Ersatz der bestehenden Heizung durch eine Erdwärmepumpe

Building application · Vogelsangweg 12, 3067 Boll

Project

Project
Ersatz der bestehenden Heizung durch eine Erdwärmepumpe
Location
Vogelsangweg 12, 3067 Boll
Municipality
Vechigen
Canton
Bern
Parcels
4006
EGRID
CH457146983597
Zone
Residential zone (Wohnzone 2-geschossig)
Exceptions requested
Unterschreiten Strassenabstand Art. 80 SG

Procedure

Published
Apr 17, 2026
Objections
until May 18, 2026
Plans on display at
Einwohnergemeinde Vechigen - Bauabteilung Kernstrasse 1 3067 Boll

How to object

Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist: bis 18. Mai 2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.