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Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA)

Änderung vom … 2006 ENTWURF (Variante 2)

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 5. Dezember 20031 über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen wird wie folgt geändert:

Art. 13a Strafregisterauszug Wer eine Waffe zu Eigentum erhalten will, hat einen Auszug aus dem Zentralstraf- register einzureichen, der vor höchstens drei Monaten ausgestellt wurde.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

… 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 514.10

2005– 1