Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs

Other notices · Bern · Oct 13, 2021

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Canton
Bern
Published by
Tiefbauamt des Kantons Bern - Dienstleistungszentrum
Published
Oct 13, 2021
Publication number
VE-BE90-0000000150

Text

N01.22 Überbrückungsmassnahme – Z11 / Unterführung Hardstrasse

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat gestützt auf Art. 5 Abs. 2 der Verordnung über den Wald (WaV; SR 921.01), das ordentliche Rodungsgesuchverfahren eingeleitet.

Öffentliche Auflage

Das vollständige Rodungsgesuch liegt vom 08. Oktober 2021 bis 06. November 2021 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

– Gemeindeverwaltung Hindelbank, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank

Die temporäre Rodungsfläche ist zur Veranschaulichung im Gelände ausgesteckt. Einwände gegen die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Bundesamt für Strassen ASTRA, 3003 Bern vorzubringen.

Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet in dreifacher Ausführung bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank einzureichen.

Bern, 28. September 2021

Im Auftrag des Bundesamtes für Strassen ASTRA

Tiefbauamt des Kantons Bern