Kraftwerkanlagen
Spatial planning · Bern · Apr 6, 2022
Notice
- Kind
- Spatial planning
- Subkind
- Public display
- Canton
- Bern
- Published by
- Kanton Bern - Amt für Wasser und Abfall
- Published
- Apr 6, 2022
- Publication number
- VE-BE60-0000000208
Text
Kraftwerkanlagen
Wasserkraftnutzung: Konzessionsverfahren
Stadt Bern
Gesuchstellerin: Tierpark Bern, Tierparkweg 1, 3005 Bern
Projektverfasserin: Ryser Ingenieure AG, Engestrasse 9, 3001 Bern
Vorhaben/Gesuch: Konzessionsverfahren nach Art. 9 und Art. 18 WNG – Trinkwasserkraftwerk Tierpark Dählhölzli
Einbau einer Trinkwasser-Turbine anstelle eines Druckreduzierventils in der bestehenden Leitung im Technikraum des Tierparks Dählhölzli (2'600’790 / 1'198’158) in der Stadt Bern (Parzelle Nr. 4449 BR).
Das dem Tierpark Bern von der Wasserversorgung Region Bern AG gelieferte Frischwasser für das Seehundebecken und weitere Gehege soll neu auch zur Stromproduktion genutzt werden. Hierfür soll die potentielle Energie des unter einem Netzdruck von rund 9 bar zugeführten Wassers statt in einem Druckreduzierventil neu mit einer Trinkwasserturbine abgebaut werden. Der daraus produzierte Strom wird ausschliesslich für den Eigenbedarf verwendet (Netz-Parallelbetrieb). Im Anschluss an die Tierbecken fliesst das Wasser wie gehabt via Dalmazibach in die Aare und das bisherige Abflussregime wird nicht verändert. Sämtliche neue Anlagenteile werden im bestehenden Technikraum eingebaut, es sind keine weiteren baulichen Massnahmen vorgesehen.
Erteilung einer neuen Konzession mit Nebenbewilligungen (1- stufiges Verfahren). Die maximal nutzbare Wassermenge beträgt 38 l/s, die maximal mögliche Leistung ab Generator 30 kW.
Nutzungszone: Zone für private Bauten und Anlagen im allgemeinen Interesse B (FB*)
Standort der Anlage: Stadt Bern, Parzelle Nr. 4449 BR
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 6. Mai 2022.
Auflageort und Einsprachestelle: BauStelle (Bauinspektorat) der Stadt Bern, Bundesgasse 38, 3001 Bern
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet, im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen.
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer die Einsprache rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Bern, 6. April 2022
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern