Art. 8 Abs. 3 Bst. c (gilt auch für Art. 95 Abs. 1quater): Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) (Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmende in arbeitgeberähnlicher Stellung)

Nationalrat · 13.06.2024, 12:48 · Geschäft 20.406Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein

Ja
102 (53 %)
Nein
89 (47 %)
Enthaltung
0 (0 %)
Nicht abgestimmt
9
Ja bedeutet
Antrag der Mehrheit
Nein bedeutet
Antrag der Minderheit II Gutjahr

Nach Fraktion

FraktionJaNeinEnth.Nicht abgestimmt
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei0 (0 %)65 (100 %)0 (0 %)2
Sozialdemokratische Fraktion40 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)1
Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.3 (11 %)24 (89 %)0 (0 %)4
FDP-Liberale Fraktion26 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)2
Grüne Fraktion23 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)0
Grünliberale Fraktion10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)0
Total102 (53 %)89 (47 %)0 (0 %)9

Namensliste

Ja 102

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. 3

Nein 89

Nicht teilgenommen 6

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. 3

FDP-Liberale Fraktion 2

Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 1

Entschuldigt 2

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. 1

Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 1

Präsidium (stimmt nicht) 1

Sozialdemokratische Fraktion 1

Quellen: Abstimmungsprotokoll Nationalrat