländischen Märkten unterstützt werden. (Art. 1 Abs. 2 Exportförderungsgesetz). Es geht im Exportförderungsauftrag also primär darum, den schweizerischen und liechtensteinischen Unternehmen zu helfen, sich im internationalen Geschäft besser zu behaupten. Dies geschieht mit einer ganzen Palette von Dienstleistungen, zum Beispiel mit relevanten Informationen über Märkte, Branchen oder internationale Themen, mit produktbezogenen Markt- daten, Basisberatung oder Massnahmen des Marketings im Ausland wie der Organi- sation von Schweizer Gemeinschaftsbeteiligungen an Messen, Kontaktanbahnungen und Ähnlichem. Die kleine Schweiz muss die knappen Mittel, die ihr zur Förderung ihrer Export- wirtschaft zur Verfügung stehen, im Rahmen eines Netzwerks, das die Kernkompe-

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tenzen der vorhandenen öffentlichen und privaten Ressourcen mit einbezieht, opti- mal zum Tragen bringen. Der Leistungsauftrag 2004–2007 wird der konstruktiven Zusammenarbeit der Netzwerkpartner deshalb eine besondere Bedeutung beimessen. Die Koordinations- und Führungsrolle wird dabei dem Exportförderer belassen, der zur Subsidiarität im Umgang mit den Bundesmitteln angehalten ist. Der Osec als «First-Stop-Shop» soll damit mittel- und langfristig eine noch stärkere «Leuchtturm- und Wegweiserfunktion» für die Schweizer Unternehmen zukommen. Die Osec wird vermehrt Dienstleistungen Dritter über ihr Netzwerk anbieten. So wird ihr Expertenpool (Spezialistenadressen im Bereich internationaler Geschäftstä- tigkeit) in Zukunft über das Internet abrufbar sein und schweizerischen und liech- tensteinischen Unternehmen kostenlos zur Verfügung stehen. Der Expertenpool dient insbesondere dritten, privaten oder öffentlich-rechtlichen Dienstleistungsan- bietern in der Aussenwirtschaftsförderung als kostengünstige Vermittlungsplattform für ihr Angebot. Neu über das Netzwerk der Osec werden aber auch schweizerische Gemeinschaftsbeteiligungen bei internationalen Fachmessen oder Ausbildungsange- bote Dritter den schweizerischen und liechtensteinischen Firmen zugänglich gemacht werden. Grundsätzlich sollen so privatwirtschaftliche Dienstleistungen Dritter über das Netzwerk der Osec in gleicher Weise kommuniziert werden wie die privatwirtschaftlichen Dienstleistungen der Osec. Der Leistungsauftrag 2004–2007 wird die Einzelheiten regeln. Der Osec soll die Erbringung eigener, privatwirtschaftlicher Dienstleistungen nicht verwehrt werden, sofern sie dazu nicht Bundesmittel verwendet und es dabei nicht zu Verzerrungen im Wettbewerb mit privaten Dritten kommt. Mit dem Leistungs- auftrag 2001–2003 ist diesbezüglich bereits eine hohe finanzielle Transparenz erreicht worden. Im Ausbildungs- oder im Messebereich soll diese aber noch weiter verbessert werden. Der Leistungsauftrag 2004–2007 wird die Einzelheiten regeln. Ebenso werden die bereits heute zur Verfügung stehenden Projektbeiträge für «Dritte Träger» im Leistungsauftrag 2004–2007 formell verankert und noch besser bekannt gemacht. Mit diesem noch zu wenig bekannten Instrument werden gemein- wirtschaftliche Projekte von Dritten (Branchenverbände, bilaterale Aussenwirt- schaftskammern usw.) zur Unterstützung der Schweizer Wirtschaft im Ausland aus den Bundesmitteln zur Exportförderung unterstützt. Diese Projektbeiträge werden durch eine Kommission vergeben, die sich in Ergänzung zu Vertretern der Osec und des seco mehrheitlich aus externen Experten und Interessenvertretern zusammen- setzt. Diese Massnahmen im Bereich der Netzwerkziele tragen nicht zuletzt dazu bei, die in der Evaluation erkannten Verbesserungspotenziale auszunutzen und durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern die Marktstellung der Osec zu verbessern. Damit verbessert sich sowohl der Bekanntheitsgrad der Institu- tion als auch die Gesamtwirkung der operationellen Exportförderung.

2.2.4 Aussennetz

Der Leistungsauftrag 2001–2003 des seco an die Osec sieht die Errichtung von 20 internationalen Stützpunkten, den Swiss Business Hubs, bis Ende 2003 vor. Dieses Ziel kann auf Grund der zu knappen Ressourcen nicht erreicht werden.

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Bis im Januar 2003 sind insgesamt 12 Swiss Business Hubs eröffnet worden, und zwar in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Grossbritannien, Spanien, Russland, den USA, Brasilien, Japan, China und Indien. Diese Swiss Business Hubs sind mit Ausnahme derjenigen in Mailand (Handelskammer Schweiz-Italien) und Wien (Handelskammer Schweiz-Österreich) in das Vertretungsnetz des EDA inte- griert. Zwei weitere Swiss Business Hubs werden 2003 in Warschau und Dubai eröffnet. Das Konzept des unterschiedlich intensiven Dienstleistungsangebots mit Swiss Business Hubs in den Schlüsselmärkten und einer Grundversorgung in den übrigen Märkten der Schweizer Wirtschaft im Ausland bewährt sich. Dank des Engagements und der Kooperationsbereitschaft des EDA ist es gelungen, die in die Vertretungen des EDA integrierten Swiss Business Hubs in kurzer Zeit mit motivierten Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern mit grossmehrheitlich langjähriger Erfahrung zu besetzen. Das EDA bietet mit seinem Vertretungsnetz (Botschaften, Generalkonsulate) in sämtlichen Vertretungen, also auch ausserhalb der Schwerpunktmärkte mit einem Swiss Business Hub, flächendeckend ein standardisiertes Basisangebot an Grund- dienstleistungen in der Exportförderung an. Dabei handelt es sich um standardisierte Dienstleistungen wie generelle Marktinformationen (wichtigste lokale Wirtschafts- zweige, Tendenzen usw.), Adressvermittlung (Agenten, Spezialisten, Importeure usw.), Auskünfte über Handels- oder Zollformalitäten usw. Eine erste Beratung ist grundsätzlich kostenlos. Rund 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Auslands- vertretungen sind so zusätzlich, in der Regel in Teilpensen, mit Leistungen in der Grundversorgung in das Exportförderungsdispositiv eingebunden. Swiss Business Hubs bieten in Ergänzung zur Grundversorgung, die in die jeweiligen Hubs inte- griert ist, in ausgewählten Schwerpunktmärkten spezifische, weiter gehende Dienst- leistungen wie Marktstudien, Partnersuche, Messebeteiligungen usw. an und sind proaktiv tätig. Alle Vertretungen erbringen zudem oft auch gewisse Leistungen für andere mit der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz betraute Akteure wie zum Beispiel Schweiz Tourismus, Standort:Schweiz, Wirtschaftsverbände usw. Trotzdem stellen sich auf strategischer Ebene Fragen. So kann hier insbesondere das Gebot der Subsidiarität aus Gründen der Ressourcensteuerung zur Finanzierung des Aussennetzes nur bedingt gewährleistet werden: Das Aussennetz, in dem die Swiss Business Hubs eingerichtet werden, wird grundsätzlich vom EDA zur Verfügung gestellt und finanziert. Swiss Business Hubs, die bei privaten Dritten, zum Beispiel bei bilateralen Aussenwirtschaftskammern, eingerichtet werden, müssen über den operationellen Exportförderungskredit durch die Osec finanziert werden. Diese sys- teminhärente Komponente kann zu Verzerrungen führen und in gewissen Ländern verhindern, dass die im Markt vorhandenen Kompetenzen mit dem besten Kosten-/ Nutzenverhältnis eingesetzt werden. Die geteilte Finanzierung (und die damit aufgeteilten personellen Kompetenzen) in der Exportförderung über den operationellen Exportförderungskredit des seco einerseits und das ordentliche Budget des EDA anderseits führten in der Vergangen- heit zudem zu einem Mangel an Transparenz in der Umsetzung und namentlich in der Verantwortlichkeit für die operationellen Resultate. Mit dem Leistungsauftrag 2004–2007 soll deshalb die Osec für die Swiss Business Hubs und das dort beschäftigte Personal eine Weisungsbefugnis im Anwendungsbereich der Zielver- einbarung erhalten, während die disziplinarische Aufsicht, die politische Führung und die letzte Entscheidungsgewalt beim Missionschef bleiben.

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Als wichtigstes Ziel für die Periode 2004–2007 soll die Professionalisierung und Qualitätssicherung des Aussennetzes weiter vorangetrieben werden. Dies wird allerdings nur möglich sein, wenn über den Leistungsauftrag die dafür notwendigen zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Vorgesehen ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Swiss Business Hubs in einem Spezialis- tenpool zusammengefasst werden, der von EDA, seco und Osec bewirtschaftet wird. Die Qualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pools soll durch eine sorgfäl- tige Selektion (unabhängige, externe Assessments oder vergleichbare Massnahmen) der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und durch eine vertiefte Aus- und Weiterbil- dung des bestehenden Personals noch verbessert werden. Gefragt sind kompetente Fachleute, die Schweizer Unternehmen vor Ort professionell unterstützen können und auch die dafür notwendigen Netzwerkerfähigkeiten mitbringen. Ob diese Fach- leute lokale oder versetzbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, ist zweitrangig. Die unternehmerische Ausrichtung des Personals in den Hubs wird durch leistungs- orientierte Salärkomponenten (Prämien) sichergestellt. Für die versetzbaren Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter soll ein den Bedürfnissen des Business Network Swit- zerland und den jeweiligen Märkten angepasster Versetzungsrhythmus zur Anwen- dung kommen. Die Aufstiegschancen für lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden verbessert. Ihnen soll auch die Leitung eines Swiss Business Hub ermöglicht werden. Dem Controlling und der Qualitätsüberwachung mittels definierter Kriteri- en wird eine hohe Priorität beigemessen. Schliesslich soll auch die Leistungserbringung in der Grundversorgung durch zusätzliche Massnahmen in der Schulung und Qualifikation der damit beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessert werden. Grundsätzlich will der Bundesrat längerfristig am Ziel des Ausbaus des Netzes auf die für die Schweizer Wirtschaft im Ausland wichtigsten Märkte (rund 20 Swiss Business Hubs) festhalten. Dies wird allerdings nur möglich sein, wenn dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Auch dem EDA müssten zusätzliche finan- zielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, sofern weitere Swiss Business Hubs dem EDA-Vertretungsnetz angegliedert werden sollten. Beim Weiterausbau stehen Märkte, die für Schweizer Unternehmen als «schwierig», aber zukunftsträchtig gelten, im Vordergrund. Damit könnten zusätzliche wichtige Märkte, wie beispielsweise der Asean-Raum (Singapur) oder neue EU-Mitglieder in Zentraleuropa, ins Netzwerk integriert werden. Zur Sicherung der optimalen Nutzung von vorhandenen Ressourcen sollen künftig in sich dafür anbietenden Märkten Ausschreibungen für Swiss Business Hubs erfolgen. Der Leistungsauftrag 2004–2007 wird die Einzelheiten regeln.

2.2.5 Prinzipien der Führung und Kontrolle (Governance)

Die Osec unterscheidet sich in Fragen der Führung und Kontrolle grundsätzlich nicht von privatwirtschaftlichen Unternehmen. «Good Governance» führt zu mehr Transparenz, grösserer Effizienz und klarerer Verantwortbarkeit («Accountability»). Als zusätzliches Zielkriterium kommt bei der Osec die «Fähigkeit zur partnerschaft- lichen Zusammenarbeit» zur Anwendung. Die Dualität zwischen der «öffentlichen» Osec (Bund als «Stakeholder» und grösster Investor) und der «privaten» Osec (Mit-

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glieder und Kunden als «Stakeholder») schafft bei der Führung und Kontrolle eine zusätzliche Herausforderung. In der institutionellen Umsetzung ist die Beachtung der «Good Governance» und der Transparenz der Information vor allem in der Zusammenarbeit seco – Osec – EDA und Netzwerkpartner und in den Gremien der Osec (Aufsichtsrat und Beirat) sehr wichtig. Diesen besonderen Umständen ist hohe Beachtung zu schenken und weitere Verbesserungen sind anzustreben. In der Abgrenzung zur strategischen Positionierung im Rahmen des Leistungsauf- trags ist der Osec in ihrer operationellen Tätigkeit grösstmögliche Eigenständigkeit (unternehmerische Freiheit) einzuräumen, damit sie flexibel und effizient agieren kann. Es sollen aber auch Spielregeln wie beispielsweise die erwähnte Öffnung der Informationsplattform für Dritte eingebaut werden, um die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern zu fördern. Die bestehenden Koopera- tionen sind in pragmatischen Schritten weiterzuentwickeln, wobei der Förderung des gegenseitigen Verständnisses und des Informationsaustausches besondere Beach- tung zu schenken ist. Das Reporting und Controlling, das gegenüber der Vergan- genheit deutlich besser geworden ist, wird weiter ausgebaut. Der Aufsichtsrat der Osec muss grundsätzlich die gleichen Funktionen wie ein Verwaltungsrat einer privatwirtschaftlichen Unternehmung ausüben. Die Statuten des Vereins Osec Business Network Switzerland bieten diese Möglichkeit bereits heute. Das seco wird sich in den Gremien der Osec dafür einsetzen, dass sich die unternehmerische Verantwortung der Osec auch in der Zusammensetzung des Auf- sichtsrates spiegelt und der Aufsichtsrat des Vereins mit weiteren Unternehmerper- sönlichkeiten aus der Privatwirtschaft verstärkt wird. Auf «feste Sitze» für Organi- sationen ist in Zukunft zu verzichten, mit Ausnahme des Bundes, der als grösster Geldgeber nach wie vor mit Vertretern aus dem federführenden seco und dem EDA als wichtigstem Partner im Aussennetz im Aufsichtsrat vertreten bleiben soll. Der Beirat der Osec ist als Konsultativorgan («Sounding board») der Wirtschaft und der institutionellen Organisationen konzipiert worden. Das seco wird sich dafür einsetzen, dass der Beirat beibehalten, für ein effizienteres Arbeiten aber verkleinert wird. Der Beirat soll namentlich bei Marktanalysen und kundenrelevanten Frage- stellungen noch besser einbezogen werden.

2.2.6 KMU Info und Euro Info Center (EICS)

Am 6. Oktober 1995 nahm das Parlament einen Bundesbeschluss an, der die Teil- nahme der Schweiz an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungs- programmen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ermöglicht (SR 951.971). Die Geltungsdauer des Beschlusses wurde auf zehn Jahre, diejenige der ersten Finanzierungstranche auf fünf Jahre festgesetzt. Das Parlament beschloss anlässlich seiner Frühjahrssession 2001, die zweite Finan- zierungstranche für den Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für die Teilnah- me an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zugunsten von KMU von fünf auf drei Jahre zu reduzieren mit dem Ziel, die Leis- tungen des Euro Info Center Schweiz (EICS) in den Leistungsauftrag zur Exportför- derung zu integrieren.

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Mit jährlich 1,3 Millionen Franken von den zur Verfügung stehenden 2 Millionen Franken nimmt die Abgeltung für die Leistung des EICS 65 % der Mittel in Anspruch. Mit den übrigen Mitteln werden spezifische KMU-Projekte mitfinanziert, beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft OBSERVA, welche die Daten der Schweiz für das «European Observatory for SME» aufbereitet. Es handelt sich dabei um eine Veröffentlichung zu rund einem Dutzend unterschiedlicher KMU-Aspekte. Ziel der Studie sind der Vergleich der Lage der KMU in 19 europäischen Ländern und die Schaffung einer Grundlage für wirtschaftspolitische Massnahmen. Bisher hat sich die Schweiz viermal an diesem Bericht beteiligt. Als zweites Beispiel wäre die Datenbank «WorldTariff» aufzuführen, die schweizerischen und liechtensteinischen Unternehmen einen kostenlosen Zugriff auf Zolldaten aus rund 130 Ländern gibt und damit gleiche Spiesse schafft wie für ihre Konkurrenten in der EU mit der «Market Access Data Base».

Das EICS: Wichtiger Teil der Osec Business Network Switzerland Das Netzwerk der Euro Info Centers besteht aus rund 300 Unterstützungsstellen in mehr als 40 Staaten in ganz Europa. Der Zugang zu diesem Netzwerk, aber auch zur Europäischen Kommission sind für schweizerische KMU wichtige Leistungen des EICS. Insbesondere kann durch das EICS auch der exklusive Zugang zu Fachperso- nen bei der EU (TAO; Technical Assistance Office) und zu den national und regio- nal verankerten einzelnen EIC mit ihrem ganzen marktrelevanten Knowhow gewähr- leistet werden. Darüber hinaus gibt das EICS insbesondere Auskunft über rechtliche Rahmenbedin- gungen in allen Ländern Europas und ist die offizielle schweizerische Vertriebsstelle des Amtes für amtliche Publikationen der EU (Eur-op). Die Beratungsdienstleistungen des EICS umfassen die Auslegung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften sowie praxisrelevante Verweise auf ihre nationalen Umset- zungen (beispielsweise CE-Kennzeichnung, Mehrwertsteuer, EU-Förderprogramme, Produktevorschriften). Themenspezifische Ausbildungsveranstaltungen schliesslich vertiefen das Wissen zu EU- und EWR-relevanten Themen und informieren über Neuerungen. Solche Ver- anstaltungen dienen vor allem auch dazu, praxisorientierte Beispiele zu präsentieren und den Erfahrungsaustausch zu fördern.

Komplementarität zum Exportförderungsmandat Mit der Reorganisation der Osec Business Network Switzerland im Jahre 2001 wurden die Informations-, Beratungs- und Ausbildungsaktivitäten beziehungsweise die dafür zuständigen Expertinnen und Experten des EICS den entsprechenden Produktbereichen der Osec zugeteilt. Durch diese organisatorische Integration wurden diverse Schnittstellen und Ineffizienzen aufgehoben. Mit diesen Massnahmen wurde den zentralen Empfehlungen der Evaluation des EICS durch Experten der Firma PricewaterhouseCoopers (PwC) Rechnung getra- gen. Weiter wurde auf Grund der im PwC-Bericht erwähnten Empfehlungen der Leistungsauftrag mit Leistungszielen pro Hauptdienstleistungsbereich versehen. In den Bereichen Information, Ausbildung und kostenlose Auskünfte wurden die Ziele für 2002 erreicht. Die Ziele für kostenpflichtige Kleinanfragen und die Beratung erwiesen sich als etwas zu ambitiös.

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Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die EICS-Experten bei der Leistungs- erstellung auf die praxisrelevanten Aspekte konzentrieren, die direkt mit dem EU-Recht, den Förderprogrammen und der Politik der EU zu tun haben. Die Fach- leute der Osec dagegen sind vorab auf die wirtschaftlichen und unternehmensstrate- gischen Aspekte des Auf- und Ausbaus von Geschäftsbeziehungen in Europa und in Übersee spezialisiert. In der Leistungserbringung sind EICS und Osec demnach komplementär. Durch die organisatorische Integration des EICS in die Osec können den Unternehmen heute die gemeinsamen Dienstleistungen koordiniert und «aus einem Guss» angeboten werden. Der Prozess der wirtschaftlichen Integration schweizerischer und liechtensteinischer Unternehmen in den Europäischen Wirtschaftsraum schreitet kontinuierlich fort. Ganz besonders gilt dies auch für die vorgesehene Osterweiterung der EU, bei der zehn gerade für KMU äusserst wichtige und attraktive Märkte in den EU-Binnen- markt integriert und mit EIC-Stützpunkten versehen werden. Entsprechend wichtig ist der direkte Zugang zum und der Zugriff auf das EIC-Netz der EU. Der Bundesrat erachtet die Weiterführung des EICS im Rahmen des neuen Leis- tungsauftrages der Osec als notwendig. Die Unternehmen sollen umfassend, kom- petent und rasch über den wichtigsten Wirtschaftsraum der Schweizer Wirtschaft im Ausland informiert und beraten werden. Ohne das EICS könnte die Osec einen wesentlichen Teil der europarelevanten Anfragen nicht mehr mit der notwendigen gesamtheitlichen Qualität und Vollständigkeit beantworten oder müsste substanzi- elle Abstriche bei anderen Dienstleistungen machen. Aus diesen Gründen sollen die Leistungen des EICS weiterhin zum Nutzen der schweizerischen und liechtensteinischen Firmen ebenso angeboten werden wie die anderen, bisher über den Bundesbeschluss über die Teilnahme der Schweiz an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen finanzierten Projekte aufrechtzuerhalten sind. Beide Bereiche werden als Elemente des Leistungsauftrags an die Osec vollumfäng- lich in die Exportförderung integriert. Mit dem neuen Exportförderungsgesetz wird der Bundesbeschluss über die Teil- nahme der Schweiz an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungs- programmen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen redundant und kann aufgehoben werden.

3 Finanzielle und personelle Auswirkungen

3.1 Finanzielle Auswirkungen

Der Finanzierungsbeschluss sieht einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2004–2007 (4 Jahre) von 68,4 Millionen Franken vor. Dies entspricht den heute zur Verfügung stehenden Mitteln gemäss Bundesbeschluss vom 28. September 2000 über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2001–2003, Artikel 1 Absätze 1 (operationelles Geschäft, Ziff. 2.2.2) und 2 (Ausbildung/Zielvereinbarungen Aus- sennetz; Ziff. 2.2.4). Aus Gründen der Transparenz soll die im Bundesbeschluss vom 28. September 2000 festgehaltene Trennung zwischen dem operationellen Bud- get und der Ausbildung/Zielvereinbarung im Aussennetz beibehalten werden. Die

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Leistungen des Programms KMU-Info (Ziff. 2.2.6) werden unter Artikel 1 Absatz 1 unter das operationelle Geschäft subsumiert. Die mit dieser Botschaft vorgeschlagenen Massnahmen zur weiteren Professionali- sierung und zur Konsolidierung (Etablierung des Spezialistenpools, zusätzliche Massnahmen in der Selektion und Ausbildung) des bestehenden Netzwerkes und zu einem massvollen Weiterausbau werden jährlich minimal 3 Millionen Franken kos- ten. Das EVD wird diese Mittel durch interne Ressourcenverschiebungen bereit- stellen.

3.2 Personelle Auswirkungen

Auf Bundesebene sind keine personellen Auswirkungen zu erwarten.

3.3 Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Eine Regulierungsfolgenabschätzung ist nicht vorgesehen, da mit der vorliegenden Botschaft weder ein Gesetzesentwurf noch ein Antrag auf Erlass einer Verordnung verbunden ist.

4 Legislaturplanung

Diese Vorlage ist im Bericht zur Legislaturplanung 1999–2003 vom 1. März 2000 (BBl 2000 2276) nicht vorgesehen. Das Bundesgesetz über die Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zuguns- ten kleiner und mittlerer Unternehmen wurde durch die Integration der entsprechen- den Aktivitäten in das Exportförderungsdispositiv möglich und geht auf eine parla- mentarische Initiative im Frühling 2001 zurück. Die Fortführung der Finanzierung der Exportförderung ist bereits im Artikel 7 des Exportförderungsgesetzes vorgesehen.

5 Gesetzliche Grundlagen

Da der aufzuhebende Bundesbeschluss über die Teilnahme an internationalen Infor- mations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen ein allgemeinverbindlicher, dem fakultativen Referendum unterstellter Beschluss ist, wird er auf Grund der neuen Bundesverfassung, welche diese Erlass- form nicht mehr kennt, durch ein Bundesgesetz aufgehoben. Gemäss Artikel 7 des Exportförderungsgesetzes legt die Bundesversammlung mit einfachem Bundesbeschluss den Höchstbetrag fest, der jeweils für vier Jahre für die Exportförderung eingesetzt werden soll.

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Anhang 1

Übersicht über die Bundesaktivitäten in der Exportförderung Kategorie 1: Direkte Exportförderung

Zuständiges Gesetzliche Grundlage Zeitraum Finanzmittel Auftrag (Ziele) Ausführende Instrument Zielpublikum Zielmärkte Anmerkungen, Departement/ (Fr.) Organisation Dienste (Schwerpunkt- Kommentare, Amt länder) Evaluation

EVD Exportförderungs- 2001– 48,9 Mio. Operationelle Osec Information Exportunter- 14 Schwer- Zusammen- seco gesetz vom 2003 (3 Jahre) Exportförde- Business Beratung nehmen, vor punktländer: arbeit mit dem

6. Okt. 2000, rung Network allem KMU Swiss Business EDA

SR 946.14, Art. 1 Switzerland Marketing Hubs: erwei- www.osec.ch Aufbau des terte Dienst- Netzwerks leistungen Andernorts: Basisdienste EVD Bundesgesetz vom unbe- Finanzie- Arbeitsplätze Geschäfts- Garantie Unternehmen, www.swiss- seco 26. Sept. 1958 über grenzt rungsfonds erhalten und stelle für die gegen Risiken die Güter und erg.com die Exportrisiko- schaffen ERG, wie Morato- Dienstleis- garantie, SR 946.11, sowie Aussen- Zürich rien, tungen expor- Art. 1 handel fördern Insolvenz be- tieren Verordnung vom stimmter 15. Juni 1998 über die Käufer und Exportrisikogarantie Bürgen, von SR 946.111 ausländischen Staaten getroffene ausserordent- liche Mass- nahmen, politische Ereignisse im Ausland

2963

Zuständiges Gesetzliche Grundlage Zeitraum Finanzmittel Auftrag (Ziele) Ausführende Instrument Zielpublikum Zielmärkte Anmerkungen, Departement/ (Fr.) Organisation Dienste (Schwerpunkt- Kommentare, Amt länder) Evaluation

EVD Bundesgesetz vom 2000– 190 Mio. internationales Schweiz Marketing: Schweizer Schwer- Schw. Ver- seco 21. Dez. 1955 über 2004 (5 Jahre) Marketing für Tourismus Promotions Bevölkerung punktländer: kehrszentrale: die Schweizerische 10 Mio. die Schweiz in Zürich Key Account Ausländisches D, GB, F, I, heute Schweiz Verkehrszentrale, ausseror- als Zielort Management, Publikum, Benelux, CH, Tourismus SR 935.21 dentlicher für Reisen, Key Media Reiseveran- USA, JP www.MySwitz Verordnung vom Beitrag für Ferien und Management stalter, Wachs- erland.com

22. Nov. 1963 über 2002–2004 Kongresse E-Commerce Medien tumsmärkte: Präsenz auf

die Schweiz. Ver- (Ausfall Zusammen- China, Russ- über 30 aus- kehrszentrale, Swissair- arbeit mit land, Indien, ländischen SR 935.211 Büros) Branche und Kora, Golf- Märkten Wirtschaft staaten und (Vertretungen, andere Länder im Auftrag oder in Zusam- menarbeit mit EDA) EVD Landwirt- 2000– Ca. 20 Mio. Verkaufs- Repräsenta- Finanzielle Schweizeri- Schwerpunkt- Information für BLW schaftsgesetz, LwG 2003 /Jahr förderung für tive Organi- Unterstützung sche landwirt- länder: D, F, I Exporteure: SR 910.1, Art. 12 subsidiäre Agrarprodukte sationen aus für Promo- schaftliche www.blw. Verordnung vom Finanzie- (hauptsächlich dem Sektor, tion, Kom- Produzenten admin.ch

7. Dez. 1998 über die rung, falls Käse; aber Branchen- munikation &

mind. gleich auch Früchte, organisa- Marketing oder: Unterstützung der Absatzförderung für hohe private Gemüse, tion www.afd. Landwirtschaftspro- Beteiligung Fleisch usw.) admin.ch/ dukte (ohne Wein- firmen/exporte SR 916.010 budget)

2964

Zuständiges Gesetzliche Grundlage Zeitraum Finanzmittel Auftrag (Ziele) Ausführende Instrument Zielpublikum Zielmärkte Anmerkungen, Departement/ (Fr.) Organisation Dienste (Schwerpunkt- Kommentare, Amt länder) Evaluation

EVD Kartoffelverordnung Kartoffel- Einbruch der BLW Beitrag für Kartoffelpro- Punktuelle BLW vom 7. Dez. 1998 produkte: Kartoffel- den Export duzenten Intervention SR 916.113.11 max. 1,5 preise in der von Kartoffel- bei klimatisch Art. 15 Mio./Jahr Schweiz produkten bedingten Pflanzkar- verhindern und Pflanzen Ernteüber- toffeln: 0,8 schüssen, um Mio./Jahr dem Produ- zenten einen Mindestpreis zu garantieren EVD Verordnung vom 2003– 17 Mio./ Beiträge an Umsetzung Export- Züchter und Beiträge BLW 7. Dez. 1998 über 2004 Jahr die Ausfuhr durch das beiträge Züchterinnen werden die Tierzucht von Zucht- EVD von Zucht- schrittweise SR 916.310 Art. 28 und Nutzvieh (Betrag) und Nutzvieh reduziert (Rinder, und das Pferde, Schafe BLW und Ziegen) (Vollzug) EVD Milchpreis- 184,5 Mio. Exportbeitrag, BLW (ent- Export- Milchprodu- Beiträge BLW stützungsverordnung (2000) um im Ver- sprechend beiträge zenten werden vom 7. Dez. 1998 104,7 Mio. gleich zu den den von den schrittweise SR 916.350.2 (2001) Preisen im Zollbehör- reduziert - Art. 12 ff. 61,9 Mio. Ausland den gemel- TSM: «Treu- (2002) konkur- deten Zah- handstelle renzfähig zu len) und die Milch» sein TSM gemäss Leistungs- auftrag des BLW

2965

Zuständiges Gesetzliche Grundlage Zeitraum Finanzmittel Auftrag (Ziele) Ausführende Instrument Zielpublikum Zielmärkte Anmerkungen, Departement/ (Fr.) Organisation Dienste (Schwerpunkt- Kommentare, Amt länder) Evaluation

EFD Bundesgesetz vom 2002 max Anpassung EZV Schweizer Alle Export- Gemäss den EZV 13. Dezember 1974 114,9 Mio./ der Rohstoff- Produzenten märkte Abkommen mit über die Ein- und Jahr preise von verarbei- der Schweiz EVD Ausfuhr von Erzeug- teten Land- mit der WTO seco nissen aus Landwirt- wirtschafts- schaftsprodukten, produkten SR 632.111.72 Art. 3 EFD Verordnung vom EZV 18. Okt. 1995 über mit die Ausfuhrbeiträge EVD für Erzeugnisse aus seco Landwirtschaftspro- dukten SR 632.111.723

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Kategorie 2: Indirekte Exportförderung Zuständiges Gesetzliche Grundlage Zeitraum Finanzmittel Auftrag (Ziele) Ausführende Instrument Zielpublikum Zielmärkte Anmerkungen, Departement/ (Fr.) Organisation Dienste (Schwerpunkt- Kommentare, Amt länder) Evaluation

EVD Bundesgesetz vom 1996– 20 Mio./ Mischkredite seco Dienstleistun- Partnerregie- Entwicklungs- seco 19. März 1976 über 2003 Jahr für die gen und Güter rungen in Ent- länder die internationale Verbesserung wicklungs- Entwicklungszusam- der Basisinfra- ländern menarbeit und die struktur humanitäre Hilfe SR 974.0 Verordnung vom

12. Dez. 1977 über

die internationale Entwicklungszusam- menarbeit und die humanitäre Hilfe, SR 974.01 Rahmenkredite UVEK Umweltschutzgesetz 0,5 Mio. Förderung der Zusammen- Informationen Schweizer USA, Dieses Pro- BUWAL vom 7. Okt. 1983 Entwicklung arbeit mit Markt- KMU im Deutschland gramm des SR 814.01 ökologischer den Um- analysen Umweltsektor und BUWAL Art. 49 Abs. 3 Produkte und weltverbän- Tschechien existiert seit Verfahren den, dem Beratung 1997. Alle 5 Spanien, seco und Leitfaden für Marokko, Jahre muss der Osec Ausschrei- Polen und dem Parlament bungen und Indien ein Bericht multilaterale vorgelegt Finanzinstru- Zusammen- werden. mente arbeit mit dem SBH und den Zusammen- Cleaner arbeit mit der Production Osec Centers www.eco- net.ch

2967

Kategorie 3: Direkte Förderung des Aussenhandels Zuständiges Gesetzliche Grundlage Zeitraum Finanzmittel Auftrag (Ziele) Ausführende Instrument Zielpublikum Zielmärkte Anmerkungen, Departement/ (Fr.) Organisation Dienste (Schwerpunkt- Kommentare, Amt länder) Evaluation

EDA Exportförderungsge- 15,1 Mio. Förderung der Schweizer Personal Schweizer Zusammen- setz vom 6. Okt. 2000 9,5 Mio. Schweizer Vertretun- Infrastruktur Unternehmen arbeit mit dem SR 946.14, Art. 1 Wirtschaft gen im im Ausland seco und der Organisationsverord- Ausland Osec nung vom 29. März

2000 für das EDA

SR 172.211.1 Art.7 und 11

Kategorie 4: Indirekte Förderung des Aussenhandels Zuständiges Gesetzliche Grundlage Zeitraum Finanzmittel Auftrag (Ziele) Ausführende Instrument Zielpublikum Zielmärkte Anmerkungen, Departement/ (Fr.) Organisation Dienste (Schwerpunkt- Kommentare, Amt länder) Evaluation

EVD Bundesbeschluss 1996– 24 Mio. Standort: Förderung Potenzielle Schwer- Zusammenar- seco vom 6. Okt. 1995 zur 2006 (10 Jahre) Schweiz ausländischer ausländische punktländer: beit mit dem Förderung der Infor- Investitionen Investoren D, F, I, GB, EDA und dem mation über den in der USA SBH Unternehmens- Schweiz Zusammen- standort Schweiz arbeit mit SR 951.972 kantonalen Wirtschafts- förderungen www.locations witzerland.ch

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EVD Bundesgesetz vom 1996– 23,4 Mio. Investitions- SOFI Information Privatsektor Entwicklungs- Zusammen- seco 19. März 1976 über 2003 Rahmen- förderung in über die in den Ent- und Transi- arbeit mit dem die internationale kredite den Entwick- Länder/In- wicklungs- tionsländer EDA Entwicklungszusam- lungs- und vestitions- und Transi- externe Eva- menarbeit und die Transitions- möglichkeiten tionsländern luation im Jahr humanitäre Hilfe ländern und und im 2001 SR 974.0 Instrumente OECD-Raum Verordnung vom Financiers,

12. Dez. 1977 über Matchma-

die internationale king, Bera- Entwicklungszusam- tungsdienste menarbeit und die humanitäre Hilfe SR 974.01 EVD Bundesgesetz vom 1999– 26 Mio. Förderung der SIPPO Beratung für KMU in den Entwicklungs- Zusammen- seco 19. März 1976 über 2003 Importe aus KMU über Entwick- und Transi- arbeit mit dem die internationale Entwicklungs- Exportfragen, lungs- und tionsländer EDA Entwicklungszusam- und Transi- Organisation Transitions- externe Eva- menarbeit und die tionsländern von Handels- ländern luation im Jahr humanitäre Hilfe foren 2001 SR 974.0 Verordnung vom

12. Dez. 1977 über

die internationale Entwicklungszusam- menarbeit und die humanitäre Hilfe, SR 974.01 Rahmenkredite

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EVD Bundesbeschluss vom 1996– 2 Mio./Jahr Informationen, Euro Info Information CH-Unter- EU Integriert in seco 6. Okt. 1995 über die 2005 (davon Beratung und Centre Beratung nehmen International das Osec Teilnahme an inter- 1,3–1,5 Ausbildung Schweiz Business nationalen Informa- Mio./Jahr zugunsten von (EICS) Ausbildung Network tions-, Vermittlungs- für das KMU bezüg- Switzerland und Beratungspro- EICS) lich dem Zusammen- grammen zugunsten Zugang zum arbeit mit kleiner und mittlerer europäischen Integra- Unternehmen Markt tionsbüro SR 951.971 Art. 1 EDA/EVD, seco und Netz- werk des Business Network Switzerland EVD Bundesgesetz vom Vertrag 1,85 Technische Schweize- Koordination CH-Unter- International seco 6. Okt. 1995 über die 2001– Mio./Jahr Handels- rische Nor- für schwei- nehmen mit Schwer- technischen 2003 hemmnisse men-Ver- zerische und Berufs- punkt EU Handelshemmnisse verhindern einigung ausländische verbände (Harmonisie- SR 946.51 (SNV) Notifikatio- rung) Notifikationsverord- nen; Informa- nung vom 17. Juni tionszentrum;

1996 Wahrung der

SR 946.511 Schweizer Interessen im Bereich der Normen

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EVD Bundesgesetz vom unbe- Möglichkeit Wirtschafts- Geschäfts- Sicherheit Schweizer Entwick- www.swiss- seco 20. März 1970 über grenzt der Garantie förderung in stelle der gegen Inve- Investoren in lungsländer, irg.com die Investitionsrisiko- von Investi- den Entwick- IRG, stitionsrisiken den Entwick- Transitions- garantie SR 977.0 tionen lungsländern Zürich wie etwa lungs- und länder bis zum und enge Ver- politischen Transitions- Höchst- bindung mit Risiken ländern betrag von der Schweizer

500 Mio. Wirtschaft

Franken EFD Zollgesetz vom Ca. 230 Aktiver Ver- EZV vorläufige einheimische EZV 1. Okt. 1925 Mio./Jahr edlungsverkehr Zollbefreiung Veredlungs- SR 631.0 Art. 17 zollbefreit mit dem Ziel, industrie Verordnung vom oder rücker- die Wettbe- 10. Juli 1926 zum stattet werbsfähigkeit Zollgesetz der einheimi- SR 631.01 schen Industrie zu erhalten Verordnung vom 19. Juni 1995 über die Gewährung von Zollbegünstigungen für landwirt- schaftliche Rohstoffe im aktiven Vered- lungsverkehr SR 631.149.3

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EDA Bundesgesetz vom 2002 12,5 Mio. Kenntnisse Präsenz Visitors Ausländer-/ Länderpro- PRS 24. März 2000 über (Globalbud- über die Schweiz Agency Innen gramme: die Pflege des get für alle Schweiz (PRS); Durchführung Meinungs- USA, GB und schweizerischen Aktivitäten verbreiten, um Schweizer von Projekten führer (Poli- Spanien Erscheinungsbildes der PRS) Sympathien Vertretun- in den Schlüs- tik, Vereini- Permanent: im Ausland für unser Land gen im selländern gungen, D, F, I, Öster- SR 194.1 zu wecken. Ausland, Medien, Elite, reich, Japan, andere Informations- Verordnung vom Attraktivität mittel über Universitäten, China, Indien

25. Okt. 2000 über und Vielfalt Partner in Jugendliche

der die Schweiz Ad-hoc- die Pflege des schwei- der CH dar- und Schulen) Aktivitäten zerischen stellen. Schweiz Weltaus- Erscheinungsbildes und im stellungen im Ausland Ausland SR 194.11 EDA Bundesgesetz vom 2000– 4 Mia. Auf die För- DEZA und Förderung des öffentliche Entwicklungs- DEZA 19. März 1976 über 2004 derung einer schweizeri- bilateralen und private länder die internationale nachhaltigen sche und Handels durch Institutionen Entwicklungszusam- Entwicklung ausländi- indirekte sowie benach- menarbeit und hum- und die sche Massnahmen teiligte Bevöl- anitäre Hilfe Armutsbe- Planungs- für die sozio- kerungsgrup- SR 974.0 kämpfung büros und ökonomische pen Verordnung vom ausgerichtete Projekt- Entwicklung

12. Dez. 1977 über bilaterale und träger,

die internationale multilaterale NGOs Entwicklungszusam- Entwicklungs- menarbeit und hum- zusammen- anitäre Hilfe arbeit SR 974.01

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EDI (Budget des Staatsse- 2000– 12,8 Mio. Förderung der Wissen- Information Universitäten, USA: SHARE Zusammen- GWF kretariates) 2003 (4 Jahre) wissenschaftli- schaftskon- Beratung ETH, Fach- (Boston) & arbeit mit EDA chen und sulat in hochschulen SWIP (San und BBT technologi- Boston, Vernetzung Francisco), schen Zusam- Schweizer Transitions- menarbeit Haus in länder San Fran- cisco und Netz der wissen- schaftli- chen und technischen Berater EDI Bundesbeschluss vom 1,05 Mio./ Förderung der BAK und Organisation Fachleute auf BAK 22. Dez. 1887 betref- Jahr Schweizer Eidg. von Ausstel- dem Gebiet fend die Förderung Kunst und des Kunstkom- lungen und der Kunst und und Hebung der Schweizer mission Veranstaltun- des Designs angewandten (indust- Designs im und Eidg. gen; Publika- interessiertes riellen und gewerbli- Ausland Design- tionen; Publikum chen) Kunst kommis- Organisation SR 442.1 sion von Praktika Verordnung vom

29. Sept, 1924 über

die eidgenössische Kunstpflege SR 442.11 Art. 1 Bst. c; Art. 20–23

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EDI Motion Widmer + 2002: 0,65 Mio. Finanzielle Schweizer Teilnahme an Schweizer Eine spezielle BAK Lauber 1989. Die Unterstützung Verlage Buchmessen Verlage gesetzliche Finanzhilfe des BAK der Schweizer (Deutsch: im Ausland Grundlage in diesem Bereich Verlagshäuser 63 % wird im wird seit 1990 vom Franzö- Rahmen der Parlament im Rahmen sisch: Arbeiten am der Verabschiedung 28,75 % Kulturförde- des Voranschlags Italienisch: rungsgesetz genehmigt EDI/BAK. 8,25 %) erarbeitet (Umsetzung von Art. 69 BV).

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Anhang 2 Abkürzungsverzeichnis

BAK Bundesamt für Kultur BAV Bundesamt für Verkehr BBT Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BFE Bundesamt für Energie BLW Bundesamt für Landwirtschaft BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft DEZA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit EDA Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EDI Eidg. Departement des Innern EFD Eidg. Finanzdepartement EFV Eidg. Finanzverwaltung EZV Eidg. Zollverwaltung EICS Euro Info Center Schweiz ERG Exportrisikogarantie ETH/Kof Konjunkturforschungsstelle der ETH EVD Eidg. Volkswirtschaftsdepartement GWF Gruppe für Wissenschaft und Forschung IRG Investitionsrisikogarantie KMU Kleine und mittlere Unternehmen Osec Osec Business Network Switzerland PRS Präsenz Schweiz SBH Swiss Business Hub seco Staatssekretariat für Wirtschaft SIPPO Swiss Import Promotion Program SNV Schweizerische Normen-Vereinigung SOFI Swiss Organization for Facilitating Investments UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation WTO World Trade Organization

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