Öffentliche Planauflage, Öffentliche Auflage
Spatial planning · Bern · Sep 23, 2020
Notice
- Kind
- Spatial planning
- Subkind
- Land-use and special-use plans
- Canton
- Bern
- Published by
- Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
- Published
- Sep 23, 2020
- Deadline
- Oct 23, 2020
- Publication number
- RP-BE20-0000000219
Text
- Plan
- Öffentliche Planauflage
1. Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Akten der Änderung 2019 der Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Wengen – Kleine Scheidegg» von 2007 mit diversen früheren Änderungen sowie Bau-, und Ausnahmegesuche zur öffentlichen Auflage. Es betrifft dies:
– Überbauungsplan Süd 1:5000
– Überbauungsplan Nord 1:2000
– Änderung der Überbauungsvorschriften
Zur Einsichtnahme liegen auf:
– Erläuterungs- und Mitwirkungsbericht
– Vorprüfungsbericht vom 16. Juli 2020
– Ökologisches Gutachten
– Bautechnischer Beschrieb
– Bewilligung «Erleichterung der Profilierung nach Art. 16 Abs. 3 BewD vom 16. Juli 2020
Hinweis: Die UeO-Änderungen sind im Erläuterungsbericht beschrieben
2. Bau- und Ausnahmegesuche
Bauherrschaft: Verein Internationale Lauberhornrennen, Wengen, Postfach 385, 3823 Wengen
Projektverfasser: BauSpektrum AG, Architekten + Ingenieure, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald
Bauvorhaben 1: Lagerbaracke unterhalb Wasserstation
Bauvorhaben 2: Erschliessung und Betrieb temoräre Besucherplattformen
a) «Canadian Corner» mit permanenter Brücke und Aufweitung Zufahrt Bahnunterführung bei der WAB-Station Wengernalp
b) «Minschkante»
Ausnahmen:
Beide Bauvorhaben: Ausnahmegesuche für Eingriffe in schützenswerte Vegetation und Lebensräume nach Art. 18 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1.7.1966, Art. 18 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) vom 20.6.1986 sowie Art. 27 des kantonalen Naturschutzgesetzes vom 15.9.1992.
Bauvorhaben 1: Ausnahmegesuch für die Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstands von 30 m gemäss kantonalem Waldgesetz (kWaG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Trennsystem mit Ableitung Schmutzwasser in die bestehende Kanalisation. Regenwasserversickerung mit Oberbodenpassage.
Zone- Gewässerschutzbereich: Au
Betroffene Grundstücke: Parzellen-Nr. 2980 (2980.01, 2980.11, 2980.12) sowie 5997 und 1291.06
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, d. h. vom 24. September bis 23. Oktober 2020 in der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.
Ort der Auflage: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und Tourismusbüro Wengen
Einsprachen und Lastenausgleichsbegehren oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen einzureichen. Der Gegenstand der Einsprache ist zu bezeichnen.
Hinweise: Allfällige Einspracheverhandlungen finden wie folgt statt: Dienststag, 3. November 2020: 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag, 5. November 2020: 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch, 11. November 2020: 08.00 - 12.00 Uhr
Lauterbrunnen, 17. September 2020 Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen Gsteigermatte 459b 3822 Lauterbrunnen
Named in the notice
Swiss zip code
3822
3823
Town
Lauterbrunnen
Wengen