Building applications in Laupen
The building applications published for objections in Laupen, those still open first: what is built, where, on which parcel and zone, and until when objections run.
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5 applications
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eBau 2024-19145 __________________ Bauvorhaben: Nachträgliche ordentliche Bewilligung für den Betrieb adaptiver Antennen mit einem Korrekturfaktor (inklusive Änderungen an der Mobilfunkanlage) / BE507JOB40-KAA __________________ Standort: Murtenstrasse 43, 3177 Laupen, Parzelle Nr. 607 (BR 128), Nutzungszone: Zone mit Planungspflicht ZPP «Tankanlage + Schöpfe», Koordinaten: 2’584’491 / 1’195’452 __________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: keine __________________ Hinweis: die bestehende Anlage befindet sich im Waldabstand __________________ Auflagestelle: Gemeinde Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen BE __________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/213939 eBau Nummer: 2024-19145 __________________ Auflage- und Einsprachefrist: 13. Februar 2026 __________________ Einsprachstelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen __________________ Es wird auf die bestehende Antenne verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). __________________ Ostermundigen, 14. Januar 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Murtenstrasse 43, 3177 Laupen · published Jan 14, 2026
eBau Nr. 2025-1173 ___________________ Bauvorhaben: Hangsanierung der Strassenböschung mit einer Blocksteinmauer mit Entwässerung (Notmassnahme: bereits erstellt) ___________________ Standort: alte Bernstrasse/ Rain, Laupen und Wyderain, Neuenegg, Parzellen-Nrn. 48 und 79 (Laupen), 816 (Neuenegg), Nutzungszone: Wald, Koordinaten: 2’586’215 / 1’194’451 ___________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: Ableitung Strassenentwässerung in bestehendes Gerinne ___________________ Hinweise: - forstliche Bauten im Wald, Art. 2 WaG und Art. 14 WaV - alte Bernstrasse im Inventar historischer Verkehrswege Schweiz IVS - im Waldnaturinventar ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen BE ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/229678; eBau Nummer: 2025-1173 ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 11. Juli 2025 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und das ausgeführte Bauvorhaben verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 11. Juni 2025 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Bernstrasse / Rain, 3177 Laupen · published Jun 11, 2025
eBau Nr. 2024-19143 ____________________ Bauvorhaben: Änderungen an der Mobilfunkanlage (mit nachträglicher ordentlicher Bewilligung des Korrekturfaktors) / LAHZ ____________________ Standort: Murtenstrasse 21, 3177 Laupen, Parzelle Nr. 62 (BR 378), Nutzungszone: Arbeitszone A2, Koordinaten: 2’584’475 / 1’195’070 ____________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: keine ____________________ Hinweis: Laupen im Inventar historischer Ortsbilder Schweiz ISOS ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen BE ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/223926; eBau Nummer: 2024-19143 ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 09. Mai 2025 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die bestehende Antenne verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). ____________________ Ostermundigen, 09. April 2025 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Murtenstrasse 21, 3177 Laupen · published Apr 9, 2025
eBau Nr. 2024-16006 ____________________ Bauvorhaben: Erweiterung Fernwärmeleitungsnetz ab Heizzentrale bis südlich der Sense (Wärmeverbund Laupen Süd)/ Anbau von zwei aussenaufgestellten Grossspeichern bei der Heizzentrale/ Erstellen von temporären Baustelleninstallationsplätze ____________________ Standort: Bahnweg, Beundenweg, Gantrischweg, Gillenau, Gillenauweg, Moosgärtenweg, Murten-strasse, Noflenweg, Bösingenstrasse, Zollgässli, 3177 Laupen, Parzellen-Nrn. 1, 6, 7, 30, 32, 73, 90, 201, 316, 322, 430, 458, 526, 774, 864, 933, 934, 1039 (BR 1039 und 1088), 1181, Nutzungszonen: Arbeitszone A2/ Zone für öffentliche Nutzung ZöN L/ Strassenareal in diversen Bauzonen/ Bauen ausserhalb Baugebiet (Sense)/ Grünzone GrZ/ Zone für öffentliche Nutzung ZöN G/ diverse Bauzonen im Bereich Moosgärte, Koordinaten: 2’584’550 / 1’195'300 und 2’584’497 / 1’194'886 und 2’584’828 / 1’194’460 ____________________ Gewässerschutzbereich: Aᵤ / üB Gewässerschutzmassnahmen: das Sauberabwasser wird über die Schulter versickert ____________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Eingriffe in die Ufervegetation, Art. 22 NHG - temporärer Baustelleninstallationsplatz in der Grünzone, Art. 232 GBR - Unterschreitung Strassenabstand, Art. A147 Abs. 1 GBR i.V.m. Art. 81 SG - Überdeckung eines Gewässers, Art. 38 GSchG ____________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Unterschreitung Abstand zu öffentlichen Leitungen, Art. 7 Abs. 3 AER und Art. 27 Abs. 3 WVR - Laupen im Inventar geschützter Ortsbilder Schweiz ISOS - diverse Strassenparzellen im Inventar historischer Verkehrswege IVS ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen BE ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/226006; eBau Nummer: 2024-16006 ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 09. Mai 2025 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auf-lage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 09. April 2025 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Bahnweg, Beundenweg, Gantrischweg, Gillenau, Gillenauweg, Moosgärtenweg, Murtenstrasse, Noflenweg, Bösingenstrasse, Zollgässli, 3177 Laupen · published Apr 9, 2025
eBau Nr. 2023-8019 ___________________ Bauvorhaben: Neubau Erlebnisweg Laupen (ca. 4 Kilometer über bestehende Wege) mit Startposition am Bahnhof, 8 Zwischenposten und Zielposition am Läubliplatz (Thema Handel und altes Handwerk im Zusammenhang mit Wald) ___________________ Standort: Bahnhof, Schloss, Laupenholz, Läubliplatz, 3177 Laupen, Parzellen-Nrn. 5, 24, 53, 79, 136, Nutzungszonen: Altstadtzone ASZ2/ Zone für öffentliche Nutzung ZöN M (Schloss Laupen)/ Strassenareal in der Altstadtzone ASZ1/ Wald, Koordinaten: 2’585’196 / 1’194’601 ___________________ Schutzzone/ -objekt: - Ortsbilderhaltungsgebiet OSG - archäologisches Schutzgebiet - schützenswertes K-Objekt - Baugruppe A - Schutzvertrag vom 30.12.2013 (Kanton) ___________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: keine ___________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Waldabstand, Art. 25, 26 und 27 KWaG - nicht forstliche Kleinbaute im Wald, 14 WaV und Art. 35 KWaV - Unterschreitung Strassenabstand, Art. A147 GBR i.V.m. Art. 81 SG ___________________ Hinweise: - Im Inventar historischer Verkehrswege Schweiz IVS - Laupen im Inventar historischer Ortsbilder Schweiz ISOS ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen BE ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/198650; eBau Nummer: 2023-8019 ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 28. März 2025 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 26. Februar 2025 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Bahnhof/ Schloss/ Laupeholz/ Läubliplatz, 3177 Laupen · published Feb 26, 2025
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