Öffentliche Planauflage – Zonenplanrevision, Aesch (BL)
Spatial planning · Aesch (BL) · Sep 11, 2025
Notice
- Kind
- Spatial planning
- Subkind
- Public display of plans
- Canton
- Basel-Landschaft
- Commune
- Aesch (BL)
- Published by
- Gemeinde Aesch (BL)
- Published
- Sep 11, 2025
- Deadline
- Oct 15, 2025
- Publication number
- RP-BL10-0000000536
Text
- Plan on display
- Zonenplanrevision
Named in the notice
Contact
Gemeinde Aesch (BL) Hauptstrasse 23 4147 Aesch BL
Legal remedy
Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 20. März 2025 die Zonenvorschriften Siedlung mit Plan und Reglement und die Mutation zum Zonenplan Landschaft genehmigt. Die Gemeinde Aesch führt nun die Planauflage gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes RBG durch. Die Unterlagen können vom 15. September bis 15. Oktober 2025 während der Schalteröffnungszeiten, Montag und Freitag, 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, Dienstag, 07.30 bis 12.00, Mittwoch 09.00 bis 12.00 und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Donnerstag 09.00 bis 14.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Mitwirkungsseite der Gemeinde Aesch www.mitwirkung.aesch.ch freigeschaltet. Innerhalb der Auflagefrist können, gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) des Kantons Basel-Landschaft, folgende Personen allfällige Einsprachen beim Gemeinderat Aesch, Hauptstrasse 23, 4147 Aesch, begründet und im Doppel einreichen: – Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie weitere Personen, die durch den angefochtenen Plan berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung haben. – Kantonale Vereinigungen in Form einer juristischen Person, die sich nach den Statuten hauptsächlich und dauernd dem Natur- und Heimatschutz oder dem Umweltschutz widmen, und die seit mindestens 5 Jahren vor der Einspracheerhebung bestehen.