Öffentliche Planauflage – Erlass Planungszone, Zermatt
Spatial planning · Zermatt · Apr 11, 2025
Notice
- Kind
- Spatial planning
- Subkind
- Public display of plans
- Canton
- Valais
- Commune
- Zermatt
- Published by
- Gemeinde Zermatt
- Published
- Apr 11, 2025
- Deadline
- May 12, 2025
- Publication number
- BA-VS10-0000000839
Named in the notice
Contact
Einwohnergemeinde Zermatt, Bauabteilung Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt 3920 Zermatt
Legal remedy
Öffentliche Auflage Der Beschluss, die Planungszone anzupassen, und der ursprüngliche Erläuterungsbericht sowie der Erläuterungsbericht zu den vorgenommenen Anpassungen liegen ab dem 11. April 2025 während dreissig Tagen auf der Bauverwaltung öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Öffnungszeiten auf der Bauabteilung Einsicht in das Auflagedossier nehmen. Einsprachen Begründete Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen erhoben werden. Allfällige Einsprachen sind gemäss Art. 19 Abs. 3 kRPG schriftlich und unterzeichnet innert dreissig Tagen ab Bekanntmachung der nachträglichen Anpassungen im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über die Einsprachen entscheidet der Staatsrat (Art. 19 Abs. 4 kRPG). Anlässlich der Planauflage vom 18. Oktober 2024 eingereichte Einsprachen bleiben aufrechterhalten, soweit sie nicht gegenstandslos geworden sind oder durch Vereinbarungen bereinigt werden konnten.