Öffentliche Planauflage – Erlass Planungszone, Zermatt

Spatial planning · Zermatt · Apr 11, 2025

Notice

Kind
Spatial planning
Subkind
Public display of plans
Canton
Valais
Commune
Zermatt
Published by
Gemeinde Zermatt
Published
Apr 11, 2025
Deadline
May 12, 2025
Publication number
BA-VS10-0000000839

Named in the notice

Contact

Einwohnergemeinde Zermatt, Bauabteilung Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt 3920 Zermatt

Legal remedy

Öffentliche Auflage Der Beschluss, die Planungszone anzupassen, und der ursprüngliche Erläuterungsbericht sowie der Erläuterungsbericht zu den vorgenommenen Anpassungen liegen ab dem 11. April 2025 während dreissig Tagen auf der Bauverwaltung öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Öffnungszeiten auf der Bauabteilung Einsicht in das Auflagedossier nehmen. Einsprachen Begründete Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen erhoben werden. Allfällige Einsprachen sind gemäss Art. 19 Abs. 3 kRPG schriftlich und unterzeichnet innert dreissig Tagen ab Bekanntmachung der nachträglichen Anpassungen im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über die Einsprachen entscheidet der Staatsrat (Art. 19 Abs. 4 kRPG). Anlässlich der Planauflage vom 18. Oktober 2024 eingereichte Einsprachen bleiben aufrechterhalten, soweit sie nicht gegenstandslos geworden sind oder durch Vereinbarungen bereinigt werden konnten.