eBau 20214316 _______________ Bauvorhaben: Sofortmassnahmen zum Hochwasserschutz der Mühlebach-Siedlung (temporäre Erhöhung der Terrassenmauern mittels Blechwand/ Neubau Erdwalm/ Anpassung Strassenentwässerung) _______________ Standort, Zone: Mühlebachweg 4 - 48, Münchenbuchsee, Parzellen-Nrn. 2669/ 2690/ 2691/ 2692/ 2693/ 2694/ 2695/ 2696/ 2697/ 2698/ 2699/ 2700/ 2701/ 2702/ 2703/ 2704/ 2705/ 2706/ 2707/ 2708/ 2709/ 2710/ 2711/ 2712/ 2756; Nutzungszone: Zone mit Planungspflicht mit Überbauungsordnung ZPP 4 (Mühlematte); Koordinaten: 2’601’326/1’207’797 _______________ Schutzzone/ -objekt: geschützter Wiesenstandort _______________ Gewässerschutzbereich: Aᵤ Gewässerschutzmassnahmen: Anpassung der best. Strassenentwässerung (Trennsystem) _______________ Ausnahmen: - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 27 GBR i.V.m. Art. 81 SG - Blecheinfassung auf Mauer, Art. 20 Abs. 2 UeV - Eingriffe in die Ufervegetation, Art. 21 NHG _______________ Hinweise: - Teilweise nachträgliches Baugesuch gemäss Begründungsschreiben zur Dringlichkeit - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Bei der Blecheinfassung handelt es sich um eine temporäre Massnahme bis der Dorfbach revitalisiert ist _______________ Auflagestelle: Gemeinde Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee _______________ Auflage- und Einsprachefrist: 24. September 2021 _______________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen _______________ Es wird auf die Gesuchsakten und die realisierte Bleicheinfassung und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). _______________ Ostermundigen, 25. August 2021 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
25-08-2021