Einladung zur Kirchgemeindeversammlung

Other notices · Zug · Oct 31, 2024

Notice

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Canton
Zug
Published by
Kath. Kirchgemeinde Cham-Hünenberg
Published
Oct 31, 2024
Publication number
RS-ZG60-0000000137

Text

Montag, 25. November 2024, 19:00 Uhr, Saal Heinrich von Hünenberg, 6331 Hünenberg

Traktanden 1. Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 3. Juni 2024 2. Budget für das Jahr 2025 und Festlegung des Steuerfusses sowie die Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission 3. Finanzplan 2026 bis 2029 4. Kreditantrag Erneuerung Decken und Beleuchtung im Untergeschoss des Pfarreiheimes in Cham 5. Bauabrechnung Kanalisationssanierung Kirchbühl Cham 6. Bauabrechnung Neubau Pavillon Kirchbühl Cham

Aktenauflage Das ausführliche Protokoll liegt ab dem 4. November 2024 auf den Pfarrämtern Cham (Kirchbühl 10) und Hünenberg (Maihölzli 3a) sowie auf der Geschäftsstelle in Cham (Bahnhofstrasse 3) auf. Zudem ist es auf der Webseite der Kirchgemeinde Cham-Hünenberg www.kkg-cham-huenenberg.ch aufgeschaltet.

Rechtliche Hinweise 1. Stimm- und Wahlrecht An der Kirchgemeindeversammlung stimmberechtigt sind die in der Gemeinde Cham oder Hünenberg wohnhaften katholischen Schweizerbürgerinnen und -bürger sowie katholische Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht unter umfassender Beistandschaft stehen. Schweizerinnen und Schweizer müssen den Heimatschein mindestens fünf Tage vor der Versammlung bei der Einwohnerkontrolle Cham oder Hünenberg hinterlegt haben.

2. Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde Wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (so genannte abstimmungs- und wahlrechtliche Mängel) kann gemäss gemäss § 17bis des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 Wahl- und Abstimmungsgesetz).

Named in the notice

Swiss zip code

6330

Town

Cham