Riedikerstrasse, Öffentliche Planauflage, Uster

Plan approvals · Uster · Jun 17, 2026

Notice

Kind
Plan approvals
Subkind
Road construction
Canton
Zurich
Commune
Uster
Published by
Stadt Uster - Bau
Published
Jun 17, 2026
Deadline
Jul 17, 2026
Publication number
VE-ZH01-0000002498

Text

Title public circulation
Riedikerstrasse

Relliker- bis Seefeldstrasse, Ausbau Entwässerungssysteme und Instandsetzung Abschnitt Überland Das vorliegende Vorprojekt beinhaltet im Gesamtperimeter den Ausbau der Entwässerungssysteme und die Instandsetzung des Abschnittes Überland. Das Strassenbauprojekt Ortsdurchfahrt Riedikon wurde mit Beschluss des Regierungsrates vom 27. November 2024 bereits festgesetzt und ist nicht Teil dieser Planauflage. Die Realisierung der Ortsdurchfahrt Riedikon, des Ausbaus der Entwässerungssysteme und der Instandsetzung des Abschnittes Überland erfolgt abschliessend in einem gemeinsamen Projekt.

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen und der Landerwerbsplan liegen, nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche, bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 4. Stock, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/ strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Legal remedy

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt. Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Stadt Uster zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen.

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