Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA)
Änderung vom … 2006 ENTWURF (Variante 2)
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 5. Dezember 20031 über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen wird wie folgt geändert:
Art. 13a Strafregisterauszug Wer eine Waffe zu Eigentum erhalten will, hat einen Auszug aus dem Zentralstraf- register einzureichen, der vor höchstens drei Monaten ausgestellt wurde.
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
… 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 514.10
2005– 1