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Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28)

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Bern, 2. Juni 2023

Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28)

Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Übersicht

Alle vier Jahre legt der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) vor. Mit der vorliegenden Botschaft plant der Bundesrat Ausgaben im Umfang von 29,7 Milliarden Franken für die Jahre 2025–2028. Die Schweiz soll im für die Wohlfahrt des Landes fundamentalen BFI-Bereich eine führende Stellung behalten. Sie schafft damit nachhaltige Per- spektiven für Individuen, Gesellschaft und Wirtschaft. Nebst den finanziellen Mit- teln für die nächsten vier Jahre beantragt der Bundesrat auch punktuelle Anpas- sungen in gesetzlichen Grundlagen. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament alle vier Jahre eine Botschaft zur Förde- rung von Bildung, Forschung und Innovation. Darin zieht er Bilanz über die laufende Periode und präsentiert Ziele und Massnahmen für die neue Förderperiode. Für die Jahre 2025–2028 plant der Bundesrat Ausgaben von 29,7 Milliarden Franken. Das sind rund 1,8 Milliarden mehr als in der vorangehenden BFI-Periode und entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von nominal 2,0 Prozent bzw. real 1,0 Prozent. Aufgrund der schwierigen finanziellen Lage hat der Bundesrat am 25. Januar und 15. Februar 2023 Entscheide zur Bereinigung des Bundeshaushalts getroffen. Die Kürzungen betreffen die Jahre ab 2024. Trotzdem bleibt die finanzielle Lage auch in den Folgejahren angespannt und es werden weitere strukturelle Defizite prognosti- ziert. Damit ist auch im BFI-Bereich eine deutlichere Priorisierung der Ausgaben notwendig. Die mit der vorliegenden Botschaft beantragten Ausgaben sind aus heuti- ger Sicht finanzierbar. Angesichts der weiterhin bestehenden finanziellen Risiken stel- len die beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite aber Obergrenzen dar, die nur bei positiver Entwicklung der Haushaltlage ausgeschöpft werden können. Die Schweiz ist ein Bildungs-, Forschungs- und Innovationsstandort auf international höchstem Niveau. Mit seiner BFI-Politik schafft der Bundesrat nachhaltige Perspek- tiven für Individuen, Gesellschaft und Wirtschaft. Für die Jahre 2025–2028 verfolgt er folgende Stossrichtungen: - Der BFI-Standort Schweiz bietet Chancen für alle, sich gemäss ihren Fähigkei- ten und Interessen zu entwickeln. Er stärkt damit den gesellschaftlichen Zusam- menhalt und unterstützt Wirtschaft und Wissenschaft bei der Deckung des Fach- kräftebedarfs.

  • Die BFI-Politik schafft die Voraussetzungen für die nationale Zusammenarbeit sowie die internationale Positionierung der Schweiz im dynamischen wissen- schaftlichen und wirtschaftlichen Wettbewerb. Sie unterstützt die Akteure ver- lässlich in einer effizienten und innovativen Erfüllung ihrer Aufgaben.
  • Innovation, Digitalisierung und Zusammenarbeit sowohl über alle Bildungsstu- fen hinweg wie auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette sichern ein leis- tungsstarkes und wettbewerbsfähiges BFI-System. Dieses ist gleichzeitig ein wichtiger Treiber für eine nachhaltige Entwicklung. Das Fördervolumen und die Mittelzuteilung tragen diesen Stossrichtungen Rechnung. Zugleich gewährleisten sie weiterhin eine solide Grundfinanzierung der BFI- Institutionen unter Beachtung gesetzlicher Richtwerte und Ausgabenbindungen.

Mit den Finanzbeschlüssen im Rahmen der vorliegenden Botschaft werden Massnah- men des Bundes in den Bereichen Berufsbildung, Weiterbildung, Hochschulen (ETH- Bereich, kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung) sowie Forschungs- und Innovationsförderung finanziert. Dem Legis- laturziel, dass die Schweiz in Bildung, Forschung und Innovation führend bleiben soll, wird mit gezielten Prioritäten nachgekommen: Zur Stärkung der Wettbewerbsfähig- keit liegt ein Schwerpunkt bei der kompetitiven Forschungs- und Innovationsförde- rung (SNF, Innosuisse, Akademien). Damit verbunden sind unter anderem Exzellenz- initiativen (z.B. nationale Quanteninitiative) und eine verstärkte weltweite Zusammenarbeit (multilaterale Forschungskooperationen). Das internationale Ele- ment wird auch in der Bildung gefördert (Programme der Förderagentur Movetia). Ein weiterer Schwerpunkt wird bei der Weiterbildung gesetzt, der vor dem Hinter- grund des Fachkräftemangels ein grosses Gewicht zukommt. Daneben gibt es Bereiche, bei denen eine Konsolidierung vorgesehen wird: So wird etwa die Kostenbeteiligung des Bundes in der Berufsbildung näher an die gesetzliche Richtgrösse von 25 Prozent herangeführt. Die Förderung des Hochschulbereichs mit ETH, Universitäten und Fachhochschulen wird fortgeführt. Nicht Gegenstand der vorliegenden Botschaft sind Kredite, die durch völkerrechtliche Verträge gebunden sind respektive die EU-Programme für Forschung und Innova- tion, die aufgrund ihrer langfristigen Ausrichtung mit separaten Anträgen an das Par- lament beantragt werden. Die Mittel für Ressortforschung und die Pflichtbeiträge für die Beteiligung an multilateralen Forschungsorganisationen und -infrastrukturen werden weiterhin ebenfalls ausserhalb der BFI-Botschaft über den jährlichen Voran- schlag beantragt. Mit der Botschaft werden punktuelle Anpassungen in vier Gesetzen unterbreitet (Be- rufsbildungsgesetz, ETH-Gesetz, Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz, Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation). Tabelle 1 gibt einen Überblick über die beantragten Mittel nach Hauptkategorien so- wie einen Vergleich mit der Förderperiode 2021–2024.

Tabelle 1

Die Entwicklung der BFI-Kredite 2021–2028 (in Mio. CHF) BFI-Periode 2021–2024 BFI-Periode 2025–2028 BFI-Periode 2021–2028

Rechnung 2021/2022 Beantragte Voranschlags- Wachstumsrate Wachstumsrate Wachstumsrate Voranschlag 2023/2024 Kredite kredite

Berufsbildung Pauschalbeiträge, höhere Berufsbildung 3 454 -0,1 % 3 638 3 638 1,9 % 0,9 % Innovations- und Projektbeiträge 181 11,7 % 187 187 2,9 % 7,2 % EHB 153 -0,9 % 167 167 3,1 % 1,1 % weitere Bildungsmassnahmen Weiterbildung, Ausbildungsbeiträge 157 6,9 % 178 178 1,7 % 4,3 % Internationale Zusammenarbeit Bildung 257 7,3 % 322 322 4,9 % 6,1 % Hochschulen ETH-Bereich 10 750 1,1 % 11 355 11 355 1,6 % 1,3 % Universitäten & Fachhochschulen 5 579 0,8 % 5 906 5 949 1,6 % 1,2 % projektgebundene Beiträge 127 -17,2 % 130 130 -0,5 % -9,3 % Forschung und Innovation SNF 4 652 2,8 % 4 992 4 992 2,7 % 2,7 % Innosuisse 1 200 4,4 % 1 282 1 282 3,1 % 3,7 % Forschungseinrichtungen 455 1,7 % 434 434 -0,5 % 0,6 % Akademien 206 4,9 % 279 279 11,0 % 7,9 % Innovationspark 4 104 4 0,8 %

BFI-Periode 2021–2024 BFI-Periode 2025–2028 BFI-Periode 2021–2028

Rechnung 2021/2022 Beantragte Voranschlags- Wachstumsrate Wachstumsrate Wachstumsrate Voranschlag 2023/2024 Kredite kredite

Internationale Zusammenarbeit 75 5,9 % 107 102 9,5 % 7,7 % Forschung & Innovation Raumfahrt 612 2,7 % 1 718 679 2,3 % 2,5 % Total 27 860 1,4 % 30 798 29 697 2,0 % 1,7 %

Übersicht 2

1 Ausgangslage 8

1.1 Bildung, Forschung und Innovation in der Schweiz 8

1.1.1 BFI-System 8

1.1.2 Zuständigkeiten und Steuerungsmöglichkeiten des Bundes 8

1.1.3 BFI-Finanzierung in der Schweiz 11

1.1.4 Finanzpolitische Rahmenbedingungen 12

1.2 Bedeutung der Bundesförderung im BFI-System 13

1.2.1 Entwicklung des BFI-Systems 13

1.2.2 Zwischenbilanz der laufenden Förderperiode 2021–2024 16

1.3 BFI-Förderung 2025–2028 24

1.3.1 Grundsätze der Förderpolitik 24

1.3.2 Herausforderungen und Ziele 26

1.3.3 Förderbereiche und transversale Themen (Digitalisierung,

Nachhaltige Entwicklung, Chancengerechtigkeit, Nationale und internationale Zusammenarbeit) 30

1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung 43

1.5 Erledigung parlamentarischer Vorstösse 43

2 Finanzierung der Förderbereiche: Begründung der Kreditanträge 45

2.1 Berufsbildung 45

2.2 Weiterbildung 54

2.3 Ausbildungsbeiträge 58

2.4 ETH-Bereich 59

2.5 Förderung nach HFKG 65

2.6 Internationale Zusammenarbeit in der Bildung 74

2.6.1 Internationale Mobilitäts- und Kooperationsprogramme

in der Bildung 75

2.6.2 Talentförderung und internationale institutionelle

Kooperationen in der Bildung 78

2.6.3 Stipendien für ausländische Studierende 80

2.7 Institutionen der Forschungsförderung 81

2.7.1 Schweizerischer Nationalfonds (SNF) 81

2.7.2 Akademien 86

2.8 Innosuisse 89

2.9 Schweizerischer Innovationspark (Switzerland Innovation) 93

2.10 Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung 95

2.11 Internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation 98

2.11.1 Internationale Forschungsinfrastrukturen 99

2.11.2 Fördermassnahmen im Bereich der internationalen

Forschungs- und Innovationszusammenarbeit 103

2.12 Raumfahrt 105

2.13 Förderbereiche ohne Kreditanträge 109

2.13.1 Assoziierung an EU-Bildungsprogramme 109

2.13.2 Assoziierung an die Rahmenprogramme der EU

für Forschung und Innovation 109

2.13.3 Ressortforschung 111

3 Erläuterungen zu den Gesetzesänderungen 114

3.1 Berufsbildungsgesetz (BBG): Änderung (Vorlage 13) 114

3.2 ETH-Gesetz: Änderung (Vorlage 14) 116

3.3 Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG):

Änderungen (Vorlage 15) 118

3.4 Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation

(FIFG): Änderung (Vorlage 16) 119

4 Auswirkungen 120

4.1 Auswirkungen auf den Bund 120

4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren,

Agglomerationen und Berggebiete 130

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 130

4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft 131

4.5 Auswirkungen auf die Umwelt 131

5 Rechtliche Aspekte 132

5.1 Verfassungsmässigkeit 132

5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz 133

5.3 Erlassform 133

5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 133

5.5 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips

der fiskalischen Äquivalenz 136

5.6 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes 136

Abkürzungsverzeichnis 146 Anhänge 151

1 Ziele des Bundes für den BFI-Bereich 2025–2028 151

2 Referenzkosten 2025–2028 nach HFKG 158

3 Institutionelle Gesamtevaluation des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) 160

4 Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen 2023 (nationaler Teil) 163

5 Schweizerischer Innovationspark 164

6 Übersicht Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung

nach Artikel 15 FIFG (Rückblick Förderperiode 2021–2024) 167

7 Ressortforschung 171

1 Ausgangslage

Mit der vorliegenden Botschaft formuliert der Bundesrat seine Politik im Bereich Bil- dung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2025–2028. Gleichzeitig bean- tragt er die Mittel und die erforderlichen Gesetzesänderungen.

1.1 Bildung, Forschung und Innovation in der Schweiz

1.1.1 BFI-System

Bildung, Forschung und Innovation sind zentrale Tätigkeiten, um auch in Zukunft über gesunde und nachhaltige Lebensbedingungen zu verfügen. Die langfristig aus- gerichtete Förderung von Bildung, Forschung und Innovation ist einer der Erfolgsfak- toren der Schweiz: Die Durchlässigkeit und die Qualität des Bildungssystems sind für die persönliche Weiterentwicklung und die Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt unerlässlich. Bildung und Forschung sind Basis für Kreativität, Erfin- dungsgeist und Unternehmertum. Sie sind wesentliche Voraussetzungen für die Inno- vationskraft der Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Sie tragen auch dazu bei, den laufenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel zu be- wältigen und die daraus entstehenden Chancen zu nutzen. Das Schweizer BFI-System ist insgesamt in guter Verfassung und international wett- bewerbsfähig. Es bietet den Individuen bedürfnisgerechte, aufeinander abgestimmte und auf das lebenslange Lernen ausgerichtete Bildungsangebote im berufspraktischen und akademischen Bereich. Die Unternehmen können auf Fach- und Führungskräfte mit unterschiedlichen Qualifikationen zählen. Dieser breite Qualifikationsmix zählt zu den Stärken der Schweiz. Er verschafft dem Wirtschaftsstandort Schweiz einen Wettbewerbsvorteil. Über alle einzelnen BFI-Bereiche hinweg sind zwei Grund- voraussetzungen hervorzuheben. Einerseits zeichnet sich der BFI-Bereich durch ein positives Spannungsfeld zwischen Stabilität und Wandel aus: Die Stärken sollen er- halten und dort Veränderungen vorgenommen werden, wo die Wirksamkeit gefördert wird. Andererseits haben Bund und Kantone – komplementär zur Wirtschaft und zu den Privaten – über die Jahre hinweg stets bedeutende Investitionen getätigt und so die Wirksamkeit der BFI-Politik und gleichzeitig deren notwendige und nachhaltige Entwicklung sichergestellt.

1.1.2 Zuständigkeiten und Steuerungsmöglichkeiten des Bundes

Die Regelung von Bildung, Forschung und Innovation ist in der Schweiz Ausdruck der föderalen Zuständigkeitsordnung. Hierbei sind Subsidiarität, Autonomie und part- nerschaftliche Zusammenarbeit tragende Prinzipien. Die Kompetenzen des Bundes sind in der Bundesverfassung (BV) 1 umschrieben. Er handelt gemäss dem Subsidiaritätsprinzip nur, wenn eine Aufgabe die Kraft der Kan- tone übersteigt oder einer einheitlichen Regelung bedarf (vgl. Art. 5a und Art. 43a BV). 2 Die Verantwortung für den Vollzug liegt weitgehend bei den Kantonen, wobei den Akteuren der Bildung, Forschung und der Innovation eine tragende Rolle zu- kommt (vgl. Art. 6 BV).

1 SR 101 2 Vgl. ebenfalls Bundesratsbericht vom 28. September 2018 «Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen», Bericht in Erfüllung der Motion 13.3363 (FK-NR) vom 12. April 2013.

Bund und Kantone sorgen beide gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz (Art. 61a BV). Die obligatorische Schule (Primarschule und Sekundarstufe I) liegt im Zuständig- keitsbereich der Kantone. Im nachobligatorischen Bereich (Berufsbildung, allgemein- bildende Schulen und Hochschulen sowie Weiterbildung) haben die Kantone und der Bund spezifische Aufgaben. Für den Berufsbildungsbereich hat der Bund eine umfassende Regelungskompetenz. Die Umsetzung der hier anstehenden Aufgaben erfolgt gemeinsam mit den Kantonen und der Wirtschaft, für welche die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) die Bil- dungsinhalte definieren und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Für die Gym- nasien und Fachmittelschulen liegt die Kompetenz primär bei den Kantonen. Bund und Kantone regeln gemeinsam die schweizweite Anerkennung der gymnasialen Ma- turitätszeugnisse (MAV / MAR) 3. Im Hochschulbereich bestehen parallele Kompetenzen von Bund und Kantonen als Träger, bei der Finanzierung, der Steuerung sowie der Aufsicht. Die Kompetenzver- teilung im Hochschulbereich wird durch Artikel 63a BV vorgegeben: Bund und Kan- tone sorgen gemeinsam für die Koordination und die Gewährleistung der Qualitätssi- cherung. Beide gewähren den Hochschulen ein hohes Mass an Autonomie. Der Bund hat weiter die Kompetenz, die Weiterbildung in den Grundsätzen zu regeln und zu fördern (Art. 64a BV). In Forschung und Innovation kommt dem Bund ein verfassungsrechtlicher Förderauf- trag zu sowie die Befugnis, Forschungsstätten zu errichten und zu betreiben (Art. 64 BV). Auch die Hochschulen nehmen eine wichtige Rolle in der F&I-Förde- rung und -Durchführung ein. In nachfolgender Tabelle 2 sind die wichtigsten Steuerungsmöglichkeiten des Bundes in Bildung, Forschung und Innovation aufgeführt. Tabelle 2 BFI-Bereich / Steuerungsmöglichkeiten des Bundes Bundesgesetze 4 Bildungsbereich Allgemeine Koordinations- und Kooperationspflicht von Bund und Kantonen im Bildungsbereich (Art. 61a BV). Obligatorische Die obligatorische Schule liegt in der alleinigen Verantwortung der Schule Kantone. Die einzige Einschränkung besteht in der subsidiären Bun- deskompetenz im Hinblick auf die Erfüllung der kantonalen Harmo- nisierungspflicht (Art. 62 Abs. 4 BV). Berufsbildung / In der Berufsbildung verfügt der Bund über eine umfassende Rege-

BBG, EHB-Gesetz lungskompetenz. Steuerungsmöglichkeiten sind insbesondere: – Mitfinanzierung der Kosten der öffentlichen Hand für die Berufs- bildung (25 %-Richtwert der Bundesbeteiligung).

3 Vgl. Abkürzungsverzeichnis.

4 Zu den Abkürzungen der Bundesgesetze in der Tabelle 2 vgl. Abkürzungsverzeichnis.

– Bis zu zehn Prozent des Bundesanteils für Projekte und beson- dere Leistungen im öffentlichen Interesse (Bund kann Akzente setzen). – Steuerung im Rahmen der Verbundpartnerschaft. Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung: Bund als Eigner legt strategische Ziele fest und übernimmt entsprechende Finanzierung. ETH-Bereich / Bund als Eigner legt strategische Ziele fest und übernimmt entspre- ETH-Gesetz chende Finanzierung. Universitäten und Gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination des schwei- Fachhochschulen / zerischen Hochschulwesens: Präsidium und Geschäftsführung der HFKG SHK in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen. Mitfinanzierung von Universitäten und Fachhochschulen: – Grundbeiträge: Anteil am Gesamtbetrag der Referenzkosten (20 % bei den Universitäten; 30 % bei den Fachhochschulen). – Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge: max. 30 % der bei- tragsberechtigten Aufwendungen. – Projektgebundene Beiträge: Förderung von Hochschulprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung. – Beiträge an gemeinsame Infrastruktureinrichtungen. Weiterbildung / Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung und an Kantone WeBiG, BBG (Förderung von Grundkompetenzen). Der Bund finanziert über verschiedene Gesetze sowie über die Sozialversicherungen die Weiterbildung (z.B. arbeitsmarktliche Mas- snahmen). Gegenstand der vorliegenden Botschaft ist namentlich das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG). Eine weitere Grund- lage ist auch das Berufsbildungsgesetz (BBG). Ausbildungs- Für das Ausbildungsbeitragswesen (Stipendien und Darlehen) sind beiträge / weitgehend die Kantone zuständig. Der Bund kann den Kantonen Ausbildungs- Beiträge an die Aufwendungen für Ausbildungsbeiträge an Studie- beitragsgesetz rende im Tertiärbereich gewähren. Er fördert damit die interkanto- nale Harmonisierung. Forschung und Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit entsprechender Finan- Innovation / zierung: FIFG, SAFIG – Schweizerischer Nationalfonds (SNF) – Akademien der Wissenschaften Schweiz – Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung Innosuisse: Bund als Eigner legt strategische Ziele fest und über- nimmt entsprechende Finanzierung. Weitere Aufgaben der Forschungs- und Innovationsförderung nimmt die Bundesverwaltung im Rahmen sektorspezifischer Aufträge wahr. Internationale BFI- Der Bund verfügt über eine umfassende Kompetenz für die Aussen-

Zusammenarbeit / politik auch im BFI-Bereich (Art. 54 BV). Er wahrt dabei die Inte- FIFG, BIZMB ressen der Kantone. In der Bildung kann er nach dem BIZMB die internationale Mobilität sowie internationale Kooperationsaktivitäten von Institutionen und Organisationen im Bildungsbereich fördern. Dazu kann er die nöti- gen nationalen und internationalen Strukturen und Prozesse unter- stützen.

Der Bund fördert die Forschung und die Innovation nach FIFG sowie nach Spezialgesetzen unter anderem durch internationale Zusammen- arbeit. Er kann im Rahmen der bewilligten Kredite auch Beiträge ausrichten an Programme und Institutionen, die die internationale Zusammenarbeit fördern. Zudem kann der Bund die Forschungsför- derungsinstitutionen und Innosuisse mit Aufgaben der internationa- len Zusammenarbeit beauftragen, deren Erfüllung ihre Fachkompe- tenz erfordert. Raumfahrt Die Schweiz ist Gründungsmitglied der Europäischen Weltraum- organisation (ESA). Der Bund bestimmt deren Aktivitäten durch die Ausübung des Stimmrechts sowie durch die gezielte Beteiligung an Programmen und Projekten mit. Mittels Förderung nationaler Aktivi- täten im Bereich der Raumfahrt ermöglicht und erleichtert der Bund Schweizer Beteiligungen an Programmen und Projekten der ESA.

Die Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und weiteren Akteuren sind im Dokument «Zuständigkeiten und Steuerungsmöglichkeiten des Bundes im BFI-Bereich» detail- liert dargestellt. 5

1.1.3 BFI-Finanzierung in der Schweiz

Bund und Kantone finanzieren den BFI-Bereich gemäss ihren jeweiligen Zuständig- keiten. Von den öffentlichen Ausgaben trugen die Kantone (inkl. Gemeinden) im Jahr

2020 rund 33,8 Milliarden Franken (79,5 %). Gegenüber 2010 haben sich ihre Aus-

gaben um 6,1 Milliarden Franken erhöht. Der Bund kam für 8,7 Milliarden Franken auf. Er hat zwischen 2010 und 2020 seine Ausgaben um 2,5 Milliarden Franken ge- steigert, wodurch sich sein Anteil an den öffentlichen BFI-Ausgaben von 18,4 Prozent auf 20,5 Prozent erhöht hat. 6 In den vergangenen vier BFI-Perioden hat der Bund dem BFI-Bereich jeweils eine hohe Priorität eingeräumt. Zwischen 2010 und 2020 sind die Bundesausgaben im BFI- Bereich mit durchschnittlich 3,4 Prozent pro Jahr stärker gewachsen als der ordentli- che Gesamthaushalt des Bundes (1,9 %) und das nominelle BIP (1,1 %). Der Bundes- rat erwartet nun in dieser für den Bund angespannten finanziellen Situation, dass sich die Kantone ihrerseits im BFI-Bereich finanziell verstärkt engagieren. Neben der öffentlichen Hand erfolgt je nach BFI-Bereich ein massgeblicher Teil der Finanzierung durch die Wirtschaft und Private. In der Berufsbildung trägt die Wirt- schaft beispielsweise Bruttokosten in der Höhe von rund fünf Milliarden Franken, denen produktive Leistungen der Lernenden von 5,6 Milliarden Franken gegenüber- stehen (Erhebungsjahr 2016). 7 Gross ist das Engagement der Privatwirtschaft auch in Forschung und Innovation: 2019 finanzierte sie 65 Prozent der in der Schweiz durch- geführten F&E-Aktivitäten. Dies entspricht 14,8 Milliarden bei einem Gesamtvolu- men von 22,9 Milliarden Franken. 8

5 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen > Zuständigkeiten und Steuerungsmöglichkeiten des Bundes im BFI-Bereich 7 EHB (2019): Lohnt sich die Lehrlingsausbildung für die Betriebe? (www.ehb.swiss > Forschung > Observatorium für die Berufsbildung > Themen und Trends > Lohnt sich die Lehrlingsausbildung für die Betriebe?).

8 SBFI (2022): Forschung und Innovation in der Schweiz – Zwischenbericht 2022

(www.sbfi.admin.ch > Forschung und Innovation > F&I Bericht > Forschung und Innova- tion in der Schweiz – Zwischenbericht 2022).

1.1.4 Finanzpolitische Rahmenbedingungen

Bereinigung des Bundeshaushalts Im Januar 2023 zeigte die finanzielle Standortbestimmung für den Voranschlag 2024 ein strukturelles Defizit von 2,0 Milliarden Franken. Der Bundesrat hat deshalb am 25. Januar und 15. Februar 2023 Sparmassnahmen zur Entlastung des Haushalts be- schlossen. Ein Teil der Bereinigung des Bundeshaushalts (rund 500 Millionen Fran- ken) wird über eine Querschnittskürzung von 2 Prozent ab 2024 auf den schwach ge- bundenen Ausgaben – die rund ein Drittel der Gesamtausgaben ausmachen – umgesetzt. Der BFI-Bereich besteht mehrheitlich aus schwach gebundenen Ausgaben und trägt einen proportionalen Teil der Kürzungen mit. Eine weitere Massnahme zur Bereinigung des Bundeshaushaltes ist der Verzicht auf einen vollständigen Ausgleich der Teuerung. Basierend auf den vorgenommenen Kürzungen hat der Bundesrat am 10. März 2023 die Zielwachstumsraten für die mehrjährigen Finanzbeschlüsse sowie die Obergren- zen für die Ausgaben dieser Aufgabengebiete in den Jahren 2025–2028 festlegt. Eine klare Priorität setzt der Bundesrat gemäss Auftrag des Parlaments bei den Armeeaus- gaben (durchschnittliches nominales Wachstum 5,1 %) wie auch im Umweltbereich (4,6 %). Zudem hat der Bundesrat mit Blick auf die absehbar sehr hohen Kosten des Wiederaufbaus der Ukraine eine Priorisierung innerhalb des Bereichs der internatio- nalen Zusammenarbeit (2,5 %) vorgenommen. Für den BFI-Bereich sieht der Bundesrat eine nominale durchschnittliche Wachstums- rate von 2,0 Prozent sowie eine Obergrenze von rund 29,7 Milliarden Franken vor. Verbleibende finanzielle Unsicherheiten Trotz den einschneidenden Sparmassnahmen bleibt die finanzielle Lage des Bundes- haushalts auch in den kommenden Jahren angespannt und es zeichnet sich weiterer Konsolidierungsbedarf ab. Die effektive Höhe wird insbesondere von den weiteren Beschlüssen des Gesetzgebers in hängigen Geschäften bestimmt. Im Bereich der stark gebundenen Ausgaben hat sich der Bundesrat zum Ziel gesetzt, die Finanzpläne ab

2025 um 600 bis 700 Millionen Franken pro Jahr zu entlasten. Auch die Erreichung

dieses Ziels wird die weitere Bereinigung des Bundeshaushalts beeinflussen. Die hier beantragten Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen sind deshalb als Obergrenzen zu verstehen. Es wird von der weiteren Entwicklung abhängen, ob diese Obergrenzen auch tatsächlich ausgeschöpft werden können. Vergleich der BFI-Perioden In Tabelle 1 werden die durchschnittlichen nominellen Wachstumsraten der BFI- Perioden 2021–2024 im Vergleich zur Periode 2025–2028 ausgewiesen. Die geplante Wachstumsrate in den Jahren 2025–2028 liegt um 0,6 Prozentpunkte bzw. 1,8 Milli- arden Franken höher als in der laufenden Periode. Dies liegt zum einen daran, dass für die Periode 2025–2028 eine höhere Teuerung prognostiziert wird als für die lau- fende Periode. Zum anderen senkt die Querschnittskürzung die Wachstumsrate in der laufenden BFI-Periode 2021–2024. Weitere Ausgaben des Bundes für Bildung, Forschung und Innovation Die Pflichtbeiträge für die Beteiligung an multilateralen Forschungsorganisationen und die Beiträge im Zusammenhang mit den Forschungsprogrammen der EU sind

nicht Gegenstand dieser Botschaft. Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 den finan- ziellen Rahmen für die Übergangsmassnahmen Horizon Europe festgelegt. Sollte sich die Schweiz an Horizon Europe assoziieren können, wären jährliche Zahlungen (Pflichtbeiträge) zu leisten, die den Bundeshaushalt vor Herausforderungen stellen werden.

1.2 Bedeutung der Bundesförderung im BFI-System

1.2.1 Entwicklung des BFI-Systems

Bildung Bildung ist wesentliche Grundlage dafür, dass Menschen persönliche und wirtschaft- liche Entscheidungen treffen und ihr gesellschaftliches und politisches Engagement stärken können. Gleichzeitig ist der positive Einfluss von Bildung auf die Steigerung von Produktivität und Wachstum unbestritten: Qualifizierte Arbeitskräfte erzielen tendenziell eine höhere Produktivität, erhalten höhere Löhne, haben ein geringeres Risiko arbeitslos zu werden und profitieren von besserer Job- und Lebensqualität. Das Bildungsniveau der Schweizer Bevölkerung steigt seit Jahren kontinuierlich. Der Anteil von Personen ohne nachobligatorische Bildung ist zurückgegangen, besonders bei den Frauen. Letztere absolvieren heute häufiger als früher eine höhere Berufsbil- dung oder hochschulische Bildung. Seit 1996 hat sich der Anteil der Hochschulabsol- ventinnen und -absolventen mehr als verdoppelt (BFS 2022 9). Gemäss BFS- Szenarien 10 wird das Bildungsniveau der Schweizer Bevölkerung in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Insbesondere der Anteil von Personen mit Tertiärabschluss (höhere Berufsbildung oder Hochschule) an der Bevölkerung zwischen 25 und 64 Jahren dürfte sich bis 2030 weiter stark erhöhen. Bereits heute weist die Schweiz ei- nen im internationalen Vergleich hohen Anteil an Personen mit Tertiärabschluss auf. 11 In zehn Jahren dürften gemäss Szenarien des BFS ausserdem gleich viele Frauen über einen Tertiärabschluss verfügen wie Männer. Gemäss Bildungsbericht 2023 12 leistet die tertiäre Bildung einen wesentlichen Beitrag, um den Fachkräfteman- gel in der Schweiz zu mindern. Auch sind die Bildungsrenditen (Lohnsteigerung durch zusätzliche Bildung) von Personen mit tertiärem Abschluss nicht gesunken, ob- wohl heute deutlich mehr Personen über einen solchen verfügen. Dies zeigt, dass nicht nur das Angebot, sondern auch die Nachfrage an tertiär Gebildeten gestiegen sein muss. Berufsbildung Die OECD würdigt das Schweizer Bildungssystem und insbesondere die duale Be- rufsbildung für die Arbeitsmarktnähe. Diese führt zu einer guten Passung zwischen

9 Abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Bildungsstand 10 Abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Szenarien für das Bildungssystem > Szenarien 2020–2050 für das Bildungsniveau der Bevölkerung

11 OECD (2022): Education at a Glance (www.oecd.org > Education at a Glance).

12 SKBF (2023): Bildungsbericht Schweiz 2023 (www.skbf-csre.ch > bildungsbericht).

den angebotenen und nachgefragten Fähigkeiten und somit zu einer hohen Erwerbs- tätigenquote (80 %) und niedrigen Erwerbslosigkeit (unter 5 %). 13 Weiterbildung Angesichts der technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen und der damit einhergehenden Notwendigkeit, sich neues Wissen anzueignen, kommt der Weiter- bildung (nicht-formale Bildung und informelles Lernen) eine wichtige Bedeutung zu. Ebenso trägt Weiterbildung dazu bei, Bildungsdefizite zu schliessen. Die Schweiz weist im internationalen Vergleich seit Jahren hohe Beteiligungsquoten in der Wei- terbildung auf. Dies gilt für die Gesamtbevölkerung und insbesondere für Personen mit einem Abschluss auf Tertiärstufe. Hingegen ist die Teilnahmequote bei Menschen ohne nachobligatorischen Abschluss im Vergleich zu den anderen Bevölkerungsgrup- pen vergleichsweise tief. 14 Hochschulen Die Schweiz verfügt über international renommierte Hochschulen. In den drei gän- gigsten internationalen Rankings schneiden die Schweizer Universitäten im Jahr 2022 sehr gut ab (Times World University Rankings, Shanghai Jiao Tong Ranking, QS World University Rankings). Sieben von zwölf Universitäten sind unter den welt- weiten Top 200 klassiert, was auf deren hohe Qualität in Forschung und Lehre hin- weist. Die Zahl der Studierenden an Hochschulen hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Der Ausbau der Fachhochschulen und die Schaffung der pädagogi- schen Hochschulen haben erheblich zu dieser Entwicklung beigetragen. Der Frauen- anteil und der Anteil ausländischer Studierender erhöhten sich in den letzten Jahren ebenfalls. 15 Integration in den Arbeitsmarkt Die vornehmlich betrieblich basierte Berufsbildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt. Im internationalen Vergleich ist die Erwerbslosenquote gemäss der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei den Jugendlichen in der Schweiz vergleichsweise tief. Ebenso liegt der Anteil der nichterwerbstätigen Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren, die weder an Bildung noch an Weiterbildung teilnehmen, deutlich unter dem EU-Durchschnitt. 16 Ein Jahr nach dem Hochschulabschluss ist der Grossteil der Absolventinnen und Ab- solventen erwerbstätig. 17 Die Erwerbslosenquote gemäss ILO beträgt für die Ab- schlussjahrgänge 2020 ein Jahr nach Abschluss 3,3 Prozent bei den Masterabsolven-

tinnen und -absolventen von universitären Hochschulen und 2,9 Prozent bei den Bachelorabsolventinnen und -absolventen von Fachhochschulen. Besonders tief

13 Switzerland (2022): OECD Economic Surveys: Switzerland (www.oecd-ilibrary.org > OECD Economic Surveys: Switzerland). 14 SKBF (2023): Bildungsbericht Schweiz 2023, (www.skbf-csre.ch > Bildungsbericht). 15 Abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Bildung und Wissenschaft > Eintritt in den Arbeits- markt > Tertiärstufe - Hochschulen 16 BFS (2022): Legislaturindikator: Erwerbslosenquote der Jugendlichen (www.bfs.ad- min.ch > Statistiken finden > Monitoring der Legislaturplanung > Alle Indikatoren > 1 Wohlstand > Erwerbslosenquote der Jugendlichen). 17 BFS (2020): Berufliche Situation der Hochschulabsolvent/innen, (www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Eintritt in den Arbeitsmarkt > Tertiär- stufe - Hochschulen).

(0,4 %) ist die Erwerbslosigkeit bei Abgängerinnen und Abgängern von pädagogi- schen Hochschulen. Forschung und Innovation Der Forschungs- und Innovationsbericht 2022 zeigt die gute Stellung der Schweiz im internationalen Vergleich. So sind beispielsweise die Rahmenbedingungen für For- schung und Innovation (F&I) in der Schweiz sehr gut. Dazu zählen u.a. die politische Stabilität, die stetig modernisierte Infrastruktur, die hohe Qualität staatlicher Institu- tionen, das qualitativ hochstehende und durchlässige Bildungssystem, bewährte F&I- Förderinstrumente sowie ein angemessener Schutz des geistigen Eigentums. Im Jahr 2019 betrugen die öffentlichen und privaten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt in der Schweiz ins- gesamt 3,15 %. Damit positionierte sich die Schweiz deutlich über dem OECD- Durchschnitt (2,51 %). Auch bei Vergleichsindikatoren zu wissenschaftlichen Publi- kationen und deren Beachtung bei den Forschenden sowie betreffend Patentanmel- dungen schneidet die Schweiz gut ab. Gemäss Innovationserhebung 2020 sind in der Schweiz auf gesamtwirtschaftlicher Ebene die Anteile der Unternehmen mit F&E- und Innovationsaktivitäten in den Jah- ren 2018–2020 von 12,5 % auf 16,2 % (F&E) sowie von 33,4 % auf 41,8 % (Innova- tion) gestiegen. 18 Auswirkungen der Covid-19-Pandemie im BFI-Bereich Im Bildungsbereich hat die Schweiz die Pandemiesituation relativ gut bewältigt. In- ternational betrachtet hatte sie eine eher kurze Phase des Verbots von Präsenzunter- richt und der daraus resultierenden Umstellung auf Fernunterricht. 19 Nur fünf Staaten hatten auf Primarstufe respektive vier Staaten auf Sekundarstufe I ihre Schulen noch kürzer geschlossen. Auch auf Sekundarstufe II blieb die Schweiz unter dem OECD- Durchschnitt. Auf Hochschulstufe war sie allerdings restriktiver als die meisten Län- der. Die Berufsbildung hat sich insgesamt als krisenresistent erwiesen. Die funktionie- rende Verbundpartnerschaft von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt sowie erprobte und ergänzende Massnahmen haben massgeblich zur stabilen Situa- tion beigetragen. Der Bund unterstützte über den Förderschwerpunkt «Lehrstellen Co- vid-19» von Mai 2020 bis März 2022 knapp 100 Projekte zur Stabilisierung des Lehr- stellenmarktes. 20 Besonders hervorzuheben sind die hohe Ausbildungsbereitschaft

der Unternehmen sowie wirtschaftspolitische Massnahmen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und der Kantone. 21

18 Spescha, A. & Wörter, M. (2022): Innovation in der Schweizer Privatwirtschaft. Ergeb- nisse der Innovationserhebung 2020 (www.sbfi.admin.ch > Publikationsdatenbank > Innovation und Digitalisierung in der Schweizer Privatwirtschaft). 19 OECD Bericht (2021): The State of Global Education: 18 Months into the Pandemic (www.oecd-ilibrary.org > The State of Global Education).

20 SBFI (2022): Erfahrungsbericht Förderschwerpunkt «Lehrstellen Covid-19»

(www.sbfi.admin.ch > Erfahrungsbericht Förderschwerpunkt «Lehrstellen Covid-19»).

21 Abrufbar unter: www.tbbk-ctfp.ch > Themen > Coronavirus.

Laut Bildungsbericht 2023 22 führten der pandemiebedingte Rückgang der Austausch- und Mobilitätsaktivitäten sowie die veränderten Arbeitsmarktbedingungen zu erhöh- ten Studierendenzahlen und tieferen Abbruchquoten an den Hochschulen mit Aus- nahme der pädagogischen Hochschulen. Gleichzeitig ist die Nachfrage für Weiterbil- dungen insbesondere bei älteren Personen temporär stark gesunken. Der erwartete Digitalisierungsschub ist aufgrund ungleicher digitaler Ressourcen an Schulen und in Familien nicht einheitlich beobachtbar und stark von der Nutzungsintensität und den Kompetenzen abhängig. Längerfristige Folgen im Bildungsbereich lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich vorhersagen. Aufgrund der Beschränkungen der grenzüberschreitenden Mobilität hat die Pandemie einen markanten Rückgang der internationalen Austausch- und Mobilitätsaktivitäten in der Bildung bewirkt. Die Nachfrage hat sich jedoch inzwischen erholt und über- steigt das Niveau vor der Pandemie. Die Akteure im Hochschul-, Forschungs- und Innovationsbereich haben mit verschie- denen Massnahmen aktiv zur Bewältigung der Pandemie beigetragen (z.B. zwei Na- tionale Forschungsprogramme des SNF und die Flagship Initative von Innosuisse zu Covid-19; nationale wissenschaftliche Task Force Covid-19). In ihren Mehrjahrespla- nungen weisen sie zudem auf die zentrale Bedeutung der Wissenschaftskommunika- tion und des Dialogs mit Gesellschaft und Politik während Krisensituationen hin.

1.2.2 Zwischenbilanz der laufenden Förderperiode 2021–2024

Die Ziele für die BFI-Förderperiode 2021–2024 23 wurden auf die Legislaturplanung 2019–2023 abgestimmt. Das Ziel für den BFI-Bereich lautet: «Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation und nutzt die Chancen der Digitalisie- rung». 24 Im Zentrum steht die Weiterführung der bisherigen ausgewogenen Entwick- lung in allen BFI-Bereichen: Dazu gehören die Höchstleistungen im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft durch die Institutionen des ETH-Bereichs und die kanto- nalen Hochschulen sowie eine durch die Förderagenturen unterstützte Forschung und Innovation auf höchstem Niveau. Prioritäten sind zum Beispiel attraktive Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten durch die Berufsbildung, Erhöhung der Beteiligung an Weiterbildung, Unterstützung zur Bewältigung des digitalen Wandels in allen Berei- chen. Im Weiteren trägt die BFI-Politik integral zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Chancengerechtigkeit bei. Dieses Kapitel zieht eine Zwischenbilanz der lau- fenden Förderperiode 2021–2024. Weitere Informationen finden sich in den Ausfüh- rungen zu den jeweiligen Förderbereichen (vgl. Ziff. 2). Wirksamkeitsprüfung Der Bundesrat misst der Überprüfung der Wirksamkeit der eingesetzten BFI-Mittel einen hohen Stellenwert bei. In allen BFI-Bereichen werden Wirksamkeitsprüfungen durchgeführt. 25 Zum Einsatz kommt eine Kombination verschiedener Instrumente wie Controlling, Monitoring und Evaluationen.

22 SKBF (2023): Bildungsbericht Schweiz 2023 (www.skbf-csre.ch > Bildungsbericht).

23 BBl 2020 3681

24 BBl 2020 1777, hier 1891

25 Eine Übersicht über Wirksamkeitsprüfungen, die als Grundlagen für die BFI-Botschaft 2025–2028 gedient haben, werden im Dokument Wirksamkeitsprüfungen kurz präsentiert unter www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen.

Im Rahmen der Legislaturplanung des Bundes besteht ein periodisch aktualisiertes Monitoring, das der Beobachtung der Ziele mittels Indikatoren dient. Der BFI-Bereich ist mit mehreren Zielen und Indikatoren vertreten (vgl. Ziff. 1.4). Der Einsatz und die Anwendung der Instrumente werden laufend geprüft und verbes- sert. Das SBFI erstellt und aktualisiert jährlich ein Arbeitsprogramm zu den Wirksam- keitsprüfungen, das in den BFI-Prozess eingebettet ist. Dieses enthält die Planung von Evaluationen und Monitoring und beschreibt deren Umfang, Zeitplanung und Kosten. Gleichzeitig beschreibt es die abgeschlossenen Evaluationen. Bei der Durchführung von Wirksamkeitsprüfungen werden laufend die «best practices» in der Nutzung von Wirkungsmodellen berücksichtigt. Die Ergebnisse der Wirksamkeitsprüfungen wer- den systematisch bei der Beurteilung von Massnahmen und Regulierungen verwen- det. Die Wirksamkeitsprüfung wird so geführt, dass sie der Gesamtförderung des BFI- Bereichs durch den Bund dient. Wichtig ist immer auch die Abwägung von Kosten und Nutzen der Wirksamkeitsprüfung. Die Wirksamkeitsprüfungen werden veröffent- licht. In der Förderperiode 2021–2024 fanden drei grössere Evaluationen statt: die Evalua- tion nach Artikel 69 HFKG (gesamthaft über HFKG-Organe und HFKG-Finan- zierungssystem), die Evaluation des SNF (systemisch orientierter Ansatz) sowie die Evaluation der Schweizerischen Weltraumpolitik 2008. Zudem liefert das systemi- sche Monitoring in Form von zwei periodischen Berichten – dem Bildungsbericht

2023 und dem Bericht Forschung und Innovation in der Schweiz 2022 – wichtige

Erkenntnisse zur Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit im BFI-System über einen län- geren Zeitraum. Insbesondere der Bildungsbericht erweist sich als eine zentrale Grundlage für die Steuerung und Weiterentwicklung des Bildungssystems Schweiz. Berufs- und Weiterbildung Der Lehrstellenmarkt ist stabil. Dies belegt der vom SBFI in Auftrag gegebene Naht- stellenbarometer 26, der jeweils im April und im August die Situation am Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung bzw. zu weiterführenden allge- meinbildenden Schulen untersucht. Weiterhin absolviert die Mehrheit der Jugendli- chen und jungen Erwachsenen eine berufliche Grundbildung. Im Gegensatz zur All- gemeinbildung beginnen viele Jugendliche in der beruflichen Grundbildung ihre Ausbildung nicht direkt nach der obligatorischen Schule. 27 In der Deutschschweiz ist die Nachfrage nach Lehrstellen höher als in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz. Um zu gewährleisten, dass Jugendliche passende Lehrstellen finden und Lehrbetriebe geeignete Lernende rekrutieren können, haben sich die Verbundpartner der Berufsbildung 2021 auf ein Commitment zur Berufswahl und Lehrstellenrekru- tierung geeinigt. 28 In der höheren Berufsbildung zeigt die 2018 eingeführte Finanzierung von Kursen, die auf eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung vorbereiten (subjekt- orientierte Finanzierung), Wirkung. Absolvierende erhalten bis zu 50 % der Gebühren der Vorbereitungskurse zurück, sofern sie die Prüfung (eidg. Fachausweis oder eidg.

26 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Nahtstellenbarometer

27 Bildungsbericht Schweiz 2023, Kapitel Berufliche Grundbildung (www.skbf-csre.ch > bildungsbericht).

28 Abrufbar unter: www.tbbk-ctfp.ch > Lehrstellenbesetzung

Diplom) ablegen. 2022 sind insgesamt knapp 110 Millionen Franken ausbezahlt wor- den. 29 Das SBFI leitet 2023 eine Evaluation zur subjektorientierten Finanzierung in die Wege. Für die höheren Fachschulen (HF) fordern zwei Motionen 30 eine bessere Positionierung. Der Bundesrat hat deshalb eine umfassende Überprüfung des HF- Systems beschlossen. Ziel ist, die HF besser in der Bildungslandschaft zu positionie- ren, ihre spezifischen Stärken beizubehalten sowie ihre nationale und internationale Reputation zu verbessern. Das SBFI hat 2021 die Ergebnisse einer Studie sowie die darin gestellten Forderungen der HF-Akteure aus systemischer und rechtlicher Sicht überprüft. 31 Auf dieser Grundlage klärte das SBFI 2022 Grundsatzfragen und erarbei- tete Massnahmen. Deren Umsetzung ist seit Anfang 2023 im Gange. 32 Die Rahmenbedingungen für das lebenslange Lernen konnten weiter verbessert wer- den. So wurde beispielsweise ein verbundpartnerschaftliches Commitment zum Berufsabschluss für Erwachsene lanciert. Mit viamia steht seit 2022 ein kostenloses Abklärungs- und Beratungsangebot für Personen über 40 Jahren in allen Kantonen bereit. Es ist – wie die Anrechnung von Bildungsleistungen – Teil des 2019 beschlos- senen Massnahmenpaketes des Bundesrates zur Förderung inländischer Arbeitskräfte. Die Evaluation der Pilotphase und Zwischenergebnisse 33 zeigen, dass das Angebot bedürfnisgerecht konzipiert ist. 2023 und 2024 setzt der Bund zusammen mit den Kantonen Promotionsmassnahmen um, die vermehrt auch geringqualifizierte Perso- nen ansprechen. Für Personen mit Bedarf am Erwerb von Grundkompetenzen ist seit

2018 der Förderschwerpunkt «Einfach besser!... am Arbeitsplatz» operationell. Er

wurde mit Blick auf die Weiterführung in der BFI-Periode 2021–2024 evaluiert.34 Das Förderprogramm bekommt von Teilnehmenden an Weiterbildungen und Betrie- ben mehrheitlich gute Noten. Viele Betriebe kennen die Fördermöglichkeiten jedoch noch nicht, weshalb die Nutzung hinter den Erwartungen zurückbleibt. Information und Kommunikation zum Förderschwerpunkt müssen deshalb gemäss Evaluation eine Priorität in der Umsetzung darstellen. Aufgrund der Ergebnisse der Evaluation hat das SBFI zudem die Förderkriterien angepasst. Die 2021 neu eingeführte Gremienstruktur zur Optimierung der Governance des Be- rufsbildungssystems bewährt sich. Die Tripartite Berufsbildungskonferenz (TBKK) ist Bindeglied zwischen den verschiedenen Gremien auf operativer Ebene und dem nationalen Spitzentreffen auf politischer Ebene. Die neue Gremienstruktur ermöglicht es, die Sichtweisen der Verbundpartner einzuholen und verbessert die Transparenz und Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit. Die Kompetenz, Verantwortung und Umsetzung der Aufgaben der einzelnen Verbundpartner richten sich unverändert nach

29 EFV, Staatsrechnung 2022, Band 2B (www.efv.admin.ch > Finanzberichte >

Staatsrechnung) 30 Abrufbar unter: www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista > 18.3392 | Höhere Fachschulen. Profil stärken, Qualität sichern, Attraktivität steigern sowie > 18.3240 | Höhere Fachschulen stärken

31 SBFI (2021): «Positionierung Höhere Fachschulen» - Zwischenbericht

(www.sbfi.admin.ch > Zwischenbericht «Positionierung Höhere Fachschulen»). 32 SBFI (2022): Bericht «Positionierung Höhere Fachschulen». Schlussfolgerungen aus den Arbeiten 2022 und weiteres Vorgehen (www.sbfi.admin.ch > Bericht «Positionierung Höhere Fachschulen»). 33 Abrufbar unter: www.berufsbildung2030.ch > Evaluation Pilotphase viamia 2021 34 Abrufbar unter: www.econcept.ch > Projekte > Evaluation des Förderschwerpunkts «Einfach besser! … am Arbeitsplatz».

dem Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 35 über die Berufsbildung (Berufsbil- dungsgesetz, BBG). 2024 wird die neue Gremienstruktur evaluiert. Über das Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 36 über die Weiterbildung (WeBiG) fördert das SBFI den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener. In der Förder- periode 2021–2024 haben dazu 21 Kantone eine Programmvereinbarung mit dem SBFI abgeschlossen. Die für diesen Zeitraum zur Verfügung stehenden Bundesbei- träge in der Höhe von 43 Millionen Franken werden von den Kantonen mindestens verdoppelt. 37 2021 untersuchte die Eidgenössische Finanzkontrolle die Subventionierung von Leis- tungen der Organisationen der Weiterbildung und kam zum Schluss, dass die Leis- tungsziele bislang zu wenig klar definiert wurden und die Aufsicht durch das SBFI verstärkt werden sollte. 38 Das SBFI überprüft den Beurteilungs- und Entscheidungs- prozess und wird Anpassungen vornehmen. Hochschulbereich ETH-Bereich Der Bundesrat steuert den ETH-Bereich über strategische Ziele und bewertet deren Erreichung jährlich. Erste Zwischenbewertungen für die Förderperiode 2021–2024 haben ergeben, dass der ETH-Bereich auf gutem Weg ist, die gesetzten Ziele zu er- reichen. Erstklassige Leistungen zeigt er in seinen Kerngeschäften Lehre, Forschung sowie Wissens- und Technologietransfer. Die ETH Zürich und die EPFL bestätigen ihre Spitzenplätze in internationalen Hoch- schulrankings. Eine Herausforderung stellt angesichts der stetig steigenden Studieren- denzahlen die Erhaltung der Qualität der Lehre dar. 2022 nahm die Anzahl der Stu- dierenden und Doktorierenden um 2,8 Prozent zu. Der Frauenanteil blieb mit knapp einem Drittel eher tief. Bei den Neuernennungen von Professorinnen und Professoren lag er im gleichen Jahr hingegen bei über 40 Prozent. Die Institutionen des ETH-Bereichs leisten wichtige Beiträge in zukunftsrelevanten Themenfeldern. Durch die intensive Zusammenarbeit mit Akademie und Wirtschaft stellen sie den Transfer von Wissen und Technologie sicher und tragen zur Inno- vationskraft der Schweiz bei. 2022 entstanden 54 Spin-offs aus dem ETH-Bereich und es wurden 227 Patente angemeldet. Während der Covid-19-Pandemie waren die In- stitutionen des ETH-Bereichs in der Lage, sich rasch und effizient an die organisato- rischen Veränderungen in Lehre, Forschung und Arbeitsbedingungen anzupassen. Förderung nach HFKG

Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) legt eine gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination fest (vgl. Ziff. 2.5). Diese betrifft übergeordnete strategische Schwerpunkte für alle Hochschulen, deren Autonomie respektiert wird.

35 SR 412.10 36 SR 419.1

37 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Bildung > Berufs- und Weiterbildung >

Weiterbildung > Grundkompetenzen Erwachsener > Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener 38 Abrufbar unter: www.efk.admin.ch > Publikationen > Bildung und Forschung > Aufsicht über die Organisationen der Weiterbildung - Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

Für die Förderperiode 2021–2024 hat die SHK insbesondere die folgenden Themen- felder in den Fokus gerückt: Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, digitale Transformation inklusive Open Access (offener Zugang zu wissenschaftlichen Publi- kationen) und Open Research Data (offener Zugang zu Forschungsdaten), 39 Schär- fung der hochschultypischen Profile und Verminderung von Studienabbrüchen. Im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie engagierten sich die Hochschulen in For- schungsprojekten und brachten ihr wissenschaftliches Know-how in verschiedensten Bereichen ein, wodurch sie nicht zuletzt die politische Entscheidfindung unterstütz- ten. Trotz Pandemie ist es ihnen gelungen, den Unterricht und ihre Forschungstätig- keit weiterzuführen und damit ihren Kernauftrag zu erfüllen. Eine weitere Herausfor- derung stellen die teilweise eingeschränkten Beteiligungsmöglichkeiten an den EU- Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation dar. Besondere Anstrengungen sind notwendig, um weiterhin Teil der im BFI-Bereich unabdingbaren internationalen Netzwerke zu bleiben und als Arbeitgeber für Spitzenforschende nicht an Attraktivität zu verlieren. Die dreizehn Zusammenarbeitsprojekte von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung, 40 die mit projektgebundenen Beiträgen gemäss HFKG 41 unterstützt werden, sind erfolgreich gestartet. Internationale Bildungszusammenarbeit – Förderung von Austausch und Mobilität Die Strategie Austausch und Mobilität von Bund und Kantonen 42 soll dazu beitragen, dass Austausch und Mobilität selbstverständlich für Bildungs- und Arbeitsbiografien sowie ausserschulische Aktivitäten werden. Die Strategie fügt sich ein in die Bil- dungs-, Kultur- und Jugendpolitik des Bundes und der Kantone. Eine Assoziierung der Schweiz an das Mobilitäts- und Austauschprogramm Eras- mus+ der Europäischen Union bleibt das Ziel des Bundesrats. Dieses konnte jedoch in den letzten Jahren nicht erreicht werden. Stattdessen sichert die Schweizer Lösung die Weiterführung der wichtigsten Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten mit euro- päischen Partnern. Das Bundesgesetz vom 25. September 2020 43 über die internationale Zusammenar- beit und Mobilität in der Bildung (BIZMB) ist seit 1. April 2022 in Kraft. Der Bun- desrat hat am 23. Februar 2022 die Verordnung 44 über die internationale Zusammen-

arbeit und Mobilität in der Bildung (VIZBM) verabschiedet, welche die Einzelheiten der künftigen Umsetzung regelt.

39 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Die Hochschulen > Hochschulpolitische Themen > Open Science 40 Abrufbar unter: www.shk.ch > Themen > Projektgebundene Beiträge > PgB 2021–2024 41 SR 414.20

42 SBFI (2017): Medienmitteilung (www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Archiv Medien-

mitteilungen > Bund und Kantone genehmigen gemeinsame Strategie für Austausch und Mobilität). 43 SR 414.51 44 SR 414.513

Forschung und Innovation Schweizerischer Nationalfonds (SNF) Im Jahr 2021 hat der SNF rund 1800 neue Forschungsprojekte mit total 876 Millionen Franken finanziert. In der Summe waren Ende 2021 ca. 5700 durch den SNF geför- derte Projekte im Gang. Zudem hat der SNF 2021 die Forschung zu Covid-19 ausge- baut und dazu ein zweites Nationales Forschungsprogram unter dem Titel «Covid-19 in der Gesellschaft» gestartet (NFP 80). Eine Serie neuer NFP ist aktuell in Evalua- tion, diese werden im ersten Halbjahr 2023 durch den Bundesrat lanciert. Im Jahr 2020 wurde zudem eine neue Serie mit sechs Nationalen Forschungsschwerpunkten (NFS) lanciert, die über eine Laufzeit von zwölf Jahren exzellente Forschung in verschiede- nen Fachbereichen betreiben. Des Weiteren hat der SNF im Rahmen der vom Bun- desrat aufgrund der Nicht-Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe beschlosse- nen Ergänzungsmassnahmen erste mögliche Länder identifiziert und Themenschwerpunkte definiert, um internationale Kollaborationen zu stärken. Der SNF hat ausserdem im Auftrag des Bundes Übergangsmassnahmen zur Überbrückung des Ausschlusses der Schweiz von Horizon Europe konzipiert und deren Umsetzung gestartet. Ein weiterer Schwerpunkt im Jahr 2021 war die Förderung von Dateninfrastrukturen. Der SNF beteiligt sich in diesem Zusammenhang im nationalen Strategierat Open Re- search Data (Strategierat ORD). Zudem hat er die Finanzierung des Schweizer Kom- petenzzentrums für Sozialwissenschaften (FORS) und des Data und Service Centres für Geisteswissenschaften (DaSCH) übernommen und führt sie für die schweizerische HIV-Kohortenstudie (SHCS) und die schweizerische Transplantationskohortenstudie (STCS) weiter. Das 2017 eingeführte Programm BRIDGE, das vom SNF zusammen mit Innosuisse angeboten wird, wurde 2021–2022 einer Evaluation unterzogen. Die Ergebnisse bestätigen, dass das Instrument eine wichtige Förderlücke schliesst. Es sind allerdings Anpassungen nötig, um das anwendungsorientierte Profil zu stärken. Mit dem 2015 eingeführten Programm «Investigator Initiated Clinical Trials, IICT» wird die klinische Forschung unterstützt. Das Programm soll gemäss Evaluation des SNF weiterentwickelt und im Rahmen der verfügbaren Mittel verstärkt werden. Da- mit wird ein wichtiges Anliegen der BFI-Akteure, formuliert im sog. «White Paper» von 2021 der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften

(SAMW), aufgenommen. Akademien Die Akademien der Wissenschaften Schweiz haben ihren gesetzlichen Auftrag ge- mäss Artikel 11 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 45 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) in der ganzen Breite wahrgenommen. Das Jahr 2021 war geprägt von der Covid-19-Pandemie. Im Rahmen diverser Events, In- formations-Plattformen und Publikationen haben die Akademien dieses Thema auf- gegriffen und so den Dialog zwischen Gesellschaft und Wissenschaft gefördert. Die Zusatzaufgaben der MINT-Nachwuchsförderung und der Umsetzung der Nationalen Förderinitiative Personalisierte Medizin (SPHN) wurden weitergeführt. Neu dazuge- kommen ist die Digitalisierung / Zugänglichmachung naturwissenschaftlicher Samm- lungen für die Forschung. Die Umsetzung der Empfehlungen aus der Evaluation der

45 SR 420.1

Organisation der Akademien der Wissenschaften Schweiz wurde eingeleitet. Des Weiteren hat die SCNAT im Rahmen der vom Bundesrat lancierten nationalen Ergän- zungsmassnahmen 46 die Aufbauorganisation für die «Swiss Quantum Initiative» ein- gerichtet. Internationale Forschungsinfrastrukturen Der Bundesrat hat sich mit der Konsolidierung der Beteiligung der Schweiz an inter- nationale Forschungsinfrastrukturen befasst. Im Kontext der internationalen Neutro- nenquellen hat er die Beteiligung der Schweiz an der zusätzlichen Finanzierung von ESS-ERIC verabschiedet und den Zugang am Institut Max von Laue–Paul Langevin für Schweizer Forschende ab 2024 sichergestellt. Im Kontext der Multi-Messenger- Astronomie (CTAO, SKAO) hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 den Beitritt der Schweiz an die internationale Organisation Square Kilometer Array Observatory beschlossen. Zudem ist die Schweiz der internationalen Organisation Cherenkov Te- lescope Array Observatory als Beobachterin beigetreten. Ein Beitritt der Schweiz als Mitglied ab 2025 wird mit der vorliegenden Botschaft dem Parlament zur Genehmi- gung unterbreitet. Darüber hinaus hat die Bundesversammlung im Dezember 2022 den Beitritt der Schweiz zu sechs Forschungsinfrastrukturnetzwerken mit der Rechts- form ERIC sowie eine Änderung des FIFG beschlossen. Diese Beitritte sollen im Jahr 2023 erfolgen. Der Bundesrat hat zudem den Entscheid getroffen, bei Projekten des CERN die Begleitung durch die Schweiz zu verbessern. Innosuisse Innosuisse verzeichnet über alle Förderbereiche hinweg eine hohe und teils stark wachsende Nachfrage. Nebst der bewährten bottom-up-Förderung setzt Innosuisse in der BFI-Periode 2021–2024 mit der Flagship Initiative erstmals top-down thematische Anreize, um vermehrt systemische Innovationen zu fördern, welche zur Bewältigung grosser wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen notwendig sind (z.B. disruptive Lösungen, um die Auswirkungen des Klimawandels und der Umwelt- verschmutzung zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft zu reduzieren). Das In- strument stösst ebenfalls auf eine grosse Nachfrage. Innosuisse trug mit dem im Januar 2021 gestarteten Impulsprogramm «Innovationskraft Schweiz» dazu bei, dass Unternehmen ihre Innovationsaktivitäten trotz Covid-19-Pandemie weiterführen. Auf nationaler Ebene arbeitet Innosuisse mit nationalen Organisationen und Bundes-

stellen zusammen und nutzt Synergien mit regionalen und kantonalen Innovationsför- derorganisationen. Im Zusammenhang mit der Nicht-Assoziierung der Schweiz an den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation setzt Innosuisse Über- gangsmassnahmen um. Dank entsprechender Anpassungen im FIFG hat Innosuisse seit 2023 mehr Flexibilität und Spielraum bei der Innovationsförderung. 47 Weiter können Schweizer Umset- zungspartner im Rahmen internationaler Innovationsprojekte auch direkte Fördermit- tel erhalten, wenn sie sonst gegenüber ihren Partnern aus dem Ausland benachteiligt

46 Medienmitteilung vom 4. Mai 2022 (www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Medienmitteilungen > Der Bundesrat verabschiedet Massnahmen zu «Horizon Europe» und stärkt die inter- nationale Zusammenarbeit in der Raumfahrt) 47 Medienmitteilung vom 17.12.2021 (www.innosuisse.admin.ch > Aktuell > Newsroom > Parlament gibt Innosuisse mehr Spielraum bei der Innovationsförderung).

wären. Zudem können Start-ups, die noch vor dem Markteintritt stehen, künftig di- rekte Beiträge für ihre Innovationsprojekte erhalten. Schweizerischer Innovationspark Der Schweizerische Innovationspark (SIP) wurde im Jahr 2022 zwei Mal evaluiert. Die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK hat drei ausgewählte Standortträger ge- prüft 48. Im Ergebnis stellt sie dem SIP ein insgesamt gutes Zeugnis aus und machte eine Reihe von Empfehlungen, Ebenfalls 2022 erfolgte eine Fremdevaluation des SIP durch die Jury Qualitätssicherung (ein Gremium von Fachpersonen zur Evaluierung des SIP entlang der Qualitätskriterien der VDK). Die Feststellungen beider Evalua- tionen werden von den angesprochenen Akteuren im Rahmen der Weiterentwicklung des SIP berücksichtigt und die Empfehlungen umgesetzt (vgl. Anhang 5, Abschnitt Hintergrundinformationen) Beteiligung der Schweiz an den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation Aufgrund der übergeordneten Bedeutung der EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation ist eine Fortführung der Schweizer Assoziierung an diesen Program- men das erklärte Ziel des Bundesrats. Entsprechend hat das Parlament Ende 2020 die für das Horizon-Paket 2021–2027 notwendigen finanziellen Mittel in der Höhe von 6,15 Milliarden bewilligt. Dieses Paket umfasst das Programm Horizon Europe, das Euratom-Programm, das Digital Europe Programme sowie die Beteiligung an der Infrastruktur ITER. Zudem hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat sowie die re- vidierte nationale Verordnung im Dezember 2020 bzw. Januar 2021 verabschiedet. Die Schweiz erfüllt damit alle Voraussetzungen, um mit der EU über eine Assoziie- rung zu verhandeln. Die Schweiz beteiligt sich zurzeit als nicht assoziiertes Drittland am Horizon-Paket 2021–2027. Die EU betrachtet die Frage der Assoziierung im Ge- samtkontext der bilateralen Beziehungen Schweiz-EU und verweigert bis dato unter Bezugnahme auf die offenen institutionellen Fragen die Aufnahme von Sondierungs- gesprächen oder Verhandlungen über eine Assoziierung. Um die Auswirkungen der Nicht-Assoziierung an das Horizon-Paket abzufedern, hat der Bundesrat für die Jahre

2021 und 2022 Übergangsmassnahmen in der Gesamthöhe von über 1,2 Milliarden

Franken beschlossen. Raumfahrt Der Bundesrat hat am 19. April 2023 die Weltraumpolitik 2023 verabschiedet. Deren Aktualisierung erfolgte nach einer Evaluation der Weltraumpolitik von 2008 mit Blick auf neue Opportunitäten und Herausforderungen im Weltraum. 49 Als Hauptinstrument zur Umsetzung der Schweizer Forschungs- und Entwicklungs- aktivitäten in der Raumfahrt dient die Europäische Weltraumorganisation ESA, deren Gründungsmitglied die Schweiz ist. Im Einklang mit ihrer Weltraumpolitik und mit Blick auf die Erreichung der dort genannten Ziele für ihren Wissenschafts- und Wirt- schaftsstandort hat sich die Schweiz anlässlich der jüngsten Tagung des ESA-Rates

48 Abrufbar unter: www.efk.admin.ch > Publikationen > Bildung und Forschung > Bericht «Prüfung der kritischen Erfolgsfaktoren bei selektierten Standorten des Schweizerischen Innovationsparks»

49 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Forschung und Innovation > Raumfahrt >

Schweizer Weltraumpolitik

auf Ministerebene im Jahr 2022 wiederum verpflichtet, sich an ESA-Raumfahrt- programmen finanziell zu beteiligen. Diese Programmbeteiligungen sichern der Schweizer Forschung und Industrie den Zugang zu Beschaffungen der ESA, die Be- teiligung an Weltraummissionen und an den Trägerraketen sowie den Zugang zu Da- ten und Dienstleistungen. Der geografische Rückflussmechanismus der ESA gewähr- leistet, dass ein Grossteil der mit diesen Projekten einhergehenden Wertschöpfung in der Schweiz erfolgt. Komplementär zu Programmen und Projekten der ESA fördert der Bund nationale Aktivitäten im Bereich der Raumfahrt. Die nationalen Fördermassnahmen wurden in der laufenden Förderperiode umfassend überprüft. Die neu gestalteten Fördermög- lichkeiten dienen dazu, die Schweizer Beteiligung an den Programmen und Projekten der ESA zu ermöglichen oder zu erleichtern. Deren Umsetzung erfolgt im Rahmen der Verordnung vom 17. Dezember 2021 50 über die Förderung von nationalen Akti- vitäten im Bereich der Raumfahrt (NARV), welche am 1. Februar 2022 in Kraft ge- treten ist. Weiter hat der Bundesrat im Januar 2022 entschieden, eine Teilnahme der Schweiz an Copernicus, der Erdebeobachtungskomponente des Weltraumprogramms der Europäischen Union (EU), anzustreben.

1.3 BFI-Förderung 2025–2028

1.3.1 Grundsätze der Förderpolitik

Die folgenden förderpolitischen Grundsätze der vergangenen Förderperioden werden weiterverfolgt. Partnerschaftliche Zusammenarbeit Der Bund nimmt die ihm zustehende Rolle innerhalb des gesamten BFI-Systems part- nerschaftlich wahr. 51 Dazu zählen die konsequente Ausübung seiner für das gesamte BFI-System strategisch wichtigen Funktion als Träger des ETH-Bereichs, als bedeu- tendster öffentlicher Förderer von Forschung und Innovation auf nationaler wie inter- nationaler Ebene, als Partner im Bildungsraum Schweiz, in der Hochschulförderung und -koordination sowie in seiner Ausübung der Regelungskompetenz im Rahmen der Verbundpartnerschaft der Berufsbildung. Für eine kohärente und nachhaltige BFI- Politik ist zudem eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Politikberei- chen wie etwa Gesundheit, Sicherheit, Aussenpolitik, Umwelt, Energie und geistigem Eigentum von hoher Bedeutung. Bottom-up-Fokus und punktuelle Schwerpunktsetzung Künftige Wissenschafts- und Marktentwicklungen sind schwierig prognostizier- und planbar. Das Neue zu erkennen und Ansätze zu entwickeln, um konstruktiv mit dem Neuen umgehen zu können, ist eine Aufgabe, die bottom-up durch die Akteure in Bildung, Forschung und Innovation selbst zu erfolgen hat. Aufgabe der Politik ist es, die dafür erforderlichen Freiräume und Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Bund eruiert den Handlungsbedarf in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Akteuren und setzt gezielte Schwerpunkte. Kurzfristig erfolgende Richtungswechsel, Stop-and-go-

50 SR 420.125 51 SBFI (2023): Zuständigkeiten und Steuerungsmöglichkeiten des Bundes im BFI-Bereich (www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen > Zuständigkeiten und Steuerungs- möglichkeiten des Bundes im BFI-Bereich).

Entscheide und Unsicherheiten bezüglich der zur Verfügung stehenden Mittel gilt es zu vermeiden. Sie können zu nur schwer zu korrigierenden Fehlentwicklungen führen und das System als Ganzes schwächen. Autonomie, Wettbewerb und Exzellenz Zu den tradierten Rahmenbedingungen des Schweizer BFI-Systems zählen unter an- derem das Hochhalten des Autonomiegedankens und des freien Wettbewerbs unter Individuen, Institutionen und Anbietern. Ausdruck davon ist ein entwicklungsoffenes Förder- und Steuerungsinstrumentarium. Gleichzeitig ist Wettbewerb ein wichtiger Treiber für Qualität und Innovationen. Dabei stehen nicht nur Unternehmen in Kon- kurrenz zueinander, sondern auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Staat- liche Eingriffe sind deshalb so zu konzipieren, dass Wettbewerbsverzerrungen mög- lichst vermieden werden und die Autonomie der Hochschulen erhalten bleibt. Die BFI-Fördermittel des Bundes werden zu grossen Teilen kompetitiv vergeben: Förde- rung orientiert sich wo immer möglich am Kriterium der Exzellenz. Lebenslanges Lernen Der stete Wandel des Arbeitsmarkts und die technologische Entwicklung fordern Er- wachsene heraus, ihre Kompetenzen während ihres gesamten Lebens weiterzuentwi- ckeln. Infolgedessen richten Akteure im gesamten BFI-Bereich ihre Angebote und Aktivitäten vermehrt auf das lebenslange Lernen aus. Dabei sind Grundkompetenzen und Eigenverantwortung Voraussetzungen, indem sie die notwendige Grundlage für die gesellschaftliche Teilhabe sowie die Teilhabe an Aus- und Weiterbildung bilden. Zusammen mit seinen Partnern setzt sich der Bund für attraktive Angebote in der Be- rufsbildung ein, sorgt im Hochschulbereich für optimale Rahmenbedingungen für Lehre und Weiterbildung und bietet Perspektiven für Jugendliche und Erwachsene, sich gemäss ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten weiterzubilden und be- ruflich zu entwickeln. Damit kann insgesamt die Arbeitsmarktfähigkeit der Bevölke- rung weiter verbessert werden. Optimale Passung zwischen Bildung und Arbeitsmarkt Das Schweizer Bildungssystem zeichnet sich durch die enge Verknüpfung der Bil- dungsinhalte mit dem Arbeitsmarkt aus. Dadurch werden für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Arbeitswelt passgenaue Angebote zur Verfügung gestellt. Individuen und Unternehmen können dadurch mit dynamischen Entwicklungen wie z.B. der Di-

gitalisierung oder der Umsetzung der Klimaziele Schritt halten. Die Schweiz verfügt entsprechend über eine Vielzahl qualifizierter Fach- und Führungskräfte entlang der gesamten Wertschöpfungskette, was ihr dabei hilft, den Strukturwandel zu bewälti- gen. Dazu tragen nicht zuletzt auch auf individuelle, wirtschaftliche und gesellschaft- liche Interessen abgestimmte, diversifizierte und komplementäre Hochschulprofile bei. Der Bund setzt sich im Rahmen seiner Kompetenzen für die Durchlässigkeit im Bildungssystem und für möglichst optimale Übergänge sowohl zwischen den ver- schiedenen Bildungsstufen als auch beim Übertritt in den Arbeitsmarkt ein. Einen be- sonderen Fokus zur Bewältigung des Fachkräftemangels legt er auf die Bereiche Me- dizin, Gesundheit und MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik).

Effektiver und effizienter Einsatz der Mittel Bei der Führung des Bundeshaushalts sind Bundesrat und Verwaltung gemäss Artikel 12 Absatz 4 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 52 verpflichtet, für einen wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel zu sorgen. Die Mittelzu- teilung für sämtliche BFI-Förderbereiche richtet sich entsprechend nach den Kriterien Effektivität und Effizienz. Im Fokus stehen dabei die Nutzung von Synergien, die Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen, ein angemessenes Ver- hältnis zwischen Administrativkosten und Gesamtaufwendungen sowie die Flexibili- tät von Förderinstrumenten. Internationale Vernetzung Die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation stellt die Bedürfnisse unseres Landes ins Zentrum. Die Schweiz nutzt dabei die Synergien der Zusammenarbeit zwi- schen nationalen Akteuren und komplementär dazu vielfältige Instrumente der inter- nationalen Zusammenarbeit. Deshalb wird in der vorliegenden Botschaft neu das transversale Thema «Nationale und internationale Zusammenarbeit» gesetzt (vgl. Ziff. 1.3.3). Die Erarbeitung von Lösungen für globale Probleme, die Stärkung von Exzellenz durch den Austausch mit den weltweit Besten, aber auch das Fehlen der kritischen Masse im Inland erfordern mehr denn je einen transnationalen Fokus. Aufrechtzuerhalten sind auch Möglichkeiten für die internationale Mobilität von Ler- nenden, Studierenden, Bildungsverantwortlichen und des wissenschaftlichen Perso- nals. Im Vordergrund stehen einerseits europäische Kooperationen im Kontext von in aller Regel multilateralen Partnerschaften. Anderseits liegt der Fokus auf bilateralen Gefässen vorab mit traditionell bildungs- und forschungsstarken oder aber aufstreben- den Ländern und Regionen. Für die Weiterentwicklung der allgemeinen Rahmenbe- dingungen spielen unter anderem multilaterale Organisationen wie die OECD, die UNESCO, die ILO oder die WIPO eine wichtige Rolle. Flexibilität im dynamischen Umfeld Das BFI-System ist gefordert, die Chancen und Risiken von dynamischen Entwick- lungen zu erkennen und proaktiv damit umzugehen. Dazu gehören Megatrends (Ziff. 1.3.2) wie auch steigende Anforderungen der Arbeitswelt (z.B. zunehmende be- rufliche Mobilität und Flexibilität). Der Bund setzt sich für die ständige Weiterent- wicklung und für ein zukunftsfähiges BFI-System ein, welches seinerseits eine nach-

haltige Entwicklung vorantreibt. Gleichzeitig soll die Resilienz – d.h. die Fähigkeit, mit Störungen umgehen zu können 53 – in Bezug auf disruptive Entwicklungen ge- stärkt werden.

1.3.2 Herausforderungen und Ziele

Herausforderungen

Das BFI-System muss aktuelle und künftige Herausforderungen antizipieren, voraus- schauend adressieren und rasch auf Entwicklungen in Technologie, Gesellschaft,

52 SR 611.0 53 Vgl. Definition in der bundesrätlichen Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (Bundes- rat 2021 unter: www.eda.admin.ch/agenda2030 > Strategie und Berichterstattung > Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030).

Recht und Umwelt reagieren. Nachfolgend werden die wichtigsten Herausforderun- gen für die Förderperiode 2025–2028 aufgezeigt. Globale Herausforderungen adressieren Zu den globalen Herausforderungen zählen einerseits Megatrends wie Klimawandel, Energie- und Ressourcenknappheit, Migration und Gesundheitsfragen (z.B. Co- vid-19-Pandemie), andererseits gezielt zu fördernde Transformationen wie die Digi- talisierung, nachhaltige Entwicklung oder die Umsetzung von Chancengerechtigkeit. Dabei nimmt die Komplexität der Herausforderungen in einer globalisierten und in- ternational vernetzten Welt markant zu. Ein flexibles und innovatives BFI-System kann globale Entwicklungen antizipieren und rasch reagieren. Veränderungen in der Arbeitswelt und Gesellschaft bedingen nicht nur neue fachliche Kompetenzen wie beispielsweise in der Informations- und Kommunikationstechnologie. Sie erfordern auch soziale Kompetenzen (interkultu- relle Kompetenzen, Sprachen, Teamarbeit) sowie Lern- und Adaptionsfähigkeit. Mit der arbeitsmarktbezogenen Berufsbildung und der forschungsbasierten Lehre werden Fach- und Führungskräfte für Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung ausgebildet, die substanzielle Beiträge zur Bewältigung dieser Herausforderungen leisten können. Internationale Zusammenarbeit und die Wahrung der Attraktivität für Fach- und Füh- rungskräfte sowie Forschende fördern Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz. Das Potenzial der Menschen in der Schweiz fördern und weiterentwickeln und die Eigenverantwortung für die Teilhabe am lebenslangen Lernen begünstigen Bildung, Wissen und Kreativität zählen zu den wichtigsten Ressourcen für persönli- che Entwicklung und beruflichen Erfolg jedes Einzelnen und sind gleichzeitig auch für die Schweizer Volkswirtschaft wichtig. Dank eines gut abgestimmten Bildungs- systems stehen Bildungsangebote für unterschiedliche Talente und Neigungen sowohl im Bereich der Berufsbildung wie auch der Allgemeinbildung und Hochschulen zur Verfügung. Durch klar abgegrenzte Profile bei gleichzeitig hoher Durchlässigkeit sol- len die einzelnen Bereiche ihre Stärken behalten und sich gegenseitig ergänzen. Damit alle am lebenslangen Lernen partizipieren und Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt antizipieren können, werden Rahmenbedingungen wie namentlich die Durchlässig- keit oder die Anrechnung von Bildungsleistungen weiter optimiert. Durch die konse-

quente Durchsetzung von Chancengerechtigkeit, Diversität und Inklusion wird eine bestmögliche Ausschöpfung des Talentpotenzials anvisiert. Die Förderung und Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzial ist auch im Zusammenhang mit der Zuwanderungspolitik der Schweiz von zentraler Bedeutung. Die Verfassung (Art. 121a BV) sieht vor, dass durch gezielte Massnahmen zur För- derung des inländischen Arbeitskräftepotenzials die Nachfrage der Schweizer Wirt- schaft nach Arbeitskräften bestmöglich im Inland gedeckt werden soll. 54

54 Vgl. Bundesratsauftrag an das EJPD in Zusammenarbeit mit dem WBF bis 2024 eine Ge- samtschau zur Umsetzung aller bereits ergriffenen Massnahmen zur Förderung des inlän- dischen Arbeitskräftepotenzials vorzulegen (www.admin.ch > dokumentation > medien- mitteilungen > Effiziente Umsetzung der Stellenmeldepflicht).

Den Wandel gestalten – Chancen entlang der gesamten Wertschöpfungskette nutzen Wirtschaft und Gesellschaft befinden sich im Wandel. Die Schweizer Wirtschaft ist darauf angewiesen, dass sie auch in Zukunft über qualifizierte Fach- und Führungs- kräfte verfügt. Das Bildungssystem muss in der Lage sein, die Nachfrage nach Fach- kräften und Veränderungen in den Wertschöpfungsketten rechtzeitig zu antizipieren. Hierzu dienen beispielsweise eine periodische Überprüfung und agile Anpassungen der Bildungsangebote. Die Freiheit von Lehre und Forschung, die gesetzlich garan- tierte Autonomie und die zu grossen Teilen bottom-up-orientierte Forschungsförde- rung steigern die Agilität des Hochschulsystems. Auch die Berufsbildung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Innovationsfähigkeit: Indem sie für Innovationen notwen- dige berufliche Qualifikationen der Arbeitnehmenden sichert und ihnen vielfältige Möglichkeiten für Höherqualifizierungen bietet, trägt sie dazu bei, Innovationen voranzutreiben und schafft optimale Voraussetzungen für die Bewältigung von inno- vationsbedingtem Wandel am Arbeitsmarkt. Die BFI-Politik des Bundes soll die An- passungsfähigkeit der Schweiz an künftige Herausforderungen stärken und Lösungen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele liefern. Positionierung der Schweiz im internationalen Wettbewerb Eine zunehmend globalisierte Welt erhöht die Internationalisierung des Denk- und Werkplatzes Schweiz und den Innovations- und Kostendruck. Sie führt auch zu stei- gendem internationalem Wettbewerb im BFI-Bereich. Für die Schweiz gilt es daher, die internationale Wettbewerbsfähigkeit weiterhin gezielt zu stärken. Im Zentrum ste- hen die Fähigkeit, ausländische Talente anzuziehen als Ergänzung zum inländischen Potenzial, die internationale Vernetzung (z.B. Forschungszusammenarbeit und Zu- gang zu internationalen Infrastrukturen), die Beibehaltung der Exzellenz von Bildung und Forschung, die internationale Mobilität, die kontinuierliche Förderung ihrer in- ternationalen Reputation, ein angemessener und wirksamer Schutz des geistigen Eigentums aber auch die Prioritätensetzung und ein effizienter Mitteleinsatz.

Ziele Unter der Leitlinie «Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung» hat der Bundesrat für die Legislaturplanung 2023–2027 eine eigens auf den BFI-Bereich fokussierte Vorgabe formuliert: «Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation» (Ziel 4). 55 Die daraus abgeleiteten allgemeinen und bereichsspezifischen Zielsetzungen 56 sind die folgenden:

Ziele des Bundes Ziele für den Bereich Allgemeinbildung sowie Berufs- und Weiterbildung

  • Ziel 1: Die Schweizer Bildungsangebote bleiben von hoher Qualität, lokal ver- ankert, international vernetzt und zukunftsoffen.
  • Ziel 2: Bildung dient der individuellen Förderung der Lern-, Arbeitsmarkt- und Studierfähigkeit.

55 Abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilung > Bundesrat verab- schiedet die Leitlinien und Ziele für die Legislaturplanung 2023–2027

56 Eine Beschreibung der Ziele findet sich Anhang 1.

  • Ziel 3: Die Weiterbildungspolitik des Bundes wird bedarfsgerecht koordiniert und weiterentwickelt. Die Rahmenbedingungen zur Förderung von Grundkom- petenzen Erwachsener sind konsolidiert.
  • Ziel 4: Im Schweizer Bildungssystem werden die Chancen der Digitalisierung genutzt. Ziele für den Hochschulbereich
  • Ziel 1: Die Institutionen des ETH-Bereichs sichern ihre Exzellenz in Lehre und Forschung und tragen massgeblich zur Bewältigung drängender Herausforderun- gen für Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik bei.
  • Ziel 2: Die Hochschulen bilden für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft genügend Nachwuchskräfte aus. Durch die Förderung von Diversität, Chancen- gerechtigkeit und Inklusion wird das Talentpotenzial bestmöglich ausgeschöpft.
  • Ziel 3: Die Hochschulen wahren ihre typusspezifischen Profile und entwickeln sie weiter.
  • Ziel 4: Die Hochschulen stärken die internationale Zusammenarbeit, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer BFI-Systems insgesamt zu sichern und dessen Resilienz zu erhöhen. Ziele für den Bereich Forschung und Innovation
  • Ziel 1: Die Förderung des Bundes ermöglicht Grundlagenforschung, anwen- dungsorientierte Forschung und Innovation auf qualitativ höchstem Niveau und setzt auf die Chancen der nachhaltigen Entwicklung und der digitalen Transfor- mation.
  • Ziel 2: Die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft wird nach- haltig unterstützt.
  • Ziel 3: Die Schweiz fördert die weltweite Vernetzung ihrer Forschungsakteure und verbessert ihre Zugangsmöglichkeiten zu internationalen Infrastrukturen, Programmen und Kooperationen weiter.
  • Ziel 4: Die Schweiz intensiviert die Zusammenarbeit mit der Europäischen Welt- raumorganisation ESA sowie mit ausgewählten internationalen Partnern in der Raumfahrt und trägt mit gezielten Massnahmen zur langfristigen Stärkung des Wissens- und Wirtschaftsstandorts Schweiz bei.

Gemeinsame bildungspolitische Ziele von Bund und Kantonen Bund und Kantone haben 2019 ihre gemeinsamen, langfristig angelegten bildungspo- litischen Ziele für den Bildungsraum Schweiz aktualisiert und in der Erklärung 2019 57 dargelegt. 2011 haben sie erstmals gemeinsame Ziele festgelegt; diese wurden im Rahmen des Bildungsmonitorings basierend auf den Bildungsberichten 2014 respek- tive 2018 aktualisiert. Die Massnahmen zur Erreichung der Ziele werden im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt.

57 «Chancen optimal nutzen», Erklärung 2019 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zie- len für den Bildungsraum Schweiz von WBF und EDK (www.sbfi.admin.ch > Bildungs- raum Schweiz > Bildungszusammenarbeit Bund – Kantone > Gemeinsame Grundlagen > Chancen optimal nutzen).

  • Ziel 1: Für den Bereich der obligatorischen Schule sind das Eintrittsalter, die Schulpflicht, die Dauer der Bildungsstufen sowie die Übergänge schweizweit vereinheitlicht und die Ziele harmonisiert.
  • Ziel 2: 95 Prozent aller 25-Jährigen verfügen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II.
  • Ziel 3: Der prüfungsfreie Zugang zur Universität mit gymnasialer Matur ist lang- fristig sichergestellt.
  • Ziel 4: Die Profile der Angebote auf der Tertiärstufe sind geschärft.
  • Ziel 5: Es sind Massnahmen definiert, die zur Reduktion der Anzahl Studienab- brüche an den Universitäten beitragen.
  • Ziel 6: Im ganzen Bildungssystem werden Ein-, Um- und Wiedereinstiege gefördert und durch Information und Beratung unterstützt.
  • Ziel 7: Im Bildungssystem werden die neuen Herausforderungen der digitalisier- ten Arbeitswelt und Gesellschaft vorausschauend aufgegriffen.
  • Ziel 8: Austausch und Mobilität sind in der Bildung verankert und werden auf allen Bildungsstufen gefördert.

1.3.3 Förderbereiche und transversale Themen (Digitalisierung,

Nachhaltige Entwicklung, Chancengerechtigkeit, Nationale und internationale Zusammenarbeit) Systematik Im Zentrum der vorliegenden Botschaft stehen die BFI-Förderbereiche entlang der Kreditanträge. Um eine gesamtsystemische Sicht zu gewährleisten, werden auch sig- nifikante Bundesausgaben im BFI-Bereich aufgeführt, die nicht mit der vorliegenden Botschaft beantragt werden (Ressortforschung, Assoziierung an den EU-Bildungs- und -Forschungs- und Innovationsrahmenprogrammen, vgl. Ziff. 2.13). Weiter behandelt die vorliegende Botschaft transversale Themen (vgl. Abbildung 1), die für den BFI-Bereich insgesamt von hoher Bedeutung und deshalb systematisch zu berücksichtigten sind. Diese haben Querschnittscharakter und beinhalten langfristige, über den Zeithorizont von vier Jahren hinaus anzugehende Aufgaben. Der Bundesrat erachtet es als zielführend, diese Themen im Sinne von Kontinuität und Kohärenz möglichst im Rahmen des bereits existierenden Förderinstrumentariums zu behandeln und Massnahmen über die bestehenden Strukturen und Prozesse abzuwickeln.

Transversale Themen Im Folgenden werden vier transversale Themen im Überblick beschrieben (vgl. Abbildung 1). Die Bedeutung dieser Themen für die Förderschwerpunkte sowie einige spezifischen Ziele und Massnahmen werden in Ziffer 2 ausgeführt. Für einen Gesamtüberblick der wichtigsten Massnahmen und Aktivitäten sind auf der SBFI-

Website 58 Zusammenstellungen zu finden, welche auch die strategischen Mehrjahres- planungen von BFI-Akteuren mit Bundesförderung berücksichtigen. 59 Gestützt auf diese Mehrjahresplanungen legen der Bund und die BFI-Akteure in den Leistungsver- einbarungen (SNF, Akademien sowie swissuniversities betreffend projektgebundene Beiträge gemäss HFKG) bzw. in den strategischen Zielen des Bundesrates (ETH- Bereich, EHB, Innosuisse) die zu erfüllenden Leistungen bzw. Ziele auch bezüglich der transversalen Themen fest. Abbildung 1

Förderbereiche und transversale Themen

Anzumerken ist, dass die transversalen Themen nicht immer klar voneinander zu tren- nen sind. Zwischen ihnen bestehen Interdependenzen und Überschneidungen, weswe- gen sie nicht isoliert betrachtet werden können. So ist beispielsweise die Chancenge- rechtigkeit ein wichtiger Teilbereich der nachhaltigen Entwicklung. Gleichzeitig beeinflusst die digitale Transformation Nachhaltigkeit: Erstere kann letztere mit In- novationen und damit verbundenen Effizienzsteigerungen unterstützen. Zugleich soll die Digitalisierung nachhaltig (sicher, resilient, gerecht, umweltschonend, gesell- schafts- und demokratieverträglich) gestaltet sein.

Digitalisierung Der durch die Digitalisierung beschleunigte technologische Fortschritt hat einen we- sentlichen Einfluss auf den Strukturwandel und die Volkswirtschaft. Neben neuen Technologien, Produkten und Anwendungen führt die Digitalisierung auch zu tief- greifenden Veränderungen in Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft, Recht und Politik. Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass die Schweiz die Chancen der Digitali- sierung optimal nutzt. Die Strategie Digitale Schweiz gibt die Leitlinien für das staat- liche Handeln vor, um die notwendigen Transformationsprozesse zum Nutzen des Gemeinwesens zu gestalten. Dem BFI-Bereich kommt darin eine grosse Bedeutung zu: Bildung, Forschung und Innovation spielen einerseits eine zentrale Rolle bei der Entwicklung, Anwendung und Nutzbarmachung von neuen Technologien. Gleichzei- tig sind die Kompetenzen in Bildung und Forschung ein Hebel für die Bewältigung der mit den Veränderungen einhergehenden Herausforderungen. Diese Kompetenzen

58 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen > Transversale Themen 59 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen > Strategische Mehrjahresplanungen

sind notwendig, um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, aber auch die Risiken kritisch zu hinterfragen und entsprechend verantwortungsbewusst zu handeln. Die Schweiz präsentiert sich im Hinblick auf den digitalen Wandel in einer guten Ausgangslage. Besonders das durchlässige Bildungssystem eignet sich optimal, um die Menschen auf eine erfolgreiche Bewältigung des Strukturwandels vorzubereiten und so einen Beitrag für eine hohe Produktivität und Innovationskraft der Wirtschaft zu gewährleisten. Angesichts der Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung haben sich auch der hohe Grad an Autonomie der BFI-Akteure sowie das flexible und thematisch offene Förder- und Steuerungsinstrumentarium bewährt. Aufgrund der durchdringenden und raschen Entwicklung bleibt die digitale Transformation für das BFI-System der Schweiz jedoch weiterhin eine zentrale Herausforderung. Im Schweizer BFI-System obliegt es grundsätzlich den Akteuren, neue (technologi- sche) Entwicklungen zu antizipieren, voranzutreiben und angemessen zu reagieren. Der Bund unterstützt die Akteure dabei. Zusammen mit den Kantonen und weiteren BFI-Akteuren fördert er die Digitalisierung und geht die Herausforderungen des digi- talen Wandels aktiv an. Dazu dient eine Reihe von geplanten oder bereits umgesetzten Strategien und Massnahmen. 60 Im Bildungsbereich zeigt sich dies etwa an der In- tegration digitaler Kompetenzen und Themen in die Lehrpläne der obligatorischen Schule und in die Kompetenzprofile in der Berufsbildung sowie an neuen Aus- und Weiterbildungsangeboten auf allen Bildungsstufen. 61 Auch die Forschung richtet sich noch stärker auf die Digitalisierung aus und verfügt in verschiedenen Digitalisierungs- bereichen über Leistungen von teilweise höchster Qualität. Das SBFI hat die in Ziff. 1.3.3 «Transversale Themen» genannten BFI-Akteure man- datiert, beim Erarbeiten ihrer strategischen Ziele für die Förderperiode 2025–2028 die digitale Transformation konsequent in den Dimensionen Gesellschaft (Aus- und Wei- terbildung, digitale Kompetenzen), Wissenschaft (digitale Transformation als For- schungsgegenstand) sowie Wirtschaft (Nutzung der Potenziale in allen relevanten Technologiefeldern) zu berücksichtigen und zu konkretisieren. Eine zentrale Voraus- setzung dafür bildet der Zugang zu und die Nutzung von Daten. Umsetzung im BFI-Bereich

Um die Kohärenz zwischen nationalen und kantonalen Initiativen sicherzustellen, arbeiten Bund und Kantone eng zusammen und haben dazu ein gemeinsames bil- dungspolitisches Ziel festgelegt (vgl. Ziffer 1.3.2). Der Fokus liegt dabei auf dem Er- werb der IKT-Grundkompetenzen, dem Thema der Datennutzung, dem Monitoring der Digitalisierung im Bildungswesen sowie auf dem Dialog zwischen den verschie- denen in diesem Bereich tätigen Akteuren. Educa, die Fachagentur von Bund und Kantonen für den digitalen Bildungsraum Schweiz, ist in diesem Rahmen tätig. In der Berufsbildung wird der Digitalisierung bei der periodischen Überprüfung der Bildungsinhalte und der Entwicklung neuer Bildungsangebote Rechnung getragen.

60 Ein Überblick über die Massnahmen für die Förderperiode 2025–2028 betreffend die Digitalisierung ist auf der Website des SBFI verfügbar unter www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen > Aktivitäten Digitalisierung im BFI-Bereich 61 Vgl. auch Ziffer 3 im Bericht «Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt – Monitoring 2022» (www.seco.admin.ch > Wirtschaftslage und Wirtschaftspolitik > Wirtschaftspolitik > Digitalisierung).

Eine wichtige Rolle kommt auch der berufsorientierten Weiterbildung zu. Zudem hat die Förderung des lebenslangen Lernens zum Ziel, dass Arbeitnehmende mit den Ent- wicklungen des Arbeitsmarktes Schritt halten können (vgl. Ziff. 2.1). 2025–2028 ste- hen an der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB) u.a. die strategi- schen Themenfelder «Wandel und Innovation in der Berufsbildung» sowie «Digitale Transformation» im Zentrum. Für die Hochschulen bilden Lehre und Forschung die Grundpfeiler der Förderung der Digitalisierung: In der Lehre gilt es über die neuen Technologien, d. h. mit neuen Lern- und Lehrformen, zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen des technologischen Wandels beizutragen. In der Forschung soll die Wettbewerbsfä- higkeit der Hochschulen mit ihren Strategien zur wissenschaftlichen Information, zum Zugang zu den Forschungsresultaten und zur Datenauswertung gestärkt werden. In diesem Bereich fördert der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz mit dem Instrument der projektgebundenen Beiträge gemäss HFKG weiterhin Pro- jekte zugunsten der Digitalisierung an allen Hochschultypen. Für die Forschung sind die Nationale Schweizer Strategie für Open Research Data und der dazugehörige Aktionsplan zentral: Der öffentliche Zugang zu Forschungsda- ten (Open Research Data, ORD) spielt in vielen Forschungsbereichen eine immer wichtigere Rolle und ist ein Grundelement der guten wissenschaftlichen Praxis. Daher ist auch die Organisation von Forschungsdaten nach den FAIR-Prinzipien (FAIR research data management) 62 sehr wichtig. Auf dieser Grundlage entstehen Daten von hoher Qualität, die sodann auffindbar, reproduzierbar und wiederverwendbar sind und damit auch für die Sekundärnutzung (z.B. Gesundheitsdaten für die klinische For- schung) zur Verfügung stehen und deren Potential effektiv genutzt werden kann. Der Bundesrat sieht eine hohe Bedeutung in der gezielten Entwicklung eines Ökosystems von Dateninfrastrukturen, -plattformen und -diensten, das kohärent, zugänglich, inter- operabel und international vernetzt ist, um die Leistungsfähigkeit und die internatio- nale Wettbewerbsfähigkeit des BFI-Standorts Schweiz auf höchstem Niveau zu hal- ten. Vor diesem Hintergrund hat das SBFI die BFI-Partner beauftragt, eine Datenstra- tegie zu erarbeiten, welche 2021 vorgelegt wurde. Der darauf basierende Aktionsplan

für den Zeitraum 2022 bis 2028 63 stellt die Weichen für gezielte und abgestimmte Massnahmen der verantwortlichen Trägerorgane in der Förderperiode 2025–2028 (vgl. Ziff. 2.4, 2.5, 2.7). Eine wichtige Koordinationsaufgabe übernimmt dabei der strategische Ausschuss der BFI-Partner (ORD Strategy Council). Der Bund selber will Datenwissenschaft künftig gezielter einsetzen, um Regierung und Verwaltung in ihrer Arbeit zu unterstützen. Der Bundesrat hat dazu am 2. Dezember 2022 die Datenwis- senschaftsstrategie des Bundes verabschiedet 64. Zur Sicherung der Innovationsfähigkeit stehen bei Innosuisse die «Flagship Initiative» und thematische Vernetzungsinstrumente im Mittelpunkt. Damit fördert Innosuisse systemische, interdisziplinäre Projekte, welche im Bereich der Digitalisierung zur

62 Daten müssen findable (auffindbar), accessible (zugänglich), interoperable (interoperabel) und reusable (wiederverwendbar) sein. 63 Abrufbar unter: www.swissuniversities.ch > Themen > Digitalisierung > Open Research Data 64 Abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilung 2022 > Bund setzt Ziele zum Einsatz der Datenwissenschaft

Adressierung übergreifender gesellschaftlicher Herausforderungen anzustreben sind. In der Raumfahrt beteiligt sich die Schweiz im Rahmen der ESA an der Entwicklung von Weltrauminfrastrukturen, u.a. im Bereich Telekommunikation und Quantenkom- munikation, die in Zukunft einen Beitrag zu einer sichereren globalen Dateninfra- struktur leisten werden (vgl. Ziff. 2.12). In der Zusammenarbeit der Schweiz mit Europa bleibt die vollständige Assoziierung an Horizon Europe sowie am Digital Europe Programme das erklärte Ziel des Bun- desrates. Die Schweiz ist als nicht assoziiertes Drittland von wichtigen Digitalisie- rungsbereichen (Quantentechnologie, Cybersicherheit, Künstliche Intelligenz, Welt- raum, Blockchain oder Hochleistungsrechnen) ausgeschlossen. Der Bundesrat hat Übergangs- und Ergänzungsmassnahmen in gezielten Bereichen – darunter auch im Themenfeld der Digitalisierung - beschlossen, um die negativen Auswirkungen des Ausschlusses auf Schweizer Teilnehmende abzufedern (vgl. Ziff. 2.7.2 Swiss Quan- tum Initiative).

Nachhaltige Entwicklung Der nachhaltigen Entwicklung und ihrer Förderung gemäss Verfassungsauftrag (Art. 2 Abs. 2 und 73 BV) kommt in der Schweiz ein hoher Stellenwert zu. Seit 1997 legt der Bundesrat die politischen Schwerpunkte seiner Nachhaltigkeitspolitik in einer Strategie fest. Damit verfolgt er das Ziel, eine kohärente nachhaltige Entwicklung auf Bundesebene zu gewährleisten und die Interessen der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Umwelt in allen Politikbereichen ausgewogen zu berücksichtigen. Der Bundesrat versteht nachhaltige Entwicklung folgendermassen: Eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht die Befriedigung der Grundbedürfnisse aller Menschen und stellt eine gute Lebensqualität sicher, überall auf der Welt sowohl heute wie auch in Zukunft. Sie berücksichtigt die drei Dimensionen ökologische Verantwortung, gesell- schaftliche Solidarität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gleichwertig, ausgewo- gen und in integrierter Weise und trägt den Belastbarkeitsgrenzen der globalen Öko- systeme Rechnung. 65 Agenda 2030 und Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 Im September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs aller UNO- Mitgliedstaaten – darunter die Schweiz – die Agenda 2030 für nachhaltige Entwick- lung verabschiedet. Sie haben sich bereit erklärt, 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) gemeinsam zu erreichen und auf nationaler sowie interna- tionaler Ebene einen Beitrag zu deren Umsetzung zu leisten. Die Agenda 2030 bildet den Referenzrahmen der im Juni 2021 vom Bundesrat verab- schiedeten Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030). Die SNE 2030 for- muliert Leitlinien für die Bundespolitik, setzt Schwerpunkte für die Umsetzung der Agenda 2030 auf Bundesebene und verankert die nachhaltige Entwicklung als wich- tigen Bestandteil in allen Politikbereichen des Bundes. Ausserdem lädt sie Kantone, Gemeinden, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ein, durch ihre Beiträge gemeinsam zu einer nachhaltigen Entwicklung beizusteuern. Wenngleich die Agenda

65 Bundesrat (2021). Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030

(www.eda.admin.ch/agenda2030 > Strategie und Berichterstattung > Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030).

2030 von der Schweiz in ihrer Gesamtheit umgesetzt werden soll, werden in der SNE

2030 drei Schwerpunktthemen gesetzt, in denen innen- und aussenpolitisch der

grösste Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den verschiedenen Politikbe- reichen besteht: 1) Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion; 2) Klima, Ener- gie und Biodiversität; 3) Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt (vgl. Ziff. 1.3.3 «Chancengerechtigkeit»). Umsetzung im BFI-Bereich Bildung, Forschung und Innovation sind gemäss SNE 2030 von entscheidender Be- deutung für eine zukunftsfähige Gesellschaft sowie Wirtschaft und spielen bei der Umsetzung der Agenda 2030 und beim Voranbringen der Nachhaltigkeitsziele eine wesentliche Rolle. Die BFI-Förderpolitik des Bundes orientiert sich an den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung und verfolgt eine doppelte Zielsetzung: Zum einen soll die nachhaltige Entwicklung als solche gestärkt und ein Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 ge- leistet werden; zum andern gilt es, die nachhaltige Entwicklung als Chance und Wett- bewerbsvorteil für den BFI-Standort Schweiz zu nutzen. Die Erreichung dieser Ziele ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Entsprechend sind im BFI-Bereich alle Akteure gefordert, ihren Beitrag zu leisten, und ist auch die Eigeninitiative des Individuums unverzichtbar. Der Bund setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten dafür ein, dass Bildung, For- schung und Innovation als Treiber für eine nachhaltige Entwicklung weiter gestärkt werden. Dies bedingt ein BFI-System, das förderliche Rahmenbedingungen für einen starken Wissensstandort Schweiz bietet. Zudem wird die nachhaltige Entwicklung in jedem einzelnen Bereich der BFI-Förderpolitik weiter gestärkt (vgl. Ausführungen im Folgenden sowie Ziffer 2 und Dokumentation der «Aktivitäten Nachhaltige Entwick- lung im BFI-Bereich» 66). Bund und Kantone koordinieren ihre Tätigkeiten in der Bildung für nachhaltige Ent- wicklung (BNE). Entsprechend ist BNE in der Erklärung 2019 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen von Bund und Kantonen für den Bildungsraum Schweiz verankert (zur Erklärung 2019 vgl. Ziff. 1.3.2, gemeinsame bildungspolitische Ziele von Bund und Kantonen). BNE soll es den Menschen ermöglichen, die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung zu erkennen und Kompetenzen zu erwerben, die für eine Beteiligung und Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung nötig sind. Der Bund setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit und unter Achtung der föderalen Struktu- ren für BNE ein.

In der Berufsbildung wird der nachhaltigen Entwicklung beispielsweise bei der periodischen Überprüfung der Bildungsinhalte, der Entwicklung neuer Bildungsange- bote und im Rahmen der berufsorientierten Weiterbildung Rechnung getragen. Im Förderschwerpunkt «Nachhaltige Entwicklung in der Berufs- und Weiterbildung» (Lancierung im Herbst 2023) stehen Kommunikation, Bildung und Beratung, Wissenstransfer und die finanzielle Förderung im Zentrum.

66 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen > Aktivitäten Nachhaltige Entwicklung im BFI-Bereich

Die BFI-Akteure swissuniversities, EHB, ETH-Rat, SNF, Innosuisse und Akademien der Wissenschaften Schweiz nehmen ihre Verantwortung in Bezug auf eine nachhal- tige Entwicklung wahr und haben diese über verschiedene Ziele und Massnahmen in ihren strategischen Mehrjahresplanungen aufgenommen. Mit den strategischen Zielen beauftragt der Bundesrat den ETH-Bereich, die EHB und Innosuisse, sich für die nachhaltige Entwicklung einzusetzen und in ihren Bereichen konkrete Beiträge zu leisten (Beispiele siehe ergänzende Dokumentation). 67 In der Forschungs- und Innovationsförderung ist die nachhaltige Entwicklung ein wichtiges Kriterium, beispielsweise bei den Nationalen Forschungsschwerpunkten und den Nationalen Forschungsprogrammen wie auch bei der Innovationsförderung von Innosuisse. Auch über die Beteiligung an Projekten der EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation tragen Schweizer Akteure zur nachhaltigen Entwick- lung bei. Auf globaler Ebene trägt das gemeinsame Forschungsprogramm zwischen der DEZA und dem SNF «Solution oriented research for Development Programme» (SOR4D) zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele bei. Im Rahmen ihrer Mitglied- schaft bei der ESA unterstützt die Schweiz Erdbeobachtungsprogramme, welche u.a. zum besseren Verständnis des Klimawandels und seiner Auswirkungen auf die Um- welt beitragen, sowie Programme zur nachhaltigen und sicheren Nutzung des Welt- raums. Hinzu kommt die Mitwirkung der Schweiz zur Stärkung einer nachhaltigen Entwicklung in internationalen BFI-Gremien.

Chancengerechtigkeit Der Begriff Chancengerechtigkeit ist breit gefasst und impliziert, dass jede Person die Chance hat, ohne Benachteiligungen ihr Potenzial zu entfalten. Er wird auch im Zu- sammenhang mit dem Zugang und der Durchlässigkeit im Bildungssystem verwendet. Chancengerechtigkeit stärkt den sozialen Zusammenhalt und damit die Stabilität der Gesellschaft. Sie steigert die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die ökono- mischen und sozialen Chancen. Damit einher geht eine erhöhte Ausschöpfung des Talent- und Fachkräftepotenzials in der Schweiz. Der Zugang zu Bildung, Forschung und Innovation in der Schweiz soll allen Menschen gleichermassen und im Rahmen der jeweiligen individuellen Begabung möglich sein. Herausforderungen Chancengerechtigkeit im BFI-Bereich wird national wie international einem regel- mässigen und systematischen Monitoring unterzogen. Gemäss Bildungsbericht 2023 68 bestehen weiterhin Herausforderungen in Bezug auf die gleichwertige gesell- schaftliche Anerkennung allgemeinbildender und berufsbezogener Bildungswege und deren internationale Anschlussfähigkeit. Eine weitere Herausforderung zeigt sich bei der Erreichung eines Abschlusses auf Sekundarstufe II bis zum 25. Altersjahr für Per- sonen, die das Schulsystem nicht oder nur teilweise in der Schweiz durchlaufen haben. An den Hochschulen sind Frauen nach wie vor in Gremien und Führungspositionen

67 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen > Ergänzende

Dokumentation 68 SKBF (2023): Bildungsbericht Schweiz 2023 (www.skbf-csre.ch > Bildungsbericht).

untervertreten. Massnahmen zeigen aber erste Früchte insbesondere bei Neuanstel- lungen. 69 Wie für den Hochschulbereich steht für den Forschungsbereich oft die Gleichstellung der Geschlechter im Vordergrund, wobei die Förderung von Diversität allgemein an Bedeutung gewinnt. Eine Herausforderung ist die Intersektionalität von Chancengerechtigkeit. Mehrere Dimensionen wie zum Beispiel Migration, Alter, Geschlecht u.a. sind eng miteinander verflochten. Hürden sind zum Teil gesellschaftlich bedingt, weshalb der Abbau von Stereotypen, aber auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als wichtige Ansatz- punkte zur Verbesserung der Situation identifiziert wurden. Dieser eigentliche Kul- turwandel hat erst begonnen und dürfte sich mit der nationalen Gleichstellungs- strategie 2030 70 beschleunigen. Umsetzung im BFI-Bereich In allen Bereichen von Bildung, Forschung und Innovation setzt der Bundesrat in den kommenden vier Jahren die Anstrengungen zur Verringerung von Benachteiligung und Ungleichbehandlung fort. Dabei stehen Bund und Kantone zu Fragen der Chan- cengerechtigkeit im Bildungssystem in einem regelmässigen Dialog. Digitalisierung und Daten 71 sind zur Förderung eines gerechten Bildungssystems zu nutzen. Ausser- dem werden lebenslanges Lernen und Mobilität für alle gefördert. Innerhalb der ein- zelnen Stufen des Bildungssystems wird die Integration von benachteiligten Gruppen gefördert (z.B. im Rahmen der Projektförderung gemäss Berufsbildungsgesetz). Die vom Bund unterstützten Akteure EHB, ETH-Bereich, swissuniversities, SNF, Innosuisse und Akademien haben auch die Frage der Chancengerechtigkeit in ihren strategischen Mehrjahresplanungen vertieft. Für die Förderperiode 2025−2028 sind unter anderem folgende Ausrichtungen und Schwerpunkte formuliert: − Die EHB plant die Erarbeitung von Laufbahn- und Förderkonzepten für alle Per- sonalkategorien der Hochschule. − Der ETH-Bereich führt sein Engagement für Chancengerechtigkeit fort. Mit der Förderung der Diversität sowie der Schulung von Führungskräften werden ins- besondere Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung unterbunden. Ein besonderer Fokus liegt weiterhin auf der Motivation und Förderung von Frauen und Mädchen im MINT-Bereich, wobei auch Wert auf ansprechende Arbeitsbedingungen gelegt wird. − Die Akademien der Wissenschaften Schweiz engagieren sich für die Vernetzung

von Frauen und für die Verbesserung ihrer Karrieremöglichkeiten in Forschung und Wissenschaft. Sie setzen sich für die Förderung solider MINT-Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen ein und wecken – insbesondere bei Mädchen – das Interesse an MINT-Fächern. Zielgruppe der Förderung von Chancengerech- tigkeit sind auch Kinder und Jugendliche aus wissenschaftsfernen oder sozial benachteiligten Milieus.

69 Vgl. Gendermonitoring (www.swissuniversities.ch > Themen > Chancengleichheit & Diversity > Gendermonitoring).

70 Abrufbar unter: www.gleichstellung2030.ch

71 Vgl. Educa (2021): Bericht «Digitalisierung in der Bildung» Kapitel Equity

(www.educa.ch > themen > datennutzung > digitalisierung-der-bildung).

− Die Schweizer Hochschulen haben sich verpflichtet, Chancengleichheit, Diver- sität und Inklusion zu fördern. Sie verankern diese Themen breit, strukturell und nachhaltig in den institutionellen Strategien, setzen ihre entsprechenden Bemü- hungen fort und bewerten die Fortschritte regelmässig im Rahmen der Akkredi- tierungsprozesse. − Der SNF will eine grosse Vielfalt von Forschenden, Themen, Disziplinen und Forschungsarten bedienen sowie eine offene und faire Forschungskultur ermög- lichen. Er setzt sich weiterhin für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein und für die Entfaltung des Potenzials untervertretener Gruppen in der Forschung (insbesondere Frauen). Ein weiterer Schwerpunkt bleibt die Chancengerechtig- keit zwischen jüngeren und älteren Forschenden. − Innosuisse engagiert sich verstärkt für Frauen als Innovationsschaffende. Im Be- reich des Unternehmertums werden weiterhin spezifische Angebote lanciert, welche das weibliche Zielpublikum ansprechen. Eine paritätische Beteiligung von Frauen in den Start-up-Trainings wird angestrebt und die Diversität der Teams in Innovationsprojekten gefördert. Eine Übersicht über diese und weitere Aktivitäten zur Chancengerechtigkeit, welche primär vom SBFI oder von durch das SBFI unterstützten Institutionen umgesetzt bzw. gefördert werden, ist auf der Website des SBFI verfügbar 72. Einzelne der genannten Schwerpunkte und Herausforderungen sind auch im Aktionsplan der Gleichstellungs- strategie 2030 als Massnahmen abgebildet. 73

Nationale und internationale Zusammenarbeit Dieses transversale Thema zielt darauf ab, die Zusammenarbeit der Akteure in der Schweiz wie auch die internationalen Kooperationen weiter zu stärken. Mit einem klugen Verhältnis von Kooperation und Wettbewerb wird die Wettbewerbs- und Leis- tungsfähigkeit des Schweizer BFI-Systems gesichert sowie dessen Resilienz erhöht.

Nationale Zusammenarbeit Die gesamtschweizerische Koordination und Aufgabenteilung gerade auch in kosten- intensiven Bereichen dient der effizienten und effektiven Verwendung von Mitteln und schafft Synergien und Innovationen. Gleichzeitig ist der Wettbewerb zwischen Akteuren wichtig zur Sicherung der Exzellenz. Mit der Zusammenarbeit der öffentlich finanzierten Akteure untereinander wie auch mit privaten Akteuren kann die Leistung des BFI-Systems breit abgestützt werden. Die Übersicht in Ziffer 1.1.2 und das Dokument «Zuständigkeiten und Steuerungs- möglichkeiten des Bundes im BFI-Bereich» zeigt die verschiedenen Zusammenar- beitsformen auf. Im Folgenden werden die neusten Entwicklungen dieser Zusammen- arbeit aus der laufenden Förderperiode aufgeführt:

72 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen > Aktivitäten Chancengerechtigkeit im BFI-Bereich 73 Abrufbar unter: www.gleichstellung2030.ch. Siehe insbesondere Massnahme 1.1.2.2, Massnahme 1.1.2.4 und Massnahme 4.1.2.1

Koordination im Hochschulwesen (HFKG-Evaluation): Bund und Kantone sorgen ge- meinsam für die Koordination im Hochschulwesen. So schlossen sie eine Zusammen- arbeitsvereinbarung ab und übertrugen bestimmte Befugnisse an gemeinsame Organe. Das HFKG regelt die Zuständigkeiten und legt die Grundsätze von Organisationen und Verfahren der Koordination fest. Alle vier Jahre wird eine Evaluation durchge- führt (Art. 69 HFKG). Die 2022 abgeschlossene Evaluation befasste sich schwerge- wichtig mit dem Zusammenspiel der HFKG-Organe sowie den Auswirkungen des HFKG-Finanzierungssystems. Hinsichtlich der Aufbauorganisation im Hochschulbe- reich hält sie fest, dass diese zwar komplex ist, grundsätzlich jedoch gut funktioniert. Der Fokus der weiteren Arbeiten soll nun verstärkt auf institutionelle Fragen und Ko- ordinationsleistungen gelegt werden. Rolle und Funktion des SNF (Institutionelle SNF-Evaluation): Im Jahr 2022 hat der Schweizerische Wissenschaftsrat (SWR) eine systemisch orientierte Gesamtevalua- tion zur Rolle und Funktion des SNF im nationalen BFI-System durchgeführt. Dies vor dem Hintergrund des neu geschaffenen Hochschulraums Schweiz mit neuen Zuständigkeiten und Organen sowie neuen Finanzierungsgrundlagen. Der Evaluati- onsbericht zeigt die systemprägende Rolle des SNF auf. Gleichzeitig empfiehlt der SWR eine Weiterentwicklung der Governance des SNF sowie einen besonderen Fokus auf die angewandte bzw. missionsorientiere Forschung, Forschungsinfrastruk- turen und internationale Kooperationen zu legen. Dies bedingt eine Abstimmung mit dem Hochschulbereich und der Innovationsförderung (weitere Ausführungen im Anhang 3). Erarbeitung und Umsetzung der Roadmap Forschungsinfrastrukturen: Die For- schung ist zunehmend auf grosse und kostenintensive Infrastrukturen angewiesen. Deshalb ist es für die Schweiz entscheidend, den Bau solcher Infrastrukturen auf na- tionaler Ebene zu koordinieren und für die Teilhabe auf internationaler Ebene im Interesse der Akteure Forschungsinfrastrukturen auszuwählen, die für Spitzen- forschung notwendig sind. In der «Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen 2023» sind neue nationale Infrastrukturprojekte vorgestellt, welche die Hochschulen und Forschungsinstitutionen des ETH-Bereichs für die Jahre 2025–2028 planen (vgl. Anhang 4). Der SWR hat angeregt, die Roadmap zu überarbeiten. Die strategische

Weiterentwicklung im Hinblick auf die Roadmap 2027 soll über eine Steuerungs- gruppe erfolgen, welche die Herausforderungen, insbesondere bezüglich der digitalen Entwicklung, analysiert. Ausschöpfung des wissenschaftlichen Potenzials in Krisenzeiten: Die Covid-19-Pan- demie hat gezeigt, wie wichtig der Einbezug wissenschaftlicher Expertise für das Kri- senmanagement des Bundes und damit einhergehend eine adäquate Wissenschafts- kommunikation ist. Mit der Verabschiedung des Berichts in Erfüllung des Postulats 20.3280 (Wissenschaftliches Potenzial für Krisenzeiten nutzen) hat der Bundesrat die Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit dem WBF (SBFI) beauftragt, eine Umsetzung des Ad-hoc-Einbezugs von wissenschaftlicher Expertise in einer Krise basierend auf einem interdisziplinären Netzwerk zu erarbeiten. Die Zusammenarbeit der BFI- Akteure ist dabei zu regeln. Kohärente Gouvernanzstrukturen der Berufsbildung: Die Schweizer Berufsbildung basiert auf dem Grundsatz der Verbundpartnerschaft. Die Kompetenz, Verantwortung und Umsetzung der Aufgaben der einzelnen Verbundpartner richten sich nach dem

Berufsbildungsgesetz. 2021 wurde eine neue Gremienstruktur zur Optimierung der Gouvernance des Berufsbildungssystems eingeführt. Diese ermöglicht eine effiziente, transparente und abgestimmte Zusammenarbeit. Die Tripartite Berufsbildungskonfe- renz (TBBK) ist dabei das Bindeglied zwischen den verschiedenen Gremien der Berufsbildung auf operativer Ebene und dem nationalen Spitzentreffen auf politischer Ebene. Um der neuen Struktur Rechnung zu tragen, wird die eidgenössische Berufs- bildungskommission per Ende 2024 aufgelöst (vgl. Ziff. 3.1). Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität: Mit der Revision der rechtlichen Grundlagen der gymnasialen Maturität wird die Erreichung des gemeinsamen bil- dungspolitischen Ziels von Bund und Kantonen verfolgt, den prüfungsfreien Zugang zu den Universitäten langfristig sicherzustellen. Der Bundesrat und die EDK haben im Jahr 2022 gemeinsam eine Vernehmlassung zur revidierten Maturitäts-Anerken- nungsverordnung (MAV) und zum revidierten Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) durchgeführt. Die überarbeiteten rechtlichen Grundlagen werden am 1. Au- gust 2024 in Kraft treten. Strategische Steuerung von Austausch und Mobilität: Die Schweizerische Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität «Movetia» fördert nationale und interna- tionale Austausch- und Mobilitätsaktivitäten. Sie wird in der BFI-Periode 2025−2028 in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes umgewandelt. Die gemeinsame poli- tische und strategische Steuerung durch den Bundesrat unter Mitwirkung der Schwei- zerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) wird gestärkt.

Internationale Zusammenarbeit Im Bereich Bildung, Forschung und Innovation schneidet die Schweiz im Länderver- gleich hervorragend ab. Die Internationalisierung des BFI-Bereichs ist einer der Erfolgsfaktoren, sie ist jedoch kein Selbstläufer. In einem Umfeld starker internatio- naler Konkurrenz ist die Förderung der Internationalisierung der Schweizer BFI- Akteure entscheidend. Das Ziel einer Teilnahme der Schweiz an den Rahmenpro- grammen der EU für Forschung und Innovation ist daher für die internationale Zu- sammenarbeit der Schweiz im Bereich Forschung und Innovation (F&I) von zentraler Bedeutung. Der Bund wird im Rahmen seiner internationalen Zusammenarbeit wei- terhin die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Akteure unterstützen und stärken, um die Leistungs- und Widerstandsfähigkeit des BFI-Systems zu erhöhen. Zudem erbrin- gen Schweizer BFI-Akteure mit ihren Leistungen einen wirksamen Beitrag zur Be- wältigung globaler Herausforderungen. 74 Alle BFI-Bereiche der Schweiz sind auf die eine oder andere Weise in internationale Tätigkeiten eingebunden, sei es im Rahmen von multilateralen Organisationen oder Forschungsinfrastrukturen, bei Kooperationen zwischen Hochschulen, im Weltraum- bereich, in den Bereichen Berufsbildung, Weiterbildung, Austausch und Mobilität, bei der Anerkennung von Diplomen und Berufsqualifikationen oder im Bereich Stipendien und Talentförderung. Die Schweizer BFI-Akteure bringen sich auf inter- nationaler Ebene aktiv ein und gelten als anerkannte und geschätzte Partner. Die na- tionalen Förderagenturen setzen sich für eine verstärkte Beteiligung an multilateralen

74 Vgl. Dokument «Internationale Aktivitäten der BFI-Akteure» (www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen> Transversale Themen).

und bilateralen Kooperationen und Initiativen ein. Die einzelnen Förderbereiche mit internationalem Bezug werden in Ziffer 2 beschrieben. Der Bund verfügt im Bereich der Förderung der internationalen Zusammenarbeit über klar definierte Kompetenzen im Bereich Forschung und Innovation (FIFG) und im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BIZMB). In der Internationalen Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation von 2018 hat der Bundesrat an die Grundsätze erinnert, auf die sich die Strategie und die allgemeine Verteilung der Kooperations- und Förderaufgaben im BFI-Bereich stützen. Zu diesen Grundsätzen, die sich bewährt haben, gehört insbe- sondere auch jener der Subsidiarität, gemäss dem der Bund bei internationalen BFI- Beziehungen nur eingreift, wenn dies notwendig ist. Zudem verfolgt der Bund in ge- wissen Sonderfällen international einen sektorbezogenen Ansatz, der auf bestimmte strategische Themen wie Digitalisierung oder Quantentechnologien ausgerichtet ist. Abgesehen von diesen Sonderfällen besteht die Aufgabe des Bundes darin, optimale Rahmenbedingungen zu schaffen und zu fördern, insbesondere durch den Abschluss von internationalen Verträgen oder Absichtserklärungen, durch den Aufbau und die Pflege institutioneller Kontakte rund um den Globus wie auch durch die Bereitstellung und die Weiterentwicklung des Swissnex-Netzwerks, das der Unterstützung der Schweizer BFI-Akteure im Ausland dient. Danach liegt es an den BFI-Akteuren, diese Instrumente der internationalen Zusammenarbeit einzusetzen. Der Erhalt und die Ent- wicklung internationaler Kooperationen im BFI-Bereich mit den traditionellen Part- nern wie jenen der Europäischen Union werden weiterverfolgt. Deshalb bleibt auch die Beteiligung der Schweiz an den EU-Forschungs- und Innovationsrahmen- programmen und an Erasmus+ ein wichtiges Ziel des Bundes, wie bereits in den vor- hergehenden Förderperioden. Die Schweiz sowie die Länder der EU gewinnen von einer Beteiligung der Schweiz an den EU-Rahmenprogrammen im Bereich Forschung und Innovation aus wissenschaftlicher, technologischer und wirtschaftlicher Sicht. Der Forschungsstandort Schweiz ist damit Teil weltweit herausragender Forschungs- projekte, zu denen die Schweiz massgebend mit Knowhow beiträgt, die sie alleine

jedoch nicht realisieren könnte. Die Schweiz nutzt langjährig aufgebaute Koopera- tionspartnerschaften und setzt sich aktiv dafür ein, dass diese erhalten bleiben. Mobilität in Bildung, Forschung und Innovation umfasst ein breites Spektrum an Aktivitäten und Formen des Austauschs weltweit. Traditionell bestehen enge Verbin- dungen zu Europa, andere Weltregionen gewinnen jedoch an Bedeutung. Zu den wichtigsten mit der Mobilität zu erreichenden Zielen zählen der Erwerb und die Ver- mittlung von Wissen und Fertigkeiten, die interdisziplinäre Reflexion und die Hinter- fragung bestehenden Wissens. Neben den bereits gut etablierten Kooperationen wird gemäss der Internationalen Strategie für den BFI-Bereich weltweit auch weiter auf eine Diversifizierung der internationalen BFI-Partnerschaften der Schweiz und deren Verstärkung bei gewissen Themen hingearbeitet. Ziel dieser Diversifizierung und Stärkung ist es, neue Möglichkeiten für Länder zu schaffen, die ein grosses Zusammenarbeitspotenzial auf- weisen. Sie werden vom Bund im Rahmen der bereits bestehenden Instrumente sowie bei Bedarf durch den Abschluss neuer Verträge oder Absichtserklärungen gefördert.

Swissnex Netzwerk: Swissnex, das Aussennetz des Bundes für BFI, wird vom SBFI in enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige An- gelegenheiten (EDA) betrieben. Es umfasst zurzeit weltweit sechs Swissnex Haupt- standorte sowie über 20 Wissenschaftsrätinnen und -räte an Schweizer Botschaften. Das Swissnex Netzwerk wird in der BFI-Landschaft Schweiz als wichtiges Förderin- strument für die Internationalisierung der nationalen Akteure geschätzt, insbesondere durch den Austausch von Wissen, Ideen und Talenten. Mit Präsenz Schweiz existiert auf der Basis der erwähnten Internationalen Strategie im BFI-Bereich sowie der Stra- tegie Landeskommunikation eine bereits etablierte Partnerschaft, um die Präsenz des BFI-Bereichs in den internationalen Kommunikationstätigkeiten zu verstärken, bei- spielweise im Rahmen von Weltausstellungen und Kampagnen. Damit leistet Swiss- nex einen substanziellen Beitrag zur Stärkung der Positionierung der Schweiz als ex- zellenter Forschungs- und Innovationsplatz. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der BFI-Akteure in der BFI-Periode 2025–2028 zu erhöhen, muss deren Zugang zum Swissnex Netzwerk erleichtert, so- wie dessen Visibilität gestärkt und die Reichweite vergrössert werden: − Als Bindeglied, Kommunikationskanal und Kollaborationsplattform zwischen den BFI-Akteuren in der Schweiz und dem Swissnex Netzwerk soll «Swissnex in Switzerland» geschaffen werden: ein mobiler, virtueller und in dieser Form bisher nicht existierender Begegnungsort für eine Vielzahl verschiedener Akteure u.a. Exponenten aus Bildung und Forschung, Kreativindustrie, Startups und international ausgerichtete Institutionen und Firmen. «Swissnex in Switzer- land» spielt eine Schlüsselrolle bei der Vernetzung mit erfolgreichen Inno- vationsökosystemen weltweit und informiert aus einer Hand über Trends und Möglichkeiten in Bildung, Forschung und Innovation. So finden die Schweizer BFI-Akteure über eine einzige Anlaufstelle systematisch Zugang zum gesamten Swissnex Netzwerk, das sie einerseits für die Internationalisierung ihrer Aktivi- täten (outbound) und andererseits als Informationsquelle (inbound) nutzen können. − Gleichzeitig soll ein Ausbau des Swissnex Netzwerks in weitere höchst innova- tive Regionen der Welt erfolgen (z.B. Deutschland, Niederlande, nordische Län-

der und Israel). Die entsprechenden Wissenschaftssektionen der Schweizer Bot- schaften unterstützen die Etablierung internationaler Forschungs- und Inno- vationskooperationen. Damit wird ein Grundstein für mögliche Programme, die unter anderem durch die sechs Swissnex Hauptstandorte umgesetzt werden können, gelegt. Das Swissnex Netzwerk kann sich durch diese Massnahmen flexibel und dynamisch an den Bedürfnissen und Kooperationsmöglichkeiten der Akteure ausrichten und wei- terentwickeln. Es trägt dadurch verstärkt zur Diversifizierung der internationalen BFI- Zusammenarbeit bei.

1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung

Der Bundesrat hat die Leitlinien und Ziele für die Legislaturplanung 2023–2027 im Januar 2023 verabschiedet. 75 Die Leitlinie 1 besagt: «Die Schweiz sichert ihren Wohl- stand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung». Für die BFI-Politik ist insbesondere das Ziel 4 von Bedeutung: «Die Schweiz bleibt führend in Bildung, For- schung und Innovation». Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Legislatur- planung 2023–2027 im Januar 2024.

1.5 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Die folgenden Vorstösse sollen mit der BFI-Botschaft 2025–2028 abgeschrieben wer- den. Die ausführlichen Erläuterungen folgen im Botschaftstext.

2020 P 20.3462 Postulat WBK-SR: Keine Streichung von Bundesbeiträgen

an nationale Forschungseinrichtungen

2020 P 20.3927 Postulat WBK-NR: Keine Streichung von Bundesbeiträgen

an nationale Forschungseinrichtungen Kurzfassung des Inhalts der Postulate: Mit den Postulaten 20.3462 und 20.3927 wird der Bundesrat beauftragt darzulegen, über welche Kanäle und basierend auf welcher Gesetzesgrundlage er ab 2025 die bis- her über Artikel 15 FIFG gesprochenen Bundesbeiträge an nationale Forschungsein- richtungen leisten wird. Kurzbegründung: Gestützt auf die Resultate der Überprüfung der entsprechenden Bundessubventionen und der relevanten Rechtsgrundlagen (HFKG und FIFG) sind keine Gesetzesänderun- gen in Bezug auf die Unterstützung von Institutionen von nationaler Bedeutung der Kategorie b (Forschungsinstitutionen) vorgesehen. Der Postulatsbericht liegt bis Ende

2023 vor (vgl. Ziff. 2.10).

2021 M 21.3007 Motion WBK-NR: Bessere Steuerung und Planbarkeit in der

Berufsbildungsfinanzierung Kurzfassung des Inhalts der Motion: Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Vorschlag zur besseren Steuerung und Planbarkeit der Berufsbildungsfinanzierung durch die Kantone zu erarbeiten und dem Parlament bis Ende 2022 vorzulegen. Kurzbegründung: Die in der Motion geforderte bessere Planbarkeit der Berufsbildungsfinanzierung soll durch einen eigenen Zahlungsrahmen der Pauschalbeiträge an die Kantone ab 2025 umgesetzt werden. Dadurch unterliegen die Pauschalbeiträge keinen Schwankungen mehr durch die anderen Fördertatbestände der Subjektfinanzierung gemäss Artikel 56a BBG oder durch die Finanzierung der Durchführung von eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen gemäss Artikel 56 BBG. Die Beiträge an die Kantone

75 Abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilung > Bundesrat

verabschiedet die Leitlinien und Ziele für die Legislaturplanung 2023–2027

können gegenüber dem Bundesbeschluss in der BFI-Botschaft nur im Rahmen der jährlichen Budgetdebatte verändert werden (der Zahlungsrahmen wird in Ziff. 2.1 so- wie Ziff. 3.1 näher beschrieben). Der separate Zahlungsrahmen führt zu einer besse- ren Planbarkeit für die Kantone. Zudem trägt er so zu einer verbesserten Steuerung der Berufsbildungsfinanzierung bei. Was den Informationsaustausch zwischen Bund und Kantonen über Themen der Berufsbildungsfinanzierung betrifft, so kann dieser bei Bedarf in den bestehenden Gremien intensiviert werden. Neben den bilateralen Gremien mit Vertretung Bund und Kantone eignet sich dazu auch die Tripartite Be- rufsbildungskonferenz TBBK, in der alle Verbundpartner vertreten sind.

2021 P 21.3008 Postulat WBK-NR: Transparenz bei der Verwendung von

Bundesmitteln im Bildungsbereich Kurzfassung des Inhalts des Postulats: Das Postulat 21.3008 verlangt die Mittelflüsse zwischen Bund und Kantonen im Bil- dungsbereich transparenter aufzuzeigen. Kurzbegründung: Die gemeinsame Berichterstattung von Bund und Kantonen zu den Finanzflüssen im Bildungsbereich erfolgt im Wesentlichen über den Finanzbericht bzw. das Finanzre- porting von SBFI und EDK. 76 Darin wird die gesamte BFI-Finanzierung abgebildet und in einen breiteren Kontext aus Kennzahlen und Beschreibungen der Finanzie- rungssysteme gesetzt. Im Bereich der Hochschulen wurde eine Evaluation der Finan- zierungsinstrumente des HFKG durchgeführt.

2022 P 22.3390 Postulat WBK-NR: Für Chancengleichheit und die Förde-

rung des akademischen Nachwuchses

Kurzfassung des Inhalts des Postulats: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme der Situation des Mittelbaus an den Schweizer Hochschulen zu erarbeiten und im Rahmen der BFI-Botschaft 2025–2028 eine Reihe von Fragen, welche konkrete Massnahmen zur Verbesserung dieser Situation zum Inhalt haben, zu beantworten. Kurzbegründung: Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen wurde ein externer Bericht in Auftrag gegeben. Die Resultate werden im Sommer 2023 vorliegen (vgl. Ziff. 2.5).

76 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > BFI-Politik > BFI-Finanzberichte

2 Finanzierung der Förderbereiche: Begründung der Kreditanträge

In den Ziffern 2.1- 2.12 wird die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation entlang der zwölf Bundesbeschlüsse beschrieben. In der Ziffer 2.13 werden zwecks Übersicht und Transparenz Ausführungen zu zusätzlichen BFI-Förderbereichen ge- macht, welche signifikante Ausgaben darstellen, für die aber in dieser Botschaft keine Kreditanträge gestellt werden (unter anderem Assoziierung an EU-Programme, Ressortforschung). Eine Übersicht über alle beantragten Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen so- wie über alle geplanten Ausgaben findet sich in Ziffer 4.1 Es gilt zu beachten, dass die beantragten Verpflichtungskredits nicht zwingend mit dem Total der geplanten Ausgaben über die Jahre 2025–2028 übereinstimmen. Der Verpflichtungskredit er- mächtigt den Bundesrat während einer definierten Periode finanzielle Verpflichtun- gen für ein bestimmtes Vorhaben einzugehen. Da die dazugehörigen Zahlungen nicht im gleichen Jahr, sondern auch zu einem späteren Zeitpunkt (bspw. nach 2028) erfol- gen können, müssen sich die beiden Totale im Rahmen der BFI-Periode 2025–2028 nicht entsprechen.

2.1 Berufsbildung

Ausgangslage Berufliche Grundbildung Die berufliche Grundbildung ermöglicht Jugendlichen den Einstieg in die Arbeitswelt und ist Grundlage für die berufliche Entwicklung und das lebenslange Lernen. Rund 250 berufliche Grundbildungen stehen zur Wahl. Die berufliche Grundbildung ist der meistgewählte Bildungsweg auf Sekundarstufe II. Gemäss Referenzszenario 77 des Bundesamts für Statistik wird die Gesamtzahl der Lernenden des ersten Jahres auf Sekundarstufe II in den nächsten zehn Jahren kontinuierlich steigen (von 119 000 auf

138 000 Lernende zwischen 2021 und 2031; +16 %). Diese Entwicklung dürfte je

nach Bildungsfeld und Kanton unterschiedlich ausfallen. Die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe ist weiterhin hoch. Je nach Branche und Region präsentiert sich die Fachkräftesituation unterschiedlich. Die berufliche Grund- bildung baut auf der Bereitschaft der Unternehmen auf, Lernende auszubilden. Das SBFI lässt deshalb regelmässig Kosten und Nutzen der Betriebe untersuchen. 78 Zwei von drei Jugendlichen verfügen über einen Abschluss der beruflichen Grund- bildung. Bund und Kantone haben das gemeinsame bildungspolitische Ziel, dass 95 % der 25-Jährigen über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen. 2021 lag die Quote gemäss BFS bei 90,1%. Während Jugendliche mit Schweizer Nationalität, die in der Schweiz geboren wurden, mit einer Abschlussquote von 93,1 Prozent dieses Ziel fast erreichen, liegt die Quote bei in der Schweiz geborenen jugendlichen Aus- länderinnen und Ausländern bei 86,1 % und bei im Ausland geborenen jugendlichen

77 BFS (2022): Szenarien für das Bildungssystem 2022–2031, (www.bfs.admin.ch >

Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Szenarien für das Bildungssystem).

78 EHB (2019): Kosten und Nutzen der Ausbildung von Lernenden, vierte Erhebung

(www.ehb.swiss > Forschung > Observatorium für die Berufsbildung > Themen und Trends > Lohnt sich die Lehrlingsausbildung für die Betriebe?).

Ausländerinnen und Ausländern bei 78,9 %. 79 Um möglichst allen interessierten Jugendlichen einen Abschluss auf Sekundarstufe II zu ermöglichen, steht ein umfang- reiches Instrumentarium zur Verfügung (Berufsinformation- und Beratung, Coaching, Lehrstellenförderung etc.). Eine hohe Bedeutung hat zudem die interinstitutionelle Zusammenarbeit auf allen Ebenen. Höhere Berufsbildung Die höhere Berufsbildung umfasst die eidgenössisch anerkannten Bildungsgänge an höheren Fachschulen sowie die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen. Die höhere Berufsbildung ermöglicht insbesondere Personen ohne Maturitätsab- schluss eine staatlich anerkannte Höherqualifizierung auf Tertiärstufe. In den letzten Jahren haben Bund und Kantone verschiedene Massnahmen ergriffen, um die höhere Berufsbildung als attraktiven Bildungsweg zu erhalten. Die Finanzie- rung für Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten (subjektorientierte Finanzierung), wurde 2018 eingeführt und hat sich etabliert. 2022 richtete der Bund hierfür Beiträge von knapp 110 Millionen Franken zum Ausgleich aus. Damit gleicht der Bund die finanzielle Belastung der Studierenden auf Tertiär- stufe aus. Auch die höheren Fachschulen (HF) sollen attraktive Bildungsanbieter auf Tertiär- stufe bleiben. Das SBFI lancierte deshalb 2021 das Projekt «Positionierung Höhere Fachschulen». 80 Umfangreiche Diskussionen mit den Akteuren und Analysen haben klar gezeigt, dass die HF und ihre Abschlüsse ein gut funktionierendes Bildungsgefäss sind mit dem für die höhere Berufsbildung charakteristischen Merkmal der Arbeits- marktorientierung. Verbesserungspotenzial besteht in den Bereichen Sichtbarkeit, Be- kanntheit und Ansehen in Gesellschaft und Wirtschaft sowie Finanzierung. Entspre- chende Massnahmen werden seit Anfang 2023 umgesetzt und sollen auch zur Schärfung der Profile auf Tertiärstufe beitragen (vgl. Ziff. 1.3.2 bildungspolitisches Ziel 4 von Bund und Kantonen) 81. Lebenslanges Lernen Bildungsstand und Weiterbildungsbeteiligung sind in der Schweiz im internationalen Vergleich insgesamt hoch. Jedoch nehmen Personen ohne nachobligatorische Bildung bzw. mit mangelnden Grundkompetenzen im Vergleich zur übrigen Erwerbsbevölke- rung unterdurchschnittlich an Weiterbildungen teil und werden überdurchschnittlich oft arbeitslos.

Der Bund fördert das lebenslange Lernen im Rahmen verschiedenster Gesetze (vgl. Ziff. 2.2 Weiterbildung). Massnahmen des Bundes auf Basis des Berufsbil- dungsgesetzes sind:

79 BFS (2022): Bildungsindikatoren. (www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Bildungsindikatoren). 80 SBFI (2021): Zwischenbericht «Positionierung der Höheren Fachschulen» (www.sbfi. admin.ch > Bildung > Berufs- und Weiterbildung > Höhere Berufsbildung > Höhere Fachschulen > Projekt Positionierung HF > Positionierung der Höheren Fachschulen). 81 SBFI (2022): Zwischenbericht «Positionierung Höhere Fachschulen – Schlussfolgerungen aus den Arbeiten 2022 und weiteres Vorgehen (www.sbfi.admin.ch > Bildung > Berufs- und Weiterbildung > Höhere Berufsbildung > Höhere Fachschulen > Projekt Positionierung HF > Positionierung der Höheren Fachschulen).

  • Der Förderschwerpunkt «Einfach besser… am Arbeitsplatz» fokussiert auf die Grundkompetenzförderung und richtet sich an Betriebe. Diese können so ihre Mitarbeitenden für die Herausforderungen am Arbeitsplatz fit halten.
  • Die Förderung von Ein-, Um- und Wiedereinstiegen im ganzen Bildungssystem wurde 2015 in den bildungspolitischen Zielen von Bund und Kantonen aufge- nommen und in der Erklärung 2019 (Ziel 6, vgl. Ziff. 1.3.2) bestätigt. In den ver- gangenen Jahren wurden verschiedene Fortschritte erzielt, z.B. Anstieg der Ab- schlusszahlen bei Berufsabschlüssen von Erwachsenen um 37 % seit 2014.
  • Beiträge an die Höherqualifizierung mittels subjektorientierter Finanzierung für vorbereitende Kurse auf eidg. Prüfungen sowie Pauschalbeiträge an die Kantone zur Finanzierung der höheren Fachschulen.
  • Mit viamia wurde ein kostenloses Abklärungs- und Beratungsangebot für Perso- nen über 40 Jahren geschaffen, um die persönliche Laufbahn zu gestalten. viamia ist Teil des 2019 beschlossenen Massnahmenpakets des Bundesrats zur Förde- rung inländischer Arbeitskräfte. Seit 2022 wird viamia schweizweit umgesetzt. Der Bund unterstützt die Kantone bis Ende 2024 jährlich mit rund acht Millionen Franken.

Ziele Die Berufsbildung ist gemäss Artikel 1 Berufsbildungsgesetz eine Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Gemeinsam setzen sich die drei Ver- bundpartner für eine qualitativ hochstehende Berufsbildung ein. Zudem streben sie ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen und Bildungsgängen in der Schweiz an. Die Verbundpartner sorgen mit der Initiative «Berufsbildung 2030» zusammen für die Weiterentwicklung der Berufsbildung. Diese wird von der TBBK verantwortet. Folgende Stossrichtungen werden priorisiert:

  • Ausrichtung der Berufsbildung auf das lebenslange Lernen
  • Flexibilisierung der Bildungsangebote
  • Stärkung der Information und Beratung über die gesamte Bildungs- und Arbeits- laufbahn hinweg
  • Optimierung der Gouvernanz und Stärkung der Verbundpartnerschaft
  • Digitalisierung und neue Lerntechnologien
  • Reduktion der Regulierungsdichte und Bürokratieabbau Ziel des Bundes in der BFI-Periode 2025–2028 ist es, die gemeinsam mit den Ver- bundpartnern priorisierten Stossrichtungen in seiner Förderpolitik zu unterstützen und so die Rahmenbedingungen für die Berufsentwicklung, das lebenslange Lernen und die Teilhabe an Bildung fortlaufend zu optimieren. Die Offenheit der Berufsbildung und ihre Arbeitsmarktorientierung ermöglichen zudem, dass die fortlaufend aktuali- sierten Angebote der Berufsbildung zur Erreichung übergeordneter Zielsetzungen wie die Umsetzung der Klimaziele beitragen.

Massnahmen Fachkräftebedarf decken Der Bund setzt sich im Rahmen der Verbundpartnerschaft dafür ein, dass die Wirt- schaft mit ausreichend Fachkräften versorgt wird. Er sorgt dabei für die Einhaltung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen. Die Kantone stellen den Vollzug sicher, während Berufsverbände, Branchenorganisationen und Trägerschaften die Bil- dungsinhalte und Qualifikationsverfahren definieren und regelmässig den aktuellen Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt anpassen. Die Berufsentwicklung in der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbil- dung bleibt für den Bund auch 2025–2028 ein Schwerpunkt. Während die Träger- schaften ihre formalen Bildungsangebote periodisch überprüfen, sorgt der Bund für die Optimierung der Rahmenbedingungen, z.B. durch die Unterstützung der Träger- schaften bei der Berufsentwicklung über die Projektförderung. Auch unterstützt der Bund gezielt Initiativen wie verschiedene Massnahmen zur Stärkung der MINT- Berufe oder zum Abbau von Stereotypen bei der Berufswahl. Das Bildungsangebot in der Schweiz ist umfassend, aktuell und kann jederzeit an neue Erfordernisse angepasst werden. Es existieren verschiedenste Möglichkeiten von in- formellem Lernen am Arbeitsplatz über nicht-formale Kurse und Seminare der be- rufsorientierten Weiterbildung bis hin zu den formalen Bildungsangeboten (z.B. An- gebote der höheren Berufsbildung). Wenn es darum geht, rasch auf Veränderungen oder Megatrends wie die Bewältigung des Klimawandels zu reagieren, kommt der berufsorientierten Weiterbildung eine hohe Bedeutung zu. Berufsverbände und Bil- dungsinstitutionen konzipieren entsprechende Bildungsangebote. Der Bund kann die berufsorientierte Weiterbildung im Rahmen der Projektförderung (Art. 54, 55 BBG) unterstützen. Attraktivität der Berufsbildung sichern Der Bund setzt sich für die Sicherstellung der Gleichwertigkeit von Berufsbildung und allgemeinbildenden Schulen / Hochschulen ein. Er trägt dadurch zu einem idealen Mix aus Fach- und Führungskräften bei. Die Berufsmaturität soll auch in Zukunft ein attraktives Bildungsangebot für leis- tungsstarke Jugendliche sein. Im Projekt «Berufsmaturität 2030» wird der Anpas- sungsbedarf der Berufsmaturität überprüft. Das SBFI plant, die revidierten Grund- lagen der Berufsmaturität im Jahr 2025 zu erlassen. Der Bund fördert auch 2025–2028 die höhere Berufsbildung. Die erfolgreich einge-

führte subjektorientierte Finanzierung bei den eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen wird fortgeführt. Auch die höheren Fachschulen sollen ihre Attrakti- vität beibehalten. Das SBFI konkretisiert die gemeinsam definierten Massnahmen seit Anfang 2023 zusammen mit den Partnern der Berufsbildung und wird diese zügig umsetzen. Je nach Massnahme sind Gesetzesanpassungen nötig. 82 Für das SBFI ist die Bekanntmachung der vielfältigen Karrieremöglichkeiten der Be- rufsbildung eine wichtige Aufgabe. Es unterstützt deshalb die Ausrichtung von bzw.

82 Vgl. Bericht «Positionierung der Höheren Fachschulen» (www.sbfi.admin.ch > Bildung > Berufs- und Weiterbildung > Höhere Berufsbildung > Höhere Fachschulen > Projekt Positionierung HF > Positionierung der Höheren Fachschulen).

die Teilnahme an Berufsmeisterschaften sowie die Durchführung regionaler Berufs- messen. Weitere Massnahmen sind beispielsweise Kampagnen sowie Beiträge an die interkantonale Internetplattform der Berufsinformation und -beratung. Zukunftsfähigkeit der Berufsbildung erhalten Mit der Initiative «Berufsbildung 2030» stellen die Verbundpartner sicher, Verände- rungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft zu antizipieren und die Berufs- bildung fit für die Zukunft zu halten. Der Bund beteiligt sich auch 2025–2028 an der Initiative «Berufsbildung 2030» mit eigenen Projekten. Er kann zudem Projekte der Verbundpartner fördern. Berufs- und Weiterbildung sind ein wesentlicher Treiber für die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung. Das SBFI fördert gestützt auf das Berufsbildungsgesetz die nachhaltige Entwicklung in der Berufsbildung. Der Bund führt das Förderpro- gramm «Nachhaltige Entwicklung in der Berufsbildung» 2025–2028 weiter (Lancie- rung im Herbst 2023). Im Zentrum stehen Information, Koordination, Wissenstransfer und Projektförderung. Lebenslanges Lernen fördern Das Schweizer Bildungssystem ist so aufgebaut, dass Berufswechsel und lebenslan- ges Lernen grundsätzlich jederzeit möglich sind. Entsprechend hoch ist die berufliche Mobilität in der Schweiz. Der Bund setzt sich für günstige Rahmenbedingungen für das lebenslange Lernen (einschliesslich Neuorientierung und Umschulung) ein. Er fördert 2025–2028 das lebenslange Lernen über verschiedene Massnahmen:

  • Auf der Basis eines 2022 verbundpartnerschaftlich verabschiedeten Commit- ments werden die Rahmenbedingungen für den Berufsabschluss für Erwachsene weiterhin verbessert. Die Anrechnung von Bildungsleistungen wird weiter er- leichtert. Zudem sollen Erwachsene und Unternehmen Zugang zu Information, Beratung und Begleitung haben. Auch sollen genügend Ausbildungsplätze, Bil- dungsangebote und Qualifikationsverfahren für Erwachsene zur Verfügung ste- hen sowie attraktive finanzielle Rahmenbedingungen vorliegen.
  • Der Bund verlängert seine Unterstützung für die kostenlose Standortbestimmung viamia für Personen über 40 Jahren bis 2028 in degressiver Form (2025: 80 % Bundesanteil, 2026: 60 %, 2027: 40 %, 2028: 20 %). Die Kantone haben dadurch die Gelegenheit, das 2022 eingeführte Angebot zu verstetigen, breiter bekannt zu machen und bis Ende 2028 in ihre Regelstrukturen zu übernehmen. Überdies

unterstützt der Bund im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Kantone bei der Umsetzung der nationalen Strategie im Bereich der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.

  • Seitens der öffentlichen Hand können die Kantone Stipendien und Darlehen ge- währen, wobei der Bund die Kantone gemäss Artikel 66 der Bundesverfassung mit Beiträgen unterstützt (vgl. Ziff. 2.3.)
  • Unter dem Slogan «Einfach besser!... am Arbeitsplatz» fördert der Bund weiter- hin Weiterbildungen im Bereich Grundkompetenzen.

Integration in die Gesellschaft begünstigen Die Verbundpartner der Berufsbildung setzen sich dafür ein, dass 95 % der 25-Jähri- gen über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen (s. Ziel 2 gemeinsame bil- dungspolitische Ziele, Ziff. 1.3.2). Dabei unterstützt der Bund einerseits die Kantone im Rahmen der Pauschalbeiträge. Damit werden beispielsweise Stütz- und Förderun- terricht an Berufsfachschulen oder die fachkundige individuelle Begleitung bei zwei- jährigen beruflichen Grundbildungen finanziert. Andererseits kann der Bund Projekte fördern. Ziel des Projekts. «Allgemeinbildung 2030» ist es, die Allgemeinbildung in der be- ruflichen Grundbildung auf die künftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes auszurichten. Dabei wird der allgemeinbildende Unterricht überprüft und weiterentwickelt. Die politische Bildung wird einen wichtigen Stellenwert im Rahmenlehrplan behalten. Die Inkraftsetzung ist auf 2026 geplant. Expertise für die Berufsbildung bereitstellen Die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung EHB mit Standorten in den drei Sprachregionen ist die schweizerische Expertiseorganisation für Berufsbildung. Sie bildet Berufsbildungsverantwortliche aus und weiter, erforscht die Berufsbildung, un- terstützt die Berufsentwicklung und unterstützt die internationale Berufsbildungs- zusammenarbeit. Die Leistungen der EHB schweizweit in hoher Qualität zur Verfü- gung zu stellen, ist mit einem entsprechenden Ressourcenaufwand verbunden. Eine solide Finanzierung ist Voraussetzung dafür, dass die EHB ihre Rolle im Berufsbil- dungssystem weiterhin bedarfsorientiert wahrnehmen und einen hohen Mehrwert für die Gesellschaft generieren kann. 2025–2028 will die EHB ihr Engagement in wichtigen strategischen Bereichen fort- setzen bzw. ihr Engagement in Bereichen intensivieren, für die in der aktuellen BFI- Periode ein besonderer Bedarf deutlich wurde:

  • Ausrichtung des Angebots auf das lebenslange Lernen: Die EHB bearbeitet in Lehre und Forschung das Thema des lebenslangen Lernens. Sie beschäftigt sich mit Bildungs- und Berufsverläufen, zeigt auf, welche Kompetenzen in Zukunft an Bedeutung gewinnen und entwickelt Konzepte, wie die Kompetenzen an den Lernorten gefördert werden können.
  • Generierung und Verbreitung von Wissen zum Themenkomplex Lerntechnolo- gien: Die EHB erforscht den Einsatz von Lerntechnologien in der Berufsbildung

und unterstützt Berufsbildungsverantwortliche, die Effekte der Digitalisierung in ihrem Unterricht differenziert zu reflektieren und digitale Mittel lernwirksam einzusetzen.

  • Sensibilisierung für Themen der nachhaltigen Entwicklung in der Berufsbildung: Durch ihren engen Bezug zur Berufsbildungspraxis wirkt die EHB beim Thema nachhaltige Entwicklung in der Berufsbildung als Multiplikatorin. Die EHB för- dert das Verständnis von nachhaltiger Entwicklung, das Aspekte sozialer, öko- logischer und ökonomischer Nachhaltigkeit in integrierter Weise berücksichtigt.
  • Förderung der Anerkennung der Schweizer Berufsbildung: Absolventinnen und Absolventen treten nach Abschluss ihrer Ausbildung in einen von der Globali-

sierung geprägten Arbeitsmarkt ein. Die EHB unterstützt den Bund in der inter- nationalen Berufsbildungszusammenarbeit und trägt dazu bei, die Bekanntheit und Anerkennung des Schweizer Berufsbildungssystems im In- und Ausland zu erhöhen. Der Bund fördert die Berufsbildungsforschung (Art. 4 Abs. 1 BBG) auch ausserhalb der EHB mit dem Ziel, den Aufbau systematischer und nachhaltiger Berufsbildungs- forschung sicherzustellen und dadurch Erkenntnisse für die Steuerung und Entwick- lung der Berufsbildung zu generieren. Zur Prüfung, ob sich das Förderprogramm ziel- gemäss entwickelt, wird es während der BFI-Periode 2025–2028 einer erneuten Gesamtevaluation (Art. 2 Abs. 2 BBV) unterzogen. Ansonsten wird das Programm mit den bestehenden Instrumenten weitergeführt. 83

Finanzen Bundessubventionierung der Berufsbildung Die Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und den Orga- nisationen der Arbeitswelt. Dabei beteiligen sich die Verbundpartner auch an der Finanzierung. Gemäss Artikel 59 Absatz 2 BBG beträgt die Richtgrösse für die Bun- desbeteiligung an den Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Berufsbildung einen Viertel. Seit 2008 wird das Gros der Subventionen des Bundes als leistungs- orientierte Pauschalen an die Kantone ausbezahlt. Dies ermöglicht den Kantonen einen selbstverantworteten, gezielten Mitteleinsatz, da die Bundessubventionen nicht an bestimmte Angebote oder Investitionen gebunden sind. Zudem führen höhere Aus- gaben der Kantone für die Berufsbildung automatisch zu einer anteilmässig höheren Beteiligung des Bundes. Neben den Pauschalbeiträgen an die Kantone kann der Bund gestützt auf die Artikel 54 und 55 BBG Entwicklungsprojekte und besondere Leistungen im öffentli- chen Interesse direkt und auf ein konkretes Vorhaben fokussiert unterstützen. Diese nachfrageorientierte Förderung beinhaltet beispielsweise die Unterstützung von Bran- chenverbänden und Prüfungsträgerschaften bei der Anpassung ihrer Bildungsgänge an gesellschaftliche und technische Entwicklungen, die Übersetzung von Lehrmitteln in Landessprachen, viamia sowie Pilotprojekte und Studien. Zudem werden Massnah- men aus der Initiative «Berufsbildung 2030» oder im Bereich des lebenslangen Ler- nens, die Förderung der Grundkompetenzen am Arbeitsplatz sowie die zentralen Be- rufsmeisterschaften SwissSkills unterstützt. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass die Projektförderung schnell reagieren kann, wenn genügend Mittel zur Verfügung stehen. Die für die Jahre 2025–2028 eingestellten Mittel gründen auf diesen Erfah- rungen. Damit können die bisherigen Massnahmen unterstützt werden, und es besteht finanzieller Spielraum zur Unterstützung allfälliger zusätzlicher Massnahmen, zum Beispiel im Bereich des lebenslangen Lernens, der Digitalisierung oder eine allfällige Durchführung der europäischen Berufssmeisterschaften EuroSkills 2029 in der Schweiz.

83 Das Förderprogramm wird ausführlich beschrieben in Anhang 7 zur Ressortforschung in der vorliegenden Botschaft sowie im Forschungskonzept Berufsbildung für die Jahre 2025–2028.

Mit der 2018 eingeführten subjektorientierten Finanzierung für Absolventinnen und Absolventen von Kursen, die auf eidgenössische Berufsprüfungen oder eidgenössi- sche höhere Fachprüfungen vorbereiten, hat der Bund eine vorher von den Kantonen finanzierte Aufgabe übernommen. Um die Verwendung der Mittel für die Berufsbil- dung flexibler gestalten zu können, wurde damals festgelegt, dass die Kantonspau- schalen und die Mittel für die höhere Berufsbildung (Subjektfinanzierung [neu] und die Förderung der Durchführung der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprü- fungen [bestehende Aufgabe]) gemeinsam in einem Kredit budgetiert werden. Die Budgetierung der Mittel für die Subjektfinanzierung erwies sich wie erwartet als schwierig. Während 2018 bis 2021 die eingestellten Mittel den Bedarf überstiegen (235 Mio. CHF konnten in der Folge an die Kantone ausgerichtet werden), reichten 2022 die eingestellten Mittel nicht mehr (12 Mio. CHF mussten innerhalb der Berufs- bildung kompensiert werden). Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage in der höheren Berufsbildung in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Entsprechend werden die Beiträge für die höhere Berufsbildung in den Jahren 2025–2028 erhöht. Nach der Übergangszeit mit der Ein- führung der Subjektfinanzierung sollen die zur Verfügung stehenden Beiträge an die Kantone sowie an die höhere Berufsbildung wieder vorhersehbarer werden und so v.a. den Kantonen eine erhöhte Planungssicherheit bieten. Dazu werden die Pauschalbei- träge nun wie bis 2018 wieder in einem eigenen Zahlungsrahmen beantragt und ebenso die Mittel für die höhere Berufsbildung (künftig zwei getrennte Zahlungsrah- men; vgl. Gesetzesanpassung Ziff. 3.1 und Art. 1 und 2 Bundesbeschluss 1). Der bis- herige Kompensationsmechanismus zwischen diesen beiden Bereichen fällt damit weg. Mit den für die EHB beantragten Mitteln kann diese ihre Aufgaben wahrnehmen die Akteure der Berufsbildung mit ihrer Expertise unterstützen. Mit dem Mittelanstieg geht die EHB verstärkt auf Bedürfnisse wie Handlungskompetenzorientierung oder Mehrsprachigkeit in der Berufsbildung ein. Bundesbeteiligung Der Bundesanteil an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand wurde seit Ein- führung des neuen Berufsbildungsgesetzes 2004 kontinuierlich erhöht. Seit 2012 wer- den genügend Mittel bereitgestellt, um die Richtgrösse des Bundes von einem Viertel einhalten zu können.

Abbildung 2

Entwicklung des Bundesanteils 2017–2028 84

Mit den vorgesehenen Massnahmen in der BFI-Periode 2025–2028 und der entspre- chenden Finanzierung bleibt die bewährte Lastenverteilung zwischen Bund und Kan- tonen bestehen. Mit den bereitgestellten Mitteln wird der Richtwert von einem Viertel in der Prognose in allen Jahren erreicht. Damit erfüllt der Bund die gesetzlich vorge- sehene Beteiligung bei der Finanzierung der Berufsbildung.

84 Berechnung SBFI; Daten gemäss Abstimmung mit der Schweizerischen Berufsbildungs- ämter-Konferenz (SBBK).

Tabelle 3 Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

Pauschalbeiträge an die Kan- 705,0 712,2 730,6 751,0 764,3 2 958,1 tone (Art. 53 BBG) Höhere Berufsbildung 164,3 167,0 169,0 171,0 173,0 680,0 − Durchführung von eidg. 42,0 43,0 43,6 44,1 44,7 175,4 Prüfungen und Bildungs- gängen an höheren Fach- schulen (Art. 56 BBG) − Beiträge an Absolvie- 122,3 124,0 125,4 126,9 128,3 504,6 rende von vorbereiten- den Kursen auf eidg. Prüfungen Entwicklung der Berufsbil- 44,6 45,0 45,5 46,0 50,0 186,5 dung und besondere Leistun- gen im öffentlichen Interesse (Art. 4 und Art. 52 Abs. 3 BBG) EHB (Art. 48 BBG) 38,6 40,1 41,0 42,0 43,6 166,7 Total 952,4 964,3 986,1 1 010,0 1 030,9 3 991,3 Berufsbildungsforschung 4,0 4,1 4,1 4,2 4,2 16,5 (Art. 4 Abs. 1 BBG)* Unterbringung EHB Bundes- 2,4 2,5 2,5 2,5 2,5 9,9 bauten* Sachaufwand Berufsbil- 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 10,4 dung*/** Total 961,4 973,5 995,3 1 019,2 1 040,1 4 028,1

* Diese Beiträge werden nach wie vor im jährlichen Voranschlag beantragt und sind nicht Bestandteil des Finanzrahmens der BFI-Botschaft. Da diese Beiträge zum Richtwert der Bun- desbeteiligung zählen, sind sie im Sinne der Transparenz abgebildet. ** Der Sachaufwand Berufsbildung beinhaltet beispielsweise Aufwände für die Durchführung der Kampagne zur Förderung der Berufsbildung oder für die Entschädigung von Expertinnen und Experten bei Anerkennungsverfahren. Siehe Vorlage 1: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2025–2028

2.2 Weiterbildung

Ausgangslage Im Zuge der sich rasch ändernden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt und den Ent- wicklungen in der Gesellschaft gewinnt Weiterbildung immer mehr an Bedeutung. Weiterbildung im Sinne des Weiterbildungsgesetzes umfasst nicht-formale Bildung, d.h. Kurse, Seminare und weitere Lernprogramme ausserhalb der formalen Bildung.

Die Weiterbildung kann berufsorientiert oder ausserberuflich motiviert sein und ist grundsätzlich unabhängig vom Alter oder Bildungsstand. Gemäss dem entsprechen- den Grundsatz im Weiterbildungsgesetz trägt jede bzw. jeder Einzelne die Verantwor- tung für die eigene Weiterbildung. Die Arbeitgeber begünstigen die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Die öffentliche Hand regelt oder finanziert Weiterbildung dort, wo Mängel festgestellt werden oder eine Unterstützung zur Erfüllung staatlicher Auf- gaben notwendig ist. Ein Grossteil der Weiterbildungsförderung erfolgt ausserhalb von Instrumenten des BFI-Bereichs und dient der Unterstützung von Sektorialpolitiken (vgl. Abb. 3). So wird etwa die Integration von Arbeitslosen, Personen mit einer Beeinträchtigung oder Migrantinnen und Migranten in Arbeitsmarkt und Gesellschaft über Weiterbildung gefördert. Weiterbildung im Bereich von Sport und Kultur tragen zum gesellschaft- lichen Zusammenhalt bei und Weiterbildungsmassnahmen in den Politikbereichen Umwelt, Energie und Landwirtschaft verfolgen ökologische Ziele. Auch sicherheits- politische Ziele werden mittels Förderung von Weiterbildung umgesetzt. Abbildung 3 Weiterbildungsausgaben 2021 von Bund und Sozialversicherungen nach Politik- bereich in Mio. CHF 85

Divers; 1.4 Sicherheit; 25.0 Sozialversicherung; 274.9 BFI; 177.0 Soziales; 48.0 Verkehr; 31.3

Integration; Kultur und Umwelt, Energie und

53.0 Sport; 20.9 Landwirtschaft; 7.3

2021 waren 81 % der besuchten beruflichen Weiterbildungen (ohne Schulungen am

Arbeitsplatz) für die Arbeitnehmenden kostenfrei, da Arbeitgeber, Staat oder Dritte die entsprechenden Kosten trugen. Aus rund 6 % der besuchten beruflichen Weiter- bildungen resultierten für die Teilnehmenden persönliche Kosten von über 1000 Fran- ken. Bei den ausserberuflich motivierten Weiterbildungen waren 25 % der besuchten Aktivitäten kostenfrei und für 18 % der Aktivitäten wendeten die Teilnehmenden Mit- tel von über 1000 Franken auf. Die Fördertatbestände im 2017 eingeführten Weiterbildungsgesetz (WeBiG) betref- fen einerseits Leistungen von Organisationen der Weiterbildung in den Bereichen In- formation, Koordination, Qualitätsentwicklung sowie Entwicklung der Weiterbil- dung; andererseits die Förderung von kantonalen Programmen zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener. Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, mündliche Ausdrucksfähigkeit in einer Landessprache, Grundkenntnisse der Mathe- matik und die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien sind

85 Berechnung des SBFI, Daten gemäss Umfrage bei den Bundesämtern.

Voraussetzung für lebenslanges Lernen und die Nutzung von Schlüsseldienstleistun- gen und bilden die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe. Die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener trägt direkt zu nach- haltiger Entwicklung und Chancengleichheit bei. In der BFI-Periode 2021–2024 haben 21 Kantone ein entsprechendes Förderpro- gramm für Grundkompetenzen aufgebaut. Ziele Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener Bund und Kantone setzen sich gemeinsam mit den Sozialpartnern und Organisationen der Weiterbildung dafür ein, allen Erwachsenen den Erwerb und Erhalt von Grund- kompetenzen zu ermöglichen. Grundkompetenzen fördern die Teilhabe Erwachsener am sozialen, kulturellen und politischen Leben, den Zugang zu Aus- und Weiterbil- dungen sowie die Arbeitsmarktfähigkeit. Die Förderung von kantonalen Programmen zum Erwerb und Erhalt von Grundkom- petenzen Erwachsener ist subsidiär zu Spezialgesetzen mit ihren jeweiligen Zielgrup- pen. Diese Ausgangslage erfordert Koordination, insbesondere mit der Förderung der Grundkompetenzen im Rahmen der Artikel 53–55a des Bundesgesetzes vom 16. Dez- ember 2005 86 über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Aus- länder- und Integrationsgesetz, AIG), wo es sich ebenfalls um einen subsidiären För- dertatbestand handelt. Die involvierten Bundesämter setzen sich basierend auf der in der IIZ erarbeiteten Auslegeordnung «Förderung der Grundkompetenzen: Schnittstel- len und Qualität» für eine Klärung der Rollen und eine koordinierte Umsetzung der priorisierten Empfehlungen ein. Förderung von Leistungen von Organisationen der Weiterbildung Die Organisationen der Weiterbildung erbringen Leistungen im Bereich der Informa- tion, Koordination, Qualitätsentwicklung und Entwicklung der Weiterbildung, die für das Weiterbildungssystem relevant sind. Sie tragen so zur Umsetzung der Grundsätze des Weiterbildungsgesetzes bei. Massnahmen Im Rahmen der kantonalen Programme zur Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener werden folgende Stossrichtungen verfolgt:

  • Nachfrage: Verbesserung des Zugangs und Erhöhung der Teilnahme von Erwachsenen an Weiterbildungsangeboten im Bereich Grundkompetenzen.
  • Angebot: Bereitstellung eines qualitativ hochstehenden sowie bedürfnis- und praxisorientierten Weiterbildungsangebots im Bereich Grundkompetenzen.
  • Koordination: Sicherstellung der Koordination der bezüglich Grundkompeten- zen tätigen Akteure untereinander und der relevanten Initiativen.
  • Monitoring: Verbesserung der Datengrundlage, um die Erreichung der Massnah- men zu überprüfen und um zu verstehen, wo Dysfunktionen existieren.

86 SR 142.20

Die Organisationen der Weiterbildung erbringen insbesondere in folgenden Bereichen Leistungen:

  • Information: Sensibilisierung für lebenslanges Lernen und Möglichkeiten der Weiterbildungsberatung – insbesondere von Personen, die sich bisher kaum oder gar nicht weiterbilden. Kursleitende für den digitalen Wandel und die Verwen- dung von IKT in ihrem Unterricht sensibilisieren. Förderung des Austauschs be- treffend Weiterbildung und Inklusion.
  • Qualität: Förderung der Transparenz im Weiterbildungssystem bezüglich Ange- bot, Finanzierung, Qualität, Anrechenbarkeit und Anschlussfähigkeit. Optimie- rung der Datengrundlage, um Dysfunktionen im Weiterbildungssystem zu erken- nen. Verbesserung des Austauschs von Wissenschaft und Praxis. Finanzen Die Einführung des WeBiG war geprägt vom Aufbau von Strukturen zur Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener. Um diesen Aufbau zu begleiten, hat der Bund seine Beiträge an die Kantone in den vorangegangenen beiden Förderperioden signi- fikant erhöht. In der BFI-Periode 2025–2028 gilt es nun, die Strukturen zu konsoli- dieren und das Angebot weiterzuentwickeln und zu verstetigen. Im Weiteren sollen die aktuell fünf Kantone ohne Programmvereinbarung mit dem SBFI die Gelegenheit haben, in der BFI-Periode 2025–2028 Finanzhilfen zu bekommen und ihr Angebot aufzubauen. Mit einem Zahlungsrahmen von 76,8 Millionen Franken beantragt der Bundesrat im Vergleich zur letzten Periode mehr Mittel. Die Verordnung vom 24. Februar 2016 87 über die Weiterbildung sieht vor, dass die Kantone sich zu min- destens gleichen Teilen wie der Bund in der Förderung der Grundkompetenzen enga- gieren. Die Beiträge für Leistungen der Organisationen der Weiterbildung werden im bisherigen Umfang weitergeführt. Tabelle 4 Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

Organisationen der Weiterbil- 4,3 4,4 4,4 4,5 4,5 17,7 dung Finanzhilfen an Kantone im 13,8 14,1 14,6 15,0 15,4 59,1 Bereich Grundkompetenzen Total 18,0 18,5 19,0 19,4 19,9 76,8

Siehe Vorlage 2: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Weiterbildung in den Jahren 2025–2028

87 SR 419.11

2.3 Ausbildungsbeiträge

Ausgangslage Das Ausbildungsbeitragswesen ist eine teilentflechtete Aufgabe von Bund und Kan- tonen. 88 Für die Vergabe sind die Kantone zuständig; 2021 waren dies rund 372 Mil- lionen Franken für Ausbildungsbeiträge auf allen Bildungsstufen (rund 351 Mio. CHF für Stipendien und 20 Mio. CHF für Darlehen). 89 Der Bund unterstützt die Kantone für deren Ausgaben auf Tertiärstufe in pauschalisierter Form nach Mas- sgabe der kantonalen Wohnbevölkerung. Voraussetzung ist, dass die Kantone mit ihren Ausbildungsbeiträgen für den tertiären Bildungsbereich die Bestimmungen der Artikel 3, 5–14 und 16 des kantonalen Stipendienkonkordats bereits bzw. in der vor- gegebenen Frist erfüllen. Das am 1. März 2013 in Kraft getretene Stipendienkonkordat harmonisiert die kanto- nalen Stipendiengesetzgebungen. So haben 22 Kantone (die zusammen 94 % der Gesamtbevölkerung ausmachen) bis heute die im Stipendienkonkordat festgehaltenen Grundsätze und Mindeststandards in ihre Gesetzgebungen übernommen (Phase der formalen Harmonisierung) 90. Der minimale Höchstansatz für ein Stipendium liegt gemäss Stipendienkonkordat bei 16 000 Franken (Tertiärstufe) bzw. 12 000 Franken (Sekundarstufe II) pro Jahr. Im Anschluss an die Angleichung ihrer Rechtsgrundlagen haben insbesondere die Konkordatskantone begonnen, die materielle Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge voranzutreiben. Dazu haben die Kantone Empfehlungen zur Berechnung der Ausbildungsbeiträge ausgesprochen. Kantone, die ihre Stipendienge- setzgebung revidieren möchten, orientieren sich an diesen Empfehlungen. Ziele Mit dem seit 2016 geltenden Ausbildungsbeitragsgesetz 91 über Beiträge an die Auf- wendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbe- reich (Ausbildungsbeitragsgesetz) verfolgt der Bundesrat das Ziel, die kantonalen Harmonisierungsbemühungen zu fördern. Die kantonalen Ausbildungsbeihilfen er- leichtern den Zugang zu Bildung, stellen während der Ausbildung angemessene Le- bensbedingungen sicher, ermöglichen eine freie Berufs- und Bildungswahl sowie eine freie Wahl der Bildungseinrichtung und fördern die Mobilität. Die Bundessubvention an die kantonalen Ausbildungsbeiträge auf Tertiärstufe ist somit ein Beitrag zu einer verbesserten Ausschöpfung des Talentpotenzials der Schweiz und zu einer chancen- gerechteren Behandlung der Studierenden an Hochschulen und in der höheren Berufs-

bildung (vgl. Ziff. 1.3.2 gemeinsame bildungspolitische Ziele 4 und 8 von Bund und Kantonen). Ausbildungsbeiträge sind ausserdem eine Massnahme, um Studienabbrü- che aufgrund finanzieller Engpässe zu minimieren (vgl. gemeinsames Ziel 5 Bund und Kantone Ziff. 1.3.2).

88 Art. 66 Abs. 1 BV

89 Abrufbar unter: www.bfs.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Bildungs- finanzen > Stipendien und Darlehen

90 Abrufbar unter: www.edk.ch > Themen > Stipendien (Stand: 13.03.2023)

91 SR 416.0

Massnahmen Der Bund leistet im bisherigen Rahmen Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen auf Tertiärstufe. Dabei trägt er den Bestimmun- gen des Ausbildungsbeitragsgesetzes Rechnung. Der Bund beteiligt sich auch weiter- hin finanziell an der Koordinationsstelle der EDK zur Umsetzung der interkantonalen Vereinbarung (Art. 6). Mit der zunehmenden interkantonalen Harmonisierung im Ausbildungsbeitragswesen und deren Unterstützung auf der Tertiärstufe durch den Bund werden sich die Bezugskriterien und Berechnungsgrundlagen von Ausbildungs- beiträgen weiter angleichen. Finanzen Der Bundesrat beantragt für die Ausbildungsbeiträge einen Zahlungsrahmen von 101,3 Millionen Franken. Tabelle 5 Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028 gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

Ausbildungsbeiträge 24,7 24,9 25,2 25,5 25,7 101,3 Total 24,7 24,9 25,2 25,5 25,7 101,3

Siehe Vorlage 3: Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kan- tone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2025–2028

2.4 ETH-Bereich

Ausgangslage Der ETH-Bereich und seine Institutionen Zum ETH-Bereich gehören die zwei Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich (ETH Zürich) und in Lausanne (EPFL) sowie die vier Forschungsanstalten Paul Scherrer Institut (PSI), Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) und Eidgenössische Forschungsanstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag). Der ETH-Rat ist das strategische Führungs- und Auf- sichtsorgan des ETH-Bereichs. Die beiden ETH und die vier Forschungsanstalten sind autonome öffentlich-rechtliche Anstalten des Bundes mit eigener Rechtspersönlich- keit. Zu den Kernaufgaben des ETH-Bereichs gehören Forschung und forschungs- basierte Lehre auf höchstem Niveau, Konzeption, Entwicklung und Betrieb moderns- ter grosser Forschungsinfrastrukturen und -plattformen, die sowohl den nationalen BFI-Akteuren als auch der Industrie sowie Forschenden im Ausland zur Verfügung stehen sowie der Wissens- und Technologietransfer (WTT). Die Institutionen des ETH-Bereichs engagieren sich darüber hinaus in zahlreichen weiteren Bereichen, wie der Zusammenarbeit und Koordination im Hochschulraum Schweiz oder dem Dialog mit der Gesellschaft. Der ETH-Bereich erfüllt zudem zahlreiche weitere ihm vom Bund übertragene Aufgaben ausserhalb seines gesetzlichen Kernauftrags im engeren Sinn (z. B. Nationale Lawinenwarnung, Schweizerischer Erdbebendienst, Center for

Security Studies). Der ETH-Bereich zählt gut 24 000 Mitarbeitende und 37 000 Stu- dierende und Doktorierende (Stand Ende 2022) und geniesst weltweit einen hervorra- genden Ruf als Bildungs- und Forschungsstätte. Zwischenevaluation 2023 Jeweils in der Mitte einer BFI-Periode gibt das WBF eine Evaluation des ETH- Bereichs in Auftrag. Die Resultate werden Ende 2023 vorliegen. Der Bundesrat wird die Empfehlungen der Expertenkommission bei der Festlegung der strategischen Ziele für den ETH-Bereich 2025–2028 zusammen mit den hier dargestellten Schwerpunk- ten und dem strategischen Plan des ETH-Rats für den ETH-Bereich 92 (im Folgenden: SP ETH-Rat) berücksichtigen. Herausforderungen Der ETH-Rat identifiziert in seinem strategischen Plan sechs globale Herausforderun- gen (SP ETH-Rat, S. 9f.), die in der BFI-Periode 2025–2028 von besonderer Bedeu- tung sein werden und zu deren Bewältigung die Institutionen des ETH-Bereichs mas- sgebliche Beiträge leisten können:

  • wissenschaftliche Exzellenz in einer zunehmend komplexen Welt fördern und gewährleisten;
  • den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft stärken für inklusivere und ethischere Entscheidungsprozesse;
  • umfassendes ökologisches und gesellschaftliches Know-how schaffen und sich für positive Effekte auf die Umwelt engagieren;
  • den Zugang zu einer globalen und inklusiven Bildung ermöglichen;
  • Technologien vorantreiben zum Wohl der Menschen und zum Schutz des Plane- ten;
  • neue Beschäftigungsformen fördern, ermöglichen und umsetzen.

Ziele Der ETH-Bereich soll in der BFI-Periode 2025–2028 primär seine internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten und der Schweiz bestmöglich dienen, indem er aktiv Antworten auf wichtige sozioökonomische Herausforderungen sucht. Spezifische Ziele verfolgt er mit konkreten Massnahmen: einerseits in den fünf vom ETH-Rat festgelegten strategischen Schwerpunkten Mensch und Gesundheit; Energie, Klima und ökologische Nachhaltigkeit; verantwortungsvolle digitale Transformation; fort- schrittliche Materialien und Schlüsseltechnologien sowie Engagement und Dialog mit der Gesellschaft (SP ETH-Rat, S. 16 ff.). Andererseits sieht er spezifische Ziele vor in den Kernaufgaben (Lehre, Forschung, Forschungsinfrastrukturen, WTT) sowie in den transversalen Schlüsselaufgaben (attraktive Karrieren und positive Arbeitskultur, Immobilien- und Finanzmanagement). Ein besonderes Augenmerk gilt zudem der langfristigen organisatorischen Entwicklung des ETH-Bereichs.

92 Abrufbar unter: www.ethrat.ch > News & Berichte > Strategischer Plan 2025–2028 des ETH-Rats für den ETH-Bereich

Massnahmen Strategische Schwerpunkte Die fünf strategischen Schwerpunkte der BFI-Periode 2025–2028 zielen darauf ab, auf die vom ETH-Rat identifizierten globalen Herausforderungen zu reagieren. Sie erweitern das Spektrum der strategischen Fokusbereiche 2021–2024 (personalisierte Gesundheit und zugehörige Technologien, Datenwissenschaften, fortgeschrittene Produktionsverfahren) und werden durch bestehende oder neue Aktivitäten auf der Ebene der einzelnen Institutionen und durch bottom-up generierte gemeinsame Initiativen auf Ebene des ETH-Bereichs umgesetzt. Die inhaltlichen Beiträge der In- stitutionen fallen weitgehend in ihre Kernaufgaben, decken ihr gesamtes Aufgaben- spektrum in Lehre, Forschung, Forschungsinfrastrukturen und WTT ab und umfassen oft mehrere strategische Schwerpunkte gleichzeitig. Lehre Die Institutionen des ETH-Bereichs spielen eine führende Rolle im Schweizer Bil- dungssystem, indem sie forschungsbasierte Aus- und Weiterbildung auf hohem Niveau anbieten. Eine der höchsten Prioritäten hat die Erhaltung dieser Qualität. In- novative Lehransätze – einschliesslich eines verstärkten Einsatzes digitaler Techno- logien – werden gefördert und stützen sich auf frühere Erfahrungen (insb. Co- vid-19-Pandemie). Die beiden ETH evaluieren regelmässig ihre Lehrveranstaltungen, erfassen die Zufriedenheit der Studierenden und Dozierenden und nutzen das Feed- back für Verbesserungen. Sie integrieren neue Entwicklungen in der Forschung und aufkommende gesellschaftliche Bedürfnisse laufend in ihre Curricula, bei deren Kon- zipierung generell die Aspekte Inter- und Transdisziplinarität, kritisches Denken, Nachhaltigkeit, ethische Grundsätze, Open Science, Digitalisierung, Informatikkom- petenzen und Selbstorganisationsfähigkeiten berücksichtigt werden. Mit ihren Wei- terbildungsangeboten fördern sie das Prinzip des lebenslangen Lernens. Die Instituti- onen des ETH-Bereichs unterstützen auch die Mobilität ihrer Studierenden, damit sie globale Perspektiven kennenlernen und sie sich auf einen globalisierten Arbeitsmarkt vorbereiten können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der weiteren Erhöhung des Frauenanteils und der Diversität bei Studierenden und Doktorierenden. Zu diesem Zweck arbeitet der ETH-Bereich mit Akteuren des Bildungsbereichs zusammen und ermutigt insbesondere Schülerinnen und unterrepräsentierte Gruppen über diverse

Kanäle, sich für ein Studium in einem MINT-Fach zu entscheiden. Gemäss Referenzszenario 2022–2031 des BFS 93 ist an den beiden ETH in der För- derperiode 2025–2028 mit einem durchschnittlichen jährlichen Zuwachs an Studie- renden und Doktorierenden von 2,4 Prozent zu rechnen. Der ETH-Bereich leistet ei- nen grossen Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels. Die Qualität der Ausbildung darf aber nicht unter dem Studierendenwachstum leiden. Der Bundesrat hat deshalb den ETH-Bereich mit seinen strategischen Zielen 2021–2024 94 beauf- tragt, eine Strategie in Bezug auf die Entwicklung der Studierenden- und Doktorie- rendenzahlen zu erarbeiten.

93 BFS (2022): Szenarien für das Bildungssystem 2022–2031, (www.bfs.admin.ch >

Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Szenarien für das Bildungssystem).

94 BBl 2021 1038

Forschung Als Stätten der Spitzenforschung tragen die Institutionen des ETH-Bereichs zum Innovationspotenzial und zur langfristigen wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bei. Die Grundlagenforschung steht weiterhin im Zentrum der Tätigkeiten des ETH-Bereichs, da sie die Voraussetzungen schafft für die Generierung neuen Wissens und für Innovationen. Die Institutionen des ETH-Bereichs bieten ihren For- schenden deshalb genügend Raum und Ressourcen, um langfristig Grundlagen- forschung zu betreiben. Die Grundlagenforschung und die angewandte Forschung ergänzen und befruchten sich gegenseitig. Die Institutionen des ETH-Bereichs inten- sivieren interdisziplinäre Ansätze und die Zusammenarbeit auf nationaler und inter- nationaler Ebene sowie innerhalb des ETH-Bereichs, um Synergien und komplemen- täre Profile der Institutionen optimal zu nutzen. Neue Forschungsbereiche werden durch einen Bottom-up-Ansatz mit Top-down-Anreizen definiert. Ein Beispiel dafür sind die vom ETH-Rat beschlossenen strategischen Schwerpunkte. Die akademische Freiheit geht einher mit der Einhaltung der Prinzipien der wissen- schaftlichen Integrität. Die Institutionen des ETH-Bereichs fördern die wissenschaft- liche Integrität, indem sie ihre Angehörigen sensibilisieren und beraten, insbesondere auch hinsichtlich der Zusammenarbeit mit internationalen und industriellen Partnern. Alle Institutionen verfügen über Richtlinien zur wissenschaftlichen Integrität. Ein wichtiges Thema ist auch Open Science. Bestehende Hürden werden weiter reduziert und Mechanismen entwickelt, um eine möglichst umfassende Einführung von Open- Science-Praktiken zu fördern. Die Institutionen des ETH-Bereichs orientieren sich an den unter der Federführung von swissuniversities entstandenen nationalen Strategien Open Access und Open Research Data. 95 Koordiniert mit den wichtigsten BFI- Akteuren leistet der ETH-Bereich substanzielle Beiträge zur Umsetzung dieser Stra- tegien und stellt die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereit. Forschungsinfrastrukturen Die hochmodernen und teilweise einzigartigen Forschungsinfrastrukturen und -platt- formen des ETH-Bereichs ermöglichen in der Schweiz technologiebasierte, medizi- nische, natur- und ingenieurwissenschaftliche Spitzenforschung und Innovation. Sie bieten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem In- und Ausland Zugang

zu besten Forschungs- und Ausbildungsmöglichkeiten und fördern den Technologie- transfer durch Kooperationen mit der Industrie. Der ETH-Rat räumt ausgewählten Infrastrukturen, die im Rahmen der Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastruktu- ren 2023 (vgl. Anhang 4) eingereicht wurden, Priorität ein. Die Auswahl beruht auf den positiven Resultaten der wissenschaftlichen Prüfung durch den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der ETH-Bereichs-internen Evaluation der Mach- und Finanzierbarkeit. Die priorisierten Vorhaben sind die folgenden: Upgrade bestehender Infrastrukturen und Plattformen:

  • Swiss Data Science Center+ (SDSC+)
  • Sustained Scientific User Laboratory for Simulation and Data-based Science at CSCS (HPCN-28)

95 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Hochschulen > Die Hochschulen > Hochschul- politische Themen > Open Science

  • Swiss Fusion Hub
  • IMPACT – Isotope and Muon Production with Advanced Cyclotron and Target Technology Neue Infrastrukturen:
  • EM (Electron microscopy)-Frontiers
  • Swiss Biosites for Sustainable Agriculture and Agroecology (SISAL) Wissens- und Technologietransfer Die Institutionen des ETH-Bereichs produzieren eine Fülle von wissenschaftlichen Ergebnissen, Know-how, Software und Technologien, die der Gesellschaft, Wirt- schaft und Politik unmittelbar nutzen, wenn sie in industrielle Anwendungen und öf- fentliche Güter einfliessen. Als öffentlich finanzierte Einrichtungen zielen sie in erster Linie darauf ab, die gesellschaftliche Wirkung ihrer Forschung zu maximieren. Sie engagieren sich, um das Bewusstsein für den Wert von Forschungsergebnissen und technologischen Innovationen zu erhöhen und um Wissenschaft verständlicher, zu- gänglicher und partizipativer zu machen. Damit fördern sie einerseits die Übernahme neuer Technologien und neuen Wissens durch Start-ups, etablierte Unternehmen und den öffentlichen Sektor und verbessern andererseits deren öffentliche Akzeptanz. Im ETH-Bereich sind WTT und unternehmerische Kompetenzen integrale Bestandteile der Aus- und Weiterbildung. Das unternehmerische Handeln wird gefördert, bei- spielsweise durch Unterstützung bei der Gründung von Spin-offs. In der BFI-Periode 2025–2028 werden die Anstrengungen im Bereich des WTT weiter intensiviert. So werden zum Beispiel die Kontakte zur Industrie und ihren Verbänden verstärkt, um deren Bedürfnisse besser zu verstehen und darauf reagieren zu können. Die Instituti- onen des ETH-Bereichs spielen weiterhin eine Schlüsselrolle in der Entwicklung des Schweizer Innovationsparks (vgl. Ziff. 2.9) und in den Advanced Manufacturing Technology Transfer Centers (AM-TTC, vgl. Ziff. 2.10). Die Schweiz und die ESA haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet und erste Schritte unternommen, um ein Schweizer ESA-Exzellenzzentrum (ESDI) einzurichten, das Deep-Tech-Inno- vationen zum Nutzen der ESA und ihrer Mitgliedstaaten sowie des schweizerischen und europäischen Raumfahrtsektors insgesamt beschleunigen soll (vgl. Ziff. 2.12). Im Weiteren erfüllt der ETH-Bereich zahlreiche Aufgaben, die ihm der Bund übertragen hat und die über seinen Grundauftrag im engeren Sinn hinausgehen. Transversale Schlüsselaufgaben Der ETH-Bereich ist für wichtige Querschnittsaufgaben verantwortlich, namentlich

in den Bereichen Personal, Immobilien und Finanzen. Die Konkurrenzfähigkeit der Institutionen als Arbeitgeberinnen soll erhalten bleiben, zum Beispiel durch die Ent- wicklung und Nutzung neuartiger Arbeitsplätze und -formen sowie dem Angebot an attraktiven Forschungs- und Lehrinfrastrukturen. Spezifische Massnahmen sollen zur Erhöhung des Frauenanteils generell und insbesondere in der Professorenschaft und in Führungspositionen führen. Auf der Basis der bestehenden Gender-Strategie wird in der BFI-Periode 2025–2028 eine Diversity-Strategie ausgearbeitet. Im Rahmen der Nachwuchsförderung unterstützen die Institutionen des ETH-Bereichs die Mitarbei- tenden im akademischen Mittelbau in der Entwicklung ihrer beruflichen Perspektiven und in der Übernahme von Führungspositionen in der Wissenschaft, aber auch im

ausserakademischen Bereich (vgl. Dokumentation der Aktivitäten zur Chancenge- rechtigkeit im BFI-Bereich 96). Der ETH-Bereich verwaltet ein grosses und heterogenes Immobilienportfolio. Im Zentrum stehen dabei Funktionalität (inkl. Barrierefreiheit), Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der bestehenden und neuen Gebäude sowie deren Wert- und Funkti- onserhalt. Der ETH-Bereich strebt insbesondere hinsichtlich Nachhaltigkeit eine Vor- bildfunktion an, im Einklang mit der Energiestrategie 2050 97 und dem Klimapaket Bundesverwaltung 98 (vgl. Dokument Aktivitäten Nachhaltige Entwicklung im BFI- Bereich 99). Im Finanzmanagement verfolgen die Institutionen des ETH-Bereichs eine verantwortungsvolle Finanzführung und -planung, um die langfristige finanzielle Sta- bilität zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit gilt den steigenden Energiekos- ten und der strategischen Nutzung der Finanzreserven. Kooperationen in Verwaltung, Lehre und Forschung sowie die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen führen zu Effizienzgewinnen. Organisation des ETH-Bereichs Die heutige Struktur und Organisation des ETH-Bereichs sind das Resultat kontinu- ierlicher Anpassungen und Weiterentwicklungen. Die vertiefte Auseinandersetzung mit einer zeitgemässen optimalen Form wird in der BFI-Periode 2025–2028 schwer- punktmässig angegangen. In den Überlegungen werden die Herausforderungen und Chancen des ETH-Bereichs, die Bedürfnisse der Gesellschaft und die potenziellen Synergien innerhalb des ETH-Bereichs und der Schweizer Hochschul- und For- schungslandschaft berücksichtigt. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die Konsolidie- rung von strategischen Schwerpunkten und Forschungsinfrastrukturen, die in der vorangehenden BFI-Periode finanziert wurden sowie potenzielle Eingliederungen externer Forschungsinstitutionen (insb. Schweizer Institut für Bioinformatik SIB – vgl. Ziff. 2.10). Weiterverfolgt wird auch die bottom-up entstandene Initiative der vier Forschungsanstalten des ETH-Bereichs «ENRICH» zur Vertiefung der Zusammen- arbeit und besseren Nutzung von Synergien.

Finanzen In seinem strategischen Plan 2025–2028 beziffert der ETH-Rat den finanziellen Gesamtbedarf für den ETH-Bereich auf 12 222 Millionen Franken, einem durch- schnittlichen jährlichen Wachstum von real 2,5 Prozent (Basis Voranschlag 2022 mit IAFP 2023–2025; Teuerungsannahme 0,7 % jährlich) entsprechend. Rund 95 Prozent des Finanzierungsbeitrags des Bundes wird den sechs Institutionen als Basisbudget zugewiesen (Zahlungsrahmen für Betriebsaufwand für Lehre und Forschung, Auf- wand für Mobilien sowie Investitionsausgaben für die vom ETH-Bereich genutzten Immobilien des Bundes). Für rund drei bis fünf Prozent der Bundesbeiträge sieht der ETH-Rat eine Zweckbindung vor; primär für die Mitfinanzierung von gemeinsamen

96 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen > Aktivitäten Chancengerechtigkeit im BFI-Bereich

97 Abrufbar unter: www.bfe.admin.ch > Politik > Energiestrategie 2050

98 Abrufbar unter: www.admin.ch > Bundesrat beschliesst Paket zur Senkung des

Treibhausgas-Ausstosses in der Bundesverwaltung

99 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen

Initiativen in den strategischen Schwerpunkten sowie von priorisierten grossen For- schungsinfrastrukturen. Dem oben genannten Antrag des ETH-Rats kann aufgrund der Finanzplanung des Bundes und der Prioritätensetzung im BFI-Bereich nur teilweise entsprochen werden. Der Bundesrat beantragt für den ETH-Bereich einen Zahlungsrahmen von 11 355,4 Millionen Franken, einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von nominal 1,6 Prozent entsprechend. Es liegt in der Kompetenz und gehört zu den wichtigsten Aufgaben des ETH-Rats, Prioritäten und Posterioritäten festzulegen. Aufgrund der Autonomie des ETH-Bereichs und seiner Institutionen ist der operative Spielraum gross. Auch die finanziellen Reserven erleichtern es dem ETH-Bereich, eine im Ver- hältnis zu seinem strategischen Plan niedrigere Finanzierung abzufedern. Im Wettbe- werb mit den anderen Hochschulen können die Institutionen des ETH-Bereichs zu- sätzlich indirekt Bundesmittel über die Förderung des SNF, der Innosuisse und über die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation bzw. die entsprechenden nationalen Übergangs- und Ergänzungsmassnahmen akquirieren. Die ETH Zürich und die EPFL sind zudem für projektgebundene Beiträge nach HFKG (vgl. Ziff. 2.5) beitragsberechtigt. Tabelle 6 Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

Betrieb und Investitionen 2 736,9 2 743,4 2 798,5 2 857,1 2 912,4 11 311,4 Rückstellungen Rückbau und 11,0 11,0 11,0 11,0 11,0 44,0 Entsorgung Beschleunigeran- lagen PSI 100 Total 2 747,9 2 754,4 2 809,5 2 868,1 2 923,4 11 355,4

Siehe Vorlage 4: Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2025–2028

2.5 Förderung nach HFKG

Ausgangslage Hochschulraum Schweiz Die Schweiz verfügt mit den beiden ETH (vgl. Ziff. 2.4), den kantonalen Universitä- ten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen (inkl. Eidg. Hochschule für Berufsbildung) sowie den weiteren Institutionen des Hochschulbereichs (Eidg. Hoch- schule für Sport Magglingen, Institut de hautes études internationales et du dévelop- pement Genève IHEID, universitäres Institut für Fernstudien Brig) über einen diffe- renzierten, komplementären und durchlässigen Hochschulraum von sehr hoher Qualität. Er beruht sowohl auf der Zusammenarbeit als auch auf dem Wettbewerb innerhalb desselben Hochschultyps wie auch typenübergreifend. Die Hochschulen leisten in ihrer Gesamtheit wichtige Beiträge für die Schweizer Gesellschaft, indem

100 Vgl. den Bericht «Finanzierung der Entsorgung radioaktiver Abfälle im Verantwortungs- bereich des Bundes. Bericht der Arbeitsgruppe, 2018»; vom Bundesrat am 30. November

2018 zur Kenntnis genommen.

sie Wissen mehren und Ausbildungen für die Teilhabe am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben bereitstellen, die Entwicklung einer Wissensgesellschaft för- dern, zu technologischen und sozialen Innovationen beitragen und globale Herausfor- derungen, wie Digitalisierung, nachhaltige Entwicklung oder Chancengerechtigkeit, antizipieren und zu ihrer Bewältigung beitragen. Zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren zählen die von der Politik geschaffenen günstigen Rahmenbedingungen, die Autono- mie der Institutionen und die Freiheit von Lehre und Forschung, die ausgeprägte In- ternationalität sowie die starke Verankerung in Gesellschaft und Wirtschaft. Gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination von Bund und Kantonen Gestützt auf Artikel 36 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes vom 30. September 2011 (HFKG) 101 legt der Bund zusammen mit den Kantonen im Rah- men der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) eine gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination und eine Aufgabenteilung in besonders kostenin- tensiven Bereichen fest. Beide Elemente stellen für den Bund die Basis für die vorlie- gende BFI-Botschaft 2025–2028 dar, für die Kantone bilden sie eine gemeinsame Grundlage für ihre jeweiligen Hochschulträgerstrategien. In Kontext dieses Prozesses hat der Hochschulrat der SHK am 17. November 2022 und am 23. Februar 2023 auf Antrag von swissuniversities 102 für die BFI-Periode 2025–2028 thematische Schwer- punkte beschlossen und priorisiert, sowie besonders kostenintensive und weitere prioritäre Bereiche im Hinblick auf eine Aufgabenteilung festgelegt.

Ziele Der Bundesrat unterstützt die vom Hochschulrat festgelegten thematischen Schwer- punkte und ihre Priorisierung. Sie dienen im Ergebnis dem Zweck des HFKG, die Weiterentwicklung eines wettbewerbsfähigen und koordinierten Hochschulraums von hoher Qualität zu gewährleisten (Art. 1 Abs. 1 HFKG). Übergeordnete Ziele sind die Erhaltung der Qualität in Lehre, Forschung und Innovation, deren Integration in das soziale und wirtschaftliche Gefüge der Schweiz sowie die umfassende Verbreitung des generierten Wissens. Die genannten thematischen Schwerpunkte, in denen spezi- fische Massnahmen vorgesehen sind, sind die Folgenden:

  • Entwicklung durch Profilierung der Hochschultypen, Flexibilisierung der Ange- bote und Förderung der Interdisziplinarität
  • Sicherstellung der Exzellenz im internationalen Kontext
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Linderung des Fachkräfteman- gels und Verminderung von Studienabbrüchen (vgl. Ziff. 1.3.2 gemeinsame bil- dungspolitische Ziele Bund–Kantone: Ziel 5)
  • Chancengerechtigkeit, Diversität und Inklusion
  • Wissenschaftliche Freiheit und Integrität im Dienst der Gesellschaft
  • Digitaler Wandel
  • Open Science

101 SR 414.20 102 Abrufbar unter: www.swissuniversities.ch > Themen > Hochschulpolitik > Strategisch und Planung > Gesamtschweizerische Hochschulpolitische Koordination 2025–2028

  • Engagement für eine nachhaltige Gesellschaft Innerhalb dieser Schwerpunkte sollen die folgenden Bereiche prioritär behandelt wer- den:
  • Chancengerechtigkeit und Diversität
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Linderung des Fachkräftemangels
  • Exzellenz in Forschung und Lehre als Grundlage für die nationale und internati- onale Positionierung
  • Entwicklungen in der Digitalisierung/Open Science, damit die Qualität von For- schung und Lehre auf dem aktuellen Niveau erhalten werden kann
  • Beiträge für eine nachhaltige Gesellschaft, womit die Hochschulen ihre Rolle als wichtige gesellschaftliche Akteure bestätigen und stärken Weiter haben sich Bund und Kantone im Rahmen der SHK zum Ziel gesetzt, durch eine Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven und weiteren prioritären Berei- chen eine höhere Kosteneffizienz bei der Verwendung der öffentlichen Mittel unter Wahrung oder Steigerung der Qualität zu erreichen.

Massnahmen Die Hochschulen haben unterschiedliche Träger und verfügen über eine gesetzlich gesicherte Autonomie. Entwicklungen auf der Ebene einzelner Angebote werden nicht zentral gesteuert. Nachfolgend wird primär auf die vom Hochschulrat festgeleg- ten gemeinsamen Schwerpunkte für die universitären Hochschulen (UH) und Fach- hochschulen (FH), die vom Bund gemäss HFKG mitfinanziert werden, eingegangen. Grundlage für die Finanzierung bildet die Akkreditierung der Hochschulen durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat und der anschliessende Entscheid des Bundesra- tes über die Beitragsberechtigung. Entwicklung durch Profilierung der Hochschultypen, Flexibilisierung der Angebote und Förderung der Interdisziplinarität Das Schweizer Hochschulsystem sorgt für eine vielfältige wissenschaftliche Tätigkeit und macht es möglich, dass Personen mit unterschiedlichen Bildungswegen ihr Potenzial optimal ausschöpfen. In einem Umfeld des steten Wandels müssen sich die Hochschulen wirkungsvoll positionieren, um effektive Beiträge zur Lösung drängen- der gesellschaftlicher Herausforderungen zu leisten. In der BFI-Periode 2025–2028 sollen deshalb die stete Anpassung der Angebote und Arbeitsweisen der Hochschulen und die gleichzeitige Stärkung ihrer Profile prioritär angegangen werden (vgl. Ziff. 1.3.2 gemeinsames bildungspolitisches Ziel 4, wonach die Profile auf Ter- tiärstufe zu schärfen sind). Die Diversifizierung von Bildungsangeboten und Laufbah- nen wird ebenso als wesentliches Element einer agilen Hochschulentwicklung etab- liert wie eine verstärkte Interdisziplinarität. Sicherstellung der Exzellenz im internationalen Kontext Die internationale Zusammenarbeit ist eine Grundvoraussetzung für qualitativ hoch- stehende Lehre, Forschung und Innovation. Wenn die Beteiligungsmöglichkeiten an Horizon Europe und Erasmus+ weiterhin teilweise eingeschränkt bleiben

(vgl. Ziff. 2.13), stellt die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Internatio- nalität für die Schweizer Hochschulen eine Herausforderung dar, der sie beispiels- weise durch den Aufbau neuer Partnerschaften und der Pflege bestehender Netzwerke begegnen. Sie unterstützen auch Kooperationen im Bereich der Spitzenforschung, för- dern Mobilitätsprogramme, beteiligen sich an der Entwicklung internationaler digita- ler Plattformen und verstärken ihre Bemühungen, international die besten Talente zu rekrutieren. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Linderung des Fachkräftemangels und Verminderung von Studienabbrüchen Die Förderung des akademischen Nachwuchses ist schon seit mehreren BFI-Perioden ein Schwerpunkt der Schweizer Hochschulen. Einerseits kann nur hervorragend geschultes Personal die hohen Qualitätsstandards der Hochschulen selbst aufrecht- erhalten. Andererseits ist es eine der Hauptaufgaben der Hochschulen, auch für den ausserakademischen Bereich Fach- und Führungskräfte auszubilden. Im Auftrag der SHK hat swissuniversities einen Rechenschaftsbericht erarbeitet über die seit 2017 insbesondere bei Funktionen unterhalb der Professur ergriffenen Massnahmen (vgl. Dokument Aktivitäten Chancengerechtigkeit im BFI-Bereich 103). In der BFI-Periode 2025–2028 stehen die folgenden Bereiche im Zentrum:

  • Weiterentwicklung der Karrieremodelle zur Erleichterung von Übergängen zwi- schen Hochschulen und privatem sowie öffentlichem Sektor und zur Verbesse- rung der Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen;
  • Unterstützung junger Forschender bei der Karriereplanung;
  • Gewährung von mehr Autonomie an Nachwuchsforschende an den UH, um die Selektion vorzuziehen und den Weg zu einer Festanstellung zu ebnen; Begren- zung der Anzahl befristeter Postdoc-Stellen und Schaffung von mehr Assistenz- und Tenure-Track-Professuren;
  • Weiterentwicklung des dritten Zyklus (doppeltes Kompetenzprofil an FH und PH, Kooperationen mit UH);
  • Linderung des Fachkräftemangels in den Bereichen MINT, Gesundheit und IKT;
  • Analyse der Gründe für Studienabbrüche und Ausweitung der Unterstützungs- und Flexibilisierungsmassnahmen, um ihre Zahl zu verringern. Chancengerechtigkeit, Diversität und Inklusion Durch die Förderung von Chancengerechtigkeit, Diversität und Inklusion (vgl. Ziff. 1.3.3 und Dokument Aktivitäten Chancengerechtigkeit im BFI-Bereich 104)

sichern sich Hochschulen einen grösseren Talentpool, profitieren von einer kreativi- tätsfördernden Vielfalt und stellen sicher, dass ihre Lehr- und Forschungsaktivitäten auf die Bedürfnisse der gesamten Gesellschaft abgestimmt sind. Trotz Verbesserun- gen in den vergangenen Förderperioden gilt auch 2025–2028 ein besonderes Augen- merk der Verringerung der noch immer starken Ungleichheiten zwischen Frauen und

103 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen > Aktivitäten

Chancengerechtigkeit im BFI-Bereich

104 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen > Aktivitäten

Chancengerechtigkeit im BFI-Bereich

Männern, insbesondere in Führungspositionen und bei den Professuren. Eine breite Massnahmenpalette soll in diesem und anderen von Ungleichheiten betroffenen Bereichen zu Verbesserungen führen. So sind Massnahmen geplant zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben, zur systematischen Verankerung der thematischen und personellen Vielfalt in der Lehre und in Forschungsprojekten wie auch in den Strukturen und Organisation der Hochschulen, zur Umsetzung von Men- toring- und Networking-Programmen für Wissenschaftlerinnen und zur Förderung nicht-linearer Karrierewege. Zusätzlich zu den Anstrengungen der einzelnen Hoch- schulen ist ein Kooperationsprojekt aller Hochschulen geplant, das über projektge- bundene Beiträge mitfinanziert wird. Wissenschaftliche Freiheit und Integrität im Dienst der Gesellschaft Die Autonomie der Hochschulen sowie die Freiheit von Lehre und Forschung sind wesentliche Grundlagen für die Erarbeitung, Vermittlung, Überprüfung und Verbes- serung von Faktenwissen. Die Hochschulen tragen eine grosse Verantwortung für die Einhaltung der Grundprinzipien der wissenschaftlichen Integrität, 105 insbesondere Verlässlichkeit, Redlichkeit und Respekt gegenüber dem Menschen, der Gesellschaft im Allgemeinen und der Umwelt. In der Förderperiode 2025–2028 soll deshalb das Hochschulpersonal verstärkt in den Grundsätzen der wissenschaftlichen Integrität geschult und ermutigt werden, sein Wissen mit der breiten Öffentlichkeit, den Medien und Behörden zu teilen und Fehlinformationen zu bekämpfen. Zudem werden Initia- tiven zur Wissenschaftskommunikation gefördert. Digitaler Wandel Hochschulen sind durch den digitalen Wandel doppelt gefordert. Einerseits unterlie- gen sie ihm selbst, andererseits werden von ihnen neben der Aus- und Weiterbildung von genügend Fachkräften verlässliche Analysen und wirksame Lösungen für Gesell- schaft, Wirtschaft und Politik erwartet. In der BFI-Periode 2025–2028 liegen die gemeinsamen Schwerpunkte insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Grundlagenforschung zum Phänomen Digitalisierung und in den Bereichen Da- tenwissenschaften, künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen;
  • angewandte Forschung im Hinblick auf direkt umsetzbare technologische und soziale Innovationen;
  • Erweiterung der Bildungsangebote auf alle Aspekte der Digitalisierung;

- Personalisierung und effizientere Gestaltung des Lernens über die Digitalisie- rung sowie Schulung der Studierenden im Umgang mit digitalen Werkzeugen. Auch in diesem Schwerpunktbereich ist zusätzlich ein über projektgebundene Bei- träge mitfinanziertes Kooperationsprojekt vorgesehen, das auch das Thema Open Sci- ence berücksichtigt. Open Science Open Science ist ein Teilaspekt der Digitalisierung im Wissenschaftsbereich und stellt gleichzeitig einen Paradigmenwechsel dar, indem sie das Ziel verfolgt, alle wissen- schaftlichen Resultate inklusive der ihnen zugrunde liegenden Daten frei zugänglich

105 Abrufbar unter: akademien-schweiz.ch > Themen > Wissenschaftskultur > Wissenschaft- liche Integrität

zu machen. Dies fördert die Transparenz sowie die Reproduzier- und Überprüfbarkeit wissenschaftlicher Arbeit und erhöht dadurch ihre Qualität und Verbreitung. Unter der Federführung von swissuniversities haben die relevanten BFI-Akteure nationale Strategien zu Open Access und Open Research Data 106 erarbeitet, die in der BFI- Periode 2025–2028 weiter umgesetzt werden. Im Zentrum stehen die Schaffung von dauerhaften Infrastrukturen für die Datenablage und von Diensten, die den Austausch und die Nutzung der Inhalte ermöglichen, die Schulung von Forschenden und Mitar- beitenden sowie die Etablierung von Monitoring- und Evaluierungsprozessen. Für die Konsolidierung und Weiterentwicklung der Open-Research-Data-Landschaft haben swissuniversities, der ETH-Bereich, der SNF und die Akademien der Wissenschaften ein spezifisches Koordinationsorgan, den Open Research Data Strategy Council 107, geschaffen. Verstärkt engagieren werden sich die Hochschulen auch auf dem Feld der Open Education, welche die Nutzung und den Austausch von Bildungsressourcen (Kurse, Tests, Unterrichtsmaterialien usw.) sowie die Entwicklung von Computatio- nal Competencies der Studierenden im Fokus hat. Auch in diesem Bereich sind Investitionen in erster Linie in die Schulung des Personals und die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur und Dienste notwendig. Engagement für eine nachhaltige Gesellschaft Hochschulen sind einerseits selber einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet und sollen andererseits Wissen generieren und verbreiten, das nachhaltige Lösungen für die Zukunft ermöglicht. Sie engagieren sich deshalb schwerpunktmässig in den fol- genden vier Dimensionen:

  • Sie forschen in allen wissenschaftlichen Disziplinen, um Grundlagen zu legen für technologische und soziale Innovationen, die nötig sind für eine nachhaltige Gesellschaft;
  • sie integrieren das Thema in die Aus- und Weiterbildung, um die notwendigen Kompetenzen für den verantwortungsvollen Umgang mit Nachhaltigkeitsfragen zu vermitteln;
  • sie unterstützen den Dialog zwischen Forschenden und der Gesellschaft;
  • sie entwickeln Innovationen für ihren eigenen Campus, bewerten die Auswir- kungen und teilen ihre Erfahrungen mit der Gesellschaft. Zusätzlich wird auch im Bereich Nachhaltigkeit ein Kooperationsprojekt aller Hoch- schulen mit projektgebundenen Beiträgen unterstützt.

Besonders kostenintensive Bereiche und Aufgabenteilung Das Ziel der Schwerpunktbildung in Lehre und Forschung durch eine Aufgabentei- lung in besonders kostenintensiven Bereichen ist eine höhere Kosteneffizienz bei der Verwendung der öffentlichen Mittel unter Wahrung oder Steigerung der Qualität. Nach Artikel 40 Absatz 2 HFKG ist ein Bereich als besonders kostenintensiv zu be- trachten, wenn die Aufwendungen für diesen Bereich «einen erheblichen Anteil an den Gesamtausgaben im schweizerischen Hochschulbereich ausmachen». Gestützt

106 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Hochschulen > Die Hochschulen > Hochschul- politische Themen > Open Science 107 Abrufbar unter: www.swissuniversities.ch > Themen > Digitalisierung > Open Research Data > ORD Strategy Council

darauf hat der Hochschulrat die Human- und Veterinärmedizin als besonders kosten- intensiven Bereich festlegt. In der Förderperiode 2025–2028 wird jedoch nicht nur in diesem Bereich eine Aufgabenteilung angestrebt, sondern auch bei disziplinen- und fachbereichsübergreifenden «Instrumenten», die ebenfalls hohe Kosten verursachen. Dazu gehören i) Infrastrukturen und Dienstleistungen für die Generierung, Verarbei- tung und Speicherung von wissenschaftlichen Daten und Informationen, ii) Hochleis- tungsrechnen, iii) bildgebende Verfahren und iv) Tierhaltung und Tierversuche. Der Hochschulrat empfiehlt dem Bund, in diesen Bereichen die Finanzierung von entspre- chenden gemeinsamen Infrastruktureinrichtungen gestützt auf Artikel 47 Absatz 3 HFKG in Betracht zu ziehen. Anträge müssen im Rahmen der Prozesse zur Erarbei- tung der Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen 2023 (vgl. Anhang 4) eingereicht werden und die darin festgelegten Kriterien sowie diejenigen gemäss Artikel 52 V-HFKG erfüllen. Sie müssen in jedem Fall den Nachweis einer gesamt- schweizerischen Koordination und von Effizienzgewinnen unter Wahrung der Quali- tät erbringen. Die Bundesfinanzierung für die in dieser Periode erfolgreichen Anträge ist im Sinne einer Anschubfinanzierung auf die Periode 2025–2028 beschränkt und kann nicht verlängert werden.

Finanzen Der Bund unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung der genannten Massnahmen gemäss HFKG über drei Förderinstrumente: Grundbeiträge, Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge inklusive Beiträge zugunsten gemeinsamer Infrastruktureinrich- tungen sowie projektgebundene Beiträge. Zusätzlich können die Hochschulen im Wettbewerb indirekt Bundesmittel über die Förderung des SNF, der Innosuisse und über die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation bzw. die entsprechen- den nationalen Übergangs- und Ergänzungsmassnahmen akquirieren (vgl. Ziff. 2.7 ff.). Grundbeiträge Die Ermittlung der Grundbeiträge an die kantonalen UH und FH erfolgt durch die SHK im Rahmen der Finanzplanungen des Bundes und der Kantone (vgl. Referenz- kostenverordnung SHK 108). Sie stützt sich dabei in erster Linie auf die Referenzkos- ten pro Studierenden und Fachbereichsgruppe. Bei diesen handelt es sich um die not- wendigen Aufwendungen für eine forschungsbasierte Lehre von hoher Qualität. Sie setzen sich aus den gesamten durchschnittlichen Kosten der Lehre und aus einem An- teil Forschungskosten (gesamte Forschungskosten abzüglich aller Drittmittel von SNF, Innosuisse, EU, übrige Bundesstellen, Private usw.) zusammen. Der Anteil For- schungskosten, der den Lehrkosten angerechnet werden kann, ist variabel und berück- sichtigt nicht nur typologische Besonderheiten von UH und FH, sondern im Rahmen der verfügbaren Mittel auch die vom Hochschulrat festgelegte gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination (vgl. 2.5 «Ziele» und «Massnahmen»). Für die Be- rechnung des Gesamtbetrags werden diese Referenzkosten mit der für eine BFI-

108 SR 414.207.2

Periode erwarteten Anzahl der Studierenden (Referenzszenario des BFS) multipli- ziert. Bei den kantonalen UH beträgt das durchschnittliche jährliche Wachstum der Anzahl Studierenden für die Jahre 2025–2028 1,3 Prozent, bei den FH 1,4 Prozent. 109 Der auf diese Weise ermittelte festgelegte Gesamtbetrag der Referenzkosten beträgt bei den kantonalen UH rund 15 144 Millionen Franken. 110 Der Bund finanziert davon über die Grundbeiträge 20 Prozent resp. 3028,7 Millionen Franken. Der Gesamtbetrag der Referenzkosten der FH beträgt rund 7991 Millionen Franken, von welchen der Bund über die Grundbeiträge 30 Prozent resp. 2397,3 Millionen Franken finanziert (vgl. Anhang 2). Den restlichen Teil der Gesamtbeträge der Referenzkosten finanzie- ren die Kantone. Sie sind aber nicht an die Referenzkosten gebunden und können so- mit höhere, aber auch tiefere Beiträge vorsehen. Bei den Grundbeiträgen des Bundes handelt es sich gemäss Artikel 50 HFKG um ge- bundene Ausgaben, welche nur einer allfälligen jährlichen Teuerungskorrektur unter- liegen und damit den kantonalen Hochschulen für die gesamte BFI-Periode Planungs- sicherheit geben. Die Wirkung dieser Gebundenheit zeigte sich erstmalig im Voranschlag 2024. Bei den vom Bundesrat beschlossenen linearen Kürzungen von

2 Prozent bei den schwach gebundenen Ausgaben (z.B. ETH-Bereich) waren die

Grundbeiträge an die kantonalen Hochschulen ausgenommen. Dies ist bei einem Ver- gleich der Wachstumsraten im Hochschulbereich in der Periode 2025–2028 zu be- rücksichtigen. Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge sowie Beiträge an gemeinsame Infrastruktureinrichtungen Im Rahmen der strategischen Planung 2025–2028 von swissuniversities haben die Kantone für die Jahre 2025–2028 geplante Bauvorhaben im Umfang von gesamthaft 3,6 Milliarden Franken gemeldet. Grosse Bauvorhaben erfordern allerdings oft lange baurechtliche Auflage- und Genehmigungsverfahren, deren Dauer wegen möglicher Einsprachen und Rekurse immer schwieriger vorhersehbar ist. Zudem führen ver- mehrt dynamische Preisentwicklungen und Lieferengpässe zu Verzögerungen bei den Baufortschritten. Aus diesen Gründen werden kaum alle Grossprojekte in der genann- ten BFI-Periode realisiert werden können. Nach Prüfung der Eingaben sowie aus fi- nanzpolitischen Gründen beantragt der Bundesrat für die Förderperiode 2025–2028 im Rahmen des Verpflichtungskredits für Bauinvestitionsbeiträge 362 Millionen Franken. In der gemäss Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 111 über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) erforderlichen Prioritätenordnung erhalten bei den einzugehenden Verpflichtungen Projekte von strategischer Bedeutung den Vorrang (siehe Ziff. 5.6).

109 Abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Szenarien für das Bildungssystem > Hochschulen – Studierende und Abschlüsse > Szenarien 2022–2031 für die Hochschulen – Erwartete Entwicklung der Zahl der Studierenden und der Erstabschlüsse der schweizerischen Hochschulen (Stand 09.09.2022) 110 Inkl. der Teuerungsprognosen: 2025: 1,2 %; 2026: 1,0 %; 2027 1,0 %, 2028 1,0 %. 111 SR 616.1

Unter Berücksichtigung der Baunutzungsbeiträge, die sich gemäss Planung auf

48 Millionen Franken belaufen werden, beantragt der Bundesrat einen Verpflich-

tungskredit für Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge in der Höhe von gesamthaft

410 Millionen Franken für die BFI-Periode 2025–2028.

Gemäss Artikel 47 Absatz 3 HFKG kann der Bund bis zu 50 Prozent des Gesamtauf- wandes von gemeinsamen Infrastruktureinrichtungen von Hochschulen sowie weite- ren Institutionen des Hochschulbereichs finanzieren. Solche Infrastrukturen werden nur dann unterstützt, wenn sie zweckmässigerweise nicht von den Hochschulen selber realisiert werden können und sie gesamtschweizerisch gesehen einen finanziellen und qualitativen Nutzen erbringen (Effizienzgewinn). Für die BFI-Periode 2025–2028 ist diese Frage eng verknüpft mit der Erarbeitung der Schweizer Roadmap für For- schungsinfrastrukturen 2023 und der Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven und weiteren vom Hochschulrat priorisierten Bereichen (vgl. Anhang 4 Schweizer Roadmap). Dabei können nur die vom SNF der höchsten Qualitätsstufe zugeordneten Projekte eine Unterstützung beantragen. Die Projekte müssen zudem auf nationaler Ebene koordiniert werden und einen klaren Mehrwert und Synergieeffekte ausweisen. Auf dieser Basis prüft das SBFI die Anträge und hört die SHK an. Die entsprechenden Entscheide werden im Laufe des Jahres 2024 vorbehältlich der Beschlüsse der eidge- nössischen Räte gefällt. Der Bundesrat sieht für die Finanzierung solcher gemeinsa- mer Infrastrukturen einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 70,0 Millionen Fran- ken vor. Die beantragten Verpflichtungskredite für die oben genannten Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge sowie die Beiträge an gemeinsame Infrastruktureinrichtungen sind in einem Verpflichtungskredit zusammengefasst und belaufen sich auf gesamt- haft 480,0 Millionen Franken. Für die Deckung der bereits eingegangenen sowie anstehenden Verpflichtungen sind für die Jahre 2025–2028 Ausgaben in der Höhe von 523,0 Millionen Franken geplant. Die geplanten Ausgaben 2025–2028 übersteigen den Verpflichtungskredit 2025–2028, um die in den Jahren 2020 bis 2023 erfolgten Verzögerungen bei den Zahlungen auffangen zu können. Projektgebundene Beiträge Der Bundesrat beantragt im Rahmen der projektgebundenen Beiträge für die Finan- zierung von Aufgaben von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 130,0 Millionen Franken. Der Auswahlprozess für die projektgebundenen Beiträge liegt gemäss HFKG in der Verantwortung des Hochschulrats der SHK. Er wird auf der Basis der Ergebnisse

eines mehrstufigen Prüfverfahrens und vorbehältlich der Finanzbeschlüsse der eidge- nössischen Räte Ende 2024 über die Projekte und deren Finanzierung abschliessend entscheiden. Es werden dabei diejenigen Kooperationsprojekte unterstützt, die den von der SHK festgelegten Schwerpunkten und Massnahmen (siehe oben) entsprechen und zur Erreichung der gemeinsamen Ziele beitragen. Evaluationsinstrumente Gemäss Artikel 69 HFKG unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Bericht über die Wirksamkeit der aufgewendeten öffentlichen Mittel, die Auswirkungen des Finanzierungssystems, die Wettbewerbsfähigkeit der Hoch- schulen sowie die Beschäftigungsfähigkeit und die Tätigkeiten der Absolventinnen

und Absolventen nach Abschluss der Hochschulstudien. Der entsprechende Bericht wird der Bundesversammlung zusammen mit der vorliegenden Botschaft unterbreitet (vgl. Dokumentation Wirksamkeitsprüfungen 112). Der Bundesrat beantragt im Rahmen des HFKG für die BFI-Periode 2025–2028 die folgenden Beiträge: Tabelle 7

Beantragte Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) Kredit Betrag

Grundbeiträge Universitäten (UH) Zahlungsrahmen 3 028,7 Grundbeiträge Fachhochschulen (FH) Zahlungsrahmen 2 397,3 Investitionsbeiträge Verpflichtungskredit 480,0 Projektgebundene Beiträge Verpflichtungskredit 130,0

Tabelle 8 Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

Grundbeiträge UH 738,5 745,9 753,4 760,9 768,5 3 028,7 Grundbeiträge FH 583,8 589,7 595,6 602,5 609,5 2 397,3 Investitionsbeiträge 99,8 125,4 126,0 135,6 135,9 523,0 Projektgebundene Beiträge 34,3 31,4 32,1 32,9 33,6 130,0 Total 1 456,5 1 492,4 1 507,1 1 531,9 1 547,6 6 079,1

Siehe Vorlage 5: Bundesbeschluss über die Finanzierung nach dem Hochschulförde- rungs- und -koordinationsgesetz in den Jahren 2025–2028

2.6 Internationale Zusammenarbeit in der Bildung

Die Stärkung individueller und institutioneller Vernetzung im internationalen Kontext und die Vermittlung entsprechender Kompetenzen ist von zentraler Bedeutung für einen zukunftsgerichteten exzellenten Bildungsraum Schweiz. Der Bundesrat verfolgt damit das Ziel, die Attraktivität der Schweiz als international renommierten BFI- Standort langfristig abzusichern. Gemäss den in der Internationalen Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, For- schung und Innovation 113 vorgegebenen Leitlinien, fördert der Bund die internatio- nale Zusammenarbeit in der Bildung in Europa und weltweit. Namentlich im Bereich Austausch und Mobilität liegt das Ziel der Förderung darin, Selbstbezüglichkeit zu durchbrechen, Kreativität zu steigern und zu diesem Zweck das Hinterfragen von Wissen und angeeigneten Fertigkeiten, sowohl bei individuellen als auch bei institu- tionellen Akteuren auf allen Stufen und in allen Bereichen der Bildung zu stimulieren.

112 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen

113 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Publikationen und Dienstleistungen >

Publikationen > Publikationsdatenbank > Internationale Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation

Internationale Kooperationen von Institutionen und die Mobilität von Einzelpersonen und Teams sind dafür unerlässlich. Mit der Totalrevision der Rechtsgrundlagen vom 1. April 2022 114 stand die Stärkung des strategischen Handlungsspielraums im Vordergrund, ohne dabei neue Fördertat- bestände zu schaffen. Vielmehr sollten die bestehenden Förderinstrumente, die sich grundsätzlich bewährt haben, gezielt flexibilisiert werden. Gleichzeitig wurde eine bessere Kohärenz unter den Instrumenten geschaffen. Die in den folgenden Ziffern dargelegten Massnahmen erachtet der Bundesrat als prioritär.

2.6.1 Internationale Mobilitäts- und Kooperationsprogramme in der

Bildung Ausgangslage Das Ziel des Bundesrats, eine Assoziierung an Erasmus+ zu erreichen, konnte bisher nicht realisiert werden (vgl. Ziff. 2.13.1). Die Schweizer Lösung im Bereich interna- tionale Mobilität und Austausch liegt deshalb im Interesse aller Bildungsakteure und ermöglicht es, mit der internationalen Zusammenarbeit der Partner auf europäischer Ebene wie auch weltweit Schritt zu halten. Ziele Die Schweiz stützt ihre hohe Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit auf hervorra- gend ausgebildete Individuen, die über diejenigen Schlüsselkompetenzen und Quali- fikationen verfügen, die entweder den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts oder den Anforderungen wissenschaftlicher Tätigkeiten entsprechen. Das Schweizer Bildungs- system hat die Aufgabe, die Aneignung und Entwicklung dieser Kompetenzen bei Personen aller Altersstufen zu unterstützen. Internationale Mobilitäts- und Austausch- aktivitäten haben sich als Massnahme hierzu bewährt. Sie bieten jungen Menschen die Chance, sich persönlich weiterzuentwickeln und zu lernen, sich in neuen und frem- den Situationen zurechtzufinden und zu bewähren. Zudem wird der Aufbau von für die berufliche Tätigkeit hilfreichen persönlichen Netzwerken gefördert. Insgesamt trägt die internationale Lernmobilität zu einer langfristigen Beschäftigungsfähigkeit und zur Fähigkeit zum lebenslangen Lernen bei. Die auf Bundesebene zuständigen Departementsvorsteher des WBF und des Eidge- nössischen Departements des Innern (EDI) sowie die Kantone haben sich 2017 auf die Vision geeinigt, dass alle jungen Menschen im Verlauf ihrer Ausbildung an einer länger dauernden Mobilität teilnehmen sollen. Bund und Kantone haben die Relevanz dieser Vision mit der Aufnahme des Ziels in ihre gemeinsamen bildungspolitischen Ziele (vgl. Ziel 8, Ziff. 1.3.2) unterstrichen, wonach Austausch und Mobilität in der Bildung zu verankern und auf allen Bildungsstufen zu fördern sind. Aufgrund ihrer engen Vernetzung im europäischen Bildungsraum war es für die Schweiz bis anhin entscheidend, mit den entsprechenden EU-Programmen zu koope- rieren und so von den Netzwerken und eingespielten Abläufen profitieren zu können. Dies soll sich in den nächsten Jahren nicht grundlegend ändern. Mit der neuen Rechts- grundlage BIZMB 115 ergibt sich seit April 2022 die Möglichkeit, die bestehenden

114 SR 414.51 115 SR 414.51

Förderaktivitäten flexibel den Bedürfnissen der Bildungsakteure anzupassen, bei- spielsweise durch die Erweiterung des geografischen Fokus über Europa hinaus oder die thematische Fokussierung auf innovative und zukunftsgerichtete Projekttypen. Der Bundesrat beantragt mit der vorliegenden Botschaft die Weiterführung der aktu- ellen Schweizer Lösung in den Jahren 2025–2028, im Sinne der Internationalen Strategie der Schweiz im Bereich BFI und zur Stärkung der internationalen Zusam- menarbeit im Bildungsbereich (vgl. Ziff. 1.3.3). Damit kann Kontinuität gesichert und die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit für die betroffenen Akteure im Bil- dungsbereich geschaffen werden. Das Vorgehen im Falle einer Assoziierung an die EU-Bildungsprogramme ist unter Ziffer 2.13.1 beschrieben. Massnahmen Analog zur bestehenden Schweizer Lösung sind für internationale Mobilitäts- und Kooperationsprogramme in der Bildung zwischen 2025–2028 zwei Massnahmen- typen vorgesehen. Lernmobilität und institutionelle Kooperation Der Hauptfokus der Förderung soll nach wie vor auf der Lernmobilität liegen. Dabei handelt es sich um individuelle internationale Studien-, Ausbildungs- und Weiterbil- dungsaufenthalte sowohl für Lernende aller Bildungsbereiche als auch für Bildungs- personal von Institutionen. Dazu gehören ebenfalls Austauschaktivitäten im Bereich der Jugendförderung. Bewährte Formate wie Studienaufenthalte in einer Partnerein- richtung, Lern-, Lehr- und Arbeitserfahrungen in Unternehmen, Freiwilligentätigkei- ten, Gruppenaustausch von Jugendlichen, Weiterbildungen und Lehrtätigkeiten an Partnerinstitutionen werden weitergeführt. Bei der Lernmobilität wird darauf geach- tet, dass Anreize für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel geschaffen werden. Die internationale Kooperation zwischen schweizerischen und ausländischen Bil- dungsinstitutionen und Bildungsakteuren wird ebenfalls weiter gefördert. Der Fokus liegt dabei auf Aktivitäten, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Ausbildungs- qualität aber auch des Schweizer Bildungssystems leisten oder zur internationalen Anerkennung und Vergleichbarkeit der Schweizer Abschlüsse beitragen. Es handelt sich hier primär um strategische Partnerschaften zwischen verschiedenen Bildungsin- stitutionen. Die Schweizer Lösung mit der Förderung schweizerischer Institutionen

als Drittlandpartner in Projekten des Programms Erasmus+ wird weitergeführt (bspw. die Beteiligung schweizerischer Hochschulen an der «European Universities Initia- tive» und weiteren zukunftsweisenden Aktivitätstypen). Zusätzlich bietet die total- revidierte Rechtsgrundlage die Flexibilität, auch Schweizer Institutionen die Koordi- nation eines Projekts zur Kooperation mit Partnern in Europa und weltweit zu ermög- lichen. Begleitmassnahmen und nationale Agentur Begleitmassnahmen sind auch im Rahmen einer Schweizer Lösung notwendig und sollen weitergeführt werden: Sie unterstützen die optimale Wirkung und Nutzung der Förderaktivitäten in den Bereichen Lernmobilität und institutionelle Kooperationen. Zu den Begleitmassnahmen zählen beispielsweise Kontaktstellen, Netzwerke oder spezifische Initiativen.

Die Schweizerische Stiftung für Austausch und Mobilität (SFAM) fungiert unter dem Namen «Movetia» als nationale Agentur zur Förderung von nationalen und internati- onalen Austausch- und Mobilitätsaktivitäten. Die weitgehend digitalisierten Prozesse von «Movetia» ermöglichen eine effiziente und nachhaltige Abwicklung der ihr über- tragenen Aufgaben. Die geplante Überführung der SFAM in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes wird an ihren Aufgaben zur Förderung von internationalen Austausch- und Mobili- tätsaktivitäten in der Bildung nichts ändern (vgl. Ziff. 1.3.3. Nationale Zusammenar- beit). Finanzen Die Förderung der Schweizer Lösung in den Jahren 2021–2024 sah eine jährliche Steigerung der Beiträge für Mobilitäts- und Kooperationsprogramme um rund sie- ben Prozent vor und erreicht 2024 ein Total von 54,7 Millionen Franken. Der Bundesrat strebt an, im Bereich Austausch und Mobilität die Wachstumsrate der laufenden Förderperiode zu halten. Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Ziele soll auf diese Weise bis 2028 eine jährliche Steigerung von gut sechs Prozent erzielt werden. Europäische Nachbarländer investieren über die EU- Bildungsprogramme in hohem Ausmass in internationale Mobilitäts- und Kooperati- onsaktivitäten junger Menschen. Ziel des Bundesrates ist es, eine Benachteiligung der jungen Generation in der Schweiz zu vermeiden und die Zahl der Teilnehmenden zu erhöhen. Im Total beantragt er für die Jahre 2025–2028 somit einen Verpflichtungs- kredit von 254,9 Millionen Franken. 85 Prozent des Verpflichtungskredits dienen der Durchführung von Lernmobilität und institutioneller Kooperation und maximal 15 Prozent entfallen auf die Begleitmass- nahmen und die nationale Agentur. Tabelle 9 Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

Internationale Mobilitäts- und 54,7 58,1 61,7 65,5 69,6 254,9 Kooperationsprogramme in der Bildung Total 54,7 58,1 61,7 65,5 69,6 254,9

Siehe Vorlage 6: Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammen- arbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunst- schaffende in den Jahren 2025–2028

2.6.2 Talentförderung und internationale institutionelle

Kooperationen in der Bildung Ausgangslage Zur Sicherung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des BFI-Standorts Schweiz ist eine möglichst umfassende, gesamtheitlich anzugehende und langfristig auszurich- tende Ausschöpfung des eigenen wissenschaftlichen Potenzials sowohl auf individu- eller als auch auf institutioneller Ebene weiterhin zentral. Die Förderung von ausgewählten, grenzüberschreitenden Bildungskooperationen mit dem Ziel, Talente und wissenschaftliche Exzellenz transnational und transdisziplinär zu unterstützen, hat sich als Instrument hierfür bewährt. Dieses Fördergefäss ist als Ergänzung zu den internationalen Mobilitäts- und Kooperationsprogrammen in der Bildung konzipiert und deckt Bereiche und Kooperationsaktivitäten ab, die länger- fristig angelegt sind und sich einer Programmlogik entziehen. In der Förderperiode 2021–2024 konnte durch eine verstärkte Unterstützung der Schweizer Schlüsselakteure insbesondere die Förderung von Talenten und des wis- senschaftlichen Nachwuchses konsolidiert werden. Die Weiterführung von erfolgrei- chen Kooperationen zwischen Schweizer Bildungsinstitutionen und -akteuren mit ausgewählten Kompetenz- und Exzellenzzentren und Institutes of Advanced Studies (IAS) im Ausland hat den weiteren Aufbau von Expertise und Netzwerken ermöglicht und Wissenstransfer, Austausch sowie innovative wissenschaftliche Ansätze stimu- liert. Der bildungspolitische Mehrwert solcher Kooperationsaktivitäten ist vor allem in Bereichen ersichtlich, in denen wissenschaftliche Potenziale bisher noch unzu- reichend genutzt werden. Als Beispiel hierfür sei der transversale Schwerpunkt Ost- europa und Schwarzmeerraum genannt, in dem sich der gezielte Aufbau von Schwei- zer Expertise und Netzwerken als besonders wertvoll erwiesen hat. Ziele Das übergeordnete Ziel der transnational und transdisziplinär auszurichtenden Förde- rung von Talenten und Exzellenz soll grundsätzlich weiterverfolgt werden. Die bewährten Schwerpunkte werden dabei beibehalten und konsolidiert:

  • transnational vernetzte Förderung von Talenten
  • Kooperation mit Kompetenz- und Exzellenzzentren im Ausland
  • Kooperation mit IAS im Ausland zur transdisziplinären Förderung von wissen- schaftlicher Exzellenz Die bisherige Priorität auf die Förderung von Osteuropa- bzw. Schwarzmeerraum- Expertise und -Vernetzung innerhalb dieser drei Schwerpunkte soll ebenfalls beibe-

halten werden. Die im Rahmen dieser Schwerpunkte unterstützten Aktivitäten werden weiter konsolidiert und die Synergiepotenziale verstärkt genutzt, beispielsweise durch untereinander koordinierte Eingaben. Die transversalen Themen Digitalisierung, nachhaltigen Entwicklung und Chancengerechtigkeit werden wo sinnvoll und zielfüh- rend stärker als bisher berücksichtigt. Kooperationsprojekte, die nicht diesen Schwerpunkten zugeordnet werden können und die eher als themenspezifische Einzelvorhaben einzuordnen sind, werden vom Bund weiterhin nur dann unterstützt, wenn sie transversale Themen von bildungspo-

litischer Bedeutung beinhalten. Die Förderung durch den Bund soll bei solchen Vor- haben vermehrt zeitlich beschränkt werden, damit sich die Aktivitäten mittelfristig selbsttragend weiterentwickeln. Massnahmen Bewährte Fördermassnahmen im Rahmen der aufgeführten Schwerpunkte werden in der Förderperiode 2025–2028 weitergeführt und grundsätzlich auf dem heutigen Un- terstützungsniveau konsolidiert. Eine punktuelle und gezielte Verstärkung bestehen- der Förderungen und die Unterstützung neuer Kooperationen kann geprüft werden, wenn der erforderliche finanzielle Spielraum besteht. Im Bereich der Talentförderung unterstützt der Bund die Schlüsselakteure (die Stif- tung Schweizer Jugend forscht, den Verband Schweizer Wissenschafts-Olympiaden und die Schweizerische Studienstiftung) weiterhin im Rahmen eines koordinierten Gesamtkonzepts. Diese Organisationen fördern Talente vor und zu Beginn des Studi- ums und ermöglichen es ihnen, sich transnational zu vernetzen. Im Sinne der Konti- nuität werden ebenfalls bestehende, erfolgreiche Kooperationen von Schweizer Bil- dungsinstitutionen und -akteuren mit Kompetenz- und Exzellenzzentren im Ausland und ihre Beteiligung an international tätigen wissenschaftlichen Netzwerken weiter unterstützt. Als Beispiele hierfür seien die Kooperation der Pädagogischen Hoch- schule Luzern mit der Holocaust-Forschungs- und -Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem, die Initiative «Ukrainian Research in Switzerland» (URIS) der Universität Basel oder die Netzwerkkooperationen in der Schwarzmeerregion der Universität St. Gallen genannt. Das Modell der IAS eignet sich insbesondere für die internationale Vernetzung wie auch für die transdisziplinäre Exzellenz- und Nachwuchsförderung. Die bestehenden Kooperationen mit dem Wissenschaftskolleg zu Berlin, dem Institut d’Etudes Avancées de Nantes, dem New Europe College in Bukarest und dem Centre for Advanced Study in Sofia werden daher weitergeführt. Vorgesehen ist zudem, wei- terhin Stipendien für Schweizer Studierende und Beteiligungen an den europäischen Hochschulinstituten in Brügge, Natolin und Florenz sowie den Schweizer Lehrstuhl am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz zu finanzieren. Finanzen Aufgrund der aktuellen Ausgangslage der Bundesfinanzen sieht der Bundesrat für die- sen Kredit kein wesentliches Wachstum vor (jährliche Steigerung von durchschnitt-

lich 0,7 Prozent). Die vorgesehenen Mittel orientieren sich somit am Kreditstand

2024. Sie ermöglichen eine Weiterführung der bestehenden Vorhaben auf dem aktu-

ellen Niveau. Die Verstärkung von bestimmten bestehenden Förderungen oder neue Förderungen in den Jahren 2025–2028 sind nur möglich, wenn andere Fördertatbe- stände eingestellt oder reduziert werden. Der Bundesrat beantragt für die Talentförderung und internationale institutionelle Ko- operationen in der Bildung einen Verpflichtungskredit von 27,0 Millionen Franken

Tabelle 10 Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

Talentförderung und internati- 6,6 6,7 6,7 6,8 6,8 27,0 onale institutionelle Koopera- tionen in der Bildung Total 6,6 6,7 6,7 6,8 6,8 27,0

Siehe Vorlage 6: Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammen- arbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaf- fende in den Jahren 2025–2028

2.6.3 Stipendien für ausländische Studierende

Ausgangslage Seit 1961 sind die Stipendien des Bundes an ausländische Studierende ein bewährtes Instrument der internationalen BFI-Politik 116 und in Zusammenarbeit mit dem EDA auch Teil der Schweizer Aussenpolitik. Der Bund vergibt Stipendien an Doktorandin- nen und Doktoranden sowie an Post-Doktorierende aus allen Ländern, mit denen die Schweiz diplomatische Beziehungen pflegt. Ein Stipendienangebot für Kunstschaf- fende gilt gegenüber rund 30 Ländern. Bei Industrieländern gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit. Damit wird gewährleistet, dass auch Schweizer Studierende und For- schende von einem Studienaufenthalt im Ausland profitieren können. In einem kom- petitiven Verfahren – unter Beachtung der Chancengerechtigkeit – erhalten nur die besten Bewerberinnen und Bewerber ein Bundes-Exzellenz-Stipendium. Die Erfolgsrate lag in den vergangenen Jahren bei rund 25 Prozent. Im Sinne der Agenda 2030 117 (Zielsetzung gemäss Target 4.b) geht rund die Hälfte der zugesprochenen Sti- pendien an talentierte junge Forschende aus Entwicklungsländern, die andere Hälfte an solche aus Industrieländern. Das Förderinstrument ist attraktiv für akademische Nachwuchskräfte, fördert deren Karriereentwicklung, unterstützt die wissenschaftli- che Nachwuchsförderung und stärkt die internationale Vernetzung der Hochschulen. Ziele Um einen Beitrag zur Internationalität des Schweizer Hochschulraums zu leisten, unterstützt die Schweiz mit den Bundes-Exzellenz-Stipendien bestens qualifizierte ausländische Nachwuchsforschende (Ziele 2 und 4 des Bundes für Hochschulen in Anhang 1). Dadurch zieht die Schweiz ausländische Talente an, verstärkt den intel- lektuellen und kulturellen Austausch und intensiviert die Zusammenarbeit mit auslän- dischen Hochschulen. Massnahmen Das Stipendienprogramm für ausländische Studierende wird mit jährlich rund 300 Stipendien weitergeführt. Um die Konkurrenzfähigkeit des Instruments zu erhalten,

116 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Publikationen und Dienstleistungen >

Publikationen > Publikationsdatenbank > Internationale Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation

117 Abrufbar unter: www.eda.admin.ch > Agenda 2030 und SDGs

wird der seit 2007 unveränderte Stipendienbetrag für Studierende moderat angepasst. Im Zuge der digitalen Transformation laufen im SBFI Vorbereitungen für ein elekt- ronisches Anmeldeverfahren und die Ablösung der bestehenden Fachanwendung. Die beantragten Mittel erlauben es mit Unterstützung des Netzes der diplomatischen Ver- tretungen und des Swissnex Netzwerks, das Angebot der Bundes-Exzellenz-Stipen- dien gegenüber Angehörigen von mehr als 180 Staaten aufrechtzuerhalten. Finanzen Der Bundesrat beantragt für die Finanzierung von Stipendien des Bundes an auslän- dische Studierende einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 39,7 Millionen Fran- ken. Tabelle 11 Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

Stipendien für ausländische 9,9 9,9 9,9 9,9 9,9 39,7 Studierende Total 9,9 9,9 9,9 9,9 9,9 39,7

Siehe Vorlage 6: Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammen- arbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunst- schaffende in den Jahren 2025–2028

2.7 Institutionen der Forschungsförderung

2.7.1 Schweizerischer Nationalfonds (SNF)

Ausgangslage Der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) unterstützt als Förderorgan des Bundes mit seinen Instrumenten und Program- men die wissenschaftliche Forschung in allen Disziplinen. Seine Kernaufgaben beste- hen in der Förderung:

  • von exzellenten Forschungsprojekten,
  • eines hoch qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • von Forschungsinfrastrukturen, die der Entwicklung von Fachgebieten in der Schweiz dienen und nicht in die Zuständigkeit der Hochschulforschungsstätten oder des Bundes fallen,
  • der internationalen Forschungszusammenarbeit unter Berücksichtigung der dies- bezüglichen Ziele und Massnahmen des Bundes (Art. 10 Abs. 3 FIFG). Ziele Die strategischen Ziele des SNF für die BFI-Periode 2025–2028 gemäss seiner ent- sprechenden Mehrjahresplanung 118 setzen auf Kontinuität und umfassen die Stärkung

118 Abrufbar unter: www.SNF.ch > Über uns > Porträt > Strategie > Mehrjahresprogramm 2025–2028

folgender strategischer Schwerpunkte: die Vielfalt der Forschung bewahren und för- dern, die gesellschaftliche Relevanz der Forschung stärken, die Zukunftsfähigkeit der Forschung sichern und die Resilienz der Forschung festigen. Diese Ziele werden kon- kretisiert mit folgenden Schwerpunkten für die BFI-Periode 2025–2028: internatio- nale Vernetzung und Wettbewerbsfähigkeit sichern, sämtliche Potenziale der For- schung ausschöpfen, gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft wirken und die Chancen der Digitalisierung für die Forschung nutzen. Der Bundesrat teilt die Einschätzung des SNF, dass diese Ziele gerade vor dem Hin- tergrund der aktuellen Entwicklungen – wie die Covid-19 Pandemie, der Ukraine- Krieg oder die fehlende Assoziierung an Horizon Europe – von grosser Bedeutung sind. Aus übergeordneter Sicht kann der Bundesrat gleichwohl nicht auf alle Anträge in der Mehrjahresplanung eintreten (finanzpolitische Gründe, zusätzliche inhaltliche Schwerpunkte). Im Rahmen der übergeordneten Leitziele für Forschung und Innova- tion und abgestützt auf das Mehrjahresprogramm des SNF sowie unter Berücksichti- gung der finanziellen Rahmenbedingungen stellt der Bundesrat für die BFI-Periode 2025–2028 folgende Ziele ins Zentrum. Projektförderung und Karriereförderung als Grundaufgaben des SNF stärken Die hohe Flexibilität in der Projektförderung ermöglicht es Forschenden, zeitnah mit ihrer Arbeit auf neue Entwicklungen zu reagieren. Durch ihre thematische Offenheit leistet die Projektförderung einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt der Forschung. Die verschiedenen Instrumente der Karriereförderung ergänzen die Aktivitäten der Hoch- schulen und tragen auch zur Vielfalt der Schweizer Hochschullandschaft und zur in- ternationalen Vernetzung bei. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Projekt- und Karriereförderung und deren Instrumente, da sie bottom-up und exzellenzorientiert sind, zum Kernauftrag des SNF gehören und damit auch in der neuen Förderperiode ein hohes Gewicht haben sollen. Themenorientierte und kollaborative Forschung stärker fördern Die zunehmend komplexeren gesellschaftlichen Herausforderungen setzen voraus, dass Forschende aus mehreren Fachbereichen in Programmen zusammenarbeiten. Um gesellschaftlich dringende Herausforderungen gezielter adressieren zu können, misst der Bund der themenbezogenen und inter- und transdisziplinären Zusammenarbeit

namentlich in strategisch wichtigen Bereichen eine hohe Bedeutung zu (z.B. in Quan- tum, Nachhaltigkeits- [als Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030], Umwelt-, Welt- raum- und Gesundheitsforschung unter Einbezug der Geistes- und Sozialwissenschaf- ten). Internationale Forschungskooperationen ausbauen und Wettbewerbsfähigkeit stärken Die internationale Vernetzung der Schweizer Forschenden und damit auch die Stär- kung der Wettbewerbsfähigkeit des Forschungs- und Innovationsstandorts Schweiz sind wichtiger denn je. Daher sind gezielte Massnahmen zu prüfen und umzusetzen, wie die internationalen Forschungskooperationen und damit auch die internationale Vernetzung namentlich in für die Schweiz bedeutsamen Schlüsselbereichen gestärkt und diversifiziert werden können.

Forschungs- und Dateninfrastrukturen weiterentwickeln und mit der nationalen Strategie Open Research Data abstimmen Die Förderung von Forschungs- und Dateninfrastrukturen ist ein gesetzlicher Auftrag des SNF. Der SNF hebt daher in seinem Mehrjahresprogramm die Relevanz der För- derung von Forschungs- und Dateninfrastrukturen hervor. Für den Bundesrat hat die koordinierte Förderung von nationalen wie auch internationalen Daten- und For- schungsinfrastrukturen für die Weiterentwicklung von Fachgebieten eine grosse Bedeutung. Die Rolle des SNF in der Förderung von Forschungs- und Dateninfra- strukturen ist subsidiär zur Förderung der Hochschulen und mit diesen und dem nati- onalen Strategierat ORD abzustimmen. (vgl. Ziff. 1.3.3 zum Thema Digitalisierung). Massnahmen Aus den oben genannten Zielen sind folgende übergeordnete Massnahmen abgeleitet, die der SNF entsprechend des effektiven Mittelwachstums im Hinblick auf die Leis- tungsvereinbarung beziehungsweise vor dem Hintergrund neuer Entwicklungen nochmals priorisieren wird. Projekt- und Karriereförderung Der Bundesrat teilt generell die Meinung des SNF, dass bottom-up getriebene Pro- jektförderung zum Kernauftrag des SNF gehört. Bei der Karriereförderung verfügt der SNF über verschiedene Instrumente, die zum Teil neu eingeführt oder überarbeitet wurden bzw. werden. Generell ist aus Sicht des Bundes die Strategie der Nachwuchs- förderung unter Berücksichtigung der relevanten Ergebnisse der SWR- Gesamtevaluation weiterzuentwickeln und mit den Hochschulen abzustimmen. Zudem muss der SNF in gegenseitiger Abstimmung mit den Hochschulen und bei entsprechender finanzieller Lage geeignete Instrumente anbieten, die auch unabhän- gig von den Förderinstrumenten der EU attraktive Karrierewege und damit die Attraktivität des Forschungs- und Innovationsplatzes stärken. Um die Vielfalt der For- schung zu fördern, sind auch geeignete Instrumente für die Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen weiterzuentwickeln (einschliesslich angepasste Evalua- tionsverfahren). Themenorientierte und kollaborative Forschung Für die Stärkung der themenorientierten Forschung können bestehende Forschungs- instrumente wie die Nationalen Forschungsprogramme (NFP) oder die Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) gezielt genutzt werden. Beide Programme werden in

der laufenden Förderperiode gestärkt und weiterentwickelt. Ende BFI-Periode 2021–

2024 wird eine 6. Serie NFS ausgeschrieben. Bei den NFS werden Mittel mindestens

in der gleichen Höhe wie in der Vorperiode eingesetzt. Bei den NFP werden die Mittel aufgestockt. Des Weiteren unterstützt der Bundesrat den SNF in seinem Anliegen, die Möglichkeiten zur kollaborativen Forschung in den bestehenden Instrumenten oder mit den vom SNF angedachten forschungsgetriebenen Konsortien mit internationaler Beteiligung zu stärken und nach Bedarf flexibler auszugestalten. Internationale Forschungskooperationen Um die internationalen Forschungskooperationen zu stärken, beabsichtigt der SNF, die internationale Zusammenarbeit in bestehenden Instrumenten auszubauen und intensiver zu nutzen (Weave und Lead Agency Verfahren, Co-Investigator Ansatz, bi-

und multilaterale Abkommen), vermehrt Talente aus dem Ausland zu gewinnen sowie Forschung in internationalen Konsortien zu fördern. All diese Massnahmen werden vom Bund als sehr wichtig beurteilt. Forschungs- und Dateninfrastrukturen Der Bund erwartet, dass der SNF seine bisherige Unterstützung für Daten- und For- schungsinfrastrukturen weiterentwickelt und im Rahmen eines angepassten Konzepts die Fördergrundsätze, die Kriterien für eine Unterstützung und die prioritären Schwer- punkte definiert. Die Umsetzung eines solchen Konzepts wird im Hinblick auf die Leistungsvereinbarung zur Förderperiode 2025–2028 präzisiert. Der SNF führt die Förderung von DaSCH und FORS fort. Ebenfalls führt er die beiden Kohortenstudien (die Schweizerische HIV Kohortenstudie und die Schweizerische Transplantations- kohortenstudie) fort, die eng mit dem Datenkoordinationszentrum (DCC) zusammen- arbeiten. Je nach finanzieller Lage stimmt der SNF weitere Massnahmen im nationa- len Strategierat ORD ab. Die Unterstützung der sogenannten FAIR-Prinzipien und der ORD-Strategie sind wichtige Begleitmassnahmen, die der SNF in seiner Mehrjahres- planung aufnimmt. Das vorgesehene Budget für Daten- und Forschungsinfra- strukturen soll mindestens gleich hoch sein wie in der BFI-Periode 2021–2024. Zusatzaufgaben

  • Das Programm FLARE in den Bereichen Teilchen- und Astrophysik wie auch die bilateralen Programme, die der SNF im Auftrag des Bundes führt, werden weiter angeboten. FLARE wird bezüglich Fördervolumen aufgestockt.
  • Der Bundesrat hat am 4. Mai 2022 119 entschieden, mit der Ergänzungsmass- nahme der «Förderung von bi- und multilateralen Forschungskooperationen» die internationale Vernetzung auf strategisch wichtigen Themen zu stärken und Zusatzmittel für internationale Forschungsprogramme bereitzustellen. Die Um- setzung dieser Massnahme obliegt dem SNF und wird mit dem SNF- Gesamtpaket der internationalen Forschungskooperationen gut abgestimmt. Overhead Für die teilweise Abgeltung der indirekten Forschungskosten an die Hochschulen (Overhead) ist in Berücksichtigung der jährlich zur Verfügung stehenden Bundesmit- tel weiterhin die Abgeltungsrate von höchstens 15 Prozent auf den bewilligten (over- headberechtigten) Projektbeiträgen vorgesehen. Finanzen Zur Umsetzung seiner Mehrjahresplanung beantragt der SNF für die BFI-Periode

2025–2028 einen Bundesbeitrag von 5169 Millionen Franken (Maximalszenario). Der Bundesrat beantragt gestützt auf die Eingaben und unter Berücksichtigung der derzeitigen Finanzlage für den SNF in den Beitragsjahren 2025–2028 Mittel von ins- gesamt 4991,8 Millionen Franken. Im Grundbeitrag von 4040,8 Millionen enthalten sind auch die Aufwendungen für das Programm BRIDGE sowie für das Programm klinische Forschung ICCT. Die Fördersummen werden als Richtwerte im Rahmen der Leistungsvereinbarung festgelegt. Die Höhe der Unterstützung bei BRIDGE erfolgt

119 Medienmitteilung vom 4. Mai 2022 (www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Medienmitteilungen > Der Bundesrat verabschiedet Massnahmen zu «Horizon Europe» und stärkt die internationale Zusammenarbeit in der Raumfahrt).

in Abstimmung mit der Innosuisse. Für die NFP beantragt der Bundesrat im Zahlungs- rahmen 70 Millionen Franken und für die NFS 234,5 Millionen Franken. Im Bundes- beitrag enthalten sind auch alle Aufwendungen des SNF für die Leistungserstellung (Verwaltungskosten, Kosten für die wissenschaftliche Evaluation). Zur Fortführung des Overheads beim SNF beantragt der Bundesrat einen Betrag von 514,5 Millionen Franken (Richtgrösse) mit einer Pauschale von höchstens 15 Prozent. Der SNF übernimmt im Auftrag des Bundes schliesslich verschiedene Zusatzaufga- ben. Dazu zählen seine Massnahmen zur Unterstützung von Schweizer Forschenden bei der projektbezogenen Beteiligung der Schweiz im Rahmen von internationalen Forschungsinfrastrukturen namentlich im Bereich der Teilchen- und Astrophysik über das Förderinstrument FLARE (47 Mio. CHF) und zur Unterstützung der bilateralen wissenschaftlichen Kooperation der Schweiz (35 Mio. CHF). Zusätzlich beantragt der Bundesrat im Rahmen der Ergänzungsmassnahmen zu Horizon Europe für die Mass- nahme der Förderung internationaler Forschungsprogramme Zusatzmittel in der Höhe von 50 Millionen Franken für die Förderperiode 2025–2028 (gemäss BRB vom 4.5.2022 120). Der Bund schliesst mit dem SNF eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2025–2028 ab. Er konkretisiert darin namentlich die Verfahren zur Leistungsmessung sowie zur Wirkungsprüfung spezifischer Massnahmen und präzisiert die internationale Zusam- menarbeit wie auch die Förderung von Daten- und Forschungsinfrastrukturen in ent- sprechenden Zusatzprotokollen. Für den beantragten Zahlungsrahmen im Umfang von 4991,8 Millionen Franken ist eine jährliche Verteilung des Bundesbeitrages an den SNF gemäss Tabelle 12 vorge- sehen. Tabelle 12 Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

Forschungsförderung: 1 042,3 1 044,0 1 058,1 1 087,2 1 156,1 4 345,3 − Grundbeitrag 973,2 974,0 982,1 1 008,7 1 076,1 4 040,8 − NFP 14,8 15,0 18,0 18,5 18,5 70,0 − NFS 54,3 55,0 58,0 60,0 61,5 234,5 Overhead 121,9 124,3 125,3 128,8 136,1 514,5 Zusatzaufgaben: 29,3 29,8 31,3 34,8 36,3 132,0 − FLARE 10,7 11,0 11,5 12,0 12,5 47,0 − Bilaterale Programme 8,8 8,8 8,8 8,8 8,8 35,0 − Ergänzungsmassnahme 9,8 10,0 11,0 14,0 15,0 50,0 «Bi- und multilaterale Forschungskooperationen» Total 1 193,6 1 198,0 1 214,7 1 250,8 1 328,4 4 991,8

120 Medienmitteilung vom 4. Mai 2022 (www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Medienmitteilungen > Der Bundesrat verabschiedet Massnahmen zu «Horizon Europe» und stärkt die interna- tionale Zusammenarbeit in der Raumfahrt).

Siehe Vorlage 7: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Institutionen der For- schungsförderung in den Jahren 2025–2028

2.7.2 Akademien

Ausgangslage Die Akademien der Wissenschaften Schweiz haben die Funktion eines Förderorgans des Bundes für die Stärkung der Zusammenarbeit in und zwischen allen wissenschaft- lichen Disziplinen und für die Verankerung der Wissenschaft in der Gesellschaft. Sie umfassen, als Akademienverbund organisiert, die Akademie der Naturwissenschaften Schweiz SCNAT, der Geistes- und Sozialwissenschaften SAGW, der Medizinischen Wissenschaften SAMW und der Technischen Wissenschaften SATW sowie die bei- den Kompetenzzentren Stiftung Science et Cité und Stiftung TA-SWISS. Bestehend aus über 100 000 Mitgliedern und organisiert in 154 Fachgesellschaften, 132 Kom- missionen, Arbeitsgruppen und Kuratorien sowie 29 kantonalen und regionalen Gesellschaften, sind sie das grösste im Milizsystem aufgestellte wissenschaftliche Netzwerk der Schweiz. Der Akademienverbund hat in der BFI-Periode 2021–2024 seine Aufgaben in der ganzen Breite wahrgenommen: Er erarbeitete Studien mit Lösungsvorschlägen und Empfehlungen zu aktuellen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforde- rungen, führte Langzeitunternehmen zur Weiterentwicklung der Fachbereiche und förderte den wissenschaftlichen Nachwuchs im MINT-Bereich. Zudem führte er die Förderinitiative «Personalisierte Medizin» zum Abschluss und setzte das auf die Periode 2021–2024 befristete Programm «Digitalisierung und Zugänglichmachung von naturwissenschaftlichen Sammlungen» (Zusatzaufgaben) um. Die mit der BFI- Botschaft 2021–2024 beauftragte Evaluation der Organisationsform des Akademien- verbunds stellt dem Verbund ein gutes Zeugnis in Bezug auf die betriebswirtschaftli- che Effizienz aus. 121 Weitere Synergiepotenziale sind im Rahmen der Umsetzung des empfohlenen Organisationsmodells einer föderalen Union in der BFI-Periode 2021–

2024 ausgeschöpft worden. Die Reorganisation umfasste zudem eine klare Positio-

nierung von Vorstand und Präsidium in ihrer strategischen Führungsrolle. Mit den entsprechenden Statutenrevisionen wurde die Reorganisation des Akademien- verbunds in der Förderperiode 2021–2024 abgeschlossen. Ziele Der Akademienverbund definiert in seiner strategischen Mehrjahresplanung 2025–

2028 folgende Ziele:

- Er setzt seinen Grundauftrag auf effiziente Weise um, namentlich mittels Stär- kung der Zusammenarbeit in und zwischen allen Wissenschaftsdisziplinen, sinn- voller Kooperationen mit den Akteuren innerhalb und ausserhalb des BFI- Bereichs, der Früherkennung gesellschaftlich relevanter Themen, der Risikofol- genabschätzung von neuen Technologien und der Gestaltung des Dialogs zwi- schen Wissenschaft und Gesellschaft sowie Dialog-Partnerschaften mit Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

121 Abrufbar unter: www.aramis.admin.ch > Evaluation der Organisation der Akademien der Wissenschaften Schweiz

  • Er klärt den Bedarf, unterstützt oder führt Datensammlungen, Dokumentations- systeme, Editionen oder ähnliche Einrichtungen, die als Forschungsinfrastruktu- ren für die Entwicklung von Fachgebieten unverzichtbar sind.
  • Er trägt mit seinem internationalen Engagement zur Stärkung und Attraktivität des Forschungsplatzes Schweiz bei, verfolgt die internationale Wissenschafts- politik, greift für die Schweiz relevante Entwicklungen auf und trägt die Interes- sen der Schweizer Wissenschaftsgemeinschaft in internationale Gremien. Der Bundesrat sieht zudem vor, dem Akademienverbund die Zusatzaufgaben der Um- setzung der im Jahr 2023 lancierten Ergänzungsmassnahme «Swiss Quantum Initia- tive» sowie der Verantwortung und Gouvernanz des Datenkoordinationszentrums im Bereich personalisierte Medizin zu übertragen. Massnahmen Schwerpunkte des Akademienverbunds (Grundaufgaben) Wissenschaft, Praxis und Gesellschaft: Der Akademienverbund setzt sich für Chan- cengleichheit, Vielfalt und für eine kontinuierliche Entwicklung des Wissenschafts- systems sowie für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf allen Stu- fen ein. Die Handlungsfelder umfassen im Weiteren die Förderung der Wissenschaftskultur und -kommunikation und des Dialogs mit der Gesellschaft sowie der Früherkennung von Herausforderungen der Zukunft. Nachhaltige Gesellschaft: Der Akademienverbund leistet einen Beitrag zum Errei- chen der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) mit- tels Förderung der Nachhaltigkeitsforschung und Erarbeitung von Handlungsoptionen namentlich bei den Themen nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion sowie Klima, Energie und Biodiversität. Er leistet Expertise-, Dialog- und Koordinationstä- tigkeiten in den Themenbereichen «Alternde Gesellschaft», «Medical Humanities», «Reflexion der Zukunft der Medizin» sowie «Zukunftsfähigkeit neuer Technologien in der (Bio-)Medizin». Digitale Gesellschaft und Open Science: Der Akademienverbund analysiert das Po- tenzial neu aufkommender Technologien wie auch deren Kosten, Chancen und Risi- ken, leistet Expertisentätigkeit in den Bereichen der kritischen Infrastrukturen und Cybersicherheit und fördert die Kompetenz im Umgang mit der Digitalisierung. Im Rahmen der nationalen Strategie für den offenen Zugang zu Forschungsdaten über-

nimmt der Akademienverbund die Organisation des Sounding Board Researchers und die Sensibilisierung der Fachgemeinschaften (vgl. Ziff. 1.3.3 zum Thema Digitalisie- rung). Nachwuchsförderung im MINT-Bereich: Vor dem Hintergrund der digitalen Trans- formation behält diese Förderart auch in der Periode 2025–2028 ein hohes Gewicht. Ausserschulische Motivierungs- und Sensibilisierungsaktivitäten für Jugendliche sowie die Vernetzung der Akteure bleiben weiterhin zentrale Punkte, ebenso die Ko- operation mit den zuständigen Kantonsstellen (Generalsekretariat der EDK) und Bun- desstellen (SBFI). Die Leistungen des Akademienverbunds in diesem Bereich in der Periode 2025–2028 werden in einem Zusatzprotokoll in Absprache mit dem General- sekretariat der EDK präzisiert.

Langzeitunternehmen des Akademienverbunds Unternehmen der SAGW: Die wissenschaftliche Erarbeitung, Herausgabe und Ver- mittlung der Nationalen Wörterbücher (NWB), des Jahrbuchs Schweizer Politik (APS), der Diplomatischen Dokumente der Schweiz (Dodis), des Historischen Lexi- kons der Schweiz (HLS) sowie acht geisteswissenschaftlicher Editionen werden unter Verantwortung der SAGW weitergeführt. Koordinationssekretariate und -plattformen zu international koordinierten Program- men (Forschungsnetzwerke): In der BFI-Periode 2021–2024 wurden sechs For- schungsnetzwerke unterstützt. Das mit der BFI-Botschaft 2021–2024 beauftragte För- derkonzept des Akademienverbunds sieht kompetitive Ausschreibungen für die Unterstützung von bestehenden Forschungsnetzwerken sowie für die Konzeption und den Aufbau von neuen internationalen Forschungsnetzwerken in der BFI-Periode 2025–2028 vor. Dem Antrag in der strategischen Mehrjahresplanung zum Ausbau des Fördergefässes kann nicht entsprochen werden. Zusatzaufgaben Swiss Quantum Initiative: Der Bundesrat hat am 4. Mai 2022 die Ergänzungsmass- nahme «Lancierung einer nationalen Quantum-Initiative» beschlossen. Sie hat zum Ziel, die Forschung über kompetitive Ausschreibungen gezielt zu stärken sowie Inf- rastrukturen- und Technologieplattformen für WTT national koordiniert auf- und aus- zubauen. Auch soll sie zusammen mit den Hochschulen attraktive Curricula für die Ausbildung erarbeiten und Zusammenarbeiten mit der Industrie und internationale Kooperationen fördern. Die Umsetzung der Initiative ist bei der SCNAT angesiedelt. Datenkoordinationszentrum (DCC): Das im Rahmen der bis im Jahr 2024 abgeschlos- senen Förderinitiative «Personalisierte Medizin» (Swiss Personalized Health Network SPHN) aufgebaute DCC dient der Standardisierung von klinischen und weiteren gesundheitsrelevanten Daten für deren Verknüpfung, damit diese den Forschenden so effizient wie möglich zur Verfügung gestellt werden können. In der Förderperiode 2025–2028 steht die Konsolidierung des DCC als ein nationales Koordinations- und Kompetenzzentrum im Bereich der Gesundheitsdaten an, einschliesslich der BioMe- dIT Dateninfrastruktur und der National Data Streams (vgl. Anhang 6). Die Weiter- führung der nationalen Koordination von klinischen Daten erfolgt in Abstimmung mit den laufenden Aktivitäten des ETH-Bereichs (vgl. Ziff 2.4 ETH Swiss Data Science

Center SDSC+ und Personalized Health and Related Technologies PHRT). Im Hin- blick auf die übernächste BFI-Periode 2029–2032 wird das DCC nach einer neuen Gouvernanz und Zielsetzung weiterzuentwickeln sein. Die Gouvernanz des DCC ist als Übergangslösung bei der SAMW angesiedelt unter Einbezug aller wichtiger Sta- keholder in einem nationalen Steuerungsgremium. Die SAMW ist auch operativ für das DCC zuständig. Finanzen Aufgrund der in der Forschungsförderung vorgesehenen Prioritäten kann den Anträ- gen des Akademienverbunds nur teilweise entsprochen werden (Maximalszenario:

120 Mio. CHF für die Durchführung der Grundaufgaben [inkl. neue Aufgaben im

Grundauftrag: Open Research Data; fachspezifische Roadmaps Forschungsinfrastruk- turen; Young Talents in Clinical Research; Koordinationsplattform klinische For-

schung; Projekt «Ambition CH2030+»; Initiative INTERFACE: Politik-Wissen- schaft], 63 Mio. CHF für die Langzeitunternehmen, 13 Mio. CHF für die MINT- Nachwuchsförderung). Der Bundesrat beantragt mit dem Zahlungsrahmen 2025–

2028 zugunsten der Institutionen der Forschungsförderung für den Akademienver-

bund 278,7 Millionen Franken. Für die Grundaufgaben werden insgesamt 116,2 Mil- lionen Franken beantragt und für die Langzeitunternehmen 58,3 Millionen Franken. Für die vom Bund in Auftrag gegebenen Zusatzaufgaben der Umsetzung der Quan- tum-Initiative und der Konsolidierung des DCC werden 104,2 Millionen Franken beantragt. Für den beantragten Zahlungsrahmen im Umfang von 278,7 Millionen Franken ist eine jährliche Verteilung des Bundesbeitrages an die Akademien gemäss Tabelle 13 vorgesehen Tabelle 13 Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

Grundauftrag 27,9 28,0 28,7 29,4 30,2 116,2 − davon für MINT- 2,7 2,6 2,7 2,7 2,8 10,9 Nachwuchsförderung Langzeitunternehmen 10,8 14,2 14,2 14,6 15,3 58,3 − davon für geisteswissen- 3,3 3,4 3,5 3,6 13,8 schaftliche Editionen 122 Zusatzaufgaben 16,1 11,1 21,2 34,1 37,9 104,2 − Ergänzungsmassnahme 5,9 6,0 16,0 28,8 32,4 83,2 «Swiss Quantum Initia- tive» − Datenkoordinations- 5,1 5,2 5,3 5,5 21,0 zentrum − Nationale Förderinitia- 7,4 0,0 tive Personalisierte Medizin − Digitalisierung naturw. 2,8 0,0 Sammlungen Total 54,8 53,2 64,1 78,1 83,4 278,7

Siehe Vorlage 7: Bundesbeschluss über die Finanzierung derInstitutionen der For- schungsförderung in den Jahren 2025–2028

2.8 Innosuisse

Ausgangslage Innovation ermöglicht Unternehmen und Standorten, Wertschöpfung zu generieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Schweiz gehört seit Jahren zu den innovativsten

122 Die Finanzmittel für die vom SNF transferierten Editionen werden in der BFI-Periode 2025–2028 im Akademienbereich eingestellt (kostenneutraler Transfer).

und wettbewerbsfähigsten Ländern der Welt. Auch ist sie führend beim Global Resi- lience Index, da sie mitunter über starke regionale Innovationssysteme verfügt und in der Folge über vergleichsweise geringe regionale Disparitäten. Innosuisse ist das Förderorgan des Bundes für wissenschaftsbasierte Innovation. Sie unterstützt Unternehmen bei ihrer Innovationstätigkeit. Sie arbeitet mit den Akteuren in den Regionen und Kantonen zusammen, um ihre Angebote zu verbreiten und das Innovationspotenzial der Schweiz bestmöglich auszuschöpfen. Die Nachfrage nach ihren Förderinstrumenten ist konstant hoch. Selbst während der Covid-19-Pandemie kam es nicht zum befürchteten Einbruch. Ziele Übergeordnetes Ziel der Innovationsförderung im Rahmen der BFI-Politik ist es, die forschungsbasierte Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse und Dienstleis- tungen zugunsten von Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Im Rahmen der über- geordneten Leitziele für Forschung und Innovation und abgestützt auf das Mehrjah- resprogramm von Innosuisse sowie unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen hält der Bundesrat für die BFI-Periode 2025–2028 folgende Ziele fest: 1. Innovationsförderung: Die Innovationsförderung setzt gleichzeitig auf Kontinu- ität und Flexibilität, um das Innovationspotenzial im Interesse des Standorts Schweiz bestmöglich auszuschöpfen. 2. Zusammenarbeit: Im Interesse einer effektiven Förderlandschaft sowie der Wett- bewerbsfähigkeit und Resilienz der Schweiz wird die Zusammenarbeit mit Akteuren im nationalen Innovationssystem weitergeführt und auf internationaler Ebene diversifiziert.

3. Ziel- und Wirkungsorientierung: Die Ausrichtung der Förderinstrumente

gewährleistet einen effizienten und effektiven Mitteleinsatz. Massnahmen Innovationsförderung Kerngeschäft der Innovationsförderung im Rahmen der BFI-Politik des Bundes stellt die Projektförderung durch Innosuisse dar, bei der private oder öffentliche Unterneh- men oder Organisationen (sog. Umsetzungspartner) zusammen mit einem oder meh- reren Forschungspartnern Innovationsprojekte durchführen («Standardprojektförde- rung»). Sie ist traditionell bottom-up ausgerichtet und fördert wissenschaftsbasierte Innovationen in allen Disziplinen, die an Hochschulforschungsstätten und nicht kom- merziellen Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs vertreten sind. Dadurch sollen einerseits alle innovativen Unternehmen dieselbe Chance auf Unter- stützung haben und andererseits keine Innovationen ausserhalb im Fokus stehender Themen ausgeschlossen werden. Über die geforderte Eigenleistung ist sichergestellt, dass Umsetzungspartner auch selber in ihre Innovationsvorhaben investieren. Ergänzt wird die Standardprojektförderung durch neue Instrumente und Ansätze, um in einem zunehmend dynamischen Umfeld Innovationen rasch möglichst auf den Markt brin- gen und gezielt auf die Herausforderungen unserer Zeit reagieren zu können. Die Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und des Wissens- und Technologietransfers (WTT) flankieren die Projektförderung. In beiden Bereichen

geht es in Anbetracht der begrenzten Mittel darum, Kontinuität in der Fördertätigkeit zu gewährleisten. In der Förderperiode 2025–2028 sieht der Bundesrat folgende Schwerpunkte vor:

  • In einem zunehmend dynamischen Umfeld müssen Unternehmen ihren Innova- tionsgeist und ihre Anpassungsfähigkeit unter Beweis stellen. Die Standard- projektförderung unterstützt sie dabei. Sie ist akzeptiert und nachweislich erfolg- reich. Deshalb will der Bundesrat das Förderniveau der Vorperiode mindestens aufrechterhalten.
  • Um wissenschaftsbasierten Start-ups international konkurrenzfähige Rahmenbe- dingungen zu bieten und ihnen am Standort Schweiz ein nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen, kann Innosuisse seit 2023 Start-ups, welche ihre wissenschafts- basierte Innovation zur Marktreife entwickeln wollen, direkt Beiträge an ihre Projektkosten gewähren.
  • Um im Rahmen von internationalen Innovationsprojekten sicherzustellen, dass Schweizer Unternehmen hinsichtlich ihres finanziellen Handlungsspielraums nicht hinter ihre ausländischen Partner zurückfallen, kann Innosuisse einen Teil- betrag an die Projektkosten von Schweizer Umsetzungspartnern ausrichten. Dies gilt weiterhin für die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation sowie neu für internationale Ausschreibungen mit Beteiligung von Innosuisse.
  • Die Flagship Initiative hat zum Ziel, dass gewisse Innovationsthemen von gros- ser und branchenübergreifender Tragweite durch die relevanten Akteure kolla- borativ angegangen werden. Im Fokus des Bundesrats stehen dabei im Einklang mit seinen entsprechenden Strategien Kernfragen der Digitalisierung sowie Herausforderungen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit. In klarer Abgren- zung zum Energie-Programm SWEET 123 des BFE (vgl. Anhang 7, Kapitel Ener- gie) wird Innosuisse in der neuen Periode keine Flagship-Ausschreibung im Bereich Energie vorsehen. Bei Ausschreibungen zu Klimafragen, bei denen ein direkter Bezug zu Energiefragen besteht (z.B. Emissionsreduktionen), werden frühzeitig Absprachen zwischen Innosuisse, BFE und BAFU stattfinden, damit mögliche Synergien genutzt werden können.
  • Der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft entlang der ganzen Wertschöp- fungskette erfordert die sukzessive Substitution von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren, welche sich negativ auf Gesellschaft und Umwelt auswirken, was

Innosuisse bei der Förderung entsprechend berücksichtigt. Zusammenarbeit in der Innovationsförderung Die Instrumente der Innovationsförderung werden durch aktiven Austausch und gezielte Zusammenarbeit mit Akteuren des nationalen und internationalen Innovati- onssystems gestärkt. In der Förderperiode 2025–2028 sind folgende Entwicklungs- schwerpunkte vorgesehen:

123 Abrufbar unter: www.bfe.admin.ch > Forschung und Cleantech > Förderprogramm SWEET > Überblick SWEET

  • Ein wichtiger nationaler Partner für Innosuisse ist der SNF. Das gemeinsame Förderprogramm BRIDGE hat zum Ziel, eine Brücke von der anwendungsorien- tierten Grundlagenforschung zur wissenschaftsbasierten Innovation zu schlagen. Das Programm wird unter Berücksichtigung der erfolgten Evaluationen 124 optimiert.
  • Die Zusammenarbeit mit den Regionen (insbes. den über die Neue Regionalpo- litik des Bundes unterstützten überkantonalen Regionalen Innovationssystemen RIS) wird weitergeführt, um allen Unternehmen grundsätzlich dieselben Chan- cen auf Unterstützung zu gewähren und das Innovationspotenzial des Landes auszuschöpfen. Das über das Enterprise Europe Network (EEN) erschlossene in- ternationale Netzwerk, Know-how und Instrumentarium wird nach Möglichkeit auch auf nationaler Ebene eingesetzt.
  • Auf internationaler Ebene wird angestrebt, in Abstimmung mit dem SBFI die Zusammenarbeit in der Innovationsförderung zu diversifizieren und weitere Instrumente und Partner zu erschliessen. Ziel- und Wirkungsorientierung Traditionell zielt die Innovationsförderung auf die Stärkung der Innovationsaktivitä- ten bei Firmen ab. Werden gezielt Herausforderungen adressiert (z.B. im Zusammen- hang mit der Nachhaltigkeit oder der Abwanderung von Start-ups), bedingt dies, dass sich der Nutzen der entsprechenden Förderinstrumente (Flagship Initiative, Projekt- förderung von Start-ups) am Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen misst. Zudem muss analysiert werden, inwiefern ein zur traditionellen Innovations- förderung zusätzlicher Nutzen generiert wird. Die neuen Instrumente erfordern daher neue Ansätze der Wirkungsmessung. Auch bedingt eine agilere Förderpolitik, dass Instrumente rascher angepasst oder wieder verworfen werden, sobald sich ihr Mehr- wert nicht bestätigt. In der Förderperiode 2025–2028 sind folgende Entwicklungsschwerpunkte vorgese- hen:
  • Die Definition präziser Ziele mittels Wirkungsmodelle dient der Schärfung und dem gemeinsamen Verständnis sowohl der einzelnen Förderinstrumente als auch des gesamten Förderportfolios und erleichtert dadurch die zielorientierte Umset- zung und Evaluation der Fördertätigkeit.
  • Der Wirkungsprüfung wird besondere Beachtung geschenkt, damit sie den Anforderungen der agilen Innovationspolitik gerecht wird und eine wirkungsori- entierte Weiterentwicklung und Konsolidierung des Förderportfolios ermöglicht. Finanzen

Zur Durchführung ihres Mehrjahresprogramms 2025–2028 beantragt Innosuisse einen Bundesbeitrag von insgesamt 1651 Millionen Franken (durchschnittliches Wachstum von rund 11 % pro Jahr), um einerseits die konstant hohe Nachfrage befriedigen und anderseits die neuen Fördermöglichkeiten gemäss der FIFG- Teilrevision voll ausschöpfen zu können.

124 Econcept in Zusammenarbeit mit AIT Austrian Institute of Technology GmbH im Auf- trag von Innosuisse und SNF (2023): Evaluation BRIDGE; SWR (2023): Evaluation of the Swiss National Science Foundation.

Diesem Antrag kann nur teilweise entsprochen werden. Gestützt auf die Eingaben und mit Blick auf die derzeitige Finanzlage beantragt der Bundesrat für Innosuisse in den Beitragsjahren 2025–2028 einen Zahlungsrahmen von insgesamt 1281,7 Millionen Franken (durchschnittliches Wachstum von 3,1 % pro Jahr). Darin enthalten ist auch die mit der Projektförderung verbundene (teilweise) Abgeltung von indirekten For- schungskosten (Overhead). Hierbei beantragt der Bundesrat dieselben diversifierten Höchstsätze wie in der Vorperiode 125. Im beantragten Zahlungsrahmen sind auch die Gesamtaufwendungen für die Leistungserstellung enthalten (rund acht Prozent des Bundesbeitrages). Für den beantragten Zahlungsrahmen im Umfang von 1281,7 Millionen Franken ist eine jährliche Verteilung des Bundesbeitrages an Innosuisse gemäss Tabelle 14 vor- gesehen (Richtgrössen). Tabelle 14 Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

Kernbereich der Projekt- förderung 232,2 239,9 249,4 259,2 269,3 1 017,7 − Standardprojektförderung 150,0 150,0 152,0 155,0 163,0 620,0 − Start-up Innovations- projekte 15,0 18,0 20,0 20,0 20,0 78,0 − Internationale Projekt- 24,0 27,0 27,0 30,0 30,0 114,0 förderung − Flagship Initiative 10,2 10,9 15,4 18,2 17,3 61,7 − Overhead-Beiträge 27,0 28,0 29,0 30,0 33,0 120,0 − Innovationscheck 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 24,0 BRIDGE 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 52,0 Unternehmertum und WTT 26,5 27,0 27,0 27,0 27,0 108,0 − Unternehmertum 12,0 12,5 12,5 12,5 12,5 50,0 − Wissens- und Technologie- 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 52,0 transfer (WTT) − Informationsvermittlung 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 6,0 Funktionskosten 25,0 26,0 26,0 26,0 26,0 104,0 Total 296,7 305,9 315,4 325,2 335,3 1 281,7

Siehe Vorlage 8: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Inno- suisse in den Jahren 2025–2028

2.9 Schweizerischer Innovationspark (Switzerland Innovation)

Ausgangslage Der Schweizerische Innovationspark (SIP) ist eine vom Bund, den Kantonen sowie der Wissenschaft und Privatwirtschaft seit Januar 2016 betriebene Public-Private-

125 BBl 2020 3681

Partnership-Initiative von nationaler Bedeutung. Die Aktivitäten der sechs Standort- träger und der zehn weiteren Standorte des Schweizerischen Innovationsparks (SIP) sind ausgerichtet auf den Wissens- und Technologietransfer zwischen Forschung und Industrie, private Investitionen und die Ansiedlung von Forschungsgruppen und Fir- men aus dem In- und Ausland. Den Aufbau, Betrieb und Unterhalt des SIP finanzieren grundsätzlich die Standortkantone und private Investoren. Einkünfte erzielen die Standorte aus der Vermietung von Infrastruktur sowie aus Dienstleistungen für ange- siedelte Akteure. Der SIP wurde 2022 umfassend evaluiert (vgl. Anhang 5). Der Bund unterstützt den SIP subsidiär (gesetzliche Grundlagen vgl. Anhang 5) und leistet damit einen Beitrag zu dessen Erfolg. Ziele Der Innovationspark stärkt die Schweiz als Innovationsstandort im internationalen Wettbewerb und bietet attraktive Ökosysteme für die Ansiedlung von Forschenden und Firmen aus dem In- und Ausland sowie für private Investitionen in Forschung und Entwicklung. Massnahmen Landabgabe: Der Bund kann Grundstücke an die Standortträger im Baurecht abtreten. Die inzwischen abgeschlossene Überlassung von Geländeteilen des Militärflugplatzes Dübendorf ermöglichte den Aufbau des Netzwerkstandorts Zürich. Das Instrument steht dem Bund weiterhin zur Verfügung. Bürgschaften: Der Bund kann Fremdkapitalkredite zugunsten der Standortträger ver- bürgen. Dies ermöglicht es ihnen, zu günstigen Zinskonditionen in Infrastrukturen zu investieren. In der Förderperiode 2021–2024 wurde das Bürgschaftsinstrument nur selten nachgefragt, da die Standortträger aufgrund des Niedrigzinsumfelds nicht auf Zinsvergünstigungen angewiesen waren. Inzwischen hat sich das Zinsumfeld verän- dert. Ab 2025 soll es – in leicht angepasster Form (vgl. Anhang 5) – wieder zur Ver- fügung stehen. Mit dieser Botschaft werden die Anpassungen am Instrument bean- tragt. Beiträge an die Stiftung Switzerland Innovation: Als Dachorganisation nimmt die Stiftung wichtige Funktionen bei der Koordinierung und Qualitätssicherung des Ge- samtnetzwerks wahr. Ferner übernimmt sie im Auftrag des Bundes Aufgaben beim Bürgschaftswesen (vgl. Anhang 5). Um die wichtige Funktion der Stiftung als Koor- dinatorin der SIP-Standorte zu sichern, beantragt der Bundesrat die erneute Finanzie- rung der Betriebskosten der Stiftung (vgl. Bundesbeschluss 9).

Internationale Promotion: Die Bekanntmachung des SIP in Schwerpunktländern, mit dem Ziel, Ansiedlungen von ausländischen Akteuren aus Forschung und Industrie herbeizuführen, geschieht in Kooperation zwischen Switzerland Global Enterprise (S- GE), den Swiss Business Hubs und der Stiftung Switzerland Innovation 126. Auch die Standortträger und die Standortförderungsorganisationen der Kantone betreiben Pro- motions- und Akquisetätigkeiten im Ausland. Die Zusammenarbeit zwischen diesen Akteuren soll mit Blick auf die Bedürfnisse der Standorte und neue Zielmärkte opti- miert werden. Eine engere Einbindung des Swissnex Netzwerks wird geprüft.

126 Botschaft zur Standortförderung 2024–2027, BBl 2023 …

Finanzen Für die Verbürgung von Fremdkapitalkrediten zugunsten der Standortträger hatten die eidgenössischen Räte 2015 einen Rahmenkredit von 350 Millionen Franken geneh- migt 127. Dieser Kredit stand bis Ende 2023 zur Verfügung. Mit Bundesbeschluss 9 wird ein neuer Verpflichtungskredit (Volumen: 100 Mio. CHF/10 Jahre) beantragt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Bundesrat und der Stiftung Switzerland Innovation vom 5. Dezember 2016 / 30. März 2021 128 gilt weiter bis zum 31. Dezem- ber 2033. Der Zusatzvertrag über das Bürgschaftswesen vom 5. April 2017 129 soll nach der Bewilligung des Verpflichtungskredits durch die eidgenössischen Räte nach- geführt werden. Der Zahlungsrahmen für die Beiträge an die Stiftung Switzerland Innovation beträgt 3,9 Millionen Franken mit einem jährlichen Beitrag von höchstens einer Million Fran- ken auf Basis einer Leistungsvereinbarung zwischen dem SBFI und der Stiftung (Tabelle 15). Tabelle 15 Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

Betriebskosten Switzerland 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 3,9 Innovation Total 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 3,9

Siehe Vorlage 9: Bundesbeschluss über die Unterstützung des Bundes für den Schweizerischen Innovationspark («Switzerland Innovation») in den Jahren 2025–

2.10 Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung

Ausgangslage Die Unterstützung von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung ist eine wichtige Fördermassnahme des Bundes, um Aufgaben zu erfüllen, die nicht von bestehenden Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs wahrge- nommen werden können. Diese Einrichtungen sind rechtlich unabhängig und werden massgeblich durch Kantone, Gemeinden, andere öffentliche Körperschaften, Hoch- schulen oder Private unterstützt. Die Bundesunterstützung erfolgt nach dem Subsidi- aritätsprinzip. Aus einer funktionellen Sicht unterscheidet Artikel 15 Absatz 3 FIFG folgende drei Kategorien von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung: - Forschungsinfrastrukturen (Kategorie a, Art. 15 Abs. 3 Bst. a FIFG) erbringen wissenschaftliche Dienstleistungen (z. B. Datenerhebung und -bearbeitung) für die Forschung, öffentliche Körperschaften und die Privatwirtschaft. Aufgrund

127 BBl 2015 7401

128 BBl 2021 705

129 BBl 2017 3307

der Digitalisierung und der zunehmend datengestützten Forschung gewinnen sol- che Forschungsinfrastrukturen zunehmend an Bedeutung.

  • Forschungsinstitutionen (Kategorie b, Art. 15 Abs. 3 Bst. b FIFG) sind in der Regel hochspezialisiert, sehr kompetitiv und weisen ein hohes Vernetzungspo- tenzial national wie international auf. Sie übernehmen Nischenfunktionen von gesellschaftlicher Bedeutung. In der Regel stützen sie sich auf entsprechende kantonale BFI-Strategien ab.
  • Technologiekompetenzzentren (Kategorie c, Art. 15 Abs. 3 Bst. c FIFG) über- nehmen eine wichtige Scharnierfunktion zwischen der an den Hochschulen betriebenen Grundlagenforschung und der Innovation für die Privatwirtschaft. Sie tragen zum Wissens- und Technologietransfer (WTT) bei und stärken Public- Private-Partnerships (PPP) zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen des Bundes und der Privatwirtschaft. Sie unterstützen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie und sind hauptsächlich im Bereich der angewandten For- schung und Entwicklung tätig. Der (volks)wirtschaftliche Impact von Technolo- giekompetenzzentren wird periodisch untersucht und ist nachweislich sehr hoch. 130 Rückblick 2021‒2024 In der Förderperiode 2021‒2024 wurden 34 Forschungseinrichtungen nach Artikel 15 FIFG unterstützt. Darunter sind alle Bereiche vertreten, von Biologie und Medizin über Ingenieurwissenschaften bis zu Sozial- und Geisteswissenschaften. Auf der Grundlage der Prüfresultate im Rahmen der neuen Beitragsvergabe wurden im Dezember 2020 Auslaufentscheide getroffen (vgl. Anhang 5). Digitalisierung und personalisierte Medizin: Im Zeitraum 2021 bis 2024 wurden ge- stützt auf Artikel 15 zwei neue Zentren (m4m und Anaxam) der AM-TTC-Initiative (Advanced Manufacturing Technologie Transfer Centers) unterstützt. Zwei weitere Zentren, die zur AM-TTC-Initiative gehören (S3C et PITC), wurden 2022 evaluiert und werden von 2022 bis 2024 unterstützt (vgl. Anhang 5). Die nationale Förderinitiative Personalisierte Medizin (SPHN) wurde vom SBFI in Absprache mit dem BAG in der Förderperiode 2017‒2020 gestartet und läuft bis Ende 2024. Das Datenkoordinationszentrum (Data Coordination Center, DCC), das unter der Leitung des SIB stand, wird mit der Infrastruktur BioMedIT institutionell der SAMW ange- gliedert (vgl. Ziff. 2.7.2 und Anhang 5). Massnahmen: Die für die Förderperiode 2021‒2024 festgelegten übergeordneten

Ziele (Fortsetzung der Konsolidierung und der Priorisierung bei der Unterstützung von bestehenden Forschungseinrichtungen) konnten mit den im Dezember 2020 aus- gestellten Beitragsentscheiden umgesetzt werden (vgl. Anhang 5). Die Unterstützung der Forschungsinstitutionen (Kategorie b) wurde aufgrund der Entwicklungen im schweizerischen Hochschul- und Forschungsraum grundlegend überprüft (vgl. auch Po 20.3927 und Po 20.3462). Die Ergebnisse der Subventionsprüfung wie auch der Prüfung zur Reorganisation des SIB sind im Anhang 6 näher aufgeführt.

130 Inspire AG (2019): Wirkungsmessung 2019; Biggar Economics (2018): The economic contribution of CSEM. vgl.

Ziele Die in den beiden Vorperioden verfolgte Priorisierung bei Bundesunterstützungen nach Artikel 15 FIFG wird in der neuen Beitragsperiode beibehalten. Dabei werden die folgenden Ziele angestrebt:

  • Der Unterstützung von Technologiekompetenzzentren (Kategorie c) wird hohe Priorität zugemessen. Damit verbunden ist die bestmögliche Stärkung von beste- henden Technologiekompetenzzentren und die allfällige Unterstützung neuer Zentren von nationaler Bedeutung, namentlich im Kontext der Digitalisierung.
  • Der Unterstützung von Forschungsinfrastrukturen (Kategorie a) wird weiterhin eine hohe Priorität beigemessen. Dazu gehört die bestmögliche Konsolidierung der bestehenden Forschungsinfrastrukturen. Angesichts der Prioritäten besteht ein Vorrang in der Unterstützung von bestehenden Forschungsinfrastrukturen gegenüber neuen Gesuchen (minimale Mengenausweitung bei der Unterstützung nach Art. 15 FIFG).
  • Der Unterstützung von Forschungsinstitutionen (Kategorie b) wird eine nachge- ordnete Priorität beigemessen (Konsolidierung von bestehenden Institutionen im Einzelfall, keine Ausweitung, keine neuen Institutionen). Diese Priorisierung wird vom Schweizerischen Wissenschaftsrat (SWR) unterstützt. Massnahmen Die für die Förderperiode 2021−2024 verfolgten übergeordneten Ziele namentlich die Priorisierung von Technologiekompetenzzentren (Kategorie c) und Forschungsinfra- strukturen (Kategorie a) wird weiter fortgesetzt. Bei den Forschungsinstiutionen (Kategorie b) wird höchstens eine Konsolidierung und mittelfristig ein Abbau der Bundesunterstützung (phasing out) für jene Institutionen geprüft, welche die Exzel- lenzkriterien nicht erfüllen und bei denen die für die Hochschulen erbrachten Leistun- gen durch die Hochschulen nicht vollständig abgegolten werden. Neue Massnahme: Das Swiss Vaccine Research Institute (SVRI) muss im Kontext der Impfstrategie des Bundes evaluiert werden. Verlängerte Massnahme: Die Eingaben der bereits unterstützten Einrichtungen und die neuen Gesuche für die Periode 2025‒2028 werden gemäss dem in Artikel 20 V-FIFG und Artikel 12 V-FIFG-WBF festgelegten regulären Verfahren geprüft. Die Förderentscheide werden im Rahmen des vom Parlament im vierten Quartal 2024 ge- nehmigten Kredits und gemäss der oben erwähnten Priorisierung sowie unter Berück- sichtigung der Empfehlungen des SWR getroffen. Zur Unterstützung des digitalen

Wandels sollen gemäss Aktionsplan des Bundes zur Digitalisierung ausgewählte Technologiezentren nach Kategorie c von Artikel 15 FIFG aufgebaut und zwecks Stärkung des WTT 131 gefördert werden. Entsprechend ist geplant, die Unterstützung der bestehenden Technologiekompetenzzentren im Bereich moderner Fertigungstech- nologien (Advanced Manufacturing) weiterzuführen sowie neue Zentren in dem Bereich zu unterstützen.

131 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Publikationen und Dienstleistungen >

Publikationen > Publikationsdatenbank > Bericht Digitalisierung

Finanzen Die nach Artikel 15 FIFG erfolgten Gesuchseingaben für die bereits unterstützten For- schungseinrichtungen (Fortsetzungsanträge) und die Eingaben für neue Einrichtungen belaufen sich auf insgesamt 547 Millionen Franken 132 für 2025‒2028 (davon entfal- len 73,5 Mio. CHF auf neue Gesuche von sechs Einrichtungen). Der Bundesrat beantragt 434,0 Millionen Franken für vier Jahre, die auf die drei Kategorien a, b und c aufzuteilen sind (Tabelle 16). Da die Anträge für bestehende und neue Einrichtungen die verfügbaren Mittel überschreiten, muss die Vergabe der Mittel nach Artikel 15 FIFG gemäss den pro Kategorie formulierten Zielen priorisiert werden. Die definitiven Entscheide werden unter Berücksichtigung der Prioritätensetzung, der Ergebnisse der Prüfung der Gesuche durch den Schweizerischen Wissenschaftsrat (im Frühjahr 2024 vorliegend) und gestützt auf den vom Parlament bewilligten Finanz- rahmen im vierten Quartal 2024 durch das WBF verfügt. Die Beiträge für die Kate- gorien a, b und c sind als Richtwerte zu verstehen. Angesichts dieser Erläuterungen beantragt der Bundesrat insgesamt einen Zahlungsrahmen von 434,0 Millionen Fran- ken. Für den beantragten Zahlungsrahmen ist eine jährliche Verteilung der Bundesunter- stützung nach Artikel 15 FIFG gemäss Tabelle 16 vorgesehen. Tabelle 16 Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

Kategorie a: Forschungs- 35,1 35,7 36,1 36,6 37,3 145,6 infrastrukturen Kategorie b: Forschungs- 19,6 17,9 18,5 19,3 19,9 75,6 institutionen Kategorie c: Technologie- 50,2 51,7 52,8 53,7 54,6 212,8 kompetenzzentren Nationale Förderinitiative 9,2 0,0 Personalisierte Medizin Total 114,1 105,2 107,4 109,6 111,8 434,0

Siehe Vorlage 10: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Forschungseinrichtun- gen von nationaler Bedeutung in den Jahren 2025–2028

2.11 Internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation

Die Schweiz engagiert sich in der internationalen Forschungs- und Innovationszusam- menarbeit, da Spitzenforschung und Innovation im globalen Wettbewerb erfolgen. In der Internationalen Strategie der Schweiz für den BFI-Bereich hält der Bundesrat fest, dass der Zugang zu ausländischen Infrastrukturen, Programmen und Dienstleistungen

132 Gemäss Vorinformation der Einrichtungen an das SBFI im Juni 2022; die endgültige Frist für den Eingang der Gesuche ist auf den 30. Juni 2023 festgelegt.

eine wichtige Rahmenbedingung sei, weil damit die Qualität der Forschung gesichert und ausgebaut werden könne.

2.11.1 Internationale Forschungsinfrastrukturen

Ausgangslage Von den internationalen Forschungsinfrastrukturen gehen wissenschaftliche und tech- nologische Impulse aus, die weltweit Beachtung finden. Eine gezielte Beteiligung der Schweiz an diesen Einrichtungen ist somit eine ausgezeichnete Strategie, um die Position der Schweiz im Forschungsbereich zu stärken und gleichzeitig zur Bewälti- gung übergreifender Herausforderungen beizutragen. Zu diesem Zweck ist der Bund langfristige völkerrechtliche Verpflichtungen eingegangen. Die Tabelle 17 bietet einen Überblick über diese Verpflichtungen. Tabelle 17 Übersicht über die Ausgaben der Schweiz im Jahr 2023, die sich aus völkerrechtlichen Verträgen im Kontext der internationalen Forschungsinfrastrukturen ergeben Einrichtung Forschungsbereich Start der Beitragssatz Beitragssatz Beteiligung der 2023 (%) 2023 Schweiz (Millionen CHF)

[Zahlen erst im Botschaftstext verfügbar]

Internationale Forschungsanlagen CERN Teilchenphysik 1953 … … EMBL Molekularbiologie 1973 … … ESO Erdgebundene Astronomie 1981 … … ESRF Materialforschung 1988 … … ITER/Fusion for Energy Kernfusion 2007 0 0 European XFEL Materialforschung 2009 … … ILL Materialforschung 1988 … … ESS ERIC Materialforschung 2015 … … SKAO Erdgebundene Astronomie 2022 … …

International koordinierte Forschungsinfrastrukturen (Netzwerke) BBMRI ERIC Biomedizin 2023 … … CESSDA-ERIC Sozialwissenschaften 2023 … … DARIAH ERIC Geisteswissenschaften 2023 … … ECRIN ERIC Klinische Studien 2023 … … ELIXIR Bioinformatik 2015 … … EPOS ERIC Untersuchung der irdischen 2023 … … Hülle ICOS ERIC Umwelt 2023 … … ACTRIS-ERIC Umwelt … … …

Das CERN hat für die Schweiz eine besondere Bedeutung, da es hier seinen Sitz hat. Seit seiner Gründung im Jahr 1954 hat sich das Labor zum weltweit führenden Kom- petenzzentrum für Teilchenphysik entwickelt. Daraus ergeben sich bedeutende posi- tive Auswirkungen für Europa und die Schweiz. Ob diese auch in Zukunft Bestand haben, ist abhängig von der Entwicklung des CERN. Deshalb beschloss der Bundesrat am 12. Dezember 2021, die Begleitung der Projekte des CERN durch die Schweiz zu verstärken. Dem Parlament wurde eine Gesetzesgrundlage unterbreitet, mit der der Grundstückbedarf der Organisation über einen Sachplan des Bundes verwaltet werden kann. Derzeit läuft eine Machbarkeitsstudie zum Teilchenbeschleuniger Future Cir- cular Collider (FCC), der in der 2020 verabschiedeten europäischen Strategie für Teil- chenphysik des CERN-Rates als Priorität definiert wurde. Der FCC könnte aus einem kreisförmigen Teilchenbeschleuniger mit einem Umfang von 100 km bestehen, der in mehreren Phasen zwischen 2030 und 2090 gebaut und betrieben würde. Ein Grund- satzentscheid zum Start des Baus des FCC könnte dem CERN-Rat in der BFI-Periode 2025‒2028 unterbreitet werden. Die internationalen Forschungsinfrastrukturen bieten der Schweizer Industrie Markt- chancen und Möglichkeiten zur Entwicklung ihrer Kompetenzen. Jährlich werden von den in Betrieb befindlichen Infrastrukturen Verträge mit einem Gesamtvolumen von rund 100 Millionen Franken abgeschlossen. Auch die Bauarbeiten für neue internati- onale Forschungsinfrastrukturen generieren umfangreiche Aufträge für die Schweizer Industrie. Gefördert wird dies durch das Swiss Industry Liaison Office, das von der EPFL, vom PSI, von Swissmem, der Universität Genf und vom SBFI gemeinsam betrieben wird.

Ziele Die Beteiligung der Schweiz an den internationalen Forschungsinfrastrukturen soll den Forschenden den Zugang zu den Anlagen gewährleisten, die sie benötigen und deren Einrichtung auf nationaler Ebene nicht sinnvoll oder nicht möglich ist. Betrof- fen sind in erster Linie die Naturwissenschaften, es werden jedoch auch internationale Forschungsinfrastrukturen im Bereich Geistes- oder Umweltwissenschaften betrie- ben. Diese Aktivitäten tragen zur Entwicklung der technologischen und industriellen Kompetenzen in der Schweiz bei.

Massnahmen Angesichts der zunehmenden Komplexität der Forschung wächst der Bedarf an For- schungsinfrastrukturen, auch an internationalen. Eine Beobachtung der Entwicklun- gen im Bereich der Forschung ermöglicht dem Bund, mit der Unterstützung der betroffenen Wissenschaftsgemeinschaften die internationalen Infrastrukturen zu ermitteln, die zur Entwicklung der Qualität der Schweizer Forschungsleistungen not- wendig sind. Dank dieser Beobachtung, die über die Schweizer Roadmap für For- schungsinfrastrukturen erfolgt, können zudem die Zweckmässigkeit der aktuellen Beteiligungen beurteilt und Anpassungen vorgeschlagen werden. Die Ausgabe 2023 der Roadmap 133 gibt einen Überblick über die national und international geplanten

133 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Forschung und Innovation > Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen

Forschungsinfrastrukturen, die von den Trägerinstitutionen und vom SNF priorisiert wurden. Daraus lassen sich folgende Schlussfolgerungen ziehen:

  • Die aktuellen Beteiligungen der Schweiz an den internationalen Forschungsinf- rastrukturen ebenso wie die bereits umgesetzten Begleitmassnahmen sollen in der Förderperiode 2025‒2028 weitergeführt werden (vgl. Ziff. 2.11.2).
  • Der Zugang zu den internationalen Neutronenquellen (ESS ERIC, ILL) muss so geregelt sein, dass er den Bedürfnissen der entsprechenden Wissenschaftsge- meinschaften der Schweiz entspricht. Die Situation hat sich jedoch gegenüber den in der BFI-Botschaft 2021‒2024 gemachten Angaben verändert.
  • Die Mehrkosten für den Bau der ESS ERIC wurden bestätigt, für die Schweiz fallen die Auswirkungen aber geringer aus als erwartet. Vom genehmigten Ver- pflichtungskredit von 165,8 Millionen Franken sollte ein Betrag von 135 Milli- onen Franken ausreichen, um die Schweizer Beiträge bis einschliesslich 2027 zu finanzieren. Die Betriebsphase der ESS ERIC, deren Beginn von 2026 auf 2028 verschoben wurde, wird mit der Inbetriebnahme einer zunächst beschränkten Anzahl Instrumente anlaufen. Die Finanzierung der Betriebsbeiträge wird dem Parlament mit der Botschaft zum Voranschlag ab 2028, anstatt wie vorgesehen 2027, vorgelegt. 134
  • Die Trägerstaaten des ILL (Frankreich, Deutschland, Vereinigtes Königreich) haben einerseits beschlossen, den Betrieb dieser Quelle bis 2033 einzustellen. Andererseits sollen die von jedem teilnehmenden Staat eingegangenen Ver- pflichtungen strikter an den Zugang für die Forschenden gebunden werden. Infolgedessen reicht der vom Parlament auf Antrag des Bundesrates bereits ge- nehmigte Betrag von 12 Millionen Franken zur Finanzierung des Zugangs der Schweizer Forschenden zum ILL in der Förderperiode 2024‒2028 nun bei Wei- tem nicht aus, um die Bedürfnisse der Schweizer Forschungsgemeinschaft abzu- decken. Es ist jedoch entscheidend, dass sich diese während der betreffenden Periode unter guten Bedingungen weiterentwickeln und vor allem auf die neuen Experimente vorbereiten kann, die ab 2028 an der ESS ERIC durchgeführt wer- den. Um eine reibungslose Umstellung vom ILL auf die ESS ERIC zu ermögli- chen, und angesichts der schliesslich nicht verwendeten Beträge für den Bau der ESS ERIC, beantragt der Bundesrat eine Erhöhung des gewährten Verpflich-

tungskredits um 14,4 Millionen Franken, um die Beteiligung der Schweiz am ILL zwischen 2024 und 2028 sowie die Verlängerung bis zum 31. Dezember

2033 zu finanzieren (vgl. Tabelle 19). Damit kann der Bundesrat nicht nur einen

Vertrag mit dem ILL aushandeln, der ab 2025 einen ausreichenden Zugang zu dieser Quelle garantiert, sondern auch bessere Vertragsbedingungen erwirken, weil er sich bis zum Betriebsende des ILL verpflichtet. - Es ist geplant, dass die Schweiz ab 2025 Mitglied des Konsortiums CTAO ERIC wird. 2016 hatte das Parlament bereits einen Verpflichtungskredit dafür gespro- chen, dieser konnte jedoch noch nicht mobilisiert werden, da es bei der Einrich- tung des CTAO ERIC zu Verzögerungen kam und sich die betroffene Gemein- schaft in der Schweiz zuerst organisieren und konsolidieren musste. Das CTAO ERIC wurde nun 2023 gegründet und der Bau zu geschätzten Gesamtkosten von

134 BBl 2014 6795 6807

351,32 Millionen Euro (wirtschaftliche Ausgangslage 2021) in Angriff genom- men. Die Konsolidierung der betroffenen Wissenschaftsgemeinschaft in der Schweiz konnte wie in der BFI-Botschaft 2021‒2024 angekündigt erreicht wer- den, so dass die Schweiz dem CTAO ERIC bereits mit einem auf drei Jahre befristeten Beobachterstatus beitreten konnte. Da der erwähnte Verpflichtungs- kredit 2024 ausläuft, wird die Eröffnung eines neuen Verpflichtungskredits in der Höhe von 12,6 Millionen Franken beantragt, der bis zum 31. Dezember 2030 gültig ist (vgl. Tabelle 19). Mit diesem Betrag kann ein der erwarteten Nutzung des CTAO ERIC durch die Schweiz angemessener Beitritt verhandelt werden. Sofern das Parlament diesen Kredit bewilligt, kann der Bundesrat den Beitritt der Schweiz zum CTAO ERIC gemäss der in Artikel 31 FIFG vorgesehenen Dele- gation abschliessen. - Gemäss der Roadmap 2023 135 sind auch neue Beteiligungen an Forschungsinf- rastrukturnetzwerken angezeigt. Aus einer Überprüfung durch das WBF (SBFI), die gemäss den Kriterien in der Botschaft vom 13. April 2022 136 zum Beitritt der Schweiz zu sechs internationalen Forschungsinfrastrukturnetzwerken mit Rechtsform ERIC und zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation durchgeführt wurde, ging hervor, dass sich die Schweiz ab 2025 dem bereits bestehenden Forschungsverbund CLARIN ERIC anschliessen und an der Errichtung der Netzwerke EMPHASIS, SLICES und GGP ‒ im Hinblick auf einen späteren Beitritt ‒ beteiligen sollte. Dasselbe gilt für die in der Botschaft 2021‒2024 erwähnten eLTER, ECCSEL ERIC, ESSur- vey ERIC und SHARE ERIC, deren Umsetzung respektive Evaluation noch läuft. Im Falle von ACTRIS, das ebenfalls in der BFI-Botschaft 2021‒2024 iden- tifiziert wurde, zeichnet sich ein Beitritt gegen Ende der aktuellen Förderperiode ab (sobald das ERIC errichtet ist). Diese Beteiligungen setzen voraus, dass die Schweiz Jahresbeiträge als Mitglied oder Beobachterin ausrichtet. Sie sind im Verpflichtungskredit zur Förderung der Forschungszusammenarbeit in den Jah- ren 2025‒2028 eingeplant (vgl. Ziff. 2.11.2). Zwischen 2025 und 2028 soll eine Evaluation der Beteiligung der Schweiz an allen Infrastrukturnetzwerken, in die sie eingebunden ist, durchgeführt werden. Im Rahmen der nächsten BFI- Botschaft wird anschliessend Bilanz gezogen.

Finanzierung Im Bereich der internationalen Forschungsinfrastrukturen werden folgende Verpflich- tungskredite beantragt:

135 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Forschung und Innovation > Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen

136 BBl 2022 1137

Tabelle 18

Beantragte Verpflichtungskredite

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) Kredit Betrag

ILL (Verlängerung und Erhöhung) Verpflichtungskredit 14,4 CTAO Verpflichtungskredit 12,6

Tabelle 19 Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

CTAO 0,0 2,1 2,1 2,1 2,1 8,4 ILL 2,4 3,7 3,6 3,6 3,5 14,4 Total 2,4 5,8 5,7 5,7 5,6 22,8

Siehe Vorlage 11: Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusam- menarbeit in Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028

2.11.2 Fördermassnahmen im Bereich der internationalen

Forschungs- und Innovationszusammenarbeit Ausgangslage Angesichts der grossen aktuellen Herausforderungen und eines verschärften interna- tionalen Wettbewerbs muss die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation zur Stärkung der Dynamik des Schweizer BFI-Systems beitragen. Für die Flexibilität des BFI-Systems und seiner Akteure ist es entscheidend, dass Möglich- keiten, die sich aus weniger umfangreichen Instrumenten ergeben, möglichst rasch genutzt werden können.

Ziele Über den beantragten Kredit soll die Internationalisierung des Forschungsplatzes Schweiz mit gezielten Massnahmen weiterhin unterstützt werden. Diese ermöglichen den Schweizer BFI-Akteuren, sich in Kooperationsinstrumenten zu Themen von all- gemeinem Interesse einzubringen, die Attraktivität der Schweiz zu stärken und Exzel- lenzpartnerschaften mit spezifischen Ländern oder Regionen aufzubauen. Über den Kredit kann die Schweiz ausserdem ihre Mitgliederbeiträge an Forschungsinfrastruk- turnetzwerke begleichen, denen sie beigetreten ist.

Massnahmen Der Bundesrat beantragt für die Beitragsperiode 2025‒2028 einen Verpflichtungskre- dit von 79,7 Millionen Franken. Damit sollen insbesondere folgende Massnahmen finanziert werden:

Bilaterale und regionale Zusammenarbeit In der Periode 2025‒2028 beabsichtigt der Bundesrat weiterhin seinen Verpflichtun- gen nachzukommen, die dem Bund aus bilateralen Abkommen über die wissenschaft- liche und technologische Zusammenarbeit erwachsen sind. Zudem will er seine Part- nerschaften mit vielversprechenden Ländern und Regionen oder solchen, mit denen bereits eine erfolgreiche Zusammenarbeit besteht, weiterentwickeln und diversifizie- ren. Entsprechend wird der SNF gemeinsam mit den Partnerorganisationen dieser Länder weiterhin in regelmässigen Abständen Forschungsprojekte ausschreiben, um privilegierte Beziehungen in die Wege zu leiten und dauerhafte Mechanismen der Zusammenarbeit einzurichten. Die notwendigen Mittel werden im Zahlungsrahmen für die Institutionen der Forschungsförderung beantragt (vgl. Ziff. 2.7.1). Die Leading Houses (Hochschulen, die mit der Verwaltung der Programme der bilateralen und regionalen Zusammenarbeit beauftragt sind) werden ihre Sondierungsarbeiten weiter- führen und dabei in Ländern ausserhalb der Europäischen Union, in denen sich für die Schweiz ein Mehrwert bietet, geeignete Institutionen identifizieren und privilegierte Kontakte zu diesen aufbauen. Begleitmassnahmen zur Beteiligung an internationalen Forschungsinfrastrukturen Begleitmassnahmen sind unerlässlich, um einen angemessenen Nutzen aus einer Beteiligung an einer internationalen Forschungsinfrastruktur zu ziehen, insbesondere während der kritischen Bauphase. Die Begleitmassnahmen im Zusammenhang mit der Beteiligung der Schweiz an den aktuellen Programmen des CERN (LHC, HL- LHC) und der ESO (VLT, ELT) werden weiterhin vom SNF über das Instrument FLARE umgesetzt (vgl. Ziff. 2.7.1). Der Bund seinerseits wird 2025‒2028 die Begleitmassnahmen fortsetzen, die im Rahmen der Schweizer Beteiligung am SKAO und am CTAO sowie für die Entwicklung neuer Technologien im Hinblick auf künf- tige Anlagen des CERN (CHART-Zusammenarbeit) erfolgreich eingeführt wurden. Der geplante Bau des FCC und die in diesem Kontext notwendige Positionierung der Schweiz erfordern jedoch ein einheitlicheres System für die Begleitmassnahmen zur Beteiligung an Forschungseinrichtungen, ähnlich wie jenes für die Schweizer Betei- ligung an Raumfahrtprogrammen. Diesbezüglich sollen in der Periode 2025‒2028 Überlegungen angestellt werden, die allenfalls zu Anträgen im Hinblick auf die BFI-

Botschaft 2029‒2032 führen werden. Gezielte Unterstützung von Einrichtungen in der Schweiz und im Ausland Schliesslich sieht der beantragte Kredit eine Unterstützung spezifischer Forschungs- initiativen vor, die von Einrichtungen in der Schweiz und im Ausland durchgeführt werden und zur Exzellenz der Schweizer Forschung beitragen. Dazu gehören nament- lich:

  • «Swissnex in Switzerland», damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der BFI-Akteure erhöht, deren Zugang zum Swissnex Netzwerk erleichtert und deren Visibilität gestärkt werden;
  • die Schweizer Exzellenzzentren in der Republik Côte d'Ivoire und in Tansania, die im Bereich der Tropenmedizin aktiv sind;
  • das von Pro Helvetia mitfinanzierte Istituto Svizzero di Roma (ISR), das zur in- ternationalen Ausstrahlung der Schweiz in Wissenschaft, Kultur und Kunst bei- trägt und jungen Kunstschaffenden und talentierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einen einzigartigen Ausstellungs- und Arbeitsort bietet;
  • die Schweizerische Archäologie im Ausland, die in den BFI-Perioden 2017–

2020 und 2021‒2024 hervorragende Ergebnisse erzielt hat. Zu erwähnen sind

hier insbesondere die spektakuläre Entdeckung des Heiligtums der Artemis in Eritrea durch Forschende der Schweizerischen Archäologischen Schule in Grie- chenland (ESAG), wobei die Vergrösserung der Ausgrabungen zu weiteren Ent- deckungen führen dürfte; - die Global Earthquake Monitoring Foundation (GEM).

Finanzen Für die Fördermassnahmen im Bereich der internationalen Forschungs- und Innova- tionszusammenarbeit wird ein Verpflichtungskredit von 79,7 Millionen Franken beantragt. Tabelle 20 Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. Fr.) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

Internationale 16,8 17,9 19,2 20,6 22,0 79,7 Forschungs- und Innovationszusammenarbeit Total 16,8 17,9 19,2 20,6 22,0 79,7

Siehe Vorlage 11: Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusam- menarbeit in Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028

2.12 Raumfahrt

Ausgangslage Die Raumfahrt liefert für ein hochentwickeltes Land wie die Schweiz wichtige Bei- träge. Zusätzlich zur grundlegenden wissenschaftsfokussierten Rolle der Raumfahrt – das Verständnis über das Universum verbessern – durchdringen Satellitendaten und weltraumbasierte Dienstleistungen oft unbemerkt immer neue Bereiche unseres All- tags. Investitionen in die Raumfahrt bringen einen alltäglichen breiten Nutzen für Gesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Staat und tragen damit zu Wohlstand und Sicherheit bei. Akteure aus dem BFI-Bereich dienen dabei als Wegbereiter, indem sie das gesamte Spektrum der Aktivitäten von der Grundlagenforschung bis zu einsatz- bereiten Systemen abdecken. Auf globaler Ebene wachsen sowohl öffentliche wie auch private Investitionen in die Raumfahrt stark: Einerseits werden mittels Weltraumdienstleistungen sektorielle Politiken etwa in den Bereichen Umwelt, Sicherheit, Finanzmarkt, Kommunikation, Verkehr und Landwirtschaft umgesetzt (beispielsweise erfolgt die Synchronisierung der Mobilfunk- und Stromnetze sowie der Finanztransaktionen mittels hochpräziser Zeitsignale aus dem Weltraum); andererseits verschaffen diese Investitionen einen

Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung von Anteilen an der rasant wachsenden Welt- raumwirtschaft und generieren dadurch Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze. Durch die Miniaturisierung und die günstigeren Startkosten für Satelliten sind die Ein- trittshürden in Weltraumaktivitäten in den letzten Jahren weiter gesunken und es bieten sich immer mehr Möglichkeiten, den Weltraum zu nutzen. Die bereits grosse Dynamik wird durch diverse weitere globale Trends verstärkt, unter anderem um:

  • globale Umweltbeobachtungsdaten zur Charakterisierung des Klimawandels zu gewinnen;
  • schnelle und zuverlässige Reaktion auf Krisen sicherzustellen und Fragen rund um die Sicherheit und Resilienz von Weltrauminfrastrukturen zu lösen;
  • leistungsfähigere globale Datennetzwerke zu schaffen, die vor Cyberrisken ge- schützt sind;
  • Weltraum- und Erdwissenschaften zu fördern, die sich mit den Bedingungen und der Identifizierung von Leben auf der Erde und anderen Himmelskörpern befas- sen;
  • auf den Mond zurückzukehren, um dort eine langfristige Präsenz zu etablieren;
  • der Faszination Rechnung zu tragen, die von Weltraumaktivitäten ausgehen, um damit dem Interesse des Nachwuchses zu begegnen und so einen positiven Bei- trag zur MINT-Förderung zu leisten. Die Schweiz ist seit über 60 Jahren in der Raumfahrt aktiv. Sie ist Gründungsmitglied der Europäischen Weltraumorganisation ESA und eine hochspezialisierte Nischen- playerin mit global teils einzigartigen Fähigkeiten. Dank der über 250 Unternehmen und Hochschulstätten, die im Weltraumbereich aktiv sind, fliegt heute praktisch kein europäischer Satellit und keine europäische Trägerrakete ohne einen Beitrag aus der Schweiz. «Made in Switzerland» wird international als Qualitätsmerkmal gesehen und die Schweizer Wissenschaftsgemeinschaft ist global anerkannt. Über 60 Schwei- zer Instrumente und Experimente fliegen derzeit im Weltraum oder sind in Vorberei- tung. Zu den bedeutendsten Resultaten der BFI-Periode 2021–2024 gehören unter an- derem:
  • Die Auswertung der wissenschaftlichen Daten von CHEOPS, der ersten ESA- Mission unter wissenschaftlicher Leitung der Schweiz, verbessert unser Ver- ständnis von Exoplaneten und sichert den Verbleib unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in diesem Bereich an der Weltspitze.
  • Der Start des James Webb Space Teleskops, an das die Schweiz diverse wissen-

schaftliche und technologische Beiträge geleistet hat und das dank einer europä- ischen Ariane-5-Rakete in den Weltraum gebracht wurde.

  • Die Jungfernflüge der neuen europäischen Ariane-6- und Vega-C-Raketen, die dank einzigartiger Schweizer Technologie ermöglicht wurden und einen wichti- gen Beitrag leisten zum unabhängigen Zugang Europas zum Weltraum.
  • Das neu geschaffene, am Paul Scherrer Institut angesiedelte European Space Deep-Tech Innovation Center (ESDI), welches als Kompetenzzentrum gemein- sam von der ESA und dem ETH-Bereich betrieben wird und zum Ziel hat, den

Transfer von Wissenschaft zum Privatsektor zu verbessern und die Zusammen- arbeit der Schweiz mit der ESA zu intensivieren. - Diverse wissenschaftliche Instrumente, unter anderem drei Instrumente an der Raumsonde Jupiter ICy moons Explorer (JUICE) der ESA. Als Konsequenz der erhöhten Weltraumaktivität durch diverse Wirtschaftsakteure hat der Bundesrat am 16. Februar 2022 die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für ein Weltraumgesetz in Auftrag gegeben. Diese Arbeiten erfolgen ausserhalb des Rahmens der BFI-Botschaft.

Ziele Die Weltraumaktivitäten der Schweiz im Bereich Forschung und Innovation erfolgen hauptsächlich über die Europäische Weltraumorganisation ESA – eine unabhängige zwischenstaatliche Organisation – und ihre Programme. Ergänzt wird diese Zusam- menarbeit durch die zielgerichtete Förderung nationaler Aktivitäten. Diese ermögli- chen und erleichtern die Schweizer Beteiligung an den Programmen der ESA. Mit der Weltraumpolitik 2023 137 bekräftigt der Bundesrat seine bisherige Politik im Bereich Weltraum und passt sie an neue globale Entwicklungen an. Er verfolgt dabei eine Weltraumpolitik, die der Gesellschaft, der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Innovation und damit der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu Gute kommen soll. Mit vorausschauendem Handeln soll auch den kommenden Generationen ermöglicht werden, die Chancen der Raumfahrt in vollem Umfang zu nutzen. Die BFI-Botschaft ist ein zentrales Mittel zur Umsetzung der Weltraumpolitik. Um die gute Ausgangslage zu nutzen und den Anschluss an globale und europäische Ent- wicklungen nicht zu verlieren, will der Bundesrat namentlich:

  • die wissenschaftliche Qualität durch die Teilnahme von Forschenden aus der Schweiz an internationalen Wissenschafts- und Explorationsprogrammen stei- gern: Es sollen bilaterale Projekte mit anderen Staaten wie z.B. USA, Japan und Kanada aufgebaut werden;
  • innovative Unternehmen und Start-ups mit kommerziell vielversprechenden Raumfahrtprojekten mittels der Innovationsprogramme und -mechanismen der ESA fördern, um deren Wettbewerbsfähigkeit und Spezialisierungstiefe weiter- zuentwickeln;
  • die Vernetzung und den Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirt- schaft stärken. Hierfür können z.B. auch Leuchtturmprojekte, die eine Vielzahl von nationalen Akteuren zusammenbringen, gefördert werden;
  • den frühen Zugang zu den Beschaffungen, Daten und Dienstleistungen sicher- stellen, die sich aus der Beteiligung am Aufbau von Infrastrukturprogrammen im Weltraum ergeben. Hierzu gehört neben Satellitenprojekten u.a. auch der Beitrag an europäische Trägerraketenprogramme zur Sicherstellung eines unabhängigen und zuverlässigen Zugangs Europas zum Weltraum.

137 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Forschung und Innovation > Raumfahrt >

Schweizer Weltraumpolitik

Massnahmen Die Zusammenarbeit mit der ESA wird weiter intensiviert. Die Schweizer Beteiligung an der ESA beruht auf dem ESA-Übereinkommen 138 und wird über Pflichtbeiträge, die nicht Gegenstand der vorliegenden Botschaft sind, sowie Programmbeiträge um- gesetzt. Die Programme der ESA sind in vier Gruppen unterteilt:

  • Wissenschaft und Exploration: wissenschaftliches Programm sowie bemannte und robotische Exploration
  • Anwendungen: Telekommunikation, Erdbeobachtung sowie Ortung, Navigation und Zeitgebung
  • Weltraumsicherheit: Überwachung des Weltraumwetters, Frühwarnung für As- teroiden, Weltraumverkehrsprodukte sowie orbitale Wartung und aktive Entfer- nung von Weltraumschrott
  • Befähigung und Unterstützung: Technologieentwicklung, Raumtransport und Kommerzialisierung in der Raumfahrt Die mehrjährigen ESA-Programme werden jeweils an den Tagungen des ESA-Rates auf Ministerebene beschlossen. Die nächsten Ministerratstagungen finden voraus- sichtlich in den Jahren 2025 und 2028 statt. Es gilt, die Beteiligung der Schweiz zu intensivieren, um den Anschluss an die globale Weltspitze nicht zu verlieren. Die Mit- tel für die Weiterführung der an früheren Rats-Tagungen lancierten Programme und für den Start neuer Programme sowie für die Verstärkung der Zusammenarbeit mit ausgewählten europäischen und internationalen Partnern in der Raumfahrt werden im Rahmen dieser Botschaft festgelegt. Sobald Inhalt und finanzielle Aspekte der neuen Programme hinreichend festgelegt sind, werden sie dem Bundesrat zur Genehmigung der Schweizer Teilnahme unterbreitet. Die nationalen Aktivitäten im Bereich Raumfahrt bilden das zweite Instrument, das untrennbar mit dem ersten verbunden ist. Diese werden in der Verordnung vom 17. Dezember 2021 139 über die Förderung von nationalen Aktivitäten im Bereich Raumfahrt (NARV) geregelt und sehen namentlich vor:
  • Beiträge für multidisziplinäre Forschungs- und Innovationsprojekte im Bereich Raumfahrt (Konsortialprojekte);
  • Beiträge für das International Space Science Institute in Bern (ISSI) als For- schungsinstitution von internationaler Bedeutung;
  • Beiträge für die Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung der Beteili- gung an internationalen Raumfahrtprogrammen und ‑projekten.

Finanzen Für die BFI-Periode 2025–2028 wird ein Verpflichtungskredit von 1690,0 Millionen Franken für die ESA-Programmteilnahme beantragt. Dieser Kredit deckt zwei ESA- Ratssitzungen auf Ministerebene ab (voraussichtlich 2025 und 2028), anlässlich derer

138 Übereinkommen vom 30. Mai 1975 zur Gründung einer Europäischen Weltraum-

organisation (ESA), SR 0.425.09. 139 SR 420.125

die Programme der ESA festgelegt werden. Die mit diesen Verpflichtungen verbun- denen Ausgaben werden über 2028 hinaus gehen und sind daher nicht vollständig in der untenstehenden Tabelle 21 abgebildet. Zum anderen wird ein Verpflichtungs- kredit von 28,4 Millionen Franken für die Nationalen Aktivitäten Raumfahrt gemäss NARV in der BFI-Periode 2025–2028 beantragt. Zwischen den beiden Krediten sind geringfügige Verschiebungen möglich.

Tabelle 21 Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

ESA-Programmteilnahme 154,0 156,4 158,8 166,3 168,9 650,5 Nationale Aktivitäten Raum- 6,6 6,8 7,0 7,2 7,4 28,4 fahrt Total 160,6 163,2 165,8 173,5 176,3 678,8

Siehe Vorlage 12: Bundesbeschluss über die Kredite für die Zusammenarbeit in der Raumfahrt in den Jahren 2025–2028

2.13 Förderbereiche ohne Kreditanträge

2.13.1 Assoziierung an EU-Bildungsprogramme

Der Bundesrat hat Anfang 2021 ein Verhandlungsmandat für eine Assoziierung an Erasmus+ verabschiedet. Diese Assoziierung würde Verpflichtungen und Kredite erfordern, die voraussichtlich höher ausfallen als jene, die im Rahmen der vorliegen- den Botschaft für internationale Mobilitäts- und Kooperationsprogramme anbegehrt werden (vgl. Ziff. 2.6.1). Für eine Assoziierung an Erasmus+ wird der Bundesrat ge- gebenenfalls dem Parlament eine separate Finanzierungsbotschaft unterbreiten. Die Förderung von internationalen Austausch- und Mobilitätsaktivitäten in der Bil- dung ab 2025 ist jedoch sichergestellt, unabhängig davon, ob und ab wann eine Asso- ziierung möglich ist. Die EU betrachtet die Frage der Assoziierung im Gesamtkontext der bilateralen Beziehungen Schweiz-EU und verweigert bis dato unter Bezugnahme auf die offenen institutionellen Fragen die Aufnahme von Sondierungsgesprächen oder Verhandlungen über eine Assoziierung an Erasmus+.

2.13.2 Assoziierung an die Rahmenprogramme der EU für Forschung

und Innovation Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union (EU) ist das Hauptinstrument der EU zur Umsetzung ihrer Wissenschafts- und Innovations- politik. Die aktuelle 9. Programmgeneration Horizon Europe (2021–2027) ist mit einem Budget von 95,5 Milliarden Euro das weltweit grösste Forschungs- und Inno- vationsförderprogramm. Wie bereits die Vorgängergeneration deckt Horizon Europe das gesamte Spektrum von Grundlagenforschung bis hin zu marktnaher Innovation in allen wissenschaftlichen Disziplinen ab. Übergeordnetes Ziel des Rahmenprogram- mes ist es, die Wissenschafts- und Technologiegewinnung in der EU durch vermehrte Investitionen in hochqualifizierte Arbeitskräfte und Spitzenforschung zu stärken.

Gleichzeitig soll Horizon Europe dazu beitragen, die strategischen Prioritäten der EU, insbesondere den grünen und digitalen Wandel, voranzutreiben. Die Zeitdauer jeder Programmgeneration ist an das Intervall des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU gebunden, welches auf sieben Jahre festgelegt ist. Aufgrund der Abweichung der Periodizität zwischen den EU-Rahmenprogrammen und der BFI- Botschaft (vier Jahre) wird die Schweizer Beteiligung an den EU-Programmen nicht im Rahmen der BFI-Botschaft, sondern in einer separaten Botschaft behandelt. So hat das Parlament am 16.12.2020 Gelder in der Höhe von 6,15 Milliarden Franken für die Beteiligung der Schweiz an Horizon Europe und den damit verbundenen Programmen und Initiativen (Horizon-Paket 2021–2027) beschlossen. 140 Von dieser Summe ent- fallen 5,42 Milliarden Franken auf Pflichtbeiträge für Horizon Europe, das Euratom- Programm, die internationale Infrastruktur für Fusionsforschung (ITER) und das Digital Europe Programme. 614 Millionen Franken sind als Reserve gedacht,

117 Millionen Franken für nationale Begleitmassnahmen in der Schweiz.

Zum Zeitpunkt der Redaktion dieser BFI-Botschaft wird die Schweiz in den Program- men des Horizon-Pakets als nicht assoziiertes Drittland behandelt. Schweizer Projekt- teilnehmende können sich damit nur eigenfinanziert und nur an bestimmten Pro- grammteilen beteiligen. Die EU betrachtet die Frage der Assoziierung im Gesamtkontext der bilateralen Beziehungen Schweiz-EU und verweigert bis dato unter Bezugnahme auf die offenen institutionellen Fragen die Aufnahme von Sondie- rungsgesprächen oder Verhandlungen über eine Assoziierung. Am 29. März 2023 hat der Bundesrat den Auftrag erteilt, bis Ende Juni 2023 die Eckwerte eines Verhand- lungsmandats mit der EU auszuarbeiten. Gleichzeitig soll die gemeinsame Basis mit der EU im Hinblick auf die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU weiter präzi- siert werden. Damit hält der Bundesrat klar am bilateralen Weg mit der EU fest und setzt die positive Dynamik zwischen der Schweiz und der EU fort. Um die Folgen der aktuellen Nicht-Assoziierung der Schweiz am Horizon-Paket 2021–2027 gezielt und effizient abzufedern, hat der Bundesrat Übergangsmassnah- men eingeführt. Diese umfassen einerseits die Direktfinanzierung von Projekten, an denen Schweizer Partner weiterhin teilnehmen können, aber keine Finanzierung sei- tens EU erhalten (dies betrifft rund zwei Drittel aller Ausschreibungen von Horizon Europe). Andererseits wurden Massnahmen für nicht zugängliche Teile des Horizon Pakets eingeleitet (dies betrifft rund einen Drittel aller Ausschreibungen), welche z.B. beim SNF, bei Innosuisse und bei der Europäischen Weltraumagentur ESA angesie- delt sind. Die Mittel der jeweiligen Übergangsmassnahmen und somit die Verteilung an die ausführenden Akteure wurden aufgrund des bei einer Assoziierung prognosti- zierten Rückflusses aus den entsprechenden EU-Ausschreibungen berechnet (basie- rend auf den Beteiligungszahlen der Schweiz am Vorgängerprogramm Horizon 2020). Gemäss Beschluss vom 16.12.2020 können die für die Pflichtbeiträge vorge- sehenen Mittel auch für Übergangsmassnahmen zugunsten Forschender und Innova- toren in der Schweiz genutzt werden, falls eine Assoziierung nicht möglich ist. Der Einsatz dieser Massnahmen ist somit für den BFI-Bereich wie auch für den Bundes-

140 Bundesbeschluss vom 16.12.2020 über die Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Massnahmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2027 (Bundesbeschluss zum Horizon-Paket 2021–2027), BBl 2021 73.

haushalt neutral: Anstelle einer Zahlung des Schweizer Pflichtbeitrags an die Europä- ische Kommission werden diese Mittel an die Forschungs- und Innovationsakteure in der Schweiz ausbezahlt. Die für die Übergangsmassnahmen eingesetzten Mittel sind somit losgelöst von den in der BFI-Botschaft beantragten Mittel zu betrachten. Der Bundesrat hat am 25. Januar 2023 im Rahmen seines Entscheids zur Bereinigung des Bundeshaushalts beschlossen, den Pflichtbeitrag ab dem Jahr 2024 nicht mehr zu budgetieren. Stattdessen sollen Gelder für Übergangsmassnahmen vorgesehen wer- den. Der Bundesrat weist explizit darauf hin, dass der Forschung damit kein Geld entzogen werden soll. Wenn sich eine Assoziierung abzeichnet, wird der Pflichtbei- trag im entsprechenden Jahr mit einem Nachtragskredit beantragt werden. Eine möglichst zeitnahe Assoziierung am Horizon-Paket ist und bleibt das erklärte Ziel des Bundesrates. Auf Schweizer Seite sind dementsprechend die notwendigen Vorbereitungsschritte zur sofortigen Aufnahme von Verhandlungen mit der EU abge- schlossen, namentlich die Verabschiedung des Verhandlungsmandats und der finan- ziellen Mittel.

2.13.3 Ressortforschung

Ausgangslage Die Forschung der Bundesverwaltung − im deutschsprachigen Raum gemeinhin Res- sortforschung genannt − ist wissenschaftliche Forschung, welche die Bundesverwal- tung selber initiiert, weil sie die Resultate der Forschung zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Sie erfolgt im Kontext des Verwaltungshandelns im öffentlichen Interesse, beispielsweise mit dem Erarbeiten von Grundlagen für die Politikentwicklung und - ausgestaltung, für Vollzugsarbeiten im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, für legislative Arbeiten oder für die Beantwortung und Umsetzung parlamentarischer Vorstösse. Die Ressortforschung hat von der Grundlagenforschung und anwendungsorientierten For- schung und Entwicklung (beispielsweise im Bereich des Einrichtens von Pilot- und Demonstrationsanlagen) über die Umsetzung von Forschungsbegleitmassnahmen hin zum Wissens- und Technologietransfer verschiedenste Ausprägungen. Zu erwähnen ist beispielweise die Innovationsförderung im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP), 141 welche als Massnahme der Standortförderung des Bundes insbesondere über Regionale Innovationssysteme (RIS) erfolgt, sowie im Rahmen der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour). In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung der Innovationsförderung auf regionaler Ebene im Rahmen der NRP mit den Aktivitäten des Bundes zur Ausschöpfung des Innovationspotentials auf nationaler Ebene (insbesondere Innosuisse) ein wichtiger Faktor. Das Engagement des Bundes in der Ressortforschung wird durch Art. 64 BV legitimiert und das FIFG dient als Rahmengesetz. In Artikel 16 FIFG werden die Mas- snahmen der Ressortforschung definiert: (1) die Erteilung von Forschungsaufträgen, (2) der Betrieb von bundeseigenen Forschungsanstalten (z.B. das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung Agroscope), (3) die Durchführung eigener Forschungsprogramme, namentlich in Zusammenarbeit mit Hochschulfor-

141 Abrufbar unter: www.regiosuisse.ch

schungsstätten, Forschungsförderungsinstitutionen, Innosuisse oder weiteren Förder- organisationen und (4) die Vergabe von Beiträgen an Hochschulforschungsstätten für die Durchführung von Forschungsprogrammen. Neben der Verankerung im FIFG ist die Forschung der Bundesverwaltung auf spezi- algesetzliche Bestimmungen und die zugehörigen Verordnungen in verschiedenen Politikbereichen abgestützt. Neben spezialgesetzlichen Bestimmungen enthalten oder implizieren auch internationale Verträge, Konventionen oder Mitgliedschaften Ver- pflichtungen zur Forschung, so dass die Ressortforschung auch auf internationaler Ebene eine wichtige Rolle spielt. Bundesinstitutionen beteiligen sich an internationa- len Gremien und Forschungsprogrammen (z.B. internationale Energieagenturen; europäische Partnerschaften im Rahmen von Horizon Europe; Beiträge an internatio- nale Organisationen und Entwicklungsprogramme zum Erreichen der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung), fördern die internationale Einbindung von Schweizer For- schenden in diese Programme und den Wissenstransfer bzw. koordinieren die Schwei- zer Interessen auf internationaler Ebene. Koordination und Qualitätssicherung: Der interdepartementale Koordinationsaus- schuss für die Ressortforschung des Bundes (KoorA-RF) hat gemäss Artikel 42 FIFG die Hauptaufgaben der Sicherstellung der strategischen Koordination der Ressortfor- schung, namentlich in Bezug auf das Vorgehen beim Erarbeiten der Mehrjahrespro- gramme und der Erarbeitung von Richtlinien für die Qualitätssicherung. Die Mehr- jahresprogramme werden in Form von ressortübergreifenden Forschungskonzepten für die elf vom Bundesrat bestimmten Politikbereiche ausgearbeitet. Ein Überblick der Politikbereiche ist in Anhang 7 aufgeführt. Die Mehrjahresprogramme dienen der optimalen Abstimmung der Forschungsschwerpunkte und berücksichtigen dabei die Schnittstellen mit dem Hochschulbereich und mit den Förderorganen. Das Qualitäts- sicherungskonzept der Ressortforschung umfasst Regelungen zum Forschungsma- nagement, zur Berichterstattung und zur Wirksamkeitsprüfung.

Massnahmen Im Rahmen der Arbeiten des KoorA-RF wurde im Hinblick auf die BFI-Periode 2025–2028 eine Gesamtdarstellung der Ressortforschung in einem gemeinsamen Dokument der Bundesstellen erarbeitet. Es beinhaltet eine Betrachtung der grundle- genden künftigen Herausforderungen und zentralen Handlungsfelder spezifisch für die Ressortforschung. Für das koordinierte Vorgehen bei der Erarbeitung der For- schungskonzepte der Politikbereiche hat der KoorA-RF Grundsätze verabschiedet. Die Forschungskonzepte dienen den Bundesstellen in der Förderperiode 2025–2028 als Planungsinstrument für die Durchführung der Forschung gemäss Schwerpunkt- setzung (vgl. Anhang 7). Die für die BFI-Periode 2021–2024 identifizierten und bearbeiteten politikübergrei- fenden Forschungsthemen (1) nachhaltiges Verhalten, (2) Sharing Society, (3) Daten- sicherheit, (4) smarte Regionen und (5) Gesundheit und Umwelt sind langfristig aus- gelegt und werden von den zuständigen Bundesstellen unter gegenseitiger Abstimmung auch in der Periode 2025–2028 bedarfsorientiert weiterverfolgt. Gemäss Entscheid der KoorA-RF werden künftig bedeutende Themen mit For- schungsbedarf seitens mehrerer Bundesstellen proaktiv in den KoorA-RF zur Unter- stützung der inhaltlichen Koordination eingebracht. Bei Bedarf werden im Rahmen

der Arbeiten des KoorA-RF Informationen, Stellungnahmen oder Empfehlungen zuhanden des Bundesrats formuliert. Zur Verbesserung der Berücksichtigung der Interessen der Bundesstellen bei laufen- den Nationalen Forschungsprogrammen (NFP) werden die bewährten Verfahren in der BFI-Periode 2025–2028 weitergeführt, namentlich mit entsprechenden Informa- tionsaktivitäten der NFP-Vertretungen im KoorA-RF.

Finanzen Die Finanzmittel für die Ressortforschung werden von den Bundesstellen im Rahmen ihrer Budgetverantwortung im regulären Budgetierungsprozess beim Parlament bean- tragt. Mit der vorliegenden Botschaft werden deshalb keine Finanzierungsanträge gestellt. Ein nach Politikbereichen aufgeschlüsselter Überblick über die für die Res- sortforschung geplanten Mittel ist in Anhang 7 abgebildet. In der BFI-Periode 2021– 2024 belaufen sich die Forschungsinvestitionen auf rund 1486 Millionen Franken. In der Förderperiode 2025–2028 wird mit einem Aufwand von rund 1538 Millionen Franken gerechnet.

3 Erläuterungen zu den Gesetzesänderungen

3.1 Berufsbildungsgesetz (BBG): Änderung (Vorlage 13)

Änderung von Art. 59 Abs. 1 BBG

Ausgangslage Die subjektorientierte Finanzierung für Absolventinnen und Absolventen von Kursen, die auf eidgenössische Berufsprüfungen oder eidgenössische höhere Fachprüfungen vorbereiten, wurde im Jahr 2018 eingeführt. 142 Um die Verwendung der Mittel für die Berufsbildung flexibler gestalten zu können, werden heute die Kantonspauschalen und die Mittel für die höhere Berufsbildung gemeinsam in einem Kredit budgetiert. Wie in Ziffer 2.1 aufgezeigt wird, erwies sich die Budgetierung der Mittel für die Subjektfinanzierung als schwierig. Dadurch wurde der mit der gemeinsamen Kredi- tierung einhergehende Kompensationsmechanismus jedes Jahr angewendet, was die Planungssicherheit für die Kantone erschwerte. Zudem ist der Bundesrat mit der Motion 21.3007 beauftragt worden, in Zusammen- arbeit mit den Kantonen einen Vorschlag zur besseren Steuerung und Planbarkeit der Berufsbildungsfinanzierung durch die Kantone zu erarbeiten und dem Parlament vor- zulegen (vgl. Ziff. 1.5).

Beantragte Neuregelung In Artikel 59 Absatz 1 wird neu ein separater Zahlungsrahmen für die Pauschalbei- träge an die Kantone beantragt. Die Mittel für die höhere Berufsbildung werden in einem eigenen Zahlungsrahmen beantragt. Der bisherige Kompensationsmechanismus zwischen diesen beiden Bereichen fällt damit weg. Die Beiträge werden neu in zwei getrennten Zahlungsrahmen gesteuert, wie sie im Bundesbeschluss 1 abgebildet werden (vgl. Art. 1 und Art. 2). Mit der Ein- führung eines eigenen Zahlungsrahmens in Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe a BBG für die Pauschalbeiträge an die Kantone wird der Auftrag der Motion 21.3007 umgesetzt. Die zur Verfügung stehenden Beiträge an die Kantone sowie die Beiträge an die höhere Berufsbildung werden so vorhersehbarer. Dies erhöht die Planungssicherheit für die Kantone.

Wird die Änderung von Artikel 59 Absatz 1 abgelehnt, so wird der Bundesbeschluss 1 angepasst. Die Mittel für die Pauschalbeiträge sowie die höhere Berufsbildung wer- den dann wie bisher in einem gemeinsamen Zahlungsrahmen beantragt.

Aufhebung Art. 69–71 BBG

Ausgangslage Die Eidgenössische Berufsbildungskommission (EBBK; Art. 69 f. BBG) hat als aus- serparlamentarische Kommission zwei Aufgaben: Zum einen ist sie ein Beratungs- gremium der Bundesbehörden, namentlich des SBFI, in Fragen zur Berufsbildung und

142 Änderung des BBG vom 16. Dezember 2016, AS 2017 5143.

zur Abstimmung mit der Bildungspolitik. Zum andern beurteilt sie zuhanden des SBFI Projekte und Gesuche für Beiträge nach Artikel. 54 und 55 BBG. Die Gremienstruktur in der Berufsbildung hat sich seit dem Inkrafttreten des Berufs- bildungsgesetzes im Jahr 2004 bedarfsorientiert weiterentwickelt. Im Zuge der Um- setzung der Initiative «Berufsbildung 2030» hat sich gezeigt, dass diese mit Blick auf die Zukunft optimiert werden kann: Die Gremien sollen einerseits besser aufeinander abgestimmt werden. Andererseits geht es darum, Rollen und Entscheidungsprozesse in der Berufsbildung klarer und transparenter zu gestalten (vgl. Ziff. 2.1). Auf der Grundlage verschiedener Studien zur Funktionsweise der Berufsbildung 143 haben Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt eine neue Governance in der Be- rufsbildung entwickelt und per Anfang 2021 eingeführt. Was die Beurteilung von Ge- suchen und Projekten betrifft, so hat sich das SBFI seit Inkrafttreten des BBG die Kompetenzen zur fachlichen Beurteilung der Gesuche angeeignet und verfügt mitt- lerweile über ein breites Wissen sowohl in fachlicher als auch in methodischer Hin- sicht. Gleichzeitig hat sich eine Aussensicht bei der Gesuchsbeurteilung bewährt und sorgt auch für eine Gleichbehandlung der unterschiedlichen Gesuche. Diese Aussen- sicht kann auch in anderer Form als einer ausserparlamentarischen Kommission sichergestellt werden. Die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK; Art. 71 BBG) wurde im Jahr 1996 zusammen mit dem Fachhochschulgesetz ins Leben gerufen. Sie hat die Aufgabe, das SBFI bei der Anerkennung von Bildungsgängen der Berufsmaturität zu beraten. Besonders beim Aufbau und bei der Begleitung der Anerkennungsverfahren hat die EBMK wertvolle Arbeit geleistet. Zudem hat sie sich gemäss ihrem gesetzli- chen Auftrag immer wieder mit Grundsatzfragen in ihren Themenbereichen beschäf- tigt und damit zur Weiterentwicklung der Berufsmaturität beigetragen. Das SBFI hat sich zwischenzeitlich im Bereich der Berufsmaturität die Fachkenntnisse angeeignet.

Beantragte Neuregelungen Die Artikel 69 bis 71 BBG sollen per 31. Dezember 2024 aufgehoben werden. Die eidgenössische Berufsbildungskommission wird per Ende 2024 offiziell aufgelöst. Die Aufgabe der allgemeinen Beratung von Berufsbildungsthemen (Art. 70 Abs. 1 Bst. a BBG) und insbesondere der Austausch und die Abstimmung in der Verbundpartnerschaft der Berufsbildung erfolgt im Rahmen der Tripartiten Be- rufsbildungskonferenz. Die Erfahrungen zeigen, dass sich die TBBK bewährt. Die Zusammenarbeit in der Verbundpartnerschaft und der Austausch sind sichergestellt wie auch der Einbezug der verschiedenen Akteure. Was die Beurteilung von Projekten und Gesuchen gemäss Art. 54 und 55 BBG betrifft, so wird das SBFI weiterhin unab- hängige Expertinnen und Experten beiziehen. Bei der Auswahl werden verschiedene Kriterien berücksichtigt wie verbundpartnerschaftliche Zusammensetzung, Sprachre- gionalität, Geschlecht oder Erfahrungshintergrund. Der Beizug von Expertinnen und Experten wird in der Berufsbildungsverordnung geregelt werden. Auch die EBMK soll per Ende 2024 offiziell aufgelöst werden. Das SBFI wird die Anerkennung von Bildungsgängen direkt mit den Expertinnen und Experten abwi- ckeln. Damit können die Prozesse schlanker gestaltet werden. Die Bearbeitung von

143 Abrufbar unter: www.tbbk-ctfp.ch > Dokumentation > Neue Gremienstruktur in der Berufsbildung

allgemeinen, strategisch-politischen Fragestellungen im Bereich der Berufsbildung wird weiterhin durch den Einsatz von Begleit- und Steuergruppen sichergestellt.

3.2 ETH-Gesetz: Änderung (Vorlage 14)

Ausgangslage Der Bundesrat hat am 21. April 2021 die strategischen Ziele für den ETH-Bereich für die Jahre 2021–2024 144 verabschiedet. Die strategischen Ziele beinhalten strategische Schwerpunkte und aufgabenbezogene Ziele, welche der ETH-Bereich erfüllt. Die strategischen Ziele sind zeitlich und inhaltlich auf den Zahlungsrahmen abgestimmt. Neben den strategischen Zielen wurden dem ETH-Bereich von verschiedenen Bun- desstellen auch andere Aufgaben übertragen (z.B. Center for Security Studies, Schweizerischer Erdbebendienst, Nationale Lawinenwarnung). Im Rahmen der Corporate-Governance-Politik des Bundes ist vorgesehen, dass ver- selbstständigte Einheiten des Bundes wie der ETH-Bereich diejenigen Aufgaben erfüllen, die ihnen durch den Organisationserlass (hier ETH-Gesetz vom 4. Oktober

1991 145) sowie allenfalls weitere Bundesgesetze übertragen werden. Des Weiteren

kann der Bundesrat den verselbstständigten Einheiten gestützt auf gesetzliche Dele- gationsnormen weitere Aufgaben übertragen, die sie gegen Abgeltungen oder Gebüh- reneinnahmen zu erfüllen haben. Diese weiteren Aufgaben sind dem Grundsatz nach auf Gesetzesstufe zu umschreiben. Die Aufgabenübertragung durch den Bundesrat erfolgt mittels Verordnung. Da das ETH-Gesetz noch keine solche Delegationsnorm an den Bundesrat enthält, dem ETH-Bereich aber verschiedene weitere Aufgaben übertragen wurden, wurden diese als Übergangslösung und aus Gründen der Trans- parenz (Gesamtschau) als Anhang zu den strategischen Zielen aufgeführt. Der Bun- desrat hat bei der Verabschiedung der strategischen Ziele beschlossen, bei der nächs- ten Gelegenheit eine Verankerung auf Gesetzesstufe vorzuschlagen. Die Änderungen zu Artikel 17 und 25a sind rein formaler Natur. Die vorgeschlagene Anpassung in Artikel 37a betrifft die Zusammensetzung der ETH- Beschwerdekommission.

Beantragte Neuregelungen

Art. 2 Zweck Mit dem neuen Absatz 3bis wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der Bun- desrat dem ETH-Bereich weitere Aufgaben übertragen kann. Die Aufgaben werden gegen Abgeltung oder gegen die Möglichkeit, Gebühren zu erheben, übertragen. Die bereits übertragenen Aufgaben, welche im Anhang zu den strategischen Zielen für den ETH-Bereich für die Jahre 2021–2024 aufgeführt sind, sind bereits mit dem aktuellen Zahlungsrahmen abgegolten beziehungsweise die entsprechenden Gebüh- renregelungen bestehen schon. Zusätzliche Abgeltungen wird es nur für neue Aufga- ben geben. Der neue Absatz 3ter hält fest, dass die ETH und die Forschungsanstalten die für die Aufgabenerfüllung nötigen Verfügungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der

144 BBl 2021 1038

145 SR 414.110

Gebührenerhebung für die Sammlung, Konditionierung und Zwischenlagerung radi- oaktiver Stoffe aus Medizin, Forschung und Industrie erlassen können. Im Kontext der Erarbeitung der vorgeschlagenen Anpassungen ist aufgefallen, dass die Sachüberschrift von Artikel 2 nicht kohärent ist mit dem Inhalt des Artikels. Er definiert nicht den Zweck des ETH-Gesetzes, sondern umschreibt die Aufgaben der beiden ETH und der Forschungsanstalten. Neu soll er deshalb «Aufgaben der ETH und der Forschungsanstalten» heissen.

Art. 17 Arbeitsverhältnisse des Personals sowie der Professorinnen und Professo- ren Diese Anpassung betrifft nur den französischen Text. In der geltenden Version des ETH-Gesetzes wurde «Professorenverordnung» mit «ordonnance sur le corps profes- soral» übersetzt. Es gibt jedoch den Begriff «Professorenkörper» im deutsch- sprachigen Recht des ETH-Bereichs nicht. Die Professorinnen und Professoren sind Teil des «Lehrkörpers» und kein eigenständiger weiterer «Körper». Die Übersetzung ist nicht optimal und kann im Rahmen dieser Revision angepasst werden. Neu soll der Begriff «ordonnnance concernant les professeurs» verwendet werden.

Art. 25a Einschränkung des Stimmrechts und Ausstand Absatz 1 des vorliegenden Artikels regelt, dass die internen Mitglieder des ETH- Bereichs in bestimmten Geschäften nicht stimmberechtigt sind. Buchstabe c führt die «Wahl der Mitglieder der ETH-Beschwerdekommission und weitere Beschlüsse in Angelegenheiten der ETH-Beschwerdekommission» auf. Mit der Gesetzesänderung vom 19. März 2021 146 wurde die Wahl der Mitglieder der ETH- Beschwerdekommission und der Erlass deren Geschäftsordnung dem Bundesrat über- tragen (Art. 37a Abs. 1 und 5). Der ETH-Rat hat betreffend ETH- Beschwerdekommission keine Wahl- und Entscheidungsbefugnisse mehr. Damit ist Absatz 1 Buchstabe c obsolet geworden.

Art. 34d Gebühren In Artikel 34d wird ein neuer Absatz 5 eingefügt. Der Artikel wird dahingehend ergänzt, dass die ETH und ihre Forschungsanstalten für ihre Leistungen Gebühren erheben, soweit sie für diese Leistungen keine Abgeltungen für Aufgaben nach Artikel 2 Absatz 3bis erhalten. Ausserdem wird festgehalten, dass der Bundesrat für den Erlass von Gebührenregelungen zuständig ist, wenn damit eine von ihm nach Artikel 2 Absatz 3bis übertragene Aufgabe finanziert werden soll. Seit der Gesetzesänderung vom 19. März 2021 147 ist der Bundesrat für die Wahl der Mitglieder der ETH-Beschwerdekommission zuständig. Gemäss Artikel 37 Absatz 3 ETH-Gesetz beurteilt die ETH-Beschwerdekommission Verfügungen der beiden ETH und der Forschungsanstalten. Die Beschwerden betreffen vorwiegend das Per- sonal- und Hochschulrecht. Entscheide der ETH-Beschwerdekommission können

146 AS 2021 603 147 AS 2021 603

ans Bundesverwaltungsgericht und anschliessend ans Bundesgericht weitergezogen werden. Heute sieht das ETH-Gesetz vor, dass eine Mehrheit der Mitglieder der ETH- Beschwerdekommission dem ETH-Bereich angehört (Art. 37a Abs. 1 2. Satz). Es ist unbestritten, dass in der ETH-Beschwerdekommission Mitglieder vertreten sein müs- sen, welche die Besonderheiten des ETH-Bereichs aus eigener Erfahrung kennen. Bei Entscheiden in Bereichen, welche indirekt auch das Arbeitsverhältnis der internen Mitglieder tangieren, beispielsweise im Personalrecht, ist aber eine unabhängige juristische Beurteilung zentral. Dies kann mit einer Mehrheit von externen Mitglie- dern besser gewährleistet werden. Aus diesem Grund wird mit der vorliegenden Anpassung vorgeschlagen, dass von den sieben Mitgliedern der ETH-Beschwerdekommission mindestens vier nicht dem ETH-Bereich angehören sollen. Die drei verbleibenden Sitze sollen, wenn immer auf- grund des bereichsinternen Interesses möglich, mit Mitgliedern aus dem ETH-Bereich besetzt werden (Studierende, Mittelbau und Dozierende). Der Bundesrat hat im An- forderungsprofil für die Mitglieder der ETH-Beschwerdekommission bereits heute festgehalten, dass die externen Mitglieder über Kenntnisse im Hochschulbereich ver- fügen müssen. Diese bewährte Regelung wird weitergeführt.

3.3 Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG):

Änderungen (Vorlage 15) Ausgangslage Die vorgeschlagene Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 2011 148 betrifft die Anzahl der im Ausland tätigen Mitglieder des Schweizerischen Akkreditierungsrats. Im HFKG wird in Artikel 21 Absatz 1 festgelegt, dass der Schweizerische Akkredi- tierungsrat aus 15-20 Mitgliedern besteht. Im letzten Satz des gleichen Absatzes legt der Gesetzgeber fest, dass mindestens fünf Mitglieder hauptsächlich im Ausland tätig sein müssen. Nach Inkrafttreten des HFKG hat der zuständige Hochschulrat 20 Mit- glieder für die erste Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die meisten Mitglieder wurden für eine weitere Amtszeit von vier Jahren wiedergewählt. Dabei wurde auch die Be- dingung der Anzahl der im Ausland tätigen Mitglieder eingehalten. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass für die nächsten Wahlperioden nicht mehr das Maximum an Mitgliedern nötig sein wird. Der Hochschulrat hat für die nächste Wahlperiode 15 Mitglieder gewählt. Dabei passt nun das starre Kriterium der im Ausland tätigen Mitglieder nicht mehr. Wenn der Hochschulrat dieses Kriterium immer umsetzen muss, haben die anderen Interessensvertretungen weniger Mitglieder im Akkreditie- rungsrat. Das Kriterium der Anzahl der im Ausland tätigen Mitglieder sollte In Funk- tion der Gesamtzahl der Mitglieder im Akkreditierungsrat angepasst werden können. Es wird vorgeschlagen, dass neu drei bis fünf Mitglieder hauptsächlich im Ausland tätig sein sollen.

148 SR 414.20

Beantragte Neuregelung

Art. 21 Schweizerischer Akkreditierungsrat Das starre Kriterium, dass mindestens fünf Mitglieder des Akkreditierungsrats haupt- sächlich im Ausland tätig sein müssen, wird angepasst. Es wird vorgeschlagen, dass neu drei bis fünf Mitglieder hauptsächlich im Ausland tätig sein müssen.

3.4 Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der

Innovation (FIFG): Änderung (Vorlage 16) Ausgangslage Im Anschluss an eine interne Revision wurde empfohlen, die Reserven der Akade- mien der Wissenschaften Schweiz gesetzlich zu regeln. Die Regelung für den Höchst- betrag der freien Reserven wurde bereits im Jahr 1999 als Weisung eingeführt.

Beantragte Neuregelung

Art. 11 Abs. 6bis Schweizerische Akademien Die Reserveregelung erlaubt den Akademien der Wissenschaften Schweiz eine ge- wisse Flexibilität bei der Durchführung von Projekten. Auf Verordnungsstufe wird eine auf die Situation der Akademien angepasste Vollzugsregelung erfolgen: Sie wird klarstellen, dass der Bestand der Reserven jeder einzelnen Institution im jeweiligen Rechnungsjahr 10 Prozent des jährlichen Bundesbeitrags nicht überschreiten darf und sie wird keine Möglichkeit enthalten, diesen Prozentsatz ausnahmsweise zu über- schreiten. Im Gegensatz zum SNF gehen die Institutionen der Akademien der Wis- senschaften Schweiz keine Projektverpflichtungen ein für Folgejahre, welche zu nicht bilanzierten Verpflichtungen führen. Projektverpflichtungen für die Folgejahre wer- den über Rückstellungen abgesichert. Deswegen enthalten die Revisionsberichte der Institutionen der Akademien der Wissenschaften Schweiz im Gegensatz zu denjeni- gen des SNF keine Ausserbilanzgeschäfte.

4 Auswirkungen

4.1 Auswirkungen auf den Bund

Transferaufwand Die folgenden drei Tabellen (vgl. Tabelle 23, Tabelle 24, unten Tabelle 25) geben Auskunft über:

  • die Entwicklung der Ausgaben im BFI-Bereich 2021–2028;
  • die mit den Bundesbeschlüssen beantragten Fördermittel;
  • die geplanten Ausgaben 2025–2028, wie in Ziffer 2 beschrieben. Da die dargestellten Zahlen gerundet sind, können bei der Summierung Rundungsdif- ferenzen entstehen. Die den Zahlungsrahmen und Verpflichtungskrediten zugrundeliegenden Teuerungs- annahmen werden in den Vorlagen zu den Bundesbeschlüssen ausgewiesen werden. Den derzeitigen Teuerungsannahmen liegt der Indexstand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2022 von 104,4 Punkten zugrunde, wobei sich dieser Indexstand auf die Indexreihe «Dezember 2020 = 100 Punkte» bezieht. Die jährlichen Voranschlagskredite werden jeweils im Rahmen des Voranschlagprozesses an die aktuellen Teuerungsannahmen angepasst. Bis zur Verabschiedung der BFI- Botschaft durch den Bundesrat im Jahr 2024 wird diese Teuerungsprognose möglich- erweise angepasst. Aus diesem Grund wird in den Vorlagen der Bundesbeschlüsse die Teuerung noch nicht ausgewiesen.

Tabelle 22 Teuerungsannahmen 2025 2026 2027 2028

Landesindex der Konsumentenpreise vom Dezember 2022 1,2 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % (104,4 Punkte; Dez. 2020 = 100)

Eigenaufwand Für die Umsetzung der BFI-Politik des Bundes im nationalen und internationalen Kontext ist das SBFI zuständig, dessen Tätigkeit sich von strategischen, hoheitlichen Aufgaben bis hin zur Erbringung von Dienstleistungen erstreckt. Dem SBFI steht pro Jahr ein Globalbudget von rund 86,2 Millionen Franken (2023) zur Verfügung, wobei ca. 49,9 Millionen Franken auf Personal entfallen. Für die Umsetzung der geplanten Massnahmen sind gemäss aktueller Schätzung des WBF/SBFI voraussichtlich drei zusätzliche Vollzeitäquivalente notwendig. Im Hin- blick auf die Erarbeitung der Botschaft werden Höhe und Finanzierung des Ressour- cenmehrbedarfs nochmals geprüft und gegebenenfalls im Detail begründet ausgewie- sen. Neben der Umsetzung der in dieser Botschaft beantragten Massnahmen führt das SBFI auch weitere Tätigkeiten durch, wie z.B. die nationalen Übergangsmassnahmen aufgrund der derzeitigen Nicht-Assoziierung an dem EU-Rahmenprogramme für For- schung und Innovation, die Anerkennung von Bildungsgängen und Berufsqualifikati- onen sowie das Durchführen von eidgenössischen Maturitätsprüfungen.

Tabelle 23 Die Entwicklung der BFI-Kredite 2021–2028 (gerundete Zahlen in Mio. CHF)

BFI-Periode 2021–2024 BFI-Periode 2025–2028 BFI-Periode 2021–2028

Rechnungen 2021, Beantragte Voranschlags- Wachstumsrate Wachstumsrate Wachstumsrate Voranschlag 2022–2024 Kredite kredite

Berufsbildung Pauschalbeiträge, höhere Berufsbildung 3 454 -0,1 % 3 638 3 638 1,9 % 0,9 % Innovations- und Projektbeiträge 181 11,7 % 187 187 2,9 % 7,2 % EHB 153 -0,9 % 167 167 3,1 % 1,1 % weitere Bildungsmassnahmen Weiterbildung, Ausbildungsbeiträge 157 6,9 % 178 178 1,7 % 4,3 % Internationale Zusammenarbeit Bildung 257 7,3 % 322 322 4,9 % 6,1 % Hochschulen ETH-Bereich 10 750 1,1 % 11 355 11 355 1,6 % 1,3 % Universitäten & Fachhochschulen 5 579 0,8 % 5 906 5 949 1,6 % 1,2 % projektgebundene Beiträge 127 -17,2 % 130 130 -0,5 % -9,3 % Forschung und Innovation SNF 4 652 2,8 % 4 992 4 992 2,7 % 2,7 % Innosuisse 1 200 4,4 % 1 282 1 282 3,1 % 3,7 % Forschungseinrichtungen 455 1,7 % 434 434 -0,5 % 0,6 % Akademien 206 4,9 % 279 279 11,0 % 7,9 % Innovationspark 4 104 4 0,8 %

BFI-Periode 2021–2024 BFI-Periode 2025–2028 BFI-Periode 2021–2028

Rechnungen 2021, Beantragte Voranschlags- Wachstumsrate Wachstumsrate Wachstumsrate Voranschlag 2022–2024 Kredite kredite

Internationale Zusammenarbeit 75 5,9 % 107 102 9,5 % 7,7 % Forschung & Innovation Raumfahrt 612 2,7 % 1 718 679 2,3 % 2,5 % Total 27 860 1,4 % 30 798 29 697 2,0 % 1,7 %

Tabelle 24 Die mit den Bundesbeschlüssen beantragten Fördermittel gerundete Zahlen (in Mio. Fr.) Kreditart Beantragte Mittel Total

1 Bundebeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung 3 991,3

in den Jahren 2025–2028 – Pauschalbeiträge an die Kantone Art. 1: 2 958,1 nach Art. 52 Abs. 2 BBG Zahlungsrahmen – Beiträge nach Art. 52 Abs. 3 Bst. c BBG an Art. 2 Abs. 1: 680,0 die Durchführung eidgenössischer Berufs- Zahlungsrahmen prüfungen und eidgenössischer höherer Fachprüfungen sowie an Bildungsgänge höheren Fachschulen Beiträge an Absolventinnen und Absolven- ten von vorbereitenden Kursen nach Art.

52 Abs. 3 Bst. d BBG

– Beiträge nach Art. 52 Abs. 3 Bst. a BBG Art. 3 Abs. 1: 186,5 für Projekte zur Entwicklung der Berufsbil- Verpflichtungskredit dung und zur Qualitätsentwicklung Beiträge nach Art. 52 Abs. 3 Bst. b BBG für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse – Deckung des Finanzbedarfs der Eidgenös- Art. 4: 166,7 sischen Hochschule für Berufsbildung Zahlungsrahmen (EHB) nach Art. 48 BBG

2 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Weiterbildung 76,8

in den Jahren 2025–2028 – Beiträge an Organisationen der Weiterbil- Art. 1: 76,8 dung und an die Kantone Zahlungsrahmen

3 Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die 101,3

Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2025–2028 – Beiträge an die Kantone für deren Art. 1: 101,3 Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Zahlungsrahmen Studiendarlehen) im tertiären Bildungsbe- reich

4 Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich 11 355,4

in den Jahren 2025–2028 – Deckung des Finanzbedarfs des ETH- Art. 1: 11 355,4 Bereichs für Betrieb und Investitionen Zahlungsrahmen

5 Bundesbeschluss über die Finanzierung nach dem Hochschulförderungs- 6 036,1

und -koordinationsgesetz in den Jahren 2025–2028 – Grundbeiträge nach Art. 50 Bst. a HFKG Art. 1: 3 028,7 Zahlungsrahmen – Grundbeiträge nach Art. 50 Bst. b HFKG Art. 2: 2 397,3 Zahlungsrahmen – Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge Art. 3 Abs. 1: 480,0 nach Art. 54 Abs. 1 HFKG Verpflichtungskredit

gerundete Zahlen (in Mio. Fr.) Kreditart Beantragte Mittel Total

– Projektgebundene Beiträge nach Art. 59 Art. 4 Abs. 1: 130,0 HFKG Verpflichtungskredit

6 Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale 321,6

Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in den Jahren 2025–2028 – Aktivitäten im Rahmen der Internationalen Art. 1 Abs. 1: 254,9 Mobilitäts- und Kooperationsprogramme Verpflichtungskredit – Aktivitäten im Rahmen der Förderung von Art. 1 Abs. 1: 27,0 Talenten und internationalen institutionel- Verpflichtungskredit len Kooperationen – Stipendien an ausländische Studierende Art. 2 Abs. 1: 39,7 und Kunstschaffende in der Schweiz Verpflichtungskredit

7 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Institutionen 5 270,5

der Forschungsförderung in den Jahren 2025–2028 – Aktivitäten des Schweizerischen National- Art. 1: 5 270,5 fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Zahlungsrahmen Forschung nach Art. 10 Abs. 2, 4 und 6 FIFG Aktivitäten der der Akademien der Wissen- schaften Schweiz nach Art. 11 Abs. 2, 4, 5 und 6 FIFG Aktivitäten nach Art. 41 Abs. 5 FIFG

8 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten 1 281,7

der Innosuisse in den Jahren 2025–2028 – Innovationsförderung nach den Art. 18 Art. 1 Abs. 1: 1 281,7 Abs. 1–2 und Art. 19–23 FIFG Zahlungsrahmen (inkl. Funktionsaufwand)

9 Bundesbeschluss über die Unterstützung des Bundes für den 103,9

Schweizerischen Innovationspark («Switzerland Innovation») in den Jahren 2025–2028 – Betriebsaufwand der Stiftung «Switzerland Art. 1: 3,9 Innovation» Zahlungsrahmen – Verbürgung von zweckgebundenen Darle- Art. 2 Abs 1: 100,0 hen, welche sich die Standortträger des Verpflichtungskredit Schweizerischen Innovationsparks über die Finanzmärkte beschaffen

10 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Forschungseinrichtungen 434,0

von nationaler Bedeutung in den Jahren 2025–2028 – Unterstützung von Forschungseinrichtun- Art. 1: 434,0 gen von nationaler Bedeutung nach Art. 15 Zahlungsrahmen FIFG

gerundete Zahlen (in Mio. Fr.) Kreditart Beantragte Mittel Total

11 Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale 106,7

Zusammenarbeit in Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 – Beteiligung der Schweiz am Bau und Be- Art. 1 Abs. 2: 12,6 trieb des Cherenkov Telescope Array Ob- Verpflichtungskredit servatory ERIC (CTAO) – Erhöhung der Beteiligung der Schweiz am Art. 2 Abs. 2: 14,4 Institut Max von Laue – Paul Langevin Verpflichtungskredit (ILL) in Grenoble – Beteiligung der Schweiz an internationalen Art. 3 Abs. 1: 79,7 Forschungsinfrastrukturen und -institutio- Verpflichtungskredit nen und für ihre bilaterale und multilaterale wissenschaftliche Zusammenarbeit im Be- reich der Forschung

12 Bundesbeschluss über die Kredite für die Zusammenarbeit in 1 718,4

der Raumfahrt in den Jahren 2025–2028 – Beteiligung an den Programmen der Euro- Art. 1 Abs. 1: 1 690,0 päischen Weltraumorganisation (ESA) Verpflichtungskredit – Förderung nationaler Aktivitäten, welche Art. 1 Abs. 2: 28,4 die Beteiligung an den Programmen der Verpflichtungskredit ESA auf nationaler Ebene valorisieren

Total BFI-Botschaft beantragte Mittel 30 797,6

Tabelle 25 Geplante Ausgaben 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

2.1 Berufsbildung

Pauschalbeiträge an die 705,0 712,2 730,6 751,0 764,3 2 958,1 Kantone (Art. 53 BBG) Höhere Berufsbildung 164,3 167,0 169,0 171,0 173,0 680,0 − Durchführung von eidg. 42,0 43,0 43,6 44,1 44,7 175,4 Prüfungen und Bildungs- gängen an höheren Fach- schulen (Art. 56 BBG) − Beiträge an Absolvierende 122,3 124,0 125,4 126,9 128,3 504,6 von vorbereitenden Kursen auf eidg. Prüfungen Entwicklung der Berufsbil- 44,6 45,0 45,5 46,0 50,0 186,5 dung und besondere Leistun- gen im öffentlichen Interesse (Art. 4 und Art. 52 Abs. 3 BBG) EHB (Art. 48 BBG) 38,6 40,1 41,0 42,0 43,6 166,7 Total 952,4 964,3 986,1 1 010,0 1 030,9 3 991,3 Berufsbildungsforschung 4,0 4,1 4,1 4,2 4,2 16,5 (Art. 4 Abs. 1 BBG) Unterbringung EHB Bundes- 2,4 2,5 2,5 2,5 2,5 9,9 bauten Sachaufwand Berufsbildung 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 10,4 Total 961,4 973,5 995,3 1 019,2 1 040,1 4 028,1

2.2 Weiterbildung

Organisationen der 4,3 4,4 4,4 4,5 4,5 17,7 Weiterbildung Finanzhilfen an Kantone im 13,8 14,1 14,6 15,0 15,4 59,1 Bereich Grundkompetenzen Total 18,0 18,5 19,0 19,4 19,9 76,8

2.3 Ausbildungsbeiträge

Ausbildungsbeiträge 24,7 24,9 25,2 25,5 25,7 101,3 Total 24,7 24,9 25,2 25,5 25,7 101,3

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

2.4 ETH-Bereich

Betrieb und Investitionen 2 736,9 2 743,4 2 798,5 2 857,1 2 912,4 11 311,4 Rückstellungen Rückbau und 11,0 11,0 11,0 11,0 11,0 44,0 Entsorgung Beschleunigeranlagen PSI Total 2 747,9 2 754,4 2 809,5 2 868,1 2 923,4 11 355,4

2.5 Förderung nach HFKG

Grundbeiträge UH 738,5 745,9 753,4 760,9 768,5 3 028,7 Grundbeiträge FH 583,8 589,7 595,6 602,5 609,5 2 397,3 Investitionsbeiträge 99,8 125,4 126,0 135,6 135,9 523,0 Projektgebundene Beiträge 34,3 31,4 32,1 32,9 33,6 130,0 Total 1 456,5 1 492,4 1 507,1 1 531,9 1 547,6 6 079,1

2.6.1 Internationale Mobilitäts- und Kooperationsprogramme in der Bildung

Internationale Mobilitäts- und 54,7 58,1 61,7 65,5 69,6 254,9 Kooperationsprogramme in der Bildung Total 54,7 58,1 61,7 65,5 69,6 254,9

2.6.2 Talentförderung und internationale institutionelle Kooperationen in der Bildung Talentförderung und inter- 6,6 6,7 6,7 6,8 6,8 27,0 nationale institutionelle Kooperationen in der Bildung Total 6,6 6,7 6,7 6,8 6,8 27,0

2.6.3 Stipendien für ausländische Studierende

Stipendien für ausländische 9,9 9,9 9,9 9,9 9,9 39,7 Studierende Total 9,9 9,9 9,9 9,9 9,9 39,7

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

2.7.1 Schweizerischer Nationalfonds (SNF)

Forschungsförderung: 1 042,3 1 044,0 1 058,1 1 087,2 1 156,1 4 345,3 − Grundbeitrag 973,2 974,0 982,1 1 008,7 1 076,1 4 040,8 − NFP 14,8 15,0 18,0 18,5 18,5 70,0 − NFS 54,3 55,0 58,0 60,0 61,5 234,5 Overhead 121,9 124,3 125,3 128,8 136,1 514,5 Zusatzaufgaben: 29,3 29,8 31,3 34,8 36,3 132,0 − FLARE 10,7 11,0 11,5 12,0 12,5 47,0 − Bilaterale Programme 8,8 8,8 8,8 8,8 8,8 35,0 − Ergänzungsmassnahme 9,8 10,0 11,0 14,0 15,0 50,0 «Bi- und multilaterale Forschungskooperationen» Total 1 193,6 1 198,0 1 214,7 1 250,8 1 328,4 4 991,8

2.7.2 Akademien

Grundauftrag 27,9 28,0 28,7 29,4 30,2 116,2 − davon für MINT- 2,7 2,6 2,7 2,7 2,8 10,9 Nachwuchsförderung Langzeitunternehmen 10,8 14,2 14,2 14,6 15,3 58,3 − davon für geisteswissen- 3,3 3,4 3,5 3,6 13,8 schaftliche Editionen Zusatzaufgaben 16,1 11,1 21,2 34,1 37,9 104,2 − Ergänzungsmassnahme 5,9 6,0 16,0 28,8 32,4 83,2 «Swiss Quantum Initiative» − Datenkoordinationszentrum 5,1 5,2 5,3 5,5 21,0 − Nationale Förderinitiative 7,4 0,0 Personalisierte Medizin − Digitalisierung naturw. 2,8 0,0 Sammlungen Total 54,8 53,2 64,1 78,1 83,4 278,7

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

2.8 Innosuisse

Kernbereich der 232,2 239,9 249,4 259,2 269,3 1 017,7 Projektförderung − Standardprojektförderung 150,0 150,0 152,0 155,0 163,0 620,0 − Start-up Innovationsprojekt 15,0 18,0 20,0 20,0 20,0 78,0 − Internationale Projektförderung 24,0 27,0 27,0 30,0 30,0 114,0 − Flagship Initiative 10,2 10,9 15,4 18,2 17,3 61,7 − Overhead-Beiträge 27,0 28,0 29,0 30,0 33,0 120,0 − Innovationscheck 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 24,0 BRIDGE 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 52,0 Unternehmertum und WTT 26,5 27,0 27,0 27,0 27,0 108,0 − Unternehmertum 12,0 12,5 12,5 12,5 12,5 50,0 − Wissens- und Technologie- 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 52,0 transfer (WTT) − Informationsvermittlung 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 6,0 Funktionskosten 25,0 26,0 26,0 26,0 26,0 104,0 Total 296,7 305,9 315,4 325,2 335,3 1 281,7

2.9 Schweizerischer Innovationspark (Switzerland Innovation)

Betriebskosten Switzerland 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 3,9 Innovation Total 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 3,9

2.10 Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung

Kategorie a: Forschungs- 35,1 35,7 36,1 36,6 37,3 145,6 infrastrukturen Kategorie b: Forschungs- 19,6 17,9 18,5 19,3 19,9 75,6 institutionen Kategorie c: Technologie- 50,2 51,7 52,8 53,7 54,6 212,8 kompetenzzentren Nationale Förderinitiative 9,2 0,0 Personalisierte Medizin Total 114,1 105,2 107,4 109,6 111,8 434,0

2.11.1 Internationale Forschungsinfrastrukturen

CTAO 0,0 2,1 2,1 2,1 2,1 8,4 ILL 2,4 3,7 3,6 3,6 3,5 14,4 Total 2,4 5,8 5,7 5,7 5,6 22,8

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

2.11.2 Fördermassnahmen im Bereich der internationalen Forschungs- und Innovations- zusammenarbeit Internationalen 16,8 17,9 19,2 20,6 22,0 79,7 Forschungs- und Innovationszusammenarbeit Total 16,8 17,9 19,2 20,6 22,0 79,7

2.12 Raumfahrt

ESA-Programmteilnahme 154,0 156,4 158,8 166,3 168,9 650,5 Nationale Aktivitäten 6,6 6,8 7,0 7,2 7,4 28,4 Raumfahrt Total 160,6 163,2 165,8 173,5 176,3 678,8

Total BFI-Botschaft 7 110,8 7 179,5 7 318,4 7 501,5 7 697,6 29 697,0

4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane

Zentren, Agglomerationen und Berggebiete Für die Kantone und Gemeinden dürfte die vorliegende Botschaft keine Auswirkun- gen auf administrativer, organisatorischer oder juristischer Ebene haben. Die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wird nicht tangiert. Die Rolle, die der Bund im Bereich der BFI-Politik gegenüber den Kantonen über- nimmt, ist in Ziffer 1 und 1.1.2 beschrieben. Hingegen kommen die beantragten Mittel den Kantonen und Gemeinden direkt oder indirekt zugute: direkt durch die Beiträge an die Berufsbildung, die Weiterbildung, die Ausbildungsbeiträge und die Hochschulen sowie indirekt über die Ausgaben im Zusammenhang mit Forschungs- und Innovationsprojekten. In Ziffer 2 werden die Finanzierungen genauer dargelegt.

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Von den in Ziffer 3 beschriebenen Gesetzesänderungen werden keine zusätzlichen, nicht schon beschriebenen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft erwartet. Die BFI-Ausgaben des Bundes sind Investitionen in die Zukunft, welche die Wettbe- werbsfähigkeit unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft stärken. In einer globali- sierten Welt stehen Individuen wie auch ganze BFI-Standorte in intensivem interna- tionalem Wettbewerb. Solide Investitionen, gepaart mit einer hohen Qualität der BFI- Leistungen sowie attraktiven Rahmenbedingungen, bilden die Grundlage für den Wohlstand und das Wohlergehen der Schweiz und schaffen Arbeitsplätze und Ein- kommen. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnah- men leiten sich aus den Zielen dieser Botschaft ab (vgl. Ziff. 1).

4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation zeitigt zahlreiche Auswirkun- gen auf das Leben in unserer Gesellschaft. Die hauptsächlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen ergeben sich aus den dargelegten Zielen (vgl. Ziff. 1.3.2) und den beschriebenen Massnahmen (vgl. Ziff. 2). In Ziffer 1.3.3 werden wichtige transversale Themen aufgegriffen, die in Ziffer 2 mit konkreten Massnahmen unterlegt werden. So können als Beispiel die Ausbildungen oder die Forschung mit Bezug zur Digitalisierung erwähnt werden. Weiter stellt die Chancengerechtigkeit, insbesondere zwischen Mann und Frau, eine bedeutende ge- sellschaftliche Dimension dar. Spezifische Massnahmen dazu finden sich in Ziffer 2 sowie in der Dokumentation zu den Aktivitäten in den transversalen Themen. 149

4.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Fördermassnahmen, die im Rahmen der vorliegenden Botschaft vorgeschlagen werden, tragen dazu bei, dass Bildung, Forschung und Innovation die Aspekte der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigen und somit auch zur Reduktion von Um- weltbelastungen beitragen können. Die zusammenfassenden Ausführungen dazu sind in Ziffer 1.3.3 aufgeführt worden (vgl. 2. Transversale Themen, nachhaltige Entwick- lung sowie Begleitdokument zu den Aktivitäten in den transversalen Themen). Die Auswirkungen auf die Umwelt der in dieser Botschaft vorgeschlagenen Massnah- men ergeben sich im Wesentlichen aus den Zielen, die in Ziffer 1 dargelegt und in Ziffer 2 genauer ausgeführt werden.

149 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen > Transversale Themen

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungsmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die vorliegenden Kreditbeschlüsse ergibt sich aus Artikel 167 BV. In der folgenden Tabelle 26 sind ergänzende Bestim- mungen zur Beschlusskompetenz und zur Kreditverwendung aus den Spezialgesetzen aufgeführt. Tabelle 26

1 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2025–2028 Beschlussfassung BBG, Art. 59 Abs. 1 Kreditverwendung BBG, Art. 52 Abs. 2 und 3 sowie Art. 48 Abs. 2

2 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Weiterbildung in den Jahren 2025–2028 Beschlussfassung WeBiG, Art. 17 Abs. 1 und 2 Kreditverwendung WeBiG, Art. 17 Abs. 3; Art.12 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 1

3 Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für

Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2025–2028 Beschlussfassung Ausbildungsbeitragsgesetz, Art. 3 Kreditverwendung Ausbildungsbeitragsgesetz, Art. 3

4 Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den

Jahren 2025–2028 Beschlussfassung ETH-Gesetz, Art. 34b Abs. 2 Kreditverwendung ETH-Gesetz, Art. 33a Abs. 3

5 Bundesbeschluss über die Finanzierung nach dem Hochschulförderungs-

und -koordinationsgesetz in den Jahren 2025–2028 Beschlussfassung HFKG, Art. 48 Kreditverwendung HFKG, Art. 47 Abs. 1 und 3

6 Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der

Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in den Jahren 2025–2028 Beschlussfassung Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung BIZMB, Art. 7 Bundesgesetz über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz, Art. 9 Kreditverwendung Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung BIZMB, Art. 4 Bundesgesetz über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz, Art. 2

7 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Institutionen der Forschungs-

förderung in den Jahren 2025–2028 Beschlussfassung FIFG, Art. 36 Bst. a Kreditverwendung FIFG, Art. 10 Abs. 2, 4 und 6; Art. 11 Abs. 2 und 6; Art. 41 Abs. 5

8 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Innosuisse

in den Jahren 2025–2028 Beschlussfassung FIFG, Art. 36 Bst. c Kreditverwendung FIFG, Art. 18 und 19-23; SAFIG, Art. 3 Abs. 3 und 4

9 Bundesbeschluss über die Unterstützung des Bundes für den Schweizerischen

Innovationspark («Switzerland Innovation») in den Jahren 2025–2028 Beschlussfassung FIFG, Art. 36 Bst. e Kreditverwendung FIFG, Art. 33 Abs. 1 Bst. f

10 Bundesbeschluss über die Finanzierung für Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung in den Jahren 2025–2028 Beschlussfassung FIFG, Art. 36 Bst. b Kreditverwendung FIFG, Art. 15; Art. 41 Abs. 5

11 Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in

Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 Beschlussfassung FIFG, Art. 36 Bst. d Kreditverwendung FIFG, Art. 29

12 Bundesbeschluss über die Kredite für die Zusammenarbeit in der Raumfahrt in den Jahren 2025–2028 Beschlussfassung FIFG, Art. 36 Bst. d Kreditverwendung FIFG, Art. 29

5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Diese Vorlage ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.

5.3 Erlassform

Die Vorlage umfasst zwölf Finanzierungsbeschlüsse und vier Änderungen bestehen- der Gesetze. Für die Finanzierungsbeschlüsse sind nach Artikel 163 Absatz 2 BV, Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG) sowie verschiedenen spezialgesetzlichen Bestimmungen (vgl. Ziff. 5.1) Erlasse in der Form des einfachen Bundesbeschlusses vorgesehen, der jeweils nicht dem Referendum un- tersteht.

5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen Finanzierungsbeschlüsse, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkeh- rende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte.

Tabelle 27 zeigt auf, in welchem Bundesbeschluss welcher Artikel der Ausgaben- bremse untersteht.

Tabelle 27

1 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2025–2028 Art. 1 Ja Art. 2 Abs. 1 Ja Art. 2 Abs. 2 Nein Art. 3 Abs. 1 Ja Art. 3 Abs. 2 Nein Art. 4 Ja Art. 5 Nein Art. 6 Nein

2 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Weiterbildung in den Jahren 2025–2028 Art. 1 Ja Art. 2 Nein Art. 3 Nein

3 Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone

für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2025–2028 Art. 1 Ja Art. 2 Nein Art. 3 Nein

4 Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den

Jahren 2025–2028 Art. 1 Ja Art. 2 Nein Art. 3 Nein

5 Bundesbeschluss über die Finanzierung nach dem Hochschulförderungs-

und -koordinationsgesetz in den Jahren 2025–2028 Art. 1 Ja Art. 2 Ja Art. 3 Abs. 1 Ja Art. 3 Abs. 2 Nein Art. 4 Abs. 1 Ja Art. 4 Abs. 2 Nein Art. 5 Nein Art. 6 Nein

6 Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der

Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in den Jahren 2025–2028 Art. 1 Abs. 1 Ja Art. 1 Abs. 2 Nein Art. 2 Abs. 1 Ja

Art. 2 Abs. 2 Nein Art. 3 Nein Art. 4 Nein

7 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 2025–2028 Art. 1 Ja Art. 2 Abs. 1 Nein Art. 2 Abs. 2 Nein Art. 3 Nein Art. 4 Nein

8 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Innosuisse

in den Jahren 2025–2028 Art. 1 Abs. 1 Ja Art. 1 Abs. 2 Nein Art. 2 Nein Art. 3 Nein

9 Bundesbeschluss über die Unterstützung des Bundes für den Schweizerischen

Innovationspark («Switzerland Innovation») in den Jahren 2025–2028 Art. 1 Nein Art. 2 Abs. 1 Ja Art. 2 Abs. 2 Nein Art. 3 Nein Art. 4 Nein Art. 5 Nein

10 Bundesbeschluss über die Finanzierung für Forschungseinrichtungen von

nationaler Bedeutung in den Jahren 2025–2028 Art. 1 Ja Art. 2 Nein Art. 3 Nein

11 Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in

Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 Art. 1 Abs. 1 Ja Art. 1 Abs. 2 Nein Art. 2 Abs. 1 Nein Art. 2 Abs. 2 Ja Art. 3 Abs. 1 Ja Art. 3 Abs. 2 Nein Art. 4 Nein Art. 5 Nein 12 Bundesbeschluss über die Kredite für die Zusammenarbeit in der Raumfahrt in den Jahren 2025–2028

Art. 1 Abs. 1 Ja Art. 1 Abs. 2 Ja Art. 1 Abs. 3 Nein Art. 1 Abs. 4 Nein Art. 3 Nein

13 Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG)

Ziffer I, Art. 59 Abs. 1 Bst. a und ater Nein Ziffer I, Art. 69-71 Nein Ziffer II Nein

14 Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz)

Ziffer I, Art. 2 Abs. 3bis und 3ter Nein Ziffer I, Art. 17 Abs. 2, 6 und 7 Nein Ziffer I, Art. 25a Abs. 1 Bst. c Nein Ziffer I, Art. 34d Abs. 5 Nein Ziffer II Nein

15 Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im

schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) Ziffer I, Art. 21 Abs. 1, 3. Satz Nein Ziffer II Nein

16 Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG)

Ziffer I, Art. 11 Abs. 6bis Nein Ziffer II Nein

5.5 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der

fiskalischen Äquivalenz Gemäss Bericht des Bundesrates vom 12. September 2014 zur Einhaltung der Grund- sätze der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sind in Botschaften zu Vorlagen, welche die Aufgaben- teilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, Ausführungen zur Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen Äquiva- lenz zu machen. Die Einhaltung der beiden Prinzipien wird durch die beantragten Kreditbeschlüsse und Gesetzesänderungen nicht tangiert.

5.6 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

In Botschaften zu Kreditbeschlüssen und Zahlungsrahmen muss Bericht erstattet wer- den über die Einhaltung der im Subventionsgesetz vom 5. Oktober 1990 (SuG, SR 616.1) festgelegten Grundsätze. Mit den zwölf Finanzierungsbeschlüssen werden Subventionen gewährt. Die nachfolgende Tabelle 28 gibt Antworten auf die wichtigs- ten Fragen im Rahmen der Subventionsberichterstattung. Die finanziellen Mittel, die für die Erreichung der angestrebten Ziele vorgesehen sind, sind in der Tabelle zu den beantragten Mitteln ausgewiesen (vgl. Tab. 25). Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen (Vorlagen 13-16) tangieren das SuG nicht.

Tabelle 28

1 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung

in den Jahren 2025–2028 Bedeutung für die vom Die Bundeszuständigkeit für die Berufsbildung ist verfassungs- Bund angestrebten Ziele mässig gegeben (Art. 63 BV). Eine hochstehende Berufsbildung, ein ausreichendes Lehrstellen- angebot und eine starke höhere Berufsbildung sind wichtig für die Versorgung der Wirtschaft mit gut ausgebildeten Fach- und Füh- rungskräften. Zu diesem Zweck richtet der Bund hauptsächlich Pauschalbeiträge an die Kantone aus. Weiter richtet der Bund Beiträge an Personen aus, die einen vorbereitenden Kurs auf eine eidgenössische Be- rufs- oder höhere Fachprüfung besucht und die Prüfung absolviert haben. Für die Durchführung dieser Prüfungen sowie für Bildungsgänge an höheren Fachschulen kann der Bund Beiträge leisten. Darüber hinaus unterstützt der Bund Innovationen und Projekte zur Weiterentwicklung der Berufsbildung, die notwendig sind, um Herausforderungen wie der demografischen Entwicklung, der Di- gitalisierung und gesellschaftlichen Veränderungen zu begegnen. Für die gesamtschweizerische Entwicklung der Berufspädagogik und der Berufsbildung führt der Bund die Eidgenössische Hoch- schule für Berufsbildung (EHB). Im Falle einer substanziellen Reduktion der Beiträge könnte der Bund seine gesetzlich festgelegte finanzielle Verantwortung nicht wahrnehmen, was negative Auswirkungen auf das Berufsbil- dungssystem und damit letztlich auch auf den Wirtschaftsstandort Schweiz hätte. Materielle und finanzielle Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Berufsbildung be- Steuerung misst sich an den von Bund und Kantonen gemeinsam ermittelten Kosten im Durchschnitt der vier vorangegangenen Kalenderjahre. Pauschalbeiträge: Die Pauschalbeiträge an die Kantone werden aufgrund der Anzahl beruflicher Grundbildungsverhältnisse auf die Kantone verteilt. Auf die Mittelverwendung hat der Bund kei- nen Einfluss. Höhere Berufsbildung: Die Beiträge zur Unterstützung der Durch- führung von eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen sowie von Bildungsgängen höherer Fachschulen werden aufgrund der eingereichten Anträge und nach Prüfung derselben geleistet. Die Beiträge an Absolvierende von Kursen, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, werden auf Antrag von den Absolvieren- den ausgerichtet. Für die anrechenbaren Kursgebühren gelten Ober- und Untergrenzen. Innovations- und Projektbeiträge: Die Anträge werden einzeln ge-

prüft und anhand von Kriterien beurteilt, denen die Eidgenössi- sche Berufsbildungskommission zugestimmt hat. Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB): Der Bundesrat setzt der EHB strategische Ziele für jeweils vier Jahre. Die EHB unterbreitet dem Bundesrat jährlich einen Geschäftsbe- richt sowie am Ende der BFI-Periode einen ausführlichen Bericht über die Zielerreichung. Verfahren der Pauschalbeiträge: Bei den Pauschalbeiträgen an die Kantone führt Beitragsgewährung die Kostenermittlung in der Berufsbildung zu einer erhöhten Transparenz und Vergleichbarkeit des Mitteleinsatzes.

Höhere Berufsbildung: Der Prozess der Beitragsgewährung zur Unterstützung der Durchführung von eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen sowie von Bildungsgängen höherer Fach- schulen ist transparent und institutionalisiert. Das Verfahren zur Ausrichtung der Beiträge an Absolvierende von Kursen zur Vor- bereitung auf eidgenössische Prüfungen ist in der Berufsbildungs- verordnung (BBV) geregelt. Innovations- und Projektbeiträge: Das Verfahren ist transparent geregelt und institutionalisiert. Die Eidgenössische Finanzkon- trolle EFK hat die Subventionierung über die Innovations- und Projektbeiträge überprüft. 150 Sie empfiehlt dem SBFI sicherzu- stellen, dass die subventionsrechtlichen Vorgaben in sämtlichen Punkten eingehalten werden. Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB): Die Bei- träge werden für die in den strategischen Zielen des Bundesrates festgelegten Leistungen und Ziele und gemäss dem dazugehörigen Zahlungsrahmen ausgerichtet.

2 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Weiterbildung

in den Jahren 2025–2028 Bedeutung für die vom Die Organisationen der Weiterbildung nehmen diverse Aufgaben Bund angestrebten Ziele im Bereich der Koordination und Information im Weiterbildungs- bereich wahr. Der Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener ist unabdingbar für eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft und den Verbleib im Arbeitsmarkt. Kürzungen in diesem Bildungsbereich könnten sich in sozialen Folgekosten niederschla- gen (Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe). Materielle und finanzielle Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung: Das Weiterbil- Steuerung dungsgesetz definiert Leistungskategorien, für die Organisationen der Weiterbildung Finanzhilfen beantragen können. Das SBFI trägt dabei den Empfehlungen des Berichts der EFK «Prüfung der Aufsicht über die Organisationen der Weiterbildung» 151 Rech- nung. Um den Beurteilungs- und Entscheidprozess zu optimieren und das Interesse des Bundes abzubilden, hat das SBFI eine Richt- linie zu Artikel 12 des Weiterbildungsgesetzes erarbeitet. Finanzhilfen an die Kantone zur Förderung von Grundkompeten- zen Erwachsener: Das SBFI vereinbart mit den Kantonen unter Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt strategische Ziele, die mittels kantonaler Programme umgesetzt werden. Finanzhilfen werden im Rahmen der bewilligten Kredite gewährt. Verfahren der Die Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung werden auf Beitragsgewährung der Grundlage von Leistungsvereinbarungen ausbezahlt. Die Finanzhilfen an die Kantone zur Förderung von Grundkompe- tenzen Erwachsener werden auf der Grundlage von Programmver- einbarungen gewährt.

150 Eidgenössische Finanzkontrolle, Subventionsprüfung der Innovations- und Projektbei- träge für die Berufsbildung, Bern 2022. 151 Eidgenössische Finanzkontrolle, Prüfung der Aufsicht über die Organisationen der Wei- terbildung. Bern 2021.

3 Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone

für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2025–2028 Bedeutung für die vom Die Bundesbeiträge haben zum Ziel, den Bildungszugang zu er- Bund angestrebten Ziele leichtern und die Chancengerechtigkeit zu erhöhen. Gemäss Auf- gabenteilung von Bund und Kantonen sind die Kantone für die Ausbildungsbeihilfen zuständig. Die Förderungskompetenz des Bundes ist subsidiär. Gegenwärtig werden knapp 14 % der kanto- nalen Aufwendungen im tertiären Bildungsbereich durch die Bun- dessubvention gedeckt. Materielle und finanzielle Die Bemessung der Subvention erfolgt auf der Basis der Vorjah- Steuerung reszahlen. Dem Bund liegen bei Subventionsvergabe bereits die Angaben der Kantone vor. Verfahren der Die Subventionsbeträge sind aufgrund der Bevölkerungszahlen Beitragsgewährung des Bundesamtes für Statistik per Verfügung des SBFI festgelegt und können von den Kantonen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

4 Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich

in den Jahren 2025–2028 Bedeutung für die vom Gemäss Art. 63a Abs. 1 BV betreibt der Bund die ETH. Der ETH- Bund angestrebten Ziele Bereich kann seine Aufgaben in Lehre, Forschung und Dienstleis- tung ohne Subventionierung nicht erfüllen. Der Umfang der Mittel rechtfertigt sich mit den Aufgaben. Im Falle einer substanziellen Reduktion könnten diese nicht vollumfänglich erfüllt werden. Materielle und finanzielle Der Bundesrat steuert den ETH-Bereich über strategische Ziele. Steuerung Die eidgenössischen Räte nehmen die parlamentarische Oberauf- sicht wahr und überwachen den Bundesrat bei der Wahrnehmung der Interessen des Bundes. Der ETH-Rat als strategisches Organ schliesst mit den ETH und den Forschungsanstalten Zielvereinba- rungen ab und teilt die Bundesmittel zu (Art. 33a Abs. 3 ETH- Gesetz). Der ETH-Rat erstattet dem Bundesrat jährlich über die Zielerfüllung und die Verwendung der Mittel Bericht. Der Bun- desrat informiert seinerseits das Parlament. Verfahren der Die strategischen Ziele sind auf den Zahlungsrahmen abgestimmt. Beitragsgewährung Die verschiedenen Instrumente der Rechenschaftsablegung erlau- ben es dem Bundesrat und den eidgenössischen Räten, sich ein Bild über die Verwendung der eingesetzten Mittel zu machen.

5 Bundesbeschluss über die Finanzierung nach dem Hochschulförderungs-

und -koordinationsgesetz in den Jahren 2025–2028 Bedeutung für die vom Gemäss Art. 63a BV sorgen Bund und Kantone gemeinsam für Bund angestrebten Ziele einen wettbewerbsfähigen und koordinierten Hochschulraum. Die Grundbeiträge sind ein wichtiger Beitrag des Bundes an die Betriebskosten der kantonalen Universitäten und Fachhochschulen sowie anderer beitragsberechtigter Institutionen des Hochschulbe- reichs. Eine substanzielle Reduktion würde das etablierte Quali- tätsniveau nicht mehr gewährleisten. Die projektgebundenen Beiträge erlauben hochschultypenüber- greifende Kooperationen. Die einzelnen Projekte werden von der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) bewilligt. Die betei- ligten Institutionen erbringen in aller Regel eine Eigenleistung, die dem Bundesbeitrag entspricht. Eine Reduktion würde die Durch- führung wichtiger Projekte gefährden. Mit den Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträgen kann der Bund auf die Qualität der Hochschulinfrastruktur gezielt Einfluss nehmen. Eine substanzielle Reduktion würde zu Verzögerungen

bei notwendigen Investitionen führen. Durch Beiträge an gemein- same Infrastruktureinrichtungen, die nicht zweckmässigerweise von den Hochschulen selber realisiert werden können, werden aus gesamtschweizerischer Perspektive Effizienzgewinne erreicht. Die Projekte müssen auf nationaler Ebene koordiniert werden und einen klaren Mehrwert und Synergieeffekte ausweisen. Materielle und finanzielle Grundbeiträge: Materiell steuert der Bund in erster Linie indirekt Steuerung über den Verteilschlüssel der Grundbeiträge. Sie werden nur ge- währt, wenn die Institutionen über eine periodisch zu erneuernde institutionelle Akkreditierung des Schweizerischen Akkreditie- rungsrates verfügen. Projektgebundene Beiträge: Der Bund präsidiert die SHK, welche die Projektauswahl vornimmt und die Finanzierung der einzelnen Projekte beschliesst. Die Beitragsempfänger erstatten dem Bund jährlich Bericht über die Zielerfüllung gemäss Leistungsauftrag und die Verwendung der finanziellen Mittel. Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge: Jedes Bauvorhaben wird gemäss HFKG, V-HFKG und der entsprechenden Departe- mentsverordnung beurteilt und auf Qualität und Kosten geprüft. Nach Fertigstellung und Bezug der Bauten wird eine Prüfung von Ausführung und Nutzung vorgenommen. Die Methode der Flä- chenkostenpauschalierung ermöglicht eine effiziente Prüfung der Vorhaben auf ihre Kosten und Wirtschaftlichkeit hin und wirkt sich positiv auf die Effektivität aus. Gesuche um Beiträge für ge- meinsame Infrastruktureinrichtungen werden durch den Bund evaluiert und gegebenenfalls bewilligt. Verfahren der Grundbeiträge: Das Verfahren für die Berechnung der Grundbei- Beitragsgewährung träge basiert auf den Referenzkosten. Vom Gesamtbetrag der Referenzkosten, der von der Schweizerischen Hochschul- konferenz festgelegt wird, beträgt der Bundesbeitrag nach Art. 50 HFKG 20 Prozent (kantonale Universitäten) bzw.

30 Prozent (kantonale Fachhochschulen). Die Beiträge des Bundes

gelten während einer BFI-Periode als stark gebunden. Die Kantone können jedoch weiterhin frei ihre Beiträge festlegen. Projektgebundene Beiträge werden für Aufgaben von gesamt- schweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung ausgerichtet. Da sich die beteiligten Institutionen in der Regel im gleichen Umfang wie der Bund beteiligen, kann sichergestellt werden, dass die Auf- gabe einem wirklichen Bedürfnis entspricht. Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge: Durch die Flächenkos- tenpauschalierung ist das Verfahren effektiv, effizient und kosten- sparend. Beiträge an gemeinsame Infrastruktureinrichtungen wer- den durch Leistungsvereinbarungen gewährt. Die Auswahl der Projekte richtet sich nach der entsprechenden Prioritätenordnung des WBF. Gemäss einer Prüfung der EFK (21320) gibt es Anzeichen, dass die Wirksamkeit der Bauinvestitionsbeiträge als Förderinstrument gering sei, und dass es ein Risiko von Mitnahmeeffekten gäbe. Das SBFI hat hierzu 2023 eine vertiefte Evaluation in Auftrag ge- geben und die Gesuchformulare angepasst, um potenzielle Mit- nahmeeffekte identifizieren zu können.

6 Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der

Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in den Jahren 2025–2028 Bedeutung für die vom Die internationale Zusammenarbeit in der Bildung ist explizit eine Bund angestrebten Ziele Dimension der BFI-Förderpolitik (vgl. Internationale Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation 2018). Die Einbindung der Schweiz in einen internationalen Kontext durch Mobilität und Kooperation sichert ihr einen Spitzenplatz im Bereich Bildung und Forschung. Eine substanzielle Reduktion der Subventionen für die internationale Mobilität in der Bildung würde Erfolgsfaktoren für den Werk- und Denkplatz Schweiz ge- fährden: die Kapazität zur Vermittlung internationaler Schlüssel- kompetenzen (bspw. interkulturelle und Sprachkompetenzen) im Rahmen von Aus- und Weiterbildung, die Qualität des Schweizer Bildungssystems, die internationale Attraktivität und Konkurrenz- fähigkeit des Bildungs- und Forschungsstandortes sowie die Wett- bewerbs- und Innovationsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Zusätzlich unterstützen die Bundes-Exzellenz-Stipendien für aus- ländische Studierende den Forschenden-Austausch und tragen da- mit zur internationalen Zusammenarbeit der Schweizer Hochschu- len bei. Eine Reduktion der Bundesbeiträge würde zu einer tieferen Annahmequote führen (heute rund 25 %). Materielle und finanzielle Der Bund steuert die Fördermittel für internationale Zusammenar- Steuerung beit in der Bildung mittels Leistungsaufträgen und Verfügungen. Im Rahmen der internationalen Mobilitäts- und Kooperationspro- gramme in der Bildung wird einer nationalen Agentur erstens für Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten, zweitens für deren Be- triebsmittel sowie drittens für Teile der Begleitmassnahmen ein Leistungsauftrag erteilt. Bis zur anstehenden Umwandlung der Rechtsform in eine öffentlich-rechtliche Anstalt sorgen im Steue- rungsorgan der nationalen Agentur das SBFI, das BAK, das BSV und die EDK für die Umsetzung des Leistungsauftrags. Die restli- chen Begleitmassnahmen werden den betroffenen Institutionen in der Regel mittels jährlicher Mandate zugesprochen, die eine regel- mässige Berichterstattung vorsehen. Nicht oder nur teilweise ver- wendete Mittel sind zurückzuerstatten. Bei der Talentförderung und der institutionellen internationalen Kooperation werden messbare Zielvorgaben definiert, bei deren

Nichterreichung noch ausstehende Zahlungen zurückbehalten wer- den und bereits geleistete zurückgefordert werden können. Grundlage für die Steuerung des Instruments der Bundes-Exzel- lenz-Stipendien bildet das jährlich nach Ländern und Regionen festgelegte Angebot an Schweizer Regierungsstipendien. Das An- gebot an Industrieländer ist in der Regel von der Gewährung des Gegenrechtes abhängig. Für Entwicklungsländer entfällt diese Be- dingung. Die Bundes-Exzellenz-Stipendien werden nur an Perso- nen vergeben, welche die hohen Anforderungen vollumfänglich erfüllen und sich im Wettbewerb durchsetzen. Verfahren der Für die internationalen Mobilitäts- und Kooperationsprogramme Beitragsgewährung in der Bildung stützt sich die Bemessung der Betriebsmittel an die nationale Agentur auf Erfahrungswerten der bisherigen Betriebs- jahre. Deren Berichterstattung über die international ausgerichte- ten Massnahmen wird durch das SBFI regelmässig auf deren Rechtmässigkeit und Effizienz geprüft. Auch die weiteren Mass- nahmen werden zielgerichtet, aufgrund klar definierter Pflichten und Ziele, zugesprochen und überprüft.

Im Bereich der Talentförderung und der institutionellen internatio- nalen Kooperation werden die verfügbaren Mittel in Form von freiwilligen Beiträgen an internationale Organisationen oder an Dritte für Zusammenarbeitsprojekte im Bildungsbereich alloziert. Gremien wie wissenschaftliche Beiräte und Aufsichtsräte stellen sicher, dass die Qualität gesichert ist und der Mitteleinsatz ziel- konform, effektiv und effizient erfolgt. Die Jahresberichte der ge- förderten Akteure werden von externen Revisoren gemäss den für Buchprüfungen geltenden gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Es ist Aufgabe der Eidgenössischen Stipendienkommission (ESKAS) zusammen mit den diplomatischen Vertretungen der Schweiz im Ausland die Bewerbungen für Bundes-Exzellenz-Sti- pendien zu sichten, eingehend zu prüfen und qualitativ zu beurtei- len. Die Vergabe durch ESKAS erfolgt kompetitiv im Rahmen des Angebots der Schweizer Regierungsstipendien an Bewerberinnen und Bewerber aus 183 Ländern weltweit.

7 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Institutionen der Forschungs-

förderung in den Jahren 2025–2028 Bedeutung für die vom Gesamtschweizerische Forschungsförderung ist eine Aufgabe des Bund angestrebten Ziele Bundes. Die Kantone beteiligen sich aber namentlich via Betrieb der kantonalen Hochschulen sowie durch spezifische Leistungen (Infrastruktur und Milizsystem) im Förderbereich des Akademie- verbunds. Eine substanzielle Reduktion der Bundesbeiträge würde zu einer deutlichen Schwächung der dem Wettbewerbsprinzip ver- pflichteten Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes führen. Dies hätte wiederum negative Auswirkungen auf die inter- nationale Position der Schweizer Forschung. Zudem wäre mit ei- nem Verlust der Expertisenfunktion und der Sistierung von lang- fristig angelegten Projekten im Akademiebereich zu rechnen. Materielle und finanzielle Gestützt auf die Mehrjahresprogramme werden mit dem SNF und Steuerung dem Akademieverbund je eine Leistungsvereinbarung abgeschlos- sen, in der die Ziele, Massnahmen sowie die Verteilung der Mittel geregelt werden. Verfahren der Die Leistungsvereinbarungen nennen die Ziele und Massnahmen. Beitragsgewährung Gestützt auf interne Controllingprozesse erstatten der SNF und der Akademieverbund dem SBFI jährlich Bericht über die Zielerrei- chung. Allfällige Abweichungen und Korrekturmassnahmen wer- den an den jährlichen Controllinggesprächen erörtert oder verein- bart.

8 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Innosuisse

in den Jahren 2025–2028 Bedeutung für die vom Innosuisse unterstützt als selbständige öffentlich-rechtliche An- Bund angestrebten Ziele stalt des Bundes die wissenschaftsbasierte Innovation über Koope- rationsprojekte zwischen Forschungs- und Wirtschafts- respektive Umsetzungspartnern (v.a. KMU), die Gründung und den Aufbau von Unternehmen mit hohem Innovationspotenzial sowie die Stär- kung von Netzwerken im Wissens- und Technologietransfer. Diese Aufgaben stärken die Schweiz als Wissensgesellschaft so- wie die Innovationsfähigkeit der Schweiz. Eine substanzielle Re- duktion der Bundesbeiträge könnte für die KMU zu einer Schwä- chung ihrer Innovationskraft führen. Materielle und finanzielle Die Innosuisse vergibt die verfügbaren finanziellen Mittel nach Steuerung klar definierten Kriterien und prüft die Anträge durch Expertisen des Innovationsrats. Der Bundesrat setzt für jeweils vier Jahre die

strategischen Ziele für die Innosuisse fest und überprüft die Zieler- reichung in seiner jährlichen Berichterstattung. Verfahren der Innosuisse erlässt Verfügungen oder schliesst Subventionsverträge Beitragsgewährung ab. Das Verfahren ist in der Beitragsverordnung Innosuisse festge- legt. Die Umsetzungspartner beteiligen sich durch Eigenleistungen im Umfang von 40-60 Prozent an den direkten Gesamtprojektkos- ten. Dadurch ist ihr Interesse an der Verwertung der Projektresul- tate sichergestellt.

9 Bundesbeschluss über die Unterstützung des Bundes für den Schweizerischen

Innovationspark («Switzerland Innovation») in den Jahren 2025–2028 Bedeutung für die vom Die Finanzierung der Betriebskosten der Stiftung Switzerland Bund angestrebten Ziele Innovation ist notwendig, um den Weiterbetrieb des Schweizeri- schen Innovationsparks zu gewährleisten. Die Stiftung koordiniert die Standortträger, ihr obliegt die Qualitätssicherung und sie un- terstützt die Vermarktung des Parks. Auch übernimmt sie Aufga- ben, die der Bund sonst selbst leisten müsste (Genehmigungsver- fahren und Controlling bei den Bundesbürgschaften; Prüfverfahren bei Erweiterungen des Netzwerks). Indirekt trägt die Stiftung dazu bei, dass an den Standorten ein reger Wissens- austausch stattfindet zwischen etablierten Forschungseinrichtun- gen (ETH, PSI etc.) und innovativen jungen Firmen. Übergeordnet ist es ein Beitrag dazu, dass der Innovationsstandort Schweiz weiterhin attraktiv bleibt für die Ansiedlung von Forschung- sakteuren und innovativen Firmen aus dem In- und Ausland. Auch die Unterstützung des Innovationsparks durch den Bund mittels Bundesbürgschaften an die Netzwerkstandorte, durch welche sie zu günstigeren Konditionen in Infrastrukturen investieren können, trägt dazu bei, dass sich der Innovationspark innerhalb der Innova- tionslandschaft Schweiz weiterentwickeln kann und attraktiv bleibt. Materielle und finanzielle Das Rechtsverhältnis zwischen dem Bund und der Stiftung sowie Steuerung die Anschlussverträge sind im öffentlich-rechtlichen Vertrag zwi- schen dem Schweizerischen Bundesrat und der Stiftung «Switzerland Innovation» über den Innovationspark geregelt. Das SBFI vereinbart die zu erbringenden Leistungen und die entspre- chenden Zielwerte alle vier Jahre in einer Leistungsvereinbarung mit der Stiftung. Die Steuerung erfolgt entsprechend über die Leistungsvereinbarung und über den von Switzerland Innovation jährlich einzureichenden Bericht. Verfahren der Gestützt auf die Leistungsvereinbarung erlässt das SBFI eine jähr- Beitragsgewährung liche Verfügung (auf Basis des von der Stiftung Switzerland Inno- vation eingereichten jährlichen Budgets).

10 Bundesbeschluss über die Finanzierung für Forschungseinrichtungen

von nationaler Bedeutung in den Jahren 2025–2028 Bedeutung für die vom Durch die Beteiligung an der Grundfinanzierung von ausseruni- Bund angestrebten Ziele versitären Forschungsinstitutionen, Forschungsinfrastrukturen und Technologiekompetenzzentren werden hochstehende Forschung, für die an den schweizerischen Hochschulen keine geeignete For- schungsmöglichkeit besteht, und der Wissens- und Technologie- transfer (WTT) gefördert. Der Bundesbeitrag ist subsidiär und kann maximal 50 % des Betriebsaufwands betragen. Eine substan- zielle Reduktion des Bundesbeitrags hätte zur Folge, dass weniger Forschungseinrichtungen unterstützt und keine neuen Einrichtun- gen unterstützt werden könnten oder dass der prozentuale Anteil der Unterstützung reduziert werden müsste.

Materielle und finanzielle Die Gesuche werden aufgrund der eingereichten Mehrjahrespro- Steuerung gramme (inkl. Finanzplan) gemäss dem gesetzlich definierten Verfahren geprüft und das Gesuchsverfahren mit den Subven- tionsentscheiden im Rahmen der Prioritätenordnung und verfüg- baren BFI-Kredite abgeschlossen Das WBF ist zudem befugt, die Bundesbeiträge an Bedingungen zu knüpfen. Mit Institutionen, die in einer Förderperiode insgesamt mehr als 5 Mio. CHF erhalten, werden Leistungsvereinbarungen mit Zielen, Massnahmen und Mittelverteilung abgeschlossen. Auf der Ebene der Einzelinsti- tutionen wird mittels jährlicher Berichterstattung (wissenschaftlich und finanziell) gesteuert. Verfahren der Die Beiträge werden via Verfügung direkt den berechtigten Insti- Beitragsgewährung tutionen zugesprochen.

11 Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in

Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 Bedeutung für die vom Die Einbindung der Schweiz in einen internationalen Kontext si- Bund angestrebten Ziele chert ihr einen Spitzenplatz in Forschung und Innovation. Bei ei- ner substanziellen Reduktion müssten die Schweizer Forschenden auf Zugriffsmöglichkeiten und die Schweiz auf Mitwirkungsmög- lichkeiten in Instrumenten der internationalen Forschungs- und Innovationszusammenarbeit verzichten, die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Bereich würde geschwächt und der direkte Rückfluss an die Industrie würde geschmälert. Materielle und finanzielle Die Einflussmöglichkeiten des Bundes auf die Instrumente der in- Steuerung ternationalen Forschungs- und Innovationszusammenarbeit beste- hen z.B. aus Delegationen in den verschiedenen Organen, Gre- mien und Komitees. Zudem werden im Bereich der Zusammen- arbeit mit Institutionen in den Verfügungen Zielvorgaben defi- niert, und bei Nichterreichung sind die Beiträge durch die Institu- tionen ganz oder teilweise zurückzuerstatten. Verfahren der Die Mittel werden in Form von freiwilligen Beiträgen oder Beitragsgewährung Pflichtbeiträgen an internationale Instrumente oder direkt mittels Beiträge an Dritte in Forschungsprojekte ausgerichtet. Bei den Organisationen stellen die Mitgliedsländer in Gremien und Komitees sicher, dass die Mitgliederbeiträge zielgerichtet und effizient eingesetzt werden. Die Jahresberichte der Organisationen werden von externen Auditoren überprüft.

12 Bundesbeschluss über die Kredite für die Zusammenarbeit in der Raumfahrt in den Jahren 2025–2028 Bedeutung für die vom Die Programme und Projekte der Europäischen Weltraumorgani- Bund angestrebten Ziele sation ESA bilden das Hauptinstrument zur Umsetzung der Schweizer Weltraumpolitik und der Forschungs- und Entwick- lungsaktivitäten in der Raumfahrt. Die Beteiligung der Schweiz an ESA-Raumfahrtprogrammen sichern der Schweizer Wirtschaft und Wissenschaft den Zugang zu Beschaffungen der ESA und eine Beteiligung an Weltraummissionen und Trägerraketen, sowie den Zugang zu Daten und Dienstleistungen. Die nationalen Akti- vitäten im Bereich der Raumfahrt sind komplementär dazu. Eine substanzielle Reduktion der Mittel für die nationalen Aktivitäten würde die Vorbereitung Schweizer Akteure auf eine Teilnahme an Programmen der ESA beeinträchtigen und den Forschungsplatz Schweiz im Bereich der Raumfahrt erheblich schwächen. Die Pro- gramme der ESA könnten in der Folge in der Schweiz nicht valo- risiert werden.

Materielle und finanzielle Die Schweiz ist Gründungsmitglied der ESA. Der Bund steuert Steuerung deren Aktivitäten durch die Ausübung des Stimmrechts in den verschiedenen Organen, Gremien und Komitees der ESA sowie durch die gezielte Beteiligung an Programmen und Projekten. Bei der Zusammenarbeit mit Institutionen im Rahmen der nationalen Aktivitäten werden in den Verfügungen und Leistungsvereinba- rungen Zielvorgaben definiert. Bei Nichterreichung sind die Bei- träge durch die Institutionen ganz oder teilweise zurückzu- erstatten. Verfahren der Die Mittel werden in Form von Programm- oder Projektbeiträgen Beitragsgewährung an die ESA oder direkt mittels Beiträge an Dritte in nationale Aktivitäten investiert. Bei der ESA stellen die Mitgliedstaaten in Gremien und Komitees sicher, dass die Mitgliederbeiträge zielge- richtet und effizient eingesetzt werden, und die Jahresberichte werden von externen Auditoren überprüft. Die ESA gewährleistet insbesondere, dass alle Mitgliedstaaten in Abhängigkeit ihres finanziellen Beitrags an der der Durchführung der ESA Weltraum- programmen und an der damit zusammenhängenden Entwicklung von Weltraumtechnologien teilnehmen können (geografischer Rückflussmechanismus). Die Verfahren der Beitragsgewährung für nationale Massnahmen richten sich nach dem FIFG (SR 420.1) und der NARV (SR 420.125).

Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz ACTRIS Aerosols, Clouds and Trace Gases Research Infrastructure AIG Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration, Ausländer- und Integrationsgesetz (SR 142.20) ÄK Ämterkonsultation Akademienver- Akademien der Wissenschaften Schweiz bund AM-TTC Advanced Manufacturing Technology Transfer Centers APS Anné Politque Suisse ARAMIS Administration Research Actions Management Information System Art. Artikel AS Amtliche Sammlung ASTRA Bundesamt für Strassen AVIG Arbeitslosenversicherungsgesetz BABS Bundesamt für Bevölkerungsschutz BAFU Bundesamt für Umwelt BAG Bundesamt für Gesundheit BAK Bundesamt für Kultur BBG Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung, Berufsbildungsgesetz (SR 412.10) BBl Bundesblatt BBMRI Biobanking and Biomolecular Resources Research Infrastructure BBV Verordnung vom 19. November 2003 über die Berufsbildung, Berufsbildungsverordnung (SR 412.101) BFE Bundesamt für Energie BFI Bildung, Forschung und Innovation BFS Bundesamt für Statistik BG Bundesgesetz BIZMB Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die internationale Zusammenarbeit in der Mobilität (SR 414.51) BLW Bundesamt für Landwirtschaft BNE Bildung für nachhaltige Entwicklung ΒR Bundesrat BRIDGE Förderungsprogramm von SNF und Innosuisse Bst. Buchstabe BSV Bundesamt für Sozialversicherungen BV Bundesverfassung (SR 101) CERN Conseil Européen pour la Recherche Nucléaire CHEOPS ESA-Mission

CHF Schweizer Franken CORE Eidgenössische Energieforschungskommission CLARIN ERIC Common Language Resources and Technology Infrastructure CSCS Centro Svizzero di Calcolo Scientifico CSEM Schweizerisches Forschungszentrum für Elektronik und Mikrotechnik CTAO Cherenkov Telescope Array Observatory DCC Data Collaboration Center DEZA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Dodis Diplomatische Dokumente der Schweiz Eawag Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz EBBK Eidgenössische Berufsbildungskommission EBMK Eidgenössische Berufsmaturitätskommission ECCSEL ERIC European Carbon Dioxide Capture and Storage Laboratory Infrastructure EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDI Eidgenössisches Departement des Innern EDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EEN Enterprise Europe Network EHB Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung EHB-Gesetz Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (SR 412.106) ELIXIR European Life Science Infrastructure for Biological Information eLTER Integrated European Long-Term Ecosystem, critical zone and socio-ecological Research Empa Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPHASIS European Infrastructure for Multi-scale Plant Phenomics and Simulation EPFL École polytechnique fédérale Lausanne ERA European Research Area Erasmus+ EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport ERIC Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur ESA Europäische Weltraumorganisation ESDI European Space Deep-Tech Innovation Center ESKAS Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende ESRF Europäische Synchrotronstrahlungsanlage ESS-ERIC European Spallation Source - European Research Infrastructure ETH Eidgenössische Technische Hochschule

EU Europäische Union F&E Forschung und Entwicklung F&I Forschung und Innovation FAIR Findable (Auffindbar), Accessible (Zugänglich), Interoperable (Interoperabel), Reusable (Wiederverwendbar) FH Fachhochschule FIFG Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (SR 420.1) FLARE Funding Large international Research Projects GGP The Generations and Gender Programme GLP Global Land Programme HBB Höhere Berufsbildung HF Höhere Fachschule HFKG Bundesgesetz vom 30. September 2011 über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich, Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (SR 414.20) HLS Historisches Lexikon der Schweiz HPCN International Conference on High-Performance Computing IAS Institute of Advanced Studies ICOS Integrated Carbon Observation System IEA International Energy Agency IHEID Institut de hautes études internationales et du développement IICT Investigator Initiated Clinical Trials IIZ Interinstitutionelle Zusammenarbeit IKT Informations- und Kommunikationstechnologie ILL Institut Max von Laue–Paul Langevin (Neutronenquelle) ILO Internationales Arbeitsamt (International Labour Organization) IMPACT Isotope and Muon Production with Advanced Cyclotron and Target Technology IRB Istituto di Ricerca in Biomedicina ISSI International Space Science Institute ITER International Thermonuclear Experimental Reactor IVG Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung (SR 831.20) IVI Institut für Virologie und Immunologie JUICE Jupiter ICy moons Explorer KMU Klein- und Mittelunternehmen KOF Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich KoorA-RF Interdepartementaler Koordinationsausschuss für die Ressortforschung des Bundes

LwG Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft, Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) MAR Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen MAV Verordnung vom 15. Februar 1995 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen, Maturitäts-Anerkennungs- verordnung (SR 413.11) MINT Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik Mio. Millionen NARV Verordnung vom 17. Dezember 2021 über die Förderung von nationalen Aktivitäten im Bereich der Raumfahrt (SR 420.125) NFP Nationales Forschungsprogramm NFS Nationaler Forschungsschwerpunkt NWB Nationale Wörterbücher OdA Organisation der Arbeitswelt OECD Organisation für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ORD Open Research Data PH Pädagogische Hochschule PHRT Personalized Health and Related Technologies PSI Paul Scherrer Institut RIS Regionales Innovationssystem SAFIG Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung SAGW Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften SAHRE ERIC Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe SAMW Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SATW Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften SBFI Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SCNAT Akademie der Naturwissenschaften Schweiz SCTO Swiss Clinical Trial Organisation SDG Sustainable Development Goals SDSC+ Swiss Data Science Center SECO Staatssekretariat für Wirtschaft SFAM Schweizerische Stiftung für Austausch und Mobilität S-GE Switzerland Global Enterprise SHK Schweizerische Hochschulkonferenz SIB Schweizer Institut für Bioinformatik SIP Schweizerischer Innovationspark SISAL Swiss Biosites for Sustainable Agriculture and Agroecology SKAO Square Kilometre Array Observatory

SKBF Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung SLICES Scientific Large-scale Infrastructure for Computing/Communica- tion Experimental Studies SNE Strategie nachhaltige Entwicklung SNF Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung SPHN Swiss Personalized Health Network SuG Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen, Subventionsgesetz (SR 616.1) SR Systematische Rechtssammlung SVRI Swiss Vaccine Research Institute SWR Schweizerischer Wissenschaftsrat TA-SWISS Zentrum für Technologiefolgenabschätzung TBBK Tripartite Berufsbildungskonferenz TRL Technology Readiness Level UH Universitäre Hochschule UNESCO Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur UNO Organisation der Vereinten Nationen URIS Ukrainian Research in Switzerland VBS Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungs- schutz und Sport VDK Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volks- wirtschaftsdirektoren V-HFKG Verordnung vom 23. November 2016 zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (SR 414.201) WBF Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBK Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WeBiG Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 über die Weiterbildung (SR 419.1) WIPO Weltorganisation für geistiges Eigentum WSL Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WTT Wissens- und Technologietransfer Ziff. Ziffer

Anhänge Anhang 1 Ziele des Bundes für den BFI-Bereich 2025–2028 1) Ziele für die Allgemeinbildung sowie die Berufs- und Weiterbildung Ziel 1: Die Schweizer Bildungsangebote bleiben von hoher Qualität, lokal verankert, international vernetzt und zukunftsoffen. Kooperation und Austausch werden weiter vorangetrieben. Der globale Wandel er- fordert eine starke Verankerung der Bildung im internationalen Kontext. Der Stellen- wert und die Bedeutung der dualen Berufsbildung der Schweiz sind hervorzuheben. Handlungsfelder: Internationale Mobilitäts- und Kooperationsprogramme in der Bil- dung; Zusammenarbeit in multilateralen Gremien; Wertschätzung der schweizeri- schen (Berufs-)Bildung auf internationaler Ebene; Diplomanerkennung; Bildungs- effizienz durch Anrechnung von Bildungsleistungen und durch Zugänge zur formalen Bildung. Ziel 2: Bildung dient der individuellen Förderung der Lern-, Arbeitsmarkt- und Studierfähigkeit. Bildung beschränkt sich nicht auf die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen in der Schule, sondern ist verstärkt auch auf die Entwicklung des lebenslangen Lernens ausgerichtet. Die Berufsbildung bietet deshalb nicht nur einen Einstieg für Jugend- liche, sondern auch Optionen für Wieder- und Umsteiger. Die Allgemeinbildung so- wie die Berufsbildung bieten Perspektiven für Jugendliche und Erwachsene, sich weiterzubilden, sich beruflich lebenslang zu entwickeln und auf ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtete Bildungswege einzuschlagen. Handlungsfelder: Im Rahmen der Initiative «Berufsbildung 2030»: Überprüfen beste- hender Bildungsangebote auf ihre Tauglichkeit hinsichtlich lebenslangen Lernens (vertikale und horizontale Karrieren); Anrechnung von formalen und nicht-formalen Kompetenzen an die formalen Berufsbildungsangebote; Berufsabschluss für Erwach- sene; Integration benachteiligter Gruppen. Überprüfen der Bildungsangebote auf ihre Anpassungsfähigkeit und Arbeitsmarktgerechtigkeit; Synergienutzung in der Ausbil- dung verwandter Berufe oder in der berufsorientierten Weiterbildung (z.B. durch optimale Rahmenbedingungen in der Berufsentwicklung); Beitrag zur Positionierung der kantonalen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung im Kontext des lebenslangen Lernens; Umsetzung Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität». Ziel 3: Die Weiterbildungspolitik des Bundes wird bedarfsgerecht koordiniert und

weiterentwickelt. Die Rahmenbedingungen zur Förderung von Grundkompetenzen Erwachsener sind konsolidiert. Die Schweiz weist eine hohe Weiterbildungsbeteiligung auf. Weiterbildung ist hauptsächlich privat organisiert und individuell verantwortet. Ein besonderer Fokus ist auf den Einbezug geringqualifizierter Personen zu richten. Staatliche Eingriffe be- schränken sich auf die Systemebene. Der Bund ist auf spezialgesetzlicher Ebene in der Weiterbildungsförderung aktiv. Zeigen sich im Zuge übergeordneter Entwicklun- gen wie der Digitalisierung konkrete Bedürfnisse, sind staatliche Massnahmen ver- stärkt zu koordinieren und gegebenenfalls zu intensivieren. Im Weiterbildungsgesetz

wird ein Fokus auf die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener in Zusammen- arbeit mit den Kantonen gelegt. Die kantonalen Förderprogramme werden bedarfsge- recht angepasst und konsolidiert. Ein besonderes Augenmerk gilt der Förderung von arbeitsplatzbezogenen Grundkompetenzen direkt in Betrieben. Alle Erwachsene ha- ben die Möglichkeit, die notwendigen Grundkompetenzen zu erlangen um am gesell- schaftlichen Leben teilnehmen zu können und um ihre Arbeitsmarktfähigkeit zu ver- bessern. Handlungsfelder: Ausbau der Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener: ins- besondere bessere Bekanntmachung durch Information, Beratung und Sensibilisie- rung; Vermittlung von Grundkompetenzen im Bereich der Informations- und Kom- munikationstechnologien ermöglicht es der erwachsenen Bevölkerung, mit Verände- rungen Schritt zu halten; Vereinbarungen mit Organisationen der Weiterbildung für systemrelevante Leistungen betr. Information, Koordination und Qualitätssicherung. Ziel 4: Im Schweizer Bildungssystem werden die Chancen der Digitalisierung genutzt. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz und die Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen und strukturellen Wandel zu sichern, leistet die Bildung die Grundlage für die Entwicklung der durch die Digitalisierung geforderten Kompetenzen bei Lehrenden sowie Lernenden und Studierenden. Datenschutz und Datensicherheit werden im digitalen Bildungsraum als gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen gewährleistet. So wurde 2019 ein gemeinsames bildungspoliti- sches Ziel (Ziel 7) verankert, wonach die neuen Herausforderungen der digitalisierten Arbeitswelt und Gesellschaft im Bildungssystem vorausschauend aufzugreifen sind (vgl. Ziff. 1.3.2). Handlungsfelder: Entwicklung einer Datennutzungspolitik für den Bildungsraum Schweiz; Verbesserung der digitalen Kompetenzen bei Lehrenden sowie Lernenden und Studierenden; weitere Stärkung der MINT-Förderung; Ausrichtung der Bildungs- angebote der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung auf neue Ent- wicklungen; Intensivierung der Koordination im Bildungsraum Schweiz. 2) Ziele für die Hochschulen Ziel 1: Die Institutionen des ETH-Bereichs sichern ihre Exzellenz in Lehre und Forschung und tragen massgeblich zur Bewältigung drängender Herausforderungen für Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik bei.

Der ETH-Bereich leistet mit stetig an die Bedürfnisse angepasste Forschungsstrate- gien und einer forschungsbasierten Lehre wichtige Beiträge zur Bewältigung grosser sozioökonomischer Herausforderungen. Er bildet für den akademischen und ausser- akademischen Bereich Fach- und Führungskräfte aus, insbesondere in Feldern, in wel- chen ein Fachkräftemangel herrscht (MINT, Medizin). Er ist zudem ein wichtiger Treiber der technologischen und wirtschaftlichen Umsetzung von Wissen. Er ent- wickelt und betreibt bedeutende Forschungsinfrastrukturen und erfüllt im Auftrag des Bundes auch Aufgaben ausserhalb seines Grundauftrags im engeren Sinn. Handlungsfelder: Fünf strategische Schwerpunkte (Mensch und Gesundheit; Energie, Klima und ökologische Nachhaltigkeit; verantwortungsvolle digitale Transformation; fortschrittliche Materialien und Schlüsseltechnologien; Engagement und Dialog mit

der Gesellschaft); Weiterentwicklung bestehender und Schaffung neuer Forschungs- infrastrukturen. Zur weiteren Steigerung von Effizienz und Effektivität wird die Organisation und Struktur des ETH-Bereichs überprüft. Ziel 2: Die Hochschulen bilden für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft genügend Nachwuchskräfte aus. Durch die Förderung von Diversität, Chancengerechtigkeit und Inklusion wird das Talentpotenzial bestmöglich ausge- schöpft. Der wissenschaftliche Nachwuchs trägt massgeblich zu einer Forschung und Lehre von hoher Qualität bei und stellt Fach- und Führungskräfte für den hochschulexternen Arbeitsmarkt. Ein besonderes Augenmerk gilt jenen Bereichen, in welchen ein Mangel besteht (insb. MINT, Medizin und Gesundheitsberufe). Die digitale Transfor- mation erfordert die Aus- und Weiterbildung von spezialisierten Fachkräften und die Vermittlung entsprechender Anwendungskompetenzen in allen Fachbereichen. Um das Talentpotenzial möglichst optimal auszuschöpfen, werden weitere Anstrengungen in den Bereichen Diversität, Chancengerechtigkeit und Inklusion unternommen. Handlungsfelder: Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (für Karrieren innerhalb und ausserhalb der Hochschulen); nachhaltige Erhöhung der Abschlüsse in der Humanmedizin und im Gesundheitsbereich; Aus- und Weiterbildung von IKT- Fachkräften; Förderung der digitalen Kompetenzen der Absolvierenden und des wissenschaftlichen Personals; Diversität, Inklusion und Chancengerechtigkeit in der Hochschulentwicklung; Förderung von Ein-, Um- und Wiedereinstiegen; Massnah- men zur Verminderung von Studienabbrüchen. Ziel 3: Die Hochschulen wahren ihre typusspezifischen Profile und entwickeln sie weiter. Die Schweiz verfügt mit den ETH und den kantonalen Universitäten (universitäre Hochschulen, UH) sowie den Fachhochschulen (FH) und pädagogischen Hoch- schulen (PH) über einen differenzierten, komplementären und durchlässigen Hoch- schulraum von hoher Qualität. Die typusspezifischen Profile werden weitergeführt. Die UH legen ihren Schwerpunkt weiterhin auf die theorie- und forschungsbasierten wissenschaftlichen und technologischen Ausbildungen, die FH richten ihr Augenmerk auf berufsqualifizierende und praxisorientierte Ausbildungen, die PH bilden als wissenschaftsbasierte Professionshochschulen Lehr- und pädagogische Fachpersonen aus.

Handlungsfelder: Priorisierung komplementärer Bildungsangebote; Diversifizierung und Individualisierung von Bildungsangeboten und Laufbahnen (nicht-lineare Karrieren); stetige Anpassung der Angebote und Arbeitsweisen an sozioökonomische Bedürfnisse; Stärkung der institutionalisierten Kooperation über Hochschultypen hin- weg und der Interdisziplinarität; Stärkung des doppelten Kompetenzprofils beim wissenschaftlichen Nachwuchs von FH und PH durch Kooperationen mit UH. Ziel 4: Die Hochschulen stärken die internationale Zusammenarbeit, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer BFI-Systems insgesamt zu sichern und dessen Resilienz zu erhöhen. Die internationale Zusammenarbeit ist eine Grundvoraussetzung für qualitativ hoch- stehende Lehre, Forschung und Innovation. Schweizer Hochschulen sind attraktiv für junge Talente und erfahrene Forschende aus aller Welt und bieten insbesondere

Doktorierenden, Postdocs sowie Professorinnen und Professoren optimale Rahmen- bedingungen. Sie unterstützen die Mobilität ihrer Angehörigen und qualifizieren ihre Absolventinnen und Absolventen gleichermassen für nationale und internationale Wissenschaftskarrieren als auch für den globalen Arbeitsmarkt. Handlungsfelder: Aufbau neuer Partnerschaften und Pflege bisheriger Netzwerke; Förderung der inter- nationalen Mobilität der Studierenden und des wissenschaftlichen Personals; Beteili- gung an digitalen Plattformen für eine offene Wissenschaft und Bildung; Steigerung der Attraktivität für internationale Spitzenforschende; Nutzung des Swissnex-Netz- werks; grenzüberschreitende Wissenschaftsnachwuchsförderung (z.B. Bundes-Exzel- lenz-Stipendien für ausländische Forschende, Wissenschaftskollegien, Maison suisse Paris, Cotutelles de thèses). 3) Ziele für die Forschung und die Innovation Ziel 1: Die Förderung des Bundes ermöglicht Grundlagenforschung, anwendungsorientierte Forschung und Innovation auf qualitativ höchstem Niveau und setzt auf die Chancen der nachhaltigen Entwicklung und der digitalen Transformation. Die Fördermassnahmen des Bundes ermöglichen Grundlagenforschung sowie anwen- dungsorientierte Forschung und Innovation auf höchstem Niveau. Der SNF konzentriert sich primär auf die Förderung der Grundlagenforschung (Projektförderung) und die wissenschaftliche Nachwuchsförderung. Um die Vielfalt der Forschung zu fördern, bietet er auch spezifische Instrumente und Fördermassnah- men für Fachhochschulen an. Einen besonderen Schwerpunkt legt er darüber hinaus auf bi- und multilaterale Forschungskooperationen mit europäischen und aussereuro- päischen Ländern in Themenbereichen, die für den Wissenschaftsstandort Schweiz von strategischer Bedeutung sind. Der SNF leistet auch massgebliche Beiträge zu den transversalen Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung und der digitalen Transformation. Einen besonderen Schwerpunkt legt er zusammen mit swissuniversi- ties im Rahmen der Nationalen Strategie «Open Science / Open Data» auf die Siche- rung des Zugangs zu Forschungsdaten nach den FAIR-Grundsätzen und Koordination in der Datenlandschaft. Innosuisse unterstützt Akteure der anwendungsorientierten Forschung und Innovation und aus der Wirtschaft. Sie setzt ihre etablierten Förderinstrumente um und lanciert

punktuell neue Förderinstrumente gemäss FIFG-Revision, um das Innovationspoten- zial bestmöglich auszuschöpfen. Sie optimiert ihre Zusammenarbeit mit dem SNF unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse, stärkt die Zusammenarbeit mit regionalen und kantonalen Akteuren und engagiert sich verstärkt in internationalen Innovationsnetzwerken und Kooperationen mit Förderagenturen in und ausserhalb Europas. Herausragende technologische Entwicklungen (Industrie 4.0, digitale Trans- formation) werden in geeigneten Förderformaten unterstützt (Innovationsprojekte; Flagship Initiative; Nationale Netzwerke).

Handlungsfelder: Umsetzung der Nationalen Schweizer Strategie für Open Research Data inkl. mögli- cher Aufbau SDSC+; Definition einer nationalen Quantenstrategie (im Rahmen der nationalen Quantum-Initiative); Mitwirkung von Innosuisse beim Aufbau eines all- fälligen Innovationsfonds, um die Finanzierungssituation von Start-ups zu stärken; Wirkungsorientierte Weiterentwicklung des Innosuisse-Instrumentariums allgemein und insbesondere der Flagship Initiative, um Erkenntnisse in Bezug auf den Top- down-Ansatz zu erzielen. Ziel 2: Die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft wird nachhaltig unterstützt. Der private Sektor trägt einen hohen Anteil an den F&E-Gesamtausgaben in der Schweiz, was einen zentralen Standortvorteil für das schweizerische Forschungs- und Innovationssystem darstellt. Neben stabilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, welche die internationale Standortattraktivität der Schweiz für private Forschungsin- vestitionen sichern, ist ein gut funktionierender Wissens- und Technologietransfer (WTT) zwischen Forschung und Wirtschaft notwendig, um die besonderen Fähig- keiten der Schweiz zu erhalten, wettbewerbsfähige Innovationen hervorzubringen und weiterhin eines der innovativsten Länder zu bleiben. Angesichts der sich beschleuni- genden Zyklen des technologischen Fortschrittes wird der WTT für das nationale F&I-System immer wichtiger. Handlungsfelder Förderpolitik im Bereich der Technologietransferzentren weiter stärken (Unterstüt- zung im Rahmen der Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung Artikel 15 FIFG); WTT bei den klassischen Förderinstrumenten (NFS und NFP) gezielt stärken unter Einbezug von Innosuisse; Weiterführung der subsidiären Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks (SIP) durch den Bund und engere Einbindung weiterer, bestehender Formen zur Förderung der Innovationstätigkeit in der Schweiz; Stärkung der Attraktivität für internationale Partnerschaften, auch unter Einbezug von Privatwirtschaft; Systematisches Monitoring und internationaler Vergleich des WTT aufbauen, um Schwächen zu identifizieren und gezielte Stärkungen vornehmen zu können. Ziel 3: Die Schweiz fördert die weltweite Vernetzung ihrer Forschungsakteure und verbessert ihre Zugangsmöglichkeiten zu internationalen Infrastrukturen, Programmen und Kooperationen weiter.

Die Beteiligung an Programmen und Organisationen sowie internationalen F&I-Ko- operationen erfolgt im Interesse der Forschungsakteure und im Hinblick auf einen attraktiven F&I-Standort Schweiz. Die Schweiz entwickelt so die internationale Zu- sammenarbeit in Forschung und Innovation in den für sie wichtigen Themen, Bereichen und Regionen weiter. Die Beteiligung der Schweiz an den Rahmenprogrammen der EU für Forschung und Innovation (aktuelle Generation Horizon Europe 2021–2027 und Folgeprogrammen ab 2028) und den damit verbundenen weiteren Programmen und Initiativen (Euratom- Programm, ITER, Digital Europe Programme) stellt nach wie vor die höchste Priorität dar. Davon unabhängig ist aus strukturellen Gründen jedoch eine Diversifizierung und Intensivierung der internationalen Kooperation auch mit aussereuropäischen Ländern

und Regionen notwendig. Weitere Schwerpunkte sind: Konsolidierung der Beteili- gung der Schweiz an internationalen Forschungsorganisationen, unter verstärktem Einschluss der Beteiligung an Forschungsinfrastrukturnetzwerken (darunter nament- lich ERIC-Forschungsinfrastrukturnetzwerke), und die verstärkte Zusammenarbeit von schweizerischen Hochschulforschungsstätten mit internationalen Forschungs- organisationen, unter anderem mit dem CERN, auch um die Schwerpunktbildung / Aufgabenteilung im Hochschulbereich zu optimieren. Handlungsfelder: Angemessene Aufstockung der für die Förderung der internationalen Zusammen- arbeit in der Forschung gesprochenen Mittel, um die obigen Ziele zu erreichen, ein- schliesslich des verstärkten Einschlusses der Beteiligung an Forschungsinfrastruktur- netzwerken; Vervollständigung der Beteiligung der Schweiz an den für die Schweiz relevanten internationalen Forschungsorganisationen durch die vollständige Umset- zung allen vom Parlament über frühere BFI-Botschaften schon genehmigten Ver- pflichtungskrediten, einschliesslich CTAO; Weiterentwicklung des Massnahmenin- strumentariums (inkl. Instrument FLARE) zur erfolgreichen Begleitung der Beteiligung der Schweiz an internationalen Forschungsorganisationen; Bi- und mul- tilaterale (Aussen-)BFI-Politikgestaltung im Einklang mit den Interessen, Anforde- rungen und Ausrichtung der nationalen Innovationsförderpolitik und Akteure sicher- stellen. Ziel 4: Die Schweiz intensiviert die Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraum- organisation ESA sowie mit ausgewählten internationalen Partnern in der Raumfahrt und trägt mit gezielten Massnahmen zur langfristigen Stärkung des Wissens- und Wirtschaftsstandorts Schweiz bei. Satellitentelekommunikation, Umweltbeobachtung, Meteorologie und Navigation sind ein integraler Bestandteil unseres Alltags. Die Raumfahrt trägt zur Digitalisie- rung bei und dient auch als wichtige Quelle digitaler Informationen. Weltraumbasierte Forschung erweitert unseren Horizont und ermöglicht ein besseres Verständnis unse- res Planeten, des Sonnensystems sowie des Universums. Der unabhängige Zugang Europas zum Weltraum bleibt ein aktuelles strategisches Ziel. Auf globaler Ebene wachsen die Investitionen in die Raumfahrt auf konstant hohem Niveau. Durch die Intensivierung der Beziehungen zur Europäischen Weltraum-

organisation ESA und internationalen Partnern der Raumfahrt können Hochschulen und die Wirtschaft bestehende, hochspezialisierte Kompetenzen weiterentwickeln und neue aufbauen. Die Schweiz soll sich weiterhin als glaubwürdige Partnerin in der europäischen Raumfahrt einbringen, die sich als international attraktiver Forschungs- und Innovationsstandort für Weltraumaktivitäten auszeichnet und sich als weltweit führender Standort für spezialisierte und innovative Raumfahrtunternehmen positio- niert.

Handlungsfelder: Ausbau der Teilnahme an europäischen und internationalen Programmen, insbeson- dere durch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit der ESA; Stärkung der inter- nationalen Stellung der Schweiz in der Raumfahrt durch die Zusammenarbeit mit aus- gewählten Partnerstaaten und durch die Förderung des International Space Science Institutes (ISSI) in der Schweiz; Aufbau einzigartiger Kompetenzen und Beschleuni- gung des WTT durch Massnahmen auf nationaler Ebene und durch gemeinsame Initiativen in Zusammenarbeit mit der ESA; Antizipation des Generationenwechsels in der Raumfahrt.

Anhang 2 Referenzkosten 2025–2028 nach HFKG a) Referenzkosten pro Fachbereichsgruppe und pro Studentin/Student 2025–2028 152 Zweck: Die Referenzkosten pro Fachbereichsgruppe und pro Studentin/Student sind für die Gewichtung der Studierenden bei der Verteilung der Grundbeiträge des Bundes an die einzelnen Hochschulen massgebend. Universitäten Durchschnitt/ Durchschnitt/ Fachbereichsgruppe Fachbereiche Fachbereichs- Fachbereichs- Referenzkosten gruppe gruppe Anteil Kosten Lehre* Forschung** Theologie Sprach- und Literaturwissenschaften Historische und Kulturwissenschaften

Geistes- und Sozialwissenschaften 10'240 6'880 17'120 Sozialwissenschaften Geistes- und Sozialwissenschaften fächerübergreifend

Wirtschaftswissenschaften Recht Interdisziplinäre und andere

Exakte Wissenschaften Naturwissenschaften Exakte und Naturwissenschaften übrige

Naturwissenschaften Pharmazie 18'263 20'903 39'166 und Technik Medizin und Pharmazie fächerübergreifend Bauwesen und Geodäsie Maschinen- und Elektroingenieurwissenschaften Agrar- und Forstwissenschaften

Humanmedizin 1 Medizin Zahnmedizin 27'403 41'175 68'578 Veterinärmedizin

* Kosten Lehre: Betriebskosten Grundausbildung (BA, MA, Diplom, Lizentiat) und vertiefte Ausbildung (Doktorat, DEA, DESS) / Anzahl Studierende (Köpfe). **Anteil Forschung: 85 % der verbleibenden Betriebskosten der Forschung nach Abzug der Drittmittel (SNF inkl. Overhead, Innosuisse, EU, übrige Bundesstellen, Private) / Anzahl Studierende (Köpfe). Kosten Humanmedizin: Durchschnittswerte der Kosten- / Leistungsrechnung der Universitäten (ohne Kosten Spital GE). Quelle: BFS, Finanzen der universitären Hochschulen 2019 und 2020.

152 Beschluss der Schweizerischen Hochschulkonferenz vom 17. November 2022.

Fachhochschulen Durchschnitt / Durchschnitt / Fachbereichs- Fachbereichs- gruppe Fachbereiche gruppe Referenzkosten **Anteil *Kosten Lehre Forschung Wirtschaft und Dienstleistungen 18'714 1'917 20'630 Soziale Arbeit Angewandte Psychologie 20'226 3'253 23'479 Angewandte Linguistik Gesundheit 25'793 2'307 28'100 Architektur, Bau- und Planungswesen 32'535 4'115 36'650 Design 34'819 2'676 37'495 Technik und IT 35'113 5'504 40'617 Musik, Theater und andere Künste 46'750 2'357 49'107 Land- und Forstwirtschaft 40'712 7'926 48'638 Chemie und Life Sciences

* Kosten Lehre: Betriebskosten Grundausbildung (BA, MA) / Anzahl Studierende ** Anteil Forschung: 50% der verbleibenden Betriebskosten der Forschung nach Abzug der Drittmittel (SNF ink. Overhead, Innosuisse, EU, übrige Bundesstellen und Private) / Anzahl Stu- dierende VZÄ Quelle: SBFI, Finanzielles Reporting der Fachhochschulen 2019 und 2020 b) Gesamtbetrag Referenzkosten 2025–2028 und Grundbeitrag des Bundes Der Gesamtbetrag der Referenzkosten basiert auf den Referenzkosten pro Fachbe- reichsgruppe und pro Studentin/Student und berücksichtigt die gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination und Aufgabenteilung in besonders kostenintensi- ven Bereichen sowie die Studierenden- und Teuerungsprognosen. Um den Gesamtbe- trag der Referenzkosten mit den Finanzplanungen von Bund und Kantonen in Ein- klang zu bringen, dient der Anteil Forschungskosten, der den Lehrkosten zugerechnet wird, als rechnerische «Stellschraube». Eine Anpassung des Forschungsanteils hat keinen Einfluss auf die Gewichtung der Studierenden in den Verteilungsmodellen der Grundbeiträge.

Mio. Franken (Zahlen gerundet) Universitäten Fachhochschulen Total Kosten Lehre 100 % 7 978 100 % 7 693 Anteil Forschungskosten 73 % 7 166 13 % 298 Gesamtbetrag (Kantone und Bund) 15 144 7 991 davon Grundbeitrag Bund 20 % 3 029 30 % 2 397 Berechnungsgrundlage: Studierende: Szenarien für die Hochschulen 2022–2031 (Referenzszenario), Studierende und Abschlüsse des Bundesamtes für Statistik (BFS). Teuerungsprognosen: 2025: 1,2 %; 2026: 1 %; 2027: 1 %; 2028: 1 %.

Anhang 3 Institutionelle Gesamtevaluation des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) Als zuständige Bundesbehörde überprüft das SBFI periodisch (Art. 44 FIFG) die Förderpolitik des Bundes im Bereich Forschung und Innovation. Neben Teilevaluati- onen wurde der SNF letztmalig im Jahr 2001 einer institutionellen Gesamtevaluation unterzogen. Der Schweizerische Wissenschaftsrat (SWR) hat im Auftrag des SBFI von November 2020 bis Oktober 2022 eine Gesamtevaluation des SNF durchgeführt. In der Evaluation untersucht der SWR die Rolle und Funktion des SNF im nationalen BFI-System vor dem Hintergrund des neu geschaffenen «Hochschulraums Schweiz». Sie hat das Ziel aufzuzeigen, wie gut der SNF heute seinen gesetzlichen Auftrag beziehungsweise die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt beziehungsweise wo es Ver- besserungspotential gibt. Das Mandat des SBFI an den SWR beinhaltete die Überprü- fung der Fördertätigkeit des SNF, der Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit in Bezug auf das BFI-System sowie hinsichtlich der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Vernetzung.

Hauptergebnisse Der SNF ist eine unverzichtbare Institution, die im BFI System wichtige Förderauf- gaben wahrnimmt und bei den Hochschulen und der Wissenschaftsgemeinschaft hoch angesehen ist. In der kompetitiven Forschungsförderung hat er eine zentrale Stellung im BFI-System mit bedeutender finanzieller und wissenschaftsstruktureller Wirkung und damit auch eine systemprägende Rolle. So gelten die SNF-Beiträge als wichtige Leistungsindikatoren für die Hochschulen und spielen eine wichtige Rolle für die För- derung der Karriere von jungen Forschenden.

  • Der SNF kann auf Veränderungen (und Krisen) im Schweizer BFI-System reagieren und damit dem System eine neue Dynamik verleihen.
  • Der SNF ist in internationalen Netzwerken vernetzt und engagiert sich auch in Themenbereichen, die die wissenschaftliche Gemeinschaft prägen (wie z.B. Weiterentwicklung von Evaluationsprozessen, Förderung der Chancengerechtig- keit). Die vom SNF implementierte Forschungsförderung nach dem Bottom-Up Ansatz ist sehr effektiv und lässt den Wissenschafterinnen und Wissenschaftern, die in der Schweiz Grundlagenforschung betreiben, grosse Freiheit.

Schlüsselbereiche mit Verbesserungspotential Trotz der oben genannten Errungenschaften hat die Evaluation eine Reihe von ver- besserungswürdigen Bereichen identifiziert. Strategie Der SWR empfiehlt dem SNF, seine Rolle im BFI-System zu überdenken und eine kohärente Strategie zu entwickeln, die seiner Vision entspricht und mit den Zielen des BFI-Systems vereinbar ist. Der SNF sollte ausserdem einen Mechanismus einrichten, mit dem er seine Fortschritte in Bezug auf die strategischen Ziele und zentrale Leistungsindikatoren überprüfen kann. Obwohl der SNF im Jahr 2018 seine erste

Strategie entwickelt hat (SNF-Aktionsplan 2021–2024) wird empfohlen, dass der SNF seine Fortschritte systematischer erfasst und die Strategieentwicklungsprozesse weiterentwickelt. Dies beinhaltet auch ein klarer Portfolio- und ein formeller Priori- sierungsprozess, bei dem sich die BFI-Akteure beteiligen können. Governance Der SWR empfiehlt, den Entscheidungsprozess zwischen Forschungsrat, dem Stiftungsrat und der Geschäftsstelle zu präzisieren. Ergänzend zu Punkt 1 wird empfohlen, dass der SNF die Führungsstrukturen klärt und die Transparenz in allen Entscheidungsprozessen sowie bei der Ernennung von Präsidentinnen bzw. Präsi- denten des Forschungsrates, Ratsmitgliedern und Mitglieder weiterer Gremien erhöht. Zudem wird empfohlen, der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Forschungsrates mehr Kompetenzen einzuräumen sowie den Stiftungsrat zu verkleinern, dafür stärker in die Entscheidungsfindungsprozesse einzubeziehen. Die Evaluationsgremien und Evaluationskriterien des SNF sind primär darauf ausge- richtet, Grundlagenforschung zu beurteilen. Die Evaluation empfiehlt, den Evaluati- onsprozess des SNF so auszugestalten, dass der Vielfalt der verschiedenen Hoch- schultypen – und damit auch der angewandten Forschung an Fachhochschulen (FH) und Pädagogischen Hochschulen (PH) - gebührend Rechnung getragen wird. Portfoliostrategie Der SWR empfiehlt dem SNF die Erarbeitung einer Portfoliostrategie, die klar defi- nierte Kriterien beinhaltet. Dies würde die Schaffung eines kohärenteren, stabileren und fokussierteren Portfolios erleichtern. Angewandte Forschung Angewandte Forschung wird von allen Hochschultypen betrieben und umfasst ein breites Spektrum an Disziplinen von Ingenieurwissenschaften über die Bildungsfor- schung bis hin zur klinischen Forschung. Die Evaluation stellt fest, dass es dem SNF seit der Gründung der Fachhochschulen nicht gelungen ist, sich zu einer Förder- agentur zu entwickeln, die alle Arten von Forschung ausreichend unterstützt, so dass Finanzierungslücken in der Wertschöpfungskette entstehen, die in den Zuständig- keitsbereich des SNF fallen. Das vom SNF und Innosuisse kofinanzierte Förderinstru- ment BRIDGE erleichtert die Interaktion zwischen Grundlagen- und angewandter Forschung. Trotz positiver Entwicklung (hohe Nachfrage) zieht BRIDGE nicht genü- gend Eingaben von Forscherinnen und Forscher der FHs und PHs an. Dem ist bei der

Weiterentwicklung des Instruments Rechnung zu tragen. Missionsorientierte Forschung Der SWR definiert missionsorientierte Forschung als einen disziplinenübergreifenden Ansatz mit ambitionierten, klar formulierten Zielen, um dringende gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen. Die Evaluation stellt fest, dass der SNF im inter- nationalen Vergleich wenig missionsorientierte Forschung finanziert und insbeson- dere dann, wenn sie vom Bund in Auftrag gegeben wird. Die Evaluation kommt zum Schluss, dass es in der Schweiz mehr Raum für missionsorientierte Forschung gibt. Wie diese ausgestaltet werden könnte, wird nicht vertieft.

Internationale Kooperationen Die internationale Zusammenarbeit ist ein wichtiger Erfolgsfaktor des BFI-Systems. Aufgrund der derzeitigen Nicht-Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe hat die Förderung des SNF der internationalen Zusammenarbeit sowie die Ausgestaltung neuer Instrumente eine wichtige Rolle. Die Evaluation empfiehlt, dass der SNF die Kompatibilität seiner Instrumente mit jenen der europäischen Programme überprüft und dabei verschiedene Szenarien für den künftigen Status der Schweiz in den euro- päischen Programmen berücksichtigt. Forschungsinfrastrukturen Die Förderung von Forschungsinfrastrukturen ist für die Entwicklung von Fachge- bieten zentral. Die Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen – in Zuständig- keit des Bundes (SBFI) - ist ein nationales strategisches Instrument, das die Finanzie- rung und den Aufbau von (neuen) Forschungsinfrastrukturen in der Schweiz mit den BFI-Akteuren koordiniert. Die offene Frage betreffend das strategische Gewicht des SNF in der Roadmap für Forschungsinfrastrukturen ist im Kontext der Weiterent- wicklung des Instruments zu klären. Bevor die konkrete Rolle des SNF genauer defi- niert wird, schlägt die Evaluation vor, den gesamten Roadmap-Prozess umfassend zu analysieren.

Anhang 4 Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen 2023 (nationaler Teil) Offene und multidisziplinäre Forschungsinfrastrukturen sind für wissenschaftliche Fortschritte in vielen Bereichen eine unerlässliche Voraussetzung. Wie gesetzlich vor- gesehen (Art. 41 FIFG, Art. 55 V-FIFG) dient die Schweizer Roadmap für For- schungsinfrastrukturen 2023 («Roadmap 2023») der sachlichen Koordination der For- schungsinfrastrukturen entsprechend den Bedürfnissen auf nationaler Ebene und der Abstimmung nationaler und internationaler Ansätze in der Forschungsförderung. Auf nationaler Ebene sind die Hochschulen (und die Forschungseinrichtungen des ETH- Bereichs) für den Bau und Unterhalt der von ihnen benötigten Forschungsinfrastruk- turen zuständig. Die Roadmap 2023 wird als Planungsinstrument für die BFI- Botschaft 2025‒2028 herangezogen. Sie gibt einen Überblick über a) neue nationale Forschungsinfrastrukturprojekte, die als wissenschaftlich prioritär eingeordnet wer- den und in den strategischen Planungen der Hochschulen und anderen Forschungs- institutionen (einschliesslich Forschungseinrichtungen des ETH-Bereichs) aufgeführt sind, und b) neue internationale Forschungsinfrastrukturprojekte, bei denen eine Be- teiligung der Schweiz den Interessen des Forschungsstandorts Schweiz und dessen künftiger Entwicklung dient. Vierzehn neue nationale Infrastrukturprojekte (10 für die kantonalen Hochschulen und 6 für den ETH-Bereich, darunter 2 gemeinsame Projekte) wurden als prioritär eingestuft und somit in die Roadmap 2023 aufgenom- men. Zuvor hatten sie einen dreistufigen Prozess durchlaufen, der aus einer Auswahl durch die Hochschulen und den ETH-Bereich (Phase 1), einer wissenschaftlichen Evaluation durch den SNF (Phase 2) und schliesslich einer Machbarkeitsprüfung durch die Hochschulen und den ETH-Bereich (Phase 3) besteht. Diese Forschungs- infrastrukturen sollen von den Hochschulen und dem ETH-Bereich im Laufe der Periode 2025‒2028 und später umgesetzt werden. Im Rahmen der bewilligten Kredite und beschränkt auf vier Jahre kann für Forschungsinfrastrukturen unter gewissen Auf- lagen eine ausserordentliche Finanzhilfe nach Artikel 47 Absatz 3 HFKG gewährt werden (für detailliertere Informationen siehe Bericht Schweizer Roadmap für For- schungsinfrastrukturen 2023 153). Auf internationaler Ebene wurden fünf neue Beteiligungen der Schweiz als wichtig

für die Forschungsgemeinschaft beurteilt und werden in der Förderperiode 2025‒2028 im Hinblick auf einen Beitritt geprüft. Zur Schweizer Beteiligung an verschiedenen international koordinierten Forschungsinfrastrukturnetzwerken in den Jahren 2025‒2028 (vgl. Ziffer 2.11.1).

153 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Forschung und Innovation > Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen

Anhang 5 Schweizerischer Innovationspark Hintergrundinformationen Sechs Jahre nach dem Start im Jahr 2016 hat sich unter der Dachmarke «Switzerland Innovation» unter Beteiligung von 23 Kantonen ein Netzwerk mit sechs Standort- trägern und 10 weiteren Standorten entwickelt. Von den Standortträgern befinden sich zwei im Umfeld der beiden ETH (Zürich und Lausanne) und je einer im Aargau, in Basel, Biel und St.Gallen. Die privatrechtliche Stiftung Switzerland Innovation ist als Dachorganisation zustän- dig für die Koordination und die Qualitätssicherung im Gesamtnetzwerk und den ge- meinsamen Auftritt unter der Dachmarke «Switzerland Innovation». Ferner stellt sie die Antragsverfahren für den Anschluss neuer Standorte sowie für die Bundesbürg- schaften sicher. Periodisch organisiert sie die Evaluierung des Gesamtnetzwerks (basierend auf den von der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren VDK vorgegebenen Qualitätskriterien). Gesetzliche Grundlagen Mit der Totalrevision des FIFG 154 hatten die eidgenössischen Räte 2012 die gesetz- liche Grundlage für den Bund geschaffen, um den Innovationspark zu unterstützen. Die Unterstützungsformen sind in Artikel 33 FIFG erwähnt und in der Botschaft zur Ausgestaltung und Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks 155 sowie in der Botschaft zur Standortförderung 2020–2023 156 konkretisiert. Die Aufgaben der Stiftung sind im öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 21. Dezember 2016 157 zwischen dem Bundesrat und der Stiftung Switzerland Innovation über den Innovationspark ge- regelt. Die Vergabe von Bundesbürgschaften ist geregelt im Zusatzvertrag zwischen dem Bundesrat und Switzerland Innovation vom 5. April 2017. Aktueller Stand Seit der Aufnahme des Standorttägers St.Gallen und der Standorte Tessin und Zent- ralschweiz (alle 2021) ist der SIP in fast allen Landesteilen präsent. Die Aufbau- und Expansionsphase ist somit weitgehend abgeschlossen. Die Aufnahme neuer Standorte ist weiterhin möglich. Der SIP ist zu einer festen Grösse in der Schweizer Innovationslandschaft geworden und leistet einen substanziellen Beitrag zur Attrakti- vität des Wirtschafts- und Investitionsstandorts Schweiz. Seit 2016 haben Kantone und private Investoren ungefähr 38 Mio. Franken in den Aufbau und Betrieb der Stiftung und der Standortträger investiert. Für Ausbauprojekte

wurden bis Ende 2021 Investitionen von rund 500 Millionen Franken durch die Kan- tone und durch Private getätigt oder beschlossen. Im Rahmen von Innovations- partnerschaften investieren Unternehmen zusätzlich in Projekte an den Standorten im Umfang von rund 600’000 Franken p.a. Der Bund unterstützt den SIP mit rund 1.3 Mio. Franken p.a. (im Rahmen der Standortpromotion und durch Betriebsbeiträge an die Stiftung Switzerland Innovation).

154 SR 420.1; Art. 32-34

155 BBl 2015 2943

156 BBl 2019 2365

157 BBl 2021 705

Bisher wurden über 300 Firmen an den Standorten des Innovationsparks angesiedelt, wovon rund 100 aus dem Ausland in die Schweiz kamen. Dank dieser Ansiedlungen sind rund 2’700 neue Arbeitsplätze entstanden. Thematisch ist der SIP breit aufgestellt: Die Aktivitäten der sechs Standortträger und 10 Standorte reichen von Life Sciences, Energie, Industrie 4.0., Enabling Techno- logies und Materialwissenschaften bis zu klimaneutraler Mobilität und Digitalisie- rung. Durch die Entwicklung innovativer Technologien und Lösungen trägt der SIP zur Bewältigung den grossen globalen Herausforderungen bei, insbesondere zu den Zielen der digitalen Transformation und der Nachhaltigkeit (vgl. Ziff. 1.3.3 zum Thema Digitalisierung). Prüfungen und Zielerreichung Die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK hat 2022 beim Schweizerischen Innovati- onspark SIP exemplarisch anhand von drei ausgewählten Standortträgern des SIP eine Prüfung durchgeführt. 158 Im Ergebnis stellt sie dem SIP ein insgesamt gutes Zeugnis hinsichtlich Umsetzung und Zielerreichung aus. Die EFK verweist auch auf mögliche Risiken, denen Beachtung zu schenken ist. So bleibt das Ziel einer vollständigen Selbstfinanzierung eine Herausforderung und es besteht Optimierungspotenzial bei der Vermarktung des Innovationsparks. Diesen Herausforderungen werden die ange- sprochenen Akteure im Rahmen der Weiterentwicklung des Innovationsparks ange- messen Rechnung tragen. Die EFK macht dem SBFI eine Reihe von Empfehlungen. Unter anderem empfiehlt sie, in Zusammenarbeit mit der Stiftung «Switzerland Innovation» zu prüfen, wie der Zielkonflikt, innovationsfreundliche Interessenten schnell mit frei gehaltenen Platz- angeboten zur Ansiedlung zu gewinnen aber die Standorte möglichst eigenwirtschaft- lich zu betreiben, beseitigt werden kann. Ausserdem empfiehlt sie, die Rolle des Bundes beim SIP zu schärfen. Die Empfehlungen der EFK werden (in Zusammenarbeit mit der Stiftung «Switzer- land Innovation» und den Standortträgern) umgesetzt und entsprechende Abklärun- gen in die Wege geleitet. Der Bund wird in Bezug auf den SIP weiterhin eine subsi- diäre Rolle wahrnehmen. Die Massnahmen dafür werden jedoch optimiert, insbeson- dere durch eine bessere Abstimmung mit den Tätigkeiten der verschiedenen Akteure für die Promotions- und Akquisetätigkeiten im In- und Ausland (vgl. Ziff. 2.9) sowie

durch Anpassungen beim Bürgschaftsinstrument (siehe nachfolgend Abschnitt Bürg- schaftsinstrument). Ebenfalls 2022 erfolgte eine Fremdevaluation des SIP durch die Jury Qualitätssiche- rung (ein vom Stiftungsratsausschuss eingesetztes Gremium von Fachpersonen zur Evaluierung des SIP entlang der Qualitätskriterien der VDK). Alle Standortträger und Standorte wurden evaluiert. Die Jury stellte fest, dass im Vergleich zur Evaluation vor vier Jahren eine grosse Entwicklung sichtbar ist: Überall wurden neue Initiativen ge- startet und es wird eine optimale Infrastruktur offeriert (oder teilweise noch gebaut). Auch die Dynamik der Verknüpfung von Wissenschaft und Wirtschaft wurde weiter verstärkt und der SIP ist ein wesentlicher Treiber für den Auf- und Ausbau von

158 Abrufbar unter: www.efk.admin.ch > Publikationen > Bildung und Forschung > Bericht «Prüfung der kritischen Erfolgsfaktoren bei selektierten Standorten des Schweizerischen Innovationsparks»

Kompetenzzentren für den Wissens- und Technologietransfer. In Bezug auf Entwick- lungsstand und Reife der Standortträger und Standorte sind weiterhin Unterschiede sichtbar. Grosse Unterschiede bestehen auch hinsichtlich der Governance und der Geschäftsmodelle. Eine Herausforderung bleibt die langfristige Finanzierung mit dem Ziel, dass der SIP selbsttragend wird. Die Feststellungen und Empfehlungen der Fremdevaluation, insbesondere auch zur Governance (hier: Weiterentwicklung der Rollen von Stiftung und Standortträgern) sowie zur nationalen und internationalen Vermarktung des SIP, werden von den an- gesprochenen Akteuren im Rahmen der Weiterentwicklung des SIP berücksichtigt. Bürgschaftsinstrument Das Bürgschaftsinstrument wird ab 2025 neu aufgelegt. Die im Zusatzvertrag festge- legten Beurteilungskriterien für die Vergabe von Bürgschaften und die Prüf- und Con- trollingverfahren gelten weiterhin. Um das Instrument für die Antragsberechtigten und die Kreditgeber attraktiver zu machen, aber gleichzeitig die Risiken für den Bund nicht zu erhöhen, wird es wie folgt angepasst: Die Laufzeit einer Bürgschaft beträgt wie vormals maximal 10 Jahre. Neu kann sie auf Antrag maximal 5 Jahre verlängert werden. Voraussetzung ist eine Einzelfall- prüfung und Bewilligung durch das SBFI sowie ein ausreichender Verpflichtungs- kredit für die Restlaufzeit (vgl. Bundesbeschluss 9).

  • Eine Antragsberechtige und eine Kreditgeberin müssen – wie vormals – ein ver- bindliches «Termsheet» vorlegen, welches den Zins für den Fall einer Besiche- rung des Kredits durch eine Bundesbürgschaft ausweist. Neu muss keine Kredit- zusicherung für eine Kreditvergabe ohne Bundesbürgschaft (indikativer Zinssatz) ausgewiesen werden.
  • Um das Risiko des Bundes weiter zu verringern, wird die maximal verbürgbare Summe pro Bürgschaft auf CHF 8 Mio. (vormals: CHF 30 Mio) begrenzt. Die durch den Bund verbürgte Kreditsumme beträgt weiterhin 80 %. Das Volumen des Verpflichtungskredits wird von vormals CHF 350 Mio. auf CHF 100 Mio. abgesenkt für eine Laufzeit von zehn Jahren. Die Werte wurden auf Basis von Erwartungsannahmen und Erfahrungswerten aus der Vorperiode festgelegt. Die Anpassungen am Bürgschaftsinstrument bedingen eine Aktualisierung des Zusatzvertrags zwischen dem Bundesrat und der Stiftung Switzerland Innovation über das Bürgschaftswesen vom 5. April 2017.

Anhang 6 Übersicht Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung nach Artikel 15 FIFG (Rückblick Förderperiode 2021–2024) Konsolidierung und Priorisierung Die in der BFI-Botschaft 2021‒2024 definierte Priorisierung bei der Unterstützung nach Artikel 15 FIFG konnte mit den Subventionsentscheiden vom Dezember 2020 umgesetzt werden. 39 Einrichtungen hatten ein Gesuch um eine Bundesunterstützung als Forschungseinrichtung gemäss Artikel 15 FIFG eingereicht. Sieben neue Gesuche wurden aus finanziellen, sachlichen (Prioritätensetzung) oder formalen Gründen ab- gelehnt. Mit dem vom Parlament bewilligten Zahlungsrahmen konnten in der Förderperiode 2021‒2024 insgesamt 14 Forschungsinfrastrukturen, 10 Forschungsinstitutionen so- wie 10 Technologiekompetenzzentren (Kategorie c) unterstützt werden (siehe weiter unten). Bei einer Forschungseinrichtung erfolgte ein Auslaufentscheid im Hinblick auf die BFI-Periode 2025‒2028. Die Mittel wurden wie folgt auf die drei Kategorien verteilt:

  • 202,1 Millionen Franken für 10 Technologiekompetenzzentren (5 bereits unter- stützt und 5 neue);
  • 142,9 Millionen Franken für 14 Forschungsinfrastrukturen (11 bereits unter- stützt und 3 neue). Die nationale Förderinitiative Personalisierte Medizin SPHN wurde weiterverfolgt (siehe weiter unten);
  • 77,2 Millionen Franken für 10 Forschungsinstitutionen (alle bereits unterstützt). Neue Förderschwerpunkte Folgende Einrichtungen erhielten in der Förderperiode 2021‒2024 neu eine Bundes- unterstützung, nachdem sie im Rahmen des ordentlichen Gesuchsverfahrens vom Schweizerischen Wissenschaftsrat (SWR) bezüglich Sachbegründung, Finanzie- rungsantrag und Bedeutung in der nationalen Forschungslandschaft hin vertieft ge- prüft wurden:
  • Swiss Center for Design and Health (SCDH): Das SCDH ist ein Technologie- kompetenzzentrum an der Schnittstelle von Gesundheit und Design; Bundesbei- trag 2021‒2024: 8 Millionen Franken; Finanzierung auf höchstens 8 Jahre be- schränkt;
  • Gosteli-Stiftung: Die Gosteli-Stiftung ist eine Forschungsinfrastruktur, die Quellen zur Geschichte der Frauen und der Frauenorganisationen der Schweiz sammelt; Bundesbeitrag 2021‒2024: 2,3 Millionen Franken;
  • EuroTube-Stiftung: Ziel der Stiftung EuroTube (Forschungsinfrastruktur) ist es, den nachhaltigen transkontinentalen Transport in weitgehend luftleeren Röhren voranzutreiben; Bundesbeitrag 2021‒2024: 6,1 Millionen Franken;

- Swiss Polar Institute (SPI): Das SPI (Forschungsinfrastruktur) will die Wissen- schaftsgemeinschaft in den Bereichen Arktik, Antarktik und hochgelegene Gebiete unterstützen; Bundesbeitrag 2021‒2024: 4 Millionen Franken.

Zudem wurden in der Förderperiode 2021‒2024 im Rahmen der Initiative AM-TTC (Advanced Manufacturing Technology Transfer Centers) 159 vier Gesuche zum Schwerpunktthema moderne Fertigungstechnologien (Advanced Manufacturing) finanziert:

  • Analytics for Advanced Manufacturing (Anaxam): Anaxam unterstützt Unter- nehmen bei der Analyse von Materialien mithilfe von Neutronen- und Synchro- tronstrahlung; Bundesbeitrag 2021‒2024: 3,2 Millionen Franken;
  • Swiss m4m Center AG (m4m): Dieses Zentrum fördert die Entwicklung und Ver- wendung von 3D-Druck für innovative medizinische Implantate; Bundesbeitrag 2021‒2024: 4,4 Millionen Franken;
  • Swiss Cobotics Competence Center (S3C): Das S3C befasst sich mit dem Einsatz von Robotern in Zusammenarbeit mit Menschen (Cobotics) in der Produktions- kette; Bundesbeitrag 2022‒2024: 2,3 Millionen Franken;
  • Swiss Photonics Integration Technology Center (Swiss PITC): Dieses Zentrum entwickelt Lösungen für die Montage von Systemen im Bereich Photonik; Bundesbeitrag 2022‒2024: 2,2 Millionen Franken. Förderschwerpunkte im Rahmen der nationalen Initiative Personalisierte Medizin (SPHN) Die Initiative SPHN wurde in der Förderperiode 2017‒2020 lanciert mit dem Auftrag, bis Ende 2024 eine nationale Dateninfrastruktur für klinische (und verwandte) Daten zu Forschungszwecken einzurichten. Eine wichtige Grundlage hierfür bilden die Arbeiten der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW, die mit der Umsetzung dieser Initiative beauftragt wurde, und die beiden nationalen Dateninfrastrukturen, das nationale Datenkoordinationszentrum (DCC) sowie die Dateninfrastruktur BioMedIT, die unter Leitung des Schweizerischen Instituts für Bioinformatik (SIB) stehen (Bundesunterstützung für 2021‒2024 zugunsten des SIB: 37,3 Millionen Franken insgesamt, davon 7 Millionen Franken für das DCC, 18,6 Millionen Franken für BioMedIT und 11,7 Millionen Franken für Unterstüt- zungsmassnahmen, hinzu kommen 29,6 Millionen Franken für die SAMW). Die Kon- solidierung des DCC und der Dateninfrastrukturen ist für die BFI-Periode 2025‒2028 geplant (vgl. Ziff. 2.7.2). Reorganisation des SIB Wie im Rahmen der BFI-Botschaft 2021‒2024 beschlossen, wurden in Bezug auf die Reorganisation des SIB Evaluationen durchgeführt und verschiedene Optionen ver- tieft analysiert. Eine allfällige Reorganisation setzt voraus, dass das Angebot von SIB

effektiver und effizienter organisiert werden könnte. Bei der ersten Option wird der Status Quo beibehalten, verbunden mit der Neudefinition und Optimierung der Auf- gaben des SIB. Die zweite Option sieht eine Integration des SIB in den ETH Bereich vor. Die Analyse dieser Option hat erstens ergeben, dass eine allfällige Integration in eine bestehende Struktur des ETH-Bereichs erfolgen sollte (keine Schaffung einer neuen Forschungseinrichtung innerhalb des ETH-Bereichs). Zweitens müssten die im ETH-Bereich bereits vorhandenen Kompetenzen bestmöglich genutzt werden. Da die

159 Vgl. BFI-Botschaft 2021‒2024, BBl 2020 3681.

Abklärungen zu einer allfälligen Reorganisation zum SIB nicht im geplanten Zeitrah- men abgeschlossen werden konnten, wird das SIB für die neue Periode 2025-2028 ein Gesuch nach der bestehenden Organisation einreichen und den ordentlichen Gesuchs- prozess durchlaufen. Eine Entscheidung zu einer allfälligen Reorganisation des SIB wird gestützt auf weitere Abklärungsergebnisse im Laufe der BFI-Periode 2025-2028 im Hinblick auf eine Umsetzung für die BFI-Periode 2029-2032 zu fällen sein, auch unter Berücksichtigung der nationalen Strategie für Forschungsdaten (vgl. Ziff. 1.3.3 transversales Thema Digitalisierung). Auslaufen und Verlängerungen Die übergeordneten Ziele führten zur Einstellung der Unterstützung für die FJME ab

2025 (vgl. BFI-Botschaft 2021‒2024). Zwei Forschungsinstitutionen (IOR und SVRI)

erhielten eine Verlängerung der Finanzierung nach Artikel 15 FIFG bis 2022, obwohl diese Ende der Förderperiode 2017‒2020 eingestellt werden sollte. Im Falle des IOR wurde die Verlängerung um zwei Jahre damit begründet, dass der Institution Zeit ge- währt wurde, seine Reorganisation mit dem IRB zu prüfen. Dem SVRI sollte die Ver- längerung bis Ende 2022 ermöglichen, ein neues institutionelles Konzept gestützt auf eine Vereinbarung mit den betreffenden Hochschulen zu erarbeiten. Innerhalb dieser Frist konnte jedoch keine tragfähige Lösung gefunden werden. Vor dem Hintergrund der Covid‑19-Pandemie und angesichts des Forschungspotenzials des SVRI im Rah- men der Impfstoffstrategie wurde eine erneute Verlängerung um zwei Jahre, bis Ende der Förderperiode 2021‒2024, gewährt. Überprüfung im Rahmen der BFI-Botschaft 2021‒2024 und der Postulate 20.3927 und 20.3462 Die Prüfung der Bundesbeiträge und der betreffenden Gesetzesgrundlagen (HFKG und FIFG) hat ergeben, dass keine rechtliche Änderung in Bezug auf die Unter- stützung der Einrichtungen von nationaler Bedeutung der Kategorie b (Forschungs- institutionen) geplant ist. Nanotechnologien Nanotechnologien sind angesichts des Vorkommens natürlicher oder synthetischer Nanomaterialien in zahlreichen Produkten (Medikamenten, Nahrungsmitteln, Bau- materialien, Kosmetika usw.) für Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft von grosser Bedeutung. Deshalb müssen die bestehenden Nanomaterialien zunächst charakteri- siert (analysiert) werden, da der Hersteller gesetzlich dazu verpflichtet ist. Zu diesem Zweck hat das SBFI vorübergehend (2022‒2024) die «Swiss NanoAnalytics platform» des Instituts Adolphe Merkle der Universität Freiburg unterstützt. Evaluationen Im Hinblick auf die neue Periode 2025‒2028 wurden in der Förderperiode 2021‒2024 ein Technologiekompetenzzentrum (CSEM) und eine Forschungsinfrastruktur (SCTO) evaluiert. Im Falle des CSEM wurde zum einen die Innovationswirkung der CSEM-Forschungsprogramme auf das Schweizer Innovationsökosystem geprüft,

zum andern die Bedeutung des regionalen Netzwerks des CSEM und seine Koordina- tion mit den bestehenden Innovationsförderprogrammen. 160 Die 2021–2022 durchge- führte Evaluation des CSEM zeigte auf, dass das CSEM über eine strategische Aus- richtung verfügt, die es im schweizerischen Kontext der Hochschulen sinnvoll positioniert. Die Qualität der Leistungen des CSEM ist hoch und stiftet einen Nutzen bei den Industrieunternehmen. Mit seiner Brückenfunktion zwischen Grundlagen- forschung, angewandter Forschung und Implementierung im Markt nimmt das CSEM somit eine wichtige Funktion im schweizerischen Innovationsökosystem ein. Der de- zentrale Aufbau der regionalen Standorte wird als bedeutend für den WTT beurteilt. Die Evaluation ergab, dass das CSEM insbesondere Optimierungspotenziale bei der Kommunikation der Forschungsagenda, bei der Bekanntheit in der Deutschschweiz und insbesondere bei Klein- und mittleren Unternehmen hat. Ausserdem könnte die Gründung von Start Ups und Spin Offs gestärkt werden. Bei der Evaluation der SCTO ging es um die Funktion und Bedeutung der Dienstleistungen der Clinical Trial Units (CTU) für klinische Forschende und darum, inwieweit die Plattformen der SCTO die klinische Forschung stärken. Die Resultate der Evaluation bescheinigen den CTUs und den Plattformen generell einen guten Leistungsausweis und eine wichtige Funk- tion bei der Unterstützung von Forschenden bei der Durchführung von klinischen Studien. Die identifizierten Verbesserungsbedarfe werden von der SCTO aufge- nommen und mit geeigneten Massnahmen angegangen. Einzelheiten dazu sind im Evaluationsbericht zu finden 161.

160 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Im Brennpunkt > Publikationen und Dienstleistun- gen > Publikationen > Publikationsdatenbank > Evaluation des «Centre suisse d’électro- nique et de microtechnique» (CSEM) 161 Abrufbar unter: www.scto.ch > news > 21. Oktober 2022 > Bericht zur Evaluation des CTU-Netzwerkes und der Plattformen der Swiss Clinical Trial Organisation (SCTO)

Anhang 7 Ressortforschung Politische Bereiche in der Ressortforschung des Bundes Die Forschung der Bundesverwaltung wird im Interesse der Koordination und Zusam- menarbeit zwischen den beteiligten Bundesstellen vom Bundesrat in politische Bereiche gegliedert. Für jeden dieser Politikbereiche wird unter der Leitung einer federführenden Bundesstelle und unter Einbezug externer Expertise ein vierjähriges Forschungskonzept erarbeitet gemäss den Grundsätzen des interdepartementalen Koordinationsausschusses für die Ressortforschung. Die Forschungskonzepte geben einen Überblick über die Politikbereiche und die Forschungsschwerpunkte in der neuen BFI-Periode sowie die Finanzplanung. Nachfolgend wird eine kurze Übersicht über die Herausforderungen und Forschungsschwerpunkte in den Politikbereichen ge- geben, für welche Forschungskonzepte erarbeitet wurden.

Gesundheit (Federführung: BAG) Rückblick 2021–2024 Die Ressortforschung im Bereich Gesundheit bearbeitet Fragen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung, der Prävention und Gesundheits- förderung und der Gesundheitsversorgung. Sie richtet sich aus am Bedarf der Strate- gie des Bundesrates im Bereich Gesundheit (G2030) sowie an der Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Gesundheit und anderer Ämter, die gesundheitsrelevante Themen bearbeiten. In der Förderperiode 2021–2024 wurden viele Forschungs- projekte erfolgreich abgeschlossen. Deren Ergebnisse und laufende Vorhaben unter- stützen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und seine Partner bei der Umsetzung gesundheitspolitischer und anderer Strategien. Die Ressortforschung des National Centre for Climate Services (NCCS, Nationales Netzwerk des Bundes für Klimadienstleistungen) liefert wichtige Grundlagen für den Umgang der Schweiz mit der Klimaveränderung. Unter der Federführung von MeteoSchweiz engagieren sich dabei die Bundesämter BAFU, BLW, BAG, BABS, BLV, BFE sowie die ETH Zürich und die Eidg. Forschungsanstalt f. Wald, Schnee und Landschaft WSL. Die Covid-19-Pandemiewar eine besondere Herausforderung. Sowohl die Ressort- forschung als auch die Nationalen Forschungsprogramme (NFP78, NFP80) und das IVI haben einen wichtigen Beitrag zu deren Bewältigung geleistet. Im Weiteren wur- den folgende NFP im Bereich Gesundheit erfolgreich abgeschlossen: NFP72 «Anti- mikrobielle Resistenz» und NFP74 «Gesundheitsversorgung». Im Zusammenhang mit der Stärkung der Versorgungsforschung und der Innovations- förderung beteiligen sich der Schweizerische Nationalfonds, Innosuisse und das BAG im Rahmen von Horizon Europe 2021–2027 an der europäischen Partnerschaft «Transforming Health and Care Systems THCS».

Ausblick 2025–2028 Die Prioritätensetzung 2025–2028 des BAG bzw. des BLV liegt einerseits in der Kontinuität relevanter Vorhaben der Ressortforschung, namentlich in den Bereichen übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten, Lebensmittelsicherheit und Ernäh- rung, Sucht und Biomedizin sowie Gesundheitsversorgung und Medizintechnik- Folgeabschätzung (Health Technology Assessment). Neuauftretende virale Erkran- kungen beim Tier die auch auf den Menschen übertragen werden können, sind am Institut für Virologie und Immunologie (IVI) von zunehmender Bedeutung. Der «One-Health-Ansatz», der auf dem Verständnis basiert, dass die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt eng miteinander zusammenhängen, soll weiter gestärkt werden. Eine wichtige Rolle für den Bereich Gesundheit spielen zudem direkt oder indirekt transversale Themen wie Nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung, Chancengerechtigkeit und die Nationale und internationale Zusammenarbeit. Die Lancierung / Realisierung einer «Schweizer Gesundheitsstudie / Nationale, be- völkerungsbezogene Kohorte» ist eine anstehende Herausforderung. Hinzu kommen Bestrebungen zur langfristigen Förderung der Forschung und Entwicklung in der Schweiz im Bereich Impfstoffe. Soziale Sicherheit (Federführung: BSV) Rückblick 2021–2024 Auf der Basis einer neu erstellten Datenbank mit Steuerdaten und Registern des BFS wurden mehrere Projekte zur wirtschaftlichen Situation verschiedener Bevölkerungs- und Versichertengruppen im Erwerbs- und Rentenalter durchgeführt. Damit konnte auch die Haushaltsperspektive in die Analysen einbezogen werden. Einmal mehr wurde deutlich, dass insbesondere Eineltern- und Einpersonenhaushalte häufig nur über geringe bis sehr geringe finanzielle Mittel verfügen. Im Haushaltskontext dage- gen verringert sich das Prekaritätsrisiko deutlich gerade auch bei Personen mit tiefen Einkommen und Renten. Auch ein Teil der Selbständigerwerbenden, Migrantinnen und Migranten sowie Beschäftigte in der Landwirtschaft sind vermehrt wirtschaft- lichen Risiken ausgesetzt. Zwei Projekte des Forschungsprogramms zur Invalidenversicherung konzentrierten sich auf die Unterstützung für das Wohnen zu Hause. Während im ersten Projekt auf der Grundlage eines Vergleichs internationaler Erfahrungen (Belgien, Niederlande, Schweden und Schweiz) Entwicklungsmöglichkeiten identifiziert wurden, wurde im

zweiten Projekt das Optimierungspotenzial von Bedarfsabklärungsinstrumenten für die Unterstützung für das Wohnen zu Hause analysiert. In einer weiteren Studie wurden Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung des Finanzierungsmodells für Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach Art. 74 IVG aufgezeigt. Weitere Themen betrafen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Armut und Ungleichheit sowie die Familienpolitik. Dabei standen die Berechnung der Kosten für eine Elternzeit, die Finanzierung der institutionellen Kinderbetreuung und Elternta- rife, Dienstleistungen für Familien sowie eine Evaluation der Wirkungen der Finanz- hilfen für Subventionserhöhungen in Kantonen und Gemeinden im Mittelpunkt.

Ausblick 2025–2028 Die Forschungs- und Evaluationsarbeiten des BSV werden sich in der kommenden BFI-Periode an den strategischen Themenschwerpunkten des Amts und übergeord- neten politischen Erfordernissen orientieren. Dazu gehört die künftige Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Altersvorsorge, wobei der schrittweise Aufbau eines Forschungsprogramms zum Thema Alter geplant ist. Weiter steht im Rahmen des Forschungsprogramms zur Invalidenversicherung die Evaluation der Weiterentwick- lung der IV, die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, im Mittelpunkt. Insbesondere werden die Anpassungen der Eingliederungsmassnahmen der IV auf die berufliche Eingliederung für Jugendliche und Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung untersucht. Weitere strategische Themenschwerpunkte betreffen eine umfassende Fa- milienpolitik, insbesondere auch eine Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen, sowie die Weiterentwicklung der Armutsbekämpfung durch ein syste- matisches Armutsmonitoring und die soziale Absicherung prekärer Beschäftigungs- verhältnisse. Umwelt (Federführung: BAFU) Rückblick 2021–2024 Umweltforschung bildet eine wichtige Basis für eine wirksame und effiziente Um- welt- und Ressourcenpolitik und leistet einen Beitrag bei der Früherkennung neuer Umweltprobleme und in der Beurteilung von Chancen und Risiken neuer Techno- logien. Folgende Schwerpunkte wurden bearbeitet: 1) Handeln für die Erhaltung und Gestaltung einer intakten Umwelt, 2) Immissionsschutz, 3) Schutz und nachhaltige Nutzung von Ressourcen und Ökosystemen, 4) Bewältigung Klimawandel und Gefahrenprävention. Mit 18 Forschungsbereichen wurden sämtliche Handlungsfelder des BAFU abgedeckt, in denen Forschungsergebnisse notwendig sind. Wichtige Forschungsvorhaben betrafen z.B. die Erstellung von neuen hydrologischen Szenarien, die für die Bestimmung der Auswirkungen der Klimawandel auf die Wasserwirtschaft und die Identifizierung von Anpassungsmassnahmen unerlässlich sind. Zur Verbesserung der Luftqualität wurden die chemische Zusammensetzung und Quellen von Feinstaub untersucht, um zukünftige Emissionsreduktionen im Strassen- verkehr gezielter einzusetzen. Während dieser Förderperiode wurde ein besonderer Fokus zunehmend auf ressortübergreifende Themen gelegt, z.B. auf Negativemissi- onstechnologien zur Erreichung der Klimaziele oder die Problematik von Mikro- plastik.

Ausblick 2025–2028 Die vier Schwerpunkte Handeln für die Erhaltung und Gestaltung einer intakten Um- welt, Immissionsschutz, Schutz und nachhaltige Nutzung von Ressourcen und Öko- systemen sowie Bewältigung Klimawandel und Gefahrenprävention werden in der BFI-Periode 2025–2028 weitergeführt. Innerhalb der Schwerpunkte decken die fol- genden Forschungsbereiche sämtliche Handlungsfelder des BAFU ab, in denen Forschungsergebnisse benötigt werden: Umweltökonomie und Ressourceneffizienz, Umweltbeobachtung, Umweltbildung und Umweltkommunikation, Umweltrecht, Internationale Umweltpolitik, Lärmbekämpfung und Ruheschutz, Schutz vor nicht- ionisierender Strahlung, Altlasten, Luft, Boden, Wasser, Biodiversität, Landschaft,

Wald und Holz, Abfall- und Rohstoffmanagement, Chemikalien, Biosicherheit, Ein- dämmung und Bewältigung des Klimawandels sowie Umgang mit Naturgefahren und technischen Risiken. Die Relevanz einer systemischen Betrachtung zur Sicherung durchsetzbarer Ergeb- nisse wird zunehmend anerkannt. Dies erfordert die Abdeckung von breiteren Themenfeldern, die einerseits anhand definierter ressortübergreifender Themen be- schrieben werden, und andererseits innerhalb der einzelnen Forschungsbereiche bear- beitet werden. Im Bereich Umwelt und Gesundheit soll z.B. das Forschungsprogramm zu den Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung wichtige Erkenntnisse liefern. Land- und Ernährungswirtschaft (Federführung: BLW) Gemäss Artikel 7 Absatz 3 der Organisationsverordnung vom 14. Juni 1999 für das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (OV-WBF, SR 172.216.1) sowie Artikel 113 und 114 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April

1998 (LwG, SR 910.1) unterstützt der Bund die Landwirtschaft in ihrem Bestreben,

rationell und nachhaltig zu produzieren, indem er Wissen erarbeitet und weitergibt. Er betreibt dazu die landwirtschaftliche Forschungsanstalt Agroscope, die dem BLW unterstellt ist. Für andere Bundesämter mit Aufgabenbereichen, die Schnittstellen zu Inhalten und Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeit aufweisen, wie zum Beispiel das BLV (inkl. IVI), ist die Zusammenarbeit mit Agroscope ebenfalls von Bedeutung. Rückblick 2021–2024 Die drei themenübergreifenden Forschungsfelder von besonderer Relevanz für die Land- und Ernährungswirtschaft waren: 1) Forschung für die Wettbewerbsfähigkeit von Produktion und Produkten; 2) Forschung für eine nachhaltige Nutzung und den Schutz der Produktionsressourcen; 3) Forschung für eine Produktion, Produkte und Leistungen mit hoher Qualität und Transparenz. Zusätzlich wurden beim BLV und am IVI in der Tiergesundheit Projekte zur Prävention vor Infektionskrankheiten und zur Bekämp-fung von Antibiotikaresistenzen sowie Tierschutzprojekte zum Tierwohl bei Nutz-, Heim- und Labortieren durchgeführt. Basierend auf dem Forschungskonzept Land- und Ernährungswirtschaft 2021–2024 hat Agroscope als Grundlage für das Arbeitsprogramm 2022–2025 15 strategische Forschungsfelder festgelegt, die sich an den Herausforderungen der Land- und Ernäh- rungswirtschaft orientieren. Sechs Schwerpunkte standen dabei im Fokus: 1) Land- wirtschaft im Klimawandel; 2) Schutz der natürlichen Ressourcen; 3) agrarökologi- sche Produktionssysteme; 4) wirtschaftliche und artgerechte Nutztierhaltung; 5) nachhaltige und gesunde Ernährung; 6) wettbewerbsfähige Produktion von Lebens- mitteln. Mit der Umsetzung der neuen Standortstrategie hat Agroscope dezentrale Versuchsstationen etabliert. Diese führen Forschung und Leistungsbezüger zusam- men, indem sie praxisorientierte Forschungsfragen von gesamtschweizerischem Interesse im jeweiligen regionalen und klimatischen Kontext beantworten. Die Ergeb- nisse und Erkenntnisse aus den Tätigkeiten von Agroscope wurden über verschiedene Kommunikationskanäle für die Interessenvertreter und die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Ausblick 2025–2028 Im Rahmen der Erarbeitung des Forschungskonzepts Land- und Ernährungswirtschaft 2025–2028 werden mit Fachleuten aus dem Agroscope-Rat, der Forschung und der Verwaltung sowie weiteren Interessenvertretern relevante Themenbereiche identifi- ziert, die – zusätzlich zu den bestehenden Herausforderungen – in naher Zukunft besonderer Forschungsanstrengungen bedürfen. Agroscope wird den ökonomischen und ökologischen Herausforderungen der Land- und Ernährungswirtschaft, den damit verbundenen Zielkonflikten und den neu identifizierten Themenbereichen im Arbeitsprogramm 2026–2029 Rechnung tragen und zu deren Bewältigung beitragen. Dies erfolgt durch anwendungsorientierte, auf das Gesamtsystem ausgerichtete Forschung mit der Erarbeitung von Erkenntnis- wissen sowie mit der Bereitstellung von Problemlösungen, die von der Praxis direkt umgesetzt werden können, und von Handlungswissen, das zu Innovationen führt. Agroscope stellt Wissen zu Forschungsthemen bereit, die mit den standortbezogenen Herausforderungen der Landwirtschaft oder dem technologischen Fortschritt ver- knüpft sind. Inhaltlich wird sich Agroscope folgenden Themen widmen: 1) Entwick- lung von ressourceneffizienten und umweltschonenden landwirtschaftlichen Produk- tionssystemen mit Fokus auf Pflanzenschutz, Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und Reduktion der Treibhausgasemissionen; 2) Steigerung der Wettbewerbskraft auf in- und ausländischen Märkten; 3) Förderung der Produktion von sicheren und qualitativ hochstehenden Nahrungsmitteln und deren Inwertsetzung; 4) Nutzung der Digitalisie- rung als Hebel zur Förderung einer nachhaltigen, auf die sich verändernden gesell- schaftlichen Ansprüche ausgerichteten Land- und Ernährungswirtschaft. Das BLV wird bei seinen Forschungsschwerpunkten unter anderem folgende Themen bearbeiten: Bei der Tiergesundheit beispielsweise innovative Systeme zur Prävention vor Infektionskrankheiten oder die Nutzung von Datenbanken im «One-Health»-Kon- text. Und beim Tierschutz werden die gesellschaftlichen Entwicklungen im Kontext der Mensch–Tier-Beziehung eine wachsende Rolle spielen (Haltungsbedingungen von Nutz-, Heim- und Wildtieren, Töten von Tieren, tierschutzrelevante Aspekte beim Züchten von Tieren). Forschungsschwerpunkte des IVI bleiben die Grundlagen- forschung und die Entwicklung von Präventivstrategien wie Impfstoffe für hochan-

steckende und bedeutende virale Tierseuchen. Zunehmend liegt der Fokus auf neu- auftretenden viralen Erregern, die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind.

Energie (Federführung: BFE) Das BFE trägt sowohl zur Umsetzung der im Energieforschungskonzept des Bundes festgelegten Zielsetzungen bei, die von der CORE ausgearbeitet werden, als auch zur Koordination der gesamten Schweizer Energieforschung. Das Amt stellt die Beteili- gung der Schweizer Forschenden an den Forschungsprogrammen der Internationalen Energieagentur (IEA) sicher und unterstützt die Teilnahme Schweizer Forschender an den Forschungsprogrammen ERA-Net, der EU und weiterer bi- und multilateraler Forschungsabkommen. Rückblick 2021–2024 Das BFE nahm seine Koordinationsrolle aktiv national wie international wahr. Im Rahmen der IEA hat das BFE seine Aktivitäten ausgeweitet, unter anderem mit der

Teilnahme an einem weiteren Forschungsprogramm der IEA im Bereich der Gleich- berechtigung im Energiebereich, mit der Übernahme zusätzlicher Leitungsfunktionen in den verschiedenen Gremien und mit Veranstaltungen zum Wissenstransfer in die Schweiz und unter den Forschenden. In den verschiedenen Forschungsprogrammen erfolgten Ausschreibungen um die für die Energieziele des Bundes notwendigen Lösungen zu erarbeiten; subsidiär wurden Projekte gefördert, die den Kriterien der Energieforschungskonzepte des Bundes und des BFE entsprechen. Um die ganze Innovationswertschöpfungskette von tiefen TRLs (Technology Readiness Level) bis zu hohen TRLs abzubilden war das Pilot- und Demonstrationsprogramm (P&D Programm) über alle thematischen Bereiche ein wei- teres wichtiges Instrument, um die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Das Forschungsprogramm SWEET (SWiss Energy research for Energy Transition) wurde etabliert und hat mehrere Ausschreibungen von Konsortialprojekten zur Unter- stützung der Energiestrategie 2050 lanciert. Zu Leitthemen, die mit der Eidgenössi- sche Energieforschungskommission CORE diskutiert werden − wie Integration erneu- erbarer Energien, kritische Infrastruktur oder Living and Working, Ko-Evolution von Gesellschaft und Energiesystem sowie nachhaltige Treib- und Brennstoffe − forschen Konsortien aus Hochschul- und Anwendungspartnern. Ausblick 2025–2028 Die Energieforschung des BFE wird ihre Koordinationsrolle in der Schweizer Energieforschung weiterführen: über subsidiäre Forschungsförderung, durch die Stärkung des Pilot- und Demonstrationsprogramms und die bereits bei seiner Planung vorgesehene und vom Bundesrat freizugebende 2. Tranche des Förderprogramms SWEET bis 2032. Mit den beiden Tranchen können bis und mit 2025 insgesamt sieben SWEET-Ausschreibungen durchgeführt werden. Im Hinblick auf die Energie- strategie 2050 soll ein neues Programm gestartet werden, in dessen Rahmen acht Aus- schreibungen durchgeführt werden können, insbesondere zu Fragen rund um die Ver- sorgungssicherheit in einem Netto-Null Energiesystem. Dafür planen das BFE und BAFU im Rahmen einer Sonderbotschaft einen Verpflichtungskredit von 151,1 Mio. Franken von 2025–2036 zu beantragen. Zu den Aufgaben der Energieforschung des BFE gehören auch die Weiterführung der internationalen Energieforschungs-

koordination sowie die regelmässige Überprüfung der Forschungsschwerpunkte in Zusammenarbeit mit der CORE. Letzte spiegeln sich im aktualisierten «Energie- forschungskonzept des Bundes 2025–2028» wider: in den Schwerpunkten Energie, Gesellschaft und Politikmassnahmen, Wohnen und Arbeiten, Mobilität, Energie- systeme und Industrielle Prozesse werden Forschungsarbeiten zum Erhalt der Versor- gungssicherheit und zur Erreichung der Energie- und Klimaziele des Bundes voran- getrieben. Interdisziplinäre Forschung, systemische Betrachtungen sowie Wissens- und Technologietransfer werden eingesetzt, um Energie emissionsneutraler und effizienter umwandeln, bereitstellen, speichern und verwenden zu können. Ein starker Fokus soll in dieser Forschungsperiode auf die Nutzbarmachung der Forschungsergebnisse durch Wissenstransfer gelegt werden. Das Forschungsprogramm SWEET wird dazu auch einen wesentlichen Beitrag leisten, zumal es auf anwendungsorientierte Forschung in relevanten Themengebieten und auf die Umsetzung von Resultaten in der Praxis fokussiert.

Ein weiterer Fokus werden die NET (Negative Emission Technologies) darstellen. Das BFE hat mit den «Energieperspektiven 2050» das Schweizer Energiesystem modelliert. Trotz Ausbau von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz werden schwierig vermeidbare Emissionen, insbesondere in der Industrie und Landwirtschaft übrigbleiben. Damit die Schweiz die Energie- und Klimaziele erreichen kann wird CO2 abgeschieden und nachhaltig gespeichert werden müssen. Nachhaltige Raumentwicklung und Mobilität (Federführung: ARE) Rückblick 2021–2024 Die Ressortforschung in der Raumentwicklung stützt sich vor allem auf den Ver- fassungsgrundsatz der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes, auf die Verkehrskoordination sowie auf die Verfassungsgrundlagen der nachhaltigen Entwicklung. Arbeiten wurden insbeson- dere in folgenden Themenbereichen ausgelöst:

  • Nachhaltige Mobilität: Weiterentwicklung der Verkehrsgrundlagen z.B. im Rahmen der Weiterentwicklung der Verkehrsmodellierung oder der Förderung von nachhaltigem Freizeitverkehrsverhalten.
  • Abstimmung von Siedlung und Verkehr: Grundlagen für die Weiterentwicklung des Programms Agglomerationsverkehr und von Verkehrsdrehscheiben sowie ein Tool zur quantitativen, vorausschauenden Wirkungsabschätzung von Bundesinfrastrukturprogrammen bezüglich Raumentwicklung.
  • Nachhaltige Raumentwicklung: Erarbeitung von neuen Methoden und Ansätzen für innovative Lösungsideen in Themenbereichen wie Digitalisierung für die Grundversorgung; Siedlungen der kurzen Wege, Bewegung und Begegnung; Integrale Entwicklungsstrategien, Demographischer Wandel; Wohn- und Lebensformen von morgen sowie dem Potenzial von Landschaftsqualitäten. Ausblick 2025–2028 Der politische Auftrag im Bereich der Aufgaben des Amts ändert sich gegenüber der BFI-Periode 2021–2024 nicht grundlegend. Die Festlegung von Forschungsschwer- punkten erfolgt im Rahmen der Erarbeitung des Forschungskonzepts 2025–2028. Das anhaltende Bevölkerungswachstum vor allem in städtischen Ballungsräumen und der damit einhergehende Anstieg versiegelter Flächen werden Grundlagen für eine Weiterentwicklung von Flächenmanagement und Agglomerationspolitik notwendig machen. Die langfristige, mit Raum und Umwelt abgestimmte Optimierung und Ent- wicklung des Gesamtverkehrssystems bleiben prioritär. Die für die ländlichen Räume

und Berggebiete spezifischen Forschungsfragen (z.B. Zweitwohnungen, Versorgung) sind ebenfalls zu beantworten. Herausforderungen der Versorgungssicherheit und die angestrebte verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien bedingen umfassende Interes- senabwägungen zwischen Landschaftsschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energie- quellen. Die spürbaren Folgen des Klimawandels für Natur und Siedlungsgebiete machen Grundlagen ebenfalls nötig und auch weitergehende Erkenntnisse zum Um- gang in Krisensituationen sind gefragt. Im Bereich der nachhaltigen Entwicklung sind weitere konzeptuelle Grundlagen notwendig, besonders hinsichtlich Instrumente und Prozesse in der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Entwicklung und Zusammenarbeit (Federführung: DEZA) Forschung wird aus den Rahmenkrediten für die internationale Zusammenarbeit (IZA) finanziert. Die aufgewendeten Mittel werden der öffentlichen Entwicklungszu- sammenarbeit (ADP) angerechnet. Rückblick 2021–2024 Im Rahmen ihres Mandats unterstützt die DEZA die wissenschaftliche Forschung und Innovation als entscheidende Elemente für eine nachhaltige und armutsfreie Entwick- lung. Die von der DEZA finanzierte Forschung orientiert sich an den Zielen der Strategie der Schweiz für die internationale Zusammenarbeit 2021–2024 und kon- zentriert sich auf bestimmte Schwerpunktthemen (Ernährungssicherheit und Ernäh- rung; Gesundheit; Beschäftigung und Bildung; Klimawandel, Umwelt und Katastro- phenvorsorge; Gouvernanz, Konfliktprävention und Förderung der Menschenrechte; Migration; Wasser). Auf diese Weise trägt sie dazu bei, Armut und globale Risiken zu verringern, eine nachhaltige Entwicklung auf globaler Ebene zu fördern und Ent- wicklungsländer bei der Umsetzung der Agenda 2030 zu unterstützen. Die DEZA in- vestiert jährlich ca. 50 Mio. CHF in eine Vielzahl von Forschungsprogrammen und – projekten in mehr als 50 Ländern in Afrika, Asien und Lateinamerika. Ein Beispiel für ein innovatives Förderinstrument der Nord-Süd Forschung ist das «Swiss Programme for Research on Global Issues for Development» (r4d Programm), welches von der DEZA und dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) kofinanziert wird und im Jahr 2023 zu einem Ende findet. Die Synthese und die Verbreitung der Ergebnisse des r4d Programms stehen in dieser Förderperiode im Zentrum. Gleich- zeitig hat die DEZA neue Förderansätze entwickelt, mit dem Ziel, die Forschung näher an die Praxis zu bringen und Forschungsresultate zu replizieren und zu skalieren. Ein Beispiel dafür ist das «Solution-Oriented Research for Development Programme» (SOR4D Programm) der DEZA und dem SNF, welches Implementie- rungspartner und Entwicklungsakteure (NGOs, Stiftungen, Ministerien oder Privat- sektorpartner) von Anfang an als gleichwertige Partner in die Nord-Süd Forschungs- partnerschaften miteinbezieht. Ausblick 2025–2028 Inter- und transdisziplinäre Forschung, sowie technologische und soziale Innovatio- nen werden als Impulsgeber in allen Bereichen der internationalen Zusammenarbeit weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Dem Aufbau, und vor allem der Nutzung und

Verbreitung von neuem Wissen und von neuen Ansätzen kommen für die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDG) eine grosse Bedeutung zu. Eine verstärkte Zusammenarbeit über die Grenzen, Sektoren, Disziplinen und Kulturen hinweg wird dabei entscheidend sein. Im Rahmen der inter- nationalen Zusammenarbeit der Schweiz bleibt deshalb die Förderung von interdis- ziplinärer, lösungs- und anwendungsorientierter Forschung, sowie die Technologie- entwicklung und Innovation zu Entwicklungsproblemen weiterhin Priorität. Die DEZA verfolgt dazu eine Vielfalt von verschiedenen Ansätzen mit dem Ziel, die Forschung näher an die Praxis zu bringen und Forschungsresultate zu replizieren und zu skalieren. Durch die langjährige Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen in der Schweiz, Afrika, Asien und Lateinamerika und Investitionen in globale

Forschungsprogramme hat die Schweiz Zugang zu internationalen Netzwerken und wissenschaftlichem Wissen in entwicklungsrelevanten Themenbereichen. Sicherheits- und Friedenspolitik (Federführung: VBS: armasuisse W+T, BABS; EDA: AFM / AIS) Rückblick 2021–2024 armasuisse W+T: Im Rahmen des langfristigen Forschungsplans 2021–2024 wurden die Forschungsschwerpunkte Technologie-Früherkennung, Technologien für opera- tionelle Fähigkeiten, Technologieintegration für Demonstratoren und Innovation & Querschnittsthemen systematisch bearbeitet und Erkenntnisse in Form von Expertise- und Beratungsleistungen zur Verfügung gestellt. Dies mit dem Ziel, die entsprechen- den Stellen der Armee und der Beschaffungsstellen von der Planung bis zur Entsor- gung der materiellen Ausrüstung der Armee in Technologiefragen technisch-wissen- schaftlich kompetent zu unterstützen. Durch das neu etablierte Schweizer Drohnen- und Robotik-Zentrum konnten die Schweizer Armee und weitere Behörden im Um- gang mit der Robotik im Sicherheitsumfeld unterstützt werden. Auch der Aufbau des Cyber-Defence Campus wurde fortgesetzt, um aufkommende Cyber-Risiken zu iden- tifizieren und mit innovativen Lösungen den Bedrohungen im Cyber-Raum wirksam zu begegnen. Im Weiteren wurde aufgrund seiner steigenden militärischen Relevanz für den Bereich Weltraum ein neues Forschungsprogramm lanciert, um die rasante Technologie-Entwicklung zu verfolgen und Kompetenzen aufzubauen. Durch den etablierten Austausch mit Armeeplanung und Truppe konnten die Forschungs- programme mit den dazugehörigen Kompetenzfeldern laufend auf den Bedarf der Verteidigung ausgerichtet werden. Zusätzlich wurden die Innovationsräume VBS geschaffen, um technologische Entwicklungen schneller in den Einsatz der Armee zu bringen. BABS: Im Rahmen des Forschungsplans 2021–2024 wurden Grundlagen für die Weiterentwicklung des Verbundsystems Bevölkerungsschutz sowie des Zivilschutzes erarbeitet. Die nationale Risikoanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz» (KNS) als zentraler Bestandteil des integralen Risikomanagements im Bevölkerungsschutz wurde methodisch weiterentwickelt und mit zusätzlichen Gefährdungsdossiers auf 44 ergänzt. Die Resultate werden in zahlreichen Publikationen zwischen 2020 und 2023 dokumentiert. Die Aktualisierung von KNS wurde im Herbst 2022 mit der Über-

prüfung der Methode, des Gefährdungskatalogs und der zu analysierenden Gefähr- dungen lanciert. Im Rahmen der Aktualisierung der Trendanalyse wurden u.a. die Auswirkungen des geopolitischen Wandels, unbemannte Systeme, Auswirkungen des Klimawandels auf den Bevölkerungsschutz sowie die Auswirkungen der Digitalisie- rung und der künstlichen Intelligenz untersucht. So wurden im Rahmen des Pilotprogramms Klimawandel die Studie «Auswirkungen des Klimawandels auf den Bevölkerungsschutz in der Schweiz» erarbeitet sowie die Methode «Reise zum akzeptierten Risiko» weiterentwickelt. Auch beteiligt sich das BABS am Impactprogramm des National Centre for Climate Services (NCCS). Mit der Erarbeitung von integralen Schutzkonzepten für kritische Infrastrukturen konnten geeignete Grundlagen zur Verbesserung der Resilienz erarbeitet werden.

Basierend auf dem Bundesratsbeschluss Erdbebenrisikomanagement, Massnahmen des Bundes war des BABS an der Erarbeitung des Erdbebenrisikomodells des schwei- zerischen Erdbebendienstes (SED) beteiligt und hatte die Federführung für die Erar- beitung des Handbuchs für die Gebäudebeurteilung nach einem Erdbeben inne. Die Arbeiten zur technologischen Weiterentwicklung des ABC-Schutzes umfassten den Nachweis von chemischen Kampfstoffen, die Charakterisierung hochpathogener Krankheitserreger, die Entwicklung therapeutischer Strategien, die nuklearforen- sischen Untersuchungen und den CBRNE-Schutz für kritische Infrastrukturen. Im Bereich der Schutzbauten (Schutzräume für die Bevölkerung, Schutzanlagen für die Führungsorgane und Zivilschutzformationen) lag der Fokus auf der Digitali- sierung. Das umfasst insbesondere die Integration der BIM-Methode (Building Infor- mation Modeling) für die Erneuerung von Schutzanlagen. Im Weiteren wurden Grundlagen für einen automatisierten Austausch von Daten (Linked Data) zu den Schutzbauten zwischen den Kantonen und dem Bund erarbeitet. Anwendungen des IoT (Internet of Things) können auch in Schutzanlagen zur Anwendung kommen, z.B. bei der Überwachung der Temperatur und Feuchtigkeit. Mit der Etablierung eines IKT-Minimalstandards konnte den Betreibern von Kultur- gütern eine Hilfestellung und konkrete Handlungsanweisungen zur Verbesserung der eigenen IKT-Resilienz geboten werden. Im Bereich der Notfallplanung hat der Kul- turgüterschutz Konzepte, Umsetzungsplanungen und konkrete Produkte erarbeitet, die es den Kantonen erleichtern, ihre Vorsorgeplanung vorzunehmen. Bei den Sicherheitskommunikationssystemen ist ein strategischer Weitblick in die Zukunft von grosser Bedeutung. Deshalb wurden eine Überprüfung und Neu-Priori- sierungen vorgenommen, um die Projekte aufeinander abzustimmen und in einer Gesamtstrategie zu steuern. Auf dieser Basis konnten erste Arbeiten am nationalen sicheren Datenverbundsystem (SDVS) gestartet werden. Zudem wurden zukünftige Alarmierungs- und Informationskanäle im Rahmen von mehreren Studien analysiert und teilweise in die Multikanalstrategie integriert sowie die Arbeiten für diesbe- zügliche Botschaften an den Bundesrat eingeleitet. EDA AFM / AIS: Ein Fokus im Bereich der Sicherheits- und Friedenspolitik sowie der guten Dienste lag auf den Herausforderungen der Arbeit in Konfliktgebieten und der

Identifizierung von Opportunitäten in der Konfliktbewältigung. So wurden Studien zu den Dynamiken in der MENA-Region oder zur internationalen Präsenz in Afghanis- tan in Auftrag gegeben. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den Chancen und Möglich- keiten der Digitalisierung und neuer Technologien in der Sicherheits- und Friedens- politik. Auch das Thema der Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheit wurde in Projekten untersucht. Ausblick 2025–2028 armasuisse W+T: Der Forschungsschwerpunkt «Technologie-Früherkennung» wird weitgehend in der bestehenden Form fortgeführt, um den Einfluss technologischer Entwicklungen auf die Fähigkeiten von Sicherheitskräften aufzeigen. Im Forschungs- schwerpunkt «Technologien für operationelle Fähigkeiten» soll der Fokus auf Tech- nologien gelegt werden, welche die Fähigkeitsentwicklung im physischen sowie Cyber-Raum unterstützen oder zu einer Informationsüberlegenheit führen. Im

Forschungsschwerpunkt «Technologieintegration zu Plattformen» soll die Auswir- kung neuer disruptiver Technologien in operativen Szenarien von Einsatzkräften demonstriert werden. Der Fokus besteht hier auf Technologien im Bereich der Auto- nomie in der Robotik sowie auf Weltraumtechnologien und Alternativen zu diesen. Schliesslich sollen im Forschungsschwerpunkt «Querschnittsthemen» Technologien untersucht werden, die einen breiten Einfluss auf die Fähigkeiten der Armee haben. Ein besonderer Fokus soll dabei auf der defossilisierten Energiebereitstellung und Autarkie liegen. Dieses Thema soll in Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern bearbeitet werden um Synergien zu nutzen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden. BABS: Als Richtschnur für die Forschung und Entwicklung im Bevölkerungsschutz dient der Forschungsplan 2025–2028. Das BABS wird weiterhin Grundlagen für die Weiterentwicklung des Verbund- sys-tems Bevölkerungsschutz sowie des Zivilschutzes erarbeiten, dies auch im Lichte der sich verschärfenden internationalen sicherheitspolitischen Lage. Dabei spielen die Erkenntnisse der nationalen Risikoanalyse weiterhin eine wichtige Rolle. Massnah- men zur Förderung der Resilienz im Rahmen des integralen Risikomanagements, zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie zur Anpassung an den Klimawandel zum ei- nen, jedoch auch die Nutzung von Chancen der Digitalisierung, der Anwendung von künstlicher Intelligenz und unbemannter Systeme sowie der «Sharing Economy» zum anderen, bilden dabei Schwerpunkte. Dies erfolgt u.a. im Rahmen der Koordination der Aktualisierung der teilsektoriellen Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen. Aufgrund wachsender Ansprüche und Erwartungen an den ABC-Schutz in den Berei- chen Detektion, Analytik und Diagnostik, präventive und therapeutische Gegenmittel, Dekontamination und Schutzsysteme, ist eine konsequente Weiterentwicklung der Expertise entlang des relevanten technologischen Fortschritts durch Forschung und Entwicklung unabdingbar. Dies umfasst zunehmend auch forensische Aspekte zur Unterstützung allfälliger Attribuierungsabsichten. Ein weiteres Ziel ist die Übersichtlichkeit betreffend den Unterhalt, Zustand und die Verfügbarkeit der Schutzbauten zu verbessern. Mit digitalen Mitteln sollen Bau, Erneuerung, Unterhalt sowie die Zuweisung der Schutzplätze für die Beteiligten

(Bund, Kantone, Gemeinden, Lieferanten, Bauherren) vereinfacht werden. Hierzu soll auch eine gemeinsame Methode (z.B. BIM-Methode) zum Standard bei der Planung und Erneuerung von Schutzbauten werden. Ebenso sollen die Datenbanken (Schutz- anlagendatenbank, Zivilschutzkomponentendatenbank) einbezogen werden. Im Hin- blick auf die Wirkung von neuen Waffentechnologien und die Erfahrungen aus gegenwärtigen bewaffneten Konflikten (Ukraine-Krieg) gilt es, die Konstruktion und die Schutzwirkung der Schutzbauten sowie deren Einsatz zu überprüfen und zu adaptieren. Ein Forschungsschwerpunkt im Kulturgüterschutz wird auf der Langzeitsicherung von digitalen Kulturgütern liegen. Im Hinblick auf die nächste Revision des Kultur- güterschutzinventars werden zudem methodische Grundsätze entwickelt, die eine sachdienliche Handhabung digitaler Objekte im Inventar ermöglichen. Die Standorte des SDVS werden per Ende 2027 erschlossen sein und in den Betrieb übergehen. Die Arbeiten am nationalen Lageverbundsystem, funktionellen Ersatz

Vulpus, Datenzugangssystem und an der mobilen breitbandigen Sicherheitskommu- nikation (MSK) sowie auch an den zukünftigen Alarmierungs- und Informations- kanälen werden prioritär fortgeführt. EDA AFM / AIS: Die Entstehung, die Folgen und Bewältigung von Konflikten werden die Ressortforschung im Bereich der Sicherheits- und Friedenspolitik auch in den nächsten Jahren beschäftigen. Im Fokus werden die Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine stehen, lokal, regional, aber auch international. Weiterhin aktuell bleiben aber auch Konflikte in der arabischen Welt und die zunehmenden Spannungen zwischen den Grossmächten im technologischen und in weiteren Berei- chen. Der voranschreitende Klimawandel im Kontext der Sicherheitspolitik, die Chancen und Herausforderungen neuer Technologien, die Frage von demokratischer und rechtsstaatlicher Resilienz sowie die Entwicklung des Völkerrechts werden wei- tere Forschungsfragen aufwerfen. Oft gilt es, rasch auf politische Entwicklungen zu reagieren und kurzfristig Studien anzufordern, welche spezifisch auf die Bedürfnisse des EDA ausgerichtet sind. Berufsbildungsforschung (Federführung: SBFI) Der Bund fördert im gesetzlichen Auftrag (Art. 4 BBG) die Berufsbildungsforschung. Ziel des Förderprogramms Berufsbildungsforschung ist es, den Aufbau systemati- scher und nachhaltiger Forschungsarbeit sicherzustellen und Erkenntnisse für die Steuerung und Entwicklung der Berufsbildung zu liefern. Zu diesem Zweck unter- stützt das SBFI sowohl Kompetenzzentren (Leading Houses) als auch Einzelprojekte. Rückblick 2021–2024 In der BFI-Periode 2021–2024 wurde das Förderprogramm Berufsbildungsforschung weitergeführt. Dabei wurde der nachhaltigen Institutionalisierung der Forschung in den bestehenden nationalen Strukturen der Forschungsförderung (Art. 2 BBV 162) besondere Beachtung geschenkt. Die Überführung des Leading House «Technologien für die Berufsbildung (Dual-T)» als «Digital Vocation, Education and Training (D-VET) Hub» in die Strukturen der EPFL wurde aufgegleist. Das Leading House «Economics of Education, Firm Behaviour and Training Policies (ECON)» konnte erfolgreich abgeschlossen und ein neues Leading House «VPET-ECON» im Bereich Ökonomie der Berufsbildung lanciert werden. Das Leading House «Governance in Vocational and Professional Education and Training (GOVPET)» konnte in die Kon-

solidierungsphase starten. Daneben wurde auch die Einzelprojektforschung mit zahl- reichen Projekten gefördert. Ausblick 2025–2028 Das Förderprogramm Berufsbildungsforschung soll zur Prüfung, ob es sich gemäss Art. 2 BBV zielgemäss entwickelt, erneut einer Gesamtevaluation unterzogen wer- den. Ansonsten soll es mit den bestehenden Instrumenten weitergeführt werden. Die Überführung des DVET Hub in die Strukturen der EPFL soll zum Abschluss gebracht und für das Leading House GOVPET eine Lösung zur nachhaltigen Institutionalisie- rung nach der dritten Förderphase gefunden werden. Für das Leading House VPET- ECON soll der Weg geebnet werden, dass es auch nach der Emeritierung der aktuellen

162 SR 412.101

Leitung personell und organisatorisch dauerhaft institutionalisiert werden kann. Im Bereich der Einzelprojektförderung soll die Erforschung der Übergänge an den Naht- stellen I und II weiterhin ein Schwerpunkt bleiben. Sport und Bewegung (Federführung: BASPO) Das Forschungskonzept «Sport und Bewegung» leistet einen wesentlichen Beitrag zur Veranschaulichung des gesellschaftlichen Stellenwertes des Sports und der Entwick- lung desselben in der Schweiz. Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten werden bei der Umsetzung und Weiterentwicklung von politischen Massnahmen zur Förderung von Sport und Bewegung berücksichtigt. Rückblick 2021–2024 In der BFI-Periode 2021–2024 wurde die Förderung der Diversität und der Frauen und Mädchen als transversales Thema besonders adressiert. Im Leistungssport wurden zum Beispiel Projekte in Bezug auf die Rhythmisierung des Trainings, über Erfolgsfaktoren, um Frauen in Leitungsfunktionen im Sport zu integrieren, bis hin zu Projekten, um Mädchen gezielter in den Sport zu integrieren und zu halten, bearbeitet. Das dabei gewonnene Wissen ist stufengerecht in die Ausbildungen im Sport einge- flossen. Der Abschluss der Studie Sport Schweiz 2020 und eine Studie zum Sportverhalten der Schweizer Bevölkerung im Sinne einer Momentaufnahme im Jahr 2022 lieferten wertvolle Erkenntnisse in Bezug auf Verschiebungen im Sport- und Bewegungsver- halten, welche durch die Covid-19-Pandemie ausgelöst worden sind. Die Studie Leistungssport Schweiz 2019 untersuchte die Wirksamkeit sportpolitischer Massnah- men, die zwischen 2011 und 2018 umgesetzt wurden. Es zeigte sich, dass sich die finanzielle Situation der Athletinnen und Athleten verbessert hat. Die vergleichende internationale Einordnung des Fördersystems hat Stärken und Schwächen aufgezeigt, auf deren Basis sechs Handlungsfelder mit Optimierungspotenziale herausgearbeitet wurden. Ausblick 2025–2028 Auch in der BFI-Periode 2025–2028 werden die Forschungs- und Evaluationsschwer- punkte aus den übergeordneten Zielen der Sport und Bewegungsförderung abgeleitet. Die Schwerpunkte im Bereich des Breiten- und Spitzensports werden weitergeführt. Dabei gilt es die Kontinuität zu wahren und aktuelle, relevante Fragestellungen zu priorisieren: - Allgemeine Sport- und Bewegungsförderung: Die Untersuchung des Zugangs und der Nutzung von Sport- und Bewegungsangeboten durch die Schweizer

Bevölkerung bleibt ein zentrales Thema. Die Rolle der Sportvereine in einer sich wandelnden Gesellschaft ist zu beobachten. Das Erfassen der Sport- und Bewe- gungsaktivitäten von Kindern und Jugendlichen ist weiter zu führen und allfäl- lige Interventionen bei spezifischen Gruppen sind wissenschaftlich zu begleiten. - Leistungssport: Die Fördersysteme in der Schweiz sind in enger Zusammenar- beit mit dem Dachverband der Schweizer Sportverbände vertieft zu untersuchen, um die Auswirkungen sportpolitischer Entscheide der letzten Jahre zu überprü- fen. Die empirische Erforschung der Wirksamkeit und Effizienz von Projekten

und Massnahmen der Sportförderung des Bundes im Leistungssport ist eine Kernaufgabe der Ressortforschung im Politikbereich. Der Wahrung der physischen und psychischen Integrität im Sport kommt eine hohe Bedeutung zu. Wie weit allfällige Massnahmen durch eine Begleitforschung unter- sucht werden, wird im Rahmen der weiteren Arbeiten des Projektes «Ethik im Sport» begleitend zur Erarbeitung des Forschungskonzeptes definiert werden. Nachhaltiger Verkehr (Federführung: ASTRA, BAV) Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und das Bundesamt für Verkehr (BAV) leiten die Ressortforschung «Nachhaltiger Verkehr». Der Bereich umfasst sämtliche Forschungsthemen zum Schienen- und Strassenverkehr (inkl. der Themen des Fuss- und Veloverkehrs). Das ASTRA ist für die Forschung im Strassenwesen verantwortlich. Diese ist in Artikel 37 des Bundesgesetzes vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweck- gebundenen Mineralölsteuer (SR 725.116.2) verankert und in der Verordnung des UVEK über die Förderung der Forschung im Strassenwesen vom 23. Februar 2012 (SR 427.72) präzisiert. Das BAV führt Ressortforschung und Innovation in den Bereichen Bahninfrastruktur (SR 742.140), Energiestrategie 2050 im öV (SR 730.0), Innovationen im regionalen Personenverkehr (SR 745.1 und SR 745.16), technische Neuerungen im Güterverkehr (SR 742.41) und Ressortforschung zur Bekämpfung des Bahnlärms (SR 742.144) durch. Rückblick 2021–2024 Forschung im Strassenwesen / ASTRA: Das ASTRA hat auf die Förderperiode 2021–2024 hin die Forschung neu ausgerichtet, bzw. fünf Arbeitsgruppen gebildet sowie neue Prozesse definiert und umgesetzt. Dies beinhaltete u.a. die Festlegung konkreter Forschungsschwerpunkte für alle relevanten Themenfelder des Strassenver- kehrs (inkl. Langsamverkehr) und der Strasseninfrastruktur. Die Arbeitsgruppen Brücken, Geotechnik und Tunnel, Trassee und Umwelt, Mobilität 4.0, Mensch und Fahrzeuge sowie Verkehrsplanung und -technik haben diese Schwerpunkte mit konkreten Forschungen zur Umsetzung gebracht. Mit diesem Vorgehen konnte die Forschung noch konsequenter auf den Bedarf ausgerichtet und die Untersuchungs- ergebnisse wirkungsvoller nutzbar gemacht werden. BAV: Das BAV hat sich in der BFI-Periode 2021–2024 an den festgelegten prioritären Themen orientiert, die sich stark am Aufgabenfeld des Amtes ausrichten. Für die

Programme Forschung Bahninfrastruktur, Energiestrategie 2050 im öV, Innovationen im regionalen Personenverkehr, technische Neuerungen im Güterverkehr und Ressortforschung zur Bekämpfung des Bahnlärms, wurden Projekte entlang der in den einzelnen Programmen definierten Schwerpunkte verfolgt. Neu wurden in dieser BFI-Periode das Förderprogramm für Innovationen im regionalen Personenverkehr aufgebaut und die dafür notwendigen Prozesse erstellt.

Ausblick 2025–2028 Forschung im Strassenwesen / ASTRA: Auch in der kommenden Forschungsperiode wird es notwendig sein, für das gesamte Aufgabenspektrum des ASTRA Grundlagen- wissen aus der Forschung zur Verfügung zu stellen. Entsprechend werden die fünf thematisch ausgerichteten Arbeitsgruppen bestehen bleiben. Mit den Forschungsmitteln sollen wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet werden, die u.a. einen Beitrag dazu leisten, dass:

  • die nachteiligen Auswirkungen des Strassenverkehrs auf Umwelt und Bevölke- rung deutlich zurückgehen, bzw. die erforderliche Mobilität möglichst umwelt- gerecht bewältigt werden kann;
  • die Effizienz des Gesamtverkehrssystems sich erhöht;
  • die technologischen Potenziale (intelligente, vernetzte Mobilität) sinnvoll genutzt sind;
  • die Leistungsfähigkeit, die Verfügbarkeit und der Substanzerhalt der Strassen- infrastruktur nachhaltig sichergestellt sind;
  • das Sicherheitsniveau des Strassenverkehrs auf einem hohen Niveau bleibt;
  • die Risiken durch Naturgefahren und Störfälle auf ein tragbares Mass reduziert sind:
  • die steigenden Mobilitätsbedürfnisse volkswirtschaftlich nachhaltig und mög- lichst effizient befriedigt werden können. BAV: Auch in der kommenden Forschungsperiode verfolgt das BAV das Ziel, dass der öffentliche Verkehr (öV) und der Schienengüterverkehr noch effizienter und noch kunden- und umweltfreundlicher werden soll. Das BAV möchte dazu beitragen, in seinen Aufgabengebieten die Kosten zu optimieren sowie die Sicherheit, Energie- effizienz und Umweltverträglichkeit weiter zu steigern. Das neu gewonnene Wissen unterstützt die öV-Branche und die gesamte Volkswirtschaft und macht sie dadurch produktiver.

Finanzielle Ressourcen in der Ressortforschung Die nachstehende Tabelle ist von den Bundesstellen zu Informationszwecken erstellt worden. Die benötigten Ressourcen unterliegen keinem Entscheid im Rahmen der Botschaft. Sie werden von den zuständigen Bundesstellen in den jährlichen Budgetierungsverfahren beantragt.

Finanzen Politikbereich (in Mio. CHF) Geplante Mittel 163 Effektive Mittel 164 Geplante Mittel 165 2021–2024 2021–2024 2025–2028

1. Gesundheit 38 42 38

2. Soziale Sicherheit 4,4 5,1 5,2

3. Umwelt 56 56 66

4. Land- und Ernährungswirtschaft 560 614 604

5. Energie 179 176 192

Förderprogramm Energie (SWEET) 52 51 70

6. Nachhaltige Raumentwicklung und 6,4 6,0 6,7

Mobilität

7. Entwicklung und Zusammenarbeit 200 201 200

8. Sicherheits- und Friedenspolitik 94 136 133

9. Berufsbildung 13 16 17

10. Sport und Bewegung 8 7,7 8,0

11. Nachhaltiger Verkehr 48 59 83

Weitere Bundesstellen mit 128 117 115 Ressortforschung

Total 1 387 1 486 1 538

Bemerkungen zur Tabelle: 2. Soziale Sicherheit: Die Zunahme der Mittel 2021–2024 im Vergleich zur Erhebung für die BFI-Botschaft 2021–2024 resultiert aus zwischenzeitlich neuen Aufgaben mit entsprechendem Bedarf an Ressortforschung inkl. Evaluation. Für die Annahmen 2025–2028 liegen noch nicht alle Finanzpläne vor, weshalb der Betrag ab 2024 fortgeschrieben wird. 3. Umwelt: ohne Umwelttechnologieförderung (15,4 Mio. CHF) und Wald- und Holzfor- schungsfonds (1,9 Mio. CHF). 4. Land- und Ernährungswirtschaft: Die effektiven Mittel 2021–2024 und Planung 2025–2028 enthalten neben den Forschungsbruttokosten der Agroscope auch die Aufwendungen des BLW (72 bzw. 77 Mio. CHF).

5. Energie: inkl. ENSI, ohne EnergieSchweiz.

7. Entwicklung und Zusammenarbeit: Forschung wird nicht über ein spezifisches Forschungs- budget finanziert und gesteuert. 50 Mio. CHF pro Jahr (geplante Mittel) stellt einen Richtwert dar. Forschung wird aufgrund von spezialrechtlichen Bestimmungen über die Rahmenkredite der internationalen Zusammenarbeit finanziert. Es handelt sich nicht um Forschungsmittel, son- dern um öffentliche Entwicklungshilfe.

163 Gemäss damaliger Finanzplanung 2021–2024 der Bundesstellen.

164 Summe der effektiven Mittel im Jahr 2021, Budget 2022 und Finanzplan 2023/2024. 165 Summe gemäss Finanzplanung 2025–2028 der Bundesstellen (Fortschreiben falls keine Angaben durch Bundesstellen).

8. Sicherheits- und Friedenspolitik: 2021–2024 effektiv: armasuisse W+T 122 Mio. CHF, BABS 7,8 Mio. CHF, AFM 3,8 Mio. CHF, AIS 2 Mio. CHF; 2025–2028: armasuisse W+T

120 Mio. CHF, BABS 7,2 Mio. CHF, AFM 4 Mio. CHF, AIS 2 Mio. CHF.

10. Sport und Bewegung: inkl. intra-muros Aufwendungen (ca. 1,5 Mio. CHF pro Jahr). 11. Nachhaltiger Verkehr: 2021–2024 effektiv: ASTRA 33 Mio. CHF, BAV 26 Mio. CHF; 2025–2028: ASTRA 34 Mio. CHF, BAV 49 Mio. CHF.

Vorlage 1

Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2025–2028

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung 1 und auf Artikel 59 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 2 (BBG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3, beschliesst:

Art. 1 Zahlungsrahmen Pauschalbeiträge Es wird ein Zahlungsrahmen von 2958,1 Millionen Franken bewilligt für die Jahre 2025–2028 für Pauschalbeiträge an die Kantone nach Artikel 52 Absatz 2 BBG.

Art. 2 Zahlungsrahmen Höhere Berufsbildung

1 Es wird ein Zahlungsrahmen von 680,0 Millionen Franken für die Jahre 2025–2028

bewilligt für: a. Beiträge nach Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe c BBG an die Durchführung eidgenössischer Berufsprüfungen und eidgenössischer höherer Fachprüfun- gen sowie an Bildungsgänge höherer Fachschulen; b. Beiträge nach Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe d BBG an Absolventinnen und Absolventen von Kursen, die auf eidgenössische Berufsprüfungen oder eidgenössische höhere Fachprüfungen vorbereiten. 2 Bis höchstens 1,5 Prozent des jeweiligen Voranschlagskredits können für Beiträge an den Vollzug nach Artikel 56a BBG verwendet werden.

1 SR 101 2 SR 412.10

3 BBl …

Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2025–2028. BB «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 3 Verpflichtungskredit Projektförderung 1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 186,5 Millionen Franken für die Jahre 2025–

2028 bewilligt für:

a. Beiträge nach Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe a BBG für Projekte zur Ent- wicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung; b. Beiträge nach Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe b BBG für besondere Leistun- gen im öffentlichen Interesse.

2 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2028 eingegangen

werden.

Art. 4 Zahlungsrahmen für die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung Es wird ein Zahlungsrahmen von 166,7 Millionen Franken bewilligt für die Jahre 2025–2028 zur Deckung des Finanzbedarfs der Eidgenössischen Hochschule für Be- rufsbildung nach Artikel 48 Absatz 2 BBG in den Jahren 2025–2028.

Art. 5 Teuerungsannahmen Den Zahlungsrahmen und dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesin- dexes der Konsumentenpreise vom Dezember 202x (xxx,x Punkte; Dez. 20xx = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: a. 2025: +x,x Prozent; b. 2026: +x,x Prozent; c. 2027: +x,x Prozent; d. 2028: +x,x Prozent.

Art. 6 Referendum Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Vorlage 2

Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Weiterbildung in den Jahren 2025–2028

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung 1 und auf Artikel 17 Absatz 2 des Weiterbildungsgesetzes vom 20. Juni 2014 2, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3, beschliesst:

Art. 1 Zahlungsrahmen Für die Finanzierung von Beiträgen an Organisationen der Weiterbildung und an die Kantone wird für die Beitragsperiode 2025–2028 ein Zahlungsrahmen von 76,8 Mil- lionen Franken bewilligt.

Art. 2 Teuerungsannahmen Dem Zahlungsrahmen liegt der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 202x (xxx,x Punkte; Dez. 20xx = 100 Punkte) sowie die folgenden Teue- rungsannahmen zugrunde: a. 2025: +x,x Prozent; b. 2026: +x,x Prozent; c. 2027: +x,x Prozent; d. 2028: +x,x Prozent.

Art. 3 Referendum Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 SR 101 2 SR 419.1

3 BBl …

Vorlage 3

Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2025–2028

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung 1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 2, beschliesst:

Art. 1 Zahlungsrahmen Für die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für deren Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Studiendarlehen) im tertiären Bildungsbereich in den Jahren 2025–

2028 wird ein Zahlungsrahmen von 101,3 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Teuerungsannahmen Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 202x (xxx,x Punkte; Dez. 20xx = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: a. 2025: + x,x Prozent; b. 2026: + x,x Prozent; c. 2027: + x,x Prozent; d. 2028: + x,x Prozent.

Art. 3 Referendum Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 SR 101

2 BBl …

Vorlage 4

Bundesbeschluss Entwurf über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2025–2028

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung 1 und auf Artikel 34b Absatz 2 des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 1991 2, beschliesst:

Art. 1 Zahlungsrahmen Zur Deckung des Finanzbedarfs des ETH-Bereichs für den laufenden Betriebsauf- wand und die Immobilieninvestitionen in den Jahren 2025–2028 wird ein Zahlungs- rahmen von 11 355,4 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Teuerungsannahmen Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom 202x (xxx,x Punkte; Dez. 20xx = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungs- annahmen zugrunde: a. 2025: + x,x Prozent; b. 2026: + x,x Prozent; c. 2027: + x,x Prozent; d. 2028: + x,x Prozent.

Art. 3 Referendum Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

SR .......... 1 SR 101 2 SR 414.110

3 BBl ....

Vorlage 5

Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung nach dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz in den Jahren 2025–2028

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung 1 und auf Artikel 48 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes vom 30. September 2011 2 (HFKG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ... 3 beschliesst:

Art. 1 Grundbeiträge für kantonale Universitäten und andere Institutionen des Hochschulbereichs Für Grundbeiträge nach Artikel 50 Buchstabe a HFKG für kantonale Universitäten und andere Institutionen des Hochschulbereichs wird für die Jahre 2025–2028 ein Zahlungsrahmen von 3028,7 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Grundbeiträge für Fachhochschulen Für Grundbeiträge nach Artikel 50 Buchstabe b HFKG für Fachhochschulen wird für die Jahre 2025–2028 ein Zahlungsrahmen von 2397,3 Millionen Franken bewilligt.

Art. 3 Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge sowie Beiträge an gemeinsame Infrastruktureinrichtungen

1 Für Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge nach Artikel 54 Absatz 1 HFKG so-

wie für Beiträge an gemeinsame Infrastruktureinrichtungen nach Artikel 47 Absatz 3 HFKG wird ein Verpflichtungskredit von 480,0 Millionen Franken bewilligt.

2 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2028 eingegangen

werden.

SR .......... 1 SR 101 2 SR 414.20

3 BBl ....

Finanzierung nach dem Hochschulförderungs- und «%ASFF_YYYY_ID» -koordinationsgesetz in den Jahren 2025–2028. BB

Art. 4 Projektgebundene Beiträge

1 Für projektgebundene Beiträge nach Artikel 59 HFKG wird ein Verpflichtungskre-

dit von 130,0 Millionen Franken bewilligt.

2 Vom Verpflichtungskredit nach Absatz 1 dürfen zur Förderung der Ausbildungsab-

schlüsse in Pflege an den kantonalen Fachhochschulen höchstens 16 Millionen Fran- ken eingesetzt werden.

3 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2028 eingegangen

werden.

Art. 5 Teuerungsannahmen Den Zahlungsrahmen und Verpflichtungskrediten liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 202x (xxx,x Punkte; Dez. 20xx = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: a. 2025: + x,x Prozent; b. 2026: + x,x Prozent; c. 2027: + x,x Prozent; d. 2028: + x,x Prozent.

Art. 6 Referendum Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Vorlage 6

Bundesbeschluss Entwurf über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in den Jahren 2025–2028

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung 1 und auf Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 25. September 2020 2 über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BIZMB) und auf Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1987 3 über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 4, beschliesst:

Art. 1 Internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung 1 Für die Jahre 2025–2028 werden für die folgenden Förderaktivitäten nach Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 25. September 2020 5 über die internationale Zusammenar- beit und Mobilität in der Bildung Verpflichtungskredite in den nachstehenden Beträ- gen bewilligt: a. für die Aktivitäten im Rahmen der internationalen Mobilitäts- und Koopera- tionsprogramme in der Bildung: 254,9 Millionen Franken; b. für die Aktivitäten im Rahmen der Talentförderung und internationalen insti- tutionellen Kooperationen in der Bildung: 27,0 Millionen Franken.

2 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2028 eingegangen

werden.

SR .......... 1 SR 101 2 SR 414.51 3 SR 416.2

4 BBl …

5 AS 2022 164

Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und «%ASFF_YYYY_ID» für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in den Jahren 2025–2028. BB

Art. 2 Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende 1 Für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz in den Jahren 2025–2028 wird ein Verpflichtungskredit von 39,7 Millionen Franken be- willigt.

2 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2028 eingegangen

werden.

Art. 3 Teuerungsannahmen Den Verpflichtungskrediten liegen der Stand des Landesindexes der Konsumenten- preise vom Dezember 202x (xxx,x Punkte; Dez. 20xx = 100 Punkte) sowie die fol- genden Teuerungsannahmen zugrunde: a. 2025: + x,x Prozent; b. 2026: + x,x Prozent; c. 2027: + x,x Prozent; d. 2028: + x,x Prozent.

Art. 4 Referendum Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Vorlage 7

Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 2025–2028

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung 1 und auf Artikel 36 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 2 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3, beschliesst:

Art. 1 Zahlungsrahmen Für die Jahre 2025–2028 wird für die folgenden Forschungsförderungsaktivitäten ein Zahlungsrahmen von 5270,5 Millionen Franken bewilligt: a. für die Aktivitäten des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wis- senschaftlichen Forschung nach Artikel 10 Absätze 2, 4 und 6 FIFG; b. für die Aktivitäten der Akademien der Wissenschaften Schweiz nach Arti- kel 11 Absätze 2, 4, 5 und 6 FIFG; c. für die Aktivitäten nach Artikel 41 Absatz 5 FIFG.

Art. 2 Begrenzungen des Mitteleinsatzes

1 Aus dem Zahlungsrahmen nach Artikel 1 können höchstens eingesetzt werden:

a. 234,5 Millionen Franken für die nationalen Forschungsschwerpunkte; b. 70,0 Millionen Franken für nationale Forschungsprogramme; c. 50,0 Millionen Franken für die «Förderung von bi- und multilateralen For- schungskooperationen»; d. 83,2 Millionen Franken für die «Swiss Quantum Initiative»;

SR .......... 1 SR 101 2 SR 420.1

3 BBl...

Finanzierung der Institutionen der Forschungsförderung «%ASFF_YYYY_ID» in den Jahren 2025–2028. BB

2 Aus dem Zahlungsrahmen nach Artikel 1 können im Rahmen der Förderung des

Schweizerischen Nationalfonds 514,5 Millionen Franken (Richtgrösse) für die Abgel- tung indirekter Forschungskosten (Overhead) eingesetzt werden. Die Abgeltungspau- schale beträgt höchstens 15 Prozent.

Art. 3 Teuerungsannahmen Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 202x (xxx,x Punkte; Dez. 20xx = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: a. 2025: + x,x Prozent; b. 2026: + x,x Prozent; c. 2027: + x,x Prozent; d. 2028: + x,x Prozent.

Art. 4 Referendum Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Vorlage 8

Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Tätigkeiten der Innosuisse in den Jahren 2025–2028

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung 1 und auf Artikel 36 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 2 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3 beschliesst:

Art. 1 Zahlungsrahmen 1 Für die Innovationsförderung nach Artikel 18 Absätze 1 und 2 und nach den Arti- keln 19–23 FIFG in den Jahren 2025–2028 wird, einschliesslich des Funktionsauf- wands der Innosuisse, ein Zahlungsrahmen von 1281,7 Millionen Franken bewilligt.

2 Aus dem Zahlungsrahmen nach Absatz 1 können 120,0 Millionen Franken (Richt-

grösse) für die Abgeltung indirekter Forschungskosten (Overhead) eingesetzt werden; die Abgeltungspauschale beträgt für Technologiekompetenzzentren höchstens

25 Prozent, für alle übrigen Forschungsstätten höchstens 15 Prozent.

Art. 2 Teuerungsannahmen Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 202x (xxx,x Punkte; Dez. 20xx = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: a. 2025: + x,x Prozent; b. 2026: + x,x Prozent; c. 2027: + x,x Prozent;

SR .......... 1 SR 101 2 SR 420.1 3 BBI …

Finanzierung der Tätigkeiten der Innosuisse «%ASFF_YYYY_ID» in den Jahren 2025–2028. BB

d. 2028: + x,x Prozent.

Art. 3 Referendum Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Vorlage 9

Bundesbeschluss Entwurf über die Unterstützung des Bundes für den Schweizerischen Innovationspark («Switzerland Innovation») in den Jahren 2025–2028

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung 1 und auf Artikel 32 Absatz 2 und Artikel 36 Buchstabe e des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 2 über die Förderung der Forschung und der Innovation, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3 beschliesst:

Art. 1 Zahlungsrahmen für den Betriebsaufwand Für den Betriebsaufwand der Stiftung «Switzerland Innovation» in den Jahren 2025–2028 wird ein Zahlungsrahmen von 3,9 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Verpflichtungskredit für die Verbürgung von Darlehen

1 Für die Verbürgung von zweckgebundenen Darlehen, welche sich die Standortträ-

ger des Schweizerischen Innovationsparks («Switzerland Innovation») über die Fi- nanzmärkte beschaffen, wird ein Verpflichtungskredit von 100,0 Millionen Franken bewilligt.

2 Zulasten des Verpflichtungskredits können vom 1. Januar 2025 bis zum 31. De-

zember 2037 Verpflichtungen eingegangen werden.

Art. 3 Freigabe des Verpflichtungskredits Die Freigabe des Verpflichtungskredits nach Artikel 2 erfolgt in zwei Tranchen:

1 SR 101 2 SR 420.1 3 BBI ….

Unterstützung des Bundes für den Schweizerischen Innovationspark «%ASFF_YYYY_ID» («Switzerland Innovation») in den Jahren 2025–2028. BB

a. Die erste Tranche im Umfang von 50,0 Millionen Franken wird mit die- sem Beschluss freigegeben. b. Die Freigabe der zweiten Tranche im Umfang von 50,0 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat nach Kenntnisnahme des Entwicklungsfort- schritts des Schweizerischen Innovationsparks und des Ausschöpfungs- stands der vorherigen Tranche.

Art. 4 Teuerungsannahmen Dem Zahlungsrahmen und dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 202x (xxx,x Punkte; Dez. 20xx = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: a. 2025: + x,x Prozent; b. 2026: + x,x Prozent; c. 2027: + x,x Prozent; d. 2028: + x,x Prozent.

Art 5 Referendum Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Vorlage 10

Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung in den Jahren 2025–2028

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung 1 und auf Artikel 36 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 2 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3, beschliesst:

Art. 1 Zahlungsrahmen Für die Unterstützung von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung nach Artikel 15 FIFG in den Jahren 2025–2028 wird ein Zahlungsrahmen von 434,0 Milli- onen Franken bewilligt.

Art. 2 Teuerungsannahmen Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 202x (xxx,x Punkte; Dez. 20xx = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: a. 2025: + x,x Prozent; b. 2026: + x,x Prozent; c. 2027: + x,x Prozent; d. 2028: + x,x Prozent.

SR .......... 1 SR 101 2 SR 420.1

3 BBl ...

Finanzierung der Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung «%ASFF_YYYY_ID» in den Jahren 2025–2028. BB

Art. 3 Referendum Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Vorlage 11

Bundesbeschluss Entwurf über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung 1 und auf Artikel 36 Buchstabe d des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 2 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3 beschliesst:

Art. 1 Cherenkov Telescope Array Observatory (CTAO)

1 Für die Beteiligung der Schweiz am Bau und am Betrieb des Cherenkov Telescope

Array Observatory (CTAO ERIC) in den Jahren 2025-2030 wird ein Verpflichtungs- kredit von 12,6 Millionen Franken bewilligt.

2 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2030 eingegangen

werden.

Art. 2 Institut Laue Langevin (ILL) 1 Die Laufzeit des Verpflichtungskredits von 12,0 Millionen Franken für die Beteili- gung der Schweiz am Institut Laue Langevin (ILL) gemäss Artikel 2 des Bundesbe- schlusses vom 16. September 2020 4 über die Kredite für die internationale Zusam- menarbeit in Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024 wird bis 2033 verlängert.

2 Dieser Verpflichtungskredit wird um 14,4 Millionen Franken erhöht.

SR .......... 1 SR 101 2 SR 420.1

3 BBl …

4 BBl 2020 8579

Kredite für die internationale Zusammenarbeit «%ASFF_YYYY_ID» in Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028. BB

Art. 3 Internationale Zusammenarbeit in der Forschung

1 Für Fördermassnahmen im Kontext der Beteiligung der Schweiz an internationalen

Forschungsinfrastrukturen und -institutionen und für ihre bilaterale und multilaterale wissenschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der Forschung sowie für Pflichtbei- träge an internationale Forschungsinfrastrukturnetzwerke in den Jahren 2025–2028 wird ein Verpflichtungskredit von 79,7 Millionen Franken bewilligt.

2 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2028 eingegangen

werden.

Art. 4 Teuerungsannahmen Den Verpflichtungskrediten liegen der Stand des Landesindexes der Konsumenten- preise vom Dezember 202x (xxx,x Punkte; Dez. 20xx = 100 Punkte) sowie die fol- genden Teuerungsannahmen zugrunde: a. 2025: + x,x Prozent; b. 2026: + x,x Prozent; c. 2027: + x,x Prozent; d. 2028: + x,x Prozent.

Art. 5 Referendum Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Vorlage 12

Bundesbeschluss Entwurf über die Kredite für die Zusammenarbeit in der Raumfahrt in den Jahren 2025–2028

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung 1 und auf Artikel 36 Buchstabe d des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 2 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3 beschliesst:

Art. 1 Zusammenarbeit in der Raumfahrt

1 Für die Beteiligung an den Programmen der Europäischen Weltraumorganisation

(ESA) wird ein Verpflichtungskredit von 1690,0 Millionen Franken bewilligt. 2 Für die Förderung nationaler Aktivitäten, welche die Beteiligung an den Program-

men der ESA in den Jahren 2025–2028 auf nationaler Ebene valorisieren, wird ein Verpflichtungskredit von 28,4 Millionen Franken bewilligt.

3 Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation kann zwischen den

Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 geringfügige Verschiebungen vorneh- men.

4 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2028 eingegangen

werden.

Art. 2 Teuerungsannahmen Den Verpflichtungskrediten liegen der Stand des Landesindexes der Konsumenten- preise vom Dezember 202x (xxx,x Punkte; Dez. 20xx = 100 Punkte) sowie die fol- genden Teuerungsannahmen zugrunde: a. 2025: +x,x Prozent;

SR .......... 1 SR 101 2 SR 420.1

3 BBl …

Kredite für die Zusammenarbeit in der Raumfahrt «%ASFF_YYYY_ID» den Jahren 2025–2028. BB

b. 2026: +x,x Prozent; c. 2027: +x,x Prozent; d. 2028: +x,x Prozent.

Art. 3 Referendum Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Vorlage 13

Bundesgesetz Entwurf über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG)

Änderungen vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 1 ,

beschliesst:

I

Das Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 2 wird wie folgt geändert:

Art. 59 Abs. 1 Bst. a und ater

1 Die Bundesversammlung bewilligt jeweils mit einfachem Bundesbeschluss für eine

mehrjährige Beitragsperiode: a. den Zahlungsrahmen für die Pauschalbeiträge an die Kantone nach Artikel 53; abis. … ater. den Zahlungsrahmen für:

1. die Beiträge nach Artikel 56 an die Durchführung eidgenössischer Be-

rufsprüfungen und eidgenössischer höherer Fachprüfungen sowie an Bil- dungsgänge höherer Fachschulen,

2. die Beiträge nach Artikel 56a an Absolventinnen und Absolventen von

vorbereitenden Kursen;

Art. 69-71 Aufgehoben

SR ..........

1 BBl …

2 SR 412.10

Bundesgesetz über die Berufsbildung. BG «%ASFF_YYYY_ID»

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Vorlage 14

Bundesgesetz Entwurf über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz)

Änderungen vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 1, beschliesst:

I Das ETH-Gesetz vom 4. Oktober 1991 2 wird wie folgt geändert:

Aufgaben der ETH und der Forschungsanstalten 3bis Der Bundesrat kann ihnen in den Bereichen nach Absatz 1 weitere Aufgaben über- tragen; die ETH und die Forschungsanstalten werden dafür abgegolten oder können dafür Gebühren erheben. 3ter Sie erlassen die für die Aufgabenerfüllung nötigen Verfügungen.

Art. 17 Abs. 2, 6 und 7 dritter Satz betrifft nur den französischen Text

1 An den Sitzungen des ETH-Rates verfügen die Mitglieder nach Artikel 24 Absätze 1 Buchstaben c und d sowie 3 über kein Stimmrecht in folgenden Geschäften: c. Aufgehoben

SR ..........

1 BBl ...

2 SR 414.110

Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen. BG «%ASFF_YYYY_ID»

5 Für Leistungen, die die ETH und die Forschungsanstalten zur Erfüllung der vom

Bundesrat zusätzlich übertragenen Aufgaben nach Artikel 2 Absatz 3bis erbringen und für die sie keine Abgeltungen erhalten, erheben sie Gebühren. Der Bundesrat legt die Gebühren für diese Leistungen fest.

1 ... Mindestens vier Mitglieder dürfen nicht dem ETH-Bereich angehören.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Vorlage 15

Bundesgesetz Entwurf über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG)

Änderungen vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 1, beschliesst:

I Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 2011 2 wird wie folgt geändert:

Art. 21 Abs. 1 dritter Satz

1 ... Drei bis fünf Mitglieder müssen hauptsächlich im Ausland tätig sein.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

SR ..........