Öffentliche Planauflage, Oberwil (BL)

Spatial planning · Oberwil (BL) · May 28, 2026

Notice

Kind
Spatial planning
Subkind
Public display of plans
Canton
Basel-Landschaft
Commune
Oberwil (BL)
Published by
Gemeinde Oberwil (BL)
Published
May 28, 2026
Deadline
Jun 8, 2026
Publication number
RP-BL10-0000000634

Named in the notice

Contact

Gemeinde Oberwil (BL) Hauptstrasse 24 4104 Oberwil BL

Legal remedy

Rechtsmittel Gegen diese Baubewilligung kann beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese ist innert 10 Tagen einzureichen und innert weiteren 30 Tagen zu begründen. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person(en) enthalten (§ 15 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, SGS 175). Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig. Nebst allfälligen Beweiskosten werden Entscheidgebühren zwischen CHF 300.- und 600.- erhoben. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden können Entscheidgebühren bis CHF 5'000.- erhoben werden (§ 20a des Verwaltungsverfahrensgesetzes; §§ 6 und 7 der Verordnung zum Verwaltungsverfahrensgesetz). Auflagefrist Die Auflagefrist beträgt 10 Tage vom 29. Mai bis 8. Juni 2026. Einsichtnahme Während der Auflagefrist können die Projektunterlagen online auf der Webseite www.oberwil.ch oder persönlich am Schalter der Abteilung Bauten und Planung, Hauptstrasse 24, 4104 Oberwil, gerne nach telefonischer Vereinbarung Stichwort «Planauflage Sammelstelle Bruderholz» Tel. 061 405 42 42 oder während den Schalteröffnungszeiten, eingesehen werden.