Entscheidpublikation
Other notices · Basel-Stadt · Nov 20, 2021
Notice
- Kind
- Other notices
- Subkind
- Other notice
- Canton
- Basel-Stadt
- Published by
- Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
- Published
- Nov 20, 2021
- Publication number
- RS-BS90-0000000108
Text
In der Rekurssache Alexis Peringer, geb. 13. Dezember 1978, von Pully (VD), zurzeit unbekannten Aufenthalts, gegen eine Verfügung der Sozialhilfe Basel-Stadt (SH) hat der Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt am 18. November 2021 folgendes entschieden:
– Auf den Rekurs vom 20. August 2021 gegen eine Verfügung der SH wird nicht eingetreten.
– Es werden keine Kosten erhoben.
– Dieser Entscheid wird Alexis Peringer zufolge unbekannten Aufenthalts durch Publikation im Kantonsblatt eröffnet und der SH mitgeteilt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Entscheid kann an den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt (Rathaus, Marktplatz 9, 4001 Basel) rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach Eröffnung schriftlich anzumelden.
Spätestens innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge des Rekurrenten und deren Begründung samt Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.
Bei völliger oder teilweiser Abweisung eines Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr und den Auslagen für Gutachten, Augenschein, Beweiserhebung und anderen Vorkehren ganz oder teilweise dem Rekurrenten auferlegt werden (§§ 6 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren i.V. mit §§ 11 und 12 der Verordnung zum Gesetz über die Verwaltungsgebühren).
Named in the notice
Swiss zip code
4051
Town
Basel-Stadt